Geschäft: Nachtrag zum Gemeindegesetz

Übersicht
KomiteeKantonsrat
Nummer22.15.13
TitelNachtrag zum Gemeindegesetz
ArtKR Gesetzgebungsgeschäft
ThemaGrundlagen und Organisation
FederführungDepartement des Innern
Eröffnung2.4.2015
Abschluss1.1.2019
Letze Änderung28.8.2024
vertraulichNein
öffentlichJa
dringendNein
Dokumente
PubliziertTypTitelDatei
Botschaft und Entwurf der Regierung vom 6. Oktober 2015
ErlassErgebnis der 1. Lesung des Kantonsrates vom 1. März 2016
ProtokollauszugFestlegung des Vollzugsbeginns vom 5. Juli 2016
AntragKommissionsbestellung vom 30. November 2015
MitgliederlisteAktuelle Mitgliederliste
ErlassReferendumsvorlage vom 27. April 2016
AntragAnträge der Redaktionskommission vom 25. April 2016
AntragAnträge der vorberatenden Kommission vom 27. Januar 2016
EinladungEinladung zur Vernehmlassung
ProtokollauszugFestlegung des Vollzugsbeginns vom 23. August 2016
ProtokollProtokoll der vorberatenden Kommission vom 27. Januar 2016
ProtokollauszugFestlegung des Vollzugsbeginns vom 21. März 2017
ErlassIn der Gesetzessammlung veröffentlicht im November 2018
AntragAntrag der FDP-Fraktion vom 29. Februar 2016
ProtokollauszugFestlegung des Vollzugsbeginns vom 22. August 2017
Abstimmungen
DatumTitelResultatöffentlich
JaBedeutungNeinBedeutungAbsent / Enthaltung
1.3.2016Antrag der FDP-Fraktion zu Art. 174 Abs. 392Zustimmung1Ablehnung27
27.4.2016Schlussabstimmung111Zustimmung0Ablehnung9
Statements
DatumTypWortlautSession
27.4.2016Beschluss

Der Kantonsrat erlässt den Nachtrag zum Gemeindegesetz mit 111:0 Stimmen.

Session des Kantonsrates vom 25. bis 27. April 2016, Aufräumsession des Kantonsrates
25.4.2016Wortmeldung

Straub-Rüthi, Ratspräsident: Die Vorlage ist in zweiter Lesung durchberaten und geht zur Vorbereitung der Schlussabstimmung an die Redaktionskommission.

Session des Kantonsrates vom 25. bis 27. April 2016, Aufräumsession des Kantonsrates
25.4.2016Beschluss

Der Kantonsrat tritt auf den Nachtrag zum Gemeindegesetz in zweiter Lesung ein.

Session des Kantonsrates vom 25. bis 27. April 2016, Aufräumsession des Kantonsrates
25.4.2016Wortmeldung

Huber-Rorschach, Präsidentin der vorberatenden Kommission: Die vorberatende Kommission verzichtete auf eine Sitzung zur Beratung des Ergebnisses der ersten Lesung des Kantonsrates. Sie beantragt, auf die Vorlage in zweiter Lesung einzutreten.

Session des Kantonsrates vom 25. bis 27. April 2016, Aufräumsession des Kantonsrates
1.3.2016Wortmeldung

(im Namen der SP-GRÜ-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten.

Die Gemeinden sollen ihr Rechnungswesen der Rechnungslegung in der Privatwirtschaft annähern, wie es HRM2 vorsieht.

Die intensive und konstruktive Zusammenarbeit zwischen Kanton und Gemeinden hat sich unseres Erachtens bei der Erarbeitung dieses Nachtrages bewährt und entsprechend positiv ausgewirkt.

Wir unterstützen das Kernanliegen der transparenteren verständlicheren Rechnungslegung mit einer möglichst den tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden Abbildung der Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage.

Wir erachten nutzungsorientierte Abschreibungsfristen als sinnvoll.

Dass beim RMSG der Prüfrhythmus je nach Situation angepasst werden kann, erachten wir als richtig.

ln der Vernehmlassung ist der Wunsch nach zusätzlichen Abschreibungen aufgetaucht. Das können wir verstehen und auch unterstützen.

In unserem Nachbarkanton Appenzell Ausserrhoden beispielsweise wurde das neue Modell HRM2 bereits umgesetzt. Erste Erfahrungen sind positiv.

Beim Zeitpunkt der lnkraftsetzung muss der Rechtsstreit zwischen Abacus, VRSG und den Gemeinden betreffend Softwarebeschaffung berücksichtigt werden. Wir sind jedoch überzeugt, dass die Regierung verantwortungsbewusst darauf Rücksicht nehmen wird und die lnkraftsetzung des Nachtrages erst erfolgen wird, wenn die Gemeinden entsprechend vorbereitet sind.

Wir sind für Eintreten und unterstützen den Nachtrag zum Gemeindegesetz.

Session des Kantonsrates vom 29. Februar bis 2. März 2016, ausserordentliche Session vom 3. März 2016
1.3.2016Wortmeldung

(im Namen der CVP-EVP-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten. Den Anträgen der vorberatenden Kommission ist zuzustimmen.

Mit dem Nachtrag zum Gemeindegesetz werden das Rechnungsmodell und weitere Anliegen der Gemeinden im Zusammenhang mit der finanziellen Führung umgesetzt.

Die Rechnungslegung zeigt ein Bild des Finanzhaushalts, das möglichst weitgehend der tatsächlichen Vermögen-, Finanz- und Ertragslage entspricht. Für die Ausweisung dieser Beträge ist die Bilanz, Geldflussrechnung und Erfolgsrechnung notwendig. Unter diesem Grundsatz steht nun auch das neue Rechnungsmodell HRM2 bzw. RMSG.

Kernanliegen der Rechnungslegungsreform für den öffentlichen Sektor ist eine transparente Rechnungslegung. Die lnformationen sollen übersichtlich, verständlich und vergleichbar sein, damit die notwendigen Grundlagen sowohl für finanzpolitische als auch betriebswirtschaftliche Entscheide zur Verfügung stehen.

Zur Stärkung der finanzpolitischen Sicht, die sich stark um Finanzierungs- und Verschuldungsfragen kümmert, dient neu die Geldflussrechnung. lm Gegensatz zur Erfolgsrechnung, die den Zu- und Abfluss von Vermögenswerten darstellt, zeigt die Geldflussrechnung den Zu- und Abfluss der liquiden Mittel einer Gemeinde. Diese saubere Trennung der beiden Sichtweisen ist notwendig, um die finanzielle Lage richtig zu beurteilen und Transparenz zu schaffen. Diese Transparenz dient nicht nur zum Vergleich der Gemeinden untereinander sondern auch für eine Erleichterung zugunsten des Bürgers, welcher sich für die Jahresrechnung seiner Gemeinde interessiert – und das ist letztlich das Ziel der Rechnungslegung.

Das Kernanliegen des RMSG ist die Abbildung des Finanzhaushaltes der möglichst weitgehend der tatsächlichen Vermögens-, Finanz- und Ertragslage entspricht. Bei allen Entscheidungen hatten Projektteam, Arbeitsgruppen, Fachkommission und Steuerungsausschuss stets das Ziel vor Augen, die Rechnungslegung so zu gestalten, dass Finanzinformationen produziert werden, die entscheidungsrelevant sind und möglichst eindeutig interpretiert werden können.

Unsere Fraktion dankt dem Departement des lnnern mit ihrem Vorsteher Regierungsrat Klöti und dem Amtsleiter Lukas Summermatter für das Projektvorgehen, welches nun seit drei Jahren läuft und den Einbezug aller Gemeinden beeinträchtigte. Diese partnerschaftliche enge Zusammenarbeit trug Früchte – so zeigte die Vernehmlassung, dass der Nachtrag auf sehr breite Akzeptanz auch seitens der Parteien und Spezialgemeinden wie z.B. den Ortsgemeinden stösst.

Unsere Fraktion stellt fest, dass die Rechnungslegung zwar für die Gemeinde transparenter werden soll, nicht so aber beim Kanton. Dies nehmen wir mit Bedauern zur Kenntnis.

Die CVP-EVP-Fraktion unterstützt die beiden vorliegende vorberatenden Kommission, hält an unserem Änderungsantrag zu Art. 174 fest, welchen bereits die vorberatende Kommission gestellt hat und nun auf dem grauen Blatt der FDP-Fraktion vorliegt.

Session des Kantonsrates vom 29. Februar bis 2. März 2016, ausserordentliche Session vom 3. März 2016
1.3.2016Wortmeldung

(im Namen der SVP-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten. Den Anträgen der vorberatenden Kommission ist zuzustimmen. Dem Antrag der FDP-Fraktion ist zuzustimmen.

Die SVP-Fraktion begrüsst das neue Rechnungsmodell RMSG, dass die tatsächliche Finanzlage der Gemeinden transparenter wird und eine Angleichung an die Wirtschaft erfolgt. Es entspricht auch den tatsächlichen Verhältnissen. Durch die Vernehmlassung und Einbindung der Gemeinden hat das massgeschneiderte RMSG eine gute Akzeptanz erhalten und wenn die Beibehaltung der Möglichkeiten der zusätzlichen Abschreibungen gemacht werden können, sind wir auf gutem Wege unser Modell umzusetzen. Die modernen Begriffe wie zum Beispiel Budget statt Voranschlag verändern zwar nichts, aber die Sprache wird an unsere Zeit angepasst.

Diese Vorlage basiert auf einem Fachkonzept zum Rechnungsmodell der St.Galler Gemeinden und die Eckpunkte sind aufgeführt. Wir begrüssen die verschiedenen Eckpunkte. Vor allem sind wir mit den zusätzlichen Abschreibungen, die durch die Vorlage möglich sind, einverstanden. Das Finanzvermögen wird mit der Bewertung zum Verkehrswert den tatsächlichen Werte in der Bilanz gerechter. Die Vereinfachung des Finanzhaushaltes für kleinere öffentliche-rechtliche Körperschaften sowie die aufsichtsrechtliche Prüfung begrüssen wir sehr. Die Zweistufige Erfolgsrechnung ohne Reservebezüge und in einer 2. Stufe mit Reservebezügen und Einlagen in Reserven werden besser verstanden als vorher. Die Liquidität wird transparenter und zeigt auf woher das Geld kommt und wieder verwendet wird. Bisher wurden sämtliche zu beaufsichtigenden Organisationen alle vier Jahre geprüft. Neu sollen je nach Risiko der Prüfrhythmus von vier bis höchsten neun Jahre angeglichen werden. Was wir aufgrund der verschiedenen Gemeinden und Risiken begrüssen.

lm Art. 56 Abs. 1 kann die GPK Sachverständige beiziehen, wenn dies für die Aufgabenerfüllung erforderlich ist. ln der Botschaft und Gesetz wurde auch geschrieben: «..., wenn die Mitglieder die Fachkenntnisse nicht gewährleisten können», was wir als despektierlich erachten und gestrichen haben. In Art. 179 regeln wir die Ausnahmebewilligungen wenn eine Gemeinde aus wichtigen Gründen diesen Vollzugsbeginn nicht fristgerecht erledigen kann.

Die Regierung bestimmt den Vollzugsbeginn nach eigenem Ermessen. Also nicht wie in der Botschaft vorgesehen ab 1. Januar 2018, da die Beschwerde der Abacus Research AG gegen die VRSG Verzögerungen mit sich bringen wird.

Die SVP-Fraktion stimmt dem gelben Blatt der vorberatenden Kommission mit den Änderungen zu.

Der Art. 174 wurde schon in der vorberatenden Kommission diskutiert. Die SVP-Fraktion stimmt dem grauen Blatt der FDP-Fraktion zu. Es wird zwar nicht einfacher, aber die Gemeinden haben mehr Möglichkeiten die Aufwertungsreserve Verwaltungsvermögen zu splitten und die Rechnung optimal zu gestalten.

Session des Kantonsrates vom 29. Februar bis 2. März 2016, ausserordentliche Session vom 3. März 2016
1.3.2016Wortmeldung

Regierungsrat: Ich wurde zu diesem Teil auf S. 53 angesprochen. Die Regierung bestimmt den Vollzugsbeginn dieses Erlasses und ich habe garantiert, dass wir selbstverständlich diesen Erlass nicht umsetzen, bevor nicht alle technischen Möglichkeiten gegeben sind. Sie haben gehört von diesen Verfahren, die noch laufen und noch offen sind. Es sitzt auch der CEO der VRSG, Peter Baumberger, hier im Publikum, den ich sehr begrüsse. Wir sind hier natürlich in engem Kontakt, dass wir nur etwas in Kraft setzen, was sich auch wirklich umsetzen lässt. Seien Sie also beruhigt, ich darf hier einfach nochmals bestätigen, was ich in der Kommission auch bereits schon geäussert habe.

Session des Kantonsrates vom 29. Februar bis 2. März 2016, ausserordentliche Session vom 3. März 2016
1.3.2016Wortmeldung

Regierungsrat: Auf die Vorlage ist einzutreten. Den Anträgen der vorberatenden Kommission ist zuzustimmen.

Es ist ein schöner Tag heute, Sie spüren es. Es wurde viel wohlwollendes gesagt in den Eintretensvoten, also könnten Sie sich fragen, was ist hier falsch. Keine Kritik, nur Lob. Wir sind es selten gewohnt hier vorne, dass es so gut zurückkommt aus dem Parlament – ich freue mich sehr über den heutigen Tag. Es ist ein historischer Tag. Sie schreiben heute Geschichte, Sie schreiben für die Gemeinden Geschichte in der Rechnungslegung, Sie geben den Gemeinden ein ganz wichtiges Instrument in die Hand. Ich bin als ehemaliger Unternehmer und als Mensch, der 15 Jahre Exekutiverfahrung hat sehr erfreut, dass wir heute dieses Instrument miteinander beraten und hoffentlich auch so absegnen können.

Worum geht es? Sie haben es alle gehört, wir müssen ohnehin das Rechnungslegungsmodell umstellen gemäss HRM2 und wir haben uns gesagt, wenn schon, dann richtig. Wir haben mit dem Amt für Gemeinden und in der Kommission jetzt einen Brand vorgelegt, der heisst RMSG, nämlich das Rechnungslegungsmodell St.Gallen. Wir haben ein Modell kreiert, an welchem sich unsere Gemeinden nun neu orientieren könne. Worauf es sich auslässt und auszeichnet: Es ist die Transparenz, die uns wichtig ist, es ist ein gutes Führungsinstrumentarium für die Gemeinden und damit ganz bestimmt ein Ansporn Gemeinde dynamisch, unternehmerisch führen zu können.

Ich möchte nicht mehr auf einzelne Punkte eingehen, ich möchte nur sagen, die Beratung innerhalb der ganzen Arbeitsprozesse mit den Gemeinden war immer sehr konstruktiv. Ich danke also allen, die sich beteiligt haben an den Vernehmlassungen und an den Sitzungen, die uns jetzt soweit gebracht haben. Die Vernehmlassung und auch die Beratung in der Kommission ging rund wie der ganze Prozess, der zwar zwei Jahre gedauert hat, aber der nun Früchte trägt.

Ich freue mich auf die Beratung, ich unterstütze selbstverständlich auch die Anträge, die in der Kommission gekommen sind, wir hätten sonst ein rotes Blatt geschrieben. Wir sind also guten Mutes. Ich danke für eine gute Beratung und freue mich über den heutigen Tag.

Session des Kantonsrates vom 29. Februar bis 2. März 2016, ausserordentliche Session vom 3. März 2016
1.3.2016Wortmeldung

Ratspräsident: Das Präsidium sieht eine Eintretensdiskussion vor.

Session des Kantonsrates vom 29. Februar bis 2. März 2016, ausserordentliche Session vom 3. März 2016
1.3.2016Wortmeldung

Präsidentin der vorberatenden Kommission: Auf die Vorlage ist einzutreten.

Auf lnitiative der Finanzdirektorenkonferenz (FDK) wurde in den 1970-er Jahren das heutige Harmonisierte Rechnungslegungsmodell (abgekürzt HRM1) erarbeitet.

Auslöser für die Harmonisierung des öffentlichen Rechnungswesens war die zunehmende Verbundwirtschaft zwischen den öffentlichen Gemeinwesen.

1978 erschien das erste Handbuch für das Rechnungswesen der öffentlichen Haushalte.

Seither hat sich der öffentliche Sektor stark verändert, so finden sich heute im öffentlichen Bereich die verschiedensten Formen der Aufgabenerfüllung. Kantone und Gemeinden stehen im direkten Wettbewerb mit Privaten (z.B. in den Bereichen Energie, öffentlicher Verkehr, Kabelnetz und Altersheimen). Treiber dieser Entwicklung sind sowohl Forderungen nach mehr Effizienz und Transparenz im Staatswesen als auch neue Technologien und technische Möglichkeiten wie z.B. der Einsatz moderner Finanzapplikationen zur Führung des Rechnungswesens.

lm Jahr 2000 wurden die ersten Rechnungslegungsstandards für den öffentlichen Sektor (International Public Sector Accounting Standards, abgekürzt IPSAS) publiziert. Diese orientieren sich am sogenannten «True and Fair View»-Prinzip, das die Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage der öffentlichen Hand so abzubilden verlangt, dass sie den tatsächlichen Verhältnissen entsprechen.

Diese Entwicklungen veranlassten die FDK, die Weiterentwicklung des HRM1 an die Hand zu nehmen. lm Jahr 2008 publizierte die FDK das Harmonisierte Rechnungslegungsmodell der Kantone und Gemeinden 2 (HRM2) mit 20 Fachempfehlungen.

Die FDK empfiehlt den Kantonen und Gemeinden, diese Fachempfehlungen so rasch als möglich, spätestens jedoch innert zehn Jahren, umzusetzen. Die inzwischen 21 Fachempfehlungen des HRM2 sehen zum Teil die Möglichkeit vor, von den eigentlichen Empfehlungen abzuweichen. Daher kann HRM2 bei der Einführung unterschiedlich ausgestaltet werden.

Kernanliegen der genannten Rechnungslegungsreformen für den öffentlichen Sektor, so auch von HRM2 bzw. RMSG, ist eine transparente Rechnungslegung.

Die lnformationen sollen übersichtlich, verständlich und vergleichbar sein, damit die notwendigen Grundlagen sowohl für finanzpolitische als auch für betriebswirtschaftliche Entscheide zur Verfügung stehen.

Das Kernanliegen von RMSG ist die Abbildung eines Finanzhaushalts, der möglichst weitgehend der tatsächlichen Vermögens-, Finanz- und Ertragslage entspricht. Dafür gibt es je ein Element es sind dies die Bilanz für die Vermögenslage, Geldflussrechnung für die Finanzlage und die Erfolgsrechnung für die Ertragslage.

Während die Geldflussrechnung relativ wenig Gestaltungsspielraum zulässt und ihre lnterpretation relativ klar ist, gilt es die Erfolgsrechnung so zu gestalten, dass ihre Ergebnisse möglichst aussagekräftig sind.

Bei allen Entscheidungen hatten alle involvierten Gruppen stets das Ziel vor Augen, die Rechnungslegung so zu gestalten, dass Finanzinformationen produziert werden, die entscheidungsrelevant sind und möglichst eindeutig interpretiert werden können.

Die Gemeinden waren direkt in das Projekt einbezogen, mit dem Ergebnis, dass der Nachtrag bei den Gemeinden bei der Vernehmlassung auf eine breite Akzeptanz gestossen ist.

Das Geschäft war in der vorberatenden Kommission von allen Parteien unbestritten. Einzig der Antrag der FDP-Fraktion beim Vollzugsbeginn der Regierung entgegen der üblichen Gepflogenheiten Vorschriften zu machen, wurde mit dem Stichentscheid der Präsidentin abgelehnt.

Die Kommission beantragt lhnen mit 14:0 Stimmen bei 1 Enthaltung Eintreten auf den Nachtrag zum Gemeindegesetz.

Session des Kantonsrates vom 29. Februar bis 2. März 2016, ausserordentliche Session vom 3. März 2016
1.3.2016Wortmeldung

Ratspräsident: Die Vorlage ist in 1. Lesung durchberaten und geht zur Vorbereitung der 2. Lesung zurück an die vorberatende Kommission.

Session des Kantonsrates vom 29. Februar bis 2. März 2016, ausserordentliche Session vom 3. März 2016
1.3.2016Wortmeldung

Präsidentin der vorberatenden Kommission: Der Antrag der FDP-Fraktion ist abzulehnen.

Der Antrag, der jetzt von der FDP-Fraktion gestellt wird, wurde in der Kommission auch gestellt. Er wurde mit 8:6 Stimmen und 1 Enthaltung abgelehnt.

Session des Kantonsrates vom 29. Februar bis 2. März 2016, ausserordentliche Session vom 3. März 2016
1.3.2016Wortmeldung

Ratspräsident, stellt Eintreten auf die Vorlage fest.

Session des Kantonsrates vom 29. Februar bis 2. März 2016, ausserordentliche Session vom 3. März 2016
1.3.2016Wortmeldung

Art. 174 (Neubewertung Finanzvermögen). beantragt im Namen der FDP-Fraktion, Art. 174 Abs. 3 wie folgt zu formulieren: «a) 5 Jahre nach Vollzugsbeginn dieses Erlasses vollständig und erfolgsneutral in den Bilanzüberschuss oder -fehlbetrag übertragen oder b) innerhalb von 10 bis 15 Jahren linear über die zweite Stufe der Erfolgsrechnung aufgelöst.

Die Aufwertungsreserve Verwaltungsvermögen kann innerhalb von 10 bis 15 Jahren linear über die zweite Stufe der Erfolgsrechnung aufgelöst werden. Der Teil der Aufwertungsreserve, den die Gemeinde nicht nach Satz 1 dieser Bestimmung auflöst, wird fünf Jahre nach Vollzugsbeginn dieses Erlasses erfolgsneutral in den Bilanzüberschuss oder -fehlbetrag übertragen.»

lch spreche für die FDP-Fraktion zu einer kleinen Korrektur bei Art. 174, Absatz 3. lch schicke voraus, dass ich als Delegierter des Verbandes St.Galler Ortsgemeinden in einer Arbeitsgruppe bei der Erarbeitung des RMSG involviert war. Die Ortsbürgergemeinde St.Gallen ist von dem Thema, das ich hier vorstelle, nicht betroffen, da wir bereits heute unsere Rechnung nach dem True and Fair View-Prinzip, angelehnt an die Rechnungslegungsvorschriften von IPSAS präsentieren.

Das Ziel meiner Ausführungen ist es, das lnstrumentarium für die Gemeinden im Übergang zum neuen Rechnungslegungsmodell zu optimieren. Die Umstellung auf das neue Rechnungsmodell (RMSG) sieht vor, dass das Finanzvermögen vollständig neu bewertet wird. Die Bewertungsdifferenz wird in der Neubewertungsreserve gelegt und so ausgewiesen.

Beim Verwaltungsvermögen liegt der Fall so, dass eine Aufwertung freiwillig ist. Die Gemeinden werden sich diesbezüglich mit Blick auf ihre Finanzplanung entscheiden. Die Bewertungsdifferenz bei einer Aufwertung wird in eine «Aufwertungsreserve Verwaltungsvermögen» eingelegt. So weit ist die Gesetzesänderung unbestritten, es ist aber auch ein sehr technischer Vorgang.

Nun ist es so, dass je mehr Verwaltungsvermögen aufgewertet wird, umso besser entsprechen die Abschreibungen den «tatsächlichen» Abschreibungen nach RMSG, die man vornehmen sollte. Je weniger Verwaltungsvermögen aufgewertet wird, desto länger dauert die Übergangszeit bis die Abschreibungen den «tatsächlichen» Abschreibungen nach RMSG entsprechen und die Erfolgsrechnung sich der «true and fair view» bestmöglich annähert. Daher ist es Sinne der Bevölkerung der Gemeinden, aber auch im Sinne des Amts, dass die Gemeinden sich für eine Aufwertung des Verwaltungsvermögens möglichst entscheiden. Damit das passiert, muss diese Variante attraktiv sein.

Der Gesetzesentwurf sieht zwei mögliche Vorgehensweisen im Umgang mit der Aufwertungsreserve vor. Gemäss Entwurf der Regierung müssen sich die Gemeinden zwischen der Einlage der Aufwertungsreserve in die kumulierten Ergebnisse und der Auflösung der Ausgleichsreserve über 10 bis 15 Jahre entscheiden.

Es hat sich nun aber aufgrund von Simulationen des Amtes für Gemeinden mit konkret bestehenden Gemeinden gezeigt, dass die beiden Varianten a und b von Art. 174 (neu) nicht ausreichen, um die Verwerfungen in der Erfolgsrechnung von Gemeinden auszugleichen, die sich für die Aufwertung des Verwaltungsvermögens entschlossen haben. Es ist nötig, den Gemeinden auch die Möglichkeit zu geben, eine Kombination beider Varianten zu beschliessen. So kann ein Teil der Aufwertungsreserve über 10 bis 15 Jahre aufgelöst werden und der andere Teil wird in die kumulierten Ergebnisse eingelegt. Die Gemeinden, welche sich zur Aufwertung von Verwaltungsvermögen entscheiden, erhalten so das nötige lnstrumentarium, um die Rechnung optimal zu gestalten und Fehlinterpretationen aufgrund der Rechnung vorzubeugen. Die kleine Korrektur wurde mit dem Amt für Gemeinden abgesprochen, wenn Sie ihr also zustimmen tun Sie nichts böses, sondern etwas gutes.

Session des Kantonsrates vom 29. Februar bis 2. März 2016, ausserordentliche Session vom 3. März 2016
1.3.2016Wortmeldung

(im Namen der FDP-Fraktion): legt seine Interessen offen als Mitglied der VSGP. Auf die Vorlage ist einzutreten. Den Anträgen der vorberatenden Kommission ist zuzustimmen. Dem Antrag der FDP-Fraktion ist zuzustimmen.

Wie Sie bereits von der Präsidentin gehört haben, wurde die Projektarbeit mit der Überführung von HRM1 zum HRM2, welche in der Botschaft und dem Entwurf der Regierung vom 6. Oktober 2015 mündet und durch eine hohe Transparenz besticht, sehr viel Eigenkompetenz einbezogen worden ist, und die wesentlichen Anspruchgruppen, die von der Umsetzung betroffen sind, auch eingebunden worden sind. Somit sind verschiedenste Verbands- und Kantonsratsmitglieder in diesem Saal bereits in die Projektarbeit integriert gewesen.

Der Nachtrag zum Gemeindegesetz ist durch die Projektarbeit breit abgestützt, dadurch auch in der Praxis umsetzbar und anwendbar.

Die vorgelegte Botschaft gewährt den Gemeinden den gewünschten und auch erwarteten Spielraum. Transparenz war und ist den Gemeinden wichtig, auch in finanzieller Hinsicht. Die Bevölkerung war bisher und wird auch zukünftig über die finanzwirtschaftlichen Grundlagen der Gemeinden informiert. Es geht im Nachtrag zum Gemeindegesetz aber auch darum, den finanzpolitischen Spielraum beizubehalten. Ziel muss es in jeder Gemeinde sein, zukünftig lnvestitionen zu tätigen und das in einem finanziellen Umfeld, welches Handlungsspielraum gewährt. Dies ist Voraussetzung für eine gelebte Gemeindeautonomie.

Grundsätzlich ist zu erwähnen, dass die Gemeinden bislang auch mit dem HRM 1, welches heute noch Gültigkeit hat, eine grosse Transparenz gegenüber der Bürgerschaft schaffen konnte. Es bestand und besteht absolut kein Manko in Bezug auf Bürgernähe, Transparenz und lnformation gegenüber dem Souverän.

Mit dem «Gesetz über das Öffentlichkeitsprinzip der Verwaltung» (Öffentlichkeitsgesetz) wurde zusätzlich ein lnstrument geschaffen, welches für Transparenz der Behörden und Verwaltung sorgt. Ob dieses Ziel mit dem erwähnten Gesetz erreicht wird, bleibt abzuwarten.

Mit der Umsetzung von HRM2 (RMSG) wird eine weitere Angleichung an die Rechnungslegung der Privatwirtschaft erzielt. Die VSGP hat sich anlässlich der letztjährigen Generalversammlung intensiv mit dem neuen Rechnungsmodell auseinander gesetzt. Die FDP-Fraktion nimmt mit Genugtuung zur Kenntnis, dass verschiedene Anliegen der Gemeinden in die Botschaft und das Gesetz eingeflossen sind. Durch das Zulassen von zusätzlichen Abschreibunngen («Ausgleichsreserve») oder die Möglichkeit zur Bildung von Vorfinanzierungen können finanzpolitische Weichen in den Gemeinden gestellt werden. Dadurch wird es weiterhin möglich sein, Projekte bei guter Finanzlage rascher abzuschreiben und somit die Folgekosten (wie Abschreibungen / Zinsen) nicht auf zukünftige Generationen zu verschieben. Die Flexibilität der Kommunen wird erhöht, was zu begrüssen ist.

Bezüglich der Umsetzung und Inkraftsetzung des Nachtrages durch die Regierung verweise ich auf die pendente Beschwerde vor dem Verwaltungsgericht St.Gallen in Sachen Abacus Research AG (Beschwerdeführerin) gegen 66 Politischen Gemeinden (Vorinstanz) und der VRSG (Beschwerdegegnerin) betreffend Vergabe «VRSG f FlS». Anlässlich der Kommissions-Sitzung hat die Fraktion einen Antrag in Bezug auf die Umsetzung gestellt. Wir haben beantragt, dass bei lnkraftsetzung die Regierung auf die Verfügbarkeit der technischen Hilfsmittel, insbesondere der lnformatik, Rücksicht zu nehmen hat. Der Antrag wurde knapp abgelehnt. Regierungsrat Klöti hat uns glaubhaft erklärt, dass die Regierung selbstverständlich bei der lnkraftsetzung des Nachtrages zum Gemeindegesetz auf alle relevanten Aspekte Rücksicht nehmen wird. ln der entsprechenden Medienmitteilung der vorberatenden Kommission wurde dieses Versprechen nochmals aufgeführt und kommuniziert. lch gehe davon aus, dass Regierungsrat Martin Klöti dieses Thema der Umsetzung in seinen Ausführungen nochmals anspricht.

Fazit: Die FDP-Fraktion, wie auch die VSGP, sind sehr zufrieden mit den Botschaften und den Entwürfen der Regierung, was ja nicht immer selbstverständlich ist. Wir sind für Eintreten auf sämtliche Botschaften, wir haben einzelne ja bereits behandelt, und werden die zwei Anträge der vorberatenden Kommission bezüglich Nachtrag zum Gemeindegesetz unterstützen. Ich empfehle Ihnen auch den Antrag Noger-St.Gallen zu unterstützen. Hier sei der Hinweis erwähnt, dass dieser Antrag wohl in der vorberatenden Kommission bereits gestellt worden ist, aber vermutlich durch eine unpräzise Formulierung nicht gänzlich verstanden wurde. Aber heute liegt er schriftlich vor und ich kann Ihnen versichern, dass dieser Antrag mehr als Sinn macht. Die FDP-Fraktion unterstützt dieses Geschäft.

Session des Kantonsrates vom 29. Februar bis 2. März 2016, ausserordentliche Session vom 3. März 2016