Geschäft: Standesinitiative für den Übergang zur Individualbesteuerung

Übersicht
KomiteeKantonsrat
Nummer42.06.08
TitelStandesinitiative für den Übergang zur Individualbesteuerung
ArtKR Motion
ThemaFinanzen, Regalien, Unternehmungen, Feuerschutz
FederführungFinanzdepartement
Eröffnung21.2.2006
Abschluss26.9.2006
Letze Änderung9.12.2021
vertraulichNein
öffentlichJa
dringendNein
Dokumente
PubliziertTypTitelDatei
VorstossWortlaut vom 21. Februar 2006
AntragAntrag der Regierung vom 12. September 2006
Beteiligungen
DatumAkteurTitelLetze Änderung
21.8.2019Gremium19.1.2023
Abstimmungen
DatumTitelResultatöffentlich
JaBedeutungNeinBedeutungAbsent / Enthaltung
26.9.2006Eintreten41Zustimmung64Ablehnung75
Statements
DatumTypWortlautSession
26.9.2006Wortmeldung

(im Namen der SP-Fraktion): Auf die Motion ist einzutreten.

Obwohl auch auf Bundesebene Bestrebungen im Gang sind, die Individualbesteuerung einzuführen, ist die rechtliche Grundlage derzeit nicht gegeben, dies auch auf kantonaler Ebene zu tun. Die SP-Fraktion will diese mit der vorliegenden Standesinitiative zum Übergang zur Individualbesteuerung schaffen, da es auch oftmals so ist, dass auf Bundesebene etwas laufen soll, das dann doch nicht so schnell umgesetzt werden kann. Im Kanton St.Gallen wurde mit dem Splitting bereits einiges getan, doch führt das Modell des Splittings dazu, dass vor allem Einverdiener-Ehepaare deutlich besser fahren. Es ist aber an der Zeit, den heutigen gesellschaftlichen Gegebenheiten auch im Steuersystem mehr Rechnung zu tragen und die Individualbesteuerung einzuführen. D.h., dass jede und jeder unabhängig vom Zivilstand einzeln nach seinem oder ihrem Steuersubstrat besteuert wird. Eine zivilstandsunabhängige Individualbesteuerung ist demzufolge gerechter und zeitgemäss.

Kinder haben und Ehe sind nicht mehr zwingend miteinander verbunden. Wir wissen auch, es werden über 50 Prozent der Ehen geschieden. Viele Kinder leben nicht in der klassischen Familie. Es gibt neue Lebensformen, und nicht immer wird geheiratet. Wir sind auch ganz klar der Meinung, dass man Familien mit Kindern nicht über den Steuertarif oder Kinderabzüge in der jetzigen Form unterstützen bzw. entlasten soll, sondern auf andere Weise, sei es mit der SP-Initiative, sei es mit Abzügen vom Steuerbetrag oder allenfalls mit Kinderrenten. Es gilt auch auf anderer Ebene gute Bedingungen für Menschen mit Kindern zu schaffen, bei der Betreuung mit Tagesplätzen, Tagesschulen, Tagesstrukturen. Die Individualbesteuerung ist umsetzbar, auch wenn die Regierung uns weismachen will, es wäre viel zu kompliziert und benötige womöglich zusätzliche Stellenprozente. Wir unterstützen ein möglichst einfaches Modell mit teilweiser pauschaler Zuordnung im Sinn einer pragmatischen Individualbesteuerung. Wo ein Wille ist, ist auch ein Weg.

Ebenfalls wird von Seiten der Regierung argumentiert, der Vorstoss sei übereilt und man wolle nicht vorgreifen. Das überrascht, zumal die Regierung ansonsten in Sachen Steuern keine rückwärts, sondern vorwärts gerichtete Politik will. Wir haben das eben mit dem Nachtrag zum Steuergesetz erlebt. Der Kanton St.Gallen darf ruhig in Sachen Individualbesteuerung einmal eine «Vorreiterinnenrolle» übernehmen. Ganz alleine - das kann man sagen - stehen wir nicht mit dieser Forderung. Auch in anderen Kantonen, etwa Zürich und Basel-Stadt, wird über die Einführung der Individualbesteuerung bzw. über Standesinitiativen gesprochen und sind Vorstösse hängig. Mit der Überweisung der Motion beweisen Sie Weitsicht, Realitätsnähe und machen einen Schritt in Richtung mehr Steuergerechtigkeit.

Session des Kantonsrates vom 25. bis 27. September 2006
26.9.2006Wortmeldung

Die Regierung beantragt Nichteintreten.

Session des Kantonsrates vom 25. bis 27. September 2006
26.9.2006Wortmeldung

Auf die Motion ist nicht einzutreten.

Ich lade Gysi-Wil gerne ein, mit mir einmal die Unterlagen durchzusehen, die bis heute schon zu dieser Frage bestehen. Das ist ein Bundesordner, der so viele Blätter enthält, dass man den Verschluss nicht mehr schliessen kann. Ich lade sie deshalb ein, weil Sie sagen, wo ein Wille ist, ist auch ein Weg, oder es zeuge von Weitsicht, jetzt sofort etwas zu tun, oder es erhöhe die Gerechtigkeit, gar die Realitätsbezogenheit. Ich würde einen ganzen Tag opfern; Sie werden es zwar nicht schaffen, alles zu lesen, aber immerhin durchzublättern. Am letzten Freitag hat Bundesrat Merz der Plenarversammlung der Finanzdirektorenkonferenz seine Vernehmlassungsvorlage das erste Mal unterbreitet. Das Vernehmlassungsverfahren bei den Kantonen wird in den nächsten Wochen eröffnet werden. Glauben Sie, der Kantonsrat sei jetzt in der Lage, ohne diese Unterlagen überhaupt zu sichten, bereits einen klaren Entscheid für oder gegen die Individualbesteuerung zu fällen? Dem sage ich nicht Weitsicht, dem sage ich Fahrlässigkeit. Nur ein kleines Detail: Eine Umsetzung der Individualbesteuerung - nach den Aussagen von Bundesrat Merz - wäre frühestens auf das Jahr 2018 möglich. Jetzt bitte ich Sie einfach, diese Zeitverhältnisse zu betrachten und nicht hier in einem Schnellschuss die Regierung zu binden. Wenn dann die Vernehmlassungsunterlagen kommen, müssten wir nichts mehr denken. Dann müssten wir aus politischem Anstand sagen, wir äussern uns nicht mehr dazu, weil der Kantonsrat in seiner allumfassenden Weisheit den Entscheid bereits getroffen hat. Es ist wirklich der falsche Zeitpunkt. In wenigen Wochen werden Sie - auch die Parteien - Gelegenheit haben, dazu Stellung zu nehmen, und zwar auf der Basis von konkreten Unterlagen.

Session des Kantonsrates vom 25. bis 27. September 2006