Geschäft: X. Nachtrag zum Staatsverwaltungsgesetz (Titel der Botschaft: Public Corporate Governance: Genehmigungspflicht der Einsitznahme von Mitgliedern der Regierung in oberste strategische Leitungsorgane)

Übersicht
KomiteeKantonsrat
Nummer22.15.07
TitelX. Nachtrag zum Staatsverwaltungsgesetz (Titel der Botschaft: Public Corporate Governance: Genehmigungspflicht der Einsitznahme von Mitgliedern der Regierung in oberste strategische Leitungsorgane)
ArtKR Gesetzgebungsgeschäft
ThemaFinanzen, Regalien, Unternehmungen, Feuerschutz
FederführungStaatskanzlei
Eröffnung25.2.2015
Abschluss1.6.2016
Letze Änderung9.12.2021
vertraulichNein
öffentlichJa
dringendNein
Dokumente
PubliziertTypTitelDatei
ErlassReferendumsvorlage vom 2. Dezember 2015
ProtokollauszugFestlegung des Vollzugsbeginns vom 2. Februar 2016
BotschaftBotschaft und Entwürfe der Regierung vom 28. April 2015
AntragKommissionsbestellung vom 1. Juni 2015
MitgliederlisteAktuelle Mitgliederliste Stand: 2. Juni 2015
ErlassIn der Gesetzessammlung veröffentlicht im Mai 2016
ProtokollProtokoll der vorberatenden Kommission vom 29. Juni 2015
Beteiligungen
DatumAkteurTitelLetze Änderung
1.8.2019Gremium19.1.2023
Abstimmungen
DatumTitelResultatöffentlich
JaBedeutungNeinBedeutungAbsent / Enthaltung
2.12.2015Gesamtabstimmung77Zustimmung18Ablehnung25
Statements
DatumTypWortlautSession
14.9.2015Wortmeldung

(im Namen der SP-GRÜ-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten und lehnt die Anträge der vorberatenden Kommission ab.

Das Fragezeichen der SP-Grüne-Fraktion ist auch beider nun dritten vorliegenden Botschaft zu PCG nicht kleiner geworden, Die Vermischung der Kompetenzen erachten wir als schwierig.

Aus Sicht der SP-GRÜ-Fraktion ist klar: Der Entscheid über die Einsitznahme in ein oberstes strategisches Leitungsorgan hätte abschliessend bei der Regierung bleiben sollen.

Wir werten positiv, dass der Kantonsrat die Einsitznahme von Mitgliedern der Regierung grundsätzlich einmal je Organisation genehmigt und die Genehmigung immerhin weder an eine Amtsdauer noch an die einsitznehmende Person gebunden ist, sondern grundsätzlich unbefristet in Bezug auf die Organisation erteilt wird.

Nach wie vor sind wir der Ansicht, dass die Grundsätze der PCG im Kanton St.Gallen nicht überall gleich angewendet werden, je nach Departement wird unterschieden. Während im Gesundheitsdepartement, im Baudepatement und auch bei der Kultur gewisse Riegel geschoben werden, sind andere Departemente und Vorsteher weniger im Fokus.

Nachdem einzelne Einsitznahmen in Organisationen mit grosser finanzieller Tragweite nicht mehr von der Regierung selbst wahrgenommen werden können – was wir nach wie vor als politisch und sachlich falsch ansehen – schlägt die Kommission nun Befristungen bei vier Kulturinstitutionen und dem Linthwerk vor.

Die SP-Grüne-Fraktion lehnt die Anträge der vorberatenden Kommission ab.

Die Regierung kann und soll selber entscheiden, wann die entsprechenden strategischen Projekte etabliert sind und das direkte Mitwirken der Regierung nicht mehr zwingend notwendig ist. Wir haben die klare Erwartung, dass die Regierung regelmässig die Notwendigkeit einer weiteren Beteiligung überprüft. Das sollte für sämtliche Beteiligungen gelten und nicht nur für diese vier Kulturinstitutionen des Kantons St.Gallen.

Session des Kantonsrates vom 14. bis 16. September 2015
14.9.2015Wortmeldung

Kommissionspräsident: Auf die Vorlage ist einzutreten.

Wie bereits vom Präsidenten ausgeführt, hat die Kommission zum X. Nachtrag zum Staatsverwaltungsgesetz getagt und mit diesem Nachtrag auch 26.15.02 Kantonsratsbeschluss über die Genehmigung der Einsitznahme von Mitgliedern der Regierung in ein oberstes strategisches Leitungsorgan einer Organisation mit kantonaler Beteiligung beraten. Die Kommissionstagung fand am 29. Juni 2015 statt. Nebst den Mitgliedern der vorberatenden Kommission war Seitens Regierung die Vorsteher des Finanzdepartementes, Regierungsrat Gehrer, Vorsteher des Departement des Innern, Regierungsrat Klöti, Vorsteher des Baudepartementes, Regierungsrat Haag, Staatssekretär und Leiter Staatskanzlei, Canisius Braun, wie Generalsekretärin Dr. Anita Dörler, des Departementes des Innern, sowie Generalsekretär Flavio Büsser, Finanzdepartement, wie auch der Vizestaatssekretär Dr. Benedikt van Spyk, mit an dieser Kommissionssitzung.

Ich möchte nicht mehr die ganze Debatte zum Thema Public Corporate Governance führen, die wurde ja entsprechend schon sehr ausführlich gemacht. Das war auch der grosse Vorteil, dass die Kommissionszusammensetzung sehr ähnlich aussah, wie jene der PCG-Vorlage, die wir bereits in diesem Saal beraten haben. Aus diesem Grund kann ich mich auf die wesentlichsten Punkte konzentrieren und da ist zusammengefasst auf dem gelben Blatt. Wir haben bei Ziff. 1 Abs. 1 gewisse Streichungen vorgenommen, wir werden sicherlich in der Detailberatung auf diese zurückkommen. Dann haben wir Abs. 2 neu eingeführt. Die ganze Thematik, die ebenfalls einiges zu diskutieren gab, war die Entschädigung um diese Gremien. Das möchte ich aber klar herausheben, die Entschädigungsfrage war nicht Gegenstand von dieser Kommissionsberatung, die Entschädigungsfrage wurde lediglich in der Finanzkommission zur Kenntnis genommen und kann aus dieser Kommission zu weiteren Diskussionen führen.

Aus diesem Grund mache ich Ihnen beliebt, dem Vorschlag der vorberatenden Kommission zuzustimmen und auf die Vorlage einzutreten.

Session des Kantonsrates vom 14. bis 16. September 2015
14.9.2015Wortmeldung

(im Namen der CVP-EVP-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten und Anträge der vorberatenden Kommission unterstützen.

lch danke der Regierung für die Botschaft zur Umsetzung der vom Parlament geforderten Genehmigungspflicht als Ausdruck einer zeitgemässen Public Corporate Governance. Dieser Themenkomplex ist uns wichtig, und wir begrüssen es, dass das Thema vertieft angeschaut und beraten wurde und noch wird.

Wir sind uns bewusst, dass die Umsetzung der PCG-Grundsätze gerade im vorliegenden Bereich nicht mit viel Rückenwind durch die Regierung erfolgt ist. lch möchte deshalb anerkennend feststellen, dass die rechtliche Umsetzung durch den X. Nachtrag zum Staatsverwaltungsgesetz den in der Motion zum Ausdruck gebrachten Willen des Parlaments respektiert und in geeigneter Weise umsetzt. Die CVP-EVP-Fraktion begrüsst deshalb die Erfüllung der Motion durch den X. Nachtrag zum Staatsverwaltungsgesetz.

Auch beim Genehmigungsbeschluss waren wir weitgehend einig mit dem Vorschlag der Regierung. Wir hatten aber gewisse Vorbehalte, namentlich bei den Kulturstiftungen und beim Linthwerk.

Die CVP-EVP-Fraktion hat die in den PCG-Grundsätzen formulierte Stossrichtung stets begrüsst und mitgetragen – darunter auch die Absicht der Regierung, dass die Einsitznahme in Leitungsorgane von Organisationen mit kantonaler Beteiligung neu auf Basis von klaren und objektiven Kriterien beurteilt wird. Die CVP-EVP-Fraktion hat auch von Anfang an die klare Erwartung formuliert, dass die PCG-Grundsätze über alle Departemente hinweg gleich konsequent und flächendeckend umgesetzt werden. ln diesem Sinne hätten wir bei den Kulturstiftungen der vier regionalen Kultur-Leuchttürme sowie beim Linthwerk eine andere Lösung erwartet. Zwar geht es hier nicht um handfeste lnteressenskonflikte, wie bei den Spitälern, doch die PCG-Grundsätze definieren auch, dass eine Einsitznahme der Regierung nur dann sachgerecht ist, wenn die Organisation entweder generell von hoher strategischer Bedeutung ist oder sie sich noch im Aufbau befindet.

lm Falle der Kulturstiftungen und des Linthwerks fehlt demnach eine konsequente Umsetzung der PCG-Grundsätze. Die Aufträge des Parlamentes wurden hier nur bedingt erfüllt.

Zu den Kulturstiftungen: Positiv zu würdigen ist, dass die Einsitznahme der Regierung in die Stiftungsräte der regionalen Kultur-Leuchttürme (Lokremise, Schloss Werdenberg, Klangwelt Toggenburg, Kunst(Zeug)Haus Rapperswil) neu einheitlich gehandhabt wird – mit einer Doppelvertretung des Vorstehers des Departement des Innern und der Leiterin des Amts für Kultur im Aufbau der lnstitutionen, danach aber nicht mehr. Die Einheitlichkeit der Regelung war und ist der CVP-EVP-Fraktion ein wichtiges Anliegen.

Beim Klanghaus Toggenburg und beim Kunst(Zeug)Haus Rapperswil anerkennt die CVP-EVP-Fraktion, dass sich diese lnstitutionen noch im Aufbau befinden, bei der Lokremise und beim Schloss Werdenberg kann man das aber in Frage stellen. Auch seitens der Regierung hiess es, die Lokremise habe sich etabliert, noch offen seien lediglich die Platzverhältnisse und Fragen zur Gastronomie. Das Museum im Schloss Werdenberg wurde kürzlich neu eröffnet. Offen seien ebenfalls noch Fragen zur Gastronomie. Ob offene Fragen zur Gastronomie von hoher strategischer Bedeutung sind, wagen wir zu bezweifeln.

Zum Linthwerk: Vorbehalte haben wir auch hier. Das Parlament hat die Regierung – gegen ihren Willen – beauftragt zu prüfen, wie die Organisationsstruktur des Linthwerks so angepasst werden kann, dass kein Mitglied der Regierung Einsitz nehmen muss und dennoch die Steuerung durch den Kanton und die Zusammenarbeit mit den anderen Kantonen gewährleistet bleibt. Die Regierung führt nun aus, dass im Rahmen der Ausgestaltung des künftigen Betriebs- und Unterhaltskonzepts für das sanierte Linthwerk die personelle Besetzung der Linthkommission neu geregelt werden soll. Dies ist grundsätzlich positiv zu würdigen, doch die Erwartung des Parlamentes war, dass diese Neuregelung bereits auf die neue Amtsperiode hin hätte erfolgen können. Die CVP-EVP-Fraktion begrüsst daher die von der vorberatenden Kommission beantragte befristete Genehmigung auf höchstens vier Jahre. In unseren Augen ein Minimalkompromiss, der Unterstützung verdient. Diese Befristung auf vier Jahre ist überdies mit der klaren Erwartung verbunden, dass die zuständigen Mitglieder der Regierung eine konsequente Umsetzung der PCG-Grundsätze proaktiv angehen.

Zum Schluss noch eine Bemerkung zur öffentlichen Ausschreibung. Die CVP-EVP-Fraktion hätte es begrüsst, wenn es «immer» und nicht nur «in der Regel» Ausschreibungen geben würde. Den Kommissionsmitgliedern wurde seitens der Regierung jedoch zugesichert, dass das Einladungsverfahren nur im absoluten Ausnahmefall zur Anwendung komme. Diese Zusicherung veranlasst die CVP-EVP-Fraktion, auf einen präzisierenden Antrag zu verzichten.

Fazit: Es hat etwas gedauert, doch das Ergebnis lässt sich sehen und macht insgesamt Freude. Parlament und Regierung sind auf der Zielgeraden einer zeitgemässen Public Corporate Governance.

Session des Kantonsrates vom 14. bis 16. September 2015
14.9.2015Wortmeldung

Ratspräsident: Das Präsidium sieht eine Eintretensdiskussion vor.

Session des Kantonsrates vom 14. bis 16. September 2015
14.9.2015Wortmeldung

Ratspräsident: Die Vorlage ist in 1. Lesung durchberaten und geht zur Vorbereitung der 2. Lesung zurück an die vorberatende Kommission.

Session des Kantonsrates vom 14. bis 16. September 2015
14.9.2015Wortmeldung

(im Namen der SVP-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten und Anträge der vorberatenden Kommission unterstützen.

ln der Botschaft der Regierung sind die wichtigsten Forderungen der Vorberatenden Kommission und des Kantonsrates berücksichtigt. So ist insbesondere für die Einsitznahme von Mitgliedern der Regierung in obersten strategischen Leitungsorganen die Zustimmung des Kantonsrates nötig.

Des Weiteren legte die Regierung einen vollständigen Beteiligungsspiegel vor, der transparent und umfassend die Beteiligungen des Kantons an den verschiedensten Organen aufzeigt. Zudem enthält die Vorlage «Weisungen über Wohlen im Zuständigkeitsbereich der Regierung von Mitgliedern der Orgone von Organisationen mit kantonaler Beteiligung» und als Anhang einen Vorschlag für die pauschale Entschädigung von diesen Mandaten. Damit wird es möglich, Anwärter künftig vor der Vergabe der entsprechenden Mandate über die Entschädigung zu informieren und hier eine einheitliche Ausrichtung zu erreichen.

Zu den weiteren Details der Vorlage haben meine beiden bürgerlichen Vorredner Sutter-Rapperswil-Jona, und Ammann-Gaiserwald bereits ausführlich Stellung genommen. Ich verzichte hier auf eine Wiederholung.

Session des Kantonsrates vom 14. bis 16. September 2015
14.9.2015Wortmeldung

(im Namen der FDP-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten und Anträge der vorberatenden Kommission unterstützen.

lch nehme im Auftrag der FDP-Fraktion Stellung zu den beiden Geschäften. Die beiden Geschäfte sind die logische Folge der vom Kantonsrat beschlossenen Beteiligungsstrategie im Rahmen der PCG und der überwiesenen Motion 42.15.01 «Genehmigungspflicht für die Einsitznahme eines Mitglieds der Regierung in ein oberstes Leitungsorgan einer Organisation mit kantonaler Beteiligung». Je einmal ist die Einsitznahme durch den Kantonsrat zu genehmigen, ausser eine gesetzliche Grundlage sieht die Einsitznahme bereits vor.

Bei neuen Einsitznahmen in strategische Organe muss innert zwei Jahren die Genehmigung durch den Kantonsrat eingeholt werden.

Der Kanton ist gemäss Beteiligungsspiegel in 79 Organisationen im obersten Leitungsorgan vertreten. Die bisherigen Vorlagen zur PCG haben zu einer deutlichen Reduktion von zehn Einsitznahmen von Mitgliedern der Regierung geführt. Mit der jetzigen Vorlage Staatsverwaltungsgesetz, der die Genehmigungspflicht der Einsitznahmen durch den Kantonsrat vorsieht.

Wir stehen nun mit diesen beiden Geschäften am Schluss sehr bedeutsamer Entscheidungen im Rahmen der Public Corporate Governance. Verschiedene Ziele konnten erreicht werden:

  1. wurde erstmals eine Gesamtübersicht über alle Beteiligungen des Kantons an Organisationen geschaffen;

  2. führte es dazu, dass man sich bei allen Beteiligungen zur Fortsetzung der Einsitznahme generell und zur Art der personellen Beteiligung grundsätzliche Überlegungen machte und insbesondere die Einsitznahme von Mitgliedern der Regierung unter die Lupe nahm und nun auch bereinigen konnte.

Für alle Beteiligte war es ein Prozess. Vieles konnte in Eintracht neu geregelt werden, andere wichtige und zentrale Entscheidungen gelangen nur gegen heftigsten Widerstand. Mit dem durch die Regierung neu geregelten Wahlverfahren für Personen in ein Leitungsorgan und der in Aussicht gestellten generellen Regelung im Umgang mit den Entschädigungen in Verordnung über die Entschädigungen verfügt der Kanton St.Gallen nun über klare Leitungsstrukturen, eine saubere finanzielle Regelung der Entschädigungen und ein transparentes Wahlverfahren, wo die

Bewährungsprobe nun bevorsteht im Rahmen der Wahlen zum Spitalverwaltungsrat.

Die vorberatende Kommission erachtet die Einsitznahme des Mitgliedes der Regierung in die Stiftungen: Lokremise, KlangWelt Toggenburg, Kunsthaus Rapperswil-Jona und in den Verein Schloss Werdenberg und beim Linthwerk, für nicht mehr auf die Dauer notwendig und schlägt die Beschränkung auf vier Jahre ab Vollzugsbeginn vor. Bei diesen Organisationen geht es weniger um strategische Fragen, sondern mehr um die lnbetriebnahme und erste Konsolidierung der Betriebe. ln dieser Phase kann die Mitgliedschaft eines Regierungsmitglieds angezeigt sein. Sobald aber der Betrieb aus den Kinderschuhen entwachsen ist, ist die Einsitznahme eines Mitglieds der Regierung nicht mehr notwendig.

Session des Kantonsrates vom 14. bis 16. September 2015
30.11.2015Wortmeldung

Ratspräsident: Die Vorlage ist in 2. Lesung durchberaten und geht zur Vorbereitung der Schlussabstimmung an die Redaktionskommission.

Session des Kantonsrates vom 30. November bis 2. Dezember 2015
30.11.2015Wortmeldung

Präsident der vorberatenden Kommission: Die vorberatende Kommission verzichtete auf eine Sitzung zur Beratung des Ergebnisses der 1. Lesung des Kantonsrates. Sie beantragt, auf die Vorlage in 2. Lesung einzutreten.

Session des Kantonsrates vom 30. November bis 2. Dezember 2015