Geschäft: Berichterstattung der Staatswirtschaftlichen Kommission und der Rechtspflegekommission

Übersicht
KomiteeKantonsrat
Nummer82.15.09
TitelBerichterstattung der Staatswirtschaftlichen Kommission und der Rechtspflegekommission
ArtKR Berichterstattung
ThemaGrundlagen und Organisation
FederführungStaatskanzlei
Eröffnung1.4.2015
Abschluss2.6.2015
Letze Änderung9.12.2021
vertraulichNein
öffentlichJa
dringendNein
Dokumente
PubliziertTypTitelDatei
BotschaftBericht zur Prüfung der «verwaltungsinternen Verwaltungsrechtspflege» im Jahr 2014
Beteiligungen
DatumAkteurTitelLetze Änderung
1.8.2019Gremium29.1.2024
1.8.2019Gremium14.3.2024
Statements
DatumTypWortlautSession
2.6.2015Wortmeldung

Ratspräsident: stellt Kenntnisnahme vom Bericht fest.

Session des Kantonsrates vom 1. bis 3. Juni 2015
2.6.2015Wortmeldung

Ratspräsident: stellt Eintreten auf die Vorlage fest.

Session des Kantonsrates vom 1. bis 3. Juni 2015
2.6.2015Wortmeldung

Präsident der gemischten Subkommission: Auf die Vorlage ist einzutreten.

Die Rechtspflegekommission schlug Ende 2013 der Staatwirtschaftlichen Kommission vor, für die Prüfungstätigkeit 2014/2015 den Prüfungsschwerpunkt «Verwaltungsinterne Verwaltungsrechtspflege» vorzusehen und dazu eine gemischte Subkommission zu bilden.

Ziel der Prüfung sollte sein, Organisation und Abläufe der verwaltungsinternen Verwaltungsrechtspflege zu beleuchten, die der Verwaltungsjustiz vorgeschaltet ist.

Nachdem die Staatswirtschaftliche Kommission und die Rechtspflegekommission sich auf den Prüfungspunkt geeinigt hatten, hat sich eine gemischte Subkommission aus Mitgliedern der Staatswirtschaftlichen und der Rechtspflegekommission konstituiert. Diese Gründung einer gemischten Subkommission darf auch als neuer Weg bezeichnet werden in der Prüfungstätigkeit der ständigen Kommissionen, können doch überschneidende Zuständigkeiten geprüft werden. Nach der Konstituierung wurden drei Subsubkommissionen für die Einzelprüfung in ausgesuchten Departementen gebildet. Geprüft wurden im Speziellen das Baudepartement, das Sicherheits- und Justizdepartement und das Departement des lnnern.

Da es sich um einen neuen Weg in der Prüfungstätigkeit handelt, wird dieser Bericht auch demzufolge speziell beraten. Aber bevor die Einzelprüfung der ausgewählten Departemente stattfinden konnte, hat die die Subkommission den Fokus auf die Feststellungen über das Funktionieren des geltenden Systems der verwaltungsinternen Verwaltungsrechtspflege gelegt. Auf eine Stellungnahme zur laufenden Verwaltungsjustizreform hat die Subkommission nach intensiven Diskussionen verzichtet.

Zentrale Frage im Rahmen der Prüfung war für die Subkommission die hohe Qualität der Amts- und Geschäftsführung der Dienststellen der Staatsverwaltung, die gemäss heutigem System mit dezentralen Rechtsdiensten und Rechtsabteilungen an der verwaltungsinternen Verwaltungsrechtspflege beteiligt sind.

Nicht Gegenstand des Prüfungsauftrages waren die Vor- und Nachteile eines alternativen Systems mit einem zentralen Rechtsdienst.

Die Subsubkommissionen trafen sich in der Folge je einmal, die gesamte Subkommission fünfmal, um die Ergebnisse der Prüfung und den Bericht zu beraten.

Anfangs September 2014 führten die Subsubkommissionen die Befragungen in den ausgesuchten Departementen durch und hielten die Ergebnisse in Teilberichten fest.

Ende Oktober beriet die Subkommission die überarbeitete Zusammenfassung der Fragebögen und die Teilberichte. Sie fasste die Auswertung zu den Fragen in Tabellen zusammen und erarbeitete den vorliegenden Bericht zuhanden dieses Rates. Anfang März bzw. April 2014 stimmten die Rechtspflegekommission und die Staatswirtschaftliche Kommission dem Bericht in 2. Lesung zu.

Ergebnisse der Prüfungstätigkeit: Die Auswertung der beantworteten Fragebögen zeigt auf, dass die Strukturen und Arbeitsmittel der Rechtsabteilungen und Rechtsdienste der Departemente und Ämter unterschiedlich sind.

Die Arbeitsabläufe sind jedoch strukturell einheitlich, wenn auch nicht departementsübergreifend vereinheitlicht. ln den geprüften Departementen wurde die Beratung von Verfahrensbeteiligten so organisiert, dass ein Vorbefassung oder ein Ausstand möglichst vermieden wird.

Nach der vertieften Überprüfung hielt die Subkommission folgendes fest: Die verwaltungsinterne Verwaltungsrechtspflege im Kanton St.Gallen ist ein grundsätzlich funktionierendes System. Die Strukturen sind sachbezogen. Rechtsmittelinstanz in der verwaltungsinternen Verwaltungsrechtspflege sind der Departementsvorsteher bzw. die Departementsvorsteherin oder die Regierung. Sie haben die Verfahrensleitung jedoch delegiert. Nach Auskunft der Departemente verantworten und unterschreiben die Departementsvorsteher oder die Departementsvorsteherin den Rechtsmittelentscheid, nehmen aber nur ausnahmsweise Änderungen vor.

Aus den Rückmeldungen der departementalen Rechtsdienste ist ersichtlich, dass es weitere nachgeordnete Amtsstellen und nebenamtliche Rechtspflegeorgane gibt, die ebenfalls verwaltungsinterne Verwaltungsrechtspflege oder eine Vorstufe davon abwickeln. Diese Arbeit wurde nicht geprüft.

Die Staatswirtschaftliche Kommission hat den weiteren festgestellten Prüfungsbedarf in ihre Prüfliste 2015 aufgenommen. Es sind dies folgende Punkte:

  • Das Einspracheverfahren in Massengeschäften vor Erlass der erstinstanzlichen Verfügung;

  • Der Erlass von Massenverfügungen durch kantonale Amtsstellen;

  • Die verwaltungsinterne Verwaltungsrechtspflege in Ämtern bzw. durch nebenamtliche Rechtspflegeorgane.

Die Rechtspflegekommission wird bei der Visitation des Verwaltungsgerichtes die Beurteilung der verwaltungsinternen Verwaltungsrechtspflege abfragen.

Ebenso sehen die Staatswirtschaftliche Kommission und die Rechtspflegekommission innerhalb des geltenden Systems Anpassungsbedarf bei der politischen Verantwortung und Vereinheitlichungsbedarf im lnstruktionsverfahren. Gleichzeitig werfen sie Fragen zur Verwaltungsorganisation auf. Ziel sollte ein einheitliches Vorgehen der Regierung und aller Departemente in der verwaltungsinternen Verwaltungsrechtspflege sein. Es wurde der Regierung mündlich – und dies an einer gemeinsamen Aussprache – und schriftlich folgende Empfehlungen abgegeben, welche innert einem Jahr beantwortet werden müssen: Die politische Verantwortung in der verwaltungsinternen Verwaltungsrechtspflege aktiv wahrzunehmen und die Kriterien dafür departementsübergreifend einheitlich zu regeln Gemeinsame Standards zur Rechtsmittelbearbeitung in den Departementen und Ämtern festzulegen, wie:

  • Verfahrensabläufe;

  • Kosten und Kostenvorschuss;

  • Statistiken der Rechtsdienste;

  • Vorbefassung, Befangenheit und Ausstand.

Ein Konzept für die verfahrensrechtliche und fachspezifische Weiterbildung und Vernetzung aller Juristinnen und Juristen der kantonalen Verwaltung zu erarbeiten.

Bei folgenden Organisatorische Massnahmen besteht Klärungs- und Handlungsbedarf. Dies sind:

  • Elektronisch Geschäftsverwaltung;

  • Fall- und geschäftsbezogene Arbeitszeiterfassung der Mitarbeitenden;

  • Juristische Praktikumsstellen.

Aus all diesen verschiedenen Gründen haben die entsprechenden ständigen Kommissionen sich für das Funktionieren des geltenden Systems der dezentralen verwaltungsinternen Verwaltungsrechtspflege in den Departementen und Ämtern ausgesprochen. Aus ihrer Sicht besteht kein Anlass auf das heutige System zu verzichten und die erste Rechtsmittelinstanz generell aus der Verwaltung auszugliedern. Auch eine Rückkehr zur zweistufigen verwaltungsinternen Verwaltungsrechtspflege erscheint nicht zielführend.

Die Subkommission, die Staatswirtschaftliche Kommission und die Rechtspflegekommission sind der Meinung, dass am heutigen dezentralen System festgehalten werden soll. Aus ihrer Sicht besteht kein Handlungsbedarf für einen Systemwechsel.

Wir beantragen lhnen, auf den Bericht der Staatswirtschaftlichen Kommission und der Rechtspflegekommission zur Prüfung der «verwaltungsinternen Verwaltungsrechtspflege im Jahr 2014» einzutreten und ihn gutzuheissen.

Session des Kantonsrates vom 1. bis 3. Juni 2015