Geschäft: Stärkung des Gemeinsinns

Übersicht
KomiteeKantonsrat
Nummer51.15.06
TitelStärkung des Gemeinsinns
ArtKR Interpellation
ThemaFinanzen, Regalien, Unternehmungen, Feuerschutz
FederführungDepartement des Innern
Eröffnung23.2.2015
Abschluss14.9.2015
Letze Änderung9.12.2021
vertraulichNein
öffentlichJa
dringendNein
Dokumente
PubliziertTypTitelDatei
VorstossWortlaut vom 23. Februar 2015
AntwortSchriftliche Antwort der Regierung vom 5. Mai 2015
Beteiligungen
DatumAkteurTitelLetze Änderung
1.8.2019Gremium19.1.2023
Statements
DatumTypWortlautSession
14.9.2015Wortmeldung

(im Namen der FDP-Fraktion): Die Interpellantin ist mit der Antwort der Regierung nicht zufrieden.

lm Auftrag der FDP-Fraktion bedanke ich mich für die brave Beantwortung der gestellten Fragen. Leider gelingt es der Regierung nicht, sich auch nur andeutungsweise vertieft mit der Ursache der schwindenden Bereitschaft zur Übernahme insbesondere von Milizfunktionen auseinanderzusetzen. Sie versteigt sich sogar zur Aussage, dass die wesentlichen Ursachen der Probleme in der Rekrutierung von Milizfunktionen nicht bekannt seien. Diese Aussage erstaunt sehr, Literatur dazu gäbe es zuhauf. Die Frage der Entschädigung für Milizfunktionen ist zugegebenermassen sekundärer Natur im ganzen Problem des schwindenden Gemeinsinns, betrifft aber die wenigen, die sich für Milizfunktionen insbesondere auf Gemeindeebene zur Verfügung stellen, umso mehr, indem die sowieso tiefen Entschädigungen steuerwirksam sind trotz der möglichen Teilabzüge.

ln einer direkten Demokratie sollen die Bürgerinnen und Bürger nicht bloss eine staatsrechtliche, sondern auch eine politisch-soziale Gemeinschaft bilden, nämlich als Bürgersinn, als dessen

exemplarisches Bemühen die Übernahme von Ehrenämtern sein sollte. Wenn der Staat in immer mehr Bereiche vordringt durch zunehmende Regulierung und Bürokratisierung, verursacht er neben hohen Kosten auch die Entmündigung des Bürgers, verbunden mit der Abnahme von Selbst- und Mitverantwortung.

Unter Punkt 4 der Antwort sticht das Adjektiv «grosszügig» ins Auge. Das kantonale Steueramt gebe sich grosszügig mit der Möglichkeit des Teilabzugs von Entschädigungen. Diese Haltung erinnert an vergangene Zeiten der hohen Herren von Bern. Wenn jemand in diesem Staat grosszügig ist, dann sind es alle Bürgerinnen und Bürger, die ihre Steuerpflicht erfüllen, sicher aber nicht die Haltung einer kantonalen Steuerverwaltung. Auch wäre es mehr als nur angebracht, jeweils den neu gewählten neben- und ehrenamtlichen Behördemitgliedern die möglichen steuerlichen Abzüge, auch wenn sie mehr als nur bescheiden sind, transparent und schriftlich mitzuteilen.

Die lnterpellanten sind mit der Antwort der Regierung nicht zufrieden und hätten sich in dieser Frage eine engagiertere Regierung gewünscht.

Session des Kantonsrates vom 14. bis 16. September 2015