Geschäft: Wie gut funktionieren die Lohnkontrollen im Kanton St.Gallen?

Übersicht
KomiteeKantonsrat
Nummer51.15.18
TitelWie gut funktionieren die Lohnkontrollen im Kanton St.Gallen?
ArtKR Interpellation
ThemaArbeit und Gewerbe
FederführungVolkswirtschaftsdepartement
Eröffnung24.2.2015
Abschluss15.9.2015
Letze Änderung9.12.2021
vertraulichNein
öffentlichJa
dringendNein
Dokumente
PubliziertTypTitelDatei
VorstossWortlaut vom 24. Februar 2015
AntwortSchriftliche Antwort der Regierung vom 28. April 2015
Beteiligungen
DatumAkteurTitelLetze Änderung
1.8.2019Person22.8.2024
Statements
DatumTypWortlautSession
15.9.2015Wortmeldung

ist mit der Antwort der Regierung nicht zufrieden.

Die bilateralen Verträge sind für die Schweizer Wirtschaft und unseren Wohlstand von grösster Bedeutung und die Personenfreizügigkeit für die Entwicklung der letzten Jahre nicht wegzudenken.

Die Personenfreizügigkeit hat in der Bevölkerung stets eine Mehrheit gefunden, aber, und dies müssen wir uns jederzeit bewusst sein, diese Akzeptanz hängt wesentlich davon ab, ob in der Schweiz auch Schweizer Löhne bezahlt werden und damit von der Wirksamkeit der flankierenden Massnahmen.

In der aktuellen Situation, in welcher der Euro-Mindestkurs von der Schweizer Nationalbank unverständlicherweise fallengelassen wurde, geraten die Löhne in der Schweiz zunehmend unter Druck. Es ist nicht nachvollziehbar, warum gerade in der Grenzregion St.Gallen nicht stärker kontrolliert wird, ob die GAV-Mindestlöhne eingehalten werden, und ob die Löhne orts- und branchenüblich sind.

Aktuell muss ein Unternehmen im Kanton St.Gallen gerade einmal alle 50 Jahre mit einer Kontrolle rechnen. Und wie sich aus der Antwort der Regierung ergibt, ist auch die Kontrolle entsandter Arbeitnehmenden erschreckend tief, gerade einmal 1'644 Lohnverhältnisse bei 40'800 Meldungen wurden kontrolliert.

Es besteht dringend Handlungsbedarf. Andere Grenzkantone kontrollieren deutlich stärker und der Bund stellt für diese Kontrollen zusätzliche Mittel zur Verfügung und davon sollte auch der Kanton St.Gallen Gebrauch machen, denn wie gesagt, wir alle, und vor allem auch die Unternehmen selbst, haben ein Interesse daran, dass in der Schweiz Schweizer Löhne bezahlt werden, denn davon hängt im Wesentlichen die Akzeptanz der Personenfreizügigkeit ab.

Danken möchte ich der Regierung für ihre Stellungnahme zur Frage, ob der Lohn an den Eurokurs gekoppelt werden darf. Hier sagt die Regierung klar, dass sie von einer solchen Massnahme abrate.

Im Einzelnen noch zu den Fragen, die hier beantwortet wurden: Nicht verständlich ist mir die Antwort zur Frage des Mindestlohnes, welcher bei B-Bewilligungen bezahlt wird. Hier verweist die Regierung darauf, dass diese Arbeitsbewilligungen nur an hochqualifizierte Personen abgegeben werden, deshalb sei der Mindestlohn bei ungefähr Fr. 6'000.–. Dies stimmt meiner Meinung nach schlicht nicht. Nicht nur hochqualifizierte Leute verfügen über eine B-Bewilligung in der Schweiz. Es gibt sehr viele Leute mit einer B-Bewilligung, die nicht hochqualifiziert sind, z.B. auch Personen, welche im Familiennachzug in die Schweiz kommen, oder die aufgrund der hohen Hürden für eine C-Bewilligung noch keine C-Bewilligung haben. Es gibt sehr viele auch nicht qualifizierte Leute mit B-Bewilligung hier in der Schweiz. Hier scheint mir die Antwort der Regierung nicht korrekt zu sein.

Session des Kantonsrates vom 14. bis 16. September 2015