Geschäft: II. Nachtrag zum Gesetz über die Spitalverbunde (Titel der Botschaft: Public Corporate Governance: Umsetzung)

Übersicht
KomiteeKantonsrat
Nummer22.14.07D
TitelII. Nachtrag zum Gesetz über die Spitalverbunde (Titel der Botschaft: Public Corporate Governance: Umsetzung)
ArtKR Gesetzgebungsgeschäft
ThemaGesundheitspflege, Sozialversicherung, Sozialhilfe
FederführungGesundheitsdepartement
Eröffnung5.11.2014
Abschluss1.6.2016
Letze Änderung9.12.2021
vertraulichNein
öffentlichJa
dringendNein
Dokumente
PubliziertTypTitelDatei
ErlassReferendumsvorlage vom 3. Juni 2015
AllgemeinDokumentenattrappe zur Sammelvorlage
ErlassIn der Gesetzessammlung veröffentlicht im Mai 2016
AntragAntrag der Regierung vom 27. Januar 2015
AntragAnträge der vorberatenden Kommission vom 15. Dezember 2014 und 15. Januar 2015
AntragAntrag Amman-Rüthi zu Ziff. 4 vom 23. Februar 2015
AntragAntrag der SP-GRÜ-Fraktion zu Art. 5 vom 23. Februar 2015
ErlassErgebnis der 1. Lesung vom 23. Februar 2015
AntragRückkommensantrag SP-GRÜ-Fraktion zu Art. 5 Abs. 1
AntragAntrag der SP-GRÜ-Fraktion vom 23. Februar 2015
AntragKommissionsbestellung vom 24. November 2014
Beteiligungen
DatumAkteurTitelLetze Änderung
1.8.2019Gremium19.1.2023
Abstimmungen
DatumTitelResultatöffentlich
JaBedeutungNeinBedeutungAbsent / Enthaltung
3.6.2015Schlussabstimmung92Zustimmung19Ablehnung9
1.6.2015Rückkommensantrag SP-GRÜ-Fraktion zu Art. 5 Abs. 139Zustimmung74Ablehnung7
25.2.2015Antrag der vorberatenden Kommission zu Abschnitt II67Zustimmung24Ablehnung29
25.2.2015Art. 5 Abs. 163Antrag der vorberatenden Kommission49Antrag der Regierung8
25.2.2015Eintreten90Zustimmung24Ablehnung6
Statements
DatumTypWortlautSession
1.6.2015Wortmeldung

(im Namen der FDP-Fraktion): Die Rückweisungsanträge sind abzulehnen. (??)

Im Gegensatz zu Suter-Rapperswil-Jona spreche ich zu diesem Antrag mit einer Einstimmigkeit der Fraktion. Die FDP-Fraktion ist klar einstimmig gegen Eintreten oder bzw. Rückweisungen in diesem Geschäft. Der Vorteil von Gutachten ist ja immer, dass man sie unterschiedlich auslegen kann. Das ist so das Wesen von Gutachten. Wenn ich die Zusammenfassung dieses Gutachten lese, dann komme ich klar zur Auffassung, dass Herr Dr.Prof. Schindler der Ansicht ist, dass dieses Verfahren mit der Genehmigung funktioniert. Es birgt zwar gewisse Schwierigkeiten in sich, sie hat vielleicht auch gewisse Umwege, die man eingehen muss, aber das Gutachten kommt klar zum Schluss: So funktioniert es. Es gibt ja – wie schon Suter-Rapperswil-Jona erwähnt – auch andere Kantontone, die das im Übrigen auch so anwenden.

Dass natürlich die Regierung an diesem Vorschlag der Genehmigung keine grosse Freude hat, das wussten wir bereits schon in der 1. Lesung. Sie hat sich dazu auch bereits geäussert. Das auch die Regierung nun der Ansicht ist, ich bin dann gespannt auf die Äusserungen von Regierungsrat Gehrer, dass sich nun etwas wesentlich geändert haben soll, darüber bin ich schon etwas erstaunt. Aus unserer Sicht hat dieses Gutachten aufgezeigt, dass sich nichts wesentlich geändert hat. Ich gehe davon aus, dass auch die Freude der Regierung sich auch nicht wesentlich geändert hat. Teilweise muss man etwas schlucken, wenn man auch nicht so amüsiert ist, und wenn man daran nicht nur Freude hat.

Wir sind klar der Ansicht, dass mit diesem Neustart des Verwaltungsrates der Kantonsrat mit eingebunden werden muss. Die Spitäler sind uns zu wichtig, als dass wir das Gefühl haben, wir haben hier nichts zu sagen.

Session des Kantonsrates vom 1. bis 3. Juni 2015
1.6.2015Wortmeldung

(im Namen der SP-GRÜ-Fraktion): beantragt Zurückkommen auf Art. 5 Abs. 1, d.h. bisherige Regelung belassen (??).

Der Rückkommensantrag, der sich auf Art. 5 Abs. 2 bezieht wird soeben verteilt.

Wir haben eine aktualisierte Ausgangslage bezüglich der Bestätigung der Wahl der Mitglieder des Verwaltungsrates der Spitalverbunde und der Bestätigung des Präsidiums durch den Kantonsrat. Wir haben es vom Kommissionspräsidenten gehört, wir haben vor dem Wochenende ein Kurzgutachten von Prof. Dr. Schindler erhalten, das zeigt, dass die Genehmigung der Wahl durch den Kantonsrat verschiedene Schwierigkeiten beinhaltet, vor allem dann, wenn man sich auf den Standpunkt stellen sollte und das Gesetz dahinlegend auslegt, dass der Kantonsrat einzelne Mitglieder des Verwaltungsrats des Spitalverbundes bestätigen soll oder nicht.

Wenn der Kantonsrat bestätigt, wird es zwangsläufig eine Verpolitisierung des Wahlverfahrens geben, obwohl sachliche Kriterien ganz klar im Vordergrund stehen sollten bei dieser Wahl. Unklare Verhältnisse und Schwierigkeiten im Wahlverfahren sind ganz bestimmt nicht im Interesse der Tätigkeit des Verwaltungsrats für ein gut funktionierendes, stationäres Gesundheitswesen. Der Spitalverbund ist unseres Erachtens zu wichtig. Politisch und finanziell ist der Kanton und damit die Regierung viel zu stark in der Verantwortung, als dass wir hier irgendwelche neuen Spiele ausprobieren könnten.

Wir bitten Sie im Namen der SP-GRÜ-Fraktion zurückzukommen auf Art. 5 Abs. 1 und die bisherige Regelung, die sich ganz klar bewährt hat, wenn man verfolgt, wie gut der Spitalverbund funktioniert und gearbeitet hat in den letzten Jahre. Wir bitten Sie, die bisherige Regelung zu belassen.

Session des Kantonsrates vom 1. bis 3. Juni 2015
1.6.2015Wortmeldung

Eins zum Anfang: Dem Rückkommensantrag ist zuzustimmen. (??)

Die Verwaltungsräte unser im Gesundheitsbereich tätigen Unternehmen waren und sind gut zusammen gesetzt und arbeiten kompetent. Es gab und gibt kein Problem in Bezug auf die Zusammensetzung der Verwaltungsräte und erst recht nicht in Bezug auf ihre Führungsarbeit. Es besteht kein eigentlicher Handlungsbedarf. Wir reden eigentlich um ein virtuelles Problem. Der Rat beschäftigt sich mit sich selbst. Solche Änderungen werden kaum eine Besserung in der Sache bewirken. Sie gehen aber mit Risiken einher.

Auf die Verpolitisierung der Zusammensetzung dieser wichtigen Verwaltungsräte wurde schon mehrfach hingewiesen. Das Gutachten von Prof.Dr. Schindler führt nun durchaus zu einer neuen Ausgangslage, indem es sagt: Dieser vorgeschlagene Weg geht zwar vielleicht, aber er ist sicherlich steinig, schwierig und komplex. Diese neue Regelung ist störanfällig. Allein diese Beachtung zwischen öffentlichen, nicht öffentlichen, im Umgang mit Bewerbungen, die vielleicht vom Rat zurückgewiesen werden, Anhörungen von Kandidaten, all diese Unsicherheiten können dazu führen, dass gut geeignete Kandidaten sich gar nicht mehr bewerben werden. Dadurch würde das Gesundheitswesen im Kanton Schaden leiden können.

Wir tragen Verantwortung für den Kanton, wir tragen Verantwortung für dieses wichtige Gesundheitswesen und ich bitte Sie daher, angesichts der neuen Ausgangslage, um Unterstützung des Antrags der SP-GRÜ-Fraktion mit dem Beibehalt der bisherigen Benennung unserer Verwaltungsräte.

Session des Kantonsrates vom 1. bis 3. Juni 2015
1.6.2015Wortmeldung

(im Namen der respektable Mehrheit CVP-EVP-Fraktion): beantragt den Rückkommensantrag abzulehnen.

Ich möchte Sie bitten, den SP-GRÜ-Antrag abzulehnen. lch stelle nämlich fest, dass sich in der Sache rein gar nichts geändert hat, das ein Rückkommen rechtfertigen würde. lm Gegenteil: Entgegen früheren Behauptungen hier im Saal hat nun auch der Sachverständige Prof. Dr. Benjamin Schindler – das Gutachten wurde wohlverstanden von der Regierung in Auftrag gegeben – in aller Klarheit aufgezeigt, dass es keine Einwände zur Genehmigungspflicht gibt, dass eine Genehmigungspflicht praktikabel ist, und dass entsprechende Regelungen auch bereits in anderen Kantonen, siehe den Kanton Zürich, problemlos erprobt sind.

Die vorliegenden Bestimmungen, wie sie der Rat in 1. Lesung beschlossen hat, sind ein wichtiger Kompromiss, um in diesem schwierigen Dossier wieder Vertrauen zu schaffen und das Parlament bei der Wahl des Verwaltungsrates in geeigneter Weise mit einzubeziehen.

lch erinnere Sie daran, dass eine Mehrheit der vorberatenden Kommission und des Parlaments bewusst darauf verzichtet hat, so weit zu gehen, den Verwaltungsrat durch den Kantonsrat wählen zu lassen. Kommission und Rat beschränken sich auf einen pragmatischen Mittelweg, nämlich die Mitwirkung des Kantonsrats im Rahmen einer Genehmigungspflicht.

Auch hat das Parlament darauf verzichtet, dass jedes Verwaltungsratsmitglied einzeln genehmigt werden muss. Durch diese Massnahme kann eine nicht erwünschte Politisierung der Wahl verhindert werden, und es wird sichergestellt, dass die Fachlichkeit des Gesamtgremiums im Vordergrund steht.

Dass dem so ist, wird von Prof. Dr. Schindler – offenbar zum Missfallen der Regierung oder von Teilen davon – klar bestätigt.

Der Rückkommensantrag grenzt an uneinsichtige Zwängerei in einer Sache, die nun endlich zu einem guten Ende gebracht werden muss. lch möchte die Antragsteller bitten, den Willen des Parlaments und die Expertenmeinung des Sachverständigen zu respektieren und das Gesundheitsdepartement endlich arbeiten zu lassen, damit es dieses wichtige Wahlgeschäft sauber vorbereiten kann.

Session des Kantonsrates vom 1. bis 3. Juni 2015
1.6.2015Wortmeldung

Als Kommissionspräsident dieser Kommission war ich doch auch etwas erstaunt über dieses Rückkommen. Ich habe gesagt, die Kommission hat nicht mehr getagt. Aus diesem Grund muss ich da schon weit zurückblättern, um Ihnen die Resultate nochmals in Erinnerung zu rufen: Am 15. Dezember 2014 hat die Kommission mit 12:3 Stimmen diesem aktuell vorliegenden Gesetzesartikel Abs. 2b zugestimmt. Die Erkenntnis von Prof.Dr. Schindler sind nicht ganz neu, aber natürlich in diesem Kurzgutachten nochmals etwas ausführlicher. Prof.Dr. Schindler wurde von mir als Kommissionspräsidenten bereits auch schon an die Kommissionssitzung eingeladen und hat genau in diesem Sinn, wie es jetzt im Kurzgutachten noch etwas juristischer und deutlicher ausformuliert wurde, erläutert.

Zudem fand einen Monat später, am 15. Januar 2015, die sogenannte Gesamtabstimmung statt zum gleichen Geschäft und dort wurde wiederum 11:2 Stimmen bei 2 Abwesenheiten diesem Vorgehen so zugestimmt.

Jetzt bei diesen Zwei, die damals Januar und Dezember schon dagegen waren, da habe ich volles Verständnis, dass bis zum Schluss gekämpft wird und das aus diesen zwei Unterliegenden versucht wird, eine Mehrheit erreichen. Was jetzt aber bei allen anderen geschah, das lässt mir als Kommissionspräsident einige Fragen offen.

Session des Kantonsrates vom 1. bis 3. Juni 2015
1.6.2015Wortmeldung

Ich spreche noch nach der Regierung und ich hätte eine Frage an die Regierung: Es wurde erwähnt, dass ja nur ein Mitglied des Kantonsrates in die Verwaltungskommission der GVA gewählt wurde. Könnte man dazu eine Aussage machen, wenn nun der Kantonsrat das Recht bzw. die Pflicht zur Genehmigung solcher Mandate hat, könnte dann noch ein Kantonsrat Einsitz in einem solchen Verwaltungsrat nehmen? Das würde mich noch interessieren. Nur damit Sie in Kenntnis aller Fakten dann entscheiden.

Session des Kantonsrates vom 1. bis 3. Juni 2015
1.6.2015Wortmeldung

(im Namen der GLP/BDP-Fraktion): Der Rückkommensantrag ist abzulehnen. (?)

Die vorberatende Kommission und dieser Rat haben dieser Genehmigungspflicht nach längeren Diskussionen zugestimmt. Aus Sicht der Fraktion haben sich keine wesentlichen neuen Sachverhalte ergeben.

Die GLP/BDP-Fraktion ist deshalb auch aus grundsätzlichen Überlegungen der Meinung, dass auf einen demokratisch gefällten Entscheid, der nicht leichtwertig gefällt wurde, nur aus triftigen Gründen zurückgekommen werden sollte.

Eine Dringlichkeit und Notwendigkeit konnte in diesem Rückkommensantrag nicht aufgezeigt werden.

Session des Kantonsrates vom 1. bis 3. Juni 2015
1.6.2015Wortmeldung

Art. 5 (Randtitel). beantragt im Namen der SP-GRÜ-Fraktion, Rückkommen auf Art. 5 Abs. 1 und für den Fall, dass der Kantonsrat auf die Bestimmung zurückkommt, diese wie folgt zu formulieren:

«Die Regierung wählt einen Verwaltungsrat, der für die vier Spitalverbunde zuständig ist, und bestimmt den Vorsitz. Sie wählt nach fachlichen Kriterien und legt die Entschädigung fest.»

Mit den Unterlagen haben wir zwei Dokumente erhalten. Ein Dokument wurde bisher noch nicht angesprochen. Es ist einerseits das Kurzgutachten von Herrn Prof.Dr. Schindler, das jetzt mehrfach erwähnt wurde. Ich glaube, wenn man die Auslegung hört, dann ist es an sich klar. Man kann festhalten: Auf uns kommen verschiedenste Unzulänglichkeiten in diesem Prozedere zu. Unzulänglichkeiten, die auf das Gesundheitswesen keine positiven Auswirkungen haben werden.

Daneben haben wir den zweiten Teil: Da geht es jetzt um die Stellungnahme, des Kantons Zürich. Sie machen eine Stellungnahme zur Genehmigung einer vom Regierungsrat vorgenommenen Wahl und sie gehen auch konkret ein auf die Situation im Kanton Zürich, wie das zwei Mal jetzt passiert ist in den Jahren 2006 und 2011. Sie sehen hier ganz konkret, was das bedeutet, wenn nachher die vom Regierungsrat vorgeschlagenen Personen für den Verwaltungsrat im Kantonsrat diskutiert werden. Es gibt, und es wird auch bei uns Anträge geben, diese Wahl nicht zu genehmigen oder nur unter Vorbehalt zu genehmigen oder einzelne Personen auszunehmen. Ich glaube, das wird die Situation auch bei uns sein auf der einen, wie auch auf der anderen Seite.

Wir haben jetzt die optimale Situation, dass wir Vertrauen haben. Vertrauen der Bevölkerung, da möchte ich mich gegen die Aussagen von Suter-Rapperswil-Jona verwahren. Wir haben hier einen Verwaltungsrat, der das Vertrauen der Bevölkerung auch des Kantonsrates geniesst. Ich finde es ein bisschen daneben, wenn man unterstellt, dass der Verwaltungsrat das Vertrauen der Bevölkerung und des Kantonsrates nicht habe. Sie arbeiten ohne irgendwelche Schwierigkeiten, ohne Auffälligkeiten, Sie lösen ihre Aufgaben. Sie lesen nichts in der Zeitung von Schwierigkeiten bezüglich verschiedenster Fragen der Finanzierung der Überschreitung von Kompetenzen usw. was Sie immer wieder von anderen Kantonen hören und lesen.

Wir haben hier den optimalen Lösungsweg für den Kanton St.Gallen im Fokus. Dieser kann aus unserer Sicht – ich bitte Sie darum auch dem Rückkommen zuzustimmen – kann nur heissen, dass die Regierung diese Wahl vornimmt und dass der Kantonsrat hier keine Verpolitisierung vornimmt.

Session des Kantonsrates vom 1. bis 3. Juni 2015
1.6.2015Wortmeldung

Ich glaube meine Frage wurde vielleicht nicht ganz richtig verstanden. Es war keine Kritik an der Wahl in die GVA, sondern hat man sich das überlegt, wenn meine eine solche Genehmigungspflicht nun einführt durch den Kantonsrat, können dann noch Kantonsräte gewählt werden in solche Verwaltungsräte oder Kommissionen? Beispielsweise Richter können ja auch nicht im Kantonsrat Einsitz nehmen, da der Kantonsrat das Wahlgremium ist. Wie verhält es sich da bei der Genehmigungspflicht? Hat man sich dazu Gedanken gemacht?

Session des Kantonsrates vom 1. bis 3. Juni 2015
1.6.2015Wortmeldung

(im Namen der SVP-Fraktion): Der Rückkommensantrag ist abzulehnen. (??)

Ich halte mich an ihre erste Empfehlung als neuer Vorsitzender dieses Rates und halte mich kurz. Die SVP-Fraktion wird diesen Rückkommensantrag der SP-GRÜ-Fraktion geschlossen zurückweisen. Materiell wurde bereits von meinen Vorrednern schon vieles dazu gesagt. Für uns ebenfalls wichtig und mit ausschlaggebend ist die Tatsache, dass noch in dieser Legislatur über die Auslagerung der Spitalimmobilien ein Bericht vorzulegen und zu beraten sein wird. Das heisst, der Verwaltungsrat der Spitalverbunde wird möglicherweise – sollte diese Vorlage dann angenommen werden – über die zukünftigen Investitionen aller unserer Spitäler im Kanton St.Gallen im schlimmsten Fall alleine zu entscheiden haben.

Jetzt stellen sie sich mal vor: Ein Gremium, das weder vom Volk noch vom Kantonsrat legitimiert ist würde diese Aufgabe übertragen erhalten. Das ist für mich als Legislativ-Politiker unvorstellbar. Es ist für uns als SVP-Fraktion darum selbstverständlich und klar, dass die Berechtigung oder die Hoheit über die Bestimmung und die Wahl des Verwaltungsrates im Kantonsrat bleiben muss und nicht an die Regierung zurückdelegiert werden kann.

Session des Kantonsrates vom 1. bis 3. Juni 2015
1.6.2015Wortmeldung

Ratspräsident: Die Vorlage ist in 2. Lesung durchberaten und geht zur Vorbereitung der Schlussabstimmung an die Redaktionskommission.

Session des Kantonsrates vom 1. bis 3. Juni 2015
25.2.2015Wortmeldung

zu Hartmann-Flawil: Wenn man immer den Appenzeller Verwaltungsrat zitiert, muss man klar sagen, dass dort Regierungsräte im Verwaltungsrat sind, aber nicht präsidierend. Es ist nicht so, dass dort die Regierung nicht vertreten ist.

Der Konflikt, welcher die Regierung haben kann: Seit DRG eingeführt ist, hat die Regierung die Rekursinstanz, wenn der Tarif mit den Spitälern ausgehandelt wird und nicht zu stande kommt, dann muss die Regierung des Tarif festlegen. Dort gibt es wieder klar einen Konflikt, weil dann der Verwaltungsrat einen Tarif ausgehandelt hat und anschliessend hat die Regierung, wenn der Krankenkassenverband und die Regierung beim Tarif nicht einig werden, Rekursinstanz.

Session des Kantonsrates vom 23. bis 25. Februar 2015
25.2.2015Wortmeldung

Güntzel-St.Gallen hätte in vielem recht, wenn das tatsächlich auch auf diesem grauen Blatt so stehen würde. Aber er steht nicht dort. Es steht nichts von Genehmigung einer Verordnung durch den Kantonsrat sondern es steht nur auf dem grauen Blatt, dass das der Staatswirtschaftlichen Kommission zur Stellungnahme vorgelegt werden soll.

Bis anhin basiert die Personalauswahl für solche Gremien auf irgendwelchen internen Gepflogenheiten, die niemand so genau kennt und von denen man nur Kenntnis erlangt, wenn man ein Rechtsmittel einlegt und dann gestützt auf dieses Rechtsmittel Akteneinsicht bekommt. Aufgrund dieser Akteneinsicht dann Rückschlüsse ziehen zu können, ob das jetzt bei einem Tässlein Tee ausgejasst wurde oder ob da tatsächlich ein korrektes Verfahren durchgeführt wurde. Das kann doch rechtsstaatlich nicht der richtige Weg sein. Jedes Unternehmen hat ein Reglement, das solche Dinge regelt, wie man das durchführt, vor allem wenn es um solche wichtigen Gremien geht. Wir wollen einfach wissen wie das geht, und die Regierung soll das verbindlich festlegen. Das richtige Mittel, wenn die Regierung den Vollzug regeln muss, ist eine Vollzugsverordnung. Wir machen hier keine Vorgaben, aber wir wollen, dass das transparent und nachvollziehbar geregelt wird. Deshalb stimmen eben die rechtsstaatlichen Bedenken von Güntzel-St.Gallen die ich sonst teilen würde, stimmen eben nicht.

Session des Kantonsrates vom 23. bis 25. Februar 2015
25.2.2015Wortmeldung

Dem Antrag Ammann-Rüthi ist zuzustimmen.

Es ist sehr wichtig, dass wir für alle Gremien, welche die Regierung wählt, ein transparentes, korrektes, in jeder Hinsicht nachvollziehbares Verfahren haben. Voraussetzung für ein solches Verfahren ist eine klare Regelung, wie das ganze ablaufen soll, denn wenn es bis anhin schief gegangen ist, dann war die Ursache immer, dass das Verfahren nicht korrekt durchgeführt wurde. Das ist insbesondere auch wesentlich für die Wahl der Spitalverwaltungsräte, weil der Kantonsrat ja etwas genehmigen soll, das Hand und Fuss hat. Der Kantonsrat soll etwas genehmigen, das man nicht abändern muss, wo man keine Vorbehalte anbringen muss. Und wenn man zu diesem Ziel kommen will, dann muss der Weg zielführend sein. Genau einen solchen Weg schlägt der Auftrag von Ammann-Rüthi vor.

Ich bitte Sie deshalb, diesem Auftrag zuzustimmen, so dass wir für sämtliche Funktionen ein sauberes, nachvollziehbares und transparentes Auswahlverfahren haben. Wir dürfen uns jetzt nicht einfach auf diesen Spitalverwaltungsrat beschränken. Wir haben auch sehr viele andere Verwaltungsräte. Ich möchte Ihnen einfach sagen, wenn Sie wollen, dass auch die Frauen angemessen vertreten sind, und dass nach fachlichen Kriterien ausgewählt wird, dann hängt das an dem Verfahren und an denjenigen, welche dieses Verfahren durchführen. Hier ist der Weg, den Ammann-Rüthi aufzeigt, der Richtige und der Zielführende.

Session des Kantonsrates vom 23. bis 25. Februar 2015
25.2.2015Wortmeldung

(im Namen der GLP/BDP-Fraktion):

Es wird immer wieder von der Lex Hanselmann gesprochen. Aber was jetzt in dieser Debatte zählt, sind die sachlichen Argumente. Hier möchte ich einfach auf einen Punkt speziell noch hinweisen, der uns in der Argumentation der Regierung etwas irritiert hat, um es mal vorsichtig zu sagen. Die Regierung argumentiert, dass unteranderem wegen der Vorbereitung für die Übertragung der Spitalimmobilien Regierungsrätin Hanselmann länger im Verwaltungsrat bzw. Verwaltungsratspräsidentin bleiben muss. Ich war in der vorberatenden Kommission, die damals diesen Auftrag ausgelöst hat. Ich kenne also diese Materie. Ich habe gesagt, äusserst überrascht ist es Argument zu finden, denn bei einer Übertragung der Immobilien vom Kanton zu den Spitalverbünden muss der Spitalverbund mit dem Kanton verhandeln, was der Preis ist, was die Konditionen sind, was die Formalitäten sind. In der Konsequenz würde das ja bedeuten, dass Regierungsrätin Hanselmann als Verwaltungsratspräsidentin des Verbundes nachher mit der Regierung verhandelt. Vielleicht liege ich hier falsch und werde noch korrigiert, aber in meinem Verständnis müsste das dann eine Ausstandsregelung geben. Also von dem kann ich dieses Argument nicht gelten lassen.

Eine zweite Bemerkung noch zum knappen Zeitplan. Es heisst es sei viel zu knapp, um das so schnell zu machen. Hier möchte ich einfach daran erinnern, dass dieser Rat sehr klar war, was er als Zeitrahmen möchte und dann muss ich doch sagen, dass ein Verwaltungsrat als oberstes strategisches Gremium auf dieses Szenario vorbereiten muss, wenn ein Verwaltungsrat merkt, dass hier jetzt ein Zeitplan dann vorgegeben wird, eine Reorganisation kommt. Ich glaube, dann muss ein Verwaltungsrat das auch antizipieren, die entsprechenden Massnahmen hier vorbereiten. Das finde ich auch nicht ein Argument, das zählt.

Zu guter Letzt: Die Regierung sagt als Beispiel, die Geschäftsstellen von Spitalverbund und Psychiatrieverbund könnten zwar zusammenbleiben, folgert hat dann aber, dass es das dann noch nicht so sein soll. Das heisst, dass wir hier jetzt die Geschäftsstellen auseinander reissen müssen und hier habe ich schon den Eindruck, dass Probleme geschaffen werden. Das heisst, es werden hier Probleme auch bewusst konstruiert und da bitte ich die Regierung schon, wenn das Resultat so kommt, wie es kommen muss, bzw. das Gesundheitsdepartement dann nicht Schwierigkeiten zu schaffen, einfach damit man nachher sagen kann, ihr habt gesehen, ihr habt ein Entscheid getroffen und jetzt haben wir ganz viele Probleme bei der Trennung der Geschäftsstellen. Hier, wenn die Regierung selber sagt, es ist nicht nötig, dann bitte ich Sie, hier auch Augenmass walten zu lassen und nicht Probleme zu schaffen, die es nicht braucht.

Session des Kantonsrates vom 23. bis 25. Februar 2015
25.2.2015Wortmeldung

Um die Verwirrung gänzlich weiter zu bringen: Ich rate einfach nochmals allen, die jetzt gesprochen haben und die sich intensiv mit dieser Frage auseinandersetzten. Lest nochmals was da genau steht. Das Problem an und für sich ist das was passiert danach, wenn die Regierung diese Verordnung der Staatswirtschaftlichen Kommission vorgelegt hat. Was passiert danach? Bis und mit zur vorliegenden Verordnung ist es klar geregelt. Es sind auch die Rahmenbedingungen klar beschrieben. Es hat nach rechtsstaatlichen Grundsätzen zu erfolgen und die bundesgerichtliche Rechtsprechung zu berücksichtigen. Aber was passiert danach mit der Verordnung. Dann wir die Staatswirtschaftliche Kommission diese Verordnung behandeln, dann gibt es ein Verhältnis 11:4 und dann? Was passiert dann damit? Irgendjemand muss diese Frage beantworten.

Session des Kantonsrates vom 23. bis 25. Februar 2015
25.2.2015Wortmeldung

(im Namen der SVP-Fraktion.): Auf die Vorlage ist einzutreten. Dem Antrag der vorberatenden Kommission ist zuzustimmen.

Es war in der Tat schwierig für die Mitglieder der vorberatenden Kommission neutral, möglichst objektiv und abschliessend darüber zu befinden oder sich zu entscheiden, was nun ein Interessenkonflikt darstellt und was nicht.

Es wurde im Rahmen dieser Spitalliste speziell darüber diskutiert, ob hier möglicherweise ein Interessenkonflikt vorliegt. Soweit ich informiert bin, wurde hier der Gerichtsentscheid noch nicht eröffnet. Wir warten auf eine gerichtliche Beurteilung dieser Frage. Für uns, so schwer es war, haben wir dennoch einen Spezialisten herbeigezogen, ein Fachmann in Sachen PCG, das war Prof. Schindler von der HSG in St.Gallen. So zweifelhaft diese Frage für uns und wir teilweise oder möglicherweise diese etwas ideologisch bearbeitet oder beurteilt haben, so klar war die Aussage und Haltung von Prof. Schindler. Es wurde gesagt, das Votum des Vizepräsidenten des Verwaltungsrates Bruno Glaus war beschönigend was diese Frage betrifft, demgegenüber war absolut klar die Haltung und Aussage von Prof. Schindler. Er hat nämlich überhaupt keinen Zweifel daran, dass speziell im Bereich der Spitalleitung und des Verwaltungsrates der Spitalverbunde gleichzeitig dieselben Personen und Amtsstellen diese Spitalliste bearbeiten und bewilligen müssen, ein Interessenkonflikt vorliegt.

Wenn die SP-GRÜ-Fraktion sich hier vor ihre Regierungspräsidentin Hanselmann stellen, dann ehrt sie das und ich halte das auch zu Gute und verstehe es auch. Wir würden das umgekehrt möglicherweise gleich oder ähnlich machen. Wir müssen aber davon ausgehen, dass irgendwann auch das Gesundheitsdepartement wieder einmal in andern Händen liegen wird, und dann stellt sich dieselbe Frage genau gleich. Die Interessenkonfliktsituation wird genau dieselbe sein. Hier eine «Lex-Hanselmann» daraus zu machen, das verbiete ich mir. Wir haben uns während zwei Tagen intensiv über dieses Thema informiert und haben sogar darüber gestritten. Aber letztlich war für uns von der bürgerlichen Seite der Entscheid klar. Wir sehen hier diesen Interessenkonflikt und darum wird sich hier die SVP-Fraktion auch geschlossen für diesen Antrag aussprechen.

Session des Kantonsrates vom 23. bis 25. Februar 2015
25.2.2015Wortmeldung

Ich möchte Klarheit schaffen, wobei der letzte Satz, Hoare-St.Gallen, eigentlich die Antwort auf Ihre Frage geben würde. Eine Mehrheit der CVP-EVP-Fraktion ist dafür, dass die Wahlzuständigkeit bei der Regierung bleibt. Ich habe hier in der Begründung aufgeführt, dass wenn die Mehrheit vom gelben Blatt in diesem Rat das so möchte, dann wäre es nach politischen Grundsätzen und dann müsste man, das ist nur eine Begründung, das im Gesetz so ändern.

Die Meinung ist klar und ich möchte auch Huser-Altstätten eine Antwort geben: Obwohl eine Mehrheit der CVP-EVP-Fraktion für das rote Blatt ist, ist das Bedürfnis nach einer breiteren Abstützung bei wichtigen Wahlgeschäften weiterhin dar. Das ist keine Alternative, Mächler-Zuzwil, sondern es ist, wenn das rote Blatt eine Mehrheit finden würde, der Weg, den wir sehen, damit hier Transparenz und Klarheit für die Wahlgeschäfte besteht. Der Ausschuss, der hier angesprochen ist, wenn die Wahlkompetenz bei der Regierung liegt, dann ist selbstverständlich die Verflechtung, oder eine Entflechtung gegeben, und der Ausschuss würde selbstverständlich von der Regierung bestimmt und es würde nach meiner Meinung ein Ausschuss der Regierung gebildet. Ich hoffe damit die Fragen beantwortet zu haben. Es ist ein Weg oder eine Transparenz, welche diese Verordnung beim Wahlverfahren bringen soll.

Session des Kantonsrates vom 23. bis 25. Februar 2015
25.2.2015Wortmeldung

Kommissionspräsident: Sie können sich vorstellen, dass auch in der Kommission eine ausführliche Debatte zu diesem Punkt stattgefunden hat. Der ursprüngliche Antrag zu diesem Teil des Gesetzes hat wie folgt gelautet: «Der Kantonsrat wählt auf Antrag der Regierung die Mitglieder des Verwaltungsrates sowie dessen Präsident oder deren Präsidentin, der bzw. die für die vier Spitalverbunde zuständig ist.» Der Text wurde dann aber abgeändert auf diese Fassung, wie sie jetzt auf dem gelben Blatt vorliegt, und zu dieser Fassung auf dem gelben Blatt hat die Kommission mit 12:3 zugestimmt. Ich bitte Sie, der Kommission zu folgen.

Session des Kantonsrates vom 23. bis 25. Februar 2015
25.2.2015Wortmeldung

Dem Antrag der vorberatenden Kommission ist zuzustimmen. Der Antrag der Regierung ist abzulehnen.

Ich spreche nicht gegen das graue Blatt, im Gegenteil, das ist ein sehr sinnvoller Vorschlag und möchte neu in Form einer Verordnung das Wahlprozedere der Regierung regeln. Gerade vor dem Hintergrund der SVA macht es sehr vor Sinn, dass die Regierung das Wahlprozeder in Form einer Verordnung regelt. Aber das graue Blatt sagt nichts zu Mitwirkung Kantonsrat Ja oder Nein. Deshalb möchte ich Sie bitten, der vorberatenden Kommission zu folgen, also dem gelben Blatt.

Hierzu spreche ich immerhin im Namen einer respektablen Minderheit der CVP-EVP-Fraktion. Wir sind der Meinung, dass der Vorschlag der vorberatenden Kommission ein guter Kompromiss ist, um Vertrauen zu schaffen und das Parlament bei der Wahl des Verwaltungsrates in geeigneter Weise mit einzubeziehen. Das hunderte von Millionen schwere finanzielle Engagement des Kantons rechtfertigt eine Mitwirkung des Kantonsrates bei der Wahl des Verwaltungsrates. Die vorberatende Kommission, Hartmann-Flawil, hat bewusst darauf verzichtet, soweit zu gehen, dass der Verwaltungsrat durch den Kantonsrat gewählt werden soll, um genau diese Verpolitisierung zu verhindern, sondern beschränkt sich auf einen pragmatischen Mittelweg. Das heisst, die Beschränkung der Mitwirkung im Rahmen einer Genehmigungspflicht.

Noch ein Punkt: Sie verzichtet ebenfalls bewusst darauf, dass die einzelnen Verwaltungsratsmitglieder jeweils einzel genehmigt werden sollen, sondern es soll in Form einer globalen Genehmigung erfolgen. Auch das verhindert eine Politisierung der Wahl und stellt sicher, dass, was auch wir wollen, die Fachlichkeit des gesamten Gremiums im Vordergrund steht.

Wie von Ammann-Rüthi erwähnt wurde, es wäre nicht umsetzbar und praktikabel. Ich verweise hierzu z.B. auf den Kanton Zürich. Das Universitätsspital Zürich und auch das Kantonsspital Winterthur kennen genau diese Regelung mit der Genehmigung. Ich zitiere: «Mit dem Gesetz über das Universitätsspital Zürich ist das Universitätsspital Zürich als Anstalt des kantonalen öffentlichen Rechts mit eigener Rechtspersönlichkeit geschaffen worden. Die oberste Führungsverantwortung des Spitals obliegt dem Spitalrat. Dieser wird vom Regierungsrat gewählt. Die Wahl ist vom Kantonsrat zu genehmigen.» Also immerhin der Kanton Zürich schafft es offenbar, dann kann es ja nicht so ein Problem sein.

Session des Kantonsrates vom 23. bis 25. Februar 2015
25.2.2015Wortmeldung

Kommissionspräsident: Ich wurde von Haag-St.Gallen angefragt, ob es weitere Punkte gibt im Bereich des Interessenkonfliktes. Nein, es beschränkt sich im Wesentlichen auf diesen ausgeführten Punkt. Ich möchte aus dem Kommissionsreferat von Prof. Schindler eine kleinen Ausschnitt zitieren: «Ein weiterer Punkt, die Trennung von ETAT-Operateur und ETAT-Regulator. Der Staat erbringt als Unternehmer gewisse Dienstleistungen und ist gleichzeitig auch als Regulator tätig. Hier ist das Beispiel Gesundheitswesen anzuführen. Der Staat erbringt beispielsweise mit dem Kantonsspital Dienstleistungen und er ist gleichzeitig auch als Regulator tätig, z.B. bei der Spitalplanung und bei der Tarifgestaltung. Diese Doppelfunktion des Staates als Dienstleistungserbringer, Marktteilnehmen und des Staates als Regulierer dieses Marktes, kann zu Interessenskonflikten führen». Dies wurde so auch von weiteren Kommissionsmitgliedern in der Tiefe hinterfragt und immer in derselben Art und Weise beantwortet. Es wurde auch, wie von Mächler-Zuzwil ausgeführt, die Thematik des Buchs «Public Corporate Governance» zitiert, und die Auflagen wurden uns vorgelegt von der ersten Auflage, wo es noch nicht zum Problem beurteilt wurde und in einer weiteren Auflage, wo eine andere Ausgangslage besteht. Auch diese Frage wurde entsprechend diskutiert und von Prof. Schindler entsprechend bestätigt.

Im Weiteren war ebenfalls an der Kommission der Vizepräsident des Verwaltungsrates der Spitalverbunde des Kantons St.Gallen, Dr. Bruno Glaus. Er hat selbstverständlich im Interesse des Verwaltungsrates diese Interessenkonflikte nicht so dramatisch dargestellt, wie dies von Prof. Schindler getätigt wurde.

Ich möchte Ihnen gleichzeitig noch das Kommissionsresultat bekannt geben. Die Kommission ist mit 12:3 Stimmen auf dieses Geschäft eingetreten.

Session des Kantonsrates vom 23. bis 25. Februar 2015
25.2.2015Wortmeldung

Auf die Vorlage ist nicht einzutreten. Der Antrag der vorberatenden Kommission ist abzulehnen.

Haag-St.Gallen hat bereits verschiedene Teile ausgeführt. Sie hat auch die Begründungen für die Einsitznahme der Mitglieder der Regierung aufgeführt nach den PCG-Grundsätzen. Ich bin schon etwas erstaunt, wenn Sie das gelbe Blatt gelesen haben, dann können Sie dort die Begründung, warum der Kantonsrat auf einmal zuständig sein soll, lesen: Aufgrund der hohen strategischen und finanziellen Bedeutung der Spitalverbunde. Diese Argument ist genau das Argument, das eigentlich dafür spricht, dass das Mitglied der Regierung Einsitz nimmt. Wenn Sie jetzt die heutige Situation betrachten, dann kann man sagen, es ist ein klare Führung, eine klare, geordnete Struktur, die läuft. Das hat die zuständige Regierungspräsidentin in diesen Jahren erreicht, und die Nachfolgerin bzw. der Nachfolger müsste dies auch so weiterführen. Wenn Sie jetzt schauen, wo es anders ist, dann blicken Sie nach Appenzell Ausserrhoden, was dort passiert ist. Innert kürzester Zeit wurde ausgewechselt. Schauen Sie in den Kanton Zug, dort wird der gesamte Verwaltungsrat ausgewechselt, weil die Regierung findet, dass es so nicht geht. Sie vertreten nicht die Interessen des Kantons, der 55 Prozent der Spitalbehandlungen zahlen muss. Er hat hier ein hohes finanzielles Interesse. Nehmen wir den Kanton Wallis, dort geht es jetzt darum, dass man Teile des Verwaltungsrates ausschaltet, weil die Interessen des Kantons in der stationären Gesundheitsversorgung nicht oder zu wenig berücksichtigt wird. Sie können diese Liste beliebig weiterführen.

Jetzt kommt der Kanton St.Gallen und meint, er mache jetzt den gleichen und richtigen Schritt, indem er das trennt, so dass die Verantwortung in diesem Teilbereich, die hohe strategische und finanzielle Bedeutung hat für den Kanton, zerschlagen wird. Wenn Sie das heute machen, dann übernehmen Sie die Verantwortung für die nächsten Jahre und auch für die Zukunft, dass wenn an der Struktur Schäden auftauchen, diejenigen Parteien, die das heute unterstützt haben, dass man eine funktionierende Struktur, ein funktionierendes System, klar geführt, wo wie man es muss, damit man die Kosten im Griff hat, die Verantwortung übernehmen müssen. Dann müssen Sie nicht kommen und Vorstösse machen, wenn etwas nicht richtig laufen sollte. Sie tragen die Verantwortung.

Session des Kantonsrates vom 23. bis 25. Februar 2015
25.2.2015Wortmeldung

Dem Antrag der Regierung ist zuzustimmen. Der Antrag der vorberatenden Kommission ist abzulehnen. Es wird gelb gegen rot abgestimmt. Es ist wichtig, am Antrag der Regierung festzuhalten; dafür gibt es insbesondere zwei Gründe.

Zum Einen legt die Verfassung eigentlich fest, wer das Recht und Kompetenz hat die Vertretung bei nichtstaatlichen Einrichtungen zu bestimmen (Art. 72 Abs. 2). Zum Andern geht es um die politische Tagesrealität: Wenn Sie den Genehmigungsvorbehalt machen und das dem Kantonsrat überbinden, dann haben Sie genau das Gegenteil erreicht, was Sie eigentlich wollen. Sie wollen ja eine gut funktionierende Auswahl und anschliessend einen Entscheid. Wenn Sie das in den Kantonsrat bringen, dann können Sie Gift darauf nehmen, dass dann die politische Diskussion beginnen wird. Sie werden bei dieser Auswahl anschliessend die Diskussionen haben von irgendwelcher Seite her mit Vorbehalten gegen einzelne Personen. Sie haben eine öffentliche Diskussion, bei der die Leute auch teilweise kritisiert und Vorbehalte öffentlich transportiert werden. Sie haben dann genau das, was Sie eigentlich vermeiden wollen. Sie haben am Schluss eine verpolitisierte Wahl und damit entsteht das Problem, dass anschliessend kaum jemand Lust hat sich in den Verwaltungsrat zu melden. Diese Diskussion ist nicht sehr angenehm, und Sie haben dann ein politisch zusammengesetztes Gremium, das nachher bei kleinsten Schwierigkeiten genau unter diesen Gesichtspunkten unter Druck gerät. Sie haben also das Gegenteil erreicht, als Sie in Ihrer Begründung im letzten Satz schreiben: «Die Genehmigungspflicht stellt sicher, dass der Verwaltungsrat über den notwendigen politischen Rückhalt verfügt.

Session des Kantonsrates vom 23. bis 25. Februar 2015
25.2.2015Wortmeldung

Ich gebe gerne eine direkte Antwort, ob wir uns vor unsere Regierungspräsidentin stellen. Ich kann Ihnen deutlich sagen: Nein. Unsere Überzeugung ist, dass das Gesundheitswesen ein wichtiger Teil des Service Public ist. Er hat eine hohe strategische und finanzielle Bedeutung. Wenn wir hier zusätzliche Kosten generieren, zahlen das all diejenigen, die im Kanton St.Gallen wohnen via höhere Krankenkassenprämien. Das ist ein ganz direkter Konnex.

Wenn wir klare Strukturen haben, die funktionieren und klar geführt werden, dann macht es keinen Sinn, diese Strukturen zu zerstören.

Ich möchte noch etwas zu den Interessenkonflikten sagen, die aufgeführt worden sind. Das einzige was ich gehört habe, sind die Spitallisten, wo man den Wettbewerb verzerren könnte. Ich bitte Sie zur Kenntnis zu nehmen, es gibt objektive Kriterien, nach denen die Spitalliste erstellt werden muss. Wenn diese nicht eingehalten werden, hat jeder abgewiesene Spital die Möglichkeit Beschwerde zu führen. Hier ist der Rechtsweg vollständig klar und deutlich. Wenn noch ein Interessenkonflikt vorliegen würde, dann würde nachher das Gericht einen solchen Entscheid korrigieren. Ich bitte Sie das auch zur Kenntnis zu nehmen, denn das ist die richtige Art des Wettbewerbes, dass man sich wehren kann. Wir haben das im öffentlichen Beschaffungswesen und in diesem Fall auch bei der Spitalliste. Da können Sie nichts anderes sagen, denn auf die Justiz können Sie vertrauen sowie auch auf die Privatspitäler, denn die haben genügend Advokaten, die sie in diesen Bestrebungen unterstützen.

Uns geht es nicht um die Regierungspräsidentin, uns geht es um das derzeit sehr gut funktionierende st.gallische Gesundheitswesen im stationären Bereich.

Session des Kantonsrates vom 23. bis 25. Februar 2015
25.2.2015Wortmeldung

Der Antrag Ammann-Rüthi ist abzulehnen.

Auch nach dem Votum von Ritter-Sonderegger-Altstätten bin ich nicht sicher, ob es richtig ist. Ich war schon immer ein Verfechter für klare Regelungen auf gesetzlicher Ebene und bin es immer noch. Wir können doch nicht der Regierung einen Auftrag erteilen, die Kompetenzen die sie uns vorlegen können wir erwarten. Aber die Regierung ist im Erlass einer Verordnung in dem Bereich wo sie die Kompetenzen hat frei. Der Kantonsrat kann nicht eine Verordnung genehmigen bzw. bis jetzt kann er es nicht. Wir hatten mal die Diskussion in diesem Rat. Ich persönlich war damals nicht zwingend dagegen. Aber ich bin nicht überzeugt, wenn wir ein Genehmigungsrecht bei Verordnungen wollen, dann ist es eben nicht mehr eine Verordnung im ursprünglichen Sinn wie es die Staatsgewalten oder die Staatslehre vor Jahren, Jahrzehnten mal festgelegt hat. Wenn wir vor Jahren und immer wieder über schlanke Gesetze sprechen, dann verstehe ich unter Gesetze die gesamte Gesetzgebung und nicht nur ein Rahmengesetz und alle wesentlichen Sachen der Regierung zu überlassen. Wenn Sie den Auftrag erteilen, weiss ich nicht was dann nachher die Staatswirtschaftliche Kommission mit dieser Vorlage macht. Sie kann sie anschauen, sie kann sie diskutieren, sie kann sie mit Wünschen versehen. Aber ich meine, dass die Staatswirtschaftliche Kommission genauso wie der Kantonsrat nicht nochmals einen Auftrag erteilen kann zu dieser Verordnung. Es werde für mich eigentlich genügen, wenn wir von der Regierung in welcher Form auch immer einmal in absehbarer Zeit eine Information bekommen, wie nun bei den verschiedenen Gremien und selbständigen Anstalten diese Auswahlverfahren, diese Bewerbungsverfahren gehen. Ob die Verordnungsstufen die richtige Form ist, weiss ich nicht, kann ich nicht beurteilen. Aber ich bitte all diejenigen im Rat, die diesem Auftrag zustimmen, nicht allzu hohe Erwartungen daran zu knüpfen.

Session des Kantonsrates vom 23. bis 25. Februar 2015
25.2.2015Wortmeldung

Der Antrag Ammann-Rüthi ist abzulehnen.

Es ist nicht ganz einfach, jetzt eine saubere rechtliche Beurteilung vorzunehmen, aber ich meine, da möchte ich mich Sulzer-Wil anschliessen, dass der Antrag Ammann-Rüthi auch in der ersten Begründung ganz klar für die Variante des roten Blattes gegolten hat. Ich sehe im Moment nicht, wie das ergänzt werden soll. Zudem, Auftrag geben ist das eine, irgendwo müssen wir ja eine Verordnung gesetzlich festhalten. Ich weiss nicht, ob wir eine Verordnung über einen Auftrag machen können. Aber an und für sich ist die Ausgangslage für mich so, dass jetzt das gelbe Blatt obsiegt hat und damit klar ist und dieser Zusatzantrag gewisse Widersprüche provozieren könnte. Ich kann keine abschliessende Stellungnahme machen aufgrund der Kurzfristigkeit des Antrags Ammann-Rüthi, aber ich empfehle Ihnen, diesen Antrag jetzt nicht zu unterstützen. Es ist nicht ausgeschlossen, dass die Regierung aufgrund der ersten Abläufe mit dieser Überlegung zurück an uns kommt, aber ich glaube, die Überlegung, eine Verordnung dazu zu erlassen, müsste von jener Seite kommen.

Session des Kantonsrates vom 23. bis 25. Februar 2015
25.2.2015Wortmeldung

Dem Antrag der Regierung ist zustimmen.

Es geht um die Frage, soll der Kantonsrat wählen oder genehmigen. Wir tun jetzt so grosszügig, dass der Kantonsrat ja nicht die Wahl dieses Mitglieds vornehmen will, sondern dass wir nur genehmigen wollen. Ich frage Sie, ob der Unterschied wirklich so gross ist. Was passiert, Mächler-Zuzwil, wenn wir einen Vorschlag der Regierung erhalten und der Kantonsrat findet, diese Person sehen wir gar nicht, diese Wahl genehmigen wir nicht. Dann haben wir den Salat. Es kommt also schlussendlich nicht darauf an, dann seien wir doch ehrlich und wählen gerade auch die Person als Kantonsrat und nehmen nicht einfach eine Genehmigung vor.

Wir hatten ähnliche Schwierigkeiten, als es anfangs 2004 um die Wahl des Leiters Ratsdienste ging, als ebenfalls eine solche Genehmigung stattfinden sollte, welche es schwierig gemacht hat, Persönlichkeiten zu finden, die sich für diese Prozedere und für die Wahl zur Verfügung zu stellen. Daher bitte ich Sie, weder zu wählen noch zu genehmigen, sondern dem roten Blatt der Regierung zu folgen und die Wahlkompetenz, wie es die Grundsätze vorsehen und die Kantonsverfassung vorsieht, die Wahlkompetenz bei der Regierung zu belassen.

Session des Kantonsrates vom 23. bis 25. Februar 2015
25.2.2015Wortmeldung

(im Namen der CVP-EVP-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten.

Ich spreche gleich zu allen drei Spitalverbund, Psychiatrieverbund und Zentrum für Labormedizin.

Wie im Eintretensvotum bereits angekündigt, unterstützt die CVP-EVP-Fraktion die drei Gesetzesänderungen. Auf diese Weise können die Rollen sinnvoll entflochten und Interessenkonflikte beseitigt werden.

Session des Kantonsrates vom 23. bis 25. Februar 2015
25.2.2015Wortmeldung

Ich habe zwar dem Antrag der Regierung zugestimmt, halte aber an meinem Auftrag fest. Regierungsrat Gehrer hat ja ausgeführt, ich möchte auch, dass das nicht nur fokussiert auf den Verwaltungsrat der Spitalverbunde eine klare Regelung ist. Ich möchte auch nicht dass das verpolitisiert wird, und ich bin durchaus der Meinung, dass dieser Auftrag auch Sinn macht, wenn das gelbe Blatt eine Mehrheit gefunden hat.

Session des Kantonsrates vom 23. bis 25. Februar 2015
25.2.2015Wortmeldung

Die SP-GRÜ-Fraktion wird dieses graue Blatt ablehnen, weil es macht in diesem Zusammenhang jetzt keinen Sinn mehr. Es war geknüpft an das rote Blatt der Regierung und ich teile die Bedenken von Huser-Altstätten und Güntzel-St.Gallen. Was haben wir nachher? Wir haben allenfalls ein Verordnungsentwurf daran diskutiert wird. Die Verantwortung bleibt und ich gehe eher davon aus, dass wir nachher noch mehr Rechtsverfahren haben, wenn wir eine Verordnung haben. Tatsächlich da sind wir auch gleicher Meinung wie Locher-St.Gallen, dann haben wir nämlich noch eine Grundlage um Rechtsverfahren anstrengen zu können.

Session des Kantonsrates vom 23. bis 25. Februar 2015
25.2.2015Wortmeldung

Ratspräsident: Die Vorlage ist in 1. Lesung durchberaten und geht zur Vorbereitung der 2. Lesung zurück an die vorberatende Kommission.

Session des Kantonsrates vom 23. bis 25. Februar 2015
25.2.2015Wortmeldung

Ratspräsident: fragt Ammann-Rüthi, ob er am Antrag vom 23. Februar 2015 festhält?

Session des Kantonsrates vom 23. bis 25. Februar 2015
25.2.2015Wortmeldung

(im Namen der SP-GRÜ-Fraktion): Auf die Vorlage ist nicht einzutreten.

Die Grundsätze, die die Regierung und die Mitglieder dieses Rates im Jahre 2012 verabschiedet haben sprechen eine eindeutige Sprache. Im Grundsatz 15 z.B. wird aufgeführt, dass die Vorsteherin oder der Vorsteher des zuständigen Departementes im Verwaltungsrat vertreten sein muss, wenn bei der Ausführung der zu erfüllenden Aufgaben erheblicher politischer Interpretations- oder Ermessensspielraum besteht. Im selben Grundsatz werden weitere Gründe erwähnt, nämlich, wenn die Beteiligung für den Kanton von hoher strategischer oder finanzieller Bedeutung ist, oder wenn die Aufgabe der Sicherstellung einer Grundversorgung dient und der Sicherstellung der Versorgungssicherheit eine hohe Bedeutung zukommt. Ich frage Sie, was stimmt denn hier nicht? Alles trifft genau auf dieses Departement zu.

All diese aufgeführten Grundsätze sind in der stationären Gesundheitsversorgung gegeben. Dieser Gesetzesnachtrag würde somit den erst vor kurzem verabschiedeten Grundsätzen diametral entgegensprechen. Keiner der Grundsätze zeigt auf, dass die Leitung des Gesundheitsdepartementes nicht mit der Leitung des Verwaltungsrates vereinbar wäre.

Noch zum Thema Interessenkollisionen: In diesen Grundsätzen ist vermerkt, dass Vorkehrungen zu treffen sind, um Interessenskollisionen zu vermeiden und nicht, dass bei fraglichen Interessenskollisionen der Departements Vorsteher den Verwaltungsrat verlassen müsse. Wer kann besser beurteilen, als der Vizepräsident des Verwaltungsrates, wie hoch die Gefahr der Interessenkollision ist.

Bruno Glaus kennt die Aufgaben und die Entscheidungskompetenz des Verwaltungsrates, und er kennt die Sachlage von Public Corporate Governance, weil er dazu seine Dissertation geschrieben hat – für diese kompetente Fachperson spricht nichts gegen diese Doppelrolle. Im Gegenteil, sie trägt zur kompetenten Arbeit in diesem Gremium bei und vereinfacht sie deutlich.

Prof. Dr. Benjamin Schindler, Professor für das öffentliche Recht an der Universität St.Gallen, der andere Experte, der der Kommission Red und Antwort stand, sprach von einer Interessenkollisionen, wenn in einer Aufgabe persönliche Interessen verfolgt werden, was in diesem Bereich ja sicher nicht der Fall ist. Ich denke nicht, dass Regierungspräsidentin Hanselmann die Spitalstrategie so macht, dass sie einmal sehr gut gepflegt wird, wenn sie einmal ein Spital besuchen muss. Weiter spricht er, dass in Gremien, in denen die Politik nicht vertreten ist, das Sensorium für politische Entscheide fehle und die Informationswege verlängert werden.

Neben den Grundsätzen und den Fachexperten gibt es noch die Erfahrungen, die gegen eine Änderung sprechen. Was hat der Verwaltungsrat bis jetzt falsch gemacht? Nach einer unruhigen, ja turbulenten Zeit, ist mit der Neuorganisation Quadriga II Ruhe eingekehrt. Das Gesundheitswesen im Kanton St.Gallen ist kostengünstig und strategisch gut aufgestellt. Die heutige Situation hat sich bewährt. Das hat die phänomenale historische Abstimmung zu den Spitalbauten gezeigt – das Volk steht hinter dem Gesundheitswesen des Kantons St.Gallen. Der Kanton eine kostengünstige und strategisch gut aufgestellte Gesundheitsversorgung. Die heutige Situation hat sich bewährt.

Ein Blick über die Kantonsgrenzen ist nicht ermutigend: Überteure Verwaltungsräte, häufige Wechsel in den strategischen Gremien, Unzufriedenheit und Fehlentscheide.

Die SP-GRÜ-Fraktion ist gegen eine Verschlechterung unseres Gesundheitswesen, gegen eine Verteuerung des Verwaltungsrates und gegen einen Austritt der Vorsteherin des Departementes aus dem Verwaltungsrat.

Session des Kantonsrates vom 23. bis 25. Februar 2015
25.2.2015Wortmeldung

Dem Antrag der vorberatenden Kommission ist zuzustimmen. Der Antrag der Regierung ist abzulehnen.

Es gilt klar festzuhalten, das hat auch Suter-Rapperswil-Jona gemacht, wir wollen nicht eine Wahl. Die Wahl steht auch nicht im Antrag, es ist eine Genehmigung.

Zu Hartmann-Flawil: Der Furcht, dass diese Wahl dann allenfalls verpolitisiert wird, wie das vielleicht beim Universitätsrat durchaus der Fall ist, wir so nicht stattfinden, denn wir haben keine Wahl, wir fordern eine Genehmigung in globo. Ich glaube, das ist ein wesentlicher Unterschied, wenn man jetzt sagt, es wird dann eine verpolitisierte Wahl. Mit «verpolitisierter» Wahl meinen wir dahinter, es gibt ja einen Schlüssel, welche Parteien da vertreten sein sollen. Das wollen wir bei diesem Verwaltungsrat nicht. Deshalb haben wir eine Genehmigung gemacht, die dann erfolgen soll. Es wird nun auch argumentiert, dass eine derartige Genehmigung nicht praktikabel sei. Das ist militärisch gesprochen eine Nebelpetarde, die man in den Raum werfen kann und dann sind relativ viele jeweils verwirrt. Man sieht sich auch nicht mehr ganz und es kann dann vielleicht sogar dazu führen, dass man dem nicht mehr zustimmt.

Wenn ein Kantonsrat eine Genehmigung nicht mehr durchführen kann, dann hat er wirklich ein Problem. Das ist in der Tat sicherlich durchführbar. Suter-Rapperswil-Jona hat vorgelesen, dass es im Kanton Zürich funktioniert. Ich würde also sagen, das können wir sicherlich als St.Galler auch. Ich habe gar keine Bedenken, dass das nicht machbar ist. Aus meiner Sicht ist es sehr wohl denkbar, und das wurde auch in der Diskussion bereits angetönt, dass hier die Staatwirtschaftliche Kommission miteinbezogen werden kann. Sie hat darin auch schon Erfahrungen gemacht. Das kann man sicherlich lösen. Den Vorwurf, zumindest wurde der in der Kommission gemacht, dass sich damit gewisse Leute nicht mehr zur Verfügung stellen wollen, weil sie die Öffentlichkeit scheuen, oder weil sie vielleicht sogar die politische Ausmarkung scheuen, oder weil sie nicht im Rampenlicht stehen wollen, da muss ich Ihnen sagen, diese Selektion ist sogar gewollt. Bei dieser Institution von ihrer Grösse, wir sprechen hier nicht von einem KMU, sondern vom wahrscheinlich fast grössten Betrieb, wenn wir alles zusammenzählen, im Kanton St.Gallen, wird man im Rampenlicht stehen und man wird immer eine gewisse Nähe zur Politik haben. Das bringen wir gar nicht weg, das ist so. Deshalb ist es aus meiner Sicht richtig, dass ein derartiger Verwaltungsrat auch bei Kritik, welche kommen kann, soweit ist, dass er auch gegen Aussen kommunizieren kann, dass der Präsident, vielleicht ein Mitglied, auch gegenüber der Politik Rechenschaft ablegen kann sowie auch gegenüber der Öffentlichkeit. Wenn Sie nur Manager haben wollen, die sich das nicht gewohnt sind, dann müssen wir die auch nicht wählen. Wenn es gewisse Leute abschreckt, dann ist das richtig so, dann sollen sie nicht dabei sein. Wir wollen Leute, die den Mut haben vor der Öffentlichkeit, der Gesellschaft und der Politik ihre Entscheid rechtfertigen zu können.

Zum Antrag Ammann-Rüthi betreffend Ziff. 4: Ich erachte diese Ziff. 4 als sehr gut. Ich habe übrigens in einem Gespräch auch schon angedeutet, dass man das so machen könnte. Diese Idee hatte auch, aber ich habe sie nicht aufs Papier gebracht. Aber sie ist für mich keine Alternative. Sie ist sowieso eine gute Idee und wir werden ihr als FDP-Fraktion zustimmen. Aber es ist keine Alternative, ob wir jetzt eine Genehmigung haben wollen bei den Spitalverbünden oder nicht, sondern Sie schlagen hier etwas sinnvolles vor, das man hier regeln soll, wie dieses Verfahren ablaufen soll, dass man sich vielleicht sogar über einen Ausschuss der Regierung, die diese Wahl durchführen soll, unterhalten soll. Das finden wir gut, dass es hier vielleicht auch eine Verordnung gibt, dass die Staatswirtschaftliche Kommission eingebunden werden soll – alles gut, aber es ersetzt aus meiner Sicht und aus Sicht der FDP-Fraktion nicht die Genehmigung. Deshalb wollen wir weiterhin an dieser Genehmigung festhalten. Wir bitten Sie deshalb, diesen Antrag der Kommission zu folgen.

Session des Kantonsrates vom 23. bis 25. Februar 2015
25.2.2015Wortmeldung

zu Mächler-Zuzwil: Er spricht immer so, als ob wir nicht wüssten, dass sich die Gesetze auf eidgenössischer Ebene geändert haben. Das wissen wir sehr wohl.

Er spricht aus so, als ob die Vorsteherin des Gesundheitsdepartementes den Finger hoch halten könnte und sagen: «Dieses Spital nehme ich auf die Liste, und dieses nehme ich nicht auf die Liste». Er weiss ganz genau, es gibt feste Kriterien, wonach jedes Spital geprüft wird, ob es auf die Liste kommt oder nicht. Ich möchte einfach, dass bei der Wahrheit geblieben wird und man dies mitberücksichtigt.

Session des Kantonsrates vom 23. bis 25. Februar 2015
25.2.2015Wortmeldung

Es stimmt, aus Sicht der SP-GRÜ-Fraktion ist Wettbewerb im Spitalbereich grundsätzlich eine Illusion. Ein perfekt funktionierendes Akutspital ist ein zu hegendes Gut. Ich komme gerade aus der Notaufnahme, ich kann Ihnen garantieren, es ist ein wunderbares Gefühl, dermassen gut betreut zu werden. Ich möchte anschliessend an das Votum von Mächler-Zuzwil den Kommissionspräsidenten fragen, ob er in der Kommission noch von anderen Interessenkonflikten erfahren hat, als von diesem einen, den Mächler-Zuzwil genannt hat. Es ist so ein «Wolkenwort» und bis jetzt habe ich immer nur dieses eine Argument gehört.

Session des Kantonsrates vom 23. bis 25. Februar 2015
25.2.2015Wortmeldung

beantragt einen neuen Auftrag Ziff. 4 mit folgendem Wortlaut: «Die Regierung wird eingeladen, der Staatswirtschaftlichen Kommission bis 1. Januar 2016 den Entwurf einer Verordnung über das Wahlverfahren von Mitgliedern oberster Leitungsorgane vorzulegen. Für Leitungsorgane von Unternehmen mit grosser strategischer Tragweite ist zur Wahlvorbereitung ein Ausschuss vorzusehen. Das gesamte Wahlverfahren hat die rechtsstaatlichen Garantien aus der aktuellen bundesgerichtlichen Rechtsprechung zu berücksichtigen.»

Ich möchte gerne zu meinem Auftrag auf dem grauen Blatt einige Bemerkungen machen: Zwar haben wir ja in der Frage der Wahlgenehmigung einen Antrag der vorberatenden Kommission, der im Nachgang in diesem Rat besprochen und entschieden wird, entgegen dem Antrag der Regierung auf dem roten Blatt, welcher vorsieht, dass die Wahlgenehmigung ausschliesslich bei der Regierung bleibt.

Auslöser dieses Antrages der vorberatenden Kommission zur Frage eines Wahlgenehmigungsrechtes für den Kantonsrat sind verschiedene Vorkommnisse und vielleicht auch gewisse Vorfälle, die auch ein Misstrauen dieses Kantonsrates ausgelöst haben. Darum denke ich, ist es nicht fertig gedacht, wenn wir den Antrag der vorberatenden Kommission nehmen, der lediglich eine Wahlgenehmigung vorsieht für die Vorschläge der verschiedenen Mitglieder der Leitungsorgane, sondern vielmehr muss das Unbehagen der vorberatenden Kommission weitergesponnen werden und im Hintergrund der aktuellen bundesgerichtlichen Rechtsprechung Klarheit geschaffen werden, damit letztlich auch praktikable Lösungen für eine gewisse Transparenz bei den Wahlverfahren gemacht werden kann. Darum habe ich diesen Auftrag Ziff. 4 neu, wo die Regierung eingeladen wird, unter Miteinbezug der Staatswirtschaftlichen Kommission, die für solche Geschäfte zuständig ist, bis 1. Januar 2016 einen Entwurf einer Verordnung über das Wahlverfahren von diesen Mitgliedern und obersten Leitungsorganen vorzulegen. Vor allem für Leitungsorgane von Unternehmen mit grosser strategischer Tragweite ist ein Ausschuss zu bilden, welcher die Wahlvorbereitungen trifft. Auch das ganze Wahlverfahren sollte den rechtsstaatlichen Garantien Rechnung tragen und letztlich so auch keine Angriffsfläche bieten, wie bereits Wahlverfahren z.B. bei der SVA (Verwaltungsrekurskommission), welche die Staatschwirtschaftliche Kommission stark beschäftigt hat und anschliessend auch gewisse Gerichte.

Meine Idee habe ich in meiner Begründung auch aufgeführt: Wenn der Verwaltungsrat, so wie es auf dem gelben Blatt dargestellt ist, nach politischen Grundsätzen zusammengestellt werden wird, müsste nach meiner Meinung auch das Gesetz klar geändert werden. Ich glaube, wir alle wollen, dass wir gute, fachlich kompetente und versierte Leute in diesem Gremium haben. Die Mehrheit der vorberatenden Kommission möchte aber eine Wahlgenehmigung. Ich glaube, diese Absicht bringt wohl gewisse Transparenz, aber es ist auch so, dass bei dieser Regelung, die einerseits nach politischen Gesichtspunkten abgestützt werden möchte, konsequenterweise das Gesetz geändert werden müsste.

Der graue Antrag würde auch den Weg ebnen, das rote Blatt der Regierung zu unterstützen, dass man einen Ausschuss bildet, der für die Wahl zuständig ist, der dem Missbehagen Rechnung tragen würde, aber letztlich die Wahlkompetenz ausschliesslich bei der Regierung bleiben würde. So werden aber klare Leitplanken an die Regierung gegeben, auch klare Zuständigkeiten.

Session des Kantonsrates vom 23. bis 25. Februar 2015
25.2.2015Wortmeldung

(im Namen der GLP/BDP-Fraktion): Dem Antrag der vorberatenden Kommission ist zuzustimmen. Der Antrag der Regierung ist abzulehnen.

Suter-Rapperswil-Jona und Mächler-Zuzwil haben das alles sehr gut verargumentiert. Ich nehme an, zu Abs. 2 II wird noch separat gesprochen?

Session des Kantonsrates vom 23. bis 25. Februar 2015
25.2.2015Wortmeldung

Nein, ich bin noch nicht zufrieden. Ich lese Ihnen den Satz im Art. 4 a (h?) vor: «Der Verwaltungsrat setzt sich zusammen aus höchstens sechs nach fachlichen Kriterien gewählten Mitgliedern.» Stehen Sie hinter diesem Satz? Ich spreche nicht vom Wahlverfahren. Dieser Satz ist für sie ok? Gut.

Session des Kantonsrates vom 23. bis 25. Februar 2015
25.2.2015Wortmeldung

Ritter-Sonderegger-Altstätten, können Sie mir erklären, was die Staatswirtschaftliche Kommission, in der ich auch Einsitz habe, mit dieser Verordnung anschliessend machen wird? Nur die Verordnung durchzulesen und abzunicken, nützt meiner Meinung der Staatswirtschaftlichen Kommission nichts, solange wir sie gegebenenfalls nicht auch ändern können. Das Verordnungsrecht bleibt weiter bei der Regierung. Die SVP-Fraktion hat vor rund zwei Jahren das Vetorecht auf Verordnungen beantragt. Die anderen Fraktionen unterstützten uns da nicht. Hier wollen Sie es grundsätzlich machen. Es wäre ja von Vorteil, aber ohne danach etwas weiter machen zu können, nützt das aus meiner Sicht nichts.

Session des Kantonsrates vom 23. bis 25. Februar 2015
25.2.2015Wortmeldung

Verständnisfrage zu Antrag Ammann-Rüthi: Art. 4 sagt ja, dass der Verwaltungsrat nach fachlichen Kriterien gewählt werden soll. Das wir ja nicht angegriffen, hingegen in Abschnitt 2 auf Ihrem grauen Blatt ist erwähnt, vielleicht ist es auch nur eine Formulierungsschwierigkeit, wenn der Verwaltungsrat nach politischen Gesichtspunkten zusammengestellt werden soll. Was meinen Sie, das hat mich auch in Ihrem Votum verwirrt? Sie sind nicht dagegen, dass nach fachlichen Kriterien gewählt werden soll?

Session des Kantonsrates vom 23. bis 25. Februar 2015
25.2.2015Wortmeldung

Der Antrag der vorberatenden Kommission zu Abschnitt II ist abzulehnen. Am Entwurf der Regierung ist festzuhalten, wonach der Erlass ab 1. Juni 2017 angewendet wird. Soeben haben wir eine recht happige Verkomplizierung der ganzen Sache geschlossen mit der Wahlgenehmigung durch den Kantonsrat. Jetzt bin ich schon ziemlich unsicher, ob wählen, suchen, auswerten, wählen und dann noch im Kantonsrat beraten, wirklich innerhalb eines knappen Jahres möglich ist.

Session des Kantonsrates vom 23. bis 25. Februar 2015
25.2.2015Wortmeldung

(im Namen der FDP-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten. Dem Antrag der vorberatenden Kommission ist zuzustimmen.

Es ist zutreffend, dass auch die FDP-Fraktion bei Quadriga II zugestimmt hat, dass die Vorsteherin des Gesundheitsdepartementes auch das Präsidium der Spitalverbunde einnehmen soll. Wir haben damals so entschieden und waren der Ansicht, dass es wichtig war, dies beim Aufbau und vor allem auch bei dem einen Verwaltungsrat, den es gab, das so zu machen. Nur dürfen wir jetzt nicht so tun, und das wird leider hier getan, dass sich auf eidgenössischer Ebene nichts geändert hat. Wir haben ein neues Spitalfinanzierungsgesetz beim Bund. Man kann darüber glücklich oder unglücklich sein, aber es ist vorhanden und darin gibt es gewisse Kompetenzen, die die Vorsteherin des Gesundheitsdepartementes hat von Gesetzeswegen. Deshalb habe ich bereits beim Eintreten gesagt, dass wir uns auf diese wesentlichen Teile beschränken, indem wir schauen, wo gibt es diese wirkliche Doppelrolle, die dazu führt, dass aus unserer Sicht ein Interessenkonflikt vorliegt, den wir nicht mehr als haltbar halten und deshalb diese Hüte trennen müssen. Einer davon ist z.B. die Spitalliste. Bei der Spitalliste beschliesst die Regierung, aber dieses Geschäft wird zuerst im Gesundheitsdepartement vorbereitet, wer auf dieser Spitalliste sein darf. Da hat die Vorsteherin des Gesundheitsdepartementes sicherlich einen wesentlichen Einfluss, in der Erarbeitung dieser Vorlage, auch wenn die Regierung diese am Schluss beschliesst. Somit entscheidet sie oder er, ob diese Institution auf dieser Liste ist. Diese Liste ist relativ wichtig und nicht unbedeutend, denn damit ist es möglich, dass man mit der allgemeinen Versicherung dort abrechnen kann. Somit ist es aus unserer Sicht nicht zulässig, dass man den gleichen Hut trägt, und man etwas anbieten kann und gleichzeitig in gewissen Institutionen im Verwaltungsrat Einsitz hat und diesen präsidiert.

Die SP-GRÜ-Fraktion hat immer wieder in der Kommission gesagt, das ergebe Synergien. Das stimmt, für die einzelnen Institute gibt es in der Tat Synergien. Das wäre eigentlich für jeden Verwaltungsrat aus jeder einzelnen Institution optimal, wenn Sie diese Personen in ihrer Organisation eingebettet haben, die selber entscheiden können, was die Konkurrenz machen darf. Ist das ein fairer Wettbewerb?

Der Bund hat mit seiner neuen Spitalgesetzgebung gefordert, dass zwischen öffentlichen und privatrechtlichen Institutionen ein klarer, fairer Wettbewerb stattfindet. Das hat sich geändert. Sie können jetzt sagen, dass Sie das nicht wollen. Sie haben dem vielleicht auch nicht zugestimmt. Aber es gibt dieses Gesetz und deshalb sind wir der Ansicht, dass das heute nicht mehr zulässig ist. Deshalb haben wir gefordert, dass dieser Interessenkonflikt jetzt vermieden werden muss. Wie soll er vermieden werden? Indem die Vorsteherin des Gesundheitsdepartementes nicht mehr in diesem Verwaltungsrat Einsitz nehmen kann.

Das bedeutet nicht, dass alles schlecht gemacht wurde. Das habe ich selbst auch in der Kommission gesagt, die haben eine gute Arbeit gemacht, aber wir dürfen jetzt nicht so tun, als ob nichts geändert hätte, gerade in dieser Gesetzgebung. Ich habe auch nie gesagt, dass wir sie auswechseln, weil die Person selber einen schlechten Job gemacht hat, das ist wirklich nicht der Punkt. Das haben wir immer so gesagt und es wurde auch nie so dargelegt.

Wenn Haag-St.Gallen hat den Verwaltungsratspräsidenten Glaus zitiert. Ehrlich gesagt hätte ich lieber nicht darüber gesprochen, denn es war ein peinlicher Auftritt. Wenn Sie das aber hier erwähnen, dass führen wir diese Diskussion auch noch im Plenum. Es tut mir leid, wenn eine Person etwas aus einem Buch zitiert, von dem er genau weiss, dass es eine andere Auflage gibt, die später geschrieben wurde, weil gerade im eidgenössischen Bereich des Gesundheitswesens Änderungen gemacht wurden, und dies in einer neuen Version nicht mehr so enthalten ist. Er zitiert aber trotzdem die alte Version und somit ist seine Glaubwürdigkeit in diesem Bereich sicherlich nicht hoch. Er hat das wissentlich falsch gemacht. Regierungsrätin Hanselmann, Sie wissen, wir haben das dargelegt, dass er aus etwas Altem zitiert. Trotzdem hat man dies in der Kommission gemacht. Das ist nicht fair, denn er wusste das es nicht richtig ist. Wenn Sie davon ausgehen, dass diese Person in diesem Bereich eine hohe Kompetenz hat, kann das sein, aber zumindest da war er nicht fair und redlich. Das finde ich wirklich störend und damit hat er für mich seine Glaubwürdigkeit in diesem Bereich verspielt. Das hätte besser nicht zitiert werden sollen. Über seine Verbandelungen usw. möchte ich hier gar nicht sprechen, auch hier bestehen gewisse Verbindungen, die ich hier nicht erwähnen möchte – ich bin nicht naiv.

Ich glaube, wir haben schon mehrmals darüber diskutiert, was wir wollen und was gewisse von uns nicht wollen. Wir wollen hier diesen Interessenkonflikt in der Tat lösen.

Session des Kantonsrates vom 23. bis 25. Februar 2015
25.2.2015Wortmeldung

Die Regierung hat ausgeführt, dass sie das graue Blatt im Zusammenspiel mit dem roten Blatt der Regierung also möglichen Weg erachtet. Jetzt, wo das gelbe Blatt, der Vorschlag der Kommission, obsiegt hat, meine ich, macht es eigentlich wenig Sinn, den Antrag Ammann-Rüthi noch aufrecht zu erhalten. Wenn Sie die Begründung im Antrag Ammann-Rüthi lesen, wo steht, dass die Wahlzuständigkeit bei der Regierung bleiben soll. Es macht keinen Sinn, jetzt noch daran festzuhalten.

Session des Kantonsrates vom 23. bis 25. Februar 2015
25.2.2015Wortmeldung

Ich habe eine Verständnisfrage an Ammann-Rüthi zu seinem Auftragsvorschlag. Er schreibt, dass die Tragweite zur Wahlvorbereitung ein Ausschuss bestimmen soll. Ich möchte gerne wissen, was er darunter versteht, insbesondere aus welchem Gremium und welchen Personen dieser Ausschuss seiner Vorstellung zu Folge zusammengestellt werden soll.

Session des Kantonsrates vom 23. bis 25. Februar 2015