Geschäft: Kantonsratsbeschluss über die Genehmigung des Aufgaben- und Finanzplans 2016-2018
Komitee | Kantonsrat |
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Nummer | 33.15.04 |
Titel | Kantonsratsbeschluss über die Genehmigung des Aufgaben- und Finanzplans 2016-2018 |
Art | KR Verwaltungsgeschäft |
Thema | Finanzen, Regalien, Unternehmungen, Feuerschutz |
Federführung | Finanzdepartement |
Eröffnung | 2.12.2014 |
Abschluss | 24.2.2015 |
Letze Änderung | 9.12.2021 |
vertraulich | Nein |
öffentlich | Ja |
dringend | Nein |
Publiziert | Typ | Titel | Datei |
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2.8.2019 | Antrag | Antrag der SVP- und FDP-Fraktion vom 23. Februar 2015 | |
2.8.2019 | Allgemein | Beratungsschema vom 9. Februar 2015 | |
2.8.2019 | Antrag | Antrag Surber-St.Gallen zu Abschnitt II Ziff. 1 vom 23. Februar 2015 | |
2.8.2019 | Botschaft | Botschaft und Entwurf der Regierung vom 16. Dezember 2014 | |
2.8.2019 | Erlass | Ergebnis der einzigen Lesung vom 24. Februar 2015 | |
2.8.2019 | Antrag | Anträge der Finanzkommission vom 21. Januar 2015 | |
2.8.2019 | Antrag | Antrag der SP-GRÜ-Fraktion zu Abschnitt II vom 23. Februar 2015 |
Datum | Akteur | Titel | Letze Änderung |
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1.8.2019 | Gremium | Beteiligung - Finanzkommission 2012/2016 | 19.1.2023 |
Datum | Titel | Resultat | öffentlich | ||||
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Ja | Bedeutung | Nein | Bedeutung | Absent / Enthaltung | |||
24.2.2015 | Gesamtabstimmung | 107 | Zustimmung | 0 | Ablehnung | 13 | |
24.2.2015 | Antrag der SVP- und FDP-Fraktion zu Bst. b des Auftrags | 52 | Zustimmung | 57 | Ablehnung | 11 | |
24.2.2015 | Antrag der SVP- und FDP-Fraktion zu Bst. a des Auftrags | 110 | Zustimmung | 0 | Ablehnung | 10 | |
24.2.2015 | Abschnitt II Ziff. 2 | 14 | Antrag der vorberatenden Kommission | 93 | Antrag der SP-GRÜ-Fraktion | 13 | |
24.2.2015 | Abschnitt II Ziff. 1 | 60 | Antrag der vorberatenden Kommission | 50 | Antrag Surber-St.Gallen bzw. der SP-GRÜ-Fraktion | 10 |
Datum | Typ | Wortlaut | Session |
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24.2.2015 | Wortmeldung | beantragt im Namen der SP-GRÜ-Fraktion, Abschnitt II Ziff. 2 wie folgt zu formulieren: «Die Regierung wird beauftragt, in einem Bericht aufzuzeigen, wie inskünftig mittelfristig die Aufwandentwicklung begrenzt und die Ertragsentwicklung gesichert werden kann, damit der Kantonshaushalt im Gleichgewicht bleibt. Gleichzeitig erscheint es zweckmässig, das Finanzleitbild aus dem Jahr 2002 zu aktualisieren und dem Kantonsrat darüber Bericht zu erstatten.» Der Text ist weitgehend identisch mit dem Antrag der Finanzkommission auf dem gelben Blatt. Jetzt ist es aber so, dass wir der Ansicht sind, dass dieser Auftrag ergänzt werden muss. Wir möchten in diesem Bericht nicht nur die Ausgabenentwicklung beobachtet haben, sondern unserer Ansicht nach ist es klar, dass eine seriöse und umfassende Betrachtung nur möglich ist, wenn man sowohl die Ausgaben- als auch die Einnahmenseite eines Staatshaushaltes betrachtet. Nur eine ganzheitliche Betrachtung ist seriös, wenn man diese Aufwand- und Ertragsentwicklung längerfristig beobachten und analysieren will. | Session des Kantonsrates vom 23. bis 25. Februar 2015 |
24.2.2015 | Wortmeldung | Bst. b. Der Antrag ist abzulehnen. Es verwundert mich ja schon sehr stark, wenn man schon im AFP davon ausgeht, dass man weiss, wie die Entwicklung bezüglich des Euros und bezüglich der Finanzen im Kanton aussehen wird. Es befremdet mich, dass man das Personalgesetz hintergeht und die Sozialpartnerschaft ausschaltet, damit keine Verhandlungen geführt werden müssen. Wenn dieser Antrag im Rat eine Mehrheit findet, dann ist es so, wie Regierungsrat Gehrer gesagt hat, dann müssen die Sozialpartner nicht mehr miteinander an den Tisch sitzen, denn dann ist der Fall klar, es gibt nichts, man verdient schon genug, wie Ammann-Waldkirch erwähnt hat, das Personal soll ja nicht jammern. Aber ich möchte Ihnen vor Augen führen, wir haben in diesem Rat drei Sparpakete in den letzten Jahren beschlossen. Es ist so, dass seit 2011 keine reale Lohnentwicklung mehr stattgefunden hat. Es ist auch so, dass die individuellen Lohnerhöhungen sehr zurückhaltend getätigt wurden. Es wurde massiv auch dort gespart. Es ist nicht so, dass überall einfach der automatische Lohnanstieg durchgezogen wurde. Es ist ja so, dass das in diesem Kanton nicht mehr gilt, obwohl es viele hier im Rat noch meinen. Das Personal hat all diese Sparpakete mitgetragen. Das muss man hier nochmals erwähnen, sie haben es ohne wenn und aber mitgetragen. Sie haben mehr gearbeitet, sie haben das alles gemacht, weil sie wussten, dass die Finanzen in Ordnung gebracht werden müssen. Jetzt gibt es einen Lichtblick und ich bin überzeugt, dass im November die Situation ganz anders aussieht. Jetzt erwartet das Personal etwas, es erwartet, dass es ein positives Signal aus diesem Rat gibt, eine Wertschätzung gegenüber dem Personal, und dass auch wirklich mit den Sozialpartnern in Verhandlung getreten wird. Wie Sie wissen, bin ich ja die Präsidentin der Personalverbände Konferenz des Kantons St.Gallen, wo alle Verbände organisiert sind, wo das Staatspersonal dabei ist. Bitte lehnen Sie diesen Antrag ab, im November, in der Budgetdebatte, kann man ja wieder darüber diskutieren, dann wissen wir auch, wie die Finanzen aussehen, dann haben wir noch genügend Zeit. Aber setzen Sie ein positives Zeichen und nicht ein negatives Zeichen für das Personal und für den Kanton. | Session des Kantonsrates vom 23. bis 25. Februar 2015 |
24.2.2015 | Wortmeldung | Der Bst. b ist abzulehnen. Am 15. Januar 2015 fegte ein Zunami über die Schweiz hinweg. Es sind jetzt etwas mehr als 30 Tage später und die Wellen gehen hoch und die meisten von uns, wenn nicht alle von uns, sehen noch nicht einmal über die erste Welle hinaus wie es weitergeht. Wie wollen Sie jetzt schon Ihren Kurs bestimmen? Warten Sie doch ab, bis die Wellen verebben, bis der Horizont sich klärt und Sie wieder sehen können, wohin die Reise hinführt. Dann machen Sie konkrete Vorschläge. Wenn Sie heute dieses graue Blatt ablehnen, dann entscheiden Sie überhaupt nichts. Wenn tatsächlich dieses düstere Szenario der SVP- und FDP-Fraktion eintreten sollte im Herbst, hat natürlich die Belegschaft Verständnis, dass man die Lohnerhöhung nicht gewähren kann, aber wenn Sie das jetzt einfach so, ohne dass Sie überhaupt über die erste Welle hinaus sehen, präventiv und vorsorglich entscheiden, ist das einfach ein Schnellschuss. | Session des Kantonsrates vom 23. bis 25. Februar 2015 |
24.2.2015 | Wortmeldung | Bst. b ist zuzustimmen. Es wurde fast alles gesagt, aber eines muss ich schon sagen, der AFP ist selbstverständlich immer eine Betrachtung in der jeweiligen Zeit. Dürr-Widnau sagt: «Was wollen wir da ändern, es sieht im November alles anders aus.» Wir müssen dieses Papier aber jetzt behandeln und aus heutiger Sicht ist es völlig quer in der Landschaft, dass man eine Lohnerhöhung des Staatspersonals um 1 Prozent einsetzt. Es ist doch nicht falsch, wenn wir jetzt sagen, aus heutiger Sicht betrachtet, muss es gestrichen werden. Wenn es im November anders ist, dann freue ich mich auch als KMU-Unternehmer, aber aus heutiger Sicht habe ich in meinem kleinen KMU-Betrieb bereits erste Auswirkungen. Und aus heutiger Sicht tätige ich momentan Investitionen nicht und aus heutiger Sicht kann ich auch keine Lohnerhöhungen gewähren. Wenn das im November anders sein sollte, dann freue ich mich für das Staatspersonal, für mich und meine Mitarbeitenden. Wir müssen es heute betrachten. Ich erwarte schon, dass unser Rat dieses Papier auch ernst nimmt, sonst müssen wir es ja nicht mehr machen. Wenn wir immer sagen, das Papier hat eigentlich gar keinen Wert, es wird eh alles anders sein im November, dann haben wir Zeit verbraucht, was nicht notwendig ist. Ich appelliere schon, dass wir realistisch sind und hier einen realistischen Entscheid fällen und das graue Blatt unterstützen. | Session des Kantonsrates vom 23. bis 25. Februar 2015 |
24.2.2015 | Wortmeldung | (im Namen der CVP-EVP-Fraktion): Dem Antrag ist zuzustimmen. Der Antrag der Finanzkommission ist abzulehnen. Das Thema SNB-Ausschüttung hat die Finanzkommission auch dieses Jahr wieder intensiv beschäftigt sowie auch letztes Jahr, die Argumente waren in etwa die gleichen. Wir müssen uns auch langsam die Frage stellen, ob wir jedes Jahr in diesem Parlament die Diskussion führen: Soll man die SNB-Ausschüttung budgetieren und wenn ja, mit welchem Betrag usw.? Es ist allen bewusst und wir sind uns einig, es hat Risiken in dieser SNB-Bilanz, aber Risiken bedeuten schlussendlich auch Chancen. Das haben wir in diesem Jahr gesehen, mit diesen 80 Mio. Franken. Wir müssen jetzt einen Mecano finden, wie in Zukunft bei den Budgetierungen für den AFP klar ist, mit was man ungefähr rechnen kann. Wir müssen auch ehrlich sein, wir haben auch andere Risiken, wie Dividendenausschüttungen von der Beteiligung, Wertberichtigungen der Kantonalbank, wenn die Aktie fällt, Bundesfinanzausgleich oder die Steuereinnahmen usw. Der Mecano, welcher die Regierung vorschlägt, überzeugt eigentlich aus zwei Überlegungen: Einerseits sie hat dem höheren Risiko Rechnung getragen, indem sie nur die Hälfte pro Jahr budgetiert. Das heisst, man geht davon aus, dass alle zwei Jahre eine Ausschüttung erfolgt von 40 Mio. Franken. Da habe ich eine andere Meinung als Hartmann-Flawil (oder Hartmann-Rorschach??) , das ist für mich ein sehr realistisches Szenario. Alle zwei Jahre 40 Mio. Franken. Die Vergangenheit hat auch gezeigt, es gab einmal ein Ausfall und es kann sein, dass es nächstes Jahr noch einen geben wird, aber wir wissen doch heute alle nicht, wo der Euro-Franken-Kurs per 31. Dezember 2015 sein wird. Letztes Jahr hat man in diesem Rat gesagt, das könne man nicht budgetieren, es gäbe einen Verlust, da die Risiken zu hoch sind und es kamen 80 Mio. Franken. Ich denke, wir müssen eine Mecano finden, damit man hier eine Verstetigung hat, damit auch die Regierung budgetieren kann. Entsprechend wird die CVP-EVP-Fraktion analog wie letztes Jahr, diesem Streichungsantrag zustimmen, mit dem Hintergrund, dass wir hier Klarheit schaffen, wie wir mit dieser Ausschüttung in Zukunft umgehen. | Session des Kantonsrates vom 23. bis 25. Februar 2015 |
24.2.2015 | Wortmeldung | (im Namen der CVP-EVP-Fraktion): Dem Bst. a ist zuzustimmen. Bst. b ist abzulehnen. Zu Bst. a: Es ist richtig, in der Finanzkommission haben wir das thematisiert. Es wurde uns dort von der Regierung bestätigt, dass die Planzahlen aktualisiert werden. Wenn jetzt hier gefordert wird, dass man das noch schriftlich festhält spricht inhaltlich nichts dagegen und entsprechend werden wir dem Bst. a zustimmen. Zu Bst. b: Da bitte ich vor allem auch Hartmann-Rorschach ein bisschen die Polemik wegzulassen. Das ist nicht zielführend bei diesem Thema. Wir teilen die Bedenken der SVP- und FDP-Fraktion betreffend einer Lohnerhöhung. Da sitzen wir sogar im gleichen Boot, insbesondere auch wenn man den SNB-Entscheid betrachtet. Ich komme aus einer Region, dem Rheintal, wo die Exportwirtschaft sehr stark vertreten ist. Wo wir aber unterschiedlicher Auffassung sind, ist der Zeitpunkt, an dem wir das genauer betrachten. Wir haben auch sehr kritische Stimmen in unserer Fraktion, wo diese Reallohnerhöhung sehr kritisch beurteilt wird. Aber wir haben in der Finanzkommission ausdiskutiert, dass die Zahlen, die wir im AFP haben, nicht korrekt sind, bzw. der Entscheid der SNB nicht berücksichtigt wird. Es kann doch nicht sein, dass wir irgendwo im Nebel eine Finanzpolitik machen ohne genau zu wissen, wie die Zahlen aussehen. Unser Ansatz ist, dass man die Zahlen aktualisiert und jetzt nicht anfängt, einzelne Mosaiksteine aus diesem AFP herausnimmt. Denn wenn man das konsequenterweise macht, dann muss man auch andere Vorgaben machen (Stellenanschaffungen, andere Ausgabepositionen. Die CVP-EVP-Fraktion lässt sich alle Massnahmen offen. Es kann nicht sein, dass wir jetzt eine Massnahme herausnehmen und quasi indirekt sein, dass die anderen in Ordnung sind. Entsprechend wird die CVP-EVP-Fraktion diesen Antrag ablehnen, aber in ganz klarem Wissen, dass wir in der Budgetdiskussion im November, wenn auch die Wirtschaftszahlen noch aktueller sind und wir die Zahlen des Finanzdepartementes in der Finanzkommission sehen, genau hinschauen, wie liegt das überhaupt drin. Hier mein Appell an Huber-Rorschach, seitens der Personalverbände, aber auch seitens der Regierung, bitte Zurückhaltung üben, Mass halten und dann werde ich Sie schon beim Wort nehmen, wenn Sie sagen, man müsse im November schauen, wie die Finanzsituation sich darstellt. Hier wird die CVP-EVP-Fraktion eine konsequente Politik betreiben. | Session des Kantonsrates vom 23. bis 25. Februar 2015 |
24.2.2015 | Wortmeldung | Dem Antrag ist zuzustimmen. Der Antrag der Finanzkommission ist abzulehnen. Mächler-Zuzwil hat mich herausgefordert, nochmals das Wort zu ergreifen: Ich danke zuerst, dass die FDP-Fraktion Hand bietet einen Mecano zu finden um allenfalls eine vernünftige Lösung für die Zukunft zu erzielen. Ich möchte die FDP-Fraktion daran erinnern, dass letztes Jahr auch beantragt wurde, diese SNB-Ausschüttung zu streichen, da kam es keinen 15. Januar 2015 als Begründung. Und jetzt wird uns vorgeworfen, wir beachten diesen 15. Januar 2015 nicht. Letztes Jahr hatten wir kein Ereignis und da wurde die Streichung auch vollzogen. Wenn man es ganz seriös macht, dann müsste man dies im Budgetprozess machen, wenn wir genauer wissen, wo der Euro-Franken-Kurs ist. Wir hatten vor ein paar Tagen ein Interview von Bundesrat Johann Schneider-Ammann, der sieht das Wachstum nicht so pessimistisch, wie ich es von der FDP-Fraktion gehört haben. Wir müssen da Klarheit schaffen, und wir können nicht alle Positionen auf den genauen Punkt budgetieren, dessen müssen wir uns bewusst sein. Was ich nicht glaube, dass wir in Zukunft dann nicht jedes Jahr die Diskussion haben werden. Dann müssen wir ja in der Februarsession eine Glaskugel haben, die uns sagt, wo der Euro-Franken-Kurs Ende Jahr stehen wird, ob es eine Ausschüttung geben wird und ob wir es ins Budget nehmen oder nicht. Das ist der falsche Weg. Die besten Experten wissen nicht, wo der Euro-Franken-Kurs per Ende Jahr stehen wird. Stimmen Sie dem grauen Blatt zu, damit wir in Zukunft eine gewisse Verlässlichkeit in der Budgetierung haben werden, wie wir damit umgehen werden. | Session des Kantonsrates vom 23. bis 25. Februar 2015 |
24.2.2015 | Wortmeldung | Dem Antrag der SVP- und FDP-Fraktion ist zuzustimmen. legt seine Interessen offen als Unternehmer, der momentan in einer schwierigen Situation steht. Die böse Baulobby, die Bauwirtschaft sieht auch sehr schlechten Zeiten entgegen. Es ist nicht nur der lange Winter, es sind die Vorboten auch der Massnahmen, die wir ja eigentlich als Gesellschaft haben wollen (Zweitwohnungsinitiative, Raumplanung), die unseren Beitrag an die Konjunktur nicht mehr ermöglichen. Zu Huber-Rorschach: Es gibt ja gleichviel. Das ist ja in der heutigen Situation schon einiges. Setzen wir keine falschen Signale, wecken wir keine falschen Erwartungen beim Staatspersonal und stossen wir nicht die Mitarbeitenden, die jetzt zum Teil drei Stunden mehr in der Woche arbeiten müssen, vor den Kopf. | Session des Kantonsrates vom 23. bis 25. Februar 2015 |
24.2.2015 | Wortmeldung | beantragt Abschnitt II Ziff. 1 zu streichen. Dem Antrag ist zuzustimmen. (??) Es geht ja um die Frage, ob man diese 20 Mio. Franken Gewinnausschüttung der SNB im AFP vorsehen soll, bzw. ob man diesen für das Budget 2016 berücksichtigen möchte. Die Finanzkommission hat als vorberatende Kommission dem Antrag zugestimmt, die 20 Mio. Franken für die Budgetierung 2016 zu streichen. Uns erscheint es zentral, diesen Antrag wieder rückgängig zu machen. Ich habe einiges bereits im Eintreten ausgeführt. Es geht ja nun darum, eine gewisse Kontinuität zu erreichen. Die Regierung hat nun ein System vorgesehen, dass nicht mehr die üblichen 40 Mio. Franken einstellen soll, sondern die 20 Mio. Franken jährlich, womit man davon ausgeht, dass im Durchschnitt ungefähr jedes zweite Jahr eine Ausschüttung kommen wird im bisherigen Umfang. Ein solches Szenario ist mit Sicherheit realistisch und irgendwann müssen wir ja mit diesem System auch einmal beginnen. Es kann natürlich sein, dass für das Jahr 2016 diese 20 Mio. Franken dann nicht real da sind von der SNB, vielleicht kommen aber dann erwartungsgemäss im Jahr 2017 wieder 40 Mio. Franken, dann ist das wieder aufgeholt. Wir haben jetzt ins freie Eigenkapital diese 80 Mio. Franken eingestellt, die wir nicht budgetiert haben. Wir können also auch sagen, wir verlegen dieses System, wie schon ein Jahr zurück, auch auf das Jahr 2015, wo wir keine Budgetierung vorgenommen haben. Dann könnten wir auch einen Bezug aus dem freien Eigenkapital von der SNB-Ausschüttung 2005 für das Jahr 2016 tätigen, im Falle, dass tatsächlich diese 20 Mio. Franken im Jahr 2016 ausbleiben. Uns erscheint es realistisch, mit Sicherheit nicht optimistisch, dass man jährlich mindestens 20 Mio. Franken einstellen kann, deshalb beantragen wir dies auch bei der Budgetierung 2016 so vorzusehen. Es wurde vorhin von Alder-St.Gallen erwähnt, dass diese 20 Mio. Franken im Rahmen der üblichen Schwankungen liegen. Dies ist mit Sicherheit korrekt, jedoch wenn wir dann budgetieren, dann sprechen wir, wenn wir irgendwo etwas streichen, nicht von Streichungen im Bereich von 100 Mio. Franken, sondern im Bereich von 1 Mio. Franken oder weniger. Deshalb sind diese 20 Mio. Franken doch sehr relevant. | Session des Kantonsrates vom 23. bis 25. Februar 2015 |
24.2.2015 | Wortmeldung | Anstelle der Wahrnehmungsstörung kommt hier ökonomische Inkompetenz oder Unkenntnis dazu. Die SNB ist tatsächlich, wie es Regierungsrat Gehrer ausgeführt hat, nicht etwas, das irgendein erratischer Block ist, sondern das wird Auf- und Abschwankungen geben, genau gleich, wie es letztes Jahr einen sehr grossen Gewinnvortrag gegeben hat. So wird es auch mit den Werterichtungen auf den Devisen wahrscheinlich in diesem Jahr einen Verlust geben. Aber die anderen Bereiche können auch steigen und fallen. Im Jahr 2016, wir gehen immer davon aus, dass sich beispielsweise erholt und auch die Goldreserven einen höheren Wert haben werden, dann wir die Gewinnaussicht für die SNB wieder ganz offensichtlich gut sein. Insbesondere auch angesichts der grossen Aktienbestände, die 500 Mrd. Franken, welche Regierungsrat Gehrer bereits angesprochen hat, die werden sicherstellen, dass nach diesem Einbruch auch wieder Gewinne der SNB wahrzunehmen oder auch zu verteilen sein werden. Ich bitte Sie, statt Wahrnehmungsstörungen zu sehen, schauen Sie bitte genauer hin. | Session des Kantonsrates vom 23. bis 25. Februar 2015 |
24.2.2015 | Wortmeldung | Ich möchte noch einmal kurz auf einige Ausführungen von Huber-Rorschach zu sprechen kommen: Sie hat uns so quasi vorgeworfen, dass wir die Verhandlungen der Sozialpartnerschaften hintertreiben würden. Wir haben nie gesagt, dass man keine Gespräche führen soll, überhaupt nicht. Was wir gesagt haben ist, dass man von klaren Voraussetzungen ausgehen soll. Und diese Voraussetzungen, die sehen wir derzeit so, dass eine Reallohnerhöhung nicht möglich ist. Was mich aber ein bisschen erstaunt, Huber-Rorschach, in der neuesten Ausgabe von «Links» hat es einen Artikel unter dem Titel «Hände weg von den Löhnen». Ja, was verlangen Sie denn in der Privatwirtschaft mit diesem Artikel? Dass man keine Gespräche führt über die Löhne. Also passt nicht ganz zusammen, mit dem was Sie jetzt zu uns gesagt haben, oder dann müssen Sie mir diesen Artikel noch erklären. Ich möchte aber auch noch auf den Punkt zu sprechen kommen, dass das Staatspersonal keine Lohnerhöhungen hatte in den letzten sieben Jahren. Ja, es stimmt, keine Reallohnerhöhungen, aber man darf nicht übersehen, der Mechanismus Stufenanstieg abzüglich Mutationsgewinne führte dazu, dass seit 2009 etwa 3,5 Prozent mehr Lohnsumme ans Staatspersonal gegangen ist. Das ist ein Faktor. Der zweite Faktor: Ich habe es bereits erwähnt, das kennt die Privatwirtschaft in dieser Art nicht. Der dritte Faktor: Mit dem neuen Personalgesetz 2012 wurden für alle Arbeitnehmenden beim Staat zwischen 20 und 60 Jahren drei zusätzliche Ferientage eingeführt. Wenn man das umrechnet, ergibt das auch in etwa eine Lohnerhöhung von 1,3 Prozent. Zusammengenommen kommt man für die Zeit seit 2009 auf eine Ausweitung der Lohnsumme von etwa 5 Prozent. Das nur zur Klarstellung der Aussage, das Staatspersonal hätte seit 2009 nichts bekommen. | Session des Kantonsrates vom 23. bis 25. Februar 2015 |
24.2.2015 | Wortmeldung | zu 3.2.1. AFP, Personalaufwand. Bei den Aufwandposten für das Personal spielen nicht nur die jetzt bereits schon mehrmals erwähnten Reallohnerhöhungen und Stufenanstiege eine Rolle, sondern auch die Entwicklung des Personalbestandes. Diesbezüglich möchte ich gerne auf Ziff. 3.2.1 Personalaufwand im AFP zu sprechen kommen. Sorgen bereitet hier insbesondere der stetige Ausbau des Staatspersonals von der Zahl der Stellen her. Ich denke, hier müsste man auch grösste Zurückhaltung walten lassen. Es hat da, wenn ich das so durchschaue, doch einige Posten, bei denen man ein Fragezeichen setzen könnte. Ich möchte hier speziell den Fachspezialisten KVG, neue Spitalfinanzierung, erwähnen. Es ist mir nicht so ganz klar, weshalb drei Jahre nach Einführung dieser neuen Spitalfinanzierung nun noch eine Stelle dafür notwendig wird. Ich bitte darum, dass man diese Punkte genau im Auge behält, und dass man den Ausbau des Personals so gering wie nur möglich fasst, weil wir nicht die nötigen Finanzquellen haben, um hier grosszügig weiteren Ausbau zu betreiben. | Session des Kantonsrates vom 23. bis 25. Februar 2015 |
24.2.2015 | Wortmeldung | Bst. a und Bst. b ist zuzustimmen. Ich habe sehr viel Verständnis für grundsätzlich kritische Bemerkungen von Hartmann-Flawil, auch über Ratschläge von Personen und Körperschaften, die nicht unbedingt erfolgreich waren oder sind. Ich meine aber, dass bei veränderten Rahmenbedingungen, und hier ist nicht entscheidend, ob mit oder ohne Mitverschulden der Verantwortlichen, es in der Privatwirtschaft sehr oft nur den Entscheid zwischen zwei Extremen gibt, Kompromisse einzugehen oder komplett zu scheitern. Ich bin mir bewusst, dass diese Fragestellung nicht 1:1 in der öffentlichen Hand angewendet werden kann. Aber auch das Staatswesen muss ich vermehrt solchen Überlegungen stellen. Ich meine deshalb, wenn von verschiedenen Vorrednern gesagt wurde, das Personal hätte die Sparvorlagen mitgetragen, in aller Bescheidenheit, die Frage was hätte es anderes machen können, wenn es so entschieden worden ist? Es wird aber schwierig, wenn Huber-Rorschach sagt, man hätte mehr gearbeitet. Was heisst mehr gearbeitet? Die Arbeitszeit wurde nicht erhöht. Bei einzelnen Stellen dürfte ohne wirtschaftliche Veränderung der Druck und die Belastung grösser sein als bei anderen, aber wir haben im Staat weder die Arbeitszeit erhöht bzw. das war bis jetzt kein Diskussionspunkt, und wir haben auch nicht über Lohnsenkungen gesprochen. In schwierigen Situationen muss sich auch das Gemeinwesen solchen Fragen zumindest stellen. Wie sie dann beantwortet werden ist eine andere Frage. Deshalb bin ich persönlich überzeugt, wenn wir jetzt mit dem grauen Blatt eine Vorgabe für das Budget 2016 geben, dann wollen wir nicht Gespräche mit den Sozialpartnern verhindern, aber wir wollen eine klare Ausgangslage machen für alle. Deshalb, wenn Sie für Lohnerhöhungen sind, dann müssen Sie selbstverständlich diesen Antrag ablehnen. Wenn Sie aber eine Verantwortung mittragen, auch gegenüber den Stimmbürgerinnen und -bürgern, gegenüber den Steuerzahlerinnen und -zahlern, dann sagen Sie Ja, weil es wirklich darum geht, jetzt nicht Gespräche zu führen. Ich hätte dann ganz gerne einzelne dieser Vorrednerinnen und Vorredner im November gehört, wenn man sagt, jetzt haben wir verhandelt und eine Lohnerhöhung in Aussicht gestellt, jetzt kann doch dieser Rat nicht davon abweichen. Das wäre schlechte Sozialpartnerschaft. Machen Sie eine klare Grundlage und stimmen Sie dem Antrag der SVP- und FDP-Fraktion zu, schaffen Sie Klarheit. Und damit auch zu Handen von Huber-Rorschach, das positive Zeichen ist, dass ich keinen Antrag auf Lohnkürzungen stelle. Wir bleiben bei den Löhnen und das können Sie den Mitarbeitenden so sagen. | Session des Kantonsrates vom 23. bis 25. Februar 2015 |
24.2.2015 | Wortmeldung | Der Antrag ist abzulehnen. Dem Antrag der vorberatenden Kommission ist zuzustimmen. Aus meiner persönlichen Sicht muss man dem Antrag der vorberatenden Kommission folgen, selbst wenn die Wahrscheinlichkeit von regelmässigeren Auszahlungen der SNB gegeben wäre. Aber wir haben hier keinen direkten Einfluss und es gibt so viele Unwegsamkeiten, die von den Vorrednern angesprochen wurden, weshalb es nicht richtig ist, etwas zu budgetieren, bei dem mehr Fragezeichen als Wahrscheinlichkeiten bestehen. Wenn ich jetzt aber höre, dass ja genau ein Mechanismus gesucht wird, der klar ist für Rat und Regierung, dann ist der einzige, welcher klar und verbindlich ist, diese möglichen Einnahmen nicht zu budgetieren. Erstens zwingt das die Regierung vielleicht doch irgendwann einmal echt ans Sparen zu denken und nicht nur Sparpakete vorzulegen, wo im Wesentlichen Verlagerungen vorgesehen und beschlossen wurden. Und zweitens, wenn es dann zu Ausschüttungen kommt, tut es unseren Kantonsfinanzen gut, wenn die stark und in wenigen Jahren beanspruchten Reserven wieder etwas erhöht werden können. Ich bitte Sie, diesem Antrag zuzustimmen in der Überlegung, dass wir mittelfristig Erträge aus der SNB überhaupt nicht mehr ins Budget aufnehmen wollen. | Session des Kantonsrates vom 23. bis 25. Februar 2015 |
24.2.2015 | Wortmeldung | zu Mächler-Zuzwil: Was klar ist, Politik muss nicht immer einfach sein, man muss auch schwierige Entscheidungen treffen, warum kann man nicht auch im November schwierige Entscheide treffen? Zu den Vorgaben: Dass man uns richtig versteht, Mächler-Zuzwil hat immer von Vorgaben gesprochen. Sind wir doch ehrlich, es ist ein Entscheid. Wenn wir hier jetzt die Streichung machen, dann ist das ein Entscheid im Wissen, dass die Planzahlen nicht aktualisiert sind, im Wissen, dass wir nicht die Gesamtübersicht gemacht haben über die Stellenanschaffungen usw.. Unserer Meinung nach ist das der falsche Weg. Wir wissen auch nicht, wie sich die wirtschaftliche Situation entwickelt bis im November. Es macht doch jetzt keinen Sinn, im Februar, einen Monat nach dem SNB-Entscheid, hier jetzt eine Massnahme zu ergreifen, wenn wir nicht einmal wissen, wie sich die wirtschaftliche Situation bis zum Herbst weiterentwickelt. Ich möchte Mächler-Zuzwil daran erinnern, dass er nach der SNB-Entscheidung er auch in der Medienmitteilung gesagt hat, man solle Ruhe bewahren und nicht in Panik verfallen. Und jetzt gehen wir im Februar hin, machen schon die ersten Massnahmen, obwohl wir nicht einmal genau wissen, wie der Nebel aussieht bei den Planzahlen. Das finden wir falsch und das meinte ich mit dem anderen Zeitpunkt. Im November ist der bessere Zeitpunkt die Ausgangslage zu beurteilen und wenn notwendig auch die entsprechenden Massnahmen zu ergreifen. | Session des Kantonsrates vom 23. bis 25. Februar 2015 |
24.2.2015 | Wortmeldung | Surber-St.Gallen spricht davon, dass die Ausschüttung der SNB sicher wieder kommen wird. Woher Sie diese Sicherheit nehmen, weiss ich nicht. Viel sicherer für mich wird sein, dass die SNB, sowie das auch Regierungsrat Gehrer gesagt hat, im Jahr 2015 einen Verlust ausweisen wird, und dies möglicherweise in der Höhe von 80 Mrd. Franken, also im Bereich des gesamten Vermögens der Nationalbank. Wenn man in dieser Situation die Einplanung einer Ausschüttung verlangt, dann kommt das medizinisch gesprochen eigentlich einer Wahrnehmungsstörung gleich. Wie soll man, wenn ein Verlust sicher zu erwarten ist, etwas einplanen, das nicht kommen wird - ich verstehe das nicht. Ich bin überzeugt, der Weg, den die Finanzkommission vorschlägt, ist der Richtige. | Session des Kantonsrates vom 23. bis 25. Februar 2015 |
24.2.2015 | Wortmeldung | Da muss ich nun doch etwas erwidern zu dieser Wahrnehmungsstörung. Es war ja für das Jahr 2015 auch vorhersehbar, dass eine Ausschüttung durch die SNB erfolgen wird. Dieser Rat hat in seiner Weisheit damals auch beschlossen, dies nicht einzustellen. Ich weiss nicht genau, wie Sie das nun bezeichnen möchten, Hartmann-Rorschach, ich sage dazu nichts. | Session des Kantonsrates vom 23. bis 25. Februar 2015 |
24.2.2015 | Wortmeldung | Bst. a und Bst. b ist zuzustimmen. Ich erachte als sehr positiv, dass der Sprecher der CVP-Fraktion, Dürr-Widnau, ebenso sehr festgehalten hat, wie auch SVP- und FDP-Fraktion, dass es eigentlich aus der heutigen Betrachtung diese Reallohnerhöhung wenig Sinn macht und wir somit eigentlich diesbezüglich gleicher Meinung sind. Wir haben anscheinend jetzt eine gewisse Differenz, wann man das entscheidende Signal setzen. In der Vergangenheit, das wissen Sie, habe ich einige Jahr in der Finanzkommission mitmachen dürfen, und es gab dort immer ein sehr gutes Instrument, das zwar nicht allen gepasst hat, aber wir haben es immer wieder angewendet; das sind diese Vorgaben. Ich kann Ihnen sagen, dieser Auftrag, wenn Sie dem zustimmen, dann ist das nichts anderes, als eine Vorgabe. Eine Vorgabe, welche Sie der Regierung unterbreiten, mit einer klaren Zielsetzung, auch mit einem klaren Signal. Nämlich dem Signal, dass die Reallohnerhöhung aus Sicht einer Mehrheit des Kantonsrates heute nicht angebracht ist. Immer wenn wir solche Vorgaben gemacht haben, hat das nicht geheissen, dass sie in Stein gemeisselt sind. Ich muss aber sagen, Regierungsrat Gehrer hat sich immer sehr gut an die Vorgaben gehalten. Es ist mir auch klar, wenn wir heute diese Vorgabe machen würden, dass er dieses Zeichen sicherlich ernst nehmen wird. Aber zu sagen, es gäbe damit keine Verhandlung mit den Personalverbänden, ist sicherlich nicht richtig. Es gibt Verhandlungen, sie müssen sogar zusammensitzen und das werden sie auch, Huber-Rorschach, da bin ich mir ganz sicher. Es gibt ja noch andere Themen zum Personal: Der Lohn ist sicherlich ganz entscheidend, aber es gibt noch andere Themen wie die ausserordentlichen Leistungsprämien usw. worüber wir auch diskutieren können. Deshalb zu sagen, es gäbe dann keine Verhandlungen, das ist nicht richtig, zumindest wäre das auch nicht richtig verstanden. Aber jetzt kommt der entscheidende Punkt: Weshalb sollten wir das Zeichen heute setzen? Zu meinen, es sei dann im Voranschlag in der Debatte im November einfacher einen allfälligen Kompromiss von Arbeitgeber und Arbeitnehmer rauszustreichen, da bin ich mir sicher, dass das nicht zutreffend ist. Das wird ganz schwierig sein und da habe ich auch bereits Erfahrungen, wenn wir dann gewisse Entscheide wieder rückgängig machen wollten. Deshalb bin ich klar der Ansicht, Sie müssen das Zeichen heute setzen, wenn Sie der Ansicht sind, dass dieses Zeichen nicht richtig ist. So habe ich zumindest dem CVP-EVP-Sprecher gedeutet. Man ist eigentlich auch der Ansicht, dass das falsch ist. Auch an die Adresse von Ammann-Gaiserwald: Es ist gut möglich, dass man wirklich noch nicht genau sieht, wie viele Wellenschläge noch folgen werden. Aber man kann momentan auch Zeitungen lesen oder Mitteilungen von Unternehmen. Ich kann Ihnen sagen, ich habe verschiedene gelesen, aber darunter war keine, die momentan eine Lohnerhöhung fordert. Es gibt solche, die sagen, dass das Personal länger arbeiten muss und das Personal mach mit, weil Ihnen der Arbeitsplatz wichtiger ist, als momentan irgendwelche illusorische Forderungen aufzustellen oder zu meinen, es gibt noch mehr. Das findet derzeit statt. Es gibt sogar eine Unternehmung, ich erwähne sie nicht, da hat die Belegschaft sogar einer Lohnkürzung von 5 Prozent zugestimmt, weil sie gesehen haben, wie es derzeit steht. Es gibt auch in der Ostschweiz verschiedene Unternehmungen die das so machen, weil gerade wir in der Ostschweiz vom Export massiv abhängig sind. Heute zu sagen, dass wir eine 1-prozentige Lohnerhöhung planen, das ist ja so im AFP drin, ist ein falsches Zeichen. Dieses Zeichen muss korrigiert werden. Deshalb ist im Sinne einer Vorgabe der heutige Entscheid der richtige. Zumindest wenn Sie auch noch gleicher Meinung sind. | Session des Kantonsrates vom 23. bis 25. Februar 2015 |
24.2.2015 | Wortmeldung | legt seine Interessen offen als Staatsangestellter und direkt Betroffener: Dem Antrag ist zuzustimmen. Ich bin froh, bei einem Arbeitgeber mit sehr guten Arbeitsbedingungen angestellt zu sein. Mit der kürzlich revidierten Personalverordnung wurden die Anstellungsbedingungen noch attraktiver. Gehen wir voraus und setzen wir ein Zeichen nach Aussen. Verzichten wir auf 1 Prozent Reallohnerhöhung, verlieren wir nichts, die Anstellungsbedingungen bleiben attraktiv, der Lohn bleibt ebenfalls gleich und sinkt nicht. | Session des Kantonsrates vom 23. bis 25. Februar 2015 |
24.2.2015 | Wortmeldung | (im Namen der SP-GRÜ-Fraktion): Wir beraten diesen Aufgaben und Finanzplan in einem Zeitpunkt, in welchem noch immer schwer abgeschätzt werden kann, wie sich der unverständliche Entscheid der SNB, den Euromindestkurs fallen zu lassen, auf die Wirtschaft auswirken wird. Es wäre aber sicher falsch, jetzt in einen Aktionismus zu verfallen. Es gilt, die Probleme der Wirtschaft, die sich in einem exportorientierten Kanton unweigerlich stellen, ernst zu nehmen es gilt aber auch, genau hinzuschauen, ob Massnahmen, welche nun etwa zu Lasten der Angestellten in Betrieben getroffen werden, tatsächlich zum Erhalt der Arbeitsplätze notwendig sind. Die von verschiedenen Unternehmen bereits beschlossenen Arbeitszeiterweiterungen etwa können nur dann Sinn machen, wenn ein Unternehmen über volle oder übervolle Auftragsbücher verfügt. Unsere Fraktion hat zu diesem Thema verschiedene Vorstösse eingereicht und wird auch noch Vorstösse einreichen. Mit Blick auf die weitere Finanzplanung des Kantons, um die es mit diesem Geschäft ja geht, konnte man gestern immerhin lesen, dass sich die Situation nach dem SNB-Entscheid leicht stabilisiert hat und dass nicht mit einer Rezession gerechnet werden muss. Uns ist aber bewusst, dass man deshalb noch nicht in Optimismus verfallen kann, und dass wir allenfalls gewisse Annahmen, die wir mit diesem Finanzplan treffen, im Rahmen der Budgetdebatten korrigieren müssen. Allerdings sind wir nicht bereit, solche Korrekturen einseitig auf der Ausgabenseite vorzunehmen. Vielmehr müssten auch auf der Einnahmeseite Massnahmen getroffen werden. Eine solche Massnahme wäre die Annahme der später noch zu beratenden Steuergerechtigkeitsinitiative. Uns ist es daher auch ein Anliegen, dass beim Antrag der vorberatenden Kommission, das Ausgabenwachstum unter die Lupe zu nehmen, die Einnahmeseite nicht weggelassen wird. Wir werden einen entsprechenden Antrag in der Detailberatung stellen. Ich möchte kurz auf den Antrag der SVP- und FDP-Fraktion eingehen: Es ist offensichtlich und wird hier verlangt, dass der AFP bzw. die Budgetierung den veränderten Rahmenbedingungen aufgrund des SNB-Entscheids angepasst werden soll. Wir gehen davon aus, dass dies natürlich der Fall sein wird, die Regierung muss ja schliesslich realistisch budgetieren und muss allenfalls auch gewisse Anpassungen treffen gegenüber dem AFP wie wir ihn heute verabschieden. Wir erachten deshalb diesen Antrag als überflüssig. Vertrauen wir doch der Regierung insoweit, dass sie auch so vorgeht, wie das allgemein üblich ist. Wir könnten diesen Antrag aber grundsätzlich auch unterstützen, da ja das gefordert wird, was sowieso passiert. Dies zu Bst. a. Allerdings werden wir den Bst. b vehement ablehnen. Wir beantragen deshalb dann auch, dass diese beiden Anträge separat abgestimmt werde. Das gemeinsame Abstimmen wäre in unseren Augen ein Verstoss gegen das Prinzip der Einheit der Materie. Man kann sehr wohl für Bst. a, aber gegen Bst. b sein. Deshalb bitten wir darum, diese Anträge dann separat abzustimmen. Unserer Fraktion erscheint es zentral, dass die von der Regierung vorgesehene Ausschüttung der Nationalbank im Umfang von 20 Mio. Franken in Zukunft bei der Budgetierung berücksichtigt werden kann. Entgegen unserem Antrag im Rahmen der letzten Budgetberatung wurde auf das Einstellen einer solchen Ausschüttung gänzlich verzichtet obwohl vorauszusehen war, dass eine solche kommen würde. Nun wurden statt der üblichen 40 Mio. sogar 80 Mio. Franken ausgeschüttet. Diese fliessen als ausserordentliche Einnahme ins freie Eigenkapital und warten dann dort darauf, für künftige Steuersenkungen genutzt zu werden. Dies ist in unseren Augen nicht akzeptabel. Wir sind der Meinung, dass die Annahme der Regierung, dass im Durchschnitt jedes zweite Jahr eine Ausschüttung im bisherigen Umfang erfolgt, realistisch ist. Es wird mit einer solchen Regelung der Tatsache, dass der Geschäftsgang der Nationalbank aufgrund der aktuell hohen Währungsreserven Schwankungen unterliegt, Rechnung getragen. Die für das Jahr 2014 ausgeschütteten Millionen, welche wir nicht budgetiert haben, fliessen nun ins freie Eigenkapital. Sollte sich abzeichnen, dass für das Jahr 2015 und damit im Jahr 2016 kein Gewinn ausgeschüttet werden kann, so könnte ein Bezug aus dem freien Eigenkapital in Höhe der Ausschüttung vorgesehen werden. Dies würde der von der Regierung für die Zukunft vorgesehenen Systematik entsprechen. Wir sind zusammenfassend der Meinung, dass die Ausschüttung von durchschnittlich 20 Mio. Franken jährlich realistisch erscheint, weshalb diese im Sinne einer realistischen Budgetierung auch im AFP vorzusehen ist. Wir haben einen entsprechenden Antrag eingereicht. Dieser Antrag wurde fälschlicherweise als Antrag Surber-St.Gallen bezeichnet, das war mein Fehler. Es ist ein Antrag der SP-GRÜ-Fraktion. Ein weiterer Diskussionspunkt wird die Lohnentwicklung beim Personal bilden, der entsprechende Antrag der SVP- und FDP-Fraktion bei Bst. b liegt uns vor. Die Regierung sieht für die Zukunft eine Lohnerhöhung von einem Prozent vor. Diese Lohnentwicklung erscheint nach mehreren Nullrunden und nachdem das Personal auch durch die Ausfinanzierung der Pensionskasse getroffen wurde, äusserst bescheiden und es wird mit Sicherheit noch Verhandlungen zwischen den Personalverbänden und der Regierung geben. Der Antrag, der uns nun vorliegt, sogar dieses 1 Prozent zu streichen, ist für uns ein absolut inakzeptables Vorgehen. Wir werden darauf in der Detailberatung zu sprechen kommen. Weitere Positionen im AFP sind wenig erfreulich, so etwa der Rückgang bei den Stipendien und die Entwicklung der Prämienverbilligung bei der Krankenkasse. Da der Reduktion bei den Stipendien ein erst kürzlich getroffener Entscheid dieses Rates zugrunde liegt und wir über die Prämienverbilligung im Rahmen der Beratung des Initiativbegehrens noch diskutieren werden, stellen wir in diesem Bereichen aber keine Anträge. Zusammenfassend können wir den Aufgaben- und Finanzplan, wie er uns von der Regierung präsentiert wird, wenn auch nicht in allen Bereichen mit Freuden, unterstützen. Die durch die Kommission getroffenen und noch weitere zu diskutierende Abänderungen bekämpfen wir aber. | Session des Kantonsrates vom 23. bis 25. Februar 2015 |
24.2.2015 | Wortmeldung | (im Namen der GLP/BDP-Fraktion): Der Antrag ist abzulehnen. Dem Antrag der Finanzkommission ist zuzustimmen. Wie bereits mehrheitlich angekündigt worden ist, auch von Regierungsrat Gehrer, ist mit einer nächsten Ausschüttung nicht zu rechnen. Weshalb sollen wir nun einen Ertrag budgetieren, der mit aller Wahrscheinlichkeit nicht eintreffen wird? Wir sprechen immer von Ausgabedisziplin und davon, Wünschbares vom Notwendigen zu trennen. Also nehmen wir auch eine seriöse Einnahmepolitik vor und budgetieren diese Einnahmen nicht. Allfällige Gewinnausschüttungen ins freie Eigenkapital zu transferieren erscheint uns logischer und sinnvoller. | Session des Kantonsrates vom 23. bis 25. Februar 2015 |
24.2.2015 | Wortmeldung | (im Namen der SVP-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten. (??) Anträge der vorberatenden Kommission und Antrag der SVP- / FDP-Fraktion unterstützen. (?) Besten Dank dem Präsidenten der Finanzkommission für meine neue Funktion innerhalb der Finanzkommission. Ein Zitat besagt, dass «Prognosen schwierig sind, besonders wenn sie die Zukunft betreffen». Der 15. Januar 2015 hat mit dem Entscheid der SNB, den Euro-Mindestkurs von Fr. 1.20 aufzuheben, die Aussage dieses Spruches verstärkt. Die Unwägbarkeiten über die Auswirkungen sind mehr als nur ungewiss. Analysten und Wirtschaftsfachleute überschlagen sich mit Prognosen, die sich von düster bis zwischenzeitlich halbwegs optimistisch bewegen. Der Kanton St.Gallen dürfte aufgrund der Grenznähe und der stark betroffenen exportorientieren Wirtschaft stärker betroffen sein. Aus diesen Gründen ist es aus unserer Sicht wenig opportun, allzu detailliert auf die uns vorliegenden Planzahlen 2016-2018 einzutreten. Wir sind uns aber der Tatsache bewusst, dass der Aufgaben- und Finanzplan ein richtungsweisendes lnstrument für die Budgetierung des nächsten Jahres ist. Mit den getroffenen Massnahmen, vor allem der beiden Sparpakete I und ll, gibt die Regierung der Hoffnung Ausdruck, dass wir mit der Haushaltkonsolidierung auf Kurs sein sollen. Die Regierung erachtet in ihren Überlegungen eine regelmässige jährliche Gewinnausschüttung der SNB von mindestens 20 Mio. Franken als realistisch. Sie erwähnt gar, dass mit einer solchen Summe eine gewisse Vorsicht bezüglich der Gewinnausschüttung zum Ausdruck gebracht wird. Diese Ansicht kann die SVP-Fraktion zumindest aus heutiger Sicht nicht teilen. Wir erwarten, dass der Budgetprozess ohne diese in Aussicht gestellte Ausschüttung vorgenommen werden muss zumindest vorläufig. Dass das Finanzkorsett aufgrund der Schuldenbremse gemäss Staatsverwaltungsgesetz dadurch etwas enger geschnürt werden muss, ist uns sehr wohl bewusst. Aber bei einem Aufwand von etwa 4,7 Mrd. Franken entsprechen diese 20 Mio. Franken gerade einmal etwa 0,42 Prozent, d.h. im Bereich zulässiger Planungsabweichungen. Die Regierung sieht für das Jahr 2016 eine Reallohnerhöhung von 1 Prozent für das gesamte Personal vor. Begründet wird diese Absicht damit, dass die Besoldungen seit der letztmaligen Nominallohnanpassung um 0,7 Prozent im Rahmen des Budgets 2007 (??2011) unverändert geblieben sind. Seit dieser Zeit haben sich die Nominallöhne in der Schweiz gemäss Bundesamt für Statistik leicht nach oben entwickelt haben. Dadurch soll eine moderate Anpassung per 2016 auch unter dem Aspekt der Wettbewerbsfähigkeit des Kantons als Arbeitgeber gerechtfertigt sein, so die Begründung der Regierung. Die Lohnstruktur der Angestellten der Staatsverwaltung befindet sich in einem Bereich, wo erwiesenermassen eine derart geringe Lohnerhöhung wenig bis keinen Motivationsschub auslöst. Der Kanton ist als Arbeitgeber im Vergleich zu vielen Betrieben und Unternehmen mehr als nur attraktiv. Von modernen ergonomischen Arbeitsplätzen bis hin zu einer krisensicheren Anstellung bietet der Kanton die gesamte Palette eines attraktiven Arbeitgebers. Die SVP-Fraktion ist zum jetzigen Zeitpunkt dezidiert gegen eine solche Reallohnerhöhung. Sorgen bereitet uns im Bereich der lnvestitionsplanung der aufgestaute Unterhaltsbedarf an den rund 600 Immobilien im Besitze des Kantons St.Gallen, der auf etwa 840 Mio. Franken durch das Baudepartement geschätzt wird. Wir sind gespannt auf das Ergebnis der Detailstudie und werden ein sehr kritisches Auge darauf werfen, sobald konkrete Angaben vorliegen. Letztendlich sprechen wir, inklusive der Spitalbauten, von einem gesamten lnvestitionsvolumen in den nächsten 20 Jahren von gegen 4 Mrd. Franken. Die Regierung wird nicht umhin kommen, irgendwann in absehbarer Zeit das Notwendige vom Wünschbaren zu trennen. Wir können nicht in regelmässigen Abständen mit weiteren Entlastungsprogrammen und Sparpaketen aufwarten. Das würde die Glaubwürdigkeit dieses Parlamentes mehr als nur in Frage stellen. | Session des Kantonsrates vom 23. bis 25. Februar 2015 |
24.2.2015 | Wortmeldung | Präsident der Finanzkommission: Der Antrag ist abzulehnen. Dem Antrag der Finanzkommission ist zuzustimmen. Wie bereits erwähnt, hat die Finanzkommission im letzten Jahr genau die gleiche Einladung an die Regierung gestellt, das Budget ohne den Beitrag aus der SNB vorzunehmen. Auch dieses Jahr hat die Finanzkommission diese Einladung wieder ausgesprochen, Regierungsrat Gehrer hat es erwähnt, wenn es nicht möglich ist, kann das kompensiert werden mit einem Bezug aus dem Eigenkapital. Ich bitte Sie deshalb, der Strategie der Finanzkommission auch in diesem Jahr zu folgen. | Session des Kantonsrates vom 23. bis 25. Februar 2015 |
24.2.2015 | Wortmeldung | (im Namen der SVP-Fraktion): Dem Antrag der Finanzkommission ist zuzustimmen. Wir haben genügend Vor- und Nachteile von den Vorrednern gehört, ich möchte diese nicht nochmals wiederholen. | Session des Kantonsrates vom 23. bis 25. Februar 2015 |
24.2.2015 | Wortmeldung | Ratspräsident: Abstimmung Bst. a und b werden gesondert vorgesehen. | Session des Kantonsrates vom 23. bis 25. Februar 2015 |
24.2.2015 | Wortmeldung | Im heute schwierigen wirtschaftlichen Umfeld liegt eine Lohnerhöhung für das Staatspersonal quer in der Landschaft. Wenn Firmen im internationalen Umfeld ihre Belegschaft bei gleichem Lohn länger arbeiten lässt, um die Folgen der Frankenstärke zu mildern, wenn in Grenzregionen ganze Geschäfte schliessen müssen und Arbeitnehmende auf der Strasse landen, dann kann man erwarten, dass die Staatsangestellten hier im Saal auf eine Lohnerhöhung verzichten und eine solche ablehnen. Das wäre ein ganz normaler Akt des Anstands und der Solidarität. | Session des Kantonsrates vom 23. bis 25. Februar 2015 |
24.2.2015 | Wortmeldung | beantragt im Namen der SVP- und FDP-Fraktion folgenden Auftrag an die Regierung: «Die Regierung wird eingeladen, die Planwerte des Aufgaben- und Finanzplans 2016-2018 für das Jahr 2016 für die Erarbeitung des Budgets 2016 wie folgt anzupassen: a) Den veränderten wirtschaftlichen Rahmenbedingungen nach der Aufhebung des Euromindestkurses von Fr. 1.20 durch die Schweizerische Nationalbank ist entsprechend Rechnung zu tragen. b) Auf die beabsichtigte Reallohnerhöhung von 1,0 Prozent im Jahr 2016 ist aufgrund der wirtschaftlichen Situation und der Situation auf dem Arbeitsmarkt zu verzichten. lch nehme im Auftrag der FDP-/SVP-Fraktion Stellung zum eingereichten Antrag. Wie rasch sich Zeiten und damit Annahmen ändern können, das erleben wir aktuell hautnah. Noch hoffte man bei der Erstellung des AFP 2016-2018 auf eine weiterhin gut brummende Wirtschaft, begleitet durch eine robuste lnlandnachfrage bei einer durch das SECO veranschlagten Wachstumsprognose von 2,4 Prozent. Der Entscheid der Schweizerischen Nationalbank, den Wechselkurs des Frankens frei zu geben und keine weiteren milliardenschweren Stützungsgelder zu verpulvern, hat zu einem bösen Erwachen geführt. Das wird zu einer Abkühlung der Wirtschaft führen, die prognostizierten Wachstumszahlen für 2015 von 2,4 Prozent sind Schnee von gestern. Die dem rauen Wind der Marktwirtschaft ausgesetzten Betriebe haben bereits teilweise zu drastischen Massnahmen greifen müssen, so z.B. Mehr Arbeit bei gleichen Lohn, Lohnkürzungen, es werden auch Auslagerungen der Produktion ins Ausland geprüft. Der AFP 2016-2018 wurde zu Zeiten geplant, als die Nationalbank die schützende Hand über die Wirtschaft hielt. Der Stecker wurde nun gezogen, es stehen sehr harte Zeiten bevor, man spricht sogar von einem Tsunami für die Exportwirtschaft, die doch wesentlich für Arbeitsplätze und Wirtschaftskraft sorgt. Die Annahmen ftir den AFP 2016-2018 sind nun sicher nicht mehr richtig. Eine Anpassung ist dringend notwendig, die veränderten wirtschaftlichen Rahmenbedingungen zwingen dazu. Die Konjunkturstelle der ETH erwartet ein Nullwachstum für 2016, die Annahmen im AFP von 2,4 Prozent nur noch Makulatur respekt ein frommer Wunsch. Auch ohne die völlig veränderten Rahmenbedingungen muss bereits am jetzt vorliegenden AFP 2016-2018 Kritik geäussert werden, wird doch für die Jahre 2016 bis 2018 eine deutliche Zunahme der Staatsquote als notwendig erachtet. Das kann aber kaum das Resultat von drei Sparrunden sein. Den Pfad derTugend sollte man nicht so schnell und ohne Grund verlassen. Ganz unglücklich und völlig fehl am Platz ist der Begriff des dynamischen Wachtsums der Ausgaben. Dynamik gehört in ganz andere Bereiche, aber sicher nicht für das Ausgeben von Staatsgeldern. Der AFP 2016-2018 muss an die neuen Begebenheiten angepasst werden. Die Dynamik der Ausgaben gilt es sofort und unmissverständlich zu stoppen und an sinkende Einnahmen anzupassen. Völlig falsch und schräg kommt die ldee der Reallohnerhöhung von 1 Prozent daher. Dazu gibt es keinerlei Begründung, schon gar nicht in der jetzigen Wirtschaftssituation. Die Löhne des Staatspersonals sind mehr als gut, es besteht kein Mangel an Nachwuchs. Stufenanstiege waren immer möglich, gezielte Förderleistungen ebenfalls. Natürlich hörte man und wird auch weiterhin das Gejammer hören, das Staatspersonal müsse nun schon sehr lange darben. Vergessen werden dabei aber auch die bewilligten zusätzlichen drei Ferientage, was eigentlich aucl einer Reallohnerhöhung gleichkommt. Erhöht der Kanton die Löhne, dann führt dies automatisd(Lohnerhöhungen beiden Gemeinden, bei den Spitälern, usw., aber auch die Ausgaben für die Pensionskasse würden steigen. Das können wir uns alles schlicht und einfach nicht leisten als strukturarmen Kanton mit unterdurchschnittlicher Wirtschafts- und Ertragskrpft. Auch würde die Wirtschaft das kaum verstehen, dass der Staat in derart schwierigen Zeiten noch die Lohntüte öffnet. Die FDP-Fraktion beantrag die Überarbeitung der Planzahlen des AFP 2016-2018 für die Erarbeitung des Voranschlags 2016 die entsprechende Anpassung und den Verzicht der geplanten Reallohnerhöhung von 1 Prozent.» Wie rasch sich Zeiten und damit Annahmen ändern können, das erlebten wir hautnah und es wurde heute Morgen schon mehrmals drauf hingewiesen. Noch hoffte man bei der Erstellung des AFP 2016-2018 auf eine weiterhin gut brummende Wirtschaft begleitet durch eine robuste Innlandnachfrage bei einer durch das Seco veranschlagten Wachstumsprognose von 2,4 Prozent. Der Entscheid der SNB, den Wechselkurs des Frankens freizugeben, hat zu einem bösen Erwachen geführt. Die Abkühlung der Wirtschaft mit den prognostizierten Wachstumszahlen noch für 2015 von 2,4 Prozent sind Schnee von gestern. Die dem rauhen Wind der Marktwirtschaft ausgesetzten Betriebe haben bereits teilweise zu drastischen Massnahmen greifen müssen. So zum Beispiel Mehrarbeit bei gleichem Lohn, Lohnkürzungen, es werden auch Auslagerungen der Produktion ins Ausland geprüft. Die schützende Hand der SNB über die Wirtschaft ist nicht mehr vorhanden, der Stecker wurde gezogen, es wird von einem Zunami gesprochen, insbesondere für die Exportwirtschaft. Die Annahmen für den AFP 2016-2018 sind nun sicher nicht mehr korrekt, das haben alle erkannt. Eine Anpassung ist notwendig an die neuen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen, auch der Finanzchef spricht dem zu. Aber auch ohne die völlig veränderten Rahmenbedingungen muss bereits am jetzt vorliegenden AFP Kritik geäussert werden. Wird doch für die Jahre 2016-2018 eine deutliche Zunahme der Staatsquote bereits jetzt als notwendig erachtet. Das kann aber nicht das Resultat von drei Sparrunden sein. Völlig falsch und schräg kommt die Idee der Reallohnerhöhung von 1 Prozent aus unserer Sicht daher. Dazu gibt es momentan keine Begründung. Die Löhne des Staatspersonals sind mehr als gut. Es besteht kein Mangel an Nachwuchs und wie bereits erwähnt, Stufenanstiege waren immer möglich und gezielte Förderleistungen ebenfalls. Vergessen wird dabei auch, dass es einmal drei zusätzliche Ferientage gegeben hat, das entspricht auch einer Reallohnerhöhung. Erhöht der Kanton die Löhne, dann führt dies automatisch zu Lohnerhöhungen bei den Gemeinden, den Spitälern und auch die Ausgaben für die Pensionskassen würden weiter steigen. Das können wir uns alles schlicht und einfach momentan nicht leisten. Die FDP- und SVP-Fraktion beantragen deshalb die Überarbeitung der Planzahlen des AFP 2016-2018 und für die Erarbeitung des Voranschlags 2016 die entsprechenden Anpassungen und den Verzicht der geplanten Reallohnerhöhung von 1 Prozent. Schüren wir nicht unnötige Hoffnungen, alles andere ist unfair. | Session des Kantonsrates vom 23. bis 25. Februar 2015 |
24.2.2015 | Wortmeldung | Der Bst. b ist abzulehnen. Ich möchte mich gerne dem Votum von Ammann-Gaiserwald anschliessen. Zu Kollege Haag-St.Gallen: Auch ich bin seit 30 Jahren beim Kanton angestellt und habe Lohnerhöhungen und versprochene Lohnerhöhungen miterlebt. Wenn wir jetzt dieser Ziffer zustimmen, dann verunmöglichen wir es, dass wenigstens zur gegebenen Zeit geprüft wird, wenn sich die Wogen geglättet haben, ob diese Lohnerhöhung gemacht werden kann. Wenn wir das jetzt so beschliessen, ist das für das Personal ein schlechtes Zeichen. | Session des Kantonsrates vom 23. bis 25. Februar 2015 |
24.2.2015 | Wortmeldung | Meinen Vorrednern der SP-GRÜ-Fraktion, wie aber auch Dürr-Widnau, muss ich sicher recht geben, dass auch in Zukunft die SNB-Gewinne volatil sein werden, das heisst es wird Schwankungen geben. Das ist ganz sicher so. Was auch der Fall ist, wir hatten den 15. Januar 2015, und diese Aufhebung dieser Kursmindestuntergrenze von Fr. 1.20, das wird massive Auswirkungen auf die Bilanz der SNB haben. Jetzt kann man nicht so tun, als wenn dieser 15. Januar 2015 nicht passiert wäre. Ich kann Ihnen auch sagen, ich hätte das auch gern und ich verstehe sogar Regierungsrat Gehrer, wenn er das lieber nicht hätte - das wäre vielen in diesem Land so gegangen. Aber es ging nicht mehr und die SNB hat entschieden. Ich glaube, diesen Entscheid müssen wir zur Kenntnis nehmen. Diesen Entscheid, das hat Regierungsrat Gehrer selber gesagt, führt dazu, dass bis zu 80 Mrd. Franken Verlust kommen könnten. Das ist keine kleine Zahl, da habe ich auch als Banker das Gefühl, dass das eine grosse Zahl ist. Die können Sie nicht einfach mit Aktiengewinnen, Dividendenausschüttungen oder mit Obligationen und Zinsen wieder aufschütten. Da bleibt ein Verlust, das ist sicherlich so, oder anders ausgedrückt, die Wahrscheinlichkeit momentan ist am höchsten, dass es ein Verlust gibt. Wenn Surber-St.Gallen sagt, wir budgetieren aber trotzdem 20 Mio. Franken, denn wir wollen eine Verstetigung, dann kann man über diese Verstetigung sicherlich diskutieren ab 2017. Aber sicher nicht für 2016 bzw. für den Geschäftsabschluss 2015 - das geht einfach nicht. Wenn Sie das machen wollen, dann muss ich Ihnen sagen, dann beginnen Sie langsam eine abenteuerliche Buchhaltung. Sie wissen, dass es nicht kommt, aber Sie budgetieren es? So macht man sich das Leben schon einfach. Sie budgetieren 20 Mio. Franken, obwohl Sie eigentlich wissen, die kommen nicht. Sie wollen damit aber ein Zeichen setzen, dass wir eine Verstetigung haben. Ich verstehe das nicht und kann das nicht nachvollziehen und erhalte bei dieser Rechnung keine guten Gefühle, dass sie stimmt. Man kann sich wirklich überlegen, wie man das in Zukunft haben will. Da bin ich mit Dürr-Widnau durchaus einverstanden, dass man einen Machanismus finden muss, damit wir diese Diskussion nicht jedes Jahr hier führen müssen. Man könnte konsequent sein und sagen, man budgetiert sie gar nie, dann hat man die Diskussion auch nicht. Ich spüre aber, dass das wahrscheinlich nicht mehrheitsfähig sein wird, deshalb muss man eher einen sinnvollen Mechanismus finden. Aber bitte machen Sie das dann nicht im Wissen und Kenntnisnahme des Entscheides vom 15. Januar 2015. Das wäre wirklich nicht seriös, denn es müsste so sein, dass der Kurs wieder auf Fr. 1.20 hochgetrieben werden sollte, dann sind die Verluste mehr oder weniger weg, aber ich glaube nicht an diese Mär, dass am 31. Dezember 2015 der Kurs auf Fr. 1.20 sein wird. Selbst die Gewerkschaften haben ein Fr. 1.15 gefordert, ich würde schon diesen Kurs als waghalsig bezeichnen, aber Fr. 1.20 wird es nicht geben. Es wird einen Verlust geben. Ich bitte Sie deshalb, für 2016 diese 20 Mio. Franken nicht zu budgetieren, bleiben Sie bei einer seriösen Budgetierung, so wie wir es uns in diesem Rat gewohnt sind. | Session des Kantonsrates vom 23. bis 25. Februar 2015 |
24.2.2015 | Wortmeldung | Bst. b ist abzulehnen. Der Antrag von SVP- und FDP-Fraktion beinhaltet ja zwei Teile. Zum Teil a kann man nur wiederholen, was auch Regierungsrat Gehrer gesagt hat, es ist selbstverständlich, dass die Auswirkungen dieser neuen Ausgangsituation einbezogen werden bei der Budgetierung für 2016 und auch für den AFP. Dagegen haben wir keine Einwände, wir würden den Teil a auch unterstützen. Der Teil b geht wirklich von falschen Voraussetzungen aus, er geht davon aus, dass wir heute wissen, was im Laufe des Jahres passieren wird, wie sich die Wirtschaft entwickeln wird, was für Voraussetzungen für das kommende Jahr vorhanden sein werden, ob weitere Interventionen erfolgen können, damit der Franken gestützt werden kann, und dass die Exportindustrie unterstützt werden kann. Ich bitte Sie, dies zum jetzigen Zeitpunkt zu unterlassen und abzuwarten, wie sich die Realität entwickelt. Ich stelle einfach fest, dass die folgende Aufgabe der Frankenuntergrenze jetzt rege benutzt wird zum agieren und agitieren. Agieren, und zwar überstürzt agieren: Dazu können wir festhalten, dass verschiedenste Betriebe überstürzt reagieren und Massnahmen ergreifen. Genau gleich wie der Kantonsrat jetzt ohne die Realität zu kennen, wie sich die Entwicklung fortsetzen wird, hier ein sogenanntes Zeichen setzen möchte. Agitieren, da gebe ich Ihnen zwei Beispiele: Da erhalten wir letzte Woche Botschaften von Sergio Ermotti von der UBS, die UBS, die vom Staat gerettet werden mussten, und jetzt kommen sie und bringen Jahre später ihre Ideen ein, Ideen derjenigen, die grandios gescheitert sind und immer noch am Scheitern sind und mit jensten Verfahren zu kämpfen haben, die Bussen bezahlen müssen überall in der Welt. Jetzt kommen Sie, und wollen hier gute Ratschläge geben, wie man wirtschaften kann. Wenn Sie heute Morgen gelesen haben, da haben wir im Wirtschaftsteil des «St.Galler Tagblatt», das ja immer kleiner wird, dass Lohnkürzungen kein gesellschaftliches Tabu mehr sein werden oder sind. Wer sagt das? Das sagt der CEO der St.Galler Kantonalbank, Herr Ledergerber und sein Anlagechef. Das sind die Leute, die 1 Mio. Franken verdienen im Jahr, wir haben das hier im Rat diskutiert. Da ist es leicht, solche Ratschläge zu erteilen, dass man die Löhne kürzen soll. Das sind diejenigen Leute, die die St.Galler Kantonalbank mit der Hyposuisse Klötze ans Bein gegeben haben, die man abstossen und jetzt Kosten dafür tragen muss. Das sind diejenigen Leute, die jetzt Ratschläge geben, die einen Aktienkurs haben, der immer weiter nach unten geht. Das sind diejenigen Leute, die in der Kategorie II sind beim US-Steuerstreit und wahrscheinlich eine Millionenbusse zahlen müssen. Die kommen jetzt und sagen solche Dinge wie, gesellschaftlich sei das kein Tabu mehr. Die sollen bei sich selber sorgen, dass es richtig läuft, und dass sie sorgfältig umgehen. Ich kann Ihnen versichern, in dem Moment, indem die St.Galler Kantonalbank die Millionenbusse bekannt gibt, da ist damit zu rechnen, dass wir alles unternehmen werden, dass diese Leute ihre Verantwortung wahrnehmen und sie nicht auf ihre Mitarbeitenden oder auf den gesamten Kanton abschieben können. Ich finde es stossend, wenn diejenigen, die nicht wirtschaften können, hier Ratschläge geben. Ich bitte Sie darum, machen Sie nicht den gleichen Fehler und lehnen Sie Bst. b ab. | Session des Kantonsrates vom 23. bis 25. Februar 2015 |
24.2.2015 | Wortmeldung | Präsident der Finanzkommission: Der Antrag der SP-GRÜ-Fraktion wurde der Finanzkommission nicht gestellt. Aber ich kann auch festhalten, dass die Ertragsentwicklung sicher auch betrachtet werden kann und somit kann von mir aus dieser Antrag unterstützt werden. | Session des Kantonsrates vom 23. bis 25. Februar 2015 |
24.2.2015 | Wortmeldung | Der Antrag der SVP- und FDP-Fraktion ist abzulehnen. Wie würde wohl die Diskussion verlaufen, wenn im AFP 0,5 oder 0,25 Prozent Lohnerhöhung stehen würde als Verhandlungsbasis? Ammann-Thomas- ?? hat erwähnt, dass die Gesundheitskosten mit einer Lohnerhöhung ins unendliche steigen und sich um einiges verteuern. Als Präsidentin der Pflegefachpersonen St.Gallen, Thurgau, Appenzell A.Rh. und Appenzell I.Rh. halte ich den Antrag der Reallohnerhöhung als Diskussionsbasis für den Budgetprozess 2016 als richtig. Ich lehne den Antrag der SVP- und FDP-Fraktion diesbezüglich ab. Es ist ein Signal gegenüber dem Personal, in die Verhandlung zu gehen. Es ist nicht so, dass alle so viel verdienen, wie beispielsweise Haag-St.Gallen, die es von der SVP-Fraktion erwähnt haben. Schon heute wird im Pflegebereich Personal, wenn zu wenig Arbeit auf der Station besteht, eine Stunde vor Arbeitsbeginn angerufen, dass sie nicht zur Arbeit kommen müssen oder sie gehen von der Arbeit nach Hause, müssen ins Minus arbeiten und diese Zeit anschliessend wieder nachholen. Das sind Arbeitsbedingungen, die sehr grosse Flexibilität der Pflegenden verlangen. | Session des Kantonsrates vom 23. bis 25. Februar 2015 |
24.2.2015 | Wortmeldung | Präsident der Finanzkommission: Der Antrag Bst. a wurde in der Finanzkommission nicht diskutiert. Beim Bst. b wurde die Diskussion geführt, aber ein Antrag wurde diesbezüglich in der Kommission nicht gestellt. | Session des Kantonsrates vom 23. bis 25. Februar 2015 |
24.2.2015 | Wortmeldung | Bst. b ist abzulehnen. Eigentlich kann man sagen, dass all jene, die jetzt diesen Antrag unterstützen, kein Vertrauen in die Sozialpartnerschaft haben. Es ist eigentlich ein Misstrauensantrag an Regierungsrat Gehrer, denn man erwartet, dass er nicht entscheiden kann, ob eine Lohnerhöhung möglich ist oder nicht. Ich habe Vertrauen in Regierungsrat Gehrer und werde deshalb den Antrag sicher nicht unterstützen. Ich hoffe, dass die Sozialpartnerschaft richtig entscheidet. | Session des Kantonsrates vom 23. bis 25. Februar 2015 |
24.2.2015 | Wortmeldung | Ratspräsident: Nach Art. 93 Abs. 4 verweise ich Sie auf die gesetzliche Pflicht, auf die Vorlage einzutreten. (??) | Session des Kantonsrates vom 23. bis 25. Februar 2015 |
24.2.2015 | Wortmeldung | Präsident der Finanzkommission: Auf die Vorlage ist einzutreten. Die Finanzkommission hat sich am 21. Januar 2015 auftragsgemäss mit dem Aufgaben- und Finanzplan 2016-2018 auseinandergesetzt. Kurz vor der Finanzkommissionssitzung hatte die Schweizerische Nationalbank (SNB) am 15. Januar 2015 den Mindestkurs für den Euro aufgehoben. Deshalb stellte sich die Kommission die Frage, ob der APF 2016-2018 überhaupt noch relevant sei. Die Regierung hat die vorliegende Botschaft bereits vor diesem Entscheid verabschiedet. Die dem AFP zugrunde liegenden wirtschaftlichen Rahmenbedingungen sind mit dem SNB-Entscheid obsolet. Die genauen Auswirkungen auf die Planzahlen sind zwar momentan noch nicht abzuschätzen, klar ist aber, dass der Kanton St.Gallen aufgrund der Grenznähe und der stark exportorientierten Wirtschaft betroffen sein wird. Die Fiko konnte zusammenfassend feststellen, dass die Massnahmen aus den Sparpaketen sowie dem Entlastungsprogramm 2013 schrittweise wirksam werden. Der Aufwandüberschuss ist aber immer noch beträchtlich und beträgt bereinigt 3,6 Prozent im Jahr 2016 und 2,6 Prozent im Jahr 2017. Die Eigenkapitaldecke ist auf rund 160 Mio. Franken geschrumpft. Und wenn man den aufgestauten Unterhalt von 840 Mio. Franken sowie die Investitionen der nächsten 20 Jahre zusammenzählt, kommt man auf grob geschätzte 4 Mrd. Franken. Die vom Kantonsrat beschlossene Plafonierung von jährlich 180 Mio. Franken wird so bei weitem nicht genügen und muss angepasst werden. Aufgrund dieser düsteren Zahlen, was die Investitionen betrifft, hält es die Finanzkommission nach wie vor als wichtig, dass sich die Regierung aber auch der Kantonsrat an das 2002 verabschiedete Finanzleitbild hält. Zur Erinnerung nochmals die wichtigsten Punkte:
Departementsweise wurden im Beisein des jeweiligen Regierungsmitglieds die departementalen Strategien, die Umsetzung des Entlastungsprogramms 2013, Sachplanungen, die finanzielle Mehrjahresplanung, Gesetzesvorhaben, Vorhaben von grosser finanzieller Tragweite sowie der Zahlenteil mit den dazugehörenden Differenzbegründungen besprochen. An dieser Stelle möchte ich die wichtigsten Diskussionspunkte bei den jeweiligen Departementen bekanntgeben: Volkswirtschaftsdepartement: Die Aufwandentwicklung ist mit Ausnahme des öffentlichen Verkehrs stabil. Die Mehraufwendungen beim öV sind auf einen Systemwechsel bedingt durch FABI zurückzuführen. Im Zusammenhang mit der Massnahme E67 (Aufgabenentflechtung Kanton/Gemeinde) aus dem EP2013 soll bei der Umsetzung von FABI bzw. der Einlage in den Bahninfrastrukturfonds (BIF) der gleiche Beitragsschlüssel zwischen Kanton und Gemeinden von 50/50 zur Anwendung kommen. Dies bedeutet für die Gemeinden eine Nettomehrbelastung von jährlich 5,5 bis 6,2 Mio. Franken. Die Massnahme E67 wird entgegen der ursprünglichen Annahme erst ab dem Jahr 2016 umgesetzt und nicht wie ursprünglich geplant ab dem Jahr 2015. Der Anteil des Kantons St.Gallen an den BIF beträgt aufgrund provisorischer Berechnungen 34 Mio. Franken. Nach dem positiven Signal des Bundesrates zur EXPO2027 werden in einer nächsten Phase in den drei Kantonen Vorlagen zur Machbarkeitsstudie und zum Aufbau entsprechender Strukturen erarbeitet. Die Beratung der Vorlage ist auf die September- oder Novembersession 2015 geplant. Es wird mit Studienkosten von insgesamt 9,5 Mio. Franken gerechnet. Der Kanton St.Gallen wird entsprechend seiner Grösse einen grossen Anteil an diesen Kosten zu übernehmen haben. Departement des Innern: Für umfangreiche Inventarisierungsarbeiten und neue Aufgaben der Denkmalpflege und der Archäologie sind zusätzliche Stellen (180 Prozent im 2016) notwendig. Die Objekte sollen in Schutzobjekte von kantonaler oder kommunaler Bedeutung eingeteilt werden. Ab dem Jahr 2018 ist dann zusätzlicher Personalaufwand (50 Prozent) budgetiert, wobei es vor allem um Bauberatung/-begleitung geht. Die Schutzobjekte von kantonaler Bedeutung und somit eher die grossen Schutzobjekte hat der Kanton in Zukunft selbst zu tragen. Im Gegenzug übernehmen die Gemeinden die Verantwortung der kommunalen Schutzobjekte. Die Regierung ist sich bewusst, dass diese zusätzlichen Stellen auf die Budgetdebatte 2016 gut begründet werden müssen. Bildungsdepartement: Die drei Hauptgründe für das durchschnittliche jährliche Aufwandwachstum von 0,4 Prozent begründet das Departement damit, dass:
Baudepartement: Auf die Budgetvorlage 2016 soll ein Überblick mit Zustandsanalysen, Präzisierung des künftigen Mittelbedarfs und die Dringlichkeit/Priorisierung der Vorhaben erstellt werden, der dann in der Finanzkommission thematisiert werden kann. In den insgesamt 4 Mrd. Franken (Erhaltungsmassnahmen, Nutzerbedürfnisse, aufgestauter Unterhalt) sind auch die Spitäler enthalten. Die rund 4 Mrd. Franken setzen sich wie folgt zusammen: 155 Mio. Franken priorisierte Vorhaben Hochbauten (S. 64); 379 Mio. Franken nicht priorisierte Vorhaben (S. 65); 840 Mio. Franken aufgestauter Unterhalt; 600 Mio. Franken Bauten und Renovationen (20 Jahre x 30 Mio. Franken); 800 Mio. Franken neue Nutzerbedürfnisse (2025-2034). Beim neuen Immobilienmanagement soll der Kantonsrat in Zukunft früher mit einbezogen werden. Ab dem Jahr 2016 wird der Kantonsrat über die einzelnen Projektideen (Zweck, Zeitpunkt, Umfang usw.) frühzeitig orientiert. Die Beratung im Kantonsrat soll neu vor dem Projektwettbewerb und der Detailplanung stattfinden. Die Kostengenauigkeit nimmt aufgrund dessen aber ab. Zudem muss das Submissionsverfahren berücksichtigt werden. Gewisse Reserven für höhere Angebote gemäss Ausschreibungen werden notwendig sein. Anscheinend sind bereits einplante Stellen im Baudepartement im AFP nicht enthalten jedoch auf das Budget geplant. Die Mitglieder der Finanzkommission sind der Meinung, dass einmal abgelehnte Stellen nicht einfach wieder in das Budget aufgenommen werden. Mit solchen Entscheiden muss sensibel umgegangen werden. Wenn Stellen geplant sind, müssen diese auch im AFP berücksichtigt werden. Sicherheits- und Justizdepartement: Im AFP 2016-2018 ist der Korpsausbau von jährlich 15 Stellen gemäss Bericht «Innere Sicherheit» enthalten. Zudem sind für die digitale Forensik (u.a. Bekämpfung Internet-Kriminalität) zwei Stellen für den Aufbau eines interkantonalen Kompetenzzentrums vorgesehen, an das sich die umliegenden Kantone gemäss Verursacherprinzip beteiligen werden. Die semistationären Geschwindigkeitsanlagen werden in der Rechnung 2014 die budgetierten Einnahmen nicht erreichen. Die zusätzlich angeschaffenen Anlagen wurden mit Verzögerungen ausgeliefert. Die Reduktion der AFP-Zahlen gegenüber dem Budget 2015 wird darauf zurückgeführt, dass die Fahrzeuglenker die Fahrgeschwindigkeiten aufgrund der erhöhten Kontrollen reduzieren. Die Massnahme E52 zur Erhöhung der Verkehrssicherheit wirkt immer stärker. Dies zeigen auch die Statistiken über Verkehrsunfälle und Unfalltote (14 Verkehrstote im 2014; 24 Tote im 2013). Gesundheitsdepartement: Fünf Gesetzesvorhaben werden gemäss AFP das Departement beschäftigen:
Das Amt für Gesundheitsversorgung (AfGVE) ist bei der Erarbeitung der Vorlage involviert, welche noch im 2015 von der Regierung verabschiedet werden soll. Eine Stellenreduktion beim AfGVE ist nach erfolgter Übertragung gemäss Regierung nicht möglich. Finanzdepartement Die Gewinnausschüttung der SAK wurde wie bereits im Budget 2015 mit einem tieferen Wert berücksichtigt. Dies aufgrund des Ausfalls der Dividendenausschüttung der Axpo an die SAK. Die St.Galler Kantonalbank-Dividenden werden mit dem gleichen Betrag fortgeschrieben. Hier erfolgt keine Anpassung an die effektiven Ausschüttungen. In der Finanzkommission wurde auch die jährliche Besoldungsanpassung diskutiert. Diese beinhaltet eine Beförderungsquote (0,4 Prozent) und eine Quote für den Stufenanstieg (0,6 Prozent). Davon wird dann der Mutationsgewinn (-0,5 Prozent; Ausscheiden älterer Mitarbeitenden und Ersatz durch jüngere Mitarbeitende) abgezogen. Seitens Regierung wurde bestätigt, dass die Gesamtlohnsumme aufgrund der obigen Besoldungsanpassungen jährlich um 0,5 Prozent zunimmt, wobei die Lohnsumme gemäss Budget nicht immer voll ausgeschöpft wird. Ebenfalls wurde die Entwicklung der Nominallöhne diskutiert. Dazu hat das Finanzdepartement eine Tabelle erstellt, auf welcher die Entwicklung im schweizweiten Vergleich dargelegt ist und bei den Mitgliedern der Finanzkommission eingesehen werden kann. Die in der Botschaft auf das Jahr 2016 geplante Besoldungsanpassung (Reallohnerhöhung) soll im Budget 2016 detailliert und mit verschiedenen Vergleichszahlen untermauert werden. Betreffend SNB-Ausschüttung wurde die Diskussion analog letztes Jahr geführt. Die Argumente waren in etwa die gleichen. Ein Teil der Mitglieder war nach wie vor der Meinung, dass wie bereits im Vorjahr in der Finanzkommission und im Kantonsrat beschlossen, auf die Budgetierung der SNB-Gewinnausschüttung komplett verzichtet werden soll. Ein weiterer Diskussionspunkt war, dass 2016 die Vereinbarung über die Gewinnausschüttung zwischen der SNB und dem Eidgenössischen Finanzdepartement neu verhandelt wird. Eine Diskussion über den Umgang mit der Budgetierung kann nochmals geführt werden, wenn die neuen Parameter bekannt sind. Seitens der Befürworter wurde entgegnet, dass mit der Budgetierung von 20 Mio. Franken, dem Vorschlag der Regierung, dem Risiko Rechnung getragen wird, dass nicht jedes Jahr eine Ausschüttung erfolgt und weitere Unsicherheiten bestehen: NFA-Beiträge, Steuereinnahmen oder Expo-Aufwendungen. Wenn die 20 Mio. Franken nicht budgetiert werden dürfen, werde es schwierig, ein schuldenbremskonformes Budget zu erreichen. Ein Teil der Finanzkommission war auch der Meinung, dass die Finanzkommission grundsätzlich darüber zu beschliessen hat, wie langfristig mit der Budgetierung der SNB-Ausschüttung umgegangen wird. Jährlich ändernde Beschlussfassungen sind zu vermeiden und eine Verstetigung der Systematik soll das Ziel sein. Die nun auf dem gelben Blatt vorliegende Vorgabe wurde in der Finanzkommission wie schon letztes Jahr eingehend und kontrovers diskutiert. Die Meinungen gingen stark auseinander und das zeigt sich auch bei der Abstimmung über die Vorgabe. Die Mitglieder stimmten dieser, genau gleich wie letztes Jahr, mit 7:7 Stimmen mit Stichentscheid des Präsidenten und 1 Abwesenheit zu. Der Aufgaben- und Finanzplan zeigt die mutmassliche finanzielle Entwicklung in den Planjahren 2016-2018 auf. Die Finanzkommission sieht keinen weiteren Korrekturbedarf an den Annahmen und Schätzungen der Regierung. Die Finanzkommission hält es aber für wichtig, dass, wie es die Regierung auch sieht, die finanzpolitische Disziplin gewahrt werden muss. Auf die detaillierten Zahlen, möglichen Szenarien sowie Auswirkungen des AFP's wird im Rahmen dieser Eintretensdebatte von den Fraktionen sowie der Regierung noch eingegangen. Deshalb verzichte ich wie gewohnt auf die Wiederholung des Zahlenteils. Zusammenfassend kann aber als wichtigster Punkt festgehalten werden, dass für eine grosse Mehrheit der Finanzkommission das Finanzleitbild und die finanziellen Grundlagen nach wie vor einen hohen Stellenwert haben und eingehalten werden müssen. Nun noch zum weiteren Antrag auf dem gelben Blatt der Finanzkommission: «Die Regierung wird beauftragt, in einem Bericht aufzuzeigen, wie inskünftig mittelfristig die Aufwandentwicklung begrenzt werden kann, damit der Kantonshaushalt im Gleichgewicht bleibt. Gleichzeitig erscheint es zweckmässig, das Finanzleitbild aus dem Jahr 2002 zu aktualisieren und dem Kantonsrat darüber Bericht zu erstatten.» Dieser Antrag wurde ohne wesentliche Einwände in der Finanzkommission mit 11:3 Stimmen bei 1 Abwesenheit deutlich unterstützt. Ich bitte Sie im Namen der Finanzkommission, auf den Aufgaben- und Finanzplan 2016-2018 einzutreten, was gesetzlich vorgeschrieben ist, den beiden Anträgen der Finanzkommission vom 21. Januar 2015 auf dem gelben Blatt zuzustimmen und abschliessend den AFP 2016-2018 zu genehmigen. Mit diesem Kommissionsreferat endet meine sechsjährige Tätigkeit als Finanzkommissionspräsident. Ich möchte deshalb die Gelegenheit benützen und mich bedanken: Zuerst bei lhnen, dem Kantonsrat, für das Vertrauen in die Arbeit der Finanzkommission. Mit einer Ausnahme haben Sie in den letzten sechs Jahren alle Anträge der Finanzkommission gutgeheissen. Ein grosser Dank geht an die Mitglieder der Finanzkommission für die zielorientierte und kollegiale Zusammenarbeit. Einen weiteren Dank möchte ich der ganzen Finanzkontrolle unter der Leitung von Hans Schnurrenberger für die tadellose Geschäftsführung aussprechen. Und zum Schluss danke ich der ganzen Regierung für die konstruktive Zusammenarbeit und dem Vorsteher des Finanzdepartementes, Regierungsrat Gehrer, für die Offenheit und sein Vertrauen gegenüber der Finanzkommission. Nun wünsche ich meinem Nachfolger Kurt Alder und der Finanzkommission weiterhin erfolgreiche finanzielle Entscheidfindungen zum Wohle unseres Kantons St.Gallen. | Session des Kantonsrates vom 23. bis 25. Februar 2015 |
24.2.2015 | Wortmeldung | Ratspräsident: stellt Eintreten auf die Vorlage fest. | Session des Kantonsrates vom 23. bis 25. Februar 2015 |
24.2.2015 | Wortmeldung | (im Namen der FDP-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten. Wir haben zur Kenntnis genommen, dass bei der Konsolidierung unserer Kantonsfinanzen Fortschritte erzielt worden sind. Allerdings sind wir noch weit entfernt von einer stabilen Schönwetterlage. Zu viele dunkle Wolken stehen am Horizont: der Druck der Geberkantone auf eine Beitragsreduktion beim Finanzausgleich, die volatilen Jahresabschlüsse der Nationalbank mit entsprechend unsicheren Ausschüttungen an die Kantone, die Unternehmenssteuerreform und die Aufhebung der Euro-Untergrenze mit gravierenden Auswirkungen für das einheimische Gewerbe und unsere Industrie. In diesem Zusammenhang ist zu erwähnen, dass der vorliegende AFP 2016-2018 vor dem Entscheid der Nationalbank zur Aufhebung der Euro-Untergrenze erstellt worden ist. Die Planzahlen sind deshalb zu optimistisch und müssen für das Budget 2016 überarbeitet werden. Die FDP-Fraktion wird auf diesen Punkt bei der Beratung des AFP zurückkommen und die Überarbeitung dieser Planzahlen beantragen. Es ist erfreulich, dass durch die Massnahmen des EP 2013 und der beiden vorangegangenen Sparpakete das Aufgabenwachstum gebremst werden konnte. Angesichts der neuesten Wirtschaftsentwicklung ist es aber inakzeptabel, dass der bereinigte Aufwand in den Jahren 2016-2018 trotzdem noch jährlich um durchschnittlich 2,2 Prozent wachsen soll. Dieses Ausgabenwachstum liegt weit über den aktuellen Prognosen für das BlP. Die FDP wird deshalb den Antrag der Finanzkommission unterstützen, die Regierung zu beauftragen, in einem Bericht Möglichkeiten zur Begrenzung dieser Aufwandentwicklung aufzuzeigen. Angesichts dieser Entwicklungen fordert die FDP-Fraktion ferner, dass auf die im AFP für das Jahr 2016 in Aussicht gestellte Reallohnerhöhung von 1 Prozent für das Staatspersonal verzichtet wird. In der Privatwirtschaft spricht man derzeit von Mehrarbeit bei gleichem Lohn oder trägt sich sogar mit dem Gedanken an Lohnkürzungen. Eine negative Teuerung in der Schweiz ist für die bevorstehende Zeit durchaus denkbar. Unter diesen Voraussetzungen steht eine generelle Reallohnerhöhung für das Staatspersonal völlig quer in der Landschaft. Wir sind überzeugt, dass jetzt der Zeitpunkt ist, diese Haltung zu kommunizieren. Es ist nur fair für die Sozialpartner, wenn sie vor ihren Verhandlungen wissen, welche Haltung das Parlament in dieser Frage einnimmt. Es gibt derzeit keine Anzeichen dafür, dass die Stellen beim Staat nicht attraktiv wären: wir verzeichnen weder erhöhte Fluktuationsraten noch Probleme bei der Besetzung freier Stellen. Zu dieser Attraktivität trägt auch der Automatismus des Stufenanstiegs bei, ein Privileg des Staatspersonals, das in der Privatwirtschaft in dieser Form nicht bekannt ist. Es ist deshalb falsch, wenn man von Null-Runden seit Jahren spricht, denn der Stufenanstieg wird Jahr für Jahr gewährt. Angesichts der bereits erwähnten Unsicherheiten bei den Ausschüttungen der Schweizerischen Nationalbank unterstützt die FDP-Fraktion den Antrag der Finanzkommission, das Budget 2016 ohne Berücksichtigung einer allfälligen Ausschüttung der SNB vorzulegen. Es macht keinen Sinn, im Budget Faktoren einzurechnen, die hochgradig unsicher sind. Wir sind bei der Konsolidierung der Kantonsfinanzen ein gutes Stück vorangekommen, aber nun gilt es, auf diesem Weg konsequent weitezufahren, wenn wir nicht schon bald wieder über ein neues Sparprogramm diskutieren wollen. | Session des Kantonsrates vom 23. bis 25. Februar 2015 |
24.2.2015 | Wortmeldung | (im Namen der CVP-EVP-Fraktion): Die CVP-EVP-Fraktion nimmt den AFP 2016-2018 zur Kenntnis und stimmt den Abschnitten I und lll zu, lehnt den Abschnitt ll der Ziff. 1 der Finanzkommission hingegen ab. (??) Die CVP-EVP-Fraktion stellt mit Genugtuung fest, dass die beschlossenen Massnahmen aus den Sparpaketen, sowie dem Entlastungsprogramm 2013 (EP2013) weiter schrittweise wirksam werden. Die Planzahlen des AFP 2016-2018 bestätigen den Trend der Haushaltskonsolidierung und im Jahr 2018 wird wieder mit einem Ertragsüberschuss von rund 10 Mio. Franken gerechnet. Euphorie ist aber weiterhin fehl am Platz, da die Planzahlen 2016 und 2017 immer noch Aufwandüberschüsse zeigen und sich leicht schlechter präsentieren als im vorjährigen AFP 2015-2017. Zudem ist die Eigenkapital-Decke mit einem freien Eigenkapital in der letzten Planperiode von rund 160 Mio. Franken sehr dünn, um allenfalls auf die vielen Unwägbarkeiten in den kommenden Jahren zu reagieren und den Kantonshaushalt auffangen zu können. Die nach der Sitzungsberatung der Finanzkommission bekanntgegebene Gewinnausschüttung der SNB mit einem ausserordentlichen Ertrag von total 80 Mio. Franken sehen wir als sehr willkommene Stärkung der Eigenkapitaldecke. Der SNB-Entscheid mit der Aufhebung der Euro-Mindestuntergrenze ist in den vorgelegten Planzahlen nicht abgebildet, das wurde bereits verschiedentlich erwähnt. Das jährliche Wachstum bei den Steuererträgen von durchschnittlich 3,3 Prozent erachten wir in diesem Zusammenhang als sehr sportlich, weshalb diese bei einer wirtschaftlichen Abschwächung kritisch hinterfragt werden müssen. Ebenfalls Sorge bereitet uns das hohe bereinigte Aufwandwachstum von 3,6 Prozent im Jahr 2016 und 2,6 Prozent im Jahr 2017. Die Kompensation mittels einem sehr abnehmenden Aufwandwachstum im letzten Jahr von 0,5 Prozent im Jahr 2018, ist natürlich schwierig zu beurteilen, weil es das letzte Jahr ist. Wir setzen hier ein sehr grosses Fragezeichen. ln diesem Zusammenhang begrüsst die CVP-EVP-Fraktion den Antrag der Finanzkommission auf dem gelben Blatt, wo die Regierung beauftragt wird, in einem Bericht aufzuzeigen, wie inskünftig die Aufwandentwicklung begrenzt werden kann, damit der Kantonshaushalt im Gleichgewicht bleibt. Das hohe Aufwandwachstum ist auf diverse Staatsbeiträge und auf die im Jahr 2016 geplante Reallohnerhöhung von 1 Prozent zurückzuführen. Die Reallohnerhöhung nimmt die CVP-EVP-Fraktion heute zur Kenntnis, aber bei der Budgetdiskussion ist diese nochmals zu thematisieren bzw. sehr kritisch zu hinterfragen. Wir müssen uns nichts vormachen, wenn heute die Budgetsitzung wäre, dann sieht es für eine Reallohnerhöhung aufgrund der wirtschaftlichen Situation und aufgrund des Umfeldes sehr schlecht aus. Wir erwarten von den Sozialpartnern, der Regierung und den Personalverbänden entsprechende Zurückhaltung beim Verhandeln. Wir haben auch ein graues Blatt eingereicht, wo eine Streichung des Reallohnerhöhung beantragt wird. Wir werden uns in der Spezialdiskussion dazu äussern. Ich kann es aber vorweg nehmen, es muss Mass gehalten werden, es ist Zurückhaltung gefragt und was man auf keinem Fall machen darf, Sachen versprechen, die man dann allenfalls nicht einhalten kann. Ebenfalls die zusätzlichen Stellenbegehren von rund 60 Stellen, welche zu einem grossen Teil auf den Aufbau des Polizeikorps zurückzuführen sind, müssen vor dem Hintergrund des SNB-Entscheids kritisch überprüft werden. Wir haben gestern den Bericht «Innere Sicherheit» und «Polizeigesetz» thematisiert und ich denke, in der Budgetberatung müssen wir darauf achten, wie die finanzielle Situation sich zeigt. lm Zusammenhang mit der lnvestitionsplanung, Alder-St.Gallen hat darauf hingewiesen, ist man von dem aufgestauten Unterhalt in der Höhe von 840 Mio. Franken sehr überrascht. Die CVP-EVP-Fraktion begrüsst deshalb die breite Auslegeordnung und den in Aussicht gestellten Bericht. Wir erwarten eine Auslegeordnung, welches die Themen: lnvestitionsplafonds, Baustandards, mieten statt kaufen, Auslagerung der Spitalimmobilien usw.) enthaltet. Fazit: Wir können feststellen, dass die diversen Entlastungmassnahmen notwendig und richtig waren. Die Haushaltskonsolidierung ist trotz Verzögerung auf Kurs. Die Eigenkapitaldecke ist weiterhin dünn und der finanzielle Handlungsspielraum ist entsprechend nach wie vor sehr gering. Die Aufwandentwicklung ist sehr dynamisch und auf der Einnahmenseite sind externe Risikofaktoren (z.B. Bundesfinanzausgleich, Unternehmenssteuerreform lll usw.). Mit dem SNB-Entscheid ist ein neuer Risikofaktor dazugekommen, welcher einen wesentlichen Einfluss auf die zukünftige Haushaltsentwicklung haben wird. Entsprechend muss die Entwicklung genau verfolgt und die Auswirkungen im Budgetprozess 2016 berücksichtigt werden, das wurde uns in der Finanzkommission auch zugesagt. Wir erwarten vor der Regierung, dass dies auch auf der Einnahmen- und Ausgabenseite aktualisiert wird, damit man wirklich verschiedene Szenarien durchspielen kann. Wir werden uns allfällige Massnahmen im Budgetprozess vorbehalten. Auch weiterhin ist eine grosse Ausgabendisziplin unerlässlich. Zu den Anträgen auf den grauen Blättern äussern wir uns in der Spezialdiskussion. | Session des Kantonsrates vom 23. bis 25. Februar 2015 |
24.2.2015 | Wortmeldung | (im Namen der GLP/BDP-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten. Das Sparpaket I und ll und das Entlastungspaket 2013 zeigen zum Glück ihre Wirkung. Zwar konnte nicht die vollumfängliche Entlastungswirkung herbeigeführt werden, trotzdem ist ersichtlich, dass die Haushaltskonsolidierung ihre Wirkung hat. Der AFP 2016-2018 wurde vor dem Entscheid der Nationalbank vom 15. Januar 2015 erstellt. Mit diesem Arbeitsinstrument wird aufgezeigt, wohin die finanzielle Reise im Kanton St.Gallen hingehen kann. Leider sind wir alle keine «Hellseher» und eine Kugel, in der wir die Zukunft erkennen können, steht uns leider auch nicht zur Verfügung. Gehen wir nun mal davon aus, dass die Regierung auch nicht über übermenschliche Kräfte verfügt und sich auf kalkulierbare Fakten stützen muss. Wie sich die finanzpolitische Lage schlagartig ändern kann, konnten wir am 15. Januar miterleben. Welche Auswirkungen der Entscheid der SNB nun mit sich trägt, kann heute, wie erwähnt noch nicht vollumfänglich gesehen werden. Gemäss den neusten Prognosen, wie zum Beispiel der Konjunkturforschungsstelle der ETH Zürich (KOF) wird ein Einbruch der Wirtschaftsleistung im Sommerhalbjahr 2015 erwartet. Die Arbeitslosenquote dürfte steigen, die Preise werden weiter fallen. Daher rechnen sie mit einem Rückgang des BIP im laufenden Jahr und im 2016 ist lediglich mit einer Stagnation zu rechnen. Das Seco verzichtet bis zur nächsten regulären Pressemitteilung am 19. März 2015 auf eine Zwischenaktualisierung ihrer Prognose, weist aber darauf hin, dass bei einer andauernden Höherbewertung des Frankens mit einer schlechteren Wirtschaftsentwicklung zur rechnen ist. Der Kanton St.Gallen tat gut daran, wenn auch schmerzhaft, mit den Sparpaketen sowie dem Entlastungspaket den Haushalt zu konsolidieren. Wie in der Botschaft erwähnt und natürlich auch aufgrund der neusten Konjunkturprognosen muss weiterhin eine finanzpolitische Disziplin vorhanden sein. Zudem hat der Kanton St.Gallen noch einige Herausforderungen in Angriff zunehmen. Wie aus der Botschaft entnommen werden kann, stehen weit höhere lnvestitionen an als angenommen. Das aktuelle lnvestitionsvolumen von 180 Mio. Franken pro Jahr kann nicht eingehalten werden. Es muss davon ausgegangen werden, dass allein für den aufgestauten Unterhalt zusätzlich 50 bis 60 Mio. Franken pro Jahr erforderlich sind. Somit werden Abschreibungen und zusätzliche Passivzinsen erwartet. Weiter werden Aufwandsteigerungen in verschiedenen Leistungsbereichen erwartet wie beim öV, soziale Wohlfahrt, im Bildungsbereich, IPV und im Spitalbereich. Mit Ertragsausfällen bei den Steuern ist künftig sicherlich zu rechnen. Gut, die Opera «Carmen» leistet wenigstens einen kleinen Beitrag an die AHV, da wurde wenigsten geraucht bis die Stimmbänder glühten. Ungewissheiten beim Bundesfinanzausgleich sind vorhanden. Ob und wie sich die Geberkantone durchsetzen können Anpassungen beim Finanzausgleichsystem vorzunehmen, wird sich herausstellen. Auch die Erträge der SNB, die nun zwar mit 20 Mio. Franken pro Jahr im AFP abgebildet sind, weiterhin fliessen, wird sich zeigen. ln diesem Jahr können wir 80 Mio. Franken erwarten und diese sind nach unserem Empfinden dem Eigenkapital gutzuschreiben, denn wie ersichtlich, schmilz unser Eigenkapital dahin. Sind wir ehrlich; mit einem verfügbaren freien Eigenkapital von knapp 150 Mio. Franken im Jahr 2017 bewegen wir uns auf dünnem Eis und bei diesen Temperaturen kann dies schnell dahin schmelzen. Die GLP/BDP-Fraktion hat beim Budget 2015 noch von einem Licht am Horizont gesprochen. Aufgrund der neusten Geschehnisse nimmt uns die Nebeldecke das Licht wieder. Unsere Fraktion unterstützt die Anträge der Finanzkommission insbesondere den Auftrag an die Regierung, in einem Bericht aufzuzeigen, wie künftig mittelfristig die Aufwandentwicklung begrenzt werden kann. Bei der Forderung gewisser Parteien die Reallohnerhöhung nicht zu gewähren sind wir in unserer Fraktion gespaltener Meinung. ln genau dieser Zeit tun wir uns wahrscheinlich gut daran unsere Arbeitsplätze attraktiv zu halten. Zudem erhalten heute die Angestellten in der öffentlichen Verwaltung faktisch weniger Lohn als vor zehn Jahren. Hier weisen wir auf die Ausfinanzierung der Pensionskasse und somit der Mitbeteiligung der Mitarbeitenden hin. | Session des Kantonsrates vom 23. bis 25. Februar 2015 |