Geschäft: III. Nachtrag zum Gesetz über die Pädagogische Hochschule des Kantons St.Gallen (Titel der Botschaft: Public Corporate Governance: Umsetzung)
Komitee | Kantonsrat |
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Nummer | 22.14.07B |
Titel | III. Nachtrag zum Gesetz über die Pädagogische Hochschule des Kantons St.Gallen (Titel der Botschaft: Public Corporate Governance: Umsetzung) |
Art | KR Gesetzgebungsgeschäft |
Thema | Erziehung, Bildung, Kultur |
Federführung | Bildungsdepartement |
Eröffnung | 5.11.2014 |
Abschluss | 1.6.2016 |
Letze Änderung | 9.12.2021 |
vertraulich | Nein |
öffentlich | Ja |
dringend | Nein |
Publiziert | Typ | Titel | Datei |
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2.8.2019 | Allgemein | Dokumentenattrappe zur Sammelvorlage | |
2.8.2019 | Erlass | In der Gesetzessammlung veröffentlicht im Mai 2016 | |
2.8.2019 | Antrag | Anträge der Redaktionskommission vom 5. Mai 2015 zum Titel und Abschnitt I | |
2.8.2019 | Antrag | Kommissionsbestellung vom 24. November 2014 | |
2.8.2019 | Erlass | Referendumsvorlage vom 3. Juni 2015 | |
2.8.2019 | Antrag | Antrag der SP-GRÜ-Fraktion zu Art. 13 vom 23. Februar 2015 |
Datum | Akteur | Titel | Letze Änderung |
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1.8.2019 | Gremium | Beteiligung - 22.14.07 A bis I voKo Public Corporate Governance: Umsetzung (PCG) | 19.1.2023 |
Datum | Titel | Resultat | öffentlich | ||||
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Ja | Bedeutung | Nein | Bedeutung | Absent / Enthaltung | |||
3.6.2015 | Schlussabstimmung | 113 | Zustimmung | 0 | Ablehnung | 7 | |
25.2.2015 | Ordnungsantrag Dietsche Marcel-Oberriet auf Schluss der Rednerliste | 78 | Zustimmung | 31 | Ablehnung | 11 |
Datum | Typ | Wortlaut | Session |
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1.6.2015 | Wortmeldung | Präsident der vorberatenden Kommission: Die vorberatende Kommission verzichtete auf eine Sitzung zur Beratung des Ergebnisses der 1. Lesung des Kantonsrates. Sie beantragt, auf die Vorlage in 2. Lesung einzutreten. Ich habe mir erlaubt, meine Ausführungen gemeinsam für alle Geschäfte bis und mit Bst. i zu äussern und muss aus diesem Grund nicht mehr zu jedem einzelnen Geschäft votieren. | Session des Kantonsrates vom 1. bis 3. Juni 2015 |
25.2.2015 | Wortmeldung | Dem Antrag SP-GRÜ-Fraktion vom 24. Februar ist zuzustimmen. Ich möchte zuerst einfach nochmals Ammann-Rüthi daran erinnern, dass er gestern Abend beide Anträge abgelehnt hat. Es ist nicht so, dass er gestern unseren Eventualantrag unterstützt hätte. Wir streiten nun über dieses Wort «angemessen» und sowohl gestern Abend als auch heute haben wir hunderte von Male gehört, dass niemand Quoten möchte, dass niemand eine Quotenfrau sein möchte, aber was haben wir denn, wenn wir auf dieses «angemessen» verzichten? Dann haben wir genau in jedem Gremium eine sogenannte «Alibi-Frau», damit wir das Minimum noch erfüllen können. Das wollen wir genau nicht. Wir wollen eine angemessene Vertretung beider Geschlechter, deshalb brauchen wir das. Bezüglich Vertrauen in die Regierung kann ich auch noch sagen: Wir haben über 19 Gremien, in denen keine Frauen vertreten sind, also von Vertrauen oder Nicht-Vertrauen kann hier keine Rede sein - es ist einfach die Realität, dass es bisher nicht geklappt hat. Und weshalb es nun plötzlich klappen soll, ist mir ein Rätsel. Wir brauchen eine «angemessene» Vertretung beider Geschlechter und nicht nur eine Vertretung beider Geschlechter. | Session des Kantonsrates vom 23. bis 25. Februar 2015 |
25.2.2015 | Wortmeldung | Antrag Ammann-Rüthi bewirkt eine starre Quote und ist abzulehnen. Dem Antrag SP-GRÜ-Fraktion vom 24. Februar ist zuzustimmen. Was wir jetzt als Antrag von Ammann-Rüthi haben ist eine starre Quote. Er hat aber gesagt, er sei gegen starre Quoten. Aber wenn wir sagen, eine Person, das ist eine sehr starre Quote. Das ist wie 30 Prozent, einfach je nachdem wie gross das Gremium ist. Ich verstehe die Bedenken von Locher-St.Gallen. Natürlich ist es nicht gut, wenn wir hier nicht eine Regelung haben, oder es wäre schöner, wenn wir eine Regelung hätten, die gerichtlich absolut wasserfest ist und wo wir wissen, da wird sich nie ein Gericht darüber unterhalten müssen. Aber ich glaube hier geht es darum, was müssen wir machen, damit wir dieses Ziel erreichen, dass wir eine angemessene Vertretung darin haben. Wenn wir nur sagen, dass wir mindestens eine Frau haben müssen, dann werden wir genau das bekommen, nämlich genau mindestens eine Frau. In allen Gremien, in denen heute schon eine Frau sitzt, wir die Regierung nicht mehr den Auftrag haben, sich zu überlegen, bräuchte es hier mehr? «Angemessen» heisst, dass in einem Gremium eine Frau vielleicht ausreicht, in einem anderen Gremium braucht es vielleicht eine Mehrheit von Frauen, weil dort in diesem Gremium diese Sicht wichtiger ist. Es ist wichtig, dass wir diese laufende Reflektion, was ist denn angemessen, darin behalten, dass wir diesen laufenden Anstoss: Was ist denn hier richtig?, hier machen. Locher-St.Gallen: Der Preis dafür ist dann vielleicht so, dass es vielleicht zwei, drei Gerichtsverfahren gibt. Aber auch diese Gerichtsverfahren werden dazu führen, dass wir uns weiterhin überlegen, was ist denn die richtige Vertretung, dass wir sagen können, wir sind am Ziel eingetroffen. Im Sinne einer Abwägung, was nehmen wir in Kauf, um wirklich in diesem Ziel vorwärts zu kommen. Ilg-Rapperswil-Jona, hat das gestern sehr eindrücklich aufgezeigt, wir müssen zu grösseren Massnahmen greifen, wenn wir hier vorwärts kommen wollen. In diesem Sinne bitte ich Sie, das angemessen zu unterstützen und dafür als Nebeneffekt ein paar wenige Gerichtsfälle in Kauf zu nehmen, die wie gesagt, auch das weitere Denken und die weitere Diskussion aufrechterhalten werden. | Session des Kantonsrates vom 23. bis 25. Februar 2015 |
25.2.2015 | Wortmeldung | Art. 13 (Artikeltitel??). verzichtet vorläufig auf die mündliche Bestätigung des schriftlich vorliegenden Auftrags und beantragt im Namen der SP-GRÜ-Fraktion, einen neuen Auftrag Ziff. 5 mit folgendem Wortlaut: «Die Regierung wird eingeladen, bei der Wahl der Mitglieder in oberste Leitungsorgane von Organisationen mit kantonaler Beteiligung sicherzustellen, dass beide Geschlechter angemessen vertreten sind.» Wir haben wie gestern, Anträge gestellt zur Tschänder-Frage. Nach gestrigen Gesprächen mit verschiedenen Ratskolleginnen und -kollegen haben wir uns entschieden, einen Auftrag an die Regierung zu stellen, in allen Gremien, die vom Kanton vertreten sind, die Geschlechter angemessen zu vertreten. Dieser Antrag ist unterwegs, er war schon einmal hier und wurde wieder eingesammelt und kommt noch einmal. Ich frage, ob man zuerst diesen Auftrag abstimmen kann, und erst nachher die Anträge. Wir würden die Anträge in den verschiedenen Gesetzen zurückziehen, wenn ein allgemeiner Auftrag überwiesen würde. | Session des Kantonsrates vom 23. bis 25. Februar 2015 |
25.2.2015 | Wortmeldung | Ich fühle mich schon noch angesprochen auf das Votum von Bucher-St.Margrethen: Sie hat gesagt, ich hätte bei beiden Anträge Nein gestimmt. Ich stehe zu meiner Abstimmung, ich habe auch im Votum, wenn Sie richtig zugehört haben, gesagt, dass ich gegen starre Frauenquoten bin. Ich bin für den Miteinbezug der Frauen, darum habe ich gestern beim ersten Antrag Nein gestimmt. Ich bin nach wie vor auch gegen das Wort «angemessen», aber ich bin dafür, dass wir hier ein Zeichen setzen. Ich habe das gesagt, und ich habe Vertrauen in die Regierung, wenn wir diesen Antrag Ihrer Fraktion abändern. Ich möchte nochmals erwähnen, dass beide Geschlechter vertreten sind. Rickert- Rapperswil-Jona, ich habe bis jetzt gemeint, dass Sie nicht Jurist sind. Suchen Sie ein Aufgabenfeld, Sie haben gesagt, machen wir eine Lösung, auch wenn es ein paar juristische Auseinandersetzungen geben würde. Ich glaube, wir müssen klare, saubere Grundlagen schaffen, damit wir nicht hier, wie es schon mehrmals erwähnt wurde, Juristenfutter schaffen. Ich glaube, die Regierung könnte durchaus den Weg aufzeigen, und auch in dieser offenen Formulierung, die dem Grundsatz und dem Ansatz Rechnung trägt, dass beide Geschlechter vertreten sind, der praktikabel ist. Das «angemessen» ist auch Gummi Entschuldigung. Ich plädiere dafür, dass über meinen Antrag gegenüber dem Antrag der SP-GRÜ-Fraktion abgestimmt wird. | Session des Kantonsrates vom 23. bis 25. Februar 2015 |
25.2.2015 | Wortmeldung | beantragt mündlich, den Auftrag Ziff. 5 wie folgt zu formulieren: «Die Regierung wird eingeladen, bei der Wahl der Mitglieder in oberste Leitungsorgane von Organisationen mit kantonaler Beteiligung sicherzustellen, dass beide Geschlechter vertreten sind.» Es wurde bereits angetönt, dass ich einen Änderungsantrag zu Auftrag 1 Ziff. 4 (??) zum Antrag der SP-GRÜ-Fraktion einreiche. Ich stehe ebenfalls zum Miteinbezug und zur Mitarbeit von den Frauen auf allen Ebenen und Gremien. Ich habe grosse Sympathie für das Anliegen, habe allerdings beim ersten Antrag auch Nein gestimmt, und zwar genau wegen dem Wort «angemessen», das jetzt auch von der SP-GRÜ-Fraktion wieder im Text des Antrages stehen gelassen wird. Dieses Wort ist rechtlich schwierig umsetzbar, juristisch nicht praktikabel, es gibt juristisches Futter. Ich glaube im heutigen Zeitalter der Gleichstellung von Mann und Frau und auch aus gesellschaftspolitischer Sicht, auch wenn wir die Voten von vielen Kollegen und Kolleginnen gehört haben, ist es selbstverständlich, dass man den Einbezug der Frauen möchte, aber nicht mit starren gesetzlichen Regelungen, da dies schwierig umzusetzen ist. Ich beantrage Ihnen, dass Sie dem geänderten Antrag ohne das Wort «angemessen», zustimmen. Unser Kantonsratspräsident hat den Text vorgelesen, dass die Regierung eingeladen wird, bei der Wahl der Mitglieder in oberste Leitungsorgane von Organisationen mit kantonaler Beteiligung sicherzustellen hat, dass beide Geschlechter vertreten sind. Die Regierung hat die Chance, diesen Auftrag entgegen zu nehmen, auch entsprechend zu diskutieren und auch entsprechend irgendwo in einer Verordnung so darzulegen, dass es praktikabel und juristisch umsetzbar ist. Das «angemessen» ist dehnbar, das ist Gummi, das ist auch kein klares Zeichen. Man will in diesem Rat eine starre, sture Frauenquote nicht. Deshalb glaube ich, dass dieser Antrag ohne das Wort «angemessen» ein Zeichen für die Frauen ist, und ein Weg, der eine Mehrheit in diesem Rat finden kann. | Session des Kantonsrates vom 23. bis 25. Februar 2015 |
25.2.2015 | Wortmeldung | 9:1, 7:0, 9:0, 7:0, 9:1, 15:0, 18:0 das sind nicht Resultate des gestrigen Champions League-Abends, nein, das sind Vertretungen der Frauen im Verhältnis zu Männern. Ich selber bin eigentlich grundsätzlich der Meinung, dass solche Resultate irgendwo von einem relativ starken Übergewicht oder Ungleichheit zeugen. Für den Sieger ist das ein Traumresultat, aber für den Verlierer? Ich habe mir lange überlegt, ich bin an und für sich gegen Quoten. Ich finde Quoten, diese starre Lösung, ist nicht liberal sondern ein Zwang. Aber wenn irgendwo irgendetwas nicht klappt, dann muss der liberale Weg durch einen gesetzlichen Rahmen ergänzt werden. Das ist hier durchaus der Fall. Wenn etwas liberal nicht lösbar ist, dann benötigt es gesetzliche Rahmenbedingungen. Apropos Juristenfutter: Locher-St.Gallen, Sie haben recht mit dem «angemessen» im Antrag schafft man vermutlich Juristenfutter, das wäre aber wirklich das Argument, dass man das mit den 30 Prozent nochmals aufnimmt als minimale Kompromisslösung. | Session des Kantonsrates vom 23. bis 25. Februar 2015 |
25.2.2015 | Wortmeldung | Dem Antrag der SP-GRÜ-Fraktion ist zuzustimmen, eventualiter dem Antrag Ammann-Rüthi. Ich habe mich gestern für die Variante «angemessen» geäussert und auch so gestimmt. Ich habe lange mit meiner Gattin zu Hause auch gesprochen. Ich habe eigentlich schon den Telefonhörer in der Hand gehabt, um mit Silvie, Moni, Vreni und Christina zu sprechen, weil ich auch enttäuscht war von der Haltung der Regierung. Die Regierung hat sich gewunden und gesagt, wir brauchen eine Regelung mit «angemessen» nicht. Aber jetzt hören wir, dass eigentlich alle eine angemessene Vertretung wollen. Gestern dachte ich noch einzelne Kollegen wollten keine angemessene Vertretung, aber wir wollen das ja. Mit dem Wort «angemessen», das hat mir auch ein Kollege gesagt, das sei schwierig, man wisse ja dann nicht, was angemessen sei. Ja aber Hallo? Das Leben ist manchmal schwierig, man muss solche Dinge zu Hause ausdiskutieren und vielleicht halt auch im Staat. Mit «angemessen» haben wir Erfahrung. Wir können das miteinander regeln, was angemessen ist. Ich gebe Ihnen Beispiele, Wicki-Andwil hat das bereits zitiert: Es ist unangemessen, wenn in einer Schulleitung einer Kantonsschule, wo die Hälfte der Schülerinnen und Schüler Mädchen sind, die bei den Lehrerinnen keine einzige Frau dabei ist, das ist nicht angemessen. Es ist vielleicht einmal unangemessen, wenn in einer Primarschulleitung kein einziger Mann mehr ist, das ist vielleicht auch einmal ein Schutz für uns Männer. Mit «angemessen» können wir umgehen, natürlich ist es jetzt das Problem, dass es vielleicht einmal eine Klage gibt, es sei eine Wahl nicht angemessen erfolgt. Ja was passiert dann? Die Gerichte werden eine Praxis erarbeiten, und diese Praxis wird nachher bekannt sein. Locher-St.Gallen, es wird aber nicht so sein, dass dann jeder Fall vor Gericht gezerrt werden muss. Ein Anwalt wird dann vielleicht auch sagen, es gibt dann Präzedenzfälle und daran können wir uns orientieren. Ich höre noch das Wort «Schwachsinn» zu meinem Votum, das möchte ich mir verbieten. Es ist einfach so, ich persönlich werde jetzt für dieses Wort angemessen eintreten. Wenn es nicht gelingt, dann werde ich für den Antrag Ammann-Rüthi stimmen, das ist dann immer noch besser als nichts, aber es noch kein Sieg dann, sondern es ist Bürosieg (??). | Session des Kantonsrates vom 23. bis 25. Februar 2015 |
25.2.2015 | Wortmeldung | Der Antrag der SP-GRÜ-Fraktion ist abzulehnen. Wir haben heute in diesem Staat die Tendenz, alles und jedes vor den Richter zu ziehen. Wir machen uns damit immer immobiler, das mag einzelnen Kreisen nützen, der Mehrheit in diesem Staat und dem Fortkommen für diesen Staat nützt das nichts. Wir führen hier eine Scheindebatte, wir führen eine Debatte über Frauenquoten, aber darum geht es gar nicht, sondern es geht eigentlich um die Frage, was wir alles vor den Richter zerren wollen. Wenn Sie diesem Antrag bzw. diesem Auftrag in Ziff. 5 folgen, dann machen Sie genau das. Sie öffnen die Möglichkeit für viele Klagen. Ich bin, wie einige Kollegen in diesem Saal, Anwalt. Ich könnte mich darüber freuen, aber ich muss Ihnen sagen, ich ärgere mich darüber, wie wir den Staat immer immobiler machen. Also machen Sie diese Geschichte nicht justiziabel, «angemessen» ist ein unbestimmter Rechtsbegriff. Und über unbestimmte Rechtsbegriffe lässt sich trefflich und lange streiten. Wenn Sie wollen, dass jede Wahl angefochten wird, dann folgen Sie diesem Auftrag. Ich bitte Sie diesen | Session des Kantonsrates vom 23. bis 25. Februar 2015 |
25.2.2015 | Wortmeldung | Kommissionspräsident: Ich habe mich gestern schon zu dieser Frage geäussert. Ich möchte noch etwas präziser werden, in der vorberatenden Kommission wurde wie folgt beantragt: Eine Pflicht im Gesetz zu verankern, dass beide Geschlechter vertreten sein müssten. Dieser Antrag ist wie bereits gestern ausgeführt, mit 11:4 Stimmen abgelehnt worden. Die Diskussion war aber in keiner Art und Weise in dieser Ausführlichkeit, wie sie gestern und heute im Rat geführt wurde. Wir haben auch nicht über Antrag und Eventualantrag diskutiert, es war lediglich diese Formulierung, die ich jetzt zitiert habe. Ich denke, ich muss es Ihnen überlassen, ich habe persönlich auch ein anderes Abstimmungsverhalten, als ich gestern noch abgestimmt habe, und ob mit oder ohne «angemessen» werden wir in wenigen Minuten sehen. | Session des Kantonsrates vom 23. bis 25. Februar 2015 |
25.2.2015 | Wortmeldung | Aufnehmend zum Votum von Breitenmoser-Waldkirch kann ich mitteilen, dass ich froh bin, dass ich noch einmal darüber geschlafen habe, bevor ich wieder mit dieser Frage konfrontiert worden bin. Gestern bin ich vielleicht bei der zweiten Eventualabstimmung oder bei diesem «angemessen vertreten» genau über die Frage gestolpert, die Vorredner jetzt aufgenommen haben, dass damit die Formulierung viel unklarer ist, als die erste, die wir deutlich abgelehnt hatten mit 30 Prozent. Ich wehre mich weiterhin, bzw. ich bin gegen eine Quote und unklare Rechtsbegriffe, die wie Locher-St.Gallen und andere Redner gesagt haben, nachher justiziabel werden. Das darf und kann nicht sein, wir müssen nicht die Basis vergrössern, so dass Gerichte eingreifen, sondern wir müssen sie reduzieren bzw. versuchen, dass Entscheide dieses Rates, aber auch letztlich Entscheide der Regierung möglichst nicht oder wenig angefochten werden können. Damit meine ich, dass es richtig ist, jetzt eigentlich gar keine Lösung zu machen, denn es hat sich keine Rednerin und kein Redner gestern gegen die Mitbeteiligung oder gegen den Einbezug von Frauen in diesen Gremien ausgesprochen. Ich gehe sogar davon aus, dass auch die Regierung zugehört hat. Die meisten dieser Organisationen, dieser Anstalten, über die wir gestern und heute sprechen, werden ja durch die Regierung besetzt. Es ist in diesem Rat noch nicht so lange her, wenn ich an ein Geschäft vom Montag denke, bei dem es hiess, offensichtlich habe die Mehrheit dieses Rates kein Vertrauen in die Regierung. Mir scheint nun, dass der andere Teil dieses Rates kein Vertrauen in die Regierung hat, wenn man jetzt dieses Ziel, sei es als Gesetzesergänzung oder als Auftrag, an die Regierung weitergibt. Ich glaube, die Frage des Vertrauens in die Regierung, müssen wir nicht noch über Beschlüsse dieses Rates unterstreichen. Ich gehe davon aus, dass auch noch ein Regierungsvertreter erklären wird, dass der Wunsch dieses Rates angekommen ist. Regierungsrat Gehrer hat glaube ich gestern schon gesagt, dass es dann bei Ausschreibungen, die Wahrscheinlichkeit oder die Sicherheit von beidgeschlechtlichen Kandidaturen, viel grösser sein könnte, als wenn das auf dem Berufungsweg erfolgt, und damit meine ich, dass wir nicht abstimmen müssen, sondern hier wirklich uns darauf verlassen, dass die Regierung die Botschaft verstanden hat. | Session des Kantonsrates vom 23. bis 25. Februar 2015 |
25.2.2015 | Wortmeldung | Frauenquoten: lch finde Frauenquoten grundsätzlich ein schwieriges Thema und es wäre mir lieber, sie wären gar nicht nötig. Aber wenn man die Entwicklung der letzten 40 Jahre anschaut muss man eben zugeben, dass sich der Wunsch nicht erfüllt, dass sich das Ganze in den obersten Führungsetagen von selbst einpendelt und mit der Zeit auf allen Ebenen Frauen angemessen vertreten sind. lch habe lange in Pakistan gelebt, man sieht mir ja das bis heute an. Da habe ich gestaunt, dass in diesem Land mindestens ein Sechstel der Parlamentssitze für Frauen reserviert sind (übrigens andere Sitze auch für Vertreter von Minderheiten wie den Christen). Das ist eine Quotenregelung, die besondere in vielfältigen Gesellschaften wichtig ist. Quoten sind sozusagen reservierte Plätze. Reservierte Plätze sind doch bei uns ganz normal, weil in unseren Wahlsystemen im Laufe der Zeit Mechanismen eingebaut wurden welche sicherstellen sollen, dass möglichst alle Gruppierungen und Aspekte der Gesellschaft in den Entscheidungsgremien möglichst angemessen vertreten sein sollen. Reservierte Plätze haben wir doch beispielsweise beim Mechanismus der angemessenen Vertretung von Regionen im Parlament. Durch Wahlkreise haben wir doch reservierte Plätze hier im Parlament zum Beispiel für das Toggenburg, oder für diejenigen von hinter dem Ricken (ich meine das von hier von St.Gallen aus gesehen). Das heisst doch noch lange nicht, dass diese Vertreter der Regionen die Besten des Kantons sind. Aber sie bringen einen wichtigen Aspekt in das Parlament ein. Reservierte Plätze haben wir doch beispielsweise auch beim Mechanismus des Wahlsystems «Proporz-Wahlen». Das war ein grosser Schritt beim Übergang vom Majorz zu einem Proporz-Wahlsystem. Das Ziel war, dass man auch die Minderheiten berücksichtigt. Ich denke dieses System hat sich bei uns bewährt. Durch diesen Mechanismus haben wir eine gewisse Konstanz in den politischen Entscheidungsfindungen. Ohne diese reservierten Plätze für die kleinsten Wahlkreise und dort für die kleinste wäre auch ich als EVP-ler kaum hier in diesem Parlament. Nun zu den Frauen: Die Frage die uns umtreibt ist: muss es denn unbedingt ein starres System mit reservierten Plätzen sein? lch bin einverstanden, überall vorzuschreiben, dass bei allen Delegationen Vertreterinnen und Vertreter beiderlei Geschlechts vertreten sein müssen. Dies stösst aber in gewissen Fällen auch an seine Grenzen (wenn man zum Beispiel bei der Vertretung der EVP-Fraktion auch eine Frauenquote als obligatorisch erklären würde, dann wäre einer von uns zwei zu viel hier und wir müssten eine Frau aufstellen). Zur Ehrenrettung der EVP-Fraktion muss ich sagen, dass auf nationaler Ebene nur Frauen die EVP vertreten. lch bin überzeugt, dass man aber diesem Aspekt der Vertretung von beiden Geschlechtern in Zukunft vermehrt Rechnung tragen muss. Man muss bei der Suche von Leuten für wichtige Gremien halt auch auf diesen Aspekt achten und aktiv auf die Suche gehen. Manchmal fehlt es einfach auch daran, dass man nicht daran denkt. Ich hatte vor einigen Jahren einmal das Erlebnis: Da sass ich in einem Gremium in der Schweizerischen Vereinigung zur Förderung der AOP-Produkte, und es wurde im Vorstand ein Sitz frei, da hat der Vorstand (ein reines Männergremium) vorgeschlagen, ein Vertreter der Fleischbranche sowie ein Vertreter der Milchbranche. Mir ging dann durch den Kopf, wieso hat m an noch nie eine Frau für dieses Amt vorgeschlagen? Ich stand dann auf und habe den Hinweis gegeben, dass man in Zukunft auch einmal eine Frau in dieses Gremium wählen. Zu meiner Verblüffung haben sie dann beide offiziellen Kandidaten fallengelassen und die Delegiertenversammlung hat dann eine Frau gewählt. Ich bin einfach überzeugt, dass man manchmal auch einfach nicht daran denkt. Nun zu unserem vorliegenden grauen Blatt: Hier geht es ja nicht um eine Vertretung für irgendein Labor oder eine Melioration, sondern es geht darum, dass in einer pädagogischen Institution unseres Kantons auch Frauen sein müssen. Diese Wahl soll nicht nur zwingend sondern dringend aus beiden Geschlechtern bestehen. Aber für eine zwingende Formulierung ist das auch für mich möglich. Das Argument, dass eine empfehlende Formulierung wie die «angemessene Vertretung» sei bei Wahlverfahren nicht praktikabel sei, stimmt überhaupt nicht. Wir berücksichtigen doch auch beispielsweise auch bei Richterwahlen den Aspekt der «angemessenen Vertretung» der verschiedenen Parteien proportional, wir wählen nicht unbedingt immer den besten Kandidaten im Kanton, sondern einen Vertreter einer Gruppierung und die Rechtspflegekommission empfiehlt einfach er/sie ist wählbar. Wenn wir das Blatt genau lesen, dient die vorliegende Formulierung eben nicht nur einer angemessenen Vertretung von Frauen in Gremien: vielleicht sind wir dann plötzlich froh um eine solche Formulierung, wenn beispielsweise die Frauen in Pädagogischen lnstitutionen überhand nehmen. Es ist mir vollständig klar, dass die hier geforderte 30-Prozent-Quote das ist eine fast doppelt so hohe Frauenquote wie in Pakistan schon eine sehr hohe Forderung ist. lch werde trotzdem zustimmen. Wenn ihnen dieses konkrete Minimumsziel von 30 Prozent zu fix ist, dann stimmen sie doch wenigstens der offenen Formulierung im Eventualantrag zu, dass man diesem Aspekt in Zukunft wenigstens mehr bewusst ist, dass man einfach «Dran denkt», wenn man auf die Suche nach Leuten für dieses für unsere Gesellschaft so wichtige Steuerungsgremium geht. Wenn es dann irgendwann einmal nicht mehr wichtig sein sollte, kann man es ja in zehn Jahren wieder streichen, wie von meinem Vorredner erwähnt wurde. «Wo ein Wille ist, ist ein Weg!» Wo ein «Kein-Wille ist, kann auch der Weg verbaut werden.» | Session des Kantonsrates vom 23. bis 25. Februar 2015 |
25.2.2015 | Wortmeldung | Der Antrag der SP-GRÜ-Fraktion sowie der Änderungsantrag Ammann-Rüthi sind zu unterstützen. Ich begrüsse die Vertretung von Frauen in verschiedenen Leistungsgremien, jedoch nicht den Antrag über 30 Prozent. Ich habe bereits gestern in der Melioration dem Eventualantrag zugestimmt und bitte die Kollegen aus meiner Fraktion auch heute, dem neuen Antrag, der von Seiten der SP-GRÜ-Fraktion gestellt wurde, zuzustimmen. Jedoch mit der Anpassung des Antrags Ammann-Rüthi, der sicher anschliessend folgen wird. Schon vor einigen Jahren haben wir über die Frauenquote hier im Rat diskutiert. Ich habe damals ein Votum dazu abgegeben. Ich möchte es nicht zitieren, was bestimmt auch an die Regierungsbank noch ausdrücklich und zusätzlich genannt werden darf, sind die Ausschreibungen der Mandate. Auch dieses Thema ist gestern in unserem Rat gefallen. Ich bitte die Regierung, bei zukünftigen Besetzungen zuvor wo nötig eine Ausschreibung der Mandate zu machen, entweder in Fachzeitschriften der jeweiligen Leistungsgremien oder sogar in einem Amtsblatt, damit ein möglichst grosses Spektrum auch davon Kenntnis erhält, dass eine solche Stelle zu besetzen wäre. | Session des Kantonsrates vom 23. bis 25. Februar 2015 |
25.2.2015 | Wortmeldung | Dem Antrag der SP-GRÜ-Fraktion ist zuzustimmen. Ich bitte Sie, dass Sie sich nicht einlullen lassen von unseren beiden Juristenkollegen Güntzel-St.Gallen und Locher-St.Gallen, die über Nacht sich einen Winkelzug ausgedacht haben, dass hier jetzt die Gerichte und die Anwälte zusätzlich beschäftigt werden sollen. Ich bitte Sie, dass Sie sich nicht kleinlich, nicht altväterisch und nicht rückständig verhalten bei der kommenden Entscheidung, sondern angemessen. Entscheiden Sie angemessen Ihrem Amt und der heutigen Zeit und stimmen Sie für die Variante «angemessen». | Session des Kantonsrates vom 23. bis 25. Februar 2015 |
25.2.2015 | Wortmeldung | Ratspräsident: Die Vorlage ist in 1. Lesung durchberaten und geht zur Vorbereitung der 2. Lesung zurück an die vorberatende Kommission. | Session des Kantonsrates vom 23. bis 25. Februar 2015 |
25.2.2015 | Wortmeldung | Dem Antrag der SP-GRÜ-Fraktion ist zuzustimmen. Wetten, wetten dass, wetten ... dass Sie sich alle, in irgend einer Art und Weise, gestern Abend unmittelbar beim Verlassen des Kantonsratssaals, im Gang, im Garderobenraum, im Ratsstübli, auf dem WC, im Treppenhaus, beim Verlassen des Regierungsgebäudes, beim ltaliener an der Ecke, in der Tiefgarage, im Bus, im Auto auf dem Heimweg, im Gespräch mit Ihrem Partner oder lhrer Partnerin beim Znacht zu Hause oder wo auch immer Gedanken gemacht oder sich gegenseitig ausgetauscht haben. Vielleicht haben Sie es davon geträumt oder es in den Medien gelesen. Wovon ich spreche? Vom ersten «bewegenden» Abstimmungs-Ergebnis von 51:54 des Geschäfts 22.14.07 «Public Corporate Governance». Wenn eine Abstimmung wie gestern, kurz vor Feierabend mit einem solch knappen Ergebnis ausfällt, dann tun wir gut daran und es bietet sich auch die beste Gelegenheit einmal darüber zu schlafen und heute nochmals, mit klaren Gedanken dieses Geschäft weiterzuberaten. Doch, wie ist das nun mit der Vertretung oder dem Anteil des weiblichen Geschlechts in Kommissionen oder Gremien? Brauchen wir im Kanton St.Gallen eine gesetzlich verankerte Frauenquote? Brauchen wir im Kanton St.Gallen eine gesetzliche Regelung über eine angemessene Vertretung beider Geschlechter? Brauchen wir diese Frauenquote, weil die Frauen nicht oder zu wenig in den Gremien aktiv sein können, nicht dürfen, nicht wollen, es sich nicht zutrauen, die Männer es nicht zulassen, die Kriterien nicht passen oder die Rahmenbedingungen nicht stimmen? Fragen über Fragen. lch bin keine typische Frauenrechtlerin. lch fühle mich in geschlechterdurchmischten Gruppen durchaus sehr wohl. Auch stehe ich voll und ganz hinter der Aussage und der damit verbundenen wissenschaftlichen Studien, dass geschlechterdurchmischte Gruppen besser arbeiten. Die Entscheide von geschlechterdurchmischten Gruppen sind breiter abgestützt, fundierter analysiert und für unsere Gesellschaft mit Bestimmtheit von gewinnbringender Bedeutung. lch mache mir jedoch seit Längerem intensiv Gedanken darüber, warum der Frauenanteil in verschiedensten Führungsgremien oder Vorständen so klein oder eben immer noch zu klein ist. Auch in der Politik stelle ich parteiübergreifend fest, dass es sehr schwierig ist, den Frauenanteil zu halten oder zu steigern. Obwohl einige von uns aktiv daran arbeiten befürchte ich, dass die Entwicklung eher negativ ist. Das jüngste Beispiel mit dem gestrigen Sessionsbesuch von knapp 30 Frauen vom Frauennetz Gossau gilt es jedoch sehr positiv herauszuheben. ln einem dreijährigen Projekt unter dem Titel «Abenteuer Politik» organisiert das Frauennetz Gossau elf verschiedene Anlässe zum Thema Politik und leistet somit beste Basisarbeit, den Frauen das politische Geschehen und die politischen Abläufe näher zu bringen. Doch zurück zu unserem Geschäft: lch bin nicht für eine gesetzliche Verankerung eines 30ig-prozentigen Mindestanteils beider Geschlechter in Kommissionen. Auch bin ich nicht dafür, dass wir nun einfach einzelne Bereiche (gemäss den vorliegenden SP-GRÜ-Anträgen) wie bei der «Melioration», bei den «Spitalverbunden», bei der, «Pädagogischen Hochschule» oder bei der «Universität St.Gallen» für eine solche Regelung herausbrechen. Meiner Meinung nach müsste eine Regelung (mit welcher Formulierung auch immer) in allen Bereichen und in allen Departementen des Kantons St.Gallen gleich umgesetzt werden. Die gesetzliche Verankerung der Formulierung: «Beide Geschlechter sind angemessen vertreten» finde ich jedoch sehr gut und mehr als angebracht. Diese Formulierung entspricht den Eventual-Anträgen der SP-GRÜ-Fraktion. Selbstverständlich könnten wir nun noch des Langen und Breiten diskutieren, was das Wort «angemessen» nun bedeutet oder wie viel dieses «angemessen» nun beinhaltet. Sind dies beispielsweise zwei, drei oder vier... von sieben? Wir wissen es nicht. Doch ist dieses «angemessen» (in der Anzahl) denn so matchentscheidend? lm schlimmsten Fall müssten wir damit rechnen, dass ein Entscheid über eine falsch angemessene Beurteilung gerichtlich geklärt werden müsste. Und wenn schon... Mit Bestimmtheit würde sich dies um Einzelfälle handeln und die Justiz nicht intensiv beschäftigen. lch komme zu meinem persönlichen Fazit: Der Formulierung «Beide Geschlechter sind angemessen vertreten», der Formulierung wie sie in diesem (und weiteren) SPG-Anträgen steht, kann ich voll und ganz zustimmen. lch bitte Sie, dies ebenso zu tun. Sie können nun selber entscheiden, ob Sie einmal über Ihren Schatten springen wollen, oder ob Sie ganz einfach ein Zeichen setzen, den Weg für ein «konstruktives Miteinander von Mann und Frau» ein wenig zu ebnen und zu öffnen. Setzen Sie ein positives und wichtiges Zeichen für die Frauen, für lhre «Mitgestalterinnen unserer Gesellschaft» und unserer Zukunft. Und an die Kolleginnen und Kollegen der bürgerlichen Fraktionen, u.a. auch meiner Fraktion der CVP/EVP-Fraktion gebe ich gerne den Gratis-Tipp: «Mann» darf die Meinung über Nacht auch ändern. | Session des Kantonsrates vom 23. bis 25. Februar 2015 |
25.2.2015 | Wortmeldung | Wir bekennen uns glaube ich jetzt praktisch alle dafür, dass beide Geschlechter vertreten sein sollen, auch die Frauen heisst das. Der zweite Teil der Aussage beginnt dann meistens mit einem «Aber». Immer wieder kommt dieses «Aber»: «aber man findet ja keine Frauen», als ein Beispiel. Vergessen wir doch heute ausnahmsweise einmal dieses Wörtchen «aber», stimmen wir für diese Vertretung bei den Frauen in Gremien ohne wenn und aber. | Session des Kantonsrates vom 23. bis 25. Februar 2015 |
25.2.2015 | Wortmeldung | beantragt Schluss der Rednerliste. Wir haben jetzt bereits sechs Rednerinnen und Redner gehört, es hat noch, so wie ich vernommen habe, mindestens noch zwei, deshalb bitte ich aber auf Antrag, Schluss der Rednerliste. Die zwei Personen können ja noch sprechen, falls sie noch neue Argumente einbringen können, und dann gehen wir über zur Abstimmung. Ich denke, es hat sich gezeigt, dass das Resultat anders ausfallen wird, als gestern. Das «angemessen» wird noch zur Diskussion stehen. | Session des Kantonsrates vom 23. bis 25. Februar 2015 |
25.2.2015 | Wortmeldung | verzichtet im Namen der SP-GRÜ-Fraktion darauf, die weiteren schriftlich vorliegenden Anträge mündlich zu bestätigen. Wir wollen die Frauen vertreten haben, und wir haben den Anspruch an die Regierung, dass sie die Frauen trotzdem angemessen vertreten werden. | Session des Kantonsrates vom 23. bis 25. Februar 2015 |