Geschäft: Stand der Erfüllung der Aufträge des Kantonsrates aus Vorlagen und Berichten

Übersicht
KomiteeKantonsrat
Nummer32.15.01B
TitelStand der Erfüllung der Aufträge des Kantonsrates aus Vorlagen und Berichten
ArtKR Verwaltungsgeschäft
ThemaGrundlagen und Organisation
FederführungStaatskanzlei
Eröffnung20.3.2015
Abschluss2.6.2015
Letze Änderung9.12.2021
vertraulichNein
öffentlichJa
dringendNein
Dokumente
PubliziertTypTitelDatei
ErlassErgebnis der einzigen Lesung vom 2. Juni 2015
BotschaftBericht der Regierung vom 3. März 2015
AntragAntrag; Abschreiben des Auftrags zu 22.14.07
AntragAntrag Ammann-Rüthi / Hartmann-Flawil zur Motion 42.12.01
AntragAnträge der Staatswirtschaftlichen Kommission vom 30. April 2015
Beteiligungen
DatumAkteurTitelLetze Änderung
1.8.2019Gremium29.1.2024
Abstimmungen
DatumTitelResultatöffentlich
JaBedeutungNeinBedeutungAbsent / Enthaltung
2.6.2015Antrag Warzinek/Tinner/Zoller/Hartmann/Tanner auf Abschreibung des Auftrags aus der Vorlage 22.14.0788Gutheissung15Ablehnung17
2.6.2015Abschreibung des Auftrag aus der Motion 42.12.0171Staatswirtschaftliche Kommission38Antrag Ammann-Rühti / Hartmann-Flawil11
Statements
DatumTypWortlautSession
2.6.2015Wortmeldung

Mein Verständnis ist, wenn ich jetzt ad hoc die vielen Dokumente richtig gesichtet habe, dass die Vorlage «Immobilienveräusserung» dieses Jahr noch kommt, weil sie noch in dieser Legislatur zu behandeln ist. Wenn ich jetzt 32.15.01A betrachte, dann ist die Motion, welche wir jetzt abschreiben wollen auf 2016 terminiert. Habe ich da etwas falsch gelesen?

Session des Kantonsrates vom 1. bis 3. Juni 2015
2.6.2015Wortmeldung

(im Namen der CVP-EVP-Fraktion): Dem Abschreibungsantrag Warzinek-Mels / Tinner-Wartau / Zoller-Rapperswil-Jona / Hartmann-Flawil / Tanner-Sargans / Gartmann-Mels ist zuzustimmen.

In meiner Funktion als Sprecherin der CVP-EVP-Fraktion für die PCG-Vorlagen ist es mir ein Bedürfnis, noch eine kleine Anmerkung zu machen. Und zwar möchten wir unseren Unmut seitens der CVP-EVP-Fraktion bekunden, wie die Beratung des Themas Zentrum für Labormedizin abgelaufen ist.

Wir müssen heute konstatieren, dass die Mitglieder der vorberatenden Kommission weder am ersten noch am zweiten Sitzungstag der Kommission über die nötigen Informationen und Unterlagen verfügten, um einen fundierten Entscheid hinsichtlich Prüfungsauftrag «Eingliederung des Zentrums für Labormedizin in die Spitalverbunde» zu fällen. Weder wurden uns die nötigen und von der Kommission gewünschten Unterlagen zugestellt noch hat die zuständige Departementsvorsteherin in der Sache Stellung genommen. Sie hat lediglich generell ihren Unwillen zu den Prüfungsaufträgen aus dem Parlament bekundet.

Wie Warzinek-Mels ausgeführt hat, vertiefte Rücksprache mit den Verantwortlichen des Zentrums für Labormedizin haben ergeben, dass die Beibehaltung als öffentlich-rechtliche selbständige Anstalt die beste Rechtsform darstellt. Die Organisation hat sich bewährt, was sich insbesondere in den jährlichen Gewinnausschüttungen in der Höhe von rund 1 Mio. Franken zeigt. Dank seiner Selbständigkeit konnte das Zentrum für Labormedizin vermehrt Kunden im niedergelassenen Bereich, Arztpraxen, Gemeinschaftspraxen, auch ausserkantonal, gewinnen, und es verfügt über flexible Rahmenbedingungen, die ein rasches reagieren auf Veränderungen auf dem Markt ermöglichen.

Session des Kantonsrates vom 1. bis 3. Juni 2015
2.6.2015Wortmeldung

Kommissionspräsidentin: Die Staatswirtschaftliche Kommission hat sich in unserem Antrag mit der Fristigkeit dieser Motion befasst. Der Kantonsrat selber hat ja damals eine Frist gesetzt auf Ende 2014. Dies ist dann nicht erfolgt und wir haben letztes Jahr die Frist nochmals bekräftigt durch den Kantonsrat. Wir beantragen darum, dass der Bericht jetzt bis Ende 2015 vorliegen muss.

Ich möchte Rickert-Rapperswil-Jona noch bitten, seine Frage nochmals zu stellen, ich habe das nicht ganz verstanden.

Session des Kantonsrates vom 1. bis 3. Juni 2015
2.6.2015Wortmeldung

Zwei kurze Antworten, warum ich sage, dass die Vorbereitung der Immobilienstrategie der Umsetzung auf Kurs ist. Auf S. 23 sehen Sie, dass es 2016 kommen soll, und dass die Erarbeitung im Rahmen eines Projektes erfolgt. Das ist nur ein genaues Lesen der Vorlage.

Ich glaube, hier ist die klare Aussage, wie das Verfahren läuft.

Zur Rickert-Rapperswil-Jona: Die Problemstellung ist das, dass diese Umsetzung der Motion 42.12.01 auf 2015 terminiert ist. Die Immobilienstrategie, welche Sie ansprechen, ist für 2016 datiert.

Ich bitte Sie einfach auch noch zu sehen, dass bei der strategischen St.Galler Spitalplanung die Immobilienstrategie nicht Gegenstand ist, sondern es ist ein Aspekt, der nachher auch in die Diskussion kommt, aber separat. Bei der Spitalplanung geht es nicht um Immobilien sondern es geht um die Leistungen, welche erbracht werden müssen von unseren Spitälern, Privatspitälern sowie ausserkantonalen Spitälern in den drei Bereichen, die ich aufgezählt habe. Es sind diese Leistungen, die die Spitalplanung beinhalten. Hier geht es nicht um irgendwelche Immobilienstrategien. Ich habe auch bei meinem Eintreten gesagt, dass wenn eventuell jemand noch darauf kommen sollte, und die Immobilien hier beiziehen würde. Aber die Immobilien sind nicht Gegenstand der Spitalplanung. Spitalplanung, das sind die Leistungen, die insbesondere im stationären Bereich für die st.gallische Bevölkerung erbracht werden. Ich bitte Sie, hier zur Kenntnis zu nehmen, wenn Sie darauf beharren, dann tun Sie das, aber Sie gehen so an der Realität vorbei, dass der allergrösste Teil der Entscheide nicht mehr im Kantonsrat gefällt werden, sondern anderswo bereits gefällt worden sind.

Session des Kantonsrates vom 1. bis 3. Juni 2015
2.6.2015Wortmeldung

Regierungsrätin: Vielen Dank für diesen Antrag. Ich möchte einfach noch darauf hinweisen, dass der Generalsekretär Roman Wüst Zeichens seines Amtes als Verwaltungsratspräsident darauf hingewiesen hat, was da für Konsequenzen haben könnte. Auch in verschiedenen bilateralen Gesprächen haben andere Personen die Thematik ebenfalls diskutiert und aufgezeigt, dass ein so profitables Unternehmen, wie das ZLM mit dieser Struktur nicht einfach wieder eingegliedert werden kann. Ich bin froh, dass diese Argumente nun auf fruchtbaren Boden gefallen sind. Das Unternehmen hat sich konsolidiert. Wir sind stolz auf das ZLM, es hat Fuss gefasst im harten Wettbewerbsmarkt, es ist zukunftsfähig und auch wettbewerbsfähig. Die Qualität konnte stetig verbessert werden, auch die Auftragslage und es wirft erst noch finanziell etwas für den Kanton ab.

Aus der Sicht des Gesundheitsdepartementes und der Regierung eigentlich ein Traumunternehmen, ein Unternehmen, das man in diesem Sinne unterstützen sollte gemäss der Philosophie «Never change a winning Team».

Session des Kantonsrates vom 1. bis 3. Juni 2015
2.6.2015Wortmeldung

Regierungsrätin: Ich gebe gerne zu Protokoll und möchte das bekräftigen, dass die Immobilienstrategie noch in dieser Legislatur beraten werden soll, kann und auch muss. Dafür setzen wir uns mit allen Kräften ein, und wir sind wirklich auf Kurs. Um Missverständnisse wirklich zu vermeiden, möchte ich noch einmal darauf hinweisen, Immobilienstrategie hin oder her, sie hat wirklich nichts mit der Spitalplanung zu tun. Rechtskleid eines Spitalunternehmens hin oder her, ob AG, öffentlich-rechtliche, ausserkantonale Spitäler, das hat mit dem Rechtskleid auch nichts zu tun. Die Spitalliste hat die Aufgabe, den Bedarf zu klären, welche Spitäler kommen mit ihren Leistungsgruppen auf die Liste. Und diese Spitallisten haben wir verabschiedet. Es sind drei: Rehabilitation, Psychiatrie und Akutsomatik. Es hat nur mit dem Bedarf und der Versorgungssicherung zu tun.

Session des Kantonsrates vom 1. bis 3. Juni 2015
2.6.2015Wortmeldung

Hartmann-Flawil hat bereits ausgeführt, dass im Gegensatz zum überraschenden Antrag bei der Gastro-Motion hier veränderte Verhältnisse vorliegen und es ist auch so, dass wenn veränderte Verhältnisse seit der Gutheissung einer Motion vorliegen, sich diese grundlegend verändert haben. Es gibt hier verschiedene Tatsachen die Hartmann-Flawil bereits ausgeführt hat, die ich teilweise aber noch hervorheben und auch unterstreichen möchte, und die dazu führen, dass man diese Motion jetzt wirklich abschreiben kann.

Es ist so, in der Spitalversorgung ist vieles in Bewegung und die Welt ist nicht mehr so, wie sie 2012 war. Es standen verschiedene politische Themen auf dem Radar und stehen immer noch, welche aber die materielle Stossrichtung dieser Motion sehr in Frage stellen, bzw. die Forderung dieser Motion eigentlich überholt haben.

Session des Kantonsrates vom 1. bis 3. Juni 2015
2.6.2015Wortmeldung

zu S. 8. Kommissionspräsidentin: Die Staatswirtschaftliche Kommission stellt einen Antrag zu 32.14.04 «Bericht 2014 der Kommission für Aussenbeziehungen» auf S. 8, «Fragen zur Anhebung der Medizinerstudienplätze». Bereits sind zwei Jahre vergangen, ein Endtermin zur Erledigung des Auftrages wurde noch nicht festgelegt. Aus Sicht der Staatswirtschaftlichen Kommission sollte die Erfüllung eines Auftrages einer ständigen Kommission innert zwei Jahren erwartet werden dürfen. Sie beantragt daher den Endtermin auf 2016 anzusetzen und erwartet den Bericht der Regierung im nächsten Jahr.

Session des Kantonsrates vom 1. bis 3. Juni 2015
2.6.2015Wortmeldung

beantragt im Namen von Ammann-Rüthi und in seinem eigenen Namen Abschreiben des Auftrags aus der Motion 42.12.01 vom 2. Juni 2014.

Session des Kantonsrates vom 1. bis 3. Juni 2015
2.6.2015Wortmeldung

Kommissionspräsidentin: Wir beantragen ja, dass es 2015 beantwortet werden muss und nicht 2016. Dieser Antrag lautet so. Der Beratungsgegenstand ist ja das gelbe Blatt.

Ich möchte aber noch etwas anfügen zu diesem Abschreibungsantrag: Wie die Ratsdebatte zeigt, ist das wirklich eine politische Beurteilung und die Staatswirtschaftliche Kommission hat sich dazu nicht geäussert und will sich in dieser Debatte auch nicht äussern. Für uns steht der Auftrag, so wie er gestellt ist. Wir möchte ihn bis Ende 2015 beantwortet haben.

Session des Kantonsrates vom 1. bis 3. Juni 2015
2.6.2015Wortmeldung

zu S. 14. Kommissionspräsident: Der Antrag der Staatswirtschaftlichen Kommission ist zu unterstützen.

Hier beantragt die Staatswirtschaftliche Kommission den Endtermin vorzulegen, auf Ende 2015. Sie erwartet baldmöglichst, also noch im Jahre 2015, dass die Regierung über die geprüften Alternativen zur Renovation des Hauses 04 Bericht erstattet.

Session des Kantonsrates vom 1. bis 3. Juni 2015
2.6.2015Wortmeldung

Ratspräsident: stellt Eintreten auf die Vorlage fest.

Session des Kantonsrates vom 1. bis 3. Juni 2015
2.6.2015Wortmeldung

Präsidentin der Staatswirtschaftlichen Kommission: Auf die Vorlage ist einzutreten.

Ich habe meine Ausführungen bereits bei der Vorlage 32.15.01A «Stand der Bearbeitung der gutgeheissenen parlamentarischen

Vorstösse» gemacht.

Session des Kantonsrates vom 1. bis 3. Juni 2015
2.6.2015Wortmeldung

Der Streichungsantrag Ammann-Rüthi / Hartmann-Flawil ist abzulehnen.

Hartmann-Flawil und Ammann-Rüthi, was Sie hier veranstalten ist nun einfach eine graue «Hau-Ruck-Übung». Vorhin Sie Suter-Rapperswil-Jona vorgeworfen, Sie mache eine «Hau-Ruck-Übung», Sie machen nun eine mit einer Begründung auf dem grauen Blatt.

Ich darf ein paar Sachen in Erinnerung rufen:

  1. Die Regierung selbst hat damals Antrag auf Gutheissung gestellt im Gegensatz zur Thematik, welche wir vorhin behandelt haben.

  2. Damals war bekannt, mindestens in 1. Lesung, dass die Regierung abschliessend zuständig sein wir für die Spitalliste. Diese Motion entstand ja genau aus dieser Diskussion heraus, insofern hat sich nichts geändert. Nur weil wir jetzt zweieinhalb Jahr auf eine Frist, welche nicht eingehalten wurde, auf eine Botschaft warten, ist es noch lange kein Grund, diese abzuschreiben.

  3. Der zweite Punkt Ihrer Begründung mit der Immobilienstrategie: Es ist erfreulich, dass die Regierung da auf Kurs ist. Aber wir haben noch keine Kenntnisse, wie das irgendwie aussehen wird. Auch das ist kein Grund, das Geschäft heute und jetzt deshalb abzuschreiben.

Ich möchte Sie ersuchen, daran festzuhalten und den Antrag der Staatswirtschaftlichen Kommission zu unterstützen.

Session des Kantonsrates vom 1. bis 3. Juni 2015
2.6.2015Wortmeldung

Kommissionspräsidentin: Dieser Auftrag wurde erst am 25. Februar 2015 vom Rat überreicht. Er war daher nicht in der Beratungsgrundlage aufgeführt. Die Staatswirtschaftliche Kommission hatte auch den Antrag auf Abschreibung nicht in der Beratung und daher kann sie auch keine Stellung zu diesem Antrag nehmen.

Session des Kantonsrates vom 1. bis 3. Juni 2015
2.6.2015Wortmeldung

beantragt im Namen von Tinner-Wartau / Zoller-Rapperswil-Jona / Hartmann-Flawil / Tanner-Sargans / Gartmann-Mels und in seinem eigenen Namen, abschreiben des Auftrages aus der Vorlage 22.14.07 vom 25. Februar 2015.

Wir haben einige intensive Diskussionen bezüglich Streichungsanträgen hinter uns und ich bitte Sie, diesem weiteren Antrag auf Abschreibung Ihr Herz zu öffnen. Es geht um eine wirklich gute Sache, der eigentlich alle von ganz Links bis ganz Rechts zustimmen könnten und dürften.

Ich spreche zum Antrag auf Abschreibung des Prüfungsauftrages des Zentrums für Labormedizin (ZLM) in die Spitalverbunde des Kantons St.Gallen einzugliedern. Ich habe keine Interessen offenzulegen, insbesondere stehe ich in keinerlei geschäftlicher Beziehung zum Zentrum für Labormedizin.

Erlauben Sie mir kurz zu rekapitulieren. In der letzten Februarsession wurden mehrere Anträge auf Streichung von Fusionsprüfungsaufträgen gestellt. So war der Antrag von Tinner-Wartau erfolgreich, die Prüfung auf Zusammenlegung des Verwaltungsrates der Psychiatrie mit jenem der Spitalverbunde zu streichen, also die Psychiatrie eigenständig zu belassen. Sie haben diesem Antrag Tinner-Wartau mit 67:44 Stimmen zugestimmt. Praktisch zeitgleich haben wir abgestimmt über den Antrag der SP-GRÜ-Fraktion, den Fusionsprüfungsauftrag «Zentrum für Labormedizin und Spitalverbunde» zu streichen. Hartmann-Flawil hat dazu ein in der Sache völlig richtiges Votum abgegeben. Dieser Antrag wurde jedoch mit 53:54 Stimmen bei 10 Enthaltungen abgelehnt. Also das Votum von Dietsche-Marcel Oberriet würde ich völlig unterschreiben, es war richtig, was Sie zum Begriff «Zufallsmehr» gesagt haben, aber wenn dieser Begriff im deutschen Sprachgebrauch überhaupt eine Bedeutung haben könnte, dann vielleicht für diese Abstimmung 53:54 Stimmen bei 10 Enthaltungen.

Möglicherweise lagen den Mitgliedern der vorberatenden Kommission wie auch dem Rat zum damaligen Zeitpunkt einige entscheidende Informationen nicht vor. Wir haben uns daher nochmals vertieft mit dem Geschäft befasst, bitten Sie um Ihr nochmaliges Interesse an der Sache und dann um Abschreibung dieses Prüfungsauftrags «Fusion».

Worum geht es? Ganz entscheidend, dieser Rat hat am 1. Dezember 2009, also vor nur fünfeinhalb Jahren auf einstimmige Empfehlung der vorberatenden Kommission und somit natürlich auch aller Fraktionen mit 102:2 Stimmen und 1 Enthaltung beschlossen, das Zentrum für Labormedizin als öffentlich-rechtliche selbständige Anstalt zu führen. Die Botschaft enthielt eine ausführliche Darstellung aller denkbaren Varianten einer Trägerschaft und insbesondere auch eine Überprüfung, ob eine Eingliederung in den Spitalverbund sinnvoll sei.

Als Sie diesen Entschluss im 2009 gefällt haben, viele von Ihnen sind noch unter uns, Sie haben richtig entschieden. Das Zentrum für Labormedizin hat sich in den letzten Jahre gut geführt durch Verwaltungsrat und Geschäftsleitung hervorragend entwickelt. Sie können es auf dem aktuell vorliegenden Jahresbericht entnehmen. Was passiert in groben Schritten seit Ihrem Entscheid im Jahr 2009: Der Betrieb des Zentrums für Labormedizin als selbständige Einheit erlaubt eine deutliche Effizienzsteigerung. Daher wurden auch im Jahr 2014 die bis dahin beim Kantonsspital befindlichen Laboratorien der Standorte Rorschach und Flawil aus dem Kantonsspital aus und ins Zentrum für Labormedizin eingegliedert – dies hat sich bewährt. Eine Eingliederung des Zentrums für Labormedizin in die Spitalverbunde würde nur eine Umkehrung dieser Effizienz steigernden Schritte bedeuten. Aufgrund der neu bestehenden Selbständigkeit ist das Zentrum für Labormedizin auch für andere Kunden, insbesondere für die frei praktizierende Ärzteschaft als Anbieter attraktiv geworden, so auch Gemeinschaftspraxen im Thurgau, St.Gallen und in Rapperswil-Jona. Das Zentrum für Labormedizin als junges Unternehmen hat ausserdem in kurzer Zeit seine Reputation als attraktiver Arbeitgeber aufbauen können. Die Motivation des Personals ist entsprechend wirklich spürbar. Ausserdem erwirtschaftet das Zentrum für Labormedizin, das keine Staatsgelder erhält und notwendige Investitionen im Betrieb aus Eigenmitteln finanziert, seit seiner Selbständigkeit kontinuierlich einen finanziellen Gewinn für den Kanton von jährlich rund 1 Mio. Franken.

Diese Punkte haben den Verwaltungsrat dazu bewogen, dem Zentrum als selbständigen Betrieb den expliziten Auftrag zu erteilen, auch ausserhalb von St.Gallen als Dienstleister tätig zu werden. Daraus hat sich eine Kooperation mit frei praktizierenden Ärzten auch in Rapperswil-Jona entwickelt, das wurde jetzt gerade aktuell aufgegleist, deshalb ist auch der Stadtpräsident unter den Erstunterzeichnenden dieses Antrags.

Ein solch erfolgreiches Konstrukt nach so kurzer Zeit wieder in Frage zu stellen scheint wenig plausibel. Was wären oder sind die Konsequenzen?

  1. Es ist zu vermuten, dass die durch die Selbständigkeit möglichen Effizienzsteigerungen verloren gehen mit entsprechender Veränderung der Kostenstruktur.

  2. Es ist zu vermuten, dass bei erneuter Unselbständigkeit des Betriebes, das Zentrum für Labormedizin für die frei praktizierende Ärzteschaft nicht mehr interessant wäre und die neu akquirierten Kunden wieder vom Zentrum abwandern.

  3. Die Reputation des Zentrums für Labormedizin als attraktiver und selbständiger Arbeitgeber, welche in den letzten vier Jahren erarbeitet wurde, dürfte leiden.

  4. Das Zentrum für Labormedizin als Unternehmen, welches seine öffentlich-rechtlichen Aufgaben sehr gut erfüllt und für den Kanton regelmässig Gewinn erwirtschaftet ohne Staatsgelder zu erhalten, wird es nicht mehr geben.

  5. Nur schon der Auftrag zur Prüfung, und das war jetzt spürbar, würde zu unnötiger Verunsicherung bei Kunden, Kooperatoren und Personal führen und nicht zuletzt bedeutet allein der Auftrag Aufwand und Kosten.

Es scheint uns wichtig und richtig vom Prüfauftrag Abstand zu nehmen und damit das Weiterbestehen dieses kantonalen Erfolgsunternehmens zu unterstützen. Wir fünf Vertreter aller Fraktionen beantragen Ihnen daher, den Prüfauftrag an die Regierung abzuschreiben und damit den aktuellen Status quo als öffentlich-rechtliche selbständige Anstalt beizubehalten und zu sichern.

Session des Kantonsrates vom 1. bis 3. Juni 2015
2.6.2015Wortmeldung

Ich bitte Hartmann-Flawil, wenn er mich belehrt, mich bitte richtig zu belehren. Auf dem Bericht S. 34, bei 42.12.01, steht Endtermin 2016.

Ich habe vorhin nochmals mit dem zuständigen Regierungsrat gesprochen, er hat gesagt, die Immobilienstrategie muss ja Ende dieses Jahres vorliegen, damit wir sie noch vor Ende Legislatur durchlesen können. Also stimmt der Terminplan, wir bekommen erst die Veräusserungsvorlage Immobilien, und wenn dann nicht alles beantwortet ist, im 2016 diesen Bericht. Die beiden Termine stimmen bestens.

Session des Kantonsrates vom 1. bis 3. Juni 2015
2.6.2015Wortmeldung

(im Namen der SVP-Fraktion): Der Streichungsantrag Ammann-Rüthi / Hartmann-Flawil ist abzulehnen.

zu Hartmann-Flawil: Wenn ich mir vor Augen halte, mit welcher Flut wir teilweise eingedeckt werden, namentlich von linker Seite mit Vorstössen und Aufträgen, dann ist Ihre Haltund, die Verwaltung hier in dieser Frage nicht weiter beschäftigen zu wollen, wohl nicht mehr als ein Lippenbekenntnis.

Die SVP-Fraktion wir diesem Abschreibungsantrag aus zwei Gründen nicht zustimmen:

  1. Zum einen schreiben Sie in der Begründung, die Frage der Immobilienstrategie sei auf Kurs, wenn dem so ist, dann wissen Sie offensichtlich mehr als wir. Denn wir haben weder eine Vorlage in Bezug auf die Immobilienstrategie noch sonst irgendeinen Anhaltspunkt, auf welchem Kurs sich diese Strategie befinden soll.

  2. Ich möchte daran erinnern, dass mittlerweile mit diesen 830 Mio. Franken, die letztes Jahr im November bewilligt wurden, lediglich die Hälfte der Spitalbauvorhaben auf der Strecke ist. Der Rest wird uns wahrscheinlich in weiteren Tranchen vorgelegt. Und ich denke, wir tun gut daran, wenn wir nach wie vor unsere Verantwortung wahrnehmen und uns über die Spitalzukunft unseres Kantons selber ein Bild machen und nicht alle Fäden zur Hand ausgeben.

Session des Kantonsrates vom 1. bis 3. Juni 2015
2.6.2015Wortmeldung

Der Streichungsantrag Ammann-Rüthi/ Hartmann-Flawil ist abzulehnen.

Ich spreche in meinem eigenen Namen, weil wir von diesem grauen Blatt erst heute erfahren haben, und deswegen in der Fraktion nicht darüber sprechen konnten. Ich war in der Kommission «Immobilienstrategie», und ich kann Ihnen sagen, wie es meine Vorredner auch erwähnt haben, dass dort die Frage, wie kann der Kantonsrat nach einer Veräusserung noch strategischen Einfluss nehmen, ein zentraler Punkt ist. Es kann sein, dass wenn die Regierung eine gute Vorlage bringt, die offenbar auf Kurs ist zur Immobilienveräusserung, dass dann vielleicht die Fragen, die hier gestellt sind, ausreichend beantwortet sind, und wir dann diese Motion abschreiben können. Aber solange wir diese Immobilienveräusserung nicht behandelt haben, sie kommt bis Ende Jahr, damit wir sie noch in dieser Legislatur durchberaten können, sind wirklich noch Fragen offen. Ich möchte hier der Regierung die Anregung geben, einfach die Frage der strategischen Steuerung nach Veräusserung der Immobilien wirklich sehr vertieft und differenziert und auch etwas über die Immobilienfrage hinausgehend zu beleuchten, damit wir dann in einem Jahr mit gutem Gewissen hingehen und sagen können, jetzt ist diese Fragestellung ausreichend behandelt. Dann glaube ich, würde auch die Staatwirtschaftliche Kommission kommen und diese Abschreibung verlangen.

Session des Kantonsrates vom 1. bis 3. Juni 2015