Geschäft: Kantonsratsbeschluss über die Rechnung 2014 des Kantons St.Gallen

Übersicht
KomiteeKantonsrat
Nummer33.15.01
TitelKantonsratsbeschluss über die Rechnung 2014 des Kantons St.Gallen
ArtKR Verwaltungsgeschäft
ThemaFinanzen, Regalien, Unternehmungen, Feuerschutz
FederführungFinanzdepartement
Eröffnung26.2.2015
Abschluss2.6.2015
Letze Änderung9.12.2021
vertraulichNein
öffentlichJa
dringendNein
Dokumente
PubliziertTypTitelDatei
AntragBericht der Finanzkommission vom 20. Mai 2015
BotschaftBericht der Regierung vom 17. März 2015
AntragStreichungsanträge SVP-Fraktion zu Abschnitt 7 Ziff. 3 und 4
Beteiligungen
DatumAkteurTitelLetze Änderung
1.8.2019Gremium19.1.2023
Abstimmungen
DatumTitelResultatöffentlich
JaBedeutungNeinBedeutungAbsent / Enthaltung
2.6.2015Abschnitt 7 Ziff. 481Antrag der Finanzkommission25Streichungsantrag der SVP-Fraktion14
2.6.2015Abschnitt 7 Ziff. 383Antrag der Finanzkommission24Streichungsantrag der SVP-Fraktion13
2.6.2015Abschnitt 7 Ziff. 2 der Anträge der Finanzkommission111Zustimmung1Ablehnung8
2.6.2015Abschnitt 7 Ziff. 1 der Anträge der Finanzkommission109Zustimmung1Ablehnung10
Statements
DatumTypWortlautSession
2.6.2015Wortmeldung

Ratspräsident: Das Präsidium sieht eine Eintretensdiskussion vor.

Session des Kantonsrates vom 1. bis 3. Juni 2015
2.6.2015Wortmeldung

Der Antrag der SVP-Fraktion ist abzulehnen.

Als vor drei Jahren die GLP/BDP-Fraktion zum ersten Mal in diesem Saal tagte und der Kantonsrat das Entlastungsprogramm besprach, habe ich selbst gefordert, dass die Gewinnausschüttungen der SNB nicht budgetiert werden. Diese Forderungen haben wir gebetsmühlenartig jedes Jahr wiederholt. Wir haben mit Freude festgestellt, dass die FDP-Fraktion dann letzes Jahr eine Mehrheit zu Stande brachte und diese Gelder nicht mehr budgetiert werden. Dass es mit dieser extremen Haltung Schwierigkeiten gibt, haben wir gesehen. Die GLP/BDP-Fraktion hat das auch eingesehen, und deshalb unterstützt sie den Antrag der Finanzkommission, weil sie deren Lösung pragmatisch, mehrheitsfähig und gut findet.

Session des Kantonsrates vom 1. bis 3. Juni 2015
2.6.2015Wortmeldung

Der Antrag der SVP-Fraktion ist abzulehnen.

Ich möchte kurz erläutern, wie die Finanzkommission zu ihrem Entscheid gefunden hat. Sie hat ihn nicht erst an der Sitzung zur Beratung der Rechnung 2014 gefällt, sondern bereits an der vorangegangenen. Es mutet deshalb jetzt etwas seltsam an, wenn hier argumentiert wird, es könne da mit gutem Gewissen ein anderer Entscheid vertreten werden. Es hätte die Möglichkeit bestanden, zwischen diesen beiden Sitzungen diesen Entscheid innerhalb der SVP-Fraktion zu diskutieren und dann an der Rechnungssitzung eine andere Haltung zu vertreten. So gesehen bin ich jetzt doch ein wenig überrascht über die Haltung der SVP-Fraktion.

Zur Argumentation SVP-Fraktion: Ich bekam den Eindruck, dass es bei der Argumentation nun doch einige Schwierigkeiten gab, denn Götte-Tübach wollte weiterhin damit argumentieren, es solle nichts ins Budget fliessen, was man nicht mit Sicherheit auch erhalten werde. Dies ist bei der Variante, die die Finanzkommission beschlossen hat, nicht mehr der Fall. Man entnimmt aus dem aufgelaufenen Bestand der Gewinnausschüttungen Ende Jahr jeweils jährlich einen Viertel ins Budget des Folgejahres auf. Dann weiss man, was man hat. Somit wird nicht etwas budgetiert, das noch nicht mit Sicherheit vorhanden ist. Deshalb hat die Finanzkommission eine sehr grosse Sicherheit und gute Lösung gefunden.

Session des Kantonsrates vom 1. bis 3. Juni 2015
2.6.2015Wortmeldung

beantragt im Namen der SVP-Fraktion, Abschnitt 7 Ziff. 3 und 4 zu streichen.

Der Vorsteher des Finanzdepartementes und möglicherweise weitere Kolleginnen und Kollegen aus der Finanzkommission dürften überrascht sein über diesen Antrag. Ich wurde auch bereits darauf aufmerksam gemacht, dass ich als Fraktionspräsident und als Mitglied der Finanzkommission in einer Doppelfunktion spreche. Ich kann den Kantonsrat dahingehend beruhigen, dass ich bei der Abstimmung in der Finanzkommission abwesend war. Deshalb rede ich hier mit gutem Gewissen zum Streichungsantrag der SVP-Fraktion.

Wesahlb die Bedenken der SVP-Fraktion? Aus finanzpolitischer, sachlicher Sicht kann über die hier vorliegende Variante durchaus diskutiert werden. Der Kantonsrat ist jedoch nicht nur fachlich-sachlich, sondern auch politisch tätig. Wenn ich die Bestrebungen, die wir zusammen mit Mitgliedern der FDP-Fraktion sowie der CVP-EVP-Fraktion in den letzten beiden Jahren sehr intensiv diskutiert haben, und dabei immer der Auffassung waren, dass nichts Unsicheres ins Budget fliessen soll und dies teilweise sehr knapp mehrheitsfähig gemacht haben und die Ausschüttungen der SNB nicht mehr budgetierten, ist die SVP-Fraktion der Auffassung, dass dieses hart erkämpfte Resultat nicht vier Monate später wieder zu kehren sei. In der Februarsession 2015 haben wir die Regierung beauftragt, das Budget 2016 ohne die Ausschüttung der SNB zu erstellen. Die SNB ist im Moment ein sehr grosses «Lotteriespiel», wie wir am 15. Januar 2015 erfahren mussten. Wir sehen bisher eine gewisse Entwicklung, aber wissen tun wir heute noch überhaupt nichts. Nun, wir könnten jetzt sagen, dass uns das mit dem neuen System auch gar nicht interessieren muss, denn wenn wir kein Geld von der SNB erhalten, dann budgetieren wir im Folgejahr auch nichts. Damit kämen wir aber trotzdem vom harterkämpften Kurs ab, nämlich vom Beschluss, gar nichts zu budgetieren.

Dass aus Sicht des Vorstehers des Finanzdepartementes eine sachlich-fachliche und finanzpolitische Lösung im Vordergrund steht, ist nachvollziehbar. Politisch aber ist dies nach dem Prozess der letzten beiden Jahre für den grössten Teil der SVP-Fraktion nicht akzeptabel. Deshalb hat sie dieses graue Blatt eingereicht. Ich bin mir bewusst, dass der Streichungsantrag der SVP-Fraktion wohl ein Wunsch bleiben wird. Diejenigen Mitglieder des Kantonsrates, die eine Budgetierung der SNB-Ausschüttung einmal abgelehnt haben, mögen bedenken, ob sie in einem neuen System diese doch wieder budgetieren möchten.

Session des Kantonsrates vom 1. bis 3. Juni 2015
2.6.2015Wortmeldung

(im Namen der GLP/BDP-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten.

Der Erfolgsausweis nach dem HRM2-Modell erfolgt abgestuft, was bedeutet, dass verschiedene Betrachtungsweisen zu unterscheiden sind. Die GLP/BDP-Fraktion ist der Ansicht, dass somit die Rechnung übersichtlicher und verständlicher dargestellt wird. Für jede und jeden ist nun ersichtlich, wie die Rechnung mit und ohne Eigenkapitalbezüge abschliesst. Somit ist die finanzielle Lage des Kantons noch deutlicher auf einen Blick erkennbar.

Die Erfolgsrechnung schliesst mit einem Überschuss von 23,8 Mio. Franken. Damit fällt das Ergebnis um rund 54 Mio. Franken besser aus als budgetiert. Wie bereits mehrmals erwähnt, wird das Ergebnis durch Bezüge aus dem freien sowie dem besonderen Eigenkapital positiv beeinflusst, denn ohne diese Bezüge resultiert ein Defizit von 52,2 Mio. Franken. Es ist auch zu beachten, dass aufgrund der Umstellung zum HRM2-Modell nicht budgetierte, ausserordentliche Aufwände und Erträge anfallen. Das operative Defizit beträgt 21,6 Mio. Franken. Die GLP/BDP-Fraktion nimmt das Ergebnis mit Freude zur Kenntnis, denn budgetiert wurde ein weit höheres Defizit. Die Sparpakete sowie das Entlastungsprogramm zeigen ihre Wirkung.

Zudem beeinflussen Minderaufwendungen in diversen Sparten und vor allem die Mehrerträge bei den Steuern das Ergebnis. Bei den Steuern ist gegenüber dem Budget ein wesentlicher Zuwachs bei den Einkommens- und Vermögenssteuern, bei der Quellen- sowie bei der Erbschaftssteuer zu verzeichnen. Vor allem bei der Einkommens- und Vermögenssteuer ist aus Sicht der GLP/BDP-Fraktion, den Steuerzahlenden Sorge zu tragen. Ob die Steuerentwicklung weiterhin so positiv ausfällt, ist fraglich, denn der Entscheid der Schweizerischen Nationalbank wird auch den Kanton St.Gallen spürbar, aber leicht verzögert, treffen. Umso mehr ist es die Aufgabe der Regierung und des Kantonsrates, den Aufwand künftig zu stabilisieren. Wie im Bericht erläutert, sind noch einige Unsicherheiten vorhanden, wie beispielsweise künftige Gewinnausschüttungen der Schweizerischen Nationbalbank, geringere Mittel aus dem Bundesfinanzausgleich, Unternehmenssteuerreform lll, Kostenumlagerungen vom Bund auf die Kantone. Auf kantonaler Ebene stehen gegebenenfalls zwei Abstimmungen bevor: Pendlerabzug und bezahlbaren Krankenkassenprämien. Falls der Souverän beiden Vorlagen zustimmen sollte, fehlen einige Millionen in der Staatskasse.

Wie schon mehrmals erwähnt, schwindet das Eigenkapital dahin. Dieser Umstand stimmt die GLP/BDP-Fraktion eher unglücklich, und zudem weist der Kanton St.Gallen in diesem Rechnungsjahr erstmals eine Nettoverschuldung aus. Bevorstehende Investitionen werden den Haushalt noch markant belasten. Aus dem Vergleich der Finanzkennzahlen der letzten Jahre lässt der Trend ausmachen, dass sich v.a. der Selbstfinanzierungsgrad auf Ende 2014 markant reduziert hat. Der Zinsbelastungsanteil hält sich dank den tiefen Zinsen in Grenzen. Die GLP/BDP-Fraktion möchte an dieser Stelle nicht «schwarzmalen». Sie sieht sich aber in der Pflicht und unterstützt die Regierung in der Stabilisierung des Haushaltes. Wie bereits erwähnt, anerkennt sie die finanziellen Verbesserungen aufgrund der Sparmassnahmen. Auf solch weitere Runden kann jedoch gut und gerne verzichtet werden, weshalb den Finanzen weiterhin Sorge zu tragen ist. Wünschbares ist vom Notwendigen zu trennen.

Session des Kantonsrates vom 1. bis 3. Juni 2015
2.6.2015Wortmeldung

Kommissionspräsident: Zu Abschnitt 7 des Berichts der Finanzkommission.

Die Finanzkommission genehmigte die Rechnung 2014 mit 12:0 Stimmen bei 3 Abwesenheiten. Der Ertragsüberschuss von Fr. 23’799’346.15 sei dem freien Eigenkapital zuzuweisen.

Die Finanzkommission beantragt nach eingehender Diskussion, die Nutzung der Gewinnausschüttung durch die SNB (2015: 80,7 Mio. Franken) ab dem Rechnungsjahr 2016 zu verstetigen. Die Mitglieder der Finanzkommission stimmten diesem Antrag mit 12:0 Stimmen bei 3 Abwesenheiten zu.

Ebenfalls zugestimmt mit 12:0 Stimmen bei 3 Abwesenheiten haben die Mitglieder der Finanzkommission dem Antrag, dass die Vorgabe des Kantonsrates vom 24. Februar 2015 aufzuheben sei, wonach das Budget ohne Berücksichtigung einer Ausschüttung der SNB vorzulegen ist.

Session des Kantonsrates vom 1. bis 3. Juni 2015
2.6.2015Wortmeldung

Präsident der Finanzkommission: Auf die Vorlage ist einzutreten.

lch begrüsse Sie im Namen der Finanzkommission, welche an den beiden Tagen des 18. und 20. Mai 2015 die Rechnung 2014 eingehend beraten hat. Erstmals wurde eine Jahresrechnung behandelt, die auf der Rechnungslegung nach HRM2 basiert. Dadurch erhielt diese Sitzung eine beinahe historische Komponente (natürlich mit einem kleinem Augenzwinkern an dieser Stelle). Ebenfalls wird in Zusammenhang mit dem HRM2 eine neue Terminologie verwendet.

ln der Erfolgsrechnung 2014 wird ein Ertragsüberschuss von 24 Mio. Franken ausgewiesen. Darin enthalten sind Bezüge von Eigenkapital und ausserordentliche Aufwände aus der Einführung des Rechnungslegungsmodells HRM2. Bereinigt um diese beiden Effekt resultiert ein negatives operatives Ergebnis von 22 Mio. Franken. Das ist zwar eine deutliche Verbesserung gegenüber dem Budget und gegenüber dem Vorjahr, es zeigt sich, dass die Spar- und Entlastungsprogramme die geplante Wirkung erzielen. Der bereinigte Aufwand ist mit einer Zunahme von 1,4 Prozent gegenüber dem Vorjahr moderat gestiegen. Die Zunahme liegt unter dem Wirtschaftswachstum.

Die Regierung gibt in ihrem Bericht detaillierte lnformationen über die Faktoren, die zum Ergebnis 2014 geführt haben. lm Vergleich zum Budget kann zusammenfassend festgehalten werden, dass die nicht eingetroffene Gewinnausschüttung der Schweizerischen Nationalbank sowie die erstmals gebildete Rückstellung für Ferien und Überzeitguthaben der Kantonsangestellten die Rechnung belastet haben. Überkompensiert wird dies durch einen überraschend guten Steuerabschluss und viele kleinere Verbesserungen in den einzelnen Rechnungsabschnitten.

Mit der Rechnung 2014 ist – wie schon im Vorjahr – ein Schritt Richtung ausgeglichener Finanzhaushalt gelungen. Das Bild trüben drei Finanzkennzahlen, welche die Regierung in ihrem Bericht ausweist. Der Kanton weist nach vielen Jahren mit einem Nettovermögen erstmals wieder eine Nettoschuld aus, der Selbstfinanzierungsgrad ist wegen der Ausfinanzierung der St.Galler Pensionskasse ausserordentlich tief und die indexierte Steuerquote ist in den letzten fünf Jahren auf 120,1 Punkte gestiegen (Basis 2010 = 100).

Die Finanzkommission hat letztes Jahr bei der Behandlung der Rechnung 2013 Risiken auf dem Weg zu einem ausgeglichenen Haushalt ausgemacht. Stichworte dazu waren mögliche Steuerausfälle aus der Unternehmenssteuerreform lll und Mindereinnahmen aus der NFA. Diese Risiken bestehen nach wie vor und es sind noch neue hinzugekommen. Da ist das konjunkturelle Risiko aus der Aufhebung der Kursuntergrenze des Schweizer Frankens zum Euro durch die Nationalbank. Dann ist im jüngsten AFP ausgeführt, dass ausserordentlich hohe Belastungen durch lmmobilienunterhalt und Neubauten absehbar sind. Deshalb bleibt das Ziel, ein Haushalt ohne strukturelles Defizit, weiterhin eine grosse Herausforderung für uns alle in diesem Saal.

Gerne nehme ich die Gelegenheit wahr, den Mitarbeitenden des Finanzdepartementes und vor allem der kantonalen Finanzkontrolle, unter Leitung von Hans Schnurrenberger, im Namen der Finanzkommission ganz besonders für die effiziente und angenehme Zusammenarbeit zu danken.

Session des Kantonsrates vom 1. bis 3. Juni 2015
2.6.2015Wortmeldung

(im Namen der CVP-EVP-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten.

Auch die CVP-EVP-Fraktion nimmt erfreut zur Kenntnis, dass die Staatsrechnung 2014 deutlich über den Erwartungen abschliesst, insgesamt 94 Mio. Franken besser als budgetiert. Mit der erstmaligen Umsetzung des HRM2-Modells wird die finanzielle Lage des Kantons übersichtlicher dargestellt. Es lässt sich besser erkennen, wie die Rechnung mit und ohne Eigenkapitalbezüge aussieht, und wie hoch das effektive operative Rechnungsergebnis ist. Das ist zu begrüssen.

Die Rechnung 2014 darf aber nicht zu Euphorie Anlass geben, auch wenn sie mit einem Ertragsüberschuss von 24 Mio. Franken abschliesst. Denn auch im letzten Jahr waren Eigenkapitalbezüge von total 76 Mio. Franken nötig, um dieses erfreuliche Ergebnis zu erreichen. Klammert man die Eigenkapitalbezüge und die ausserordentlichen Aufwände aus, ergibt sich ein operatives Defizit von rund 22 Mio. Franken. Positiv ist zu werten, dass die Entlastungsprogramme der letzten Jahre zunehmend ihre Wirkung entfalten und die effektiven Rechnungsdefizite kleiner werden. Im Gegensatz zur SP-GRÜ-Fraktion möchte ich betonen, dass die Entlastungsprogramme sowohl Ausgaben als auch Einnahmen betrafen, ebenso, dass die Aufwände weiterhin ansteigen. Diese Entwicklung zeigt, dass der Kanton St.Gallen auf dem richtigen Weg zu einem ausgeglichenen Finanzhaushalt ist und dieses Ziel nicht aus den Augen verlieren darf.

Der bereinigte Aufwand fällt erfreulicherweise tiefer aus als budgetiert, ist aber immer noch höher als der Ertrag. Mit 1,4 Prozent liegt der bereinigte Aufwand unter dem Wirtschaftswachstum. Ein Anstieg der Staatsquote konnte wiederum vermieden werden. Im Vergleich zum Budget kann zusammenfassend festgehalten werden, dass die nicht eingetroffene Gewinnausschüttung der Schweizerischen Nationalbank und die erstmals gebildete Rückstellung für Ferien- und Überzeitguthaben der Kantonsangestellten die Rechnung belastet haben. Diese wurde jedoch überkompensiert dank der stark über der Erwartung liegenden Erträge bei den Steuern und Minderaufwände in den Bereichen Ergänzungsleistungen, öffentlicher Verkehr sowie Sonderschulen. Bei den Minderaufwendungen muss jedoch klar darauf hingewiesen werden, dass vor allem nicht beeinflussbare, exogene Faktoren zu diesen besseren Ergebnissen geführt haben.

Trotz der Verbesserung des Abschlusses gegenüber dem Budget wird die Rechnung durch Verschlechterungen wesentlicher Finanzkennzahlen getrübt. Gartmann-Mels hat darauf hingewiesen. Auch der CVP-EVP-Fraktion bereiten die Nettoverschuldung und der Selbstfinanzierungsgrad Sorgen. Der Kanton St.Gallen weist nach vielen Jahren erstmals wieder eine Nettoschuld von rund 190 Mio. Franken aus, und der Selbstfinanzierungsgrad ist aufgrund der Ausfinanzierung der St.Galler Pensionskasse mit rund 23 Prozent ausserordentlich tief. Die Weiterentwicklung dieser Finanzkennzahlen muss kritisch beobachtet werden. Die zukünftigen Investitionen werden einen gewissen Investitionsstau auslösen, der nach Meinung der CVP-EVP-Fraktion nicht einfach über neue Schulden erfolgen darf.

Angesichts der vielen Unsicherheitsfaktoren, wie beispielsweise die Aufhebung des Euro-Mindestkurses, die Abschwächung der Konjunktur, die Unternehmenssteuerreform III, das Defizit im Bundeshaushalt, die düsteren Aussichten, der Streit um den Finanzausgleich - wie gelesen wurde von den Finanzdirektoren bzw. den Kantonen ein Kompromissvorschlag erarbeitet, der den Kanton St.Gallen 20 Mio. Franken bzw. rund 2 Steuerprozente kosten könnte - ist es wichtig, dass unser Kanton weiterhin Mass hält und den eingeschlagenen Weg zur Gesundung der Staatsfinanzen weitergeht. Die CVP-EVP-Fraktion will diesen Weg konsequent weiterverfolgen und unterstützen, mit dem Ziel, im Jahr 2018 wieder ein positives Rechnungsergebnis zu erzielen, ohne Bezüge aus dem freien Eigenkapital. Sie wird den Anträgen der Regierung und der Finanzkommission zustimmen. Zum Antrag der SVP-Fraktion wird sie in der Spezialdiskussion Stellung nehmen.

Session des Kantonsrates vom 1. bis 3. Juni 2015
2.6.2015Wortmeldung

Ratspräsident: stellt Eintreten auf die Vorlage fest.

Session des Kantonsrates vom 1. bis 3. Juni 2015
2.6.2015Wortmeldung

(im Namen der FDP-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten.

Die FDP-Fraktion nimmt ebenfalls erfreut zur Kenntnis, dass die Rechnung 2014 um rund 54 Mio. Franken besser abschliesst als budgetiert. Unter Berücksichtigung des Bezugs vom freien und besonderen Eigenkapital ergibt sich jedoch ein Defizit von 52,2 Mio. Franken. Wenn man den ausserordentlichen Aufwand und Ertrag noch dazu nimmt, ergibt sich noch immer ein operatives Defizit von 21,6 Mio. Franken.

Die grössten Abweichungen gegenüber dem Budget betreffen beim Ertrag die höheren Steuereinnahmen von 66,1 Mio. Franken und beim Aufwand die ausgebliebene Gewinnausschüttung der Schweizerischen Nationalbank von rund 40 Mio. Franken. Gegenüber dem Vorjahr beträgt das bereinigte Ausgabenwachstum 1,4 Prozent. Das Wachstum des schweizerischen Bruttoinlandproduktes beträgt im gleichen Zeitraum 2,0 Prozent. Dies kann man, wie vom Finanzdepartement erwähnt, als rückläufige Staatsquote ansehen. Erfreut nimmt die FDP-Fraktion zur Kenntnis, dass das Finanzdepartement in der Botschaft erwähnt, dass sich die Staatsquote in den nächsten Jahren leicht rückläufig entwickeln wird. Für die FDP-Fraktion ist es deshalb auch sehr wichtig, dass die beschlossenen Entlastungsmassnahmen konsequent umgesetzt werden und weiterhin vorsichtig budgetiert wird. Gerade die Zukunft birgt einige Unsicherheiten, wie zum Beispiel den Eurowechselkurs, den Bundesfinanzausgleich, die Unternehmenssteuerreform lll, das Wirtschaftswachstum usw. Kritisch beurteilt die FDP-Fraktion Mehrausgaben im Sach- und Personalbereich.

Den Antrag 3 im Bericht der Finanzkommission über die Rechnung 2014, S. 6, betreffend dem zukünftigen Umgang mit den Gewinnausschüttungen der Schweizerischen Nationalbank, unterstützt die FDP-Fraktion ausdrücklich. Die Jahre 2014 und 2015 zeigen, dass eine verlässliche Budgetierung dieser Gewinne nicht mehr möglich ist. Den Grundsatz, dass wir die Gewinne zuerst einnehmen, im Eigenkapital verbuchen und erst danach mit einer Bezugsobergrenze beziehen, kann die FDP-Fraktion voll und ganz unterstützen.

Session des Kantonsrates vom 1. bis 3. Juni 2015
2.6.2015Wortmeldung

Der Antrag der SVP-Fraktion ist abzulehnen.

Auch für mich kommt der vorliegende Antrag der SVP-Fraktion sehr überraschend. Er hat mich fast auf dem «linken Fuss» erwischt. Ich kann mir das Vorgehen nicht erklären, denn wie Surber-St.Gallen und auch Dürr-Widnau gesagt haben, wurde die Thematik in der Finanzkommission ausdiskutiert. Der Entscheid wurde mit verschiedenen Varianten und Tabellen unterlegt bzw. hinterfragt. Die Finanzkommission ist dann zum Schluss gekommen, mit ihrem Antrag eine sehr gute Lösung gefunden zu haben. Der Punkt ist ja, dass bei einer Nichtbudgetierung der Gewinnausschüttung der Schweizerischen Nationalbank (abgekürzt SNB), wir riesige Schwankungen in der Rechnung haben werden; einmal kommt dann Geld, das nicht budgetiert ist, oder es kommt keines und dann stimmt vielleicht das Budget. Mit dem Antrag der Finanzkommission haben wir eine Glättung, und vor allem haben wir Gelder im Budget, welche effektiv vorhanden sind, und nicht solche, die vielleicht kommen. Die Gewinnausschüttungen der SNB werden jeweils im ersten Quartal des Jahres für das laufende Jahr kommuniziert. Für den Budgetprozess wissen wir somit, wie viel Geld wir in dieser sogenannten Schattenrechnung haben, um diesen Viertel für das jeweils folgende Jahr zu budgetieren. Ich glaube, transparenter und sicherer kann man das Ganze nicht umsetzen. Ich bin sehr erfreut darüber, dass ausser der SVP-Fraktion alle Fraktionen dem Antrag der Finanzkommission zustimmen. An die Adresse der SVP-Fraktion sage ich, dass eine transparente und verlässliche Budgetierung doch eigentlich in ihrem Interesse liegen müsste.

Session des Kantonsrates vom 1. bis 3. Juni 2015
2.6.2015Wortmeldung

(im Namen der CVP-EVP-Fraktion): Der Antrag der SVP-Fraktion ist abzulehnen.

Ich kann auch nicht verbergen, dass ich über diesen Antrag sehr erstaunt bin. Am 12. März hat sich die Finanzkommission überlegt, wie man zukünftig mit der Budgetierung der Gewinnausschüttung durch die Schweizerische Nationalbank umgehen möchte, damit nicht jeweils an der Sitzung des AFP und des Budgets Diskussionen erfolgen. Es wurde ein Kompromiss gefunden und eine Lösung präsentiert, welche alle Fraktionsmeinungen und -wünsche grösstmöglichst berücksichtigen.

Surber-St.Gallen hat darauf hingewiesen, und bevor ich die fünf Merkmale dieser Lösung nochmals erwähne, möchte ich doch noch etwas zur Argumentation der SVP-Fraktion sagen. Es ist schon ein bisschen erstaunlich, wenn gesagt wird, die Lösung sei sachlich, aber politisch sei sie falsch. Da muss man sich schon die Frage stellen, ob man eine sachliche Politik macht oder nur noch Politik um der Politik Willen. Ich muss schon sagen, eine solche Aussage erstaunt mich sehr.

Nun zu den fünf Merkmalen:

  • Sicherheit: In diesem Saal wurde gesagt, man darf nur einen Betrag budgetieren, der wirklich vorhanden ist. Die Lösung der Finanzkommission beinhaltet dies. Es werden nur Beträge budgetiert, die bereits von der Schweizerischen Nationalbank geflossen sind. Die Bemerkung vom letzten Februar, dass Luftschlösser budgetiert werden, gehört damit der Vergangenheit an.

  • Verstetigung: Es ist immer gesagt worden, dass nicht die ganze Ausschüttung auf einmal aufgebraucht werden darf. Das Ziel der Verstetigung wurde bei diesem Vorschlag auch jetzt erreicht. Es können dem Topf höchstens 25 Prozent entnommen werden.

  • Stabilität: Ein weiteres Ziel dieser Lösung ist, dass die Regierung klare Vorgaben hat für das, was sie ins Budget einstellt. Somit wird für sie das Budget planbar. Auch dieser Aspekt ist im Vorschlag der Finanzkommission enthalten.

  • Transparenz: Auch dieser Wunsch wurde ins Paket eingeschnürt. Es wird in der Rechnung und auch im Budget klar dargelegt, wie hoch dieser Topf ist, wie viel herausgenommen wurde und wie viel noch zur Verfügung steht. Auch das ist wichtig.

  • Praktikabilität: Jede Lösung sollte praktikabel und einfach sein. Auch das wurde erreicht.

Aus dem Votum von Götte-Tübach glaube ich gehört zu haben, dass er wahrscheinlich eher dagegen gestimmt oder sich der Stimme enthalten hätte. Die Finanzkommission hat dieses Geschäft zwei Mal beraten und darüber abgestimmt, jeweils einstimmig und ohne Enthaltungen, jedoch bei Abwesenheiten. Ich möchte noch anfügen, dass es nicht immer die gleichen Abwesenheiten waren. Die CVP-EVP-Fraktion ist der Meinung, dass mit der Lösung der Finanzkommission ein Modus gefunden wurde, damit in Zukunft die Diskussionen über diese Ausschüttungen nicht mehr erfolgen müssen.

Ich erlaube mir noch eine persönliche Bemerkung, die vielleicht im Rat verpönt ist. Ich danke meinen Kolleginnen und Kollegen in der Finanzkommission herzlich für die guten und parteiübergreifenden Gespräche, dank derer es gelungen ist, eine sehr gute, kreative Lösung zu finden. So macht Politik auch Spass.

Session des Kantonsrates vom 1. bis 3. Juni 2015
2.6.2015Wortmeldung

(im Namen der SVP-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten.

Die SVP-Fraktion nimmt grundsätzlich mit Freude zur Kenntnis, dass die Erfolgsrechnung 2014 mit einem Ertragsüberschuss von 24 Mio. zu Buche steht. Beim näheren Betrachten der vorliegenden Rechnung stellt man aber fest, dass es dafür Bezüge aus dem freien Eigenkapital in der Höhe von 50 Mio. Franken sowie vom besonderen Eigenkapital in der Höhe von 26 Mio. Franken brauchte, damit dieses Ergebnis entstehen konnte. Total wurden also 76 Mio. Franken aus dem Eigenkapital bezogen. Das operative Ergebnis weist nach wie vor ein Defizit von rund 21,6 Mio. Franken aus. Dabei gilt es noch zu berücksichtigen, dass ausserordentliche Aufwände aus der Einführung des neuen Rechnungslegungsmodells HRM2 darin enthalten sind.

Man kann und soll an dieser Stelle feststellen - und dies den Verantwortlichen zu Gute halten -, dass in den meisten Departementen eine minime Trendwende zum massvolleren Einsatz der Gelder eingetreten ist. Mit der Ergebnisverbesserung gegenüber dem Budget und auch gegenüber dem Vorjahr wird klar aufgezeigt, dass die Spar- und Entlastungsprogramme nun langsam zu wirken beginnen. Natürlich ist die SVP-Fraktion nie erfreut, wenn der Aufwand gegenüber dem Vorjahr trotz der durchgepaukten Sparpakte wieder gestiegen ist. Mit einer Zunahme von 1,4 Prozent gegenüber dem Vorjahr ist er zwar moderat, sollte jedoch künftig vermieden werden.

Was zum Nachdenken anregt, ist die Tatsache, dass der Kanton nach vielen Jahren mit einem Nettovermögen wieder eine Nettoschuld ausweist. Ebenfalls ist der Selbstfinanzierungsgrad infolge Ausfinanzierung der St.Galler Pensionskasse sehr tief. Des Weiteren ist die indexierte Steuerquote seit dem Jahre 2010 auf 120,1 Punkte gestiegen. Innert fünf Jahren sind dies satte 20,1 Punkte mehr. Ein besonderes Augenmerk gilt es in Zukunft auf kostenintensive Entwicklungen im Gesundheitsdepartement, im Departement des Innern sowie im Baudepartement zu richten. Stellvertretend für viele «finanzielle Auswucherungen» nenne ich hier die Kostenexplosion bei der Ausschüttung von Familienzulagen an Nichterwerbstätige. Solche kostenintensive Fehlentwicklungen können in der Rechnung einige ausgemacht werden. Dieser Tatsache gilt es entgegenzutreten und das Übel an der Wurzel zu packen.

Die bereits im letzten Jahr erwähnten Risiken, wie Mindereinnahmen aus NFA oder der Unternehmenssteuerreform lll, bestehen weiterhin und können durch konjunkturelle Entwicklungen infolge Aufhebung der Kursuntergrenze des Frankens gegenüber dem Euro sogar verschärft werden. Mit den geplanten Neubauten und Sanierungen, welche unsere Regierung bereits beschlossen und auf die Zielgerade geschickt hat, wird es in den nächsten Jahren eine Herkulesaufgabe werden, einen Haushalt ohne strukturelles Defizit zu erreichen. Die SVP-Fraktion ist überzeugt, dass kein Weg an diesem Ziel vorbeiführen wird, und wenn nötig müssen weitere Korrekturen auf der Ausgabenseite getätigt werden.Mit Blick auf den Aufgaben- und Finanzplan geht die SVP-Fraktion davon aus, dass die Besserung der Kantonsfinanzen anhalten wird. lm Jahr 2016 ist sogar mit einem positiven Ergebnis ohne Bezüge aus dem freien Eigenkapital zu rechnen.

Session des Kantonsrates vom 1. bis 3. Juni 2015
2.6.2015Wortmeldung

(im Namen der SP-GRÜ-Fraktion):

Die Rechnung 2014 schliesst erfreulich ab, und es darf festgestellt werden, dass die Hauhaltkonsolidierung nun erreicht scheint. Mit den Bezügen aus dem freien und dem besonderen Eigenkapital resultiert ein Überschuss von 23,8 Mio. Franken, ohne diese Bezüge ein Defizit von 52,2 Mio. Franken. Klammert man davon noch einmalige, durch die Umstellung auf das HRM2-Modell bedingte Effekte aus, so liegt das operative Defizit noch bei 21,6 Mio. Franken. Unter Berücksichtigung der Tatsache, dass die budgetierte Gewinnausschüttung der Nationalbank von 40 Mio. Franken nicht geflossen ist, ist das ein erfreuliches Ergebnis.

Weniger erfreulich ist aber, dass im Rahmen des Budgetprozesses einmal mehr eine defensive Budgetierung den Druck auf den Staatshaushalt hoch gehalten hat. Auch die SP-GRÜ-Fraktion ist der Meinung, dass nicht zu mutig budgetiert werden soll, es fällt ihr jedoch auf, dass der bessere Rechnungsabschluss gegenüber der Budgetierung mittlerweile Tradition hat. Das lässt vermuten, dass bewusst zu vorsichtig budgetiert wird, um so den Spardruck zu erhöhen. Ebenfalls wenig erfreulich ist die Art, wie der Kanton zur Haushaltskonsolidierung gelangt ist. Er ist nämlich durch Ausfälle aufgrund von Steuergesetzrevisionen in finanzpolitische Schwierigkeiten geraten. Anstatt nun aber bei der Steuerpolitik den Fehler zu korrigieren, sind viele wichtige Staatsaufgaben weggespart worden.

Es ist dies meine erste Legislatur im Kantonsrat. Wenn ich zurück blicke und mich dabei frage, was wir denn in dieser Zeit im Kantonsrat gemacht haben, so stelle ich fest, dass wir in erster Linie gespart haben. Die SP-GRÜ-Fraktion hofft nun, an einem Punkt angelangt zu sein, wo es wieder darum geht, den Kanton erneut voran zu bringen, wo es um das Gestalten und nicht um das Kaputtmachen geht. Dazu müssen – dies ist der SP-GRÜ-Fraktion bewusst – die finanzpolitischen Rahmenbedingungen stimmen, und ich wage an dieser Stelle einen Blick in die Zukunft. Aktuell befinden wir uns finanzpolitisch in einer sehr ungewissen Situation. Der unverständliche Entscheid der Schweizerischen Nationalbank, den Euromindestkurs fallen zu lassen, hat zu grossen Unsicherheiten in der Wirtschaft geführt. Es wäre richtig und wichtig, dass gerade die davon besonders betroffenen Grenzkantone sowie die Unternehmen in diesen Kantonen die Nationalbank vehement auffordern, korrigierend einzugreifen. Es geht nicht an, dass die Schweiz ihre Währung, wenn sie denn schon eine eigene hat, nicht schützt und dadurch der Wirtschaft und dem Staat massiven Schaden zufügt. Es ist keine Lösung, diese Fehlentwicklung durch Arbeitszeiterweiterungen und Entlassungen auf dem Buckel der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auszutragen. Es braucht, wie gesagt, eine Korrektur durch die Nationalbank und dafür braucht es Druck von den Kantonen.

Im Zusammenhang mit der finanzpolitisch ungewissen Zukunft komme ich auch noch auf das in der Rechnung 2014 neu umgesetzte HRM2-Modell zu sprechen. Dies ist ein Modell, welches sich sehr stark an der Privatwirtschaft orientiert und den Staat bei der Rechnungslegung wie ein Unternehmen behandelt. Diese Entwicklung trägt jedoch den Besonderheiten des öffentlichen Haushaltes zu wenig Rechnung. Der Staat ist kein Unternehmen. Vielmehr mehr muss es dem Staat möglich sein, sich finanzpolitisch antizyklisch zu verhalten. Dies konnte bislang durch eine Variierung der Abschreibungen geschehen. Gemäss dem HRM2-Modell muss neu linear und nach der Nutzungsdauer abgeschrieben werden, was dem Gemeinwesen die Flexibilität, auf kurzfristige, neue Ereignisse zu reagieren, nimmt. Der Kanton weicht im Bereich der Abschreibungen zwar von den Empfehlungen des HRM2-Modells ab, jedoch nicht mit dem Grundgedanken, auf konjunkturpolitische Schwankungen reagieren zu können, sondern alleine mit dem Gedanken, möglichst rasch abzuschreiben. Die SP-GRÜ-Fraktion ist der Meinung, dass es wichtig wäre, in diesem Bereich flexibler zu sein, und gerade in wirtschaftlich ungewissen Zeiten, wie den aktuellen, den politischen Willen zu haben, antizyklisch reagieren zu können.

Die SP-GRÜ-Fraktion ist sehr erfreut, dass in der Finanzkommission ein Kompromiss für den Bezug der Gelder der Nationalbank gefunden werden konnte, und sie wird den Antrag geschlossen unterstützen. Zwar ist sie der Meinung, dass der Bezug von 25 Prozent der jeweils bestehenden Reserven sehr bescheiden ist, jedoch ist ihr bewusst, dass es sich um einen Kompromiss handelt. Diesen trägt die SP-GRÜ-Fraktion gerne mit. Änderungen an den Modalitäten können in Zukunft, je nach Entwicklung der bestehenden Reserven, immer noch diskutiert werden. Dann begrüsst die SP-GRÜ-Fraktion den von der Regierung beantragten Nachtragskredit für die Ausarbeitung eines Studiengangs für den «Medical Master». Mehr Studienplätze in diesem Bereich sind dringend notwendig. Es kann nicht sein, dass wir hier in der Schweiz viel zu wenig Ärzte ausbilden und dann die ausgebildeten Ärzte aus dem Ausland holen müssen. Diese Verantwortung müssen wir auch selbst tragen.

Zum Schluss möchte ich nun der Regierung und der Verwaltung für die unter dem Spardruck dieses Rates mit Sicherheit nicht immer ganz einfach zu bewältigende Erfüllung ihrer Aufgaben und für den sorgsamen Umgang mit den Kantonsfinanzen danken.

Session des Kantonsrates vom 1. bis 3. Juni 2015