Geschäft: Missbrauch beim Berufsauftrag stoppen (Titel der Antwort: Umsetzung des neuen Berufsauftrags für Arbeits- und Hauswirtschaftslehrpersonen)

Übersicht
KomiteeKantonsrat
Nummer51.15.01
TitelMissbrauch beim Berufsauftrag stoppen (Titel der Antwort: Umsetzung des neuen Berufsauftrags für Arbeits- und Hauswirtschaftslehrpersonen)
ArtKR Interpellation
ThemaErziehung, Bildung, Kultur
FederführungBildungsdepartement
Eröffnung23.2.2015
Abschluss25.2.2015
Letze Änderung9.12.2021
vertraulichNein
öffentlichJa
dringendNein
Dokumente
PubliziertTypTitelDatei
AntwortSchriftliche Antwort der Regierung vom 24. Februar 2015
VorstossWortlaut vom 23. Februar 2015
Beteiligungen
DatumAkteurTitelLetze Änderung
1.8.2019Person5.8.2024
1.8.2019Person27.6.2024
1.8.2019Person27.6.2024
Statements
DatumTypWortlautSession
24.2.2015Wortmeldung

Ratsvizepräsident: Die Regierung bestreitet die Dringlichkeit nicht.

Session des Kantonsrates vom 23. bis 25. Februar 2015
25.2.2015Wortmeldung

(im Namen der Interpellanten): Wir sind mit der Antwort der Regierung zufrieden.

Wir danken der Regierung für die rasche Beantwortung der lnterpellation. Eine Klärung des Status der Handarbeits- und Hauswirtschafts-Lehrerinnen war dringend notwendig. Dies zeigen uns die Anfragen an den Berufsverband der Handarbeits- und Hauswirtschafts-Lehrerinnen (KAHLV).

Bereits im Vorfeld der Beratungen über den Berufsauftrag hat der KAHLV Befürchtungen geäussert, dass sie mit dem neuen Berufsauftrag schlechter gestellt werden könnten.

Dies bewog mich in der vorberatenden Kommission vom 24. April 2014 dazu eine konkrete Frage zu stellen, damit hier Klarheit geschaffen werden konnte.

Die Regierung verweist in ihrer Antwort auf die Ausführungen in der vorberatenden Kommission und führt aus, dass die Handarbeits- und Hauswirtschafts-Lehrerinnen wie die Primarlehrpersonen ohne Klassenverantwortung zu den Standardlehrpersonen zählen und ihnen gleichgestellt sind.

Wir wollen vermeiden, dass sich die Handarbeits- und Hauswirtschafts-Lehrerinnen bei den jetzt laufenden Vertragsgesprächen sich permanent erklären zu müssen. Die Verantwortlichen, und hier meinen wir explizit die Schulträger, von ihnen erwarten wir, dass sie dies respektieren und besorgt sind, dass der Berufsauftrag korrekt umgesetzt wird. Und das heisst konkret: Handarbeits- und Hauswirtschafts-Lehrerinnen sind Standardlehrpersonen mit einem Vollpensum von 28 Lektionen. Von dieser Regel darf nur in Ausnahmefällen abgewichen werden. Wir gehen deshalb mit der Regierung einig, dass von einer Anstellung mit dem Modell «Reiner Fachunterricht» nur mit grösster Zurückhaltung Gebrauch gemacht werden soll, z.B. bei einem Kleinstpensum von drei Lektionen.

Wie bereits erwähnt, erwarten wir von den Schulträgern, dies so zu respektieren.

Die lnterpellantinnen sind froh um die klaren Worte der Regierung. Unser Ziel, eine Klärung zu erreichen, ist erreicht.

 

Session des Kantonsrates vom 23. bis 25. Februar 2015