Geschäft: Wer ist rechtlich zuständig? (Titel der Antwort: Baubewilligungsverfahren: Wer ist rechtlich zuständig?)

Übersicht
KomiteeKantonsrat
Nummer51.14.51
TitelWer ist rechtlich zuständig? (Titel der Antwort: Baubewilligungsverfahren: Wer ist rechtlich zuständig?)
ArtKR Interpellation
ThemaLandwirtschaft, Tierhaltung, Waldwirtschaft, Umweltschutz
FederführungBau- und Umweltdepartement
Eröffnung25.11.2014
Abschluss25.2.2015
Letze Änderung9.12.2021
vertraulichNein
öffentlichJa
dringendNein
Dokumente
PubliziertTypTitelDatei
AntwortSchriftliche Antwort der Regierung vom 20. Januar 2015
VorstossWortlaut vom 25. November 2014
Beteiligungen
DatumAkteurTitelLetze Änderung
1.8.2019Gremium19.1.2023
Statements
DatumTypWortlautSession
25.2.2015Wortmeldung

(im Namen der CVP-EVP-Fraktion): Die Interpellantin ist mit der Antwort der Regierung zufrieden.

Die CVP-EVP-Fraktion hat mit grosser Befriedigung davon Kenntnis genommen, dass der Ablauf des Baubewilligungsverfahrens und die Zuständigkeiten zumindest den Mitarbeitenden des Baudepartementes klar sind, dass sie wissen wie das Ganze funktioniert, und dass sie auch wissen was bundesrechtlich und was kantonalrechtlich geregelt wird. Wofür der Bund und wofür der Kanton St.Gallen zuständig ist.

Wir haben das mit grossem Interesse zur Kenntnis genommen, danken für die Arbeit und hoffen, dass der Vorsteher des Baudepartementes das auch zur Kenntnis genommen hat.

Session des Kantonsrates vom 23. bis 25. Februar 2015