Geschäft: VIII. Nachtrag zum Staatsverwaltungsgesetz

Übersicht
KomiteeKantonsrat
Nummer22.15.04
TitelVIII. Nachtrag zum Staatsverwaltungsgesetz
ArtKR Gesetzgebungsgeschäft
ThemaFinanzen, Regalien, Unternehmungen, Feuerschutz
FederführungStaatskanzlei
Eröffnung11.12.2014
Abschluss2.2.2016
Letze Änderung9.12.2021
vertraulichNein
öffentlichJa
dringendNein
Dokumente
PubliziertTypTitelDatei
ErlassErgebnis der 1. Lesung vom 14. September 2015
BotschaftBotschaft und Entwurf der Regierung vom 7. April 2015 / Bereinigte Botschaft vom 25. August 2015
MitgliederlisteAktuelle Mitgliederliste
AntragAnträge der vorberatenden Kommission vom 24. August 2015
AntragKommissionsbestellung vom 1. Juni 2015
ErlassReferendumsvorlage vom 2. Dezember 2015
ErlassIn der Gesetzessammlung veröffentlicht im März 2016
AntragAnträge der Redaktionskommission vom 30. November 2015
ProtokollProtokoll der vorberatenden Kommission vom 24. August 2015
ProtokollauszugFestlegung des Vollzugsbeginns vom 2. Februar 2016
Beteiligungen
DatumAkteurTitelLetze Änderung
1.8.2019Gremium19.1.2023
Abstimmungen
DatumTitelResultatöffentlich
JaBedeutungNeinBedeutungAbsent / Enthaltung
2.12.2015Gesamtabstimmung94Zustimmung0Ablehnung26
Statements
DatumTypWortlautSession
14.9.2015Wortmeldung

Art. 16 Bst. b. Bei diesem Artikel geht die Meinung in der SVP-Fraktion auseinander. Wir haben Mitglieder, die finden es richtig, dass neu, ich spreche von Abs. 2, der Kantonsrat von dieser Schwerpunktplanung Kenntnis nehmen soll, damit eine Diskussion möglich ist. Für die andere knappe Hälfte unserer Fraktion ist das nicht sehr sinnvoll, weil entweder hat der Kantonsrat zu beschliessen oder gar nichts dazu zu sagen. Diese Hälfte findet diese Lösung als wenig zielführend, weil die Änderung der Bestimmung im Kantonsratsreglement vor etlichen Jahren das Eintreten auf einen Bericht oder eine Vorlage automatisch Kenntnisnahme bedeute, eben nicht eine absolut sinnvolle Lösung darstellt. Wenn man dann eintritt und das Ganze diskutiert, dann muss man auch die Möglichkeit haben, von einem Bericht nicht Kenntnis zu nehmen, weil man ihn ja höchstens mit Aufträgen belasten kann, aber inhaltlich nicht direkt verändern.

Ich möchte das zu Protokoll geben und geäussert haben, wir verzichten aber auf einen Antrag, weil, wie Sie gehört haben, die Meinung in unserer Fraktion zu Art. 16 Bst. b Abs. 2 unterschiedlich ist.

Session des Kantonsrates vom 14. bis 16. September 2015
14.9.2015Wortmeldung

(im Namen der SVP-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten.

Die SVP-Fraktion ist für Eintreten und wird auch den Anträgen der vorberatenden Kommission zustimmen.

Einige Überlegungen aus unserer Sicht möchte ich Ihnen darlegen. Die Zielsetzung des Auftrags erachten wir als richtig und wichtig. Es handelt sich um einen schwierigen Grenzbereich, dies aus zwei Gründen: zum einen auf der Strukturseite mit Regierungs- und Kantonsratsebene, zum andern auch mit der Regierungs- und Departements- bzw. Verwaltungsebene. Dies sauber zu regeln, ist eine ständige Aufgabe. Es ist ein Gebiet, das relativ einfach zu umschreiben ist. Die praktische Anwendung ist jedoch bedeutend schwieriger, dies zeigt sich auch im täglichen Leben, beispielsweise im Wirtschaftsbereich.

Bekanntlich ist jede Organisation nur so gut, wie die Personen, welche in ihr wirken. Da im Rahmen dieser Vorlage keine Diskussion über Personen führen, sollen die Strukturen so gut wie möglich gestaltet werden. Trotzdem sei der Wunsch erlaubt, dass unsere Fraktion, wahrscheinlich aber auch weitere Kreise, die Regierung gerne öfter als geschlossene Geschäftsleitung wahrnehmen würden, denn als sieben Einzelkämpfer. Weitere Äusserungen folgen in der Spezialdiskussion.

Ich erlaube mir zum Schluss den Hinweis, dass eine bereinigte Fassung der Vorlage verteilt werden musste, ist keine Meisterleistung der Vor- und Nachbearbeitung der Behandlung des Geschäftes in der Regierung.

Session des Kantonsrates vom 14. bis 16. September 2015
14.9.2015Wortmeldung

(im Namen der CVP-EVP-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten.

Die CVP-EVP-Fraktion begrüsst die vorliegende Anpassung des Staatsverwaltungsgesetzes. Mit dieser Botschaft werden die Aufträge aus dem Entlastungsprogramm 2013: die Optimierung im Bereich der Planungs- und Steuerungsinstrumente sowie der Planungsprozesse und auch der durch den Kantonsrat gutgeheissene Antrag der Staatwirtschaftlichen Kommission, die Schwerpunktplanung in eine Verbindung zum finanzpolitischen Umfeld und zum Ressourcenbedarf zu bringen und zu regeln, umgesetzt.

Die CVP-EVP-Fraktion begrüsst diesen Grundsatz und hat mit den Anträgen der vorberatenden Kommission mitgearbeitet und wird die Umsetzung der beiden Aufträge noch weiter ausformulieren, wie der Kommissionspräsident ausgeführt hat.

Wir begrüssen, dass die Schwerpunktplanung auf zehn Jahre ausgerichtet und alle vier Jahre im Sinne einer rollenden Planung durch die Regierung aktualisiert wird.

Auch begrüssen wir, dass die Schwerpunktplanung durch den Kantonsrat zur Kenntnis genommen wird, denn dann erhält die Schwerpunktplanung auch eine gewisse Flughöhe in der politischen Beratung in unserem Rat. Eine politische Planung kann nicht losgelöst vom Ressourcenbedarf erfolgen. Auch wenn regierungsrätliche Visionen die erwünschte Entwicklung frei von finanziellen Entwicklungen beschreiben müssen oder sollten, sollen sie doch über einen längeren Zeithorizont bei der Planung der Staatstätigkeit berücksichtigt werden müssen. So erachten wir es für richtig, dass der Aufgaben- und Finanzplan um die Entwicklung der finanzpolitischen Rahmenbedingungen ergänzt werden.

Session des Kantonsrates vom 14. bis 16. September 2015
14.9.2015Wortmeldung

Präsident der vorberatenden Kommission: Auf die Vorlage ist einzutreten.

Am 24. August 2015 tagte die vorberatende Kommission während einem halben Tag zum Geschäft 22.15.04 «VIII. Nachtrag zum Staatsverwaltungsgesetz». Vertreten wurde die Vorlage durch den Regierungspräsidenten Würth, den Staatssekretär Braun und die stellvertretende Leiterin des Amtes für politische Planung und Controlling, Regula Moosberger. Die ursprüngliche Besetzung der Vorlage veränderte sich mit der Bestellung zur Kommission wie folgt: Looser-Nesslau ersetzte Huber-Oberriet, Häusermann-Wil ersetzt Rickert-Rapperswil-Jona, Spoerlé-Ebnat-Kappel ersetzte Egger-Berneck, Rehli-Walenstadt ersetzte Ritter-Sonderegger-Altstätten. Ebenfalls war ein Mitglied kurzfristig krank, weshalb die Kommission am Schluss nur 14 Personen zählte.

Mit dem aktuellen Sessionsversand wurde Ihnen eine bereinigte Fassung zugestellt. Dies aufgrund folgender Punkte:

  • Seitens der Verwaltung wurde die erste Fassung etwas zu früh versendet, diese war noch nicht mit der Regierung abgestimmt;

  • Es gab verschiedene Anpassungen auf S. 5, 8 und 9, diese hätten in Ihren Vorlagen angepasst werden müssen;

  • Es stimmten bei der Beratung der verschiedenen Vorlagen die Seitenzahlen nicht überein. Verschiedene Mitglieder hatten verschiedene Seitenzahlen bei der Besprechung, was dazu führte, und die Kommission darauf entschied, eine bereinigte Fassung an alles Kantonsrätinnen und -räte zukommen zu lassen. Ich bitte Sie, nur mit dieser bereinigten Vorlage zu arbeiten und die andere Vorlage zu entsorgen.

Zur Vorlage selbst: Der Kantonsrat hat die Regierung mit der Massnahme E66 aus dem Entlastungspaket 2013 beauftragt, Vereinfachungen und Optimierungen im Bereich der Planungs- und Steuerungsinstrumente und der Planungsprozesse zu prüfen. Die Staatswirtschaftliche Kommission beantragt dem Rat zudem, die Schwerpunktplanung in einer Verbindung zum finanzpolitischen Umfeld und zum Ressourcenbedarf zu bringen, sowie zu regeln, wie sich der Kantonsrat auf die Schwerpunktplanung zukünftig einlässt.

Zur Diskussion in der Vorlage führten besonders drei Punkte: Die beiden Begriffe «wirtschaftlich» und «wirksam». Dies wurde ausführlich diskutiert. Weiter wurde die Verknüpfung von Aufgaben und Ressourcen thematisiert. Dies in Verbindung mit dem Art. 16 Bst. e. Als dritter Schwerpunkt galt die Diskussion zum Departementscontrolling. Dies widerspiegelt sich in Art. 16 Bst. i. Eine Anpassung von Art. 16 Bst. b, welche seitens der Verwaltung vorgeschlagen wurde, wurde diskutiert und entsprechend zugestimmt.

Die vorberatende Kommission beantragt Ihnen mit dem gelben Blatt die Art. 16 Bst. b, Art. 16 Bst. e und Art. 16 Bst. i die vorliegenden Änderungsanträge (Satz????15:15:45).

Ein Antrag, welcher die Kenntnisnahme der Schwerpunktplanung nicht vorsah, aber auch die Genehmigung wurde in der Kommission abgelehnt.

Die Begründungen zu den Anträgen auf dem gelben Blatt sehen Sie unter den verschiedenen Änderungen, und ich möchte diese nicht nochmals wiederholen.

Falls nötig, spreche ich in der Detailberatung zu den einzelnen Artikeln.

Das Schlussergebnis der Abstimmung in der vorberatenden Kommission war 13:0 Stimmen bei 1 Enthaltung und 1 Abwesenheit.

Session des Kantonsrates vom 14. bis 16. September 2015
14.9.2015Wortmeldung

Art. 16 Bst. i. Kommissionspräsident: In diesem kleinen Änderungsbereich sehen Sie besonders, dass man darauf aufmerksam machen wollte, was genau berücksichtigt werden soll. Die Änderung und mit der anschliessenden Aufzählung soll es dazu führen, dass es entscheidend ist, was wirklich berücksichtigt wird und in welchem Zusammenhang die Schwerpunktplanung zusammen mit Aufgaben- und Finanzplan stehen soll. Diesem Änderungsantrag wurde mit 13:0 Stimmen, bei 1 Enthaltung und 1 Abwesenheit zugestimmt.

Session des Kantonsrates vom 14. bis 16. September 2015
14.9.2015Wortmeldung

(im Namen der SP-GRÜ-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten.

Der ganze Planungskreislauf inklusive Controlling der unter anderem in diesem Nachtrag beschrieben wird, darf nicht zur theoretischen Alibiübung oder unverhältnismässiger Schreibarbeit verkommen. Ziel muss sein: «So wenig wie möglich, so viel wie nötig.» Jeder Schritt des Planungskreislaufes muss sinnvoll sein, die entsprechenden Konsequenzen gezogen und die notwendigen Anpassungen getroffen werden. So macht auch die Verlängerung der Schwerpunkte auf zehn Jahre Sinn, wenn auch dadurch eine direkte Verknüpfung mit den Ressourcen nicht möglich sein wird. Eine Verknüpfung der Schwerpunkte mit den Finanzen darf nicht zu einem Denkverbot verkommen. Primär soll die Politik sagen, was notwendig ist und dann müssen die notwendigen Ressourcen geschaffen werden.

Durch die neu geplante Genehmigung der Departementsstrategien durch die Regierung wird die Kohärenz der Ziele der verschiedenen Departemente verstärkt. Es ist zu hoffen, dass dadurch spürbar wird, dass sich die Regierungsräte nicht nur fürs eigene Departement verantwortlich fühlen.

Nachdem sich der Kantonsrat ganz aus dem Kreislauf der Planung der Staatstätigkeit verabschiedet hatte und schon nach Kurzem feststellte, dass das nicht klug war, wird er – gemäss dem vorliegenden Nachtrag – die Schwerpunkte künftig wieder zur Kenntnis nehmen. Da die Staatswirtschaftliche Kommission seit drei Jahren eine Subkommission «Planung der Staatstätigkeit» hat, ist es naheliegend, dass diese Kommission die Vorberatung des Berichts machen wird.

Session des Kantonsrates vom 14. bis 16. September 2015
14.9.2015Wortmeldung

Ratspräsident: Das Präsidium sieht eine Eintretensdiskussion vor.

Session des Kantonsrates vom 14. bis 16. September 2015
14.9.2015Wortmeldung

Kommissionspräsident: Dem Antrag Art. 16 Bst. b Abs. 1 wurde in der vorberatenden Kommission mit 14:0 Stimmen bei 1 Abwesenheit zugestimmt.

Session des Kantonsrates vom 14. bis 16. September 2015
14.9.2015Wortmeldung

Ratspräsident stellt Eintreten auf die Vorlage fest.

Session des Kantonsrates vom 14. bis 16. September 2015
14.9.2015Wortmeldung

(im Namen der FDP-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten.

Die vorliegende Anpassung des Staatsverwaltungsgesetzes hat zum Ziel, die Umsetzung der Massnahme E66 aus dem Entlastungsprogramm 2013 und einen Antrag der Staatswirtschaftlichen Kommission umzusetzen.

ln beiden Aufträgen geht es um die Vereinfachung und Optimierung der Planungs- und Steuerungsinstrumente des Staates. Die FDP-Fraktion begrüsst, dass die Regierung verschiedene Prozesse verwaltungsintern bereits umgesetzt hat, und so zum Beispiel den Prozess für die Erarbeitung von Budget 2015 und Aufgaben- und Finanzplan 2016-2018 zusammengelegt hat.

Die Ausrichtung der Schwerpunktplanung auf einen Zeithorizont von zehn Jahren mit einer vierjährlichen Überprüfung ist sinnvoll. Auch der Einbezug und die Mitverantwortung der verschiedenen Amtsleitungen in den Departementen wird begrüsst. Die Beteiligung des Kantonsrates soll sich effektiv auf die Kenntnisnahme beschränken. Ein Teil unserer Fraktion würde es sogar begrüssen, wenn die bisherige Version mit der Veröffentlichung der Schwerpunktplanung beibehalten würde und sich der Kantonsrat nicht dazu äussern müsste. Die Schwerpunktplanung ist eine Exekutivaufgabe und liegt in der Verantwortung der Regierung.

Der Aufgaben- und Finanzplan (AFP) wird um Erläuterungen zur Entwicklungen des Umfelds, zu den finanzpolitischen Rahmenbedingungen und zu den Perspektiven des Kantons ergänzt. Mit der separaten Beratung des AFP wird auch die Wichtigkeit dieses Geschäfts unterstrichen. Zudem ist es ein Vorteil, dass zwischen der Beratung des AFP und des Budgets einige Monate liegen.

Dadurch können umstrittene Themen für das Budget nochmals ausgiebig diskutiert werden. Auch die Synergien und Kosteneinsparungen sind bei einer Zusammenlegung gering.

Session des Kantonsrates vom 14. bis 16. September 2015
14.9.2015Wortmeldung

Ratspräsident: Die Vorlage ist in 1. Lesung durchberaten und geht zur Vorbereitung der 2. Lesung zurück an die vorberatende Kommission.

Session des Kantonsrates vom 14. bis 16. September 2015
14.9.2015Wortmeldung

(im Namen der GLP/BDP-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten.

Die GLP/BDP-Fraktion begrüsst, dass bei der Planung der Staatstätigkeit die aktuellen und die künftigen finanziellen Entwicklungen berücksichtigt werden. Es ist wichtig und richtig, dass neu mit Szenarien dargestellt wird wohin die Reise im besten Fall und im schlechtesten Fall geht. Wichtig, ja unerlässlich, ist es auch, dass bei der Planung der Staatstätigkeit auch die demographische Entwicklung mitberücksichtigt wird und dazu gehören:

  • Geburtenzahl, Sterblichkeitsrate;

  • Ein- und Auswanderung (Migration);

  • Struktur des Bevölkerungsbestandes.

Dass der Kantonsrat in geeigneter Weise an der politischen Planung und Steuerungbeteiligt werden soll, ist ein absolutes Muss und im Auftrag des Kantonsrates an die Regierung auch so gefordert.

Wichtig ist für uns die Transparenz für das Parlament und vor allem auch für die Öffentlichkeit. Die Bevölkerung hat den Anspruch, darüber informiert zu werden, welche Aufgaben auf sie zu kommen, welche Kosten dabei entstehen und wie alles finanziert werden soll. Welche Aufgaben nicht verschiebbar sind, weil dringender Handlungsbedarf besteht und was aus Kostengründen nicht gemacht werden kann, weil beispielsweise die Investitionen gedeckelt sind. Erst dann haben wir die notwendige Transparenz und die Bevölkerung kann die Politik die wir machen besser nachvollziehen.

Session des Kantonsrates vom 14. bis 16. September 2015
30.11.2015Wortmeldung

Präsident der vorberatenden Kommission: Die vorberatende Kommission verzichtete auf eine Sitzung zur Beratung des Ergebnisses der 1. Lesung des Kantonsrates. Sie beantragt, auf die Vorlage in 2. Lesung einzutreten.

Session des Kantonsrates vom 30. November bis 2. Dezember 2015
30.11.2015Wortmeldung

Ratspräsident: Die Vorlage ist in 2. Lesung durchberaten und geht zur Vorbereitung der Schlussabstimmung an die Redaktionskommission.

Session des Kantonsrates vom 30. November bis 2. Dezember 2015