Geschäft: VII. Nachtrag zum Gesetz über die Raumplanung und das öffentliche Baurecht

Übersicht
KomiteeKantonsrat
Nummer22.15.01
TitelVII. Nachtrag zum Gesetz über die Raumplanung und das öffentliche Baurecht
ArtKR Gesetzgebungsgeschäft
ThemaLandwirtschaft, Tierhaltung, Waldwirtschaft, Umweltschutz
FederführungBau- und Umweltdepartement
Eröffnung25.11.2014
Abschluss15.11.2015
Letze Änderung9.12.2021
vertraulichNein
öffentlichJa
dringendNein
Dokumente
PubliziertTypTitelDatei
MitgliederlisteAktuelle Mitgliederliste
AntragAnträge der vorberatenden Kommission vom 9. Februar 2015
ErlassReferendumsvorlage vom 25. Februar 2015
ProtokollProtokoll der vorberatenden Kommission vom 9. Februar 2015
AntragAntrag der SVP-, CVP-EVP- und FDP-Fraktion zu Art. 43 vom 23. Februar 2015
AntragAnträge der Regierung vom 10. Februar 2015
AntragKommissionsbestellung vom 8. Dezember 2014
BotschaftErläuternder Bericht für die Volksabstimmung vom 15. November 2015
ProtokollauszugFeststellung des Ergebnisses vom 8. Dezember 2015
BotschaftBotschaft und Entwurf der Regierung vom 20. Januar 2015
AntragAnträge der Redaktionskommission vom 23. Februar 2015
Beteiligungen
DatumAkteurTitelLetze Änderung
1.8.2019Gremium19.1.2023
Abstimmungen
DatumTitelResultatöffentlich
JaBedeutungNeinBedeutungAbsent / Enthaltung
25.2.2015Schlussabstimmung78Zustimmung29Ablehnung13
23.2.2015Antrag der vorberatenden Kommission auf Durchführung der 2. Lesung in der Februarsession 201582Zustimmung30Ablehnung8
23.2.2015Art. 4324Eventualantrag der Regierung82Antrag der SVP-, CVP-EVP- und FDP-Fraktion14
23.2.2015Art. 4329Antrag der Regierung79Antrag der SVP-, CVP-EVP- und FDP-Fraktion12
23.2.2015Art. 438Antrag der vorberatenden Kommission92Antrag der SVP-, CVP-EVP- und FDP-Fraktion20
23.2.2015Eintreten85Zustimmung27Ablehnung8
Statements
DatumTypWortlautSession
25.2.2015Wortmeldung

Ich kann es kurz machen, wir haben Ihnen von Seiten von Grünliberalen, Grünen, SP, EVP (??) dargelegt, warum wir diese Baugesetzänderung nicht unterstützen können, vor allem warum wir sie auch nicht unterstützen können, ohne Klarheit über den Kantonsratsbeschluss der darauf folgen würde. Es wäre in Ihrer Hand gelegen, wir haben diesen Antrag gemacht durch eine reguläre Abfolgung der 1. und 2. Lesung, das heisst, 1. Lesung hier in dieser Februarsession, 2. Lesung in der Junisession. Hier diese beiden Vorlagen zusammenzufügen, wer weiss, vielleicht hätten wir dann dieses Referendum, das jetzt kommen wird, nicht ergreifen müssen. Sie haben uns mit diesem Vorgehen dazu gezwungen, wir sehen das aber nicht als Problem an, wir werden dieses Referendum ergreifen.

Wir haben auch heute ankündigen können, dass fünf sehr grosse und wichtige Verbände (VCS, WWF, Pro Natura, Heimatschutz, Mieterverband) uns hier unterstützen. Daher werden wir uns wahrscheinlich die Plätze etwas streitig machen mit der SVP-Fraktion. Wir werden auf der Strasse sein.

Ich bin gespannt, Steiner-Kaltbrunn hat schon mal in dieser Legislatur ein Referendum angekündigt, dass dann nicht kam, weil es zu kalt war. Wahrscheinlich werden wir die SVP-Fraktion sehen. Wir werden dieses Referendum zu Stande bringen, wir werden diese Baugesetzänderung im November vor das Volk bringen.

Wir sind überzeugt, dass wir diese Vorlage dort gewinnen können. Ich erinnere daran, 64 Prozent haben dem Raumplanungsgesetz zugstimmt. In diesem Sinne nochmals, wir vier Parteien, die ich aufgezählt habe, werden heute dagegen stimmen und wir sehen uns auf der Strasse.

Session des Kantonsrates vom 23. bis 25. Februar 2015
23.2.2015Wortmeldung

Dem Ordnungsantrag der vorberatenden Kommission ist zuzustimmen.

Ich möchte das Votum Locher-St.Gallen noch mit Blick auf die involvierten Gremien, konkret die Gemeinden, ergänzen. Das Baudepartement hat es verstanden, den Prozess so aufzugleisen, dass auch die Gemeinden in der Thematik mitarbeiten konnten und auch zukünftig mitarbeiten werden. Aufgrund des Kantonsrates gibt es nun eine kleine Änderung, welche auch zeitlich klein gehalten werden sollte. Ich wende meine Worte hier auch an die kommunalen Vertreterinnen und Vertreter im Rat und gehe davon aus, dass diese im Bilde sind, was zur Zeit alles läuft und wie das Ganze getaktet ist. Ich unterstütze das Vorgehen des Parlaments, aber ich möchte keine künstliche, weitere Verzögerung. Die nächste Veranstaltung zur Thematik ist in zwei Wochen geplant und mir ist wichtig, dass das Baudepartement dann über einen vom Kantonsrat gefällten Entscheid informieren kann und nicht über eine ausstehende 2. Lesung und Schlussabstimmung. Schaffen wir heute bzw. morgen Klarheit, damit wir und das Baudepartement wissen, wie der Marsch in dieser Sache weitergeht. Den Inhalt besprechen wir dann in der Junisession.

Session des Kantonsrates vom 23. bis 25. Februar 2015
23.2.2015Wortmeldung

beantragt im Namen der SVP-, CVP-EVP- und FDP-Fraktion

in Art. 43 Abs. 1 zu streichen, Abs. 2 und 3 wie folgt zu formulieren:

«(Abs. 2) Der Kantonsrat erlässt den Richtplan im Bereich der kantonalen und regionalen Entwicklungsziele und Entwicklungsstrategien, insbesondere im Bereich Siedlung und Verkehr sowie der erwarteten Bevölkerungs- und Arbeitsplatzentwicklung.

(Abs. 3) Die Regierung erlässt aufgrund der Vorgaben des Kantonsrates den restlichen Teil des Richtplans.»

sowie einen neuen Abs. 3bis mit folgendem Wortlaut: «Die politischen Gemeinden und die zuständigen Organe der Regionen werden vor Erlass des kantonalen Richtplans angehört. Die Anhörung umfasst:

a) den Entwurf der Regierung über die Vorlage an den Kantonsrat nach Abs. 2 dieser Bestimmung;

b) den Entwurf des zuständigen Departementes über den in die Zuständigkeit der Regierung fallenden Teil des Richtplans.»

und einen neuen Abschnitt Ibis mit folgendem Wortlaut: «Die Regierung legt den ersten Bericht nach Art. 43 Abs. 4 des Gesetzes über die Raumplanung und das öffentliche Baurecht (Baugesetz) vom 6. Juni 1972 in der Fassung gemäss VII. Nachtrag nach Ablauf von vier Jahren vor, nachdem der Kantonsrat erstmals den Erlass des Richtplans nach Art. 43 Abs. 2 des Gesetzes über die Raumplanung und das öffentliche Baurecht (Baugesetz) vom 6. Juni 1972 in der Fassung gemäss VII. Nachtrag beschlossen hat.»

Vorhin wurde eigentlich weder von den Parlamentsmitgliedern noch von der Regierung eine Eintretensdiskussion geführt, sondern es ging bereits um das graue Blatt und um das nächste Geschäft. Ich betone noch einmal, dass wir heute ausschliesslich über die Zuständigkeit sprechen. Den bürgerlichen Fraktionen geht es nicht darum, das Geschäft zu behindern, sondern zu beschleunigen. Ich erinnere daran, dass das Baudepartement selber bis im Oktober eine Vernehmlassung zum Richtplan machen will. Die Antragsteller sind ganz klar der Auffassung, dass, wenn diese Zuständigkeitsordnung steht, und die vorberatende Kommission im Mai das zweite Geschäft behandelt, wir im Fahrplan sind.

Session des Kantonsrates vom 23. bis 25. Februar 2015
23.2.2015Wortmeldung

Präsident der vorberatenden Kommission: Dem Antrag der vorberatenden Kommission ist zuzustimmen.

Nachdem doch schon Wesentliches für und gegen die Anträge gesagt wurde, möchte ich noch die Sicht der vorberatenden Kommission darlegen. Angesichts der erhöhten Bedeutung des kantonalen Richtplans für die Entwicklung unseres Kantons erachtet es die vorberatende Kommission bzgl. Art. 43 Abs. 2 als zweckmässig, dass der Kantonsrat den Richtplan in jenen Bereichen erlässt, bei denen er inhaltlich zuständig ist. Damit erübrigt sich der in der vorberatenden Kommission diskutierte Genehmigungsvorbehalt zu den durch den Kantonsrat beschlossenen Vorgaben. Die beantragte Formulierung auf dem gelben Blatt hat auch den Vorteil, dass nach dem Erlass durch den Kantonsrat klar ist, welche Teilpläne zusätzlich durch die Regierung zu erlassen sind. Mit dem neuen Abs. 4 in Art. 43 soll eine regelmässige Berichterstattung an den Kantonsrat über die Zielerreichung, die räumliche Entwicklung und die Umsetzung des Richtplans sicher gestellt werden. Dieser Punkt ist gemäss den Ausführungen durch den Vorsteher des Baudepartementes in der Eintretensdiskussion nicht bestritten.

Der Beschlussfassung in der vorberatenden Kommission über die einzelnen Absätze des geänderten Art. 43 hat jeweils eine deutliche Mehrheit zugestimmt, meistens mit 11:4 Stimmen. Dem ganzen geänderten Art. 43 hat die vorberatende Kommission mit 11:3 Stimmen bei 1 Enthaltung zugestimmt.

Dem Antrag an das Präsidium, beide Lesungen in der Februarsession 2015 durchzuführen, hat die vorberatende Kommission mit 12:3 Stimmen zugestimmt. Der guten Form halber stelle ich mit diesen Ausführungen diesen Antrag jetzt an das Präsidium bzw. an den Rat, beide Lesungen in dieser Session durchzuführen.

Session des Kantonsrates vom 23. bis 25. Februar 2015
23.2.2015Wortmeldung

(im Namen der CVP-EVP-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten.

Ich mache es kurz und schliesse mich in wesentlichen Punkten den Vorrednern an. Nach der Revision des Raumplanungsgesetzes kommt dem kantonalen Richtplan eine grössere Bedeutung als Führungsinstrument zu. Die CVP-EVP-Fraktion findet es angebracht, dass dieses Führungsinstrument in der Verantwortung des Kantonsrates ist. Deshalb befürwortet sie, dass der Kantonsrat die Entwicklungsziele und -strategien, die Bevölkerungs- und Arbeitsplatzentwicklung erlässt. Die CVP-EVP-Fraktion lädt die Regierung ein, dem Kantonsrat alle vier Jahre einen Bericht über die Zielerreichung zu unterbreiten. Über den Inhalt der zweiten Vorlage, Geschäft 28.15.01 «Kantonsratsbeschluss über die Entwicklungsziele und Entwicklungsstrategien der Raumplanung sowie die Festlegung der erwarteten Bevölkerungs- und Arbeitsplatzentwicklung» wird in der Februarsession noch nicht diskutiert. Dennoch sei vorab schon erwähnt, dass sich die CVP-EVP-Fraktion für die demokratisch beschlossenen Ziele der Raumplanung einsetzt und stark macht. Sie zieht ein differenziertes Szenario einer Schwarz-Weiss-Malerei vor.

Session des Kantonsrates vom 23. bis 25. Februar 2015
25.2.2015Wortmeldung

Die St.Galler Bevölkerung will einen sorgfältigen Umgang mit unserer Kulturlandschaft. Sie tat dies kund mit einem eindrücklichen Ergebnis bei der Abstimmung zum Raumplanungsgesetz – 64 Prozent stimmten damals klar Ja. Die Verlierer jener Abstimmung, die wollen jetzt den Volkswillen unterlaufen, obwohl das Volk ja immer zu oberst steht mit ihren Entscheidungen. Mit der Änderung beim Raumplanungs- und Baugesetz wollen Sie die Zuständigkeit neu ordnen und wollen damit die Möglichkeit erhalten, dass Sie ein hohes Entwicklungsszenario zur Grundlage der Richtplanung setzen können.

Wir wollen die Zerstörung der st.gallischen Kulturlandschaft nicht akzeptieren. Wir ergreifen das Referendum, wir treffen uns auf der Strasse und dann im November im Abstimmungskampf.

Session des Kantonsrates vom 23. bis 25. Februar 2015
23.2.2015Wortmeldung

Dem Ordnungsantrag der vorberatenden Kommission ist zuzustimmen.

Wir haben bis jetzt mehrfach in der Debatte gehört, dass die Umsetzung des Richtplans nach den Vorgaben des geänderten Raumplanungsgesetzes möglichst rasch erfolgen soll. Das war ja auch der Grund, weshalb für die Motion während der Novembersession zwei Lesungen durchgeführt wurden. Wir wollen, dass das Gesetz, in dem es um die Zuständigkeit geht, raschmöglichst verabschiedet wird. Die vorberatende Kommission arbeitet zügig, denn sie ist der Ansicht, dass die Bevölkerung ein Anrecht auf rasche Klarheit hat. Im Moment bestehen in der Bevölkerung und in der Wirtschaft genügend Unsicherheiten, wie es in Zukunft weitergehen soll. Ich erinnere hier nebenbei an den starken Franken und dessen Auswirkungen. Da sollten wir bzgl. Raumplanung nicht eine zusätzliche Verzögerung schaffen.

Ich denke, dass die SP-GRÜ-Fraktion das Referendum durchführen möchte. Das ist kein Problem, und wir freuen uns auf diese Diskussion. Allerdings müsste sie dann, wenn sie das Referendum ergreift, ihren Wählerinnen und Wählern erklären, aus welchen Gründen sie unter Mitbestimmung die ausschliessliche Entscheidung durch die Verwaltung und die Regierung versteht.

Session des Kantonsrates vom 23. bis 25. Februar 2015
23.2.2015Wortmeldung

(im Namen der SP-GRÜ-Fraktion): Der Ordnungsantrag ist abzulehnen.

Wir müssen nun einfach seriös arbeiten, denn in diesem Geschäft haben wir schon mehrmals auf eine «Hauruckübung» gesetzt. Das gehört sich nicht für einen Rat, der sich auf Gepflogenheiten berufen will. Folglich: Hände weg von der 2. Lesung in dieser Session. Auch das vorliegende graue Blatt ist wieder durch «Hauruckübungen zustande gekommen. Die Regierung hat das zur Kenntnis genommen und hat verschiedentlich Kritik daran geübt. Es ist einmal mehr etwas, das auf die Schnelle entstanden ist, und nun soll der Kantonsrat innerhalb von zwei Tagen über die ganze komplexe Thematik endgültig bestimmen. Das passt nicht, das ist einer seriösen Arbeit des Kantonsrates unwürdig. Es besteht keinerlei Dringlichkeit. Die vorberatende Kommission hat solange diskutiert, dass schliesslich das zweite Geschäft nicht mehr beraten konnte. Das war Absicht, weil man es gar nicht beraten wollte, denn man kannte die im Raum stehende Referendumsdrohung. Das kommt einem abgekarterten Spiel gleich und hat mit Seriosität nichts zu tun.

Session des Kantonsrates vom 23. bis 25. Februar 2015
23.2.2015Wortmeldung

Der Ordnungsantrag der vorberatenden Kommission ist abzulehnen.

Es ist das ordentliche Verfahren zu wählen. In Art. 98 GeschKR wird die zweimalige Beratung umschrieben. Danach hat der Kantonsrat bei Dringlichkeit die Möglichkeit, zwei Lesungen in der gleichen Session durchzuführen. Die vorangehende Diskussion hat gezeigt, dass kein zeitlicher Druck besteht. Die vorberatende Kommission sah sich ausser Stande, den Kantonsratsbeschluss zu beraten und Klarheit zu schaffen. Der Vorsteher des Baudepartementes hat das bereits erläutert. Die Vorlage soll an der Maisitzung der vorberatenden Kommission nochmals beraten werden und kommt voraussichtlich in der Junisession wieder in den Kantonsrat. Es besteht also momentan keine Dringlichkeit für eine zweite Lesung. An sich ist es für das ganze Verfahren positiv, dass geklärt ist, welche Meinung der Kantonsrat dem vorliegenden Kantonsratsbeschluss gegenüber hat. Es würde das Verfahren beschleunigen, wenn klar ist, welches Szenario der Kantonsrat wählen wird. Wählt er dasjenige, das die Regierung vorschlägt, oder wählt er ein höheres. Konkret heisst dieses Vorgehen auch, dass der Entscheid über ein allfälliges Referendum auf einer guten Grundlage basiert, und wir darauf verzichten können, wenn sich der Kantonsrat auf ein «Szenario mittel plus» konzentriert und die vernünftige Variante der Regierung unterstützt.

Es ist also ersichtlich, dass es Abklärungs- und Erklärungsbedarf gibt. Eine Dringlichkeit besteht nicht. Ich bitte Sie, sich an das Geschäftsreglement zu halten, wonach nur bei Dringlichkeit zwei Lesungen in der gleichen Session durchgeführt werden dürfen. Bei diesem Geschäft wurden schon verschiedene «Hauruckübungen» durchgeführt. Es wäre schade, wenn wir dies auf die Spitze treiben würden.

Session des Kantonsrates vom 23. bis 25. Februar 2015
23.2.2015Wortmeldung

Ich denke, dass die Vorredner hier Vorgaben und Inhalt verwechseln. Die CVP-EVP-Fraktion ist klar der Meinung, dass es darum geht, bei den Vorgaben Klarheit zu schaffen, wer wofür zuständig ist. Da möchten wir vorwärts machen. Ich habe auch von linker Seite gehört, dass die Gemeinden auf Vorgaben warten und die inhaltliche Debatte dann nachfolgend demokratisch zu führen ist. Am wenigsten Klarheit schaffen wir, wenn wir Referenden im Raum stehen haben und gelähmt sind, weiter zu arbeiten; wenn wir nicht vorwärts kommen, die Geschäfte jetzt unter Dach und Fach zu bringen. In diesem Sinne ist seriöses Arbeiten, wenn wir zuerst die Zuständigkeit und nachher den Inhalt klären.

Session des Kantonsrates vom 23. bis 25. Februar 2015
23.2.2015Wortmeldung

(im Namen der SP-GRÜ-Fraktion): Der Ordnungsantrag der vorberatenden Kommission ist abzulehnen.

Götte-Tübach hat vorhin die Gemeinden angesprochen, die auf einen Entscheid warten; tatsächlich warten sie auf einen Entscheid und auf Klarheit. Wenn die Klarheit bzgl. des vorgesehenen Szenarios nicht gleichzeitig mit der Revision des Baugesetzes, dem Nachtrag, umschrieben wird, haben die Gemeinden keine Klarheit. Vergangene Woche waren wir beim Gemeinderat Flawil eingeladen. Da wurde darauf hingewiesen, dass es für die Gemeinden wichtig wäre, rasch Klarheit zu haben, ob das Referendum ergriffen werden muss oder ob man auf der Basis des Raumplanungsgesetzes Klarheit bekommt und die Regierung ihre Kompetenzen wie bisher beibehält.

Session des Kantonsrates vom 23. bis 25. Februar 2015
24.2.2015Wortmeldung

Präsident der vorberatenden Kommission: Die vorberatende Kommission verzichtete auf eine Sitzung zur Beratung des Ergebnisses der 1. Lesung des Kantonsrates. Sie beantragt, auf die Vorlage in 2. Lesung einzutreten.

Session des Kantonsrates vom 23. bis 25. Februar 2015
23.2.2015Wortmeldung

(im Namen der SVP-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten

Das teilrevidierte Bundesgesetz über die Raumplanung sieht vor, dass Entwicklungsziele und -strategien sowie die Bevölkerungs- und Arbeitsplatzentwicklung verbindlich in den kantonalen Richtplänen aufgenommen werden. Damit diese Ziele und Strategien künftig durch den Kantonsrat festgelegt werden können, soll Art. 43 des Gesetzes über die Raumplanung und das öffentliche Baurecht (kantonales Baugesetz) angepasst werden. Die Ausarbeitung der Vorlage durch die Regierung hat sich aus der Gutheissung der SVP-, CVP-EVP- und FDP-Motion 42.14.24 «Kantonaler Richtplan: Vorgaben des Kantonsrates» ergeben. Die SVP-Fraktion begrüsst die zustimmende Haltung der Regierung zur Stossrichtung der Motion, gemäss derer die Entwicklungsziele und -strategien sowie die Bevölkerungs- und Arbeitsplatzentwicklung künftig durch den Kantonsrat festgelegt werden sollen. Für die SVP-Fraktion ist der Kantonsrat das richtige Gremium, weil er aus 120 gewählten Vertreterinnen und Vertretern der Wahlkreise besteht. Er ist paritätisch zusammengesetzt und vertritt repräsentativ alle Regionen und Bevölkerungsgruppen des Kantons. Neben den lnteressen und Anliegen ihrer Region haben die Kantonsrätinnen und Kantonsräte auch die Solidarität unter den Regionen und das Gesamtwohl im Auge. Deshalb ist der Kantonsrat bestens geeignet, diese wichtige Aufgabe wahrzunehmen.

Raumplanung ist ein sehr verwaltungsdominantes Geschäft. Sie wird fast ausschliesslich von Verwaltungsstellen des Kantons und des Bundes betrieben. Deshalb ist es zwingend nötig, dass zumindest die Rahmenbedingungen der Raumplanung nicht nur von der Verwaltung, sondern von Gesellschaft und Wirtschaft, vertreten durch den Kantonsrat, vorgegeben werden. So gross die Übereinstimmung in der Grundsatzfrage der Zuständigkeit war, so gross waren die Unterschiede in den Ansichten darüber, welche Formulierungen für die Gesetzesänderung die richtigen und zielführenden seien. Bereits in der Sitzung der vorberatenden Kommission und auch danach hat diese Thematik sowohl die Parteien als auch die Regierung beschäftigt. Mit der jetzt vorliegenden Version sind nach Überzeugung der SVP-Fraktion alle wichtigen Aspekte angemessen berücksichtigt.

Session des Kantonsrates vom 23. bis 25. Februar 2015
23.2.2015Wortmeldung

Regierungsrat: Auf die Vorlage ist einzutreten, den Anträgen der Regierung ist zuzustimmen.

Jahrelang gab der Richtplan kaum zu reden, weil wir seit 1996 mit flexiblen Anpassungen und Korrekturen zugunsten der Wirtschaft handeln konnten. Nicht so heute, weil der Richtplan eine neue Bedeutung erhalten hat, viel mehr Inhalte und Details verlangt, damit er genehmigt werden kann. Und er muss genehmigt werden, heute und in Zukunft.

Die Regierung hat in eigener Zuständigkeit bereits vor drei Jahren begonnen, diesen Umbau und diese Veränderungen anzupacken. Nach dem Raumkonzept Schweiz haben wir das Raumkonzept St.Gallen in enger Zusammenarbeit mit den Departementen und Anhörungen in den Gemeinden bearbeitet und so die Richtlinien für den Kanton festgelegt. Das wiederum ist die Grundlage für die Totalüberarbeitung unseres Richtplanes. Die Regierung hat sich sehr wohl überlegt, wie die strategischen Ziele festgelegt werden könnten. Wir haben Abwägungen gemacht, Workshops gehalten und Experten beigezogen und kamen zur Überzeugung, dass das «Szenario mittel plus», d.h. mit Flexibilität, dem Kanton St.Gallen am ehesten gerecht werden kann. Weil jeder Kanton eine andere Ausgangslage, andere Wachtstumsszenarien hat, kann man die Richtpläne und die Stufen, z.B. hoch ist besser als mittel, nicht untereinander vergleichen. Selbst in unserem Kanton ist die Ausgangslage regional unterschiedlich.

Die Regierung hat Verständnis dafür, dass das Parlament bei den strategischen Zielen mitsprechen möchte. Sie hat die Aufforderung der dringlich eingereichten Motion 42.14.24 «Kantonaler Richtplan: Vorgaben des Kantonsrates» aufgenommen, rasch am Richtplan weiter zu arbeiten. Der Auftrag, rasch vorwärts zu machen, war auch aufgrund des Abstimmungsresultats für die Gutheissung mit 75:28 Stimmen deutlich gegeben. Die Regierung hat innerhalb von sechs Wochen die Grundlagen und einen Bericht ausgearbeitet, um dem Kantonsrat ihre Vorgaben aufzuzeigen. Schade, dass es nun plötzlich nicht mehr so pressiert.

Die Regierung hat die Kompetenz für die strategische Ebene, wonach der Kantonsrat die Entwicklungsziele und -strategien sowie die erwartete Bevölkerungs- und Arbeitsplatzentwicklung festlegen soll, bevor dann die Regierung letztendlich den Richtplan erarbeitet, in Art. 43 Bst. b des Baugesetzes nachgeführt und dies der vorberatenden Kommission dargelegt. Diese hat dann sehr lange um diesen einen Artikel diskutiert und anschliessend zwei Dinge festgelegt. Diese wiederum konnte die Regierung so nicht akzeptieren. Es geht dabei um eine Zweiteilung im gleichen Erlass, eine Zweiteilung der Kompetenzen, nämlich dass der gleiche Erlass einerseits vom Parlament, andererseits aber auch von der Regierung festgelegt werden soll. Dies funktioniert in der Praxis sehr schlecht, insbesondere nicht beim Teilbereich «Siedlung und Verkehr». Denn genau hier könnte bei jedem, der keine Einzonung bekommt, der Entscheid wieder auf die strategische Ebene gehoben und interventiert werden. Die Regierung hat auf dem roten Blatt versucht, eine pragmatische und vernünftige gesetzliche Regelung darzulegen, die dem Parlament den Entscheid über die Entwicklungsziele und -strategien lässt und der Regierung wie bis anhin den Erlass des Richtplanes. Das war aber nicht das von den Parlamentariern erhoffte Resultat, worauf die SVP-, CVP- und FDP-Fraktionen ganz kurzfristig ein graues Blatt verteilt haben, auf dem die eigenen Anträge der vorberatenden Kommission korrigiert werden. So funktioniert das nicht.

Es wird auch gewaltig unterschätzt, was eine jährliche Revision bedeutet. Ein Beispiel: Vor einem Monat haben wir die Teilrevision 14 verabschiedet. In dieser Teilrevision ging es um zehn Gebiete, die wir bearbeitet haben. Es waren dies nur die folgenden, notwendigsten Anpassungen: wirtschaftliche Schwerpunktgebiete, schützenswerte Ortsbilder, schützenswerte archäologische Fundstellen, Naturgefahren, Aggloprogramme, Strassen- sowie Langsamverkehr, öV, Windenergieanlagen, Kleinwasserkraftwerke, Abbaustandorte, Deponien und Kehrichtverbrennungsanlagen. Bei diesen zehn Bereichen kam es in nur einem einzigen Jahr zu 86 Vernehmlassungen mit 213 Einwendungen. Die Regierung legt grossen Wert auf das Einholen von Meinungen und gemeinsamer Entwicklung. Teilgenommen haben 34 Gemeinden, 6 Regionen, 7 Nachbarkantone, 4 Nachbarsländer sowie ausländische Regionalverbände, 5 Einzelpersonen, 28 Parteien, Verbände, Organisationen, Privatunternehmen, 1 Agglomeration und das Bundesamt für Raumentwicklung. Alles wurde sorgfältigst ausgewertet. Wir haben in einem 70-seitigen Bericht alle Einwendungen behandelt und den Angehörten mitgeteilt, weshalb etwas berücksichtigt wurde und weshalb nicht. Das ist eine Teilrevision, das sind realistische Aufwendungen.

Im Zusammenhang mit dem grauen Blatt bin ich froh, dass man im Kantonsrat mittlerweile eingesehen hat, dass man nicht plötzlich die normalen Aufgaben der Regierung auf die strategische Ebene heben kann. Hingegen wird immer noch auf dieser Zweiteiligkeit beharrt. Das Parlament erlässt einen Teil, und die Regierung erlässt den Rest von 70 bis 80 Prozent. Das ist der eigentliche Unsinn der Verantwortlichkeit und Zuständigkeit. Auf dem roten Blatt hat die Regierung klar und deutlich geregelt, dass der Kantonsrat den strategischen Teil als Grundlage nicht nur festlegt, sondern beschliesst und die Regierung den Richtplan erlässt. Die doppelte Zuständigkeit, wie sie auf dem grauen Blatt vorgesehen ist, ist im Kanton St.Gallen fremd. Rein rechtlich wäre sie offenbar möglich, aber in der Praxis ist sie schlecht zu handhaben. Nach aussen bewirkt sie vorwiegend Verwirrung, weil man einmal mitteilt, dass der Kantonsrat erlassen hat und ein Jahr später, dass auch die Regierung erlassen hat. Aber wer hat jetzt was erlassen, wenn es nur einen Richtplan gibt? Da ist von Klarheit keine Spur. In Bern interessiert kaum, wer im Kanton St.Gallen den Richtplan erlassen hat, Hauptsache, er ist erlassen und wir haben eine klare Linie. Dann bewegen wir uns in einem verlässlichen System, kennen die sachlichen Begründungen und die Prüfungen gehen schneller. Ansonsten besteht die Gefahr, dass irgendwelche, zum Teil Zufallsentscheide in den Richtplan eingeschmuggelt werden, wie das beispielsweise im Kanton Zürich der Fall ist. Man diskutiert im Parlament über eine vom Volk abgelehnte Piste und entscheidet anders darüber. In solchen Fällen bleibt dem Bund nichts anderes übrig, als zu intervenieren. Ein solches Vorgehen ist nicht zielführend.

Weiter beschäftigt mich der neue Abs. 3bis, der eine doppelte Anhörung vorsieht. Das ist jedoch enorm schwierig und aufwändig, denn gemäss den Ausführungen auf dem grauen Blatt soll bei Bst. a und Bst. b eine Vernehmlassung gemacht werden. Das geht aber nicht gleichzeitig, denn diese Möglichkeit ist entfernt worden. Die Regierung muss ja zuerst die Strategie, d.h. die Grundlage, des Kantonsrates kennen, bevor sie ihre Aufgaben lösen kann. Wann folglich, sollen denn die Anhörungen gemacht werden? Will der Kantonsrat die Grundlage beschliessen, so wie die Regierung den Richtplan, und sie dann in die Anhörung geben, damit noch Korrekturen gemacht werden können. Was heisst das dann, wenn die Regierung etwas korrigieren will? Diskutiert der Kantonsrat dann ein zweites Mal über die Festlegung und allfälligen Korrekturen der eigenen Strategie? Dieses Vorgehen ist einfach nicht zielführend. Dieser Abs. 3bis (neu) Bst. a ist nicht praxistauglich, braucht Monate oder Jahre und bringt nur Verzögerungen. Zum Bericht: Die Regierung muss gemäss Art. 9 der Verordnung des Bundes alle vier Jahre einen Bericht über die Wirksamkeit an den Bund abliefern. Weil wir diesen Bericht ohnehin machen müssen, sind wir auch gerne bereit, dem Parlament alle vier Jahre einen Bericht zu unterbreiten und zwar den gleichen Bericht, mit dem gleichen Inhalt und dem gleichen Resultat. Diese Frist braucht folglich nicht eigens erwähnt zu werden.

Ich fasse zusammen: Es ist schon sehr erstaunlich, dass man eine dringliche Motion mit der Betonung und dem Auftrag an die Regierung gutheisst, die Sache rasch anzugehen, um sie dann selber aber recht gemütlich anzupacken, indem man sagt, dass die Zeit keine Rolle spiele, weil der Bericht noch nicht fertig behandelt sei. Wir haben jetzt die Verhandlungen mit den Gemeinden stoppen müssen, weil wir die Grundlage ja noch nicht kennen. Das ist eigentlich schade. Nun hört man auch, dass die Sache nicht mehr so sehr eile, weil einige Gemeinden ja noch Land haben. Das mag so stimmen, aber ich rufe in Erinnerung, dass das Raumplanungsgesetz seit dem 1. Mai 2014 gilt und wir genau fünf Jahre Zeit haben, um einen bundestauglichen Richtplan vorzulegen und genehmigen zu lassen. Ansonsten sind dann im Kanton St.Gallen keine Einzonungen mehr möglich.

Bereits in der Übergangszeit muss jeder Teilzonenplan vom Bund genehmigt werden, und er wird nur genehmigt, wenn irgendwo ein gleiches Stück ausgezont wird. Ich habe bereits zweimal entscheiden müssen und habe zwei ganz normale Teilzonenpläne von Gemeinden nicht bewilligen können, weil keine Ersatzauszonung besteht. Doch der Kantonsrat blockiert, weil es ja nicht pressiert. Ich fühle mich aber zusammen mit der ganzen Regierung verantwortlich für die Weiterentwicklung des Kantons. Das ist so aber nicht möglich. Des Weiteren fühle ich mich auch der Wirtschaft, den KMUs und den investionsbereiten Hauseingentümern gegenüber verpflichtet, dass sie zu Bauland kommen. Im Moment jedoch sind wir handlungsunfähig, und je länger das andauert, desto schwieriger wird die Situation. Dies wird früher oder später in einzelnen Gemeinden spürbar. Das ist bitter und v.a. nicht notwendig. Wir sind in der guten Lage, Richtplan, Planungs- und Baugesetz mit den entsprechenden Instrumenten gegen Baulandhortung, aber für Szenarien mit Verdichtungen, einsetzen zu können. Wenn wir unsere Aufgabe dann gelöst haben, müssen wir jedoch auch den Gemeinden Zeit geben, um ihre Instrumente, Planungen, Baureglemente usw. anzupassen. Deshalb müssen wir die Zeit jetzt nützen, auch wenn wir formell noch viereinhalb Jahre haben. Ich beantrage eine klare und deutliche gesetzliche Grundlage und nicht einfach ein Abwarten. Das rote Blatt der Regierung zeigt eine klare Kompetenz des Parlamentes für die strategischen Ziele und die Aufgaben der Regierung auf, damit diese weiterhin den Richtplan situativ anpassen kann. Das ist der schnellste, der geradeste und der klarste Weg zum Ziel und wird auch der Motion 42.14.24 gerecht.

Session des Kantonsrates vom 23. bis 25. Februar 2015
23.2.2015Wortmeldung

Ratspräsident: Das Präsidium sieht eine Eintretensdiskussion vor.

Session des Kantonsrates vom 23. bis 25. Februar 2015
23.2.2015Wortmeldung

im Namen der SP-GRÜ-Fraktion: Auf die Vorlage ist nicht einzutreten.

Der Präsident der vorberatenden Kommission hat erwähnt, dass bis zum Jahr 1995 jeweils der Grosse Rat die Rahmenbedingungen für die Raumplanung festgelegt hat. Das haben wir alle nicht mehr erlebt, mit Ausnahme eines einzigen Regierungsvertreters. Offenbar war es damals so, dass endlose und schwierige Diskussionen stattfanden, die von egoistischen Haltungen der lnteressenvertreterinnen und -vertretern, Gemeindepräsidentinnen und -präsidenten sowie Vertretern der Bauwirtschaft geprägt waren. 1995 hat der Grosse Rat eingesehen, dass es sinnvoller, fairer und zielführender wäre, wenn die Regierung die Eckdaten für die Raumplanung festlegen würde.

Dem ist heute immer noch so. Die Regierung hat eine Gesamtsicht und damit den Überblick. Sie denkt ganzheitlicher als die Parlamentsmitglieder, ist nicht Lobbyistin oder Lobbyist, wie es der Kantonsrat bis zu einem gewissen Grad ist und vertritt keine Partikularinteressen. Viele Bürgerliche bzw. Vertreter der Baulobby wollen nun die Kompetenz zur Festlegung der Rahmenbedingungen für die Raumplanung wieder dem Kantonsrat überantworten. Anschliessend wollen sie ein hohes Wachstumsszenario bei der Bevölkerung und den Arbeitsplätzen durchsetzen; das jedenfalls wurde dem Kantonsrat beim Einreichen der Motion 42.14.24 sowie in der vorberatenden Kommission kommuniziert. Ziel ist ein hohes Wachstumsszenario. Auch die Regierung schlägt ein Wachstumsszenario vor, womit für Entwicklung gesorgt ist. Der Vorschlag der Regierung geht leider vielen Baulobbyisten zu wenig weit; sie wollen noch viel mehr Neueinzonungen ermöglichen, nicht nur 140 ha sondern vier Mal mehr. Bildlich gesprochen würden damit nicht 250 Fussballfelder, sondern deren 1000 eingezont. Je Gemeinde würde dies ungefähr 13 zusätzliche Fussballfelder ausmachen. Verdichtetes Bauen ist anspruchsvoller und mühsamer als das Bauen auf der grünen Wiese. Doch widerspricht das Wachstumszenario hoch ganz klar der eidgenössichen Abstimmung zum Raumplanungsgesetz im März 2013. Damals haben die St.Gallerinnen und St.Galler diesem Gesetz mit 64 Prozent zugestimmt, dies bei einem schweizerischen Durchschnitt von 62 Prozent. Damit wollte man der Zersiedelung Einhalt gebieten und das verdichtete Bauen von Wohnsiedlungen künftig vorantreiben. Aus dieser Sicht ist die Rückgabe der Kompetenzübertragung für die Festlegung der Eckpunkte der Raumplanung ans Parlament falsch.

Die vor einem Jahr mit knappen 50,3 Prozenten angenommene SVP-Initiative zur Beschränkung der Zuwanderung schafft neue Realitäten: weniger Zuwanderung; weniger Bevölkerungswachstum. Das trifft insbesondere für unseren Kanton St.Gallen zu. Wenn man nur den interkantonalen Wanderungssaldo betrachtet, d.h. wieviele Personen ziehen von welchem in welchen Kanton, dann zeigt sich, dass mehr Leute den Kanton St.Gallen verlassen, als Leute aus einem anderen Schweizer Kanton hierher ziehen. Das ist ein negativer Wanderungssaldo. Positiv hingegen ist der Saldo bei der Zuwanderung aus dem Ausland. Weil aber hier jetzt gebremst wird, reicht das Szenario der Regierung bei Weitem aus, um den zukünftigen Bedarf an Baumöglichkeiten sicher zu stellen. Wer folglich im Interesse des Volkes und im Interesse des Raumplanungsgesetzes entscheiden will, muss jetzt für Nichteintreten stimmen. Wer das nicht tut, gibt den Verlierern der Abstimmung vom 3. März 2013, der Baulobby, Recht und entscheidet gegen den Willen des Volkes.

Session des Kantonsrates vom 23. bis 25. Februar 2015
23.2.2015Wortmeldung

(im Namen der grösstmöglichen Mehrheit der GLP-Gruppe): Auf die Vorlage ist nicht einzutreten. Die BDP-Gruppe wird gesondert Stellung nehmen.

Dieser Rat entscheidet heute im Schnellzugstempo über die Vorlage 22.15.01, bei der die Kompetenz für die strategischen Eckwerte des Richtplans und das diesem zugrunde liegende Wachstumsszenario von der Regierung an den Kantonsrat übertragen werden soll. Ich gehe nicht einig mit Göldi-Gommiswald, denn was wir heute besprechen, ist auch inhaltlich zwingend verbunden mit der Vorlage 28.15.01 «Kantonsratsbeschluss über die Entwicklungsziele und Entwicklungsstrategien der Raumplanung sowie die Festlegung der erwarteten Bevölkerungs- und Arbeitsplatzentwicklung», d.h. der Diskussion, die wir in der Junisession 2015 führen werden. Deshalb gehe ich an dieser Stelle auch auf den Inhalt ein.

Der Kantonsrat entscheidet heute, ob er die Kompetenz erhält, über Eckwerte des Richtplans zu bestimmen, einschliesslich der Festlegung des zu Grunde liegenden Wachstumsszenarios. Dazu liegen verschiedene Varianten auf gelben, roten und grauen Blättern vor. Welche Variante in der Ausmarchung obsiegt, ist aber sekundär. Die Mehrheit der GLP-Gruppe glaubt nicht, dass der Kantonsrat diesen Entscheid fällen muss, denn wenn die Ratsmehrheit für die Änderung des Baugesetzes stimmt, dann wird sie in der Junisession ein Szsenario hoch beschliessen, auch wenn Göldi-Gommiswald sagt, dass dies im Moment für die CVP-EVP-Fraktion noch sehr offen sei. Die Motionäre haben sich aber in der Novembersession 2014 sehr klar dazu geäussert. Ich zitiere dazu aus dem Votum von Locher-St.Gallen: «Hier geht es um den Vollzug eines Gesetzes, das einen gewissen Spielraum gibt, einen Spielraum, den man nutzen oder nicht nutzen kann. Andere Kantone wie beispielsweise der Thurgau oder Graubünden nutzen ihn, und die Motionäre wollen ihn auch nutzen. Das sind keine «Bubentrickli», bleiben wir bei der Sache. Wir respektieren die Abstimmung über das neue Raumplanungsgesetz, aber wir schöpfen die Spielräume für die Bevölkerungs- und die Arbeitsplatzentwicklung in diesem Kanton aus. Das müsste auch im Interesse der SP-GRÜ-Fraktion sein.» Das sind ganz klare Aussagen, für die ich Locher-St.Gallen dankbar bin, weil er im Namen der Motionäre reinen Wein einschenkt. Er hat diese Aussage, dass das Ziel der Motion das Szenario hoch sei, am 7. Dezember 2014 im «Tagblatt am Sonntag» bestätigt. Die Mehrheit der GLP-Gruppe kann diesem Ziel nicht zustimmen und deswegen auch der Änderung des Baugesetzes nicht.

Noch ein paar Gedanken zu den Stichworten wirtschaftsfreundlich, wirtschaftsfeindlich und entwicklungsfeindlich usw. Was wir heute auf dem Tisch haben, wenn wir dem Baugesetz nicht zustimmen, ist das Regierungsszenario «FfS aufgerundet», basierend auf dem Szenario der Fachstelle für Statistik des Kantons St. Gallen (abgekürzt FfS). Das Bundesamt für Statistik beschreibt damit eine Entwicklung zwischen den Szenarien «hoch» und «mittel». Dieses Szenario «FfS aufgerundet» sieht neben einigen Rückzonungen von nicht benötigten Flächen eine Neuschaffung von Siedlungsgebiet und Bauland im Umfang von 1,4 Mio. m2 vor. Dazu kommen bestehende Baulandreserven im Umfang von gut 11 Mio. m2, die nach der Rückzonung ohnehin noch übrig sind. Ich möchte darauf hinweisen, dass «FfS aufgerundet» bereits deutlich über dem Szenario des Bundes liegt.

Zudem sieht die Regierungsvorlage ein Wachstum von 70'000 Arbeitsplätzen vor. Ich wünsche mir das zwar auch, aber wenn ich mich an die Sitzung der vorberatenden Kommission zum Bericht «Standortförderung» erinnere, dann muss ich sagen, dass die Regierung da sehr optimistisch ist. Ausserdem wurde ein Spielraum mit verschiedenen Flexibilisierungsmassnahmen eingebaut. Das heisst, es liegt hier keine Vorlage vor, welche die Wirtschaft erstickt, sondern vielmehr eine, welche neben dem Wachstum in die Fläche auch eine innere Verdichtung und Nutzung von Indurstriebrachen fördert. Beim Szenario hoch werden wir vor allem in die Fläche bauen und werden so die Siedlungen sich weiter ins Land hineinfressen lassen. Dieses Weiterwuchern ist genau jenes Szenario, dem das Volk vor nicht allzu langer Zeit mit 64 Prozent Stimmenanteil eine klare Abfuhr erteilt hat. Es geht jetzt darum, diesen Volkswillen zu respektieren.

Eine letzte Bemerkung zum Stichwort wirtschaftsfeindlich mit Blick auf die bürgerliche Zusammensetzung der Regierung: Wenn uns eine bürgerliche Regierung ein Szenario präsentiert, das die Wirtschaft und die Entwicklung abwürgt, dann müssten wohl in den Findungskommissionen der bürgerlichen Parteien die Köpfe rollen!

Session des Kantonsrates vom 23. bis 25. Februar 2015
23.2.2015Wortmeldung

Präsident der vorberatenden Kommission: Auf die Vorlage ist einzutreten.

Nach der Revision des eidgenössischen Raumplanungsgesetzes (abgekürzt RPG), welches am 1. Mai 2014 in Kraft getreten ist, kommt dem kantonalen Richtplan eine grössere Bedeutung als Führungsinstrument zu. Die gesamte Entwicklung eines Kantons wird neu darüber gesteuert. Im Richtplan ist künftig festzulegen, wie sich der Kanton räumlich in Bezug auf Grösse und Verteilung des Siedlungsgebietes sowie die zu erwartende Bevölkerungs- und Arbeitsplatzentwicklung entwickeln soll.

In der Novembersession 2014 wurde die als dringlich erklärte Motion 42.14.24 «Kantonaler Richtplan: Vorgaben des Kantonsrates» mit deutlicher Mehrheit angenommen. Ihr zufolge soll der Kantonsrat in die strategische Planung einbezogen werden. Bereits bis zum Jahr 1996 war dafür der Grosse Rat abschliessend zuständig. Mit dem VII. Nachtrag zum Baugesetz kommt die Regierung diesem Auftrag nach. Die vorberatende Kommission hat das Geschäft – ohne Beizug externer Fachleute – an einer halbtägigen Sitzung beraten. Sie beantragt grossmehrheitlich dem Rat, auf die Vorlage einzutreten und den VII. Nachtrag zum Baugesetz in der modifizierten Fassung gemäss gelbem Blatt gutzheissen. Das rote Blatt mit den Anträgen der Regierung ist abzulehnen.

Der Kanton St.Gallen steht mit der beantragten Lösung nicht alleine da. Vielmehr wird der kantonale Richtplan in der Hälfte der Kantone, darunter in den Nachbarkantonen Zürich, Thurgau, Appenzell A.Rh, Appenzell I.Rh. und Glarus durch das Kantonsparlament erlassen, wesentlich mitbestimmt oder genehmigt. Erwähnenswert ist auch, dass das gewählte Vorgehen zu keinen zeitlichen Verzögerungen führt, weil die Gesetzesänderung bereits zum heutigen Zeitpunkt behandelt werden kann, nachdem der Kantonsrat die Motion im November gutgeheissen hatte. Zudem hat die vorberatende Kommission dem Präsidium beantragt, beide Lesungen in der Februarsession 2015 durchzuführen. Dies hat den Vorteil, dass so rasch klar wird, ob das von verschiedenen Kreisen in Aussicht gestellte Referendum überhaupt ergriffen und es zu einer Volksabstimmung kommen wird.

Nicht Gegenstand dieses Geschäfts ist jedoch der konkrete Inhalt des neuen kantonalen Richtplans. Dieser wird mit dem Kantonsratsbeschluss 28.15.01 «Kantonsratsbeschluss über die Entwicklungsziele und Entwicklungsstrategien der Raumplanung sowie die Festlegung der erwarteten Bevölkerungs- und Arbeitsplatzentwicklung» diskutiert und alsdann wird über die Zuständigkeit des Kantonsrates entschieden. Die vorberatende Kommission hat die Beratungen dazu zwar am 9. Februar 2015 aufgenommen, konnte sie aber aus zeitlichen Gründen nicht beenden. Im Mai ist eine weitere Kommissionssitzung vorgesehen, aufgrund derer dieses Geschäft voraussichtlich in der Junisession 2015 behandelt werden kann. Die vorberatende Kommission beantragt mit 11:4 Stimmen, auf die Vorlage einzutreten. Weitere Ausführungen erfolgen in der Spezialdiskussion.

Session des Kantonsrates vom 23. bis 25. Februar 2015
23.2.2015Wortmeldung

im Namen der FDP-Fraktion: Auf die Vorlage ist einzutreten.

Auf das graue Blatt, das verteilt werden wird, komme ich in der Spezialdiskussion zurück. Seit dem 1. Mai 2014 ist eine Änderung des Raumplanungsgesetzes von ganz grosser Tragweite in Kraft. Die gesamte Entwicklung des Kantons wird verstärkt über den Richtplan gesteuert. So muss im Richtplan festgelegt werden, wie sich der Kanton räumlich entwickeln soll. Das Raumkonzept oder die kantonale Raumentwicklungsstrategie war nach bisherigem Recht nur Grundlage für die Richtplanung. Damit ist der Richtplan künftig räumlich, bevölkerungsmässig, arbeitsplatzmässig und finanziell die eigentliche Stellschraube für sämtliche Entwicklungen des Kantons. Vom Richtplan abhängig sind u.a. die öV-Programme und die Staatsstrassenprogramme. Bei diesen beiden ist der Kantonsrat zuständig, beim zugrundeliegenden Richtplan hingegen bis heute nicht.

Gemäss den eigenen Aussagen des Baudepartementes am 5. Dezember 2013 an der Startveranstaltung im Zusammenhang mit der Richtplanüberarbeitung stehen wir «vor dem grössten Umbau der Schweiz im Bereiche der Raumentwicklung», und bereits steht eine neue Änderung des Raumplanungsrechts zur Diskussion. Sie wurde im Dezember 2014 vom Bundesrat in die Vernehmlassung geschickt. Die Bedeutung des Richtplanes würde, werden diese neuen Vorschläge umgesetzt, damit erneut zunehmen. Auch die FDP-Fraktion ist nicht einfach für Zersiedelungen und Zerstörung der Substanz des Kantons, aber sie ist der Meinung - da unterscheidet sie sich dezidiert von den anderen bürgerlichen Kollegen im Kantonsrat und der Haltung der SP-GRÜ-Fraktion -, dass es nicht mehr Aufgabe der Regierung oder der Verwaltung ist, hier einfach alles zu bestimmen. Was nützt es uns, wenn wir alle drei bis vier Jahre über öV-und Staatsstrassenprogramme entscheiden, aber die Grundlagen dafür, nämlich den Richtplan, der die eigentlichen Parameter der Entwicklung festschreibt, der Regierung und der Verwaltung zur Beschlussfassung überlassen. Die FDP-Fraktion ist etwas erstaunt, dass gerade diejenigen politischen Kreise, die sonst immer für Mitbestimmung, Transparenz und Mitwirkung plädieren, hier die Arbeit in den stillen Kammern der Verwaltung einem transparenten Mitwirkungs- und Entscheidungsprozess im Kantonsrat vorziehen. In diesem Sinn ist Ihr heutiges «Links» durchaus interessant, aber es fehlt ein Wort. Auf der Titelseite schreiben Sie: «Bremsen wir die Rechte aus». Eigentlich hätten Sie schreiben müssen: «Bremsen wir die Volksrechte aus». Das alles müssen Sie aber nicht uns, sondern den vielen direktbetroffenen Bürgern im Kanton erklären.

Die FDP-Fraktion spricht auch nicht einfach für die Baulobby, denn das greift zu kurz, tönt aber nett. Nein, sie spricht für die Wirtschaft in diesem Kanton, für die Arbeitsplätze und für die Bevölkerung. Zu Blumer-Gossau: Die Bauwirtschaft, das sind auch sehr viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die sonst in der Regel durch die Linken vertreten werden. Auf Ebene «Raumplanung» findet eine immer stärker werdende Zentralisierung und Bürokratisierung statt, weg von den Gemeinden und den Kantonen hin zum Bund und seinen Planern. Selbst Beschlüsse der Regierung machen der Bundesbürokratie immer weniger Eindruck. Auch vor diesem Hintergrund ist die FDP-Fraktion der Auffassung, dass ein Parlamentsentscheid in den wichtigen Einzelfragen strategischer Natur dem kantonalen Entscheid mehr und besseres Gewicht verleiht. Die FDP-Fraktion will, dass das Parlament die Handlungsfreiheit betreffend Bevölkerungs- und Arbeitsplatzentwicklung selber in der Hand behält. Es geht in dieser Vorlage einzig um die Frage der Zuständigkeit. Den Inhalt werden wir dann bei der Vorlage 28.15.01 «Kantonsratsbeschluss über die Entwicklungsziele und Entwicklungsstrategien der Raumplanung sowie die Festlegung der erwarteten Bevölkerungs- und Arbeitsplatzentwicklung» diskutieren.

Eine Verzögerung aufgrund der Mitwirkung des Kantonsrates beim Erlass des Richtplanes wird nicht eintreten, hingegen wird dessen Gewicht erhöht, wenn das Parlament mitdiskutiert und entscheidet. Es ist klar, dass der Kanton neu faktisch in erster Linie über den Richtplan gesteuert wird, und die FDP-Fraktion will an diesem Steuer mit dabei sein.

Session des Kantonsrates vom 23. bis 25. Februar 2015
23.2.2015Wortmeldung

Ratspräsident: Die Vorlage ist in 1. Lesung durchberaten und geht zur Vorbereitung der 2. Lesung zurück an die vorberatende Kommission.

Session des Kantonsrates vom 23. bis 25. Februar 2015
23.2.2015Wortmeldung

(im Namen der SP-GRÜ-Fraktion): Dem Antrag der Regierung ist zuzustimmen.

Nachdem nun der Kantonsrat auf die Vorlage eingetreten ist, gilt es Ernst, denn die Bevölkerung will keine weiteren ungehemmten Einzonungen. Das belegen die klaren Resultate der Volksabstimmung zum neuen Raumplanungsgesetz und zur Zweitwohnungsinitiative sowie auch das, allerdings knappe, Resultat zur Masseneinwanderunginitiative. lm Kanton Zürich hat die Bevölkerung der Kulturlandinitiative zugestimmt. Deshalb ist es nicht abwegig, daraus zu folgern, dass ein weiterer, ungehemmter Kulturland- und Landschaftsverbrauch von allen Bevölkerungskreisen abgelehnt wird. Die Regierung hat dieses Anliegen der Bevölkerung in ihrem ursprünglichen Vorschlag zur Richtplanung aufgenommen. Sie hat sich für das Szenario «mittel plus» ausgesprochen, das der Gefühlslage der Bevölkerung wahrscheinlich am nächsten kommt.

Man kann schon sagen, dass wir heute nur über die Zuständigkeiten reden und abstimmen, aber der Hintergrund der dringlichen Motion 42.14.24 «Kantonaler Richtplan: Vorgaben des Kantonsrates» in der letzten Session ist ganz klar und aktenkundig, dass ein höheres Wachstumsszenario erwünscht ist. Die vorberatende Kommission hat nun die Motionsforderungen in eine unglaubliche Richtung weiter entwickelt. Der künftige Richtplan soll zukünftig von zwei verschiedenen Organen erlassen werden, nämlich dass der Kantonsrat das Allgemeine und die Regierung das Spezielle macht. Als Gemeindepräsident muss ich sagen, dass so etwas nicht mehr nachvollziehbar ist. Die Gemeinden wünschen sich ein schlankes und rasches Verfahren und keine extreme Komplizierung. Das führt zu massivem Zeitverlust im Gesamtprozess und schadet unserem Wirtschaftsstandort. Auch dürften die konkreten Diskussionen im Kantonsrat sehr schwierig werden, weil wir kaum bei den strategischen Themen bleiben werden. Die Session zur Behandlung des Richtplans wird sich um mindestens einen Tag verlängern. Der Rat hat doch einen Hang zu Diskussionen über operative Anliegen. Beim Richtplan würden die Parlamentsmitglieder vor der Session mit Einzelanliegen überschwemmt und der Rat würde während der Session stundenlang über solche Einzelanliegen beraten, in Etwa vergleichbar den Diskussionen beim Lotteriefonds. Als Höhepunkt dieser strategischen Debatten werden wir es vielleicht schaffen, die strategischen Leitplanken zu verabschieden und vielleicht auch noch zu «erlassen». Dann geht es weiter zur Regierung, und erst dann kann diese überhaupt sinnvoll zu arbeiten beginnen, und sie wird nochmals ein bis zwei Jahre brauchen, um dann auch ihren Teil zu erlassen.

Wir begehen einen echten Sündenfall, wenn wir die Kompetenz für den Richtplan aufteilen. Wollen wir wirklich ein Kompetenzenchaos, das an jedem Äquivalenzprinzip vorbei geht? Wollen wir diese voraussehbaren, grossen Zeitverzögerungen? Ich hoffe, dass wir das nicht wollen. Ich meine das als Sprecher der SP-GRÜ-Fraktion, aber auch als Gemeindepräsident.

Wenn wir die Kompetenz bei der Regierung belassen, haben wir die schnellstmögliche Deblockierung im ganzen Richtplanverfahren mit dem Bund.

Session des Kantonsrates vom 23. bis 25. Februar 2015
23.2.2015Wortmeldung

Ratspräsident: Ich schlage vor, dass wir zuerst über die gelben, grauen und roten Blätter abstimmen und anschliessend über die allfällige 2. Lesung.

Session des Kantonsrates vom 23. bis 25. Februar 2015
23.2.2015Wortmeldung

Ratspräsident: Wir kommen nun zum Ordnungsantrag der vorberatenden Kommission, die 2. Lesung der Vorlage ebenfalls in dieser Session durchzuführen.

Session des Kantonsrates vom 23. bis 25. Februar 2015
23.2.2015Wortmeldung

Der Kommissionspräsident hat die Durchführung beider Lesungen in dieser Session zur Diskussion gestellt. Kann ich davon ausgehen, dass ich dazu sprechen darf?

Session des Kantonsrates vom 23. bis 25. Februar 2015
24.2.2015Wortmeldung

Ratspräsident: Die Vorlage ist in 2. Lesung durchberaten und geht zur Vorbereitung der Schlussabstimmung an die Redaktionskommission.

Session des Kantonsrates vom 23. bis 25. Februar 2015
23.2.2015Wortmeldung

zu Locher-St.Gallen: Die GLP/BDP-Fraktion sowie einige andere Organisationen werden sich dem Referendum anschliessen. Dazu möchte ich kurz den Fahrplan erläutern. Das Referendum wird zustande kommen, und die Bevölkerung wird im November 2015 über das Referendum abstimmen, unabhängig davon, ob wir heute den Schnellzug fahren oder nicht. Der CVP-EVP-Fraktion möchte ich die Möglichkeit belassen, hier ihr Bild zu klären. Ich gebe die Hoffnung nicht auf, dass die CVP-EVP-Fraktion aufgrund der nationalen Position, welche ihre Partei dort einnimmt, noch zu einem anderen Schluss kommt. Wenn sich aber die CVP-EVP-Fraktion für die 1. und 2. Lesung in dieser Session entscheidet, dann muss ich bis auf Weiteres davon ausgehen, dass sie, wie die Motionäre im November 2014 gesagt haben, ein Szenario hoch anstrebt. Machen wir also zuerst diese Klärung und die 2. Lesung in der Junisession. Dann wissen wir nämlich auch, wie die CVP-EVP-Fraktion zur Sache steht und haben Klarheit. Wie bereits gesagt wurde, ist vielleicht im Juni das Referendum nicht mehr aktuell. Aber wenn wir vom Szenario hoch ausgehen müssen, dann braucht es das Referendum und die Bevölkerung wird im November über die Thematik abstimmen, egal, wie wir heute vorgehen.

Session des Kantonsrates vom 23. bis 25. Februar 2015