Geschäft: Kantonsratsbeschluss über die Rechnung 2016 des Kantons St.Gallen

Übersicht
KomiteeKantonsrat
Nummer33.17.01
TitelKantonsratsbeschluss über die Rechnung 2016 des Kantons St.Gallen
ArtKR Verwaltungsgeschäft
ThemaFinanzen, Regalien, Unternehmungen, Feuerschutz
FederführungFinanzdepartement
Eröffnung1.3.2017
Abschluss13.6.2017
Letze Änderung28.8.2024
vertraulichNein
öffentlichJa
dringendNein
Dokumente
PubliziertTypTitelDatei
Bericht der Regierung vom 21. März 2017
BotschaftBericht der Finanzkommission vom 19. Mai 2017
ErlassErgebnis der einzigen Lesung vom 13. Juni 2017
Beteiligungen
DatumAkteurTitelLetze Änderung
1.8.2019Gremium14.8.2024
Abstimmungen
DatumTitelResultatöffentlich
JaBedeutungNeinBedeutungAbsent / Enthaltung
13.6.2017Anträge der Finanzkommission98Zustimmung0Ablehnung22
Statements
DatumTypWortlautSession
13.6.2017Wortmeldung

Regierungsrat: Es ist mir klar und bewusst, dass im Augenblick ein Kampf im Toggenburg herrscht, und dieser Kampf ist nicht sehr angenehm. Es ist mir auch bewusst, dass wir bis im Jahr 2019 einen gemeinsamen Tarif haben. Weiterhin ist sich die Regierung klar, dass die Interpellation 51.15.40 weiterhin Gültigkeit hat. Wir werden diese Interpellation weiterhin als die Leitlinie der Regierung ansehen.

Es ist auch so, dass ich als Regierungsrat nicht nichts gemacht habe. Ich habe schon Gespräche geführt und weitere Gespräche finden statt. Wir müssen uns aber im Klaren sein, dass der Einfluss der Regierung im Augenblick sehr gering ist. Wir sind keine Aktionäre, wir haben keine finanzielle Beteiligung, wir können nur versuchen zu vermitteln und versuchen, dass das Gespräch zwischen diesen beiden Bahnen wieder in Bewegung kommt.

Ich persönlich bin überzeugt, dass wenn ein so sensibles Geschehen im Toggenburg herrscht, es nicht sinnvoll ist, dass wir diese Gespräche in der Presse führen. Diese Gespräche müssen im Hintergrund geführt werden, müssen sehr vertraulich sein, sonst werden wir noch einen grösseren Scherbenhaufen haben.

Was wir als Kanton in diese beiden Bahnen investiert haben, sind NRP-Gelder, die Gelder der Toggenburg Bergbahnen haben insgesamt 3,05 Mio. Franken erhalten, im Augenblick ist der Stand noch 1,28 Mio. Franken. Die Rückzahlungen beider Bahnen finden rechtzeitig und regelmässig statt – hier haben wir nichts zu verbergen. Die Wildhauser Bergbahnen haben 2,5 Mio. Franken erhalten und im Augenblick haben sie noch einen Ausstand von 1,5 Mio. Franken.

Das neue Gesuch Wildhaus 2.0 ist bei uns eingetroffen. Wir haben mit der Kantonalbank vereinbart, dass wir ein wirtschaftliches Gutachten machen lassen, damit wir überprüfen können, ob dieses Geld sicher ist. Wir glauben aber auch, das der weitere Tarif gemeinsam gemacht werden muss. Ich hoffe, dass diese beiden Bahnen wieder zur Vernunft kommen und einen Berg, einen Tarif machen und nicht einen Berg zwei Tarife, was wieder einen massiven Rückschritt in das alte Mittelalter wäre.

Wenn wir den Tourismus ansehen, wie der Tourismus heute in der Welt läuft, ist es nicht so, dass Kleinstgebiete ideal sind, sondern es muss grösser gedacht werden. Kein Skifahrer sieht ein, dass die Bahnen zwei Tarife machen beim gleichen Berg und die Verbindung z.B. nicht mehr existieren würde.

Ich kann Ihnen versichern, wir werden ausserhalb der Presse uns intensiv einsetzen, damit dieser Streit wieder beendet werden kann.

Session des Kantonsrates vom 12. und 13. Juni 2017
13.6.2017Wortmeldung

Ziff. 5 des Berichts der Finanzkommission über die Rechnung 2016.

Die Erfolgsrechnung 2016 des Kantons St. Gallen fällt um rund 39 Mio. Franken besser aus als budgetiert. Trotzdem weist das Rechnungsergebnis vor dem Bezug des besonderen und des freien Eigenkapitals einen negativen zweistelligen Millionenbetrag aus.

Wirft man einen Blick auf die Entwicklung von Aufwand, Ertrag und BIP-Wachstum, so erstaunen die roten Zahlen nicht: Einem Aufwandwachstum von 4,1 Prozent steht ein Ertragswachstum von lediglich 0,9 Prozent entgegen, notabene bei einem Wirtschaftswachstum von 1,3 Prozent. Einige heute noch aktive Ratsmitglieder mögen sich wohl gut an die drei Spar- bzw. Entlastungspakete erinnern, welche vor nicht allzu langer Zeit zähneknirschend geschnürt werden mussten. Es ist zu hoffen, dass weitere solche Übungen ausbleiben.

Dies kann aber nur geschehen, sofern bei allen – ich betone, bei allen Begehrlichkeiten Übersicht und Mass gehalten wird. Denn mittelfristig bestehen weiterhin verschiedene Unsicherheiten am finanzpolitischen Horizont. Zu erwähnen sind die künftigen Einnahmen, notabene die ungesicherten Gewinnausschüttungen der SNB, die konjunkturelle Entwicklung der Steuererträge, die wohl unumgängliche Unternehmenssteuerreform oder die Zuschüsse aus dem Bundesfinanzausgleich. Aber auch die Aufwandüberschüsse von gut einer halben Mrd. Franken im Bereich Bildung bzw. fast 650 Mio. Franken im Gesundheitswesen, eine weitere knappe halbe Mrd. Franken bei der sozialen Wohlfahrt wie auch die unumgänglichen Ausgaben im angestauten lmmobilienunterhalt sowie die aktuelle Lage der Pensionskasse sind zu erwähnen, welche allesamt eine finanzpolitische Herausforderung darstellen. Ein rigoroses Masshalten – indem beispielsweise die prozentuale Aufwandsteigerung konsequent tiefer budgetiert wird als die zu erwartende Wirtschaftssteigerung – wäre erstrebenswert. Denn seien wir uns bewusst: Seit Jahren zählt der Kanton St.Gallen zu den Nehmerkantonen. 2016 erhielt unser Kanton gut 393 Mio. Franken Ausgleichszahlungen von Bund und Kantonen. Das sind gut 8 Prozent des Gesamtaufwands des Kantons St.Gallen. Oder anders formuliert: Der Kanton St..Gallen finanziert sich nur zu rund 92 Prozent selber. lm Vorjahr waren es gar «nur» 91 Prozent. Ziel muss es doch sein, in absehbarer Zeit unseren Sponsoren – pardon den Geberkantonen – nicht mehr zur Last zu fallen – das sind wir ihnen schuldig.

Session des Kantonsrates vom 12. und 13. Juni 2017
13.6.2017Wortmeldung

(im Namen der SVP-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten.

Obwohl in der Rechnung 2016 unter dem Strich ein Plus von 8,1 Mio. Franken resultiert, schliesst die Rechnung operativ vor Bezug des besonderen und des normalen Eigenkapitals mit einem minus von 34,5 Mio. Franken ab. Dies ist aus Sicht der SVP-Fraktion nicht befriedigend. Zur Besorgnis Anlass gibt der SVP-Fraktion die gestiegene Staatsquote, welche sich aufgrund des bereinigten Aufwandwachstums von 4,1 Prozent ergibt, und weit über dem Wirtschaftswachstum von 1,3 Prozent liegt. Die Zunahme des bereinigten Aufwands ist hauptsächlich auf die höheren Staatsbeiträge zurückzuführen. Die Zunahme der Staatsbeiträge, respektive die Begrenzung dieses Wachstums, wird die grosse Herausforderung für die Zukunft sein.

Weitere Herausforderungen werden der Finanzausgleich des Bundes, die Steuerreform des Bundes sowie die Gewinnausschüttungen der Nationalbank sein und dem Kantons eher weniger als mehr Beiträge einbringen.

Session des Kantonsrates vom 12. und 13. Juni 2017
13.6.2017Wortmeldung

zu Dudli-Oberbüren: Er zitiert hier den ersten Abschnitt des Fazits. Ich möchte hier ganz klar feststellen: Die Eigenkapitalbezüge beziehen sich auf zwei Positionen. Die erste Position ist ein Restanz aus dem Sparpaket. Es geht um 17 Mio. Franken die wir darin beschlossen haben, dass der Anteil der Kostensteigerung bei den stationären Behandlungen, schneller umgesetzt wird im Interesse der Patienten und der Prämienzahlenden. Das sind 17 Mio. Franken die explizit beschlossen wurden. Der zweite Teil, die 25,6 Mio. Franken, das basiert auf dem Kantonsratsbeschluss. Hier drin wurde beschlossen, dass man einen Teil der Goldmillionen dazumal, jährlich wiederkehrend mit 25,6 Mio. Franken für die steuerlichen Entlastungen, die man damals beschlossen hat, einsetzt. Zur Entlastung der zukünftigen Rechnungen bzw. der Voranschläge der Budgetzahlen. Ich möchte Sie bitten, das einfach zur Kenntnis zu nehmen und nicht immer den gleichen Unsinn zu wiederholen, dass wir hier von Reservebezügen leben.

Dazu muss man auch feststellen, dass das Ergebnis eigentlich 26 Mio. Franken, ein Plus aufgezeigt hätte. Wir haben in der Schlussrechnung 18,2 Mio. Franken zusätzliche Abschreibungen für die Fachhochschule St.Gallen. Insgesamt steht der st.gallische Staatshaushalt nach den harten Sparmassnahmen einigermassen gut konsolidiert da, und wenn Sie dann noch die Beiträge bringen, die der Kanton St.Gallen aus den Nationalen Finanzausgleich erhält, dann bitte ich Sie, auch hier zur Kenntnis zu nehmen, der Kanton St.Gallen widerspiegelt hier seine Wirtschaftskraft und die ist unterdurchschnittlich. Es ist im Interesse des gesamten Staates, des Bundes, der Eidgenossenschaft, der Schweiz, dass man hier zwischen den Kantonen Ausgleich schafft, und das machen wir mit dem NFA mit diesem Ausgleich. Das sind nicht Gelder die man einfach so erhält. Wir bringen auch Leistungen für die ganze Schweiz, und es ist sinnvoll, dass wir in diesem föderalen System, das Regierungsrat Würth vorhin angesprochen hat, auch einen Ausgleich schaffen und der ist anschliessend mit der Finanzierung der wirtschaftsschwächeren, der ressourcenschwächeren Kantone verbunden.

Ich bitte Sie, dass zur Kenntnis zu nehmen. Wir müssen unser Licht nicht unter den Scheffel stellen, wir haben eine konsolidierte Jahresrechnung oder eine Rechnung, einen Staatshaushalt und wir haben auch Anspruch auf gewisse Leistungen im Rahmen der Bundesfinanzen.

Session des Kantonsrates vom 12. und 13. Juni 2017
13.6.2017Wortmeldung

(im Namen der FDP-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten.

lch spreche im Namen der FDP-Fraktion. Wir nehmen mit Genugtuung zur Kenntnis, dass die Rechnung 2016 mit einem geringen Überschuss von 8,1 Mio. Franken abgeschlossen werden kann, gering aber immerhin. Allerdings muss man dazu auch festhalten, dass dies nur dank des Bezuges von 17,0 Mio. Franken aus dem freien Eigenkapital und 25,6 Mio. Franken aus dem besonderen Eigenkapital möglich war. Ohne diese Eigenkapitalbezüge würde also ein Aufwandüberschuss von 33,5 Mio. Franken resultieren, was man trotz des vordergründig erfreulichen Rechnungsabschlusses nicht vergessen darf.

Sehr unerfreulich ist dagegen die Aufwandsteigerung um 4,1 Prozent, was deutlich über dem BIP-Wachstum von 1,3 Prozent liegt. Diese erneute Erhöhung der Staatsquote zeigt auf, wie dringend notwendig die für die kommenden Jahre vorgesehene Überprüfung der Staatsbeiträge ist. Die Schere zwischen Aufwandsteigerung und BIP darf einfach nicht mehr weiter aufgehen, eine solche Entwicklung können wir uns nicht mehr länger leisten.

Auch die Plafonierung des Personalaufwandes ist konsequent umzusetzen, wie es die Finanzkommission vorgegeben hat. Das wird ebenfalls dazu beitragen, die Staatsquote zu stabilisieren.

Nebst der Überprüfung der Staatsbeiträge ist für die FDP-Fraktion wichtig, dass der Kantonsrat in geeigneter Form in die Ausgestaltung der Gesamtverkehrsstrategie eingebunden wird. Gute Verkehrsbedingungen auf Strasse und Schiene sind für die Wirtschaft in unserem Kanton ein entscheidender Faktor, und eine sinnvolle Kostensteuerung der Ausgaben beim öffentlichen Verkehr ist unerlässlich, damit unsere Kantonsfinanzen massvoll eingesetzt werden können.

Session des Kantonsrates vom 12. und 13. Juni 2017
13.6.2017Wortmeldung

Kommissionspräsident: Stellungnahme zu den Vorwürfen an den Rektor der GBS

lch wurde durch die Finanzkommission beauftragt, Stellung im Rahmen der Behandlung der Rechnung 2016 zu den erhobenen anonymen Vorwürfen an den Rektor des Gewerblichen Berufs- und Weiterbildungszentrum St.Gallen GBS zu nehmen.

Die Subkommission «Bildungsdepartement» der Finanzkommission unter Leitung der Subkommissionspräsidentin Laura Bucher und eine Delegation der Staatswirtschaftlichen Kommission haben am 22. Mai 2017 den Generalsekretär des Bildungsdepartementes, den Leiter des Amtes für Berufsbildung, den Präsidenten und ein Mitglied der Berufsfachschulkommission sowie den Rektor des GBS zu den Vorwürfen befragt, die in einem anonymen Brief an den Präsidenten der Finanzkommission gegen den Rektor des GBS erhoben worden sind. Beizufügen ist noch, dass solche Schreiben intern behandelt werden – wenn überhaupt. Da der oder die Absender zugleich auch die Medien mit gleichem Wortlaut bedienten, sahen wir uns zu diesem Vorgehen veranlasst. Die Vorwürfe betreffen einerseits finanzielle Verschwendung und andererseits Mängel in der Führung der GBS. Während finanzielle Fragen in die Zuständigkeit der Finanzkommission fallen, gehören Führungsfragen in die Zuständigkeit der Staatswirtschaftlichen Kommission.

Bezüglich finanzielle Fragen gelangt die Finanzkommission zu folgenden Schlüssen:

  • Für die Ergebnisanalyse und Beratungen im Zusammenhang mit der Personalbefragung im Jahr 2012, für die Unterstützung bei der Personalentwicklung, für eine Veranstaltung zur Organisationsentwicklung und für die Beratung im Zusammenhang mit einer Auflösung des Arbeitsverhältnisses sind Aufträge an Dritte erteilt worden. Die Aufwendungen sind im Verhältnis zur Grösse der Schule nicht auffällig. Sie liegen im Rahmen der zur Verfügung gestellten Budgetkredite;

  • Die Kompetenzregeln – auch bezüglich besoldungsmässiger Einstufung des Rektors – sind eingehalten;

  • Die im anonymen Brief aufgeführten Beträge, mit denen die finanzielle Verschwendung untermauert werden soll, sind grössenteils nicht nachvollziehbar;

  • Die Vertreter des Bildungsdepartementes und des GBS konnten die von der Kommission aufgeworfenen Fragen glaubhaft beantworten und die Kantonale Finanzkontrolle konnte die konkret genannten finanziellen Beträge bestätigen.

Was die Führungsfragen anbelangt, wird die Staatswirtschaftliche Kommission an ihrer nächsten ordentlichen Sitzung diskutieren, ob sie die Berufsfachschulen als Punkt der ordentlichen Prüfungstätigkeit aufnehmen wird. Die Finanzkommission wird keine Sonderprüfung in die Wege leiten.

Gerne benutze ich die Gelegenheit, der Subkommissionspräsidentin Bildungsdepartement, Laura Bucher, für die professionelle und speditive Abwicklung der Behandlung dieser anonymen Vorwürfe ein grosses Kompliment auszusprechen und ihr wie auch den übrigen involvierten Personen besonders zu danken.

Session des Kantonsrates vom 12. und 13. Juni 2017
13.6.2017Wortmeldung

(im Namen der SP-GRÜ-Fraktion): Zum Bericht der Regierung, S. 39, Abschnitt 8 «Public Corporate Governance: Berichterstattung zu den Vergütungen an Mitglieder von strategischen Leitungsorganen»

lch spreche im Namen der SP-GRÜ-Fraktion zu Ziff. 8 Public Corporate Governance Berichterstattung zu den Vergütungen. Wie man aus der Berichterstattung der Regierung unschwer erkennen kann, sind die Vergütungen für die Mitglieder von strategischen Leitungsorganen als Folge der PCG-Organisation mass¡v emporgeschnellt. Obwohl eine Zusammenstellung für ein ganzes Jahr fehlt, macht die Zusammenstellung deutlich, dass sich die Ausgaben für die Leitungsorgane mehr als verdoppeln werden. Besonders ins Gewicht fallen die Erhöhungen bei den Spitalverbunden. Aber auch die Pädagogische Hochschule, die GVA und die Universität St.Gallen zahlen den Mitgliedern ihrer Leitungsgremien massiv höhere Entschädigungen. ln der Verantwortlichkeit bzw. Arbeitsbelastung haben sich gegenüber der früheren Organisationsform kaum signifikante Änderungen ergeben. Die Public Corporate Governance-Organisationen erweisen sich als massive Kostentreiber. Tätigkeiten, die bisher durch Regierungsmitglieder bzw. Parlamentarier kostengünstig ausgeführt wurden, werden nun zu gut bezahlten Mandaten für Parteispezi. Anstatt zu sparen, anstatt die Kontrolle in den Händen der Politik zu halten, wird hier mit vollen Händen Geld ausgegeben, werden zusätzliche und teure Posten und Konfliktflächen geschaffen. Aus Sicht der SP-GRÜ-Fraktion ist es nach Vorliegen der gesamten Kosten für die Vergütungen schon im nächsten Jahr dringend angezeigt, eine ausführliche Berichterstattung vorzulegen und Anpassungen an den Vergütungen vorzunehmen bzw. Anpassungen an der gesamten PCG-Organisation einzuleiten. Sollte dies nicht der Fall sein, wird SP-GRÜ-Fraktion entsprechende Vorstösse einreichen.

Session des Kantonsrates vom 12. und 13. Juni 2017
13.6.2017Wortmeldung

Zum Geschäft 32.17.01 «Geschäftsbericht 2016 der Regierung», S. 15, Abschnitt «Touristische Akzente gesetzt»: Toggenburger Bergbahnen. lch spreche zur S. 15 im Geschäftsbericht «Touristische Akzente gesetzt».

Erfreut las ich vom Startschuss zum Projekt «Heidi Erlebniswelt» in der Region Flumserberg. Doch zeitgleich holt mich hier die Aktualität ein.

Gerne würde das Toggenburg auch mit solchen Schlagzeilen glänzen. Das neue Projekt Wildhaus 2.0, welches per Ende Februar 2017 bei den entsprechenden Stellen eingereicht wurde, hätte ebenfalls Potential eine Erfolgsgeschichte zu werden. Und die Aktualität im Sommer 2017 kennen Sie alle. Es liegt ein Übernahmeangebot der Toggenburger Bergbahnen auf dem Tisch. Der vorgeschlagene Aktientausch liegt irgendwo bei 10 bis 20 Prozent des effektiven Wertes. Dieses Angebot kann nur als Störmanöver für die laufenden Verhandlungen betrachtet werden.

Frage an das Volkswirtschaftsdepartement:

  1. Die Situation dieser beiden Aktiengesellschaften ist dem Volkswirtschaftsdepartement bestens vertraut. Erfreut haben die Region Toggenburg und der Kanton St.Gallen das positive Ergebnis des Tarifstreits Ende 2015 zur Kenntnis genommen. Zusätzlich zeigte die St.Galler Regierung in der Antwort auf die Interpellation 51.15.40 «Neue Regionalpolitik des Bundes (NRP) – Förderinstrument»

    den zukünftigen Weg in dieser Angelegenheit auf. Das Volkswirtschaftsdepartement kann und darf in dieser Sache nicht schweigen. Was ist geplant, dass das Projekt Wildhaus 2.0 erfolgreich unterwegs bleibt?

Session des Kantonsrates vom 12. und 13. Juni 2017
13.6.2017Wortmeldung

Ratspräsident: Anträge der Finanzkommission

Session des Kantonsrates vom 12. und 13. Juni 2017
13.6.2017Wortmeldung

Präsident der Finanzkommission: Der Abschluss und Rechnungsabnahmeprozess des Kantons unterliegt einem straffen Zeitplan. Der Finanzkommission steht für die Prüfung der Rechnung nur ein enges Zeitfenster zur Verfügung. Aus diesem Grund verfasst die Finanzkommission nur einen kurzen Bericht. Damit die Mitglieder des Kantonsrates trotzdem über die notwendigen Informationen verfügen, ist diesem Bericht derjenige der Finanzkontrolle beigelegt. Die Finanzkommission behandelte die Rechnung 2016 am 18. und 19. Mai 2017. Sie stützte sich dabei auf die Berichte ihrer Sub-Kommissionen, die in der Zeit vom 26. April bis 2. Mai 2017 die einzelnen Departemente überprüften.

Mein Kommissionsreferat stützt sich im wesentlichen auf den Bericht der Finanzkontrolle vom 19. Mai 2017. Die kantonale Finanzkontrolle hat am 25. April 2017 einen Bericht über die Prüfung der Rechnung 2016 abgegeben. Dieser besteht aus zwei Teilen; einem zusammenfassenden und einem umfassenden Bericht. Im zusammenfassenden Bericht hält die Finanzkontrolle als Prüfungsurteil fest, dass gemäss ihrer Beurteilung die Jahresrechnung für das am 31. Dezember 2016 abgeschlossene Rechnungsjahr den gesetzlichen Vorschriften entspricht. Der zweite Teilbericht, der umfassende Bericht, gibt Auskunft über den Auftrag der Finanzkontrolle und enthält ergänzende Erläuterungen und Feststellungen zu einzelnen Rechnungsabschnitten oder -positionen. Die zuständigen Subkommissionen haben vor allem ein Augenmerk auf die grösseren Abweichungen zum Budget gelegt und ergänzende Auskünfte zu Prüfungsfeststellungen in den Berichten der Finanzkontrolle verlangt. In den einzelnen Departementen sind unter anderem die folgenden zusätzlichen Punkte behandelt worden:

  • Volkswirtschaftsdepartement: Stand des Projektes, Optimierung der Tourismusstrukturen im Kanton St.Gallen, Stand der Darlehen und Voraussetzungen für NRP-Darlehen an Bergbahnen, d.h. neue Regionalpolitik des Bundes und der Kantone, Zusammenwirken von Gesamtverkehrstrategie Agglomerationsstrassenbau und öV-Programmen, zusammen mit der Sub-Kommission Baudepartement;

  • Departement des Innern: Entwicklung und Kostentreiber bei den Ergänzungsleistungen zur AHV und den Familienzulagen für Nichterwerbstätige, Entwicklung der Geschäftslast und Wartezeiten beim Amt für Handelsregister und Notariate, Entwicklung der Geschäftslast und Rückstände bei der Bearbeitung in der Abteilung Zivilstand des Amtes für Bürgerrecht und Zivilstand, Erhöhung der Staatsbeiträge an die Stiftsbibliothek und das Textilmuseum sowie Stand des Anerkennungsverfahrens als beitragsberechtigte Museen für Fördermittel des Bundes;

  • Bildungsdepartement: Auslegeordnung Rechtsgrundlagen, Kompetenzordnung, Rechenschaftsablage des Sport Toto Fonds, Jahresrechnung 2016 der Hochschule für Technik Rapperswil (HSR), Einführung des neuen Berufsauftrages an den Berufsfachschulen;

  • Finanzdepartement: Entwicklung und Struktur der Steuereinnahmen, Entwicklung der straflosen Selbstanzeigen bei den Einkommens- und Vermögenssteuern;

  • Baudepartement: Zusammenwirken von Gesamtverkehrsstrategie Agglomerations-, Strassenbau- und öV-Programmen, zusammen mit der Sub-Kommission Volkswirtschaftsdepartement, Ausschreibungs- und Vergabepraxis im Tiefbauamt.

  • Sicherheits- und Justizdepartement: Entwicklung der benötigten Kapazitäten in Asylzentren;

  • Gesundheitsdepartement: Stand der Tariffestsetzungsverfahren für Spitäler, Beiträge für ausserkantonale Hospitalisationen nach Kantonen und Unternehmen, Entwicklung bei der individuellen Prämienverbilligung (IPV).

Als Fazit kann festgehalten werden, dass die Rechnung 2016 mit einem geringen positiven Saldo von 8,1 Mio. Franken abschliesst. Das Ergebnis ist somit 39 Mio. Franken besser als budgetiert. Ein weniger gutes und realistischeres Bild zeigt das operative Ergebnis bei dem die Reservebezüge ausgeklammert sind. Es zeigt ein minus von 33,5 Mio. Franken. Im Vergleich zum Budget 2016 ist festzustellen, dass vorallem die Abschreibungen auf Hochbauten und innerkantonalen Hospitalisationen zusätzlichen Aufwand verursacht haben. Stärker wirken sich erfreulicherweise die positiven Abweichungen aus. So haben auf der Einnahmenseite die höhere Gewinnausschüttung und die höheren Steuereinnahmen die Rechnung verbessert. Da die in den Verwaltungseinheiten zur Verfügung stehenden Kredite Obergrenzen darstellen, ist es systemimmanent, dass die Mehrzahl der Rechnungsabschnitte besser als budgetiert abschliessen. Sorge bereitet nach wie vor das hohe Aufwandwachstum von 4,1 Prozent. Da das BIP-Wachstum der Schweiz deutlich tiefer liegt, bedeutet dies, dass die Staatsquote steigt. Die Finanzkommission sieht sich darin bestärkt, dass restriktive Vorgaben für die zukünftigen Budgets, wie vom Kantonsrat in der Februar Session bei der Beratung des AFB 2018–2020 beschlossen, notwendig sind. Sie verfolgt die Anstrengung der Regierung weiterhin mit Argusaugen. Im Bereich der Beiträge die Entwicklungen besser zu steuern und Einsparungen zu erzielen. Sparen ist nicht Selbstzweck, sondern es geht der Finanzkommission darum für zukünftige Herausforderungen, wie z.B. die Reform der NFA oder die Steuerreform, die nach der Ablehnung der USR3 zwangsläufig folgen wird, gewappnet zu sein. Auch müssen zukunftsträchtige Investitionen wie z.B. der Aufbau des Medical Master Studiums oder die IT-Bildungsinitiative möglich sein, ohne in eine Phase mit strukturellen Defiziten abzugleiten.

Erwähnenswert ist ebenfalls der Grundlagenbericht zur finanziellen Entwicklung des Kantons St.Gallen, der seinerzeit zur Erarbeitung des Entlastungsprogramms 2013 (EP 2013) durch das Finanzdepartement erstellt wurde. Den Mitgliedern der Finanzkommission wurde eine Aktualisierung per 2017 ausgehändigt, die neu, soweit möglich und sinnvoll, die Rechnungs- und Planwerte des Beobachtungszeitraums bis 2020 abdeckt. Dabei wurde die Struktur des Grundlagenberichts 2013 übernommen. Dieser Bericht soll als Grundlagendokument der Regierung zur finanzpolitischen Standortbestimmung verstanden und primär der Finanzkommission aber auch weiteren interessierten Kreisen zur Verfügung gestellt werden. Der Grundlagenbericht 2017 wird nicht in diesem Rat beraten werden. Der Bericht ist jedoch öffentlich. Ich danke der Regierung und vorallem den zuständigen Mitarbeitenden des Finanzdepartements auch im Namen der gesamten Finanzkommission zu diesem interessanten Grundlagenbericht. Die Finanzkommission stellt ihnen folgende Anträge:

  1. Die Rechnung 2016 umfassend die Erfolgsrechnung, die Investitionsrechnung, die Geldflussrechnung, die Bilanz sowie die Sonderrechnungen zu genehmigen;

  2. Der Ertragsüberschuss der Erfolgsrechnung von Fr. 8'136'739.87 ist im freien Eigenkapital zuzuweisen.

Abschliessend informiere ich im Namen der Finanzkommission noch kurz über den aktuellen Stand der Einmal-Einlage in die St.Galler Pensionskasse (SGPK). Die Mitglieder der Finanzkommission stimmen einem Antrag auf Verschiebung der Beratung im Kantonsrat auf frühestens September Session, siehe blaues Blatt, mit zehn zu drei Stimmen bei zwei Enthaltungen, zu. Welches sind die Gründe, die zu dieser weiteren Aufschiebung des Geschäftes 38.16.01 aus Sicht der Finanzkommission, führen? Die Mitglieder der einzelnen Fraktionsdelegationen haben zahlreiche Fragen eingereicht. Deren seriöse Beantwortung beziehungsweise Abklärung durch Regierung und vorallem Stiftungsrat der SGPK mehr Zeit beansprucht als bis zur Juni Session. Auch wenn ein grosser Teil der Fragen im Berichtsentwurf bereits vorhanden ist, erfordert die Komplexität der Materie einen grösseren Informationsbedarf. Es geht doch ausschliesslich darum, diese Botschaft überzeugend den Fraktionen zu präsentieren und letztendlich dem Stimmvolk glaubhaft die Notwendigkeit dieses abschliessenden Betrages darzulegen, wie hoch auch immer er letztendlich durch diesen Rat festgelegt wird. Mit der Verselbständigung der SGPK auf den 1. Januar 2014 hat man sich zum Ziel gesetzt, die Pensionskasse zu entpolitisieren. Der eingesetzte Stiftungsrat ist zugleich das oberste Organ. Gewisse Parameter wurden damals im Gesetz über die SGPK festgelegt im PKG, wie z.B. ein Umwandlungssatz von 6,4 Prozent, technischen Zinssatz von 3,5 Prozent und eine Realverzinsung von 2 Prozent. Es ist mir als Präsident dieser Finanzkommission ein Anliegen, dem Stiftungsrat SGPK, dem Geschäftsführer wie auch dem Pensionskassenexperten für die umsichtige und seriöse Führung zu danken. Es darf nicht sein, und das widerum ist meine persönliche Meinung, dass gegenüber diesen verantwortlichen Personen und Gremien in irgendeiner Weise eine Schuldzuweisung erfolgt. Im Gegenteil, die Finanzkommission wurde stets detailliert über die wesentlichen Schritte offen und kompetent informiert.

Zum Ende meiner Amtszeit als Präsident der Finanzkommission ist es mir ein grosses Anliegen den Mitarbeitenden der Finanzkontrolle, vertreten durch den Geschäftsführer Hans Schnurrenberger, des Finanzdepartements, vertreten durch Regierungsrat Beni Würth und Generalsekretär Flavio Büsser und meine geschätzten Kommissionskolleginnen und -kollegen für ihre engagierte, konstruktive und sehr kompetente Mit- und Zusammenarbeit ganz herzlich zu danken.

Leider bleiben mir als Präsident dieser interessanten Kommission nur zwei Jahre vergönnt, da mein Vorgänger, Markus Straub, sechs Jahre für sich beansprucht hat – beides jedoch eher unüblich. So schliesse ich augenzwinkernd mit dem Zitat von Pearl S. Buck, der amerikanischen Erfolgsautorin und Nobelpreisträgerin für Literatur: «Mancher hinterlässt eine Lücke, die ihn ersetzt.»

Ich wünsche meinem Nachfolger Christoph Hartmann die Gelassenheit Dinge hinzunehmen, die er nicht ändern kann, den Mut Dinge zu ändern, die er ändern kann und die Weisheit, dass eine vom andern zu unterscheiden; kurzum alles Gute und viel Erfolg.

Session des Kantonsrates vom 12. und 13. Juni 2017
13.6.2017Wortmeldung

Ratspräsident: Anträge der Finanzkommission

Session des Kantonsrates vom 12. und 13. Juni 2017
13.6.2017Wortmeldung

Ratspräsident: Das Präsidium sieht eine Eintretensdiskussion vor.

Session des Kantonsrates vom 12. und 13. Juni 2017
13.6.2017Wortmeldung

(im Namen der CVP-GLP-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten.

Die Rechnung schliesst mit einer schwarzen Null, dies freut uns. Dieses Ergebnis konnte jedoch nur mit Bezügen aus dem Eigenkapital knapp ins Positive gekehrt werden. Klammert man diese Eigenkapitalbezüge aus, resultiert ein Defizit von etwas mehr als 30 Mio. Franken. Kurz: Wir schreiben operativ ein Defizit, wenn auch kein gravierendes.

Ohne die Entlastungsprogramme der vergangenen Jahre wären wir allerdings ganz an einem anderen Ort. Für diese Politik der nachhaltigen Finanzen gab es viele Prügel, doch sie hat sich als notwendig erwiesen.

Nun die Schleusen zu öffnen in der Finanzpolitik wäre ein grosser Fehler. Darum macht uns die satte Aufwandsteigerung von 190 Mio. Franken in einem einzigen Jahr grosse Sorgen. Eine solche Aufwandsteigerung von 4,1 Prozent liegt weit über dem BIP-Wachstum von 1,3 Prozent. Das ist nicht nachhaltig, und die CVP-GLP-Fraktion ist klar der Meinung, dass hier Gegensteuer gegeben werden muss.

Hauptverantwortlich für die starke Aufwandsteigerung sind einmal mehr die Staatsbeiträge. Mit 84 Mio. Franken und einer Aufwandsteigerung von 4,3 Prozent machen die Staatsbeiträge fast die Hälfte des gesamten Aufwandwachstums aus. Die CVP-GLP-Fraktion ist daher froh, dass der Antrag, das Wachstum der Staatsbeiträge ab 2019 zu bremsen, im Februar eine Mehrheit fand – notabene gegen den Widerstand der Ratslinken die vor solchen Herausforderungen einfach die Augen verschliesst, und leider auch gegen den Widerstand der FDP-Fraktion, die sich für einmal der bürgerlichen Allianz nicht anschliessen mochte. Letzteres erwähne ich deshalb, weil das Stimmverhalten der FDP-Fraktion beim Verfassen der Medienmitteilung zur FDP-Landsitzung offenbar vergessen ging.

Massnahmen, die geeignet sind, das Wachstum der Staatsbeiträge zu bremsen, werden uns nicht leicht fallen, betreffen sie doch Bereiche wie Gesundheit, Soziale Wohlfahrt, Bildung, Verkehr oder Kultur. Doch wir kommen nicht darum herum, wenn wir auch gegenüber der nächsten Generation fair sein und die Finanzen im Lot halten wollen. Die Regierung hat sich bereit erklärt, geeignete Massnahmen zu definieren. Es wird schliesslich am Parlament sein, möglichst ohne parteipolitische Tabus und ohne departementalen Welpenschutz ein ausgewogenes Paket an Massnahmen zur Eindämmung der ausufernden Staatsbeiträge zu schnüren.

lch komme zum Personalaufwand: Auch dieser steigt um 15 Mio. Franken bzw. um 2,1 Prozent. Diese Steigerung ist beachtlich und gegenüber der Bevölkerung nicht einfach zu erklären. Es ist sicher so, dass viele Wünsche, die von den Personalverbänden an uns herangetragen werden, unerfüllt bleiben. Dass aber auf dem Buckel des Personals gespart wurde, gehört zu jenen unnötigen rhetorischen Pflichtsätzen in diesem Rat, die zwar das Klima zwischen Kantonsrat und Staatspersonal trüben, einem Faktencheck aber nicht standhalten.

Hier gilt es, gegenüber dem Personal und der Bevölkerung ehrlich zu kommunizieren. Die CVP-GLP-Fraktion spricht sich klar für gute Löhne und Rahmenbedingungen für das Staatspersonal aus. Es wird tagtäglich ausgezeichnete Arbeit geleistet, dies verdient unsere Wertschätzung, und das kostet auch etwas. Was nicht geht, ist, dass sich der öffentliche Sektor völlig von der Privatwirtschaft loskoppelt. Daher begrüsst die CVP-GLP-Fraktion, dass der automatische Stufenanstieg mit dem neuen Lohnsystem ein Ende findet und dass für das oberste Kader die Vertrauensarbeitszeit eingeführt werden soll.

Auch hinsichtlich der aktuell diskutierten nochmaligen Einlage in die Pensionskasse bitten wir die Personalverbände sowie den Stiftungsrat um etwas mehr Zurückhaltung in der Tonalität. Die CVP-GLP-Fraktion hat sich für eine Kompromisslösung ausgesprochen, und wir hoffen, dass nun in einem zweiten Anlauf die Grundlagen so aufbereitet werden, dass eine fundierte Diskussion geführt und ein möglichst breit abgestützter Kompromiss erreicht werden kann.

ln Bezug auf die einzelnen Departemente möchte ich nur auf drei Punkte hinweisen. lch beginne mit dem Positiven: Die CVP-GLP-Fraktion unterstützt den Antrag der Finanzkommission, dass die Planung von Strassenverkehr und öffentlichem Verkehr (öV) künftig auf der Basis einer Gesamtverkehrsstrategie erfolgen und der Kantonsrat in die Erarbeitung involviert werden soll. Nur so kann für unsere Regionen und Gemeinden eine optimale Verkehrsplanung erfolgen, die je nachdem mehr lnvestitionen in den ÖV oder mehr lnvestitionen in den Strassenbau bedeutet.

Rügen muss die CVP-GLP-Fraktion hingegen zwei andere Sachverhalte: Der erste Sachverhalt betrifft die Praxis von Mitarbeitergeschenken im Baudepartement. Mitarbeitergeschenke können sicher Sinn machen als Anerkennung besonderer Leistungen. Gemäss Finanzkontrolle sollen solche Geschenke den Betrag von 500 Franken allerdings nicht übersteigen. Trotz dieser Regelung wurden in Einzelfällen Mitarbeitergeschenke von bis zu 1'700 Franken ausgerichtet. Dies bringt den Staatshaushalt zwar nicht ins Wanken, manifestiert aber einen Umgang mit Steuergeldern, der nachdenklich stimmt. Hier ist die Regierung gefordert, solche Vorgänge sofort abzustellen. Sonst droht ihr Mantra, sie müsse in diesen Zeiten jeden Franken zweimal drehen, ins Leere zu laufen.

Finanziell gewichtiger sind die im Baudepartement vorgenommenen Kreditumlagerungen. Alleine für die Erneuerungen und Sanierungen zugunsten von Konzert und Theater St.Gallen und Tonhalle wurden 3,5 Mio. Franken durch Kreditumlagerungen finanziert. Der grösste und irritierendste Betrag betrifft die Sanierung der Küche für sage und schreibe 2,6 Mio. Franken. Die CVP-GLP-Fraktion stellt sich nicht nur die Frage, dass für eine Küche ein solch exorbitanter Betrag notwendig war. Noch viel mehr stört sie sich daran, dass die offenbar millionenschwere Küchensanierung nicht ordentlich budgetiert wurde, sondern klangheimlich durch Kreditumlagerungen in der alleinigen Kompetenz der Regierung erfolgte. Kritisch ist zudem, dass dieser Kredit losgelöst von der aktuellen Bauvorlage zum Theater St.Gallen beschlossen wurde und losgelöst von der sich in Planung befindlichen Bauvorlage zur Sanierung und Erneuerung der Tonhalle.

Die CVP-GLP-Fraktion wird künftig bei allen Bauvorhaben prüfen, ob tatsächlich Verhandlungen geführt wurden, um Kosteneinsparungen zu erzielen, und falls ja, ob der Spielraum zugunsten des Staatshaushalts auch tatsächlich genutzt wurde. Im Weiteren erwartet sie von der Regierung, dass künftig keine Kreditumlagerungen mehr auf die dargestellte Art vorgenommen werden. Die CVP-GLP-Fraktion wird die Liste der Kreditumlagerungen künftig jährlich verlangen und genau überprüfen.

Der dritte Punkt betrifft das Departement des Innern: Die CVP-GLP-Fraktion begrüsst es, dass die Regierung nun endlich nach wiederholtem Druck sowohl seitens der Finanzkommission als auch seitens des Parlamentes bereit ist, den Beitrag an die Stiftsbibliothek auf insgesamt 220'000 Franken zu erhöhen, um sicherzustellen, dass die in Aussicht gestellten Bundesgelder gesprochen werden können. Die Stiftsbibliothek ist das überragende kulturelle Aushängeschild des Kantons, und es verdient, vom Kanton entsprechend unterstützt zu werden.

Dass der Beitrag des Kantons ans Textilmuseum mit insgesamt 430'000 Franken doppelt so hoch ist wie der Beitrag an die Stiftsbibliothek, nehmen wir mit etwas Stirnrunzeln zu Kenntnis, ist das Textilmuseum zwar eine breit anerkannte Institution, doch zu den kantonalen Leuchttürmen zählt es nicht. Wir sind der Meinung, dass dieser Betrag nur dann in Frage kommt, wenn die Kriterien des Bundes für die Bundesbeiträge erfüllt sind und die Stadt St.Gallen einen gleich hohen Betrag wie der Kanton leistet. Wir werden diese Position im Rahmen des Budgets prüfen.

Ich komme zum Fazit: Ich danke im Namen der CVP-GLP-Fraktion der Regierung und dem Finanzdepartement für die weitgehend ausgeglichene Rechnung. Wir erwarten jedoch sowohl von der Regierung als auch vom Parlament rasche Massnahmen, um das allzu hohe Aufwandwachstum zu bremsen. Nur so gelingt es uns, den dringend notwendigen finanzpolitischen Handlungsspielraum zu erhöhen. Diesen brauchen wir, um die nötigen Mittel für Investitionen in Zukunftsprojekte aufbauen zu können, etwa für die IT-Bildungsoffensive, sowie irgendwann auch die überdurchschnittliche steuerliche Belastung des Mittelstands und der Familien auf den Durchschnitt der Nachbarkantone zu senken.

Session des Kantonsrates vom 12. und 13. Juni 2017
13.6.2017Wortmeldung

Ratspräsident, stellt Eintreten auf die Vorlage fest.

Session des Kantonsrates vom 12. und 13. Juni 2017
13.6.2017Wortmeldung

Regierungsrat: Alle Jahre wieder wurde vorhin gesagt, ich habe auch den Eindruck, alle Jahre wieder, für rechts ist das Ergebnis zu schlecht für links drangsalieren wir den Staat. Ich glaube die Regierung ist irgendwo dazwischen und möchte Ihnen vielleicht ausgewogen, wie es für unserer Aufgabe gehört, nochmals einige Zusammenhänge aufzeigen. Die Aufwandsteigerung wurde moniert und ich habe namens der Regierung dafür auch Verständnis. 4,1 Prozent ist zu hoch. Wir haben darum auch reagiert, im AFP, wo wir keine Eigenkapitalbezüge mehr vorgesehen haben und wir auch versucht haben, die Planung so auszurichten, dass eine Stabilisierung der Staatsquote eintreten kann. Die hohe Dynamik der Staatsbeiträge wurde vorhin in der Eintretensdebatte auch erwähnt. Gesamthaft ist es so, dass die Staatsbeiträge einfach eine erkleckliche Position in diesem Staatshaushalt darstellen, rund 2,2 Mrd. Franken macht das aus und natürlich sind wir uns auch bewusst, dass ein grosser Teil dieser 2,2 Mrd. Franken nicht oder nur sehr bedingt steuerbar sind. Unter anderem auch darum, weil der Bund viele Positionen auch rechtlich so normiert, dass die Kantone in einem direkten Sachzwang stehen. Ich möchte da an ihre Bundespolitiker appellieren, die immer wieder neue Themen auf den Tisch bekommen, welche die Kantone und ihre Finanzen massgeblich belasten werden. Ich erinnere an die aktuelle Diskussion um die Finanzierung und Steuerung von ambulanten und stationären medizinischen Leistungen. Wenn das kommt, was gewisse Krankenkassenvertreter im Bundesparlament andenken und auch bürgerliche Parlamentarier wollen, dann heisst das noch mehr Staatsbeiträge ohne zu steuern – das kann es wohl nicht sein. Die Dinge passieren viel frühzeitiger, die Effekte sind am Schluss in der Haushaltsplanung sichtbar und massgeblich steuerbar. Was bedeutet das, wenn Sie schlussendlich solche Konnexe bzw. Abhängigkeiten im Bundesrecht normieren? Das ist relativ einfach, der Druck auf kantonaler Ebene verlagert sich einfach auf die diejenigen Bereiche, die ungebunden sind. Das ist eigentlich eine ungute Entwicklung, die aber auch beim Bund letztlich das gleiche Problem darstellt, sie wissen auch beim Bund haben wir heute mittlerweile eine Quote von über 60 Prozent gebundener Ausgaben im Finanzhaushalt, d.h. wenig Steuerungsmöglichkeiten für den Bund schlechthin. Natürlich haben verschiedene Lobbys das auch so gewollt, dass die Ausgaben nicht steuerbar sind und die gleichen Lobbyisten referieren dann in den Budgetdebatten die grossen Sonntagspredigten, aber man muss eben beim Kern des Problems anfangen. Beim Personalaufwand möchte ich noch etwas anfügen, was unerwähnt blieb: Wir haben die Finanzkommission auch über die Umsetzung der Beschlüsse, die Sie zum Budget gefasst haben, orientiert, konkret seinerzeit die Ziff. 8 und 9 des Budgetbeschlusses, d.h. die Frage der Finanzierung der drittfinanzierten Stellen und auch die Kreditumlagerungen. Ich möchte das einfach festhalten, dass diese Informationen in der Finanzkommission auch positiv aufgenommen wurden und bestätigt wurde, dass wir die seinerzeit in Aussicht gestellte restriktive Praxis auch eins zu eins umgesetzt haben.

Ich möchte im Kontext des Personalaufwands noch kurz replizieren was Kantonsrätin Suter ausgeführt hat: Es ist so, dass das Personalrecht im öffentlichen Bereich früher etwas eigenständig war im Vergleich zur Privatwirtschaft, aber das hat sich mittlerweile deutlich verändert mit den verschiedenen Gesetzesrevisionen und jetzt auch mit Blick auf 2018 mit dem neuen Lohnsystem, wo wir den automatischen Stufenanstieg abschaffen. Wo hier noch die grossen Unterschiede zur Privatwirtschaft sind, muss mir jemand erklären, das sage ich auch aus meiner Erfahrung aus verschiedenen Verwaltungsräten. Aber dann müssen Sie sich auch bewusst sein, dass Sie die entsprechenden Pauschalen so einsetzen wie sie auch in der Privatwirtschaft eingesetzt werden. Der Sockel Personalaufwand ist das eine, aber die Frage, welchen Satz wir für das kommende Budget einplanen können, das andere. Die 0,4 Prozent die Sie beschlossen haben, das muss ich Ihnen hier einfach nochmals darlegen, dass ist sehr satt, und das ist gerade auch im Vergleich mit der Privatwirtschaft in keiner Art und Weise überdurchschnittlich, sondern unterdurchschnittlich, das haben wir Ihnen auch mehrfach ausgeführt. Das ist eine Mähr, das wir den Personalaufwand völlig anders pflegen, gestalten, steuern als in der Privatwirtschaft.

Schliesslich möchte ich auch einige Sätze sagen zur Entwicklung der Ertragskraft, das kommt offenbar immer wieder zu kurz bei diesen Rechnungseintretensdebatten. Ich denke, das ist das Highlight dieser Rechnung. Wir haben sowohl bei den natürlichen Personen, wie insbesondere auch bei den juristischen Personen eine sehr stabile Ertragskraft. Wir haben hier in keiner Art und Weise Einbrüche, die uns das Leben sehr schwer machen würden. Das können auch die verschiedenen Gemeindevertreter hier im Saal bestätigen. Insbesondere sind die Erträge bei den juristischen Personen über dem Budget, insgesamt sogar über dem Rechnungsergebnis 2015. Das ist doch sehr bemerkenswert und spricht natürlich der St.Galler Wirtschaft ein sehr gutes Zeugnis aus.

Ich sage das darum auch, weil wenn Sie die Kantone vergleichen, dann gibt es doch deutliche Unterschiede. Es gibt Kantone die teilweise massive Einschläge haben, Rückgänge haben bei den Erträgen der juristischen Personen und glücklicherweise haben wir das nicht. Das bedeutet aber auch, dass wir die diesbezüglichen Rahmenbedingungen, und ich spreche da natürlich auch die Steuerreform an, rechtzeitig anpassen, dass wir uns nicht am Schluss die Augen reiben und sagen, wieso haben wir die Dinge nicht frühzeitig in die richtige Richtung gelenkt.

Zum Grundlagenbericht möchte ich vorab danken, dass diese Arbeit der Regierung und des Finanzdepartements positiv aufgenommen wurde. Ich glaube auch das ist ein gutes, ein taugliches Instrument um Finanzpolitik zu gestalten und gibt einen sehr guten Überblick über die Ausgangslage wie sich der Haushalt präsentiert, wo auch die Abhängigkeiten und Zusammenhänge sind.

Wir haben in diesem Grundlagenbericht im Übrigen auch die Gebührenentwicklung dargestellt, das war auch ein Thema hier in diesem Rat. Aus Sicht der Regierung ist diese Darstellung ein zweckmässiger, pragmatischer Ansatz und wir gehen davon aus, dass wir mit diesem Tool, dass wir dann alle vier Jahre aktualisieren, die Schlussfolgerungen aus dem Bericht «Öffentliche Abgaben im Kanton St.Gallen» somit auch umgesetzt haben.

Zum gelben Blatt: Sie haben gesehen, dass die Regierung dazu kein rotes Blatt gemacht hat. Das erscheint uns eigentlich zweckmässig, was die Kommission hier beantragt, es hat zwar sehr indirekt etwas mit der Finanzpolitik zu tun, aber schlussendlich, dass wurde in der Eintretensdebatte auch von verschiedenen Rednern, zwar mit etwas konträren Positionen ausgeführt. Hartmann-Rorschach hat gesagt, man soll beim öV schauen, dass die Kostendynamik nicht einfach ins uferlose wächst und von linker Seite wurde gesagt, dass wir zu viel Druck auf die Bahnen und Busbetreiber machen. Fakt ist, dass wir in den letzten Jahren eine sehr positive Entwicklung gehabt haben in diesem Politikbereich, allerdings zulasten der öffentlichen Haushalte auf Stufe Gemeinden und Kanton. Von Abhängen, wie das immer wieder kolportiert wird, kann keine Rede sein, im Gegenteil, die Verbindungen wurden ständig ausgebaut. Das kostet und das wird weiterhin kosten. Ich sage das darum, wenn Sie weitere Forderungen stellen in allen Bereichen des öffentlichen Verkehrs, wird auch das wieder zu Buche schlagen.

Schlussendlich danke ich nochmals herzlich für die gute Aufnahme. Wir werden einige weitere grosse Herausforderungen zu bewältigen haben. Sie wurden teilweise auch hier im Saal erwähnt. Die Steuerreform wird weiterhin ein Thema sein. Sie haben gesehen, dass das Steuerungsorgan die Eckpunkte präsentiert hat, nicht zur Freude von links und rechts, kann ich sogar auch nachvollziehen. Das war keine schöne Aufgabe in diesem Steuerungsorgan. Es ist wie im Fussball, wenn man in der Verlängerung ist, dann gibt es in der Regel kein schönes Spiel, und so ist das auch bei dieser Übung Steuervorlage 2017. Aber die Politik muss sich da trotzdem zusammenraufen und es ist nichts anderes als ein Test für das politische System in der Schweiz, ob wir nach wie vor genügend Kraft für Kompromisse aufbringen oder nicht.

Zweiter Punkt: Der Finanzausgleich wird uns etwas kosten, aber wir sind nach wie vor der Überzeugung, dass es wichtig ist, dass wir hier nun diese Verständigung haben im Schosse der KdK, vier Kantone waren dagegen aber die überwiegende Anzahl von 21 Kantonen waren dafür. Schlussendlich, wie ich es bereits angetönt habe, müssen wir auch dafür sorgen, dass wir wieder mehr Ordnung im föderalen Bundesstaat hineinbekommen und diese Verbundaufgaben wieder entflechten. Seit der NFA 1, seit der grossen Finanzausgleichsreform, stellen wir einfach fest, dass viele Dinge wieder verflochten werden, neue Zuständigkeiten definiert werden und schlussendlich so wieder die Abhängigkeiten zulasten der öffentlichen kantonalen und auch kommunalen Haushalte geschaffen werden. Hier appelliere ich auch an Sie, auf Ihren Kanälen nicht dauernd nach dem Bund zu schreien, sondern darauf zu achten, dass Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten in finanzieller Hinsicht wie auch im Bereich der Aufgabenerfüllung getrennt bleiben, nur so hält man diesen Staat fit.

Session des Kantonsrates vom 12. und 13. Juni 2017
13.6.2017Wortmeldung

(im Namen der SP-GRÜ-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten.

Alle Jahre wieder machen wir dieselben zwei Feststellungen. Die Rechnung schliesst einmal mehr besser ab als das Budget hat erwarten lassen und die Haushaltskonsolidierung schreitet voran. Beigetragen zum besseren Rechnungsabschluss hat vorallem die hohe SMB-Gewinnausschüttung. Hier stellen wir fest, dass dies auch nicht das erste Mal der Fall ist, wir sind froh, dass wir in der Finanzkommission und in diesem Rat für die Berücksichtigung der Ausschüttungen eine Lösung gefunden haben. Allerdings scheint diese einen gewissen Optimierungsbedarf zu haben. Mit der geringen Gewinnausschüttungserwartung setzen wir den Haushalt unnötig unter Druck.

Ich komme auf unser Optimierungsbestreben in diesem Rat und den Druck auf den Haushalt im Rahmen der Beratung zum Postulat St.Gallen macht sich fit für die Vielfalt, dann noch zu sprechen. Für uns steht eines fest, wir brauchen einen funktionierenden Staat, der die für die Erfüllung seiner Aufgaben notwendigen personellen und finanziellen Ressourcen hat. Ich verweise auf die leidige Diskussion zum Zivilschutz. Zur Rechnung stellen wir weiter fest, dass diese durch einen einmaligen Effekt den Abschreibungen für die Fachhochschule St.Gallen, die für die Jahre ab 2013 rückwirkend vorgenommen werden mussten, verschlechtert wird. Ohne diesen Effekt wäre das Rechnungsergebnis um zusätzliche 18,2 Mio. Franken besser ausgefallen. Diese 18,2 Mio. Franken werden für Abschreibungen verwendet. Für uns ist nicht ganz klar, warum der Kanton diese bis zu einer allfälligen Übertragung der Schulen auf die Träger nicht laufend vorgenommen hat. Aber es ist jetzt, wie es ist. Wir haben also ein Rechnungsergebnis mit zusätzlichen Abschreibungen, zusätzlichen nichtvorhergesehenen Abschreibungen. Und wir haben einen Überschuss von 8,1 Mio. Franken. Wir hätten es begrüsst, wenn dieser Überschuss für zusätzliche Abschreibungen verwendet worden wäre um die Rechnung für die Zukunft ein bisschen zu entlasten. Wir verzichten aber hier im Rat auf einen entsprechenden Antrag, da dieser in der Kommission chancenlos war.

Zum Rechnungsabschluss stellen wir fest, dass vorallem im Bereich des öffentlichen Verkehrs, die Ausgaben tiefer sind als budgetiert. Wir stellen fest, dass der Druck auf die Bahnen und die weiteren öV-Anbieter im Kanton enorm hoch ist. Wir bitten die Regierung diesen für die Zukunft nicht noch zu erhöhen. Im Zusammenhang mit dem öV ist es uns auch ein grosses Anliegen, dass sich der Kanton auf Bundesebene gut positioniert. Das wir eine aktive öV-Strategie verfolgen, eine Strategie nach vorne auf Entwicklung gerichtet, eine Strategie in der der Kanton St.Gallen nicht vom Rest der Schweiz abgehängt wird. Weiter stellen wir fest, dass der Personalaufwand, wie stets, tiefer ist als budgetiert. Für uns wäre interessant zu wissen, was hier die Effekte sind? Die Regierung hat zugesagt, die Abweichungen im Kontext der Personalaufwandsteuerung zu analysieren. Wir sind gespannt. Zusammenfassend blicken wir auf einen positiven Rechnungsabschluss der einmal mehr besser abschliesst als budgetiert. Wir danken der Regierung und der Verwaltung für die geleistete Arbeit und den sorgsamen Umgang mit unseren Finanzen.

Zum Antrag der Finanzkommission zur öV-Strategie, zum öV-Programm, zum Agglomerationsprogramm und zum Strassenbauprogramm möchte ich bereits jetzt im Eintreten festhalten, dass unsere Fraktion diese Anträge unterstützt. Wir sind der Meinung, dass wir gut daran tun, hier alles etwas besser zu koordinieren, dass wir gut daran tun, dass eben die Projekte die im Rahmen der Agglomerationsprogramme eingegeben werden, dass diese Projekte einen gewissen Planungsstand aufweisen, damit diese Projekte dann auch irgendwo zeitnah realisiert werden können. Wir unterstützen diese Anträge der Finanzkommission. Zur Pensionskassenvorlage möchte ich heute nichts sagen, diese ist gerade nicht Gegenstand der Beratung.

Wir hätten es begrüsst, wenn wir es heute hätten beraten können, es war nicht möglich, ich kann aber nachvollziehen, dass der abtretende Präsident der Finanzkommission noch ein Bedürfnis für eine Würdigung dieser Vorlage hatte. Wir sagen dazu heute nichts.

Session des Kantonsrates vom 12. und 13. Juni 2017