Geschäft: Kantonsratsbeschluss über die Genehmigung des Regierungsbeschlusses über den Beitritt zur Vereinbarung über die Hochschule Rapperswil
Komitee | Kantonsrat |
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Nummer | 26.15.03 |
Titel | Kantonsratsbeschluss über die Genehmigung des Regierungsbeschlusses über den Beitritt zur Vereinbarung über die Hochschule Rapperswil |
Art | KR Gesetzgebungsgeschäft |
Thema | Erziehung, Bildung, Kultur |
Federführung | Bildungsdepartement |
Eröffnung | 19.5.2015 |
Abschluss | 3.5.2016 |
Letze Änderung | 9.12.2021 |
vertraulich | Nein |
öffentlich | Ja |
dringend | Nein |
Publiziert | Typ | Titel | Datei |
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2.8.2019 | Botschaft | Botschaft und Entwurf der Regierung vom 9. Juni 2015 | |
2.8.2019 | Erlass | Referendumsvorlage vom 1. März 2016 | |
2.8.2019 | Protokoll | Protokoll der vorberatenden Kommission vom 2. November 2015 | |
2.8.2019 | Erlass | In der Gesetzessammlung veröffentlicht im Juli 2016 | |
2.8.2019 | Antrag | Kommissionsbestellung vom 14. September 2015 | |
2.8.2019 | Protokollauszug | Festlegung des Vollzugsbeginns vom 14. Juni 2016 | |
2.8.2019 | Mitgliederliste | Aktuelle Mitgliederliste Stand: 26. Oktober 2015 |
Datum | Akteur | Titel | Letze Änderung |
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1.8.2019 | Gremium | Beteiligung - 26.15.03 voKo KRB über die Genehmigung des RRB über den Beitritt zur V Hochschule Rapperswil | 19.1.2023 |
Datum | Titel | Resultat | öffentlich | ||||
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Ja | Bedeutung | Nein | Bedeutung | Absent / Enthaltung | |||
1.3.2016 | Schlussabstimmung | 101 | Zustimmung | 0 | Ablehnung | 19 |
Datum | Typ | Wortlaut | Session |
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29.2.2016 | Wortmeldung | Präsident der vorberatenden Kommission: Die vorberatende Kommission verzichtete auf eine Sitzung zur Beratung des Ergebnisses der 1. Lesung des Kantonsrates. Sie beantragt, auf die Vorlage in 2. Lesung einzutreten. Die Kommission hat nicht mehr getagt, aber unterdessen hat das Schwyzer Stimmvolk beschlossen. Sie haben sich am vergangenen Wochenende klar für den Beitritt zur Vereinbarung zur Hochschule Rapperswil ausgesprochen ein sehr erfreuliches Resultat. Das bedeutet, dass unsere Beratungen auf den richtigen Grundlagen basierten und damit der Beitrag des Kantons Schwyz auch durch den Kanton Schwyz getragen wird. | Session des Kantonsrates vom 29. Februar bis 2. März 2016, ausserordentliche Session vom 3. März 2016 |
29.2.2016 | Wortmeldung | Ratspräsident: Die Vorlage ist in 2. Lesung durchberaten und geht zur Vorbereitung der Schlussabstimmung an die Redaktionskommission. | Session des Kantonsrates vom 29. Februar bis 2. März 2016, ausserordentliche Session vom 3. März 2016 |
30.11.2015 | Wortmeldung | (im Namen der GLP/BDP-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten. Durch die Austritte von Trägerkantonen musste ein neues Trägerschaftsmodell ausgearbeitet werden, dass hier nun vorliegt. Die GLP-BDP-Fraktion unterstützt dieses einstimmig aus folgenden Gründen, ich werde mich auf die Wichtigsten aus unserer Fraktion beschränken, da das meiste schon gesagt wurde. Das Wichtigste zunächst einmal, es bedeutet ein klares Ja unseres Kantons zu HSR, einer sehr wichtigen st.gallischen Institution. Aber wir finden es auch positiv, dass der Kanton St.Gallen die Führungsrolle übernimmt und die Hauptverantwortung hier antritt. Das neue Trägerschaftsmodell ist zukunftsgerichtet und führt zu schlanken Strukturen und klaren Entscheidungsrichtlinien. Die Finanzen sind mit dem mehrjährigen Globalkredit durch den Kanton St.Gallen und die FHV-Beiträge inkl. Zusatz klar geregelt. Der Kanton St.Gallen übernimmt die Verantwortung für die Immobilien und auch den Besitz und die Angestellten das Personalrecht des Kantons St.Gallen. Mit der Erteilung eines mehrjährigen Leistungsauftrages und die erhöhte Autonomie für die HSR entspricht dies dem Willen (??16:53:45) des Kantonsrates, bei den anderen staatlichen Hochschulen. | Session des Kantonsrates vom 30. November bis 2. Dezember 2015 |
30.11.2015 | Wortmeldung | (im Namen der SP-GRÜ-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten. Die HSR ist für den Kanton St.Gallen von grosser Bedeutung. Die Hochschule geniesst in der ganzen Schweiz einen ausgezeichneten Ruf. Für die Region ist sie äusserst wichtig. Mit ihrem Technologietransfer liefert sie wertvolle Impulse für die Wirtschaft sowie die ganze Region und ist auch ein wichtiger Arbeitgeber im Raume Rapperswil und Umgebung. Nach dem Austritt des Kantons Zürich aus der Trägerschaft im Jahr 2008 liegt jetzt eine neue Vereinbarung mit den Kantonen Schwyz und Glarus vor. Bis dieses Dokument zu Stande kam, mussten zähe Verhandlungen geführt werden, vor allem mit dem Kanton Schwyz. Für diese grosse Arbeit möchten wir allen Beteiligten aus dem Bildungsdepartement und Regierungsrat Kölliker unseren Dank aussprechen. Weniger Verständnis haben wir für das Verhalten der Regierung des Kantons Schwyz. Dass er dem Kantonsrat die Vorlage aus Spargründen zur Ablehnung empfohlen hat, obwohl er dem Verhandlungsergebnis noch zugestimmt hat, ist für uns schwer nachzuvollziehen. Immerhin teilt der Kantonsrat diese Auffassung nicht. Hoffen wir, dass auch das Schwyzer Stimmvolk die Meinung des Kantonsrates teilt. Sollte dies nicht der Fall sein, so müsste der Kanton St.Gallen auch diesen Anteil übernehmen. | Session des Kantonsrates vom 30. November bis 2. Dezember 2015 |
30.11.2015 | Wortmeldung | (im Namen der CVP-EVP-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten. Die CVP-EVP-Fraktion steht hinter dem Regierungsbeschluss zum Beitritt zur Vereinbarung über die Hochschule Rapperswil. Was in 30 Projektteam-Sitzungen, in acht Sitzungen des Lenkungssausschusses und vielen Besprechungen auf Regierungsebene produziert wurde, liegt nun vor. Ein annehmbarer Kompromiss, mit welchem die drei Kantone sich finden konnten. Ein Kompromiss, welcher aber auch aufzeigt, dass:
Es ist wichtig, dass die HSR als erfolgreiche lnstitution mit ihren 1'500 Studierenden und mehr als 600 Mitarbeitern mit der Vereinbarung weiterhin auf eine solide Trägerschaft bauen kann. Nach Vollzugsbeginn der Vereinbarung kann die Trägerschaft mehrjährige Leistungsaufträge erteilen und mit einem verbindlichem Kantonsbeitrag der HSR mehr Autonomie geben. Dies ist von Bedeutung, da sich die HSR als Fachhochschule nicht nur im Aus- und Weiterbildungsbereich stetig weiterentwickeln soll, sondern die Dienstleistungen und die Arbeit bei der angewandten Forschung und Entwicklung stetig an die Bedürfnisse der Wirtschaft anpassen muss. Die Diskussionen in der vorberatenden Kommission haben gezeigt, dass die Höhe der Studierendenbeiträge, welche die Kantone für ihre Schüler leisten, nicht mehr zeitgerecht sind und durch die Konferenz der Vereinbarungskantone angepasst werden sollten. Wenn die Studierendenbeiträge nicht erhöht werden, werden die Trägerkantone trotz Vereinbarungen künftig höhere Restkosten zahlen müssen. Mit einer höheren Kostenwahrheit über die Studierendenbeiträge wäre es einfacher, künftig neue Vereinbarungen abzuschliessen. Dies ganz besonders im Hinblick auch auf die Diskussionen zur geplanten Fachhochschule Ostschweiz (FHO). Ebenso fordern wir die Regierung auf, die Frage der Studiengebühren für Ausländer, welche das Studium ausserhalb eines Austausches machen, zu überprüfen und anzupassen. Wenn wir die Vereinbarung ablehnen oder die Bürger des Kantons Schwyz an der Urne Nein sagen, dann ist unser Kanton alleiniger Träger. Dies kostet uns dann ab Oktober 2016 jährlich über 2,3 Mio. Franken das allein ist Grund für ein klares Ja. | Session des Kantonsrates vom 30. November bis 2. Dezember 2015 |
30.11.2015 | Wortmeldung | Ratspräsident: Das Präsidium sieht eine Eintretensdiskussion vor. | Session des Kantonsrates vom 30. November bis 2. Dezember 2015 |
30.11.2015 | Wortmeldung | (im Namen der SVP-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten. Die HSR wurde im Jahr 1972 unter Trägerschaft der Kantone Zürich, St.Gallen, Schwyz und Glarus als Interkantonales Technikum Rapperswil (ITR) eröffnet. Der Kanton Zürich stieg per 1. Oktober 2008 aus der Trägerschaft aus. Seitdem trägt der Kanton St.Gallen im Sinne einer Überbrückungslösung die durch den Austritt des Kantons Zürich verursachten finanziellen Folgen bei der Trägerfinanzierung allein. Auch die Kantone Schwyz und Glarus kündigten die bestehende auf acht Jahre limitierte Übergangslösung/Trägervereinbarung per Ende September 2016. Schwyz und Glarus hätten nach Ablauf der befristeten Übergangsfinanzierung wesentliche Mehrkosten zu tragen, dazu sind sie jedoch nicht bereit. Die zur Diskussion stehende neue Vereinbarung sieht ein zukunftsgerichtetes Trägerschaftsmodell vor, welches auch als Basis für eine zukünftige Trägerschaftsregelung für alle FHO verwendet werden könnte. Um es vorweg zu nehmen: Wenn sich nach dem Kanton Zürich nun auch die Kantone Glarus und/oder Schwyz definitiv aus der Trägervereinigung zurückziehen sollten, soll dies schulinhaltlich für die HSR als solches möglichst keine Konsequenzen haben. Für die SVP-Fraktion ist gleichermassen unbestritten, dass mit den langjährigen Partnern eine faire und zukunftsgerichtete Erneuerung der Vereinbarung angestrebt werden soll. Aus dem Kanton Glarus sind denn auch positive Verlautbarungen zu vernehmen: Der Kanton Glarus als dritter und kleinster Mitträger der HSR hat sich schon Ende September 2015 oppositionslos hinter die neue Vereinbarung gestellt. Der Landrat stimmte dem Trägerschaftsmodell in 1. Lesung ohne Gegenstimme bei einzelnen Enthaltungen zu. Glarus würde insgesamt etwa 1,6 Mio. Franken je Jahr an die HSR beisteuern; ohne neue Vereinbarung jedoch nur etwas mehr als 0,8 Mio. Franken je Jahr, also nur gut die Hälfte. Auch die Weiterführung der direkten Zusammenarbeit mit dem Kanton Schwyz scheint auf gutem Wege zu sein, entschied sich doch der Schwyzer Kantonsrat entgegen dem Antrag der Regierung der Vorlage zuzustimmen. ln trockenen Tüchern ist die Beteiligung des Kantons Schwyz allerdings nicht. lm kommenden Jahr werden die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger noch an der Urne darüber befinden, ob der Kanton Schwyz auf die Vereinbarung wohlverstanden mit aktualisiertem lnhalt eingehen wird. Würde der Kanton Schwyz abspringen, müsste die st.gallische Staatskasse den ausbleibenden Schwyzer Finanzierungsanteil in der Höhe von jährlich rund 1,5 Mio. Franken zusätzlich tragen. Es ist sich folgendes vor Augen zu führen: Kommt die neue Vereinbarung nicht zustande, hätte der Kanton St.Gallen jährliche Mehrkosten in der Höhe von rund 2,3 Mio. Franken zu übernehmen. Nüchtern betrachtet dreht es sich in gegenständlicher Vorlage um vorwiegend aber nicht nur finanzielle Aspekte. Ob sich die Kantone Glarus und Schwyz nun für oder gegen eine neue Vereinbarung über die HSR entscheiden werden oder nicht: ln Konsequenz trägt der Kanton St.Gallen neu allein die finanziellen und unternehmerischen Risiken, die sich aus dem Betrieb der HSR ergeben, denn für die Kantone Schwyz und Glarus entfällt das bisherige Haftungsrisiko bzw. die Defizitgarantie als Träger der HSR. Dies soll und darf aber nicht bedeuten, keine neue Trägervereinigung anzustreben. Denn mit der anzustrebenden Vereinbarung decken die Kantone Schwyz und Glarus als Mitträger der HSR die Ausbildungskosten der jeweils eigenen Studieren an der HSR vollständig und und dies ist ein weiterer, für den Kanton St.Gallen positiver finanzieller Aspekt sie leisten darüber hinaus, in proportionalem Verhältnis. Beiträge an die Basisfinanzierung für Forschung und Entwicklung sowie an sämtliche baulichen lnfrastrukturkosten. Für dieses finanzielle Engagement behalten die Kantone Schwyz und Glarus denn auch gewisse Mitspracherechte. Die qualifizierten Absolventinnen und Absolventen der HSR sind eine wichtige Ressource für den Arbeitsmarkt in der Region. Der hohe Anteil an Drittmitteln im Bereich Forschung und Entwicklung zeigt den regen Austausch der HSR mit der Wirtschaft und somit den volkswirtschaftlichen Nutzen. Diesem soll Sorge getragen werden. Es ist zu hoffen, dass sich die bisherigen Kantone weiterhin an der HSR beteiligen. Es liegt auf der Hand, dass der Standortkanton St.Gallen die grössten lnteressen an einer interkantonalen Lösung und somit an einer Weiterführung der langjährigen Zusammenarbeit hat. Aus marktwirtschaftlichen Gesichtspunkten ist aber auch klar, dass sich Partner nicht über den Tisch ziehen lassen; vielmehr profitiert der Standortkanton von einer interkantonalen Lösung, Ein «Nehmen» setzt demnach auch ein gewisses «Geben» voraus. Wir sind der Auffassung, mit dem gegenständlichen Entwurf der St.Galler Regierung eine für alle involvierten Kantone akzeptable, faire und zukunftsgerichtete Lösung anbieten zu können. | Session des Kantonsrates vom 30. November bis 2. Dezember 2015 |
30.11.2015 | Wortmeldung | Ratspräsident: stellt Eintreten auf die Vorlage fest. | Session des Kantonsrates vom 30. November bis 2. Dezember 2015 |
30.11.2015 | Wortmeldung | Präsident der vorberatenden Kommission: Auf die Vorlage ist einzutreten. Die vorberatende Kommission traf sich am 2. November 2015 und bereitete die Vorlage 26.15.03 zuhanden des Kantonsrates vor. lm ersten Teil referierte Hermann Mettler, Rektor der Hochschule Rapperswil (HSR), als Gast über die aktuellen Entwicklungen und die Zukunft der technischen Fachhochschule. Neben der Bedeutung für den Bildungsstandort Linthgebiet ist die HSR in doppelter Hinsicht von wirtschaftlicher Bedeutung: Einerseits ist sie mit rund 640 Mitarbeitenden ein bedeutender Arbeitgeber der Region, anderseits sichert sie mit dem Bereich angewandte Forschung und Entwicklung die Verknüpfung zwischen Wissenschaft und Wirtschaft und schafft so den wirtschaftspolitisch bedeutsamen Wissenstransfer. In der Fragerunde dominierten konkrete Fragen zur Grenze der Aufnahmekapazitäten der Fachhochschule sowie zu Aktualitäten wie beispielsweise die Situation der beruflichen Vorsorge der Angestellten oder die Ausgangslage zur anstehenden Abstimmung im Kanton Schwyz über den Beitritt zur Vereinbarung. lm zweiten Teil wurde die Vorlage unter Beizug des Vorstehers des Bildungsdepartementes, Regierungsrat Kölliker, des Generalsekretärs, Jürg Raschle, sowie des Leiters des Amtes für Hochschulen, Rolf Bereuter, durchberaten. Folgende Punkte sind von grundsätzlicher Bedeutung, dies neben der Botschaft, welche Ihnen auch vorliegt: Der Kanton Zürich trat per 2008 aus der Trägerschaft der HSR aus. Der Kanton St.Gallen sicherte mit einer Vereinbarung die Finanzierung des Beitrags des Kantons Zürich ab, den dieser bisher als Trägerkanton übernommen hatte. Die Vereinbarung wurde damals richtigerweise befristet und läuft per September 2016 aus. Damit braucht es eine neue Vereinbarung. Mit der Botschaft 26.15.03 liegt dem Kantonsrat eine Neuregelung vor, die die Modalitäten zwischen den Trägerkantonen Glarus, Schwyz und St.Gallen in einer neuen Vereinbarung regelt. Die neue Vereinbarung gibt den Rahmen vor. ln einem zweiten Schritt werden Leistungsvereinbarung und Finanzierung geregelt werden. Die Kommission nahm zur Kenntnis, dass die aktuell zuständige Finanzkommission frühzeitig über den Stand der Leistungsvereinbarung sowie insbesondere deren Finanzierung informiert wird und sich die zuständige Subkommission bereits im Vorfeld aktiv damit auseinandersetzen wird. Es ist vorgesehen, dass Leistungsauftrag und Finanzierung dem Kantonsrat spätestens im Rahmen des Budgets 2016 vorgelegt werden. Die lmmobilien gehen vollständig an den Kanton St.Gallen über. Damit wird er auch verantwortlich zeichnen für die Erneuerung und allfällig notwendige Ausbauten. Der vorberatenden Kommission war es ein Anliegen, dass sie zum heutigen Zeitpunkt zum Zustand der lmmobilien und allenfalls notwendige Neubauten klare Aussagen erhält. Dies führt aktuell zu zwei konkreten Aussagen:
Zu breiten Diskussionen führte die Situation im Kanton Schwyz. Hier beantragte die Regierung dem Kantonsrat die Ablehnung des Beitritts zur Vereinbarung. Begründet wurde dies ausschliesslich finanzpolitisch mit den zusätzlichen Kosten von 1,7 Mio. Franken jährlich wiederkehrend. Der Kantonsrat des Kantons Schwyz hat an seiner Sitzung vom 21. Oktober 2015 entgegen der Empfehlung der Regierung ein Ja zur Vereinbarung beschlossen. Da jedoch ein notwendiges Quorum nicht erreicht wurde, muss die Vereinbarung nun dem Stimmvolk unterbreitet werden. Die vorberatende Kommission würde ein Ja der Schwyzer Stimmbürgerinnen und Stimmbürger sehr begrüssen. Dies führt zu einer abschliessenden Feststellung zu rechtlichen Aspekten im Kanton St.Gallen. Die Regierung unterscheidet in ihrer Botschaft zwischen dem Gesetzes- und dem Finanzreferendum. Der vorliegende Kantonsratsbeschluss untersteht dem fakultativen Gesetzesreferendum. Für das Finanzreferendum sind Neuausgaben relevant. Gemäss lnterpretation des Bildungsdepartementes generiert die Umstrukturierung der Trägerschaft für gleiche Aufgaben keine neuen Ausgaben. Dies führt dazu, dass, wiederum aus Sicht der St.Galler Regierung, auch ein Nichteintritt des Kantons Schwyz zur Trägervereinbarung wohl eine entsprechende Erhöhung des Trägerbeitrags des Kantons St.Gallen nach sich ziehen würde, dies aber sozusagen als gebundene Ausgabe taxiert würde. Die zusätzlich notwendigen 1,7 Mio. Franken, die der Kanton St.Gallen übernehmen würde, würden damit nicht dem Finanzreferendum unterstehen. Die Kommission beantragt einstimmig Eintreten auf die Vorlage und macht lhnen beliebt, dem Kantonsratsbeschluss über die Genehmigung des Regierungsbeschlusses über den Beitritt zur Vereinbarung HSR zuzustimmen. | Session des Kantonsrates vom 30. November bis 2. Dezember 2015 |
30.11.2015 | Wortmeldung | Regierungsrat: Auf die Vorlage ist einzutreten. Besten Dank für die positive Entgegennahme dieser Botschaft und neuen Regelung für die HSR in Rapperswil. Ich möchte nicht alles wiederholen, aber ich möchte doch auf einige Punkte eingehen. Es wurde erwähnt, dieser Vorlage ginge ein zähes Ringen voraus über zweieinhalb Jahre mit den Kantonen Schwyz und Glarus. Sie haben es den Medien damals entnommen, schlussendlich hat die Regierung des Kantons Schwyz der Zustimmung dieser Vorlage nicht zugestimmt. Natürlich war das für uns erstaunlich, weil wir vor allem auch in Begleitung unserer Finanzdirektoren eine Delegation gebildet haben und der Meinung waren, wir seien uns in allen Punkten klar. Ich möchte Ihnen hier aber schon auch noch den Hinweis machen: Der Kanton Schwyz ist der einzige Kanton, der in zwei Fachhochschulen und Fachhochschulregionen beteiligt und involviert ist. Das macht es natürlich schon speziell und da hat man auch ein gewisses Verständnis, dass die Schwyzer Regierung ihrem Parlament oder gar dem Volk den Entscheid überlassen möchte, ob man sich für beide Fachhochschulregionen Zentralschweiz und Ostschweiz oder nur für eine der beiden Regionen entscheiden möchte. Zur neuen Finanzierungsformel, wie wir sie Ihnen hier vorschlagen: Wir haben hier diesen FHV-Zugschlagssatz. So werden wir das in Zukunft finanzieren. Und in diesen Finanzierungsschlüssel sind die Ausbildungskosten, die Basisfinanzierung des Wissens- und Technologietransfer sowie die Infrastruktur eingerechnet. Was jetzt noch zu wenig deutlich gesagt wurde: Wie wir eine Beteiligung der Kantone Glarus und Schwyz vorsehen am Forschungszentrum, das ja jetzt fertiggestellt wirs. Sie erinnern sich, der Kantonsrat des Kantons St.Gallen hat sich dazumal entschieden, dieses Forschungszentrum allein zu finanzieren und das dann später mit den Kantonen Glarus und Schwyz noch zu regeln. Wir haben das hier geregelt, und zwar ist in diesem Zuschlagssatz, den wir neu berechnet haben, eine Beteiligung an dieses Forschungszentrum eingerechnet. Mit diesem Zuschlagssatz werden sich diese beiden Kantone auch über die Jahre an diesem Forschungszentrum beteiligen. Zur Finanzverantwortung noch ganz generell, damit es auch wirklich bewusst wird: Mit diesen neuen Regelungen, die wir jetzt hier haben, geht die alleinige Finanzverantwortung an den Kantons St.Gallen und ans St.Galler Parlament über. Es wird in Zukunft keine Abstimmungen in diese beiden Regierungen oder Parlamenten geben, über Leistungsaufträge, was den finanziellen Inhalt betrifft. Die alleinige Verantwortung wird in Zukunft hier im Parlament in St.Gallen liegen. Es ist ganz wichtig, dass Sie das wissen. Und auch in Zusammenhang mit den Immobilien, wie es bereits ausgeführt wurde, geht das Eigentum der Immobilien auf den Kanton St.Gallen über. Vielleicht war das Bewusstsein von vielen hier jetzt schon so, dass das unsere Fachhochschule ist und das sind unsere Immobilien. Dem war aber bis jetzt nicht so, das muss man sich bewusst sein. Die Grundstücke gehörten bis anhin den Fachhochschulen und das ändern wir jetzt mit dieser neuen Verantwortung. Das bedeutet auch, dass wir natürlich die Verantwortung für diese Immobilien übernehmen, dessen muss man sich auch bewusst sein. Das macht die Tragweite dieser Vereinbarung erst richtig bewusst. Diese Vereinbarung, die wir hier in Rapperswil jetzt eingehen, soll und ist beispielgebend für die ganze FHO, und dessen waren sich immer alle Beteiligten bewusst, dass dieses Modell, dass wir hier zum Erfolg bringen wollen, später dann mutmasslich das Modell sein soll, das wir für die ganze FHO umsetzen möchten. Das zeigt auch die Tragweite über dieses Geschäft hinaus. | Session des Kantonsrates vom 30. November bis 2. Dezember 2015 |
30.11.2015 | Wortmeldung | Ratspräsident: Die Vorlage ist in 1. Lesung durchberaten und geht zur Vorbereitung der 2. Lesung zurück an die vorberatende Kommission. | Session des Kantonsrates vom 30. November bis 2. Dezember 2015 |
30.11.2015 | Wortmeldung | (im Namen der FDP-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten. Die FDP-Fraktion ist der Meinung, dass mit dieser Vereinbarung die richtige Richtung eingeschlagen wurde besten Dank für die Vorbereitungen. Es sind schon viele Aspekte auch der Vorlage bereits erwähnt worden. Ich beschränke mich auf das Wichtigste: Es ist grundsätzlich jetzt festzustellen, dass in der Schweiz die früher hochgelobten interkantonalen Konkordate nicht mehr so gelebt werden, wie sie damals angedacht wurden. Heute schaut offensichtlich jeder Kanton auf seine eigenen Finanzen. Der Kanton St.Gallen sucht eine Lösung, die der HSR Sicherheit gewährt. Rapperswil führt ein Mehrspartenangebot, andere technische Hochschulen hier im Kanton St.Gallen sind monothematischer unterwegs. Die HSR ist eine st.gallische Institution. Auch vor diesem Hintergrund ist es wichtig, dies für die Zukunft zu regeln. Wir stellen fest, dass sich auch einiges tut in der schweizerischen Beitragspolitik mit dem sogenannten Hochschulförderungsgesetz und Koordinationsgesetz (HFKG) kommt nochmals Bewegung in die Thematik. Das wird sicher auch im Bereich der Fachhochschulbeiträge Auswirkungen haben. Die Schweiz hat auch früher Fachhochschulen sehr stark unterstützt. Es ist vielleicht auch so, dass der Bund zuerst dann mit der interkantonalen Universitätsvereinbarung den Akzent setzen wird. Dennoch mit der Vorlage und auch mit dem PCG des Kantons ist in Zukunft eine gute Steuerung möglich. Die Immobilienfrage haben wir schon gehört, die müssen wir mittragen. Aber die alten Gebäude, das kann ich aus eigener Erfahrung sagen, sind gut im Schuss. Mit dem Bau der HSR an der Lage hat man Weitblick bewiesen. Rapperswil mit dem HSR-Standort ist verkehrstechnisch gut gelegen. Als Kanton sind wir herausgefordert, diesen Standort mit einer klaren Haltung zu unterstützen. | Session des Kantonsrates vom 30. November bis 2. Dezember 2015 |