Geschäft: Kantonsratsbeschluss über die Entwicklungsziele und Entwicklungsstrategien der Raumplanung sowie die Festlegung der erwarteten Bevölkerungs- und Arbeitsplatzentwicklung
Komitee | Kantonsrat |
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Nummer | 28.15.01 |
Titel | Kantonsratsbeschluss über die Entwicklungsziele und Entwicklungsstrategien der Raumplanung sowie die Festlegung der erwarteten Bevölkerungs- und Arbeitsplatzentwicklung |
Art | KR Verwaltungsgeschäft |
Thema | Landwirtschaft, Tierhaltung, Waldwirtschaft, Umweltschutz |
Federführung | Bau- und Umweltdepartement |
Eröffnung | 14.1.2015 |
Abschluss | 16.9.2015 |
Letze Änderung | 9.12.2021 |
vertraulich | Nein |
öffentlich | Ja |
dringend | Nein |
Publiziert | Typ | Titel | Datei |
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2.8.2019 | Allgemein | Abstimmung Eintreten | |
2.8.2019 | Protokoll | Protokoll der vorberatenden Kommission vom 9. Februar 2015 | |
2.8.2019 | Erlass | Ergebnis der einzigen Lesung vom 16. September 2015 | |
2.8.2019 | Allgemein | Abstimmung Gesamtabstimmung | |
2.8.2019 | Antrag | Antrag der SP-GRÜ-Fraktion vom 15. September 2015 | |
2.8.2019 | Antrag | Antrag der SP-GRÜ-Fraktion vom 15. September 2015 | |
2.8.2019 | Allgemein | Abstimmung Ziff. 1 und 2 | |
2.8.2019 | Protokoll | Protokoll der vorberatenden Kommission vom 31. August 2015 | |
2.8.2019 | Antrag | Antrag der vorberatenden Kommisssion vom 31. August 2015 | |
2.8.2019 | Protokoll | Protokoll der vorberatenden Kommission vom 1. Mai 2015 | |
2.8.2019 | Botschaft | Botschaft und Entwurf der Regierung vom 20. Januar 2015 |
Datum | Akteur | Titel | Letze Änderung |
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1.8.2019 | Gremium | Beteiligung - 22.15.01 / 28.15.01 voKo Vorgaben des Kantonsrates zum Kantonalen Richtplan | 19.1.2023 |
Datum | Typ | Wortlaut | Session |
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16.9.2015 | Wortmeldung | Wir möchten Hartmann-Flawil für den Staatskundeunterricht danken. Es ist für uns klar, was passiert bei der Abstimmung. Ich habe Ihnen im März bereits bei Ihrer Unterschriftensammlung auf weiter Strasse in Flawil erklärt, was das für ein Unsinn ist und was das Referendum bringen kann. Ich bitte Sie einfach, dass Sie dann dem Volk so ganz klar und deutlich, wie Sie es jetzt uns gesagt haben, auch erklären, und dann nicht wieder mit den gleichen Argumenten auf die Strasse gehen, all jene, die das Referendum nicht unterstützen, die seien für eine übermässige Entwicklung des Kantons, die seien für ein hohes Wachstumsszenario, die wollen alles verbauen. Ich bitte Sie und ihre Kolleginnen und Kollegen einfach, bleiben Sie ehrlich, so wie man in der Politik sein sollte, alles andere ist fehl am Platz. | Session des Kantonsrates vom 14. bis 16. September 2015 |
16.9.2015 | Wortmeldung | Dem Antrag der vorberatenden Kommission ist zuzustimmen. Das gelbe Blatt umfasst verschiedene Anträge der vorberatenden Kommission. Und wenn man jetzt von Regierungsrat Haag gehört, das betreffe nur kleine und unbedeutende Abweichungen. Blumer-Gossau weist darauf hin, dass das alles umgeschrieben wird. Man muss ganz klar festhalten, es ist eine Akzentuierung der verschiedenen Leitsätze, eine Präzisierung und es sind wirklich zwei, drei Änderungen hineingekommen, und dass primär unter Bst. b, in erster Linie innerhalb der bestehenden Siedlungsgrenze entwickelt und geplant wird, die Kommission versteht das effektiv so. Zu Bst. c: Ich möchte mich als Vertreter auch einer ländlichen Region doch dafür wehren, wenn wir den dezentralen und ländlichen Strukturen jegliche Existenzberechtigung absprechen, wohin führt das? Wir haben das in der Kommission klar diskutiert und wir wollen in den ländlichen Strukturen eine nachfrageorientierte Siedlungsentwicklung zulassen, das heisst ein beschränktes, in einem gesunden Umfang funktionierendes Wachstum ermöglichen. Ich möchte doch bitten, Blumer-Gossau, hier das wirklich objektiv zu gewichten. Wir haben hier zwei Dinge, die einander gegenüberstehen, den Vorschlag der Regierung in der Botschaft, die ergänzenden Anträge der Kommission, die sehr gut durchdacht worden sind. Wir haben kein rotes Blatt der Regierung, die Regierung steht also hinter diesen Vorschlägen und ich bitte Sie, dem gelben Blatt zuzustimmen. | Session des Kantonsrates vom 14. bis 16. September 2015 |
16.9.2015 | Wortmeldung | Ich beziehe mich nicht auf das, was soeben der Kommissionspräsident ausgeführt hat. Ich möchte aber den zwei Herren im Rat, die mich nicht verstehen wollen, Huser-Altstätten und Locher-St.Gallen, noch einmal sagen worum es geht. Alle anderen haben mich verstanden. Die Frage in der Kommission war die: Soll man statt Bahn öV hineinschreiben. Dann wäre es eben nicht fertig gewesen in (??11:27:05), sondern der Bus wäre weitergefahren bis nach Wildhaus und dann hinunter ins Rheintal. Aber diese Ausweitung von Bahn auf öV wollte die Kommission im Verhältnis 11:4 nicht. Damit hat die Kommissionsmehrheit deutlich gemacht, es kommt ihr nicht darauf an, ob Bahn oder öV, sie wollen schlicht diese Einschränkung nicht, dass man sich am öV orientieren muss und somit die Raumplanung Leitplanken setzt, dass die Entwicklung entlang der Bahn stattfinden soll und nicht auf der grünen Wiese. Ich hoffe die beiden Herren haben das jetzt auch verstanden. | Session des Kantonsrates vom 14. bis 16. September 2015 |
16.9.2015 | Wortmeldung | Gestatten Sie mir, dass ich mich nicht mehr auf die Niederungen dieser polemischen Diskussion hinab lasse, sondern etwas rechtliches sage: Wir haben ein gelbes Blatt zu Ziff. 1 und Ziff. 2 des Kantonsratsbeschlusses, darüber werden wir abstimmen, wenn der Rat diese Ziff. 1 und Ziff. 2 zum Beschluss erhebt. Wir haben aber, und das ist für die Juristen jeweils gut, auch eine Ziff. 3 und eine Ziff. 4, die sieht man nämlich, wenn man weiter liest. Und in der Ziff. 3, das ist dann wieder in der Vorlage der Regierung, darüber werden wir auch befinden, heisst es: «Die Rechtsgültigkeit dieses Erlasses setzt die Rechtsgültigkeit des VII. Nachtrages zum Gesetz über die Raumplanung und das öffentliche Baurecht nach Art. 28 des Gesetzes über Referendum und Initiative vom 27. November 1967 voraus.» In der Ziff. 4 heisst es dann noch: «Dieser Erlass wird ab Rechtsgültigkeit angewendet.» Ich weiss nicht, was unklar ist in dieser Sache, ich weiss es effektiv nicht? Wir werden über diese vier Ziffern abstimmen und das zu Beschluss erheben und dann entscheidet das Volk, wer die Zuständigkeit hat. Wenn das Volk uns das wider erwarten nicht gibt, dann entscheidet die Regierung im Rahmen ihrer Zuständigkeit, und ob sie dann auf die Beschlüsse, die sie bereits gefasst hat, zurückkommt oder es bei denen belässt, die sie schon gefasst hat, das ist dann in der Zuständigkeit der Regierung. Das ist die rechtliche Ausgangslage. | Session des Kantonsrates vom 14. bis 16. September 2015 |
16.9.2015 | Wortmeldung | Dem Antrag der vorberatenden Kommission ist zuzustimmen. Zu zwei Punkten: Es ist tatsächlich so, dass der zuständige Regierungsrat diesen Vorschlag gemacht hat und wir haben ihn übernommen. Es ist müssig zu diskutieren, wer jetzt der Urheber dieser Idee ist. Blumer-Gossau, Sie müssten uns eigentlich dankbar sein, und Sie müssten eigentlich dem gelben Blatt zustimmen? Wenn wir nämlich dem grauen Blatt zustimmen, dann steht da weiterhin: «Das Rückgrat der Siedlungsentwicklung ist das Bahnangebot.» Wir durften Sie in der Kommission als Vertreter des öV darauf aufmerksam machen, dass der öV sich nicht nur schienengebunden sonder auch strassengebunden abwickelt und das ist deshalb öV heissen müsste. Aber das lehnen Sie ja jetzt auch ab. Wir haben das jetzt so korrigiert. Sie müssen uns zustimmen, sonst bewegen Sie sich in einem weiteren Argumentationsnotstand. | Session des Kantonsrates vom 14. bis 16. September 2015 |
16.9.2015 | Wortmeldung | Ich erlaube mir als Mitglied dieser Kommission und auch als Mitglied der Kommission zum Geschäft 22.15.01, wo es um die Kompetenzfrage geht, das Wort zu ergreifen. Ich bin schon erstaunt über die Voten von Blumer-Gossau und Rickert-Rapperswil-Jona. Dieser Vorschlag, der hier von der Regierung aufgenommen und der vorberatenden Kommission vorgelegt wurde, widerspricht nicht dem RPG-Gesetz. Ich möchte Blumer-Gossau daran erinnern, er soll in der IRK-Broschüre nachschauen, wie die Kandidatinnen und Kandidaten der CVP-EVP-Fraktion im RPG sich verhalten haben. Sie haben für das RPG gestimmt und sie werden heute diesem Vorschlag der vorberatenden Kommission zustimmen, weil sie auch gesehen haben, dass dieser Vorschlag innerhalb des RPG-Gesetzes ist, und dass der nötige Spielraum sinnvoll und richtig ist. Insbesondere kann es auch nicht gegen das RPG sein, das wäre das erste Mal, dass unsere St.Galler Regierung der Kommission einen Vorschlag unterbreiten würde, der der Bundesgesetzgebung widersprechen würde. Das haben wir in der Kommission besprochen, es ist RPG-konform und deshalb ist die Aussage falsch, wenn das nicht dem RPG entspricht. Zu Rickert-Rapperswil-Jona: Ich danke dem Präsidenten für das Votum betreffend dem Interview. Ich muss Ihnen sagen, auch ich habe mich stark geärgert. Insbesondere geärgert, weil Rickert-Rapperswil-Jona im Februar uns, die CVP-EVP-Fraktion, gebeten haben, ihre Position zu klären. Sie haben dort von Nebelpetarden gesprochen lese Sie das im Ratsinformationssystem nach, weil Sie uns nicht geglaubt haben, dass wir uns nicht für das Szenariohoch einsetzen werden. Wir haben uns in der Fraktion abgesprochen, wir haben das abgeklärt und wir haben jetzt einen Vorschlag. Das müssen Sie einfach zur Kenntnis nehmen, dass das nicht dem Szenariohoch entspricht. Das war immer die Haltung der CVP-EVP-Fraktion. Und jetzt wo das Resultat vorliegt, ist man auch nicht zufrieden, da spricht man von taktischen Winkelzügen, von Augenwischerei und was auch noch falsch war im Interview, dass man nach eins bis zwei Jahren die Szenarien wieder ändert. Wir haben in der Kommission entschieden, dass alle vier Jahre das nach oben, wie nach unter wieder überprüft wird, Rickert-Rapperswil-Jona. Das bitte ich einfach zur Kenntnis zu nehmen. Ich hoffe einfach, dass auch Rickert-Rapperswil-Jona in seiner Fraktion das vorbesprochen hat, was für Szenarien vorliegen. Mir ist schon klar, dass Sie jetzt unter Druck stehen, den Wählerinnen und Wählern zu erklären, bei denen ich Unterschriften gesammelt wurden, dass die Argumentation nicht mehr stimmt. Aber da müssen Sie jetzt einfach selber machen und nicht den anderen bürgerlichen Parteien vorwerfen, sie haben taktische Winkelzüge gemacht. Ich kann nur für die CVP-EVP-Fraktion sprechen, wir haben uns klar positioniert und klar geäussert in der Februarsession, wir haben das klar umgesetzt, ich bitte, das einfach auch zur Kenntnis zu nehmen. | Session des Kantonsrates vom 14. bis 16. September 2015 |
16.9.2015 | Wortmeldung | (im Namen des Vorstands des Landwirtschaftlichen Clubs): Auf die Vorlage ist einzutreten. Mit der dieser Vorlage wird der Kulturlandverlust im Vergleich zu früheren Jahren wesentlich reduziert. Eine prosperierende Volkswirtschaft ist uns wichtig. Bezüglich Kulturlandverlust macht uns die Umsetzung der Gewässerraumausscheidung weit mehr sorgen. | Session des Kantonsrates vom 14. bis 16. September 2015 |
16.9.2015 | Wortmeldung | Ich muss für den Kommissionspräsidenten und auch zu Handen des Protokolls ganz klar festhalten: Wenn die Bevölkerung die Änderung des Planungs- und Baugesetzes ablehnt, dann ist unsere Diskussion gestorben und weg. In aller Deutlichkeit und Klarheit, die Regierung ist absolut nicht gebunden. Sie ist gebunden an ihren Vorschlag, den sie im Januar gemacht hat, und sonst überhaupt nicht. Das ist der Vorschlag, den die Regierung im Vorfeld beschlossen hatte im letzten Jahr. Wenn wir nach dieser Abstimmung dann hier stehen und zur Kenntnis nehmen, dass das Volk der Änderung zugestimmt hat, dann werden die grauen Blätter bzw. das gelbe Blatt in Kraft gesetzt und ist die Grundlage der weiteren Bearbeitung. Wenn die Bevölkerung das abgelehnt und diese Änderung des Planungs- und Baugesetzes nicht wirksam wird, dann sind alle Diskussionen weg, alle gelben Blätter nichtig, und es besteht kein Schlupfloch, das jetzt der Kommissionspräsident Güntzel-St.Gallen aufgezeigt hat, dass anschliessend die Regierung an die Beschlüsse der Kommission, die sie sogenannt «akzeptiert» hat, gebunden ist. Die ganze Diskussion ist dann weg, auch diese Diskussionen um die Entwicklungsziele. Dann sind wir dort, wo die Regierung im letzten Jahr war, bevor die ganzen Diskussionen begonnen haben. Ich bitte Sie, das zur Kenntnis zu nehmen. Alles andere ist Irreführung der Bevölkerung und es ist nicht legal, wenn das gemacht würde. | Session des Kantonsrates vom 14. bis 16. September 2015 |
16.9.2015 | Wortmeldung | Kommissionspräsident: Ich dachte, dass möglicherweise ein Vertreter der Regierung noch etwas sagen wird. Aber so möchte ich hier meine Klarstellung machen Rickert-Rapperswil-Jona: Sie haben mich vor der Veröffentlichung der Medienmitteilung angerufen. Wir haben über das Kommissionsgeheimnis gesprochen, und ich habe in etwa so geantwortet, wie Sie es interpretiert haben. Sie haben mich aber möglicherweise bei den Ausführungen nicht richtig verstanden, obwohl ich glaube, ich hätte es relativ klar geschrieben. Ich werde Ihnen im Nachgang zu diesem Geschäft mein schriftliches Manuskript übergeben, dann können Sie den Text nachlese. Ich unterstelle Ihnen nicht die Verletzung des Kommissionsgeheimnisses, sondern ich unterstelle Ihnen, und dabei bleibe ich, eine Interpretation formuliert zu haben, ich habe den gleichen Text in zwei Zeitungen gelesen, und diese wurde von Ihnen schriftlich an die Redaktionen abgegeben. Wenn Sie geschrieben hätten: Ich traue der vorberatenden Kommission nicht, dann würde ich das zur Kenntnis nehmen. Sie haben aber geschrieben: «Die Diskussionen in der Kommission zeigen klar...», und damit gehen Sie von Diskussionen aus, die über höhere Szenarien, über andere Zahlen gesprochen hätten, und das habe ich klargestellt. Es gab nur den Antrag der jetzt auf dem gelben Blatt vorliegt. Es gab keine höheren Zahlen in der Kommission. Das ist meine Interpretation Ihres Pressetextes. Lesen Sie bitte anschliessend meine Formulierung. Wenn danach noch Fragen offen sind, dann können wir das hoffentlich bilateral klären. Ich habe gesagt, um nicht von Lügen zu sprechen. Ich habe nicht gesagt, Sie hätten gelogen, sondern ich habe gesagt, Sie hätten Unwahrheiten gesagt. Bitte lesen Sie meinen Text und anschliessend sehen wir weiter. | Session des Kantonsrates vom 14. bis 16. September 2015 |
16.9.2015 | Wortmeldung | Kommissionspräsident: Nach den netten Worten von Hartmann-Flawil an meine Adresse, erlaube ich mir einige Äusserungen. Ich bin aber dankbar, dass Regierungsrat Haag seine Position bzw. die Sicht der Regierung jetzt nochmals aus seiner Sicht dargelegt hat. Ich habe festgehalten, dass das St.Galler Volk am 15. November einzig und alleine über die Zuständigkeit zum Erlass des kantonalen Richtplans abstimmt. Jeder kann sagen, ja wenn es die Regierung macht, kommt es so raus und wenn der Kantonsrat es macht, kommt es so raus. Mir ist ein jetzt neuer Beschluss der Regierung vom letzten Jahr nicht bekannt, dann habe ich den übersehen, Hartmann-Flawil, aber wenn das Volk ablehnt, dann ist der ganze Kantonsratsbeschluss weg, dann gelten alle Anträge nicht, dann gelten auch die ganzen Beschlüsse nicht, ob gelb, grünes oder rotes Blatt, das spielt dann alles keine Rolle. Sie haben selber den schönen Satz gesagt, dass dann alles gegenstandslos sei. Sie können sagen, dass so diskutiert worden ist im Kantonsrat, dann gibt es keinen Kantonsratsbeschluss in dem der Kantonsrat seine Vorstellungen einbringen kann. Und die Kompetenz bleibt, wie es Locher-St.Gallen gesagt hat und wie Sie es ja wollen, bei der Regierung und was die Regierung daraus macht, können Sie der Bevölkerung in der Abstimmungsvorlage nicht sagen, sondern dann bleibt die Kompetenz bei der Regierung, und die Regierung erlässt dann irgendwann die Vorgaben für den kantonalen Richtplan. Ich habe nicht irreführt, ich habe nicht vorsätzlich irgendetwas falsches gesagt. Mir ist der Beschluss, von dem Sie sprechen, nicht bekannt. Der Antrag der Regierung vom 10. Januar ist kein Beschluss, der die Regierung bindet, sondern das war zu jenem Zeitpunkt der Antrag an den Kantonsrat. Regierungsrat Haag hat den Ablauf jetzt kurz zusammengefasst, dass man im Rahmen der Beratungen und zusätzlichen Abklärungen eine gewisse Öffnung von der Regierung akzeptiert. Nochmals, wir stimmen jetzt über den Kantonsratsbeschluss ab und am 15. November 2015 stimmt die Bevölkerung über die Änderung des Baugesetzes ab, und überhaupt nicht über den Inhalt dieses Richtplans. Sie können sagen, das sei Irreführung, aber ich bitte Sie, Hartmann-Flawil, das zur Kenntnis zu nehmen. | Session des Kantonsrates vom 14. bis 16. September 2015 |
16.9.2015 | Wortmeldung | Ich glaube, ich könnte das Kompliment zurückgeben, zur Ehrlichkeit. Genau die Ausführungen, die Güntzel-St.Gallen gemacht hat zur Weiterführung, das ist nicht die Ehrlichkeit. Ich möchte darauf hinweisen, wir haben immer gesagt, dass Szenario und die Grundlagen der Regierung sind für uns akzeptabel. Wir haben das immer gesagt und das liegt vor. Wenn Sie jetzt noch unter Ziff. 89 den Vorbehalt betrachten und dort nachlesen, dort ist der Vorbehalt 1:1 ausgeführt, was er beinhaltet. Ich lese vor: «daher entsteht der entsprechende Kantonsratsbeschluss unter dem Vorbehalt der Rechtsgültigkeit des entsprechenden Nachtrags zum Gesetz über die Raumplanung und das öffentliche Baurecht.» Wenn diese Änderung nicht angenommen wird, dann sind der ganze Kantonsratsbeschluss inklusive all den Diskussionen weg vom Tisch und wir sind auf der Stufe des Vorschlags der Regierung, den Sie letztes Jahr beschlossen hat, bevor die Diskussionen begonnen haben. Das ist die Ausgangslage und das ist übrigens auch gegenüber der Bevölkerung eine klare Aussage. Die Bevölkerung kann sich an dem orientieren, was die Regierung vorgeschlagen hat und dargelegt hat im Januar mit ihrer Vorlage, über die wir heute beraten. Ich bitte Sie zur Kenntnis zu nehmen, Sie führen die Bevölkerung hinters Licht. Sie ziehen mit solchen Aussagen auch die Rechtssicherheit in Zweifel. Lesen Sie was da drin steht und danach handeln wir, denn das ist die Grundlage unserer Beratungen. | Session des Kantonsrates vom 14. bis 16. September 2015 |
16.9.2015 | Wortmeldung | Kommissionspräsident: Ich möchte noch zwei, drei Vorbemerkungen anbringen zu gemachten Äusserungen: Wenn, und ich möchte mich nicht materiell festlegen, aber wenn bei Bst. e gesagt wird, es werde etwas wichtiges herausgebrochen, dann darf ich aus der Sicht der Gesetzgebung sagen, dass es deutlich klarere Begriffe in der Rechtsetzung gibt, als den Begriff Rückgrat. Wir haben in der vorberatenden Kommission relativ lange über Anatomie, Skelett, Rückgrat und andere Teile des Körpers gesprochen, ich bitte Sie zur Kenntnis zu nehmen, dass der Schienenverkehr als Rückgrat ein Begriff ist, aber alles andere als ein klarer Begriff. Der erste Teil des Satzes sagt es ja deutlich, was die Entwicklung sein soll. Wer hat was beantragt? Ich möchte das aus der Sicht des Kommissionspräsidenten festhalten, Rickert-Rapperswil-Jona, ich spreche auch Sie an: Ich habe immer vom gelben Blatt aus dem Antrag der vorberatenden Kommission gesprochen und ich spreche jetzt noch vom gelben Blatt als Antrag der Kommission. Es war und ist so, dass uns innerhalb der verschiedenen Schritte der Beratungen in der Kommission und zusätzlichen Arbeitspapieren, weitere Vorlagen und Szenarien oder Spielräume aufgezeigt worden sind. Ich habe Ihnen, dem ganzen Rat, mitgeteilt, dass es hier um das Szenario mittel+ handelt, welches sich in der Bandbreite -6 bis -4 bewegt, und da ist für uns alle selbstverständlich klar, was gemeint ist. Ich meine das nicht ironisch, aber das ist ein Begriff aus der Planung um das geht es. Ich möchte aber klar stellen, und das ist mir auch wichtig, kein rotes Blatt heisst nicht nur, die Regierung ist nicht dagegen, sondern gemäss Beschluss der Regierung, welche jeweils dem Kantonsratspräsidium und dem Präsidenten der vorberatenden Kommission zugestellt wird, heisst es hier ausdrücklich: Die Regierung nimmt Kenntnis vom Beratungsergebnis der vorberatenden Kommission vom 31. August 2015. Sie stimmt den Anträgen der vorberatenden Kommission zu. Also zum jetzigen Zeitpunkt, und damit probiere ich auf die Frage von Häusermann-Wil einzugehen, das Referendum, und jetzt kommt das Problem, ist über die Revision des Baugesetzes. Im Baugesetz haben wir den Inhalt des Richtplanes nicht festgelegt, aber es wurde gewünscht, dass das Volk und die Referendumsführer vor dem 15. November 2015 wissen, was der Inhalt des Kantonsratsbeschlusses sein soll oder sein wird, wenn das Referendum abgelehnt wird. Damit stimmt die St.Galler Bevölkerung am 15. November 2015 ganz einfach über die Änderung, den VII. Nachtrag zum Baugesetz ab, ob man die Teilkompetenzrückverschiebung zum Kantonsrat will oder nicht. Und die Bevölkerung stimmt nicht über Szenario I, II oder III ab. Der Rat wird in ein paar Minuten den Inhalt des Kantonsratsbeschlusses verabschieden. Der wäre dann Basis, wenn das Referendum abgelehnt wird, aber die Bevölkerung stimmt nicht über den Kantonsratsbeschluss ab, sondern über die Revision des Baugesetz. Ich hoffe, ich konnte die Frage so beantworten. Ich hoffe auch, dass die anderen drei Klarstellungen angekommen sind. | Session des Kantonsrates vom 14. bis 16. September 2015 |
16.9.2015 | Wortmeldung | Regierungsrat: Eigentlich wollte ich bereits viel früher in die Diskussion um das gelbe Blatt eingreifen, und ich wollte eigentlich nichts anderes, als allen Rednern ein bisschen Recht geben. Es geht ja gar nicht darum, bei einem gelben Blatt. Jedes gelbe Blatt, nicht nur in dieser Vorlage, ist eine Änderung zu einer regierungsrätlichen Vorlage. Was denn sonst? Dann wird in der Regierung aufgrund der gelben Blätter eine Abwägung gemacht. Wir zeigen nicht, ob wir Freude haben oder uns ärgern, das machen wir intern, sondern wir machen eine Interessenabwägung, können wir mit diesem gelben Blatt leben, verändert das unsere Grundlage und unsere Ziele die wir erreichen wollen zu stark oder zu wenig. Entsprechend machen wir ein rotes Blatt oder wir machen keines. Deshalb muss ich Ihnen in dieser Situation sagen, hier haben wir die Abwägung gemacht. Es ist natürlich Interpretationssache, ob diese Redaktionsänderungen der einzelnen Leitsätze tiefgreifend oder eher formal sind, da kann man geteilter Meinung sein. Ich muss Ihnen einfach sagen, die Regierung hat das Ziel, diese monatelange Verschleppung und Diskussion unserer Hauptaufgabe, nämlich einen rechtsgültigen Richtplan zu haben und den Gemeinden die Handlungsgrundlagen zu geben, damit wir nicht Baugesuche zurückstellen müssen, wenn die fünf Jahre abgelaufen sind und wir nicht Investitionen blockieren müssen das ist die Aufgabe und das wollen wir erreichen und keine weitere Verzögerung. Darum haben wir gesagt, wir akzeptieren das, die Änderungen betrachten wir nicht als sehr gravierend und wir haben anerkannt, steht im gelben Blatt, dass die Grundlage der Strategie akzeptiert wird. Wir wollen dann mit den Gemeinden möglichst schnell weiterkommen und wollen letztendlich die Entwicklung unseres Kantons sicherstellen. Deshalb haben wir kein rotes Blatt gemacht. Wir können mit dem leben, unabhängig was man dazu noch alles sagen könnte. Ich bitte Sie, im November geht es nur darum, bleibt weiterhin die Regierung zuständig oder ist neu der Kantonsrat zuständig? Oder wollen wir solche Erlebnisse immer wieder haben oder wollen wir das endlich nicht mehr das ist die Fragestellung, die dann entschieden wird. | Session des Kantonsrates vom 14. bis 16. September 2015 |
16.9.2015 | Wortmeldung | (im Namen der SVP-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten. Das 2014 angepasste eidgenössische Raumplanungsgesetz verpflichtet die Kantone, die Grösse ihrer Bauzonen gemäss den Bundesvorgaben zu überprüfen und allenfalls zu reduzieren. Konkret müssen die Kantone festlegen, wie gross ihre Bauzonen zu einem bestimmten Zeitpunkt höchstens sein dürfen. Die wesentlichsten Grundlagen dafür bilden einerseits das Raumkonzept mit den Entwicklungsstrategien und den entsprechenden Zielen sowie die massgebenden Szenarien zur künftigen Bevölkerungs- und Arbeitsplatzentwicklung. Angesichts der erhöhten Bedeutung des kantonalen Richtplans stimmte der Kantonsrat in der Februarsession 2015 zu mit 78:29 Stimmen dem Vll. Nachtrag zum Baugesetz zu, wonach künftig der Kantonsrat den kantonalen Richtplan im Bereich der regionalen und kantonalen Entwicklungsziele und Entwicklungsstrategien sowie der erwarteten Bevölkerungs- und Arbeitsplatzentwicklung erlassen soll. Der Vorschlag der Regierung bezüglich des Bevölkerungswachstums sah vor, die Zahlen bis 2030 auf 40'000 bzw. bis 2040 auf 50'000 Einwohnerinnen und Einwohner festzulegen. Da der Bund, aufgrund des absehbaren rascheren Bevölkerungswachstums, die Szenarien nach oben anpassen will, hat die vorberatende Kommission in Übereinstimmung mit der Regierung diese Ziele für den Kanton St.Gallen nun auf 46'500 (2030) bzw. 65'000 (2040) festgesetzt. Erlauben Sie mir zum Abschluss noch zwei persönliche Bemerkungen: Die erste Bemerkung sehe ich im Zusammenhang mit meinem letzten Votum, als es um die Sicherung der bilateralen Verträge ging. Wir wissen heute, dass wir eine Nettozuwanderung in der Schweiz von 80'000 Personen je Jahr aus dem Ausland. Genau die gleichen Kreise, ich habe es bereits erwähnt, die diese Pforten offen halten wollen und gegen eine eigenständige Kontrolle der Zuwanderung in der Schweiz votieren, genau die selben Kreise wollen auch im Bereich der Richtplanung die Schrauben immer weiter anziehen und jegliche Entwicklung abwürgen, auch wenn Blumer-Gossau dies anderst formuliert. Wir werden ab dem 26. Oktober 2015 das neue Planungs- und Baugesetz für unseren Kanton zu diskutieren haben. Eines der wichtigsten Gesetze für die künftige Entwicklung unseres Kantons. Ich freue mich schon jetzt auf Ihre Beiträge im Rahmen der internen Verdichtung, wo Sie dann den Tatbeweis und nicht nur Lippenbekenntnisse beitragen können, wie Sie die innere Verdichtung beispielsweise durch die Aufhebung der Ausnutzungsziffer mittragen und unterstützen werden. Bis dato haben Sie jede innere Verdichtung mit Ihren Voten und Entscheiden abgewürgt. Sie haben jede Hürde weiter aufgebaut, die es in diesem Bereich gibt. Ich kann Ihnen versprechen, wir werden das öffentlich auch bekannt machen, wer die Verhinderer in unserem Kanton sind, wenn es um die Entwicklungsmöglichkeiten und um liberalere und grosszügigere innere Verdichtungen geht und wer nicht. | Session des Kantonsrates vom 14. bis 16. September 2015 |
16.9.2015 | Wortmeldung | beantragt, im Namen der SP-GRÜ-Fraktion, auf die Vorlage nicht einzutreten. Wenn Sie den Volkswillen bezüglich Raumplanung ernst nehmen, ist der Fall klar: Dann dürfen wir auf dieses Geschäft nicht eintreten! Bei einer Gutheissung dieses Kantonsratsbeschlusses wird die Zersiedelung unserer Landschaft munter weiter gehen verdichtete Bauweise und Auszonungen werden die Ausnahme bleiben; beides wird sich nicht im nötigen Mass durchsetzen. Einzonungen hingegen werden weiterhin verbreitet erfolgen und somit die Zersiedelung bzw. die Zerstörung unserer Landschaft vorantreiben. Die St.Galler Bevölkerung hat 2013 mit 64 Prozent ja gesagt zum neuen Raumplanungsgesetz. Seit Mai 2014 ist dieses Bundesgesetz in Kraft. Die St.Galler Bevölkerung will keine weitere Zerstörung der Landschaft, will verdichtete Bauweise und steht Neueinzonungen sehr skeptisch gegenüber. Das zeigen auch kommunale Abstimmungen, bei denen Neueinzonungen in letzter Zeit abgelehnt wurden. Die Drahtzieher hinter dem vorliegenden Kantonsratsbeschluss, der die Zersiedelung weiter vorantreiben will, sind die gleichen, die 2013 das neue schweizerische RPG bekämpft haben und sehr deutlich verloren haben in der ganzen Schweiz. Um das zu illustrieren empfiehlt sich ein Blick in die Wahlausgabe der IHK-Facts. Beim sogenannten Wahlhelfer (einer Art Rating) bekommen alle, die das neue RPG unterstützt haben, einen roten Tolken. lm Kommentar heisst es in der IHK-Broschüre S. 9, das RPG sei ein Angriff gegen die Wirtschaft was für ein Unsinn. 14 von 33 Köpfen, die hier drin zu sehen sind, haben nämlich dem neuen RPG zugestimmt. Mit dem Angriff gegen die Wirtschaft kann es wohl bei der Raumplanung nicht soweit her sein, wenn diese roten Tolken hier drin so weit verbreitet sind. Beim vorliegenden Kantonsratsbeschluss gilt es zu beachten, dass die Entwicklungsszenarien sich nur auf die Siedlungsflächen und nicht auf die Arbeitsplatzstandorte und -flächen der Wirtschaft beziehen. Es liegt uns doch allen fern, die Wirtschaft anzugreifen. Aber die grosse Mehrheit der Bevölkerung will eine griffige Raumplanung, die die Zersiedelung stoppt. Darum dürfen wir auf diesen Kantonsratsbeschluss nicht eintreten. Die Mehrheit der vorberatenden Kommission oder eben die Verlierer der schweizerischen RPG-Abstimmung wollen mit diesem Kantonsratsbeschluss erreichen, dass 43 statt 22 Gemeinden zusätzliches Siedlungsgebiet einzonen können. Erreicht wird das mit dem Trick des sogenannten Spielraumes, der auch Gemeinden, die über genügend eingezonte Flächen verfügen, erlaubt Neueinzonungen vorzunehmen. 2,3 Mio. m2 zusätzlich einzuzonende Fläche. Das ist unseres Erachtens nur der erste Schritt, den die Kommission hier beschlossen hat. Weit grosszügigere Regelungen werden voraussichtlich in wenigen Jahren folgen, das will und darf ich hier als Vertreter von Links-Grün hier sagen. Wenn Sie diesen Kantonsratsbeschluss gutheissen, so werden die Gelüste für weitere Neueinzonungen weiter genährt und darum auch ausgelebt.. Hätte die SP-GRÜ-Fraktion nicht in einer breiten Allianz von Parteien und Verbänden erfolgreich das Referendum gegen die Baugesetzänderung ergriffen, hätte die Kommission mehrheitlich tatsächlich weitergehende Forderungen eingebracht. Ist das Referendum zur Kompetenzverschiebung bei der Strategie zur Raumplanung von der Regierung zum Parlament am 15. November 2015 erfolgreich ist dieser Kantonsratsbeschluss hinfällig wir hoffen natürlich, dass dieses Szenario eintrifft. Das gelbe Blatt bestätigt, dass die Kommission die griffige Raumplanung aushebeln will. Auf dem gelben Blatt werden die Leitsätze für das Raumkonzept unseres Kantons kurzerhand neu geschrieben und damit wesentlich verwässert. Ziff. 1b) «primär»: Dieses zusätzliche Wort ist geradezu eine Einladung dazu, sich bei Bedarf eben nicht an die Siedlungsgrenzen und Entwicklungsschwerpunkte zu halten, sondern durch Neueinzonung die Zersiedelung zu fördern. Ziff. 1c) «... und berücksichtigt die dezentralen und ländlichen Strukturen». Das heisst doch genau, man soll doch überall auf die grüne Fläche hinaus bauen können. Das ist eine deutliche Einladung auch ausserhalb der Agglomerationen Neueinzonungen zu bewilligen, obwohl da mehr als genug eingezontes Siedlungsgebiet vorhanden ist. Ziff .1e) soll folgender Satz gestrichen werden: «Dabei bildet das Bahnangebot das Rückgrat der Siedlungsentwicklung.» Das Streichen dieses Satzes ist schlicht fatal. Das kommt einem Freipass oder Katalysator für die Zersiedelung gleich. Eine Siedlungsentwicklung abseits des Bahnangebotes bedingt zusätzliche Strassen, fördert den motorisierten lndividualverkehr. Dadurch wird wertvolles Kulturland vernichtet und die Umwelt durch Luftschadstoffe zusätzlich belastet. Deutlicher als mit der Streichung dieses Satzes, dass die Bahn das Rückgrat für unsere Siedlungsentwicklung sein soll, kann man die Absicht des Bundesgesetzes über die Raumplanung kaum mit Füssen treten. Das ist wirklich genau das Gegenteil dessen, was das Raumplanungsgesetz will: Nicht in der Agglomeration verdichten, sondern in der Fläche Kulturland überbauen. Sollten Sie entgegen unserer Empfehlung eintreten, bitten wir Sie, das gelbe Blatt abzulehnen und am Entwurf der Regierung festzuhalten. lch fasse zusammen: Wer Raumplanung ernst nimmt, wer den Volkswillen respektiert, wer der Zersiedelung unserer Landschaft Einhalt gebieten will, wer zur verdichteten Bauweise steht und wer weiss, dass die Siedlungsflächenbeschränkungen die Arbeitsplatzstandorte nicht betreffen und somit nicht wirtschaftsfeindlich sind, der oder die darf auf diesen Kantonsratsbeschluss nicht eintreten. Ich und die St.Galler Landschaft danken Ihnen. | Session des Kantonsrates vom 14. bis 16. September 2015 |
16.9.2015 | Wortmeldung | (im Namen der CVP-EVP-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten. Wohin soll sich der Kanton St.Gallen entwickeln? Darauf geben die umfangreichen Arbeiten des Baudepartementes die Grundlagen und die verschiedenen Nachbesserungen und Ergänzungen der vorberatenden Kommission eine Antwort. Wir danken den Verantwortlichen vorab für ihre grosse Arbeit. Die CVP-EVP-Fraktion fühlt sich auf Grund der vorliegenden Fakten bestätigt. Es war richtig, die Zuständigkeit für den Erlass des kantonalen Richtplanes im Bereich der Entwicklungsziele und -strategien, wie auch der zu erwarteten Bevölkerungs- und Arbeitsplatzentwicklung dem Kantonsrat zuzuteilen. Die Entwicklung des Kantons St.Gallen ist von so zentraler Bedeutung, dass dieser Rat seine Aufgabe wahrnehmen muss. Der Richtplan muss demokratisch breit abgestützt und legitimiert sein. ln Anbetracht dieser Wichtigkeit ist es für den Kantonsrat ein Muss mitzugestalten und in der Umsetzung die Verantwortung mitzutragen. Wir tragen das Ergebnis der Arbeit der vorberatenden Kommission einstimmig mit. Unsere Haltung lässt sich folgendermassen begründen: Die Grundsätze und Absichten der Raumplanungsgesetzrevision und die Vorgaben des Bundesrechts sind vollumfänglich eingehalten. Dem neuen Richtplan liegt die Aufgabe zu Grunde, die Zersiedelung zu stoppen und dem unkontrollierten Kulturlandverlust Einhalt zu gebieten. Mit den Vorlagen, den Grundlagen und den ergänzenden Anträgen der vorberatenden Kommission haben wir diese Aufgabe vollumfänglich erfüllt. Das Wachstumsszenario Mittel+ berücksichtigt im Wesentlichen die Szenarien der umliegenden Kantone. Das ist insofern wichtig, dass die Planung auch grenzübergreifend erfolgt. Es hätte wohl wenig Sinn gemacht, im Kanton St.Gallen mit einem tiefen Wachstumsszenario zu planen und die Nachbarkantone ihrerseits hätten sich auf ein maximales Wachstum festgelegt. Der Kanton konzentriert sich in der Siedlungsentwicklung primär auf die bereits vorhandene Siedlungsfläche. Der Grundsatz, wonach zuerst bestehende Siedlungsflächen genutzt und verdichtet werden sollen, zieht sich wie ein roter Faden durch die Planungsgrundlagen und hält im Richtplan Einzug. Die strategischen Erfolgspositionen oder besser ausgedrückt, die Räume mit hohem Entwicklungspotential werden speziell erwähnt, berücksichtigt und damit auch gefördert. Damit lässt sich das angestrebte Ziel von zwei Einwohnern im Verhältnis zu 1,2 Arbeitsplätzen am ehesten erreichen. Der Richtplan berücksichtigt die dezentralen und ländlichen Strukturen. Entgegen den Absichten, bei denen gewissen Regionen eine Entwicklung abgesprochen wurde, sollen die Besonderheiten und Bedürfnisse der ländlichen Gebiete entsprechend beachtet und somit eine nachfrageorientierte SiedIungsentwicklung ermöglicht werden. Von besonderer Wichtigkeit ist die regelmässige Überprüfung des Richtplanes. In einem lntervall von vier Jahren können Fehlentwicklungen und neue Bedürfnisse korrigiert oder angepasst werden. Es ist richtig, dass in diesem Prozess der Kantonsrat sich damit befasst und seine Mitverantwortung wahrnehmen soll. Aufgrund der vorliegenden Fakten kann eine grobe Bilanz gezogen werden. Eine Bilanz, welche Aussagen zu Flächen und Einwohnern macht. Die Siedlungsfläche hat im Kanton St.Gallen von Ende der 70er Jahre bis 2010 gemäss der Arealstatistik des Bundes um rund 4'000 ha zugenommen. Also mehr als 100 ha je Jahr wurden neu von der Landwirtschaftszone der Siedlungsfläche zugeschieden und verbaut. Mit der vorliegenden Variante im Richtplan würden in den nächsten 25 Jahre netto etwas mehr als 100 ha der Bauzone zugeteilt. Es ist ein theoretischer Wert in den Richtplanunterlagen und trotzdem diese Zahlenvergleiche zeigen deutlich auf, der Flächenverbrauch wird gegenüber der Vergangenheit in den nächsten Jahren um ein X-faches reduziert. Bei der Einwohnerentwicklung hatten wir in den vergangenen Jahren im Schnitt einen Zuwachs von 3'000 Einwohner in unserem Kanton. Dieser Zuwachs ergab sich in der Bilanz zu 100 Prozent aus der Zuwanderung aus dem Ausland. Beim vorgeschlagenen Szenario wird bis 2030 mit einem Zuwachs von 40'000 Einwohnern oder 2'500 je Jahr gerechnet. Dieser Planwert ist grosszügig. Vor allem dann, wenn die Masseneinwanderungsinitiative umgesetzt und die Grenzen teilweise oder ganz dicht gemacht werden und die Zuwanderung entfällt. Sehr zutreffend wird dieser Planwert jedoch sein, wenn wir in künftig einen Geburtenüberschusses haben, eine interkantonalen Zuwanderungen aufweisen und auf Fachkräfte aus dem Ausland angewiesen sind und diese zuziehen. Wir haben mit der Richtplanung ein Stück Papier. Es ist noch fast alles Theorie. Es beschreibt aber die wesentlichen Grundlagen und gibt den Rahmen für die Entwicklung der nächsten Jahrzehnte vor. Die Umsetzung wird uns alle begleiten und auch auch fordern. | Session des Kantonsrates vom 14. bis 16. September 2015 |
16.9.2015 | Wortmeldung | (im Namen der GLP): Auf die Vorlage ist einzutreten und die Anträge der vorberatenden Kommission sind abzulehnen. Ich muss zu zwei Dingen Stellung nehmen. Ich wurde einerseits der Lüge bezichtigt, diese vereinfachte Aussage von Güntzel-St.Gallen kann man zulassen. Und andererseits hat Locher-St.Gallen vorhin gesagt, man habe eine gezinkte Fotomontage verwendet. Zu beidem muss ich kurz Stellung nehmen, bevor ich auf mein eigentliches Votum im Namen der GLP-Fraktion eingehen kann. Ich bin schon sehr befremdet, über den Kommentar von Güntzel-St.Gallen. Ich habe am 3. September 2015, nach Vorliegen der Medienmitteilung mit dem Kommissionspräsidenten telefoniert, um abzuklären, wie diese Frage des Kommissionsgeheimnisses zu bewerten ist. Und ich habe auch mit einem Vertreter der Staatskanzlei diese Frage besprochen. Ich habe mich also sehr damit auseinandergesetzt, weil es mir wichtig scheint und es immer wieder betont wird, gerade von Güntzel-St.Gallen, dass das Kommissionsgeheimnis wichtig ist. Ich habe einerseits gefragt, ob die Zahlen, die in der Kommission genannt wurden und nicht in der Medienmitteilung enthalten sind, ob ich diese verwenden kann. Ich habe auch gefragt, ob ich eine Interpretation der Diskussion in der Kommission (natürlich ohne Nennung von Personen) machen darf. Das habe ich getan, ich habe eine Interpretation abgegeben, wie ich die Diskussion einschätze und wenn das eine Lüge ist und nicht mehr im Rahmen des Kommissionsgeheimnisses möglich ist, dann müssen wir wirklich diesen Punkt klären. Wir können das so handhaben, aber dann wird die Kommunikation über diese Geschäfte sehr schwierig. Ich wehre mich hier ganz klar und ich bin irritiert, weil ich diesen Punkt mit dem Kommissionspräsidenten am 3. September 2015 explizit angesprochen habe. Wenn Sie sich nicht mehr erinnern können, dann gut, es war ein bilaterales Gespräch, wir haben keine Beweise. Ich habe aber Lukas Schmucki gebeten, die Tonaufnahmen nicht zu löschen, weil ich nämlich aufgrund der Tonaufnahmen nachweisen kann, dass diese Aussage, die ich dort gemacht habe, durchaus eine Interpretation der Diskussion ist. Wir können gerne, Güntzel-St.Gallen, diese Tonaufnahmen gemeinsam anhören und anschliessend schauen, ob diese Folgerung im Sinne einer Interpretation richtig ist oder nicht. Locher-St.Gallen, ich kann Ihnen das Foto gerne zur Verfügung stellen. Sie können es gerne kriminaltechnisch analysieren lassen, es ist kein gezinktes Foto, es ist ein Foto, das so wie es gemacht wurde in den Referendumsbogen übernommen wurde. Wir können auch gerne die Lage dort anschauen, auch Ihnen stehe ich gerne zur Verfügung. Mit gezinkten Fotos zu arbeiten ist ein schwerer Vorwurf, dagegen wehre ich mich. Ich habe kein Problem damit, ich kann damit umgehen, ich bin einfach etwas überrascht über diese Vorwürfe. Nun zum Inhaltlichen: lch spreche im Namen der grünliberalen Kantonsrätinnen und Kantonsräte. ln dieser Vorlage ist eine interessante aber auch befremdende Entwicklung festzustellen. auf die ich hier im Eintreten speziell eingehen möchte. Und zwar ist festzustellen, dass die Frage, ob man sich für eine halbwegs wirksame Raumplanung einsetzt, für einige Kreise zum entscheidenden Faktor für die wirtschaftspolitische Gesinnung geworden ist. So hat der Geschäftsführer des St.Galler Gewerbeverbands am 13. September 2015 in der «Ostschweiz am Sonntag» sich verlauten lassen, dass die Position der GLP zur kantonalen Raumplanung nicht im Sinne der Wirtschaft sei und man die Partei daher nicht unterstützen könne. Diese Aussage überrascht, denn beim Kantonsratsbeschluss über die strategischen Ziele, den wir heute beraten, geht es nur um Siedlungsgebiet und nicht um reine Gewerbe- und lndustriezonen. Das heisst, die Vorlage bezieht sich nur in zwei Punkten auf die wirtschaftliche Entwicklung des Kantons:
Es gibt eine Ausnahme einen Wirtschaftszweig, der in einem gewissen Masse von der Vorlage betroffen sein kann, und das ist die Bauindustrie. Doch auch hier setze ich Fragezeichen, denn ob wir den Richtplanung, mit dem ursprünglichen Vorschlag der Regierung, das ist immer noch der einzige Vorschlag der Regierung, nehmen oder den von der Kommission jetzt mit 1 Mio. weiteren m2, es wird deshalb nicht weniger gebaut. Es wird einfach in den bestehenden Siedlungsgebieten gebaut, das heisst es ist eigentlich gleich viel Geld zu verdienen innerhalb dieser Zone, als wenn wir jetzt einfach in die Grüne Wiese und in die Fläche bauen. Es braucht vielleicht bessere Architekten, es braucht vielleicht gute Bauunternehmer, aber die können innerhalb des Siedlungsgebietes genau so gut Geld verdienen, wie wenn sie einfach in die Grüne Wiese hinaus bauen. Ich muss nochmals betonen, wir haben es hier nicht mit einer wirtschaftspolitischen Vorlage zu tun. Die Wirtschaft erhält den Raum, den sie braucht. Es geht hier einfach darum, ob wir den Auftrag ernst nehmen, den das Volk uns 2013 mit der klaren Annahme des Raumplanungsgsetzes gegeben hat, oder ob wir jetzt hier auf kantonaler Ebene diesen Willen des Volkes unterwandern. Die grünliberalen Kantonsräte werden daher sowohl Eintreten auf die Vorlage und die Anträge der Kommission ablehnen. Wir sind der Überzeugung, dass die Vorlage der Regierung, wie sie uns von Anfang an als massvoller Kompromiss vorgelegt wurde, richtig ist um eine positive, massvolle und geordnete Entwicklung dieses Kantons zu ermöglichen. | Session des Kantonsrates vom 14. bis 16. September 2015 |
16.9.2015 | Wortmeldung | Präsident der vorberatenden Kommission: Auf die Vorlage ist einzutreten. Die vorberatende Kommission beantragt dem Kantonsrat mit 11:3 Stimmen, bei 1 Enthaltung, Eintreten auf das Geschäft und Gutheissung des Kantonsratsbeschlusses in der Fassung auf dem gelben Blatt. Die Regierung stimmt den Anträgen der vorberatenden Kommission zu. Trotz dieser Ausgangslage mit klarer Mehrheit in der Kommission und der Zustimmung der Regierung sind weitere Ausführungen angebracht, da dieses Geschäft sehr eng mit der Vorlage 22.15.01 «VII. Nachtrag zum Gesetz über die Raumplanung und das öffentliche Baurecht (Baugesetz)» verknüpft ist. Nach der Revision des eidgenössischen Raumplanungsgesetzes (RPG), welche am 1. Mai 2014 in Kraft getreten war, kommt dem kantonalen Richtplan eine grössere Bedeutung als Führungsinstrument zu. Die gesamte Entwicklung eines Kantons wird neu darüber gesteuert. In der Novembersession 2014 war eine dringliche Motion mit deutlicher Mehrheit erheblich erklärt worden, wonach dieser Rat wiederum in die strategische Planung einzubeziehen ist. Mit dem VII. Nachtrag zum Baugesetz kam die Regierung diesem Auftrag nach. Der Kantonsrat hiess die Kompetenzrückübertragung in der Februarsession 2015 mit 78:29 Stimmen bei 1 Enthaltung gut. In der Folge ergriff die SP-GRÜ-Fraktion unterstützt durch verschiedene Umweltorganisationen, gegen diese Änderung des Baugesetzes das Referendum, welches zu Stande kam. Die Volksabstimmung zu dieser Frage findet am 15. November 2015 statt. Unsere Kommission war mit der Vorberatung beider Geschäfte beauftragt worden. Am 9. Februar 2015 fanden zwei Kommissionssitzungen statt. Am Vormittag wurde der VII. Nachtrag zum Baugesetz beraten. Am Nachmittag fand die erste Kommissionssitzung zu diesem Geschäft statt mit Ausführungen durch Regierungsrat Haag und die Vertreter des Amtes für Raumentwicklung und Geoinformation (AREG) im Baudepartement und einer ersten Aussprache in der Kommission. In der Folge wurden dem Baudepartement eine grössere Anzahl von Fragen unterbreitet, auch zu den Auswirkungen unterschiedlicher Szenarien, welche im ersten ergänzenden Arbeitspapier vom 16. April 2015 beantwortet und der Kommission vorgelegt wurden. Die zweite Kommissionssitzung fand am Vormittag des 1. Mai 2015 statt, damit Teile der Kommission am Nachmittag anderen Verpflichtungen nachgehen konnten. Wenige Tage vorher wurde bekannt, dass das Referendum gegen die Baugesetzrevision zu Stande gekommen war. Deshalb wurde zunächst darüber diskutiert, ob unter diesen Umständen die Beratungen über die Vorgaben für den Richtplan ausgesetzt werden sollen, bis die Referendumsabstimmung stattgefunden hat und die Erlasskompetenz des Richtplans definitiv ist. Unsere Kommission entschied aber mit grosser Mehrheit, die Beratungen zum Richtplan trotz des Referendums weiterzuführen, damit vor dem 15. November 2015 der Inhalt des Kantonsratsbeschlusses bekannt ist, was insbesondere von den Referendumsvertretern in der Kommission verlangt worden war. Diskutiert wurde an der zweiten Sitzung auch das erste ergänzende Arbeitspapier und es wurden dem Baudepartement weitere Abklärungen in Auftrag gegeben, was zum zweiten ergänzenden Arbeitspapier vom 29. Juli 2015 führte. An der dritten Kommissionssitzung vom 31. August 2015 wurden zunächst das zweite ergänzende Arbeitspapier und die Botschaft vom 20. Januar 2015 behandelt. Im Zentrum der Beratungen stand jedoch der Kantonsratsbeschluss. Dem Entwurf der Regierung wurde aus der Kommission ein Gegenvorschlag gegenüber gestellt, der im Wesentlichen dem Antrag auf dem gelben Blatt entspricht. Aus der Sicht des Antragsstellers und der Mehrheit der Kommission sollen mit der geänderten Formulierung in Ziff. 1 des Beschlusses die Leitplanken etwas breiter gesetzt werden, ohne das Szenario mittel zu verlassen. Zudem muss für alle Regionen im Kanton St.Gallen, wenn eine Nachfrage besteht, eine Entwicklung möglich sein. Die Erhöhung der Einwohnerzahlen in Ziff. 2 des Beschlusses um 46'000 bis zum Jahr 2030 und um 65'000 bis zum Jahr 2040 entspricht dem vom Departement berechneten Szenario mittel+ mit Spielraum -6/-4. Diese Erhöhung ist nach Ansicht der vorberatenden Kommission vertretbar, weil die Bevölkerung rascher wächst, als noch vor kurzem angenommen worden ist. Dies führt dazu, dass der Bund die Vorgaben für die Schweiz bereits angepasst hat, wie an der dritten Kommissionssitzung informiert wurde. Bei der Überarbeitung der Vorgaben für die Kantone ist deshalb damit zu rechnen, wie weiter ausgeführt wurde, dass das bisherige Szenario hoch zum Szenario mittel wird. Weitere Ausführungen zum Unterschied zwischen dem Entwurf der Regierung und dem Antrag der Kommission folgen in der Spezialdiskussion. Nach Ansicht der Kommission erfordert die Zustimmung zum gelben Blatt keine Anpassung des Raumkonzepts St.Gallen, welches von der Regierung am 13. August 2013 beschlossen worden war und die Grundlage 2 für den Kantonalen Richtplan bildet. Weil ja aufgrund der Vorgaben des RPG die Kantone dem Bund, wie gemäss VII. Nachtrag zum Baugesetz die Regierung auch unserem Rat, alle vier Jahre Bericht erstatten müssen, sind die Planungsgrundlagen regelmässig zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen. Die erste Vierjahresperiode, nach definitiver Beschlussfassung, dürfte somit bis 2019 oder 2020 dauern. Ich komme an dieser Stelle nicht darum herum, einige Ausführungen zur Kommissionsarbeit anzubringen. Trotz klarer Beschlussfassung in der vorberatenden Kommission und der nachträglichen Zustimmung durch die Regierung können bei der Behandlung der Vorlage im Parlament selbstverständlich Abänderungsanträge oder neue Anträge gestellt werden, auch von Mitgliedern, welche der vorberatenden Kommission angehören. Wenn aber Unwahrheiten, um nicht von Lügen zu sprechen, aus der vorberatenden Kommission verbreitet werden, dann erachte ich es nicht nur als das Recht, sondern auch die Pflicht des Kommissionspräsidenten, dies zu erwähnen und richtig zu stellen. Am 3. September 2015 wurde die Medienmitteilung über die Beratungen und Ergebnisse unserer Kommission versandt. In der Berichterstattung am 4. September 2015 wurden Sie, Rickert-Wil, mindestens in zwei Zeitungen «St.Galler Tagblatt» und «Südostschweiz» wie folgt und identisch zitiert: «Die Diskussionen in der Kommission zeigen klar, dass diese Ausweitung nur als erster Schritt gesehen wird und eine nächste Ausweitung der Siedlungsfläche bereits in ein bis zwei Jahren erfolgen wird.» Damit wird der Mehrheit in der Kommission unterstellt, anders diskutiert als beschlossen zu haben, um die Bevölkerung vor der Referendumsabstimmung zu täuschen. Ich halte deshalb fest, dass in der Kommission ein einziger Gegenvorschlag vorlag, der fast unverändert auf dem gelben Blatt zu finden ist, dass keine höheren Bevölkerungszunahmen diskutiert oder darüber abgestimmt wurde und dass auch nicht eine Anpassung des KRB in ein bis zwei Jahren in Erwägung gezogen wurde. Das Kommissionsgeheimnis soll eine offene Diskussion und freie Willensbildung sicherstellen, darf aber nicht für Falschaussagen missbraucht werden. | Session des Kantonsrates vom 14. bis 16. September 2015 |
16.9.2015 | Wortmeldung | (im Namen der FDP-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten. Ich versuche nicht, wie einer meiner Vorredner, eine ideologische Stellvertreterdiskussion über das Raumplanungsgesetz zu führen, denn die Argumente in der Sache fehlen. Nachdem der Kantonsrat in der Februarsession der Änderung der Zuständigkelt beim Erlass des Richtplanes zugestimmt hat, konnte die vorberatende Kommission in zwei Sitzungen im Mai und Ende August nun auch noch den Kantonsratsbeschluss über die Entwicklungsziele und Entwicklungsstrategien der Raumplanung diskutieren sowie die erwarteten Bevölkerungs- und Arbeitsplatzentwicklung festlegen. Damit weiss die St.Galler Bevölkerung, wie der Kantonsrat seine Zuständigkeit handhabt und welche Entwicklung er sieht. Die Bedeutung des Richtplans wurde 2014 aufgrund des angepassten eidgenössischen Raumplanungsgesetzes massiv aufgewertet; es handelt sich um die Stellschraube, welche die Rahmenbedingungen für die künftige Entwicklung steuert, deshalb ist es nur folgerichtig, dass der Kantonsrat hier ein Mitspracherecht hat. Seit dem Grundsatzentscheid vom Februar wurden auf der Basis von ergänzenden Arbeitspapieren der Regierung die Grundlagen der Szenarien der Bevölkerungsentwicklung beschlossen. Die Regierung zeigte dabei Entgegenkommen in der zentralen Frage, welche Annahmen zur Bevölkerungsentwicklung bis in die Jahre 2030 und 2040 gelten sollen. Das angepasste Szenario geht davon aus, dass der Kanton St.Gallen bis zum Jahr 2040 um 65'000 Personen wachsen kann. Die FDP-Fraktion begrüsst den vorliegenden Kompromissvorschlag der Regierung, der massgeblich zur Entkrampfung der Situation beiträgt und den Argumenten des Referendumskomitees de facto die Grundlage entzieht. Wenn die SP-GRÜ-Fraktion in ihrer Zeitung «Links» vom Februar 2015 erneut behauptet, der bürgerlichen Mehrheit gehe es nur darum, den Kanton weiter zu zersiedeln und der «Baulobby» zu ermöglichen, einfach ganze Hänge zu verbauen, so gibt es zu dieser Unwahrheit eigentlich nur zwei Erklärungen: Entweder war man nicht mehr in der Lage, den Kompromiss als solche zu erkennen und den Artikel durch einen angepassten Artikel mit einer Würdigung der Vorlage zu versehen oder man hätte allenfalls eine Seite einfach leer lassen können, aber das wollte man offenbar nicht. Man behauptet nun wider besseres Wissen etwas was nicht stimmt. Auch nach den Beschlüssen der vorberatenden Kommission müssen immer noch 22 Gemeinden, Blumer-Gossau, zu grosse Bauzonen auszonen. Die Anzahl der Gemeinden, die ihr Siedlungsgebiet behutsam auch künftig bei Bedarf noch vergrössern können wurde aber von 32 um 11 auf 43 Gemeinden erhöht. Das gilt es anzuerkennen; die Regierung hat der vorberatenden Kommission diesen Kompromiss vorgeschlagen und wir haben ihn akzeptiert. Es ging und geht der Regierung und der Mehrheit der Kommission einzig darum, für den Kanton einen massvollen Entwicklungsspielraum auch im Bereich der Raumplanung zu erhalten. Wir gehen damit weniger weit als der Kanton Thurgau, der Kanton Graubünden und der Kanton Zürich. Wer bei einer Gesamtbevölkerung von 495'800 per Ende 2014 immer noch argumentiert, der geschaffene Spielraum von zusätzlichen 65'000 Bewohnern in 25 Jahren (oder 2'600 Personen/Jahr; das bedeutet ein jährlicher Zuwachs von etwas mehr als 5 Promille der Gesamtbevölkerung) man wolle die Zersiedelung fördern ist nicht mehr glaubwürdig. Er muss das dann der St.Galler Bevölkerung im November anders als mit gezinkten Fotomontagen verkaufen können. Das Volk weiss Fakten von Polemik der billigsten Art sehr wohl zu unterscheiden. Die FDP-Fraktion begrüsst nicht nur den Kompromissvorschlag der Regierung, sondern auch den parteiübergreifenden Konsens der bürgerlichen Parteien in dieser Frage, die Lösung der Regierung als Kompromiss zu übernehmen. Es geht für Regierung und Parlamentsmehrheit um nicht weniger, als um den Erhalt eines möglichst optimalen Spielraumes für den Kanton. Einen Spielraum, den wir alle miteinander in zwei drei Geschäften vorher im Zusammenhang mit den bilateralen Verträgen als wesentlich bezeichnet haben. Einen Spielraum, nicht nur gegenüber dem Bund, sondern auch gegenüber den Nachbarkantonen und dem grenznahen Ausland. Wir sind auch froh, dass die Kommission uns sodann auch klare Vorschläge und Anträge zu den Entwicklungsstrategien der Raumplanung unterbreitet und unterstützen auch diese Kommissionsanträge. Stadt und Land, und öffentlicher Verkehr und Individualverkehr werden damit nicht gegeneinander ausgespielt bewährter St.Gallischer Tradition folgend. Ich werde mir vorbehalten, je nach gestellten Anträgen hier nochmals Stellung zu nehmen. | Session des Kantonsrates vom 14. bis 16. September 2015 |
16.9.2015 | Wortmeldung | Ratsvizepräsident: Das Präsidium sieht eine Eintretensdiskussion vor. | Session des Kantonsrates vom 14. bis 16. September 2015 |
16.9.2015 | Wortmeldung | Regierungsrat: Auf die Vorlage ist einzutreten. Die Raumplanung ist die Basis und Voraussetzung für die räumliche Entwicklung, Bauten, Anlagen und auch die Entwicklung unserer Bevölkerung. Das SGP ist die Basis für die Kantone. Es ist ein Rahmengesetz, das den Kantonen sehr grosse Spielräume offen gelassen hat. Nun haben die Kantone selbst diese Interpretationen von sehr restriktiven Kantonen bis zum Kanton Wallis so breit ausgelegt, dass die Landschaftsinitiative dazwischen gekommen ist. Die hat vorgesehen, 20 Jahre keine Einzonungen zu gewähren, weil nach Berechnungen theoretisch stimmt das sogar, genügend Land eingezont gewesen ist oder noch ist, um die weitere Entwicklung der Schweiz zu ermöglichen. Nun, diese Landschaftsinitiative wurde bekämpft, die Bau- und Planungsdirektorenkonferenz hat einen Gegenvorschlag ausgearbeitet. Das Parlament hat diesen mit Ergänzungen bereichert, die dann wieder nicht ganz in unserem Sinne waren, aber ein klares Zeichen gesetzt haben, dass man dieses Bundesrahmengesetz zwar belastend, aber weiter etwas einschränken will. Deshalb habe ich mit meinen Kollegen über Partei- und Kantonsgrenze hinaus für dieses SPG gekämpft, und zwar ganz einfach aus dem Grund, die war süffig und gefährlich, damit die Planungs- und Baukompetenzen in den Kantonen und den Gemeinden verbleibt. Sonst wäre, bei Annahme dieser Landschaftsinitiative, ein «Bauen ausserhalb der Bauzone I» geworden, und es wäre wohl alles von Bern gelenkt worden. Das haben wir erreicht, wir sind weiter zuständig. Aber das neue RPB ist immer noch ein Rahmengesetz, aber der Rahmen wird enger gesteckt. Wir haben uns nach diesem Rahmen zu richten. Mir ist klar, dass wir natürlich ab dem 1. Mai 2014, während fünf Jahren Zeit haben, dem Bund einen neuen RPG-tauglichen kantonalen Richtplan einzureichen, der die Vorgaben enthält, der aber auch mit den Nachbarkantonen abgestimmt ist. Erst dann sind wir wieder frei im Rahmen des Richtplans zu entwickeln. Jetzt müssen wir jeden kleinen Teilzonenplan nach Bern richten. Wir haben keine Kompetenzen mehr. Wir haben schon abgelehnt, weil wir blockiert sind. Dass natürlich mit diesen Vorgaben der kantonale Richtplan eine grössere Bedeutung erhält, ist unbestritten. Deshalb hat die Regierung bereits vor drei Jahren mit der Totalrevision unseres kantonalen Richtplans begonnen. Da war es in der ganzen Gegend noch völlig windstill. Wir haben damit begonnen und haben die Aufgabe ernst genommen. Wir haben eine breite Auslegeordnung gemacht. Wir haben uns in der Regierung die Gedanken gemacht: Wie ist der Ist-Zustand? Was für ein Wachstumsbedarf haben wir? Wie sollen die Entwicklungszielen und -strategien aussehen? Wir haben intensive Workshops gehabt in der Regierung. Wir haben eine sehr breite Vernehmlassung gemacht in den Gemeinden sowie auch in der Bevölkerung, wie es für Richtpläne auch vorgegeben ist. Die Regierung hat dann am 13. August 2013 das «Raumkonzept St.Gallen», unsere Strategie, verabschiedet. Was ist das Ziel? Einhaltung der RPG. Es nützt ja nichts, einfach eine stramme Haltung hinzulegen, und dann eine Nichtgenehmigung zu kassieren und die ganze Entwicklung damit zu stoppen, aber unser Hauptinteresse galt und gilt immer noch: Wir wollen für die Wirtschaft, für die Investoren und für die Gemeinden die Grundlagen weiter ermöglichen, damit wir wachsen und uns entwickeln können, selbstverständlich unter Respektierung der besseren Nutzung unseres wertvollen Bodens, der besseren Abstimmung von Siedlung und Verkehr, und dass ein grösserer Teil unseres Wachstums über die innere Verdichtung gehen muss das ist klar. Wenn ich hierzu eine Klammerbemerkung machen darf, dann möchte ich hier die Bereitschaft unseres Parlamentes sichtbar spüren. Vorerst in der vorberatenden Kommission des Baugesetzes und dann im Parlament, dass wir unseren politischen Gemeinden diese Instrumente auch zur Verfügung stellen, damit sie die innere Verdichtung auch tatsächlich vorantreiben und sich entwickeln können, ohne in die Breite zu gehen und ohne weitere Nutzflächen zu verbrauchen. Da bin ich einmal gespannt und hoch erfreut und grosser Erwartung. Wir haben aufgrund des kantonalen RPG mit allen Gemeinden individuelle Gespräche geführt. Wir haben die Gemeinden abgefragt, wo sie stehen, wo die Besonderheiten sind. Es haben nicht alle Freude. Wir haben in Gemeinden auch offen und ehrlich darauf hingewiesen, wie viel Reserve sie haben, welche auszonen müssen, bei welchen man zusätzliche Einzonungen bewilligen darf. Wir wollen die Gemeinden unterstützen und ihnen helfen, um diesen Prozess abzuschliessen. Je länger wir solche Prozesse verzögern und verschleppen, desto länger holt uns das immer wieder ein und wir werden blockiert. Bereinigen wir das, dann haben wir saubere Grundlagen, das dient allen. Das hat dann letztendlich in Überzeugung für die Regierung das Szenario für den Kanton St.Gallen «mitte+» gegeben. Mitte genügt, aufgrund der ganzen Situation, mit dem Plus einzelnen Gemeinden entgegen kommen zu können, das wäre die Voraussetzung. Ich habe selbstverständlich Verständnis und sogar Freude und Genugtuung, dass sich unser Parlament endlich mit Raumplanung befassen will. Endlich nicht nur schimpft, wenn wir etwas ablehnen, sondern dass man sich mit den Strategien auseinandersetzen will. Ich glaube, die Mitte (?? 11:00:46) und die vorberatende Kommission können mir stillschweigend oder offiziell bestätigen, dass bei der ganzen Betrachtung die Raumplanung schon etwas komplexer ist, weder ein bisschen hoch, ein wenig mittel, ein bisschen mehr Zuwanderung. Es ist komplex, es hat viele Zusammenhänge, die berücksichtigt werden müssen. Immerhin haben wir jetzt während neun Monaten und drei intensiven Sitzungen darüber beraten, und ich freue mich, dass man eigentlich das Raumkonzept, die Strategie der Regierung, akzeptiert hat. Man hat kleine Korrekturen gemacht, man hat ein bisschen Redaktionskommission (??konvention) gemacht, das gelbe Blatt ist mir egal. Hauptsache ist, dass wir endlich weiter arbeiten können. Wir sind seit dem Mai blockiert, wir können mit den Gemeinden nicht weiter arbeiten. Zur Klarstellung des Vorschlags der Regierung: Was haben wir gemacht? Unser Szenario «mitte+» basiert auf klaren Fach- und Grundlagen, haben wir oft dargelegt, wie wir unseren Kanton entwickeln wollen. Was wir gehabt haben, ist nicht die Strategie und Methode geändert, sondern wir haben den Spielraum mit dem Plus haben wir leicht verändert. Wir sind damit der Kommission entgegengekommen, es geht darum, statt bis 20, 30 oder 40'000, 46'500 Einwohner mehr zu haben in der Prognose und bis 2040, statt 50'000 dann 65'000. Das alles in der Prognose. Fakt ist, was wir wirklich brauchen. Und Fakt ist auch, dass wir gegenüber dem Bund verpflichtet sind, alle vier Jahre einen Wirksamkeitsbericht abzugeben und auch diese Richtplanung wird eine rollende Planung sein. Wenn dann das Wachstum wirklich grösser ist, dann werden weitere Einzonungen möglich sein. Es geht hier nicht darum, in der Position der Hamster möglichst etwas zu sichern, dass nicht mehr funktioniert und nicht mehr benötigt wird. Wir sind also auf dem richtigen Weg. Ich erinnere Sie daran, im November geht es nicht um ein bisschen mehr oder weniger Zahlen, sondern es geht in der Abstimmung einzig darum, soll in Zukunft, wie seit 1996 die Regierung für dieses Sachgeschäft zuständig bleiben oder soll das Parlament, wie Sie im Februar beschlossen haben, alle paar Jahre sich über Monate mit diesem Thema beschäftigen müssen das ist die Frage. Ich bin mit diesem gelben Blatt und dem Vorgehen soweit einverstanden. Das Ziel der Regierung ist, dass wir jetzt endlich vorwärts machen können, dass wir die Gespräche mit den Gemeinden weiterführen können, und dass wir dann ein rechtskräftiges, griffiges und zeitgemässen Baugesetz haben, das auch letztendlich die Umsetzung unserer Richtplanung ermöglicht. | Session des Kantonsrates vom 14. bis 16. September 2015 |
16.9.2015 | Wortmeldung | Kommissionspräsident: Wenn Sie das generell gegenüberstellen, dann erlaube ich mir einige zusätzliche Bemerkungen aus Sicht der vorberatenden Kommission: Wie beim Eintreten bereits erwähnt, will die Mehrheit der vorberatenden Kommission mit dem geänderten Antrag den Handlungsspielraum des Kantons St.Gallen und der Gemeinden erhöhen, um auf veränderte Nachfrageentwicklungen gerüstet zu sein. Dies soll auch verhindern, wenn wir von 15- und 25-jährigen Planungsphasen sprechen, nicht bei jedem Bericht der Regierung Anpassungen vornehmen zu müssen. Die Erklärung, welche ich Ihnen unterbreiten werde, stehen immer im Vergleich zum ursprünglichen Antrag der Regierung, der ja jetzt von der SP-GRÜ-Fraktion aufgenommen wird. Ziff. 1 Bst. a (Entwicklungsziele und Entwicklungsstrategien). Hier geht es um echte und unechte Anpassungen. Die gesamte Zielsetzung für den Kanton St.Gallen soll am Anfang der Entwicklungsziele stehen, deshalb die Umstellung, der bisherige Bst. a wird damit zu Bst. g. Bst. b. Mit dem Wort «primär» kommt zum Ausdruck, dass Entwicklungen in erster Linie, aber nicht ausschliesslich, im bestehenden Siedlungsraum erfolgen müssen. Bst. c. ...schliesst Randregionen von Entwicklungen nicht aus. Bst. d: Wenn gefördert wird, dann sollte auch die Vernetzung davon profitieren. Das Adjektiv «verbessert» ist deshalb nicht notwendig. Bst. e: Mit der Weglassung des zweiten Satzes spricht sich die Kommission nicht gegen den Schienenverkehr aus, sondern bringt zum Ausdruck, dass jede verkehrsmässige Erschliessung Schiene und Strasse benötigen. Es darf nicht vergessen werden, dass 84 Prozent des Verkehrs auf der Strasse stattfindet und somit bloss 16 Prozent auf der Schiene. Zudem ist auch der öffentliche Verkehr (öV) auf die Strasse angewiesen. Bst.f wird übernommen vom ursprünglichen Entwurf der Regierung Bst. g. Die Ausrichtung im interkantonalen Umfeld (bisher Bst. a) findet sich unverändert am Schluss von Ziff. 1. Zum Abstimmungsverhalten innerhalb der Kommission. Bei Bst. b, c, d und e wurde die Formulierung auf dem gelben Blatt immer mit 11:4 Stimmen gutgeheissen. Bei Bst. e gab es zunächst einen Eventualantrag, ob man den zweiten Satz abändern soll: anstatt Schienenverkehr den öV zu nehmen. Auch der wurde abgelehnt mit 4:11 Stimmen (??11:08:10), wie dann der Verzicht auf die Streichung. Die Streichung des zweit Satzes wurde mit 11:4 Stimmen beschlossen. Dem Bst. a wurde mit 14:1 Stimme zugestimmt. Es ist hier im Wesentlichen eine Umstellung und Bst. g wurde so mit 13:0 Stimmen bei 2 Enthaltungen gutgeheissen. Ziff. 2 (Bevölkerungsentwicklung und Arbeitsplatzentwicklung). Bst. a, wie bereits ausgeführt, entsprechen die neuen Entwicklungsvorgaben dem Szenario mittel+ mit Spielraum -6/-4. Hier wurde mit 12:3 Stimmen zugestimmt. Bst. b. bleibt unverändert gemäss der Fassung der Regierung. Er wurde mit 15:0 Stimmen so zu Handen des Rates verabschiedet. Zur Erinnerung: Die Vorberatende Kommission beantragt dem Kantonsrat mit 11:3 Stimmen, bei 1 Enthaltung, dem Kantonsratsbeschluss gemäss gelbem Blatt zuzustimmen. | Session des Kantonsrates vom 14. bis 16. September 2015 |
16.9.2015 | Wortmeldung | Ich entschuldige mich, dass ich nach den beiden Vorrednern noch etwas frage. In der Kommission war in einer kleinen Nebendiskussion noch die Frage, ob das gesamte Raumkonzept inhaltlich angepasst würde oder nicht, weil diese Leitsätze doch teilweise geändert werden. Ich möchte gern zu Handen des Protokolls hierauf hoffentlich noch die gleiche Antwort, wie wir das in der Kommission beschlossen haben, erhalten. | Session des Kantonsrates vom 14. bis 16. September 2015 |
16.9.2015 | Wortmeldung | Regierungsrat: Ich darf auf das gelbe Blatt verweisen. Wenn Sie auf der Rückseite schauen, da habe ich sehr Wert darauf gelegt, Sie haben gewisse Leitsätze geändert und es steht wörtlich im letzten Satz: «Die vorberatende Kommission hat das bereits erarbeitet und das Raumkonzept für den Kanton St.Gallen im Grundsatz bestätigt.» Das heisst für mich, dass das letztendlich akzeptiert wird und das ist die Basis für die weitere Arbeit der Regierung in der Raumplanung. Deshalb ändert das nichts. | Session des Kantonsrates vom 14. bis 16. September 2015 |
16.9.2015 | Wortmeldung | Ich danke meinem Vorredner für diese Votum. Damit haben Sie gezeigt, worum es in Ihrem Referendum wirklich geht. Ihnen geht es überhaupt nicht um die Kompetenz, wer diesen Richtplan erlassen darf, sondern Ihnen geht es einzig und allein darum, diese Szenariodiskussion zu führen. Es ist Ihre Interpretation Hartmann-Flawil, wenn die Bevölkerung zur Änderung des Baugesetzes ja sagt, dann gestehen Sie der Regierung zu, dass sie mit den jetzt vorliegenden Zahlen operiert, wenn aber die Kompetenz bei der Regierung für diese Szenarioentwicklung bleiben soll, dann sprechen Sie der Regierung unmittelbar die Kompetenz ab dies Ihre eigenen Interpretationen und Ihr eigener Vorschlag, den sie jetzt ja unterstützt. Uns liegt ja kein rotes Blatt vor, dann sprechen Sie der Regierung diese Kompetenz ab. Damit haben Sie der Bevölkerung in unserem Kanton gezeigt, worum es Ihnen wirklich geht. Es geht nicht um die Kompetenzneuzuteilung, dass das beim Kantonsrat sein soll, sondern Ihnen geht es einzig und allein darum, jegliche Entwicklung unseres Kantons in wirtschaftlicher, gesellschaftlicher und bevölkerungsmässiger Hinsicht abzuwürgen. | Session des Kantonsrates vom 14. bis 16. September 2015 |
16.9.2015 | Wortmeldung | beantragt im Namen der SP-GRÜ-Fraktion, in Ziff. 1 und 2 am Entwurf der Regierung festzuhalten. Die Anträge der vorberatenden Kommission sind abzulehnen. Ich beginne wiederum mit dem eidgenössischen RPG und wage die Prognose, dass wenn alle hier im Rat, die diesem RPG zugestimmt haben, jetzt Mass halten und sich auf die Variante der Regierung verständigen und somit unser graues Blatt unterstützen, welches das gelbe Blatt ablehnt, könnten wir eine Mehrheit schaffen. Wenn nicht, dann wird das Volk zeigen, wo die Mehrheiten liegen. Das Volk will eine griffige Raumplanung. Davon sind wir fest überzeugt. Zu den Anpassungen, die hier passieren, muss man grundsätzlich einmal bemerken, dass die Regierung ihre Arbeit getan hat, indem sie diese Raumkonzept erstellt und verabschiedet hat. Die Leitsätze nach Version Regierung stehen in diesem Raumkonzept drin. Die Kommission ging jetzt hin und hat diese Leitsätze neu geschrieben. Jetzt passt das nicht mehr zusammen, das gelbe Blatt und das was in diesem Raumkonzept drin steht ist nicht mehr die gleiche Sache. Trotzdem will die Kommission das vorne hin klatschen, es sei ja strategisch erlaubt, das zu tun. Sinnvoll ist es unseres Erachtens aber nicht. Das graue Blatt will nämlich das was hier drin steht aufweichen, verwässern und verändern. Es sind nicht kleine Korrekturen die angebracht werden, insofern stimmt die Medienmitteilung nicht und insofern stimmt auch das, was Regierungsrat Haag gesagt hat nicht. Es sind ganz massive Änderungen, die hier auf dem gelben Blatt vorgeschlagen werden. Zu diesen können wir und alle, die das Raumplanungsgesetz ernst nehmen, nicht ja sagen. Ich wiederhole darum noch einmal den Punkt in Bst. b: diese «primär» bei der Entwicklung, das muss weg. Es soll gelten, dass die Entwicklung in den Siedlungsgrenzen und den ausgewählten Entwicklungsschwerpunkten stattfinden soll und nicht «primär». Primär ist ein Tor, das dann einfach jede Ausnahme bewilligen kann. Bei Bst. c muss es so sein, dass wir uns dort entwickeln, wo die Industrie, die Bevölkerung die Wertschöpfung ist und daran müssen wir uns halten. Darum ist diese Dezentralisierung und die weitere stärkere Betonung der ländlichen Strukturen hier falsch. Diese Ergänzung verwässert das, was hier drin steht. Und jetzt noch das Schlimmste, das ist die Geschichte mit dem Streichen des Satzes: «Dabei bildet das Bahnangebot das Rückgrat der Siedlungsentwicklung.» Wenn wir das wegstreichen, dann gehen wir wieder auf die grüne Wiese, ich muss das nochmals wiederholen. Der beste Beweis dafür, dass die Bahn die richtige Wortwahl ist, ist der, der Kommissionspräsident hat es vorhin erwähnt. Ich habe ja in der Kommission den Vorschlag gemacht, dass wir «Bahn» durch öffentlichen Verkehr ersetzen, und somit ist damit auch jeder Bus gemeint. Das Abstimmungsergebnis war aber genau das Gleiche. Genau die gleich deutliche Mehrheit hat sich dagegen ausgesprochen, also ist ja klar, die Mehrheit in der Kommission oder die Gegner des RPG von dazumal, die wollen weder öV noch Bahn. Sie wollen einfach nichts drin haben, damit diese Leitplanke nicht besteht, dass man sich auf die Agglomerationen und das erschlossene Gebiet konzentrieren muss. Sie wollen Freiraum haben um überall dort, wo sie ein interessantes Projekt haben, erweitern zu können und neu einzuzonen um somit die Zersiedelung voranzutreiben. Das darf nicht sein. Sagen Sie ja zur Variante der Regierung und somit zu unserem grauen Blatt. | Session des Kantonsrates vom 14. bis 16. September 2015 |
16.9.2015 | Wortmeldung | Dem Antrag der vorberatenden Kommission ist zuzustimmen. Ich möchte mich meinem Vorredner anschliessen und insbesondere nochmals auf diesen Punkt e eingehen, wo ursprünglich gefordert wurde, dass sich die Siedlungsentwicklung primär an der bestehenden Bahninfrastruktur oder respektive am Wunschdenken der linken Seite, was die Bahninfrastruktur betrifft, zu orientieren hat. Ich habe es bereits in der vorberatenden Kommission ausgeführt: Von den 490'000 Bewohnerinnen und Bewohnern unseres Kantons, sind 160'000 Pendlerinnen und Pendler. Das heisst, sie haben ihren Wohn- und Arbeitsort nicht an der selben Stelle. Sie sind also darauf angewiesen, über ein entsprechendes Verkehrsangebot verfügen zu können. Von diesen 160'000 Pendlerinnen und Pendlern können lediglich ein Viertel, also rund 40'000 täglich auf den öV zurückgreifen und 120'000, Blumer-Gossau, würden Sie mit Ihrer Formulierung vor den Kopf stossen, weil sie ihrem Wohn- und Lebensraum die Berechtigung absprechen, weil sie dürften im Grunde genommen da wo sie heute zu Hause sind gar nicht mehr wohnen, wenn sie nicht im Umfang von etwa 300 Metern um ihren Wohnort über ein entsprechendes Bahnangebot verfügen. Das ist absoluter Blödsinn. Wir haben die Bahn ausgebaut, die wird weiter ausgebaut, sie ist dort vorhanden, wo es sie braucht. Unser Ringkanton wird durch die Bahninfrastruktur verbunden, aber beispielsweise im oberen Toggenburg, Sie wissen wahrscheinlich wo die Bahn endet, was sagen Sie denn den Wildhausern? Dort ist überhaupt keine Weiterentwicklung mehr möglich, weil einfach kein Bahnangebot vorhanden ist. Was sagen Sie den Menschen im Weisstannental, wollen Sie dort eine Bahn bauen, oder was ist Ihre Vorstellung? Also das Ganze beruht schon auf einer realistischen Beurteilung, wenn die Mehrheit der Kommission letztendlich zum Entschluss gekommen ist, diesen sehr restriktiven Teil dieser Ziff. e rauszustreichen. Ich bitte meine Kolleginnen und Kollegen von der bürgerlichen Seite, diesem gelben Blatt zuzustimmen. | Session des Kantonsrates vom 14. bis 16. September 2015 |
16.9.2015 | Wortmeldung | Ich habe eine Verständnisfrage, es geht im weitesten Sinne um das graue Blatt «festhalten am Entwurf der Regierung». Sie wissen ja alle, dass Referendumskommitee die Unterschriften gesammelt hat, so dass die Abstimmung im November stattfinden kann. Wenn wir jetzt beschliessen, dass höhere Szenario der vorberatenden Kommission und auch der Regierung, was gilt dann im November? Meiner Meinung nach gilt dann die ursprüngliche Botschaft und das Entwicklungsszenario der Regierung und nicht der jetzige Kantonsratsbeschluss, über den wir jetzt abstimmen. | Session des Kantonsrates vom 14. bis 16. September 2015 |
16.9.2015 | Wortmeldung | Ich habe vorhin noch einen Punkt vergessen und Dürr-Widnau hat mir jetzt dazu die Vorlage gegeben. Die Frage, ob jetzt hier in zwei Jahren ein neuer Anlauf kommen wird oder nicht. Wie gesagt, ich kann nicht zitieren, ich kann jetzt nicht die Tonbandaufnahmen abspielen, aber wir können das gerne anschliessend, wenn die Daten freigegeben sind, nochmals ansehen. Ich kann es aber meiner Überzeugung so Ausdruck verleihen, dass ich gerne mit Ihnen und Locher-St.Gallen je Fr. 500. wette, wenn Sie die Wette annehmen, die mir mehr weh tun, als Ihnen, dass in zwei Jahren, wenn wir mit dem Referendum nicht erfolgreich sind, denn die Kompetenz beim Kantonsrat liegt, es wird in zwei Jahren in diesem Rat ein Vorstoss kommen, der vorzeitig eine Anpassung der Bevölkerungsszenarien erfordert. Das wette ich mit Ihnen, dazu stehe ich, das können Sie nachlesen, ich bezahle Ihnen das Geld, auch wenn es nicht der Fall ist. Ich bin überzeugt, aufgrund der Diskussionen, dass dies der Fall ist. Jetzt können Sie sagen, das ist nicht so, das ist Ihr Recht, sie können Ihre Interpretation haben, ich habe meine Interpretation, aber ich bin überzeugt, dass ist ein erster Schritt und der zweite wird schneller kommen, als in vier Jahren. Da bin ich 100 Prozent überzeugt und wette deshalb gerne mit Ihnen. | Session des Kantonsrates vom 14. bis 16. September 2015 |
16.9.2015 | Wortmeldung | ich spreche zum grauen und zum gelben Blatt. Ich nehme an, das ist hier erlaubt. Es geht ja um eine grundsätzliche Frage auch. Ich habe jetzt festgestellt, dass FDP-, CVP-EVP- und SVP-Fraktion immer vom Kompromissvorschlag der Regierung sprechen und nicht vom Kommissionsvorschlag. Hier einfach zu Handen der Materialien: Es gibt einen Vorschlag der Regierung in der Botschaft vom 20. Januar 2015, dann hat in der Kommission Regierungsrat Haag aufgezeigt, dass wenn man erweitern will, wie man erweitern kann ohne die Methode zu zerstören, die dem Baudepartement sehr am Herzen liegt, aber das war kein Vorschlag der Regierung. Man hat einfach Varianten und Kalkulationen aufgezeigt. Jetzt gibt es ein gelbes Blatt der Kommission und die Regierung widerspricht dem nicht, es gibt kein rotes Blatt. Aber jedes Kommissionsblatt, das hier reinkommt und dem nicht widersprochen wurde, wird zu einer Regierungsvorlage. Hier einfach zu Handen der Materialien und im Sinne einer sauberen Kommunikation, der Vorschlag der Regierung ist vom 20. Januar 2015. Das gelbe Blatt ist hier Vorlage 28.15.01 S. 25, und ich wollte nur die Position der Regierung richtigstellen. | Session des Kantonsrates vom 14. bis 16. September 2015 |