Geschäft: Stärkung der Volksrechte durch Einführung des obligatorischen Referendums bei der Einführung von Konkordaten mit Gesetzesrang
Komitee | Kantonsrat |
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Nummer | 42.15.02 |
Titel | Stärkung der Volksrechte durch Einführung des obligatorischen Referendums bei der Einführung von Konkordaten mit Gesetzesrang |
Art | KR Motion |
Thema | Grundlagen und Organisation |
Federführung | Staatskanzlei |
Eröffnung | 25.2.2015 |
Abschluss | 14.9.2015 |
Letze Änderung | 9.12.2021 |
vertraulich | Nein |
öffentlich | Ja |
dringend | Nein |
Datum | Akteur | Titel | Letze Änderung |
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1.8.2019 | Person | Beteiligung - Böhi-Wil | 27.6.2024 |
1.8.2019 | Person | Beteiligung - Wasserfallen-Rorschacherberg | 21.11.2024 |
Datum | Typ | Wortlaut | Session |
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14.9.2015 | Wortmeldung | zieht die Motion auch im Namen von Böhi-Wil zurück. In unserer Motion geht es um die Stärkung der Volksrechte durch die Einführung des obligatorischen Referendums bei der Einführung von Konkordaten mit Gesetzesrang. Bisher besteht das obligatorische Referendum nur bei Beitritten zu Zwischenstaatlichen Vereinbarungen mit Verfassungsrang oder bei solchen, die einmalige Ausgaben von 15 Mio. Franken oder jährlich wiederkehrende von mehr 1,5 Mio. Franken zur Folge haben. In den vergangenen zwölf Jahren fasste der Kantonsrat 24 Beschlüsse betreffend Beitritt, Änderung oder Kündigung von Konkordaten mit Gesetzesrang. Also Beschlüsse, die dem fakultativen Referendum unterlagen. Nur beim HarmoS-Konkordat wurde dies jedoch erfolgreich ergriffen. Die Regierung legt in ihrem Nichteintretensantrag schlussfolgernd nahe, dass nur dieser Beitritt zum HarmoS-Konkordat umstritten war. Dem ist allerdings mit Sicherheit bei Weitem nicht so. Für die erfolgreiche Unterschriftensammlung, das wissen Sie alle, sind im Falle eines fakultativen Referendums sehr viel Zeit, Energie, finanzielle und auch personelle Ressourcen notwendig. Dies kann sicherlich nicht in jedem auch eigentlich noch so notwendigen Fall aufgewendet werden. Dennoch haben wir Motionäre uns entschieden, die vorliegende Motion zurückzuziehen und gleichzeitig eine neue einzureichen. Diese liegt Ihnen vor und kommt gleich zur Abstimmung. | Session des Kantonsrates vom 14. bis 16. September 2015 |