Geschäft: Bericht 2015 der Kommission für Aussenbeziehungen
Komitee | Kantonsrat |
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Nummer | 32.15.04 |
Titel | Bericht 2015 der Kommission für Aussenbeziehungen |
Art | KR Verwaltungsgeschäft |
Thema | Grundlagen und Organisation |
Federführung | Staatskanzlei |
Eröffnung | 1.4.2015 |
Abschluss | 2.6.2015 |
Letze Änderung | 9.12.2021 |
vertraulich | Nein |
öffentlich | Ja |
dringend | Nein |
Publiziert | Typ | Titel | Datei |
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2.8.2019 | Botschaft | Bericht 2015 der Kommission für Aussenbeziehungen vom 27. April 2015 |
Datum | Akteur | Titel | Letze Änderung |
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1.8.2019 | Gremium | Beteiligung - Kommission für Aussenbeziehungen 2012/2016 | 19.1.2023 |
Datum | Typ | Wortlaut | Session |
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2.6.2015 | Wortmeldung | Ratspräsident: stellt Eintreten auf den Bericht fest. | Session des Kantonsrates vom 1. bis 3. Juni 2015 |
2.6.2015 | Wortmeldung | Ratspräsident: stellt Kenntnisnahme vom Bericht fest. | Session des Kantonsrates vom 1. bis 3. Juni 2015 |
2.6.2015 | Wortmeldung | Präsident der Kommission für Aussenbeziehungen: Auf den Bericht ist einzutreten. Mit der letzten Parlamentsreform im Jahr 2008 wurde die Kommission für Aussenbeziehungen geschaffen mit dem Ziel, den Einfluss des Parlaments im Bereich der Aussenbeziehungen zu stärken. Der Kommission wurden gemäss Art. 16 bis, Abs. 1 des Geschäftsreglements des Kantonsrates folgende Aufgaben übertragen:
Zudem prüft die Kommission, Abs. 2, aufgrund von Berichten und durch eigene Kontrollen die Amtsführung der Regierung, der ihr unterstellten Verwaltung und der selbständig-öffentlichen rechtlichen Anstalten im Bereich der Aussenbeziehungen. Im Weiteren lässt die Kommission für Aussenbeziehungen gemäss Art. 15ter sich von der Regierung informieren über Entwicklung und wichtige Fragen der Aussenbeziehungen und laufende Verhandlungen zu wichtigen zwischenstaatlichen Vereinbarungen. Die Regierung selber hört die Kommission aufgrund von Art. 16quater im Hinblick auf den Abschluss oder die Änderung einer zwischenstaatlichen Vereinbarung mit Gesetzes- und Verfassungsrang an. ln den vergangenen sieben Jahren beriet die KfA diverse Konkordate und Vereinbarungen vor, empfahl jeweils dem Kantonsrat diese zu genehmigen und erfüllte somit den Auftrag gemäss Art. 16bis. Ebenfalls überprüfte sie jährlich mit ihren Subkommissionen die Wirksamkeit von interkantonalen Vereinbarungen und Konkordaten. ln diesen beiden Punkten erfüllte die Kommission für Aussenbeziehungen ihre gemäss Geschäftsreglement vorgegebenen Aufgaben zur vollen Zufriedenheit. Schwieriger war es, die Aufträge gemäss Art. 16ter und Art. 16quater zu erfüllen. Die Regierung hatte Mühe die Kommission für Aussenbeziehungen frühzeitig selbständig von sich aus zu informieren oder rechtzeitig anzuhören. Auf diesen Umstand hat die KfA in ihren Jahresberichten jeweils hingewiesen. In letzter Zeit können wir in dieser Beziehung Fortschritte verzeichnen und wir sind zuversichtlich, dass dieser Trend anhält. Von diesem Trend könnten auch die zur Diskussion stehenden zukünftigen Fachbereichskommissionen profitieren, falls die Kommission für Aussenbeziehungen ab der nächsten Legislaturperiode tatsächlich nicht mehr weiter bestehen sollte. Zu diesem Trend beitragen würde hier sicherlich auch die von der Kommission für Aussenbeziehungen mit der Motion 42.15.04 geforderte, jährliche Auflistung der geltenden und geplanten zwischenstaatlichen Vereinbarungen. Die Kommission für Aussenbeziehungen wurde im Berichtsjahr für zwei Konkordate als vorberatende Kommission eingesetzt: Geschäft 26.14.01 «Kantonsratsbeschluss über die Genehmigung des Regierungsbeschlusses über den Beitritt zur lnterkantonalen Vereinbarung über den schweizerischen Hochschulbereich (Hochschulkonkordat)». Die KfA befürwortete den vorgeschlagenen Konkordatsbeitritt und den damit zusammenhängenden Gesetzesnachtrag. ln der Detaildiskussion würdigte die Kommission die gesamtheitliche und gemeinsame hochschulpolitische Koordination und die Vereinfachung der Koordinationsgremien. Sie beantragte dem Kantonsrat einstimmig den Konkordatsbeitritt. Der Kantonsrat behandelte das Geschäft in 1. Lesung in der Junisession 2014 und in 2. Lesung in der Septembersession. Sie folgte dem Antrag der KfA und stimmte dem Konkordatsbeitritt zu. Geschäft 26.14.02 Kantonsratsbeschluss über die Genehmigung des Nachtrags zum Regierungsbeschluss über den Beitritt zur geänderten lnterkantonalen Vereinbarung über die Anerkennung von AusbildungsabschIüssen (Diplomanerkennungsvereinbarung). Die interkantonale Diplomanerkennungsvereinbarung besteht seit dem Jahr 1993 und verlangt deshalb einige Anpassungen. Die Kommission betrachtete es als enorm wichtig, dass die verschiedenen Wege, die national und international zu einem Berufsdiplom führen, gegenseitig anerkannt und überprüft werden. Kontrovers diskutiert wurde allerdings die Problematik des Anerkennungsverfahrens. Auch hier beantragte die Kommission dem Kantonsrat einstimmig, auf die Vorlage einzutreten und diesen Kantonsratsbeschluss zu genehmigen. Der Rat beriet das Geschäft in 1. Lesung in der Septembersession und in 2. Lesung in der Novembersession und folgte dem Antrag zur Genehmigung der KfA. Für ihre Prüfungstätigkeit teilt sich die Kommission für Aussenbeziehungen in drei Subkommissionen. Die Subkommission Dl/SJD/FD überprüfte am 17. Oktober vor Ort die Wirksamkeit der Interkantonalen Vereinbarung über den Sicherheitsverbund Region Wil vom 9. März 2004 und am 5. November in Thal/Buriet sowie in Diepoldsau die Verwaltungsvereinbarung über die Zusammenarbeit der Kantonspolizei St.Gallen und der Grenzwache. Die Subkommission BLD/GD liess sich am 3. November in St.Gallen über die Umsetzung des Viehandelskonkordat und über die interkantonale Vereinbarung für die Tierseuchenbekämpfung informieren. Der Termin war gut gewählt, denn das Viehandelskonkordat steht kurz vor der Auflösung. Das Geschäft wird in der kommenden Septembersession behandelt werden. Am 1. Dezember liess sich die Subkommission BLD/GD im Bildungsdepartement über die praktische Umsetzung der drei lnterkantonalen Vereinbarungen informieren, welche den kantonsübergreifenden Besuch der Kantonsschüler regelt. Die Subkommission VD/BD überprüfte am 17. Oktober in Uznach die lnterkantonale Vereinbarung betreffend die Melioration der Linthebene in den Kantonen Schwyz und St.Gallen. Die Vereinbarung war im Jahr 2010 revidiert und dabei von der KfA aktiv begleitet worden. Die Abgrenzung zur Linthmelioration wurde in der Diskussion zwar angesprochen, war aber nicht Gegenstand der Überprüfung. Die Fragen rund um diese Thematik wurden von der Staatswirtschaftlichen Kommission im Rahmen ihrer Prüfungstätigkeit bearbeitet. Am 31. Oktober liess sich die Subkommission VD/BD in Bazenheid über die praktische und theoretische Umsetzung der Vereinbarung des Zweckverbands Abfallverwertung Bazenheid informieren. Über die Prüfungstätigkeit der Kommission für Aussenbeziehungen gibt der Bericht auf S. 6-13 ausführlich Auskunft. Alljährlich trifft sich die KfA mit den beiden st.gallischen Mitgliedern des Ständerates, Karin Keller-Sutter und Paul Rechsteiner, zu einer Aussprache. Hauptthemen dieses Treffens am 11. November waren der Metropolitanraum St. Gallen-Bodensee, der öffentliche Verkehr (Y-Achse) sowie das HarmoS-Konkordat. Diese interessanten und von beiden Parteien geschätzten Treffen haben bereits eine Tradition entwickelt und müssen auch in Zukunft weitergeführt werden. Die Exkursion vom 8. Oktober führte die Kommission für Aussenbeziehungen zuerst nach Wil. Wir liessen uns am Geschäftssitz der Regio Wil über die Zusammenarbeit mit den thurgauischen Nachbargemeinden und das interkantonale Projekt Wil West informieren. Anschliessend erörterte uns die Stadtpräsidentin von Wil, Susanne Hartmann, die Besonderheiten einer Zentrumsgemeinde auch mit Einbezug der Gemeinden des Kantons Thurgau. Am Nachmittag besuchten wir Frauenfeld und liessen uns von der Grossratspräsidentin Sonja Wissmann in den Parlamentsbetrieb des Kantons Thurgau einführen. Ein weiteres Referat hielt uns Kantonsrat Armin Eugster als Präsident der Kommission für Raumplanung. Dabei zeigte er uns auch die Berührungspunkte zu den grenznahen Gebiete des Kantons St.Gallen auf. Über die Erwartungen und Ziele der Kommission für Aussenbeziehungen für das Geschäftsjahr 2015/2016 gibt die Tabelle auf S. 24 unseres Berichtes Auskunft. Die Erwartungen decken sich zum Teil mit den Ausführungen zu Beginn meines Referats. lm Weiteren sind auch Erwartungen aufgeführt, welche bereits im vergangenen Jahr gestellt wurden und nicht oder nur teilweise erfüllt worden sind. Über die Gründe gibt die Tabelle auf S. 23 des Berichts Auskunft. ln der nächsten oder übernächsten Session wird im Zuge der kommenden Parlamentsreform der Kantonsrat entscheiden, ob die Kommission für Aussenbeziehungen weiterbestehen wird. Sollte dies nicht der Fall sein, wäre das sehr bedauerlich. Die KfA hat in den vergangenen sieben Jahren Aufbauarbeit geleistet, bei der Regierung und in der Verwaltung an Akzeptanz gewonnen und gezeigt, dass der Einfluss des Parlaments im Bereich der Aussenbeziehungen wichtig ist. Ob diese Arbeit in den neuen Fachkommissionen im gleichen Masse wahrgenommen werden kann, ist fraglich. Auf alle Fälle müssten in diesen Fachkommissionen Gefässe geschaffen werden, so dass im Bereich der Aussenbeziehungen die flächendeckende Prüfungstätigkeit garantiert und die umfassende Aufsicht wahrgenommen werden kann. | Session des Kantonsrates vom 1. bis 3. Juni 2015 |