Geschäft: III. Nachtrag zum Gesetz über die Gebäudeversicherung (Titel der Botschaft: Public Corporate Governance: Umsetzung)

Übersicht
KomiteeKantonsrat
Nummer22.14.07H
TitelIII. Nachtrag zum Gesetz über die Gebäudeversicherung (Titel der Botschaft: Public Corporate Governance: Umsetzung)
ArtKR Gesetzgebungsgeschäft
ThemaFinanzen, Regalien, Unternehmungen, Feuerschutz
FederführungFinanzdepartement
Eröffnung5.11.2014
Abschluss1.6.2016
Letze Änderung9.12.2021
vertraulichNein
öffentlichJa
dringendNein
Dokumente
PubliziertTypTitelDatei
AllgemeinDokumentenattrappe zur Sammelvorlage
AntragKommissionsbestellung vom 24. November 2014
ErlassIn der Gesetzessammlung veröffentlicht im Mai 2016
ErlassReferendumsvorlage vom 3. Juni 2015
AntragAntrag der SP-GRÜ-Fraktion zu Art. 5 vom 23. Februar 2015
Beteiligungen
DatumAkteurTitelLetze Änderung
1.8.2019Gremium19.1.2023
Abstimmungen
DatumTitelResultatöffentlich
JaBedeutungNeinBedeutungAbsent / Enthaltung
3.6.2015Schlussabstimmung114Zustimmung0Ablehnung6
Statements
DatumTypWortlautSession
25.2.2015Wortmeldung

Dem Antrag der vorberatenden Kommission zu Ziff. 3 ist zuzustimmen.

Das was Tinner-Wartau eben ausgeführt hat, das wurde genau so auch in der vorberatenden Kommission besprochen. Es ist nicht die Meinung, dass der Kanton St.Gallen, der ja hier quasi den grössten Anteil hat, die Regierung, der Vertreter dann raus geht und die anderen Kantone mit dem einen Regierungsvertreter drin bleiben, sondern was wir in der vorberatenden Kommission bereits eingebracht haben und auch hier nochmals einbringen möchten, ist, dass man das Gespräch sucht. Es ist klar, wenn, dann müsste bei anderen Kantonen dann gleich geregelt sein.

Auch zu meiner Vorrednerin, der Erfolg des Hochwasserschutzprojektes Linth 2000, den Sie erwähnt haben, wird absolut nicht bestritten. Gerne schliesse ich mich Ihrem Lob an, dass das Linth 2000 wirklich ein Vorzeigeprojekt in Sachen Hochwasserschutz ist.

Aber ich möchte nochmals darauf hinweisen, es geht hier um einen Prüfungsauftrag und nicht um einen Antrag, dass der Vorsteher nicht mehr Einsitz nehmen soll. Und weshalb dieser Prüfungsauftrag? Wenn Sie in den Grundsätzen der Botschaft nachlesen, Grundsatz 15 besagt: «Die Einsitznahme ist dann sachgerecht, wenn die Beteiligung von hoher strategischer Bedeutung ist». Wie wir von verschiedenen Seiten gehört haben, ist das heute nicht mehr gegeben. Es ist heute weder von hoher strategischer Bedeutung noch ist die Organisation im Aufbau, sondern sie übt heute primär operative Tätigkeiten aus.

Session des Kantonsrates vom 23. bis 25. Februar 2015
25.2.2015Wortmeldung

beantragt, Ziff. 3 zu streichen.

Ich habe meinen Antrag zu Ziff. 3 begründet ausgeführt. Ich werde darauf verzichten, die einzelnen Elemente nochmals widerzugeben, auch mit Blick auf die doch noch andauernde Debatte heute Morgen im Parlament. Aber ich finde es gibt ein gewichtiges Element, dass auch hier ein Regierungsmitglied vertreten sein soll, damit auch der Kanton St.Gallen mit den übrigen Kantonen auf Augenhöhe verhandeln und auch die Weiterentwicklung des Linthwerks besprechen kann. Ich glaube, das ist ein sehr zentrales Element, wenn die anderen Kantone auch andere Vertreter abdelegieren würden, dann kann sich auch der Kanton St.Gallen überlegen, ob es sich anders organisieren oder vertreten möchten, aber so lange dieses Konkordat besteht, sehe ich keinen Handlungsbedarf hier eine Änderung vorzunehmen, und deshalb bitte ich Sie, auf diesen Prüfauftrag zu verzichten, denn ich glaube die Regierung hat in den nächsten Monaten und Jahren noch genügend Arbeit um andere gewichtigere Geschäfte zu bearbeiten.

Session des Kantonsrates vom 23. bis 25. Februar 2015
25.2.2015Wortmeldung

Kommissionspräsident: Die vorberatenden Kommission hat ihrem Antrag mit ... zugestimmt.

Die Kommission hat dem Antrag auf dem gelben Blatt mit 11:3 Stimmen bei 1 Abwesenheit klar zugestimmt.

Session des Kantonsrates vom 23. bis 25. Februar 2015
25.2.2015Wortmeldung

Ziff. 5.2.6. des Beratungsschemas, Rheinunternehmen.

Ich habe eine Frage an den zuständigen Regierungsrat: Die Organisation ist heute faktisch ins Baudepartement integriert, es ist daher unseres Erachtens fraglich, ob eine Weiterführung der Organisation noch sachgerecht ist.

Da die Problematik nicht unmittelbar PCG-relevant ist, wurde auch im Rahmen der vorberatenden Kommission auf einen Antrag verzichtet, und auch wir verzichten hier auf einen Antrag. Aber die Frage: Die CVP-EVP-Fraktion bittet die Regierung trotzdem, diese Organisation des Rheinunternehmens einmal zu überprüfen und vielleicht können Sie ja im Rahmen dieser Debatte hier Stellung beziehen bzw. eine Prüfung in Aussicht stellen.

Session des Kantonsrates vom 23. bis 25. Februar 2015
25.2.2015Wortmeldung

Präsident der vorberatenden Kommission: Es liegt kein Abstimmungsverhalten vor.

In der vorberatenden Kommission wurde ein entsprechender Antrag auf Prüfung, ob das Rheinunternehmen aufzulösen und in das Baudepartement zu integrieren ist, gestellt, aber wieder zurückgezogen.

Session des Kantonsrates vom 23. bis 25. Februar 2015
25.2.2015Wortmeldung

beantragt im Namen der SP-GRÜ-Fraktion, Ziff. 3 wie folgt....(??)

Die SP-GRÜ-Fraktion beantragt, Ziff. 3 der Aufträge der vorberatenden Kommission zu streichen. Organisationsstrukturen müssen dann überprüft und gegebenenfalls angepasst werden, wenn sie sich nicht bewähren, wenn sich die Umstände geändert haben die eine Anpassung oder Veränderung erfordern, oder wenn Abläufe und Informationsflüsse verbessert oder effizienter gestaltet werden können. Keiner dieser Punkte trifft bei der Linthkommission und dem Linthwerk zu. Offenbar geht es bei diesem Auftrag einfach darum, ein Mitglied der Regierung aus dieser Linthkommission auszuschliessen – um nichts anderes. Aber so etwas gehört eigentlich nicht in eine PCG-Vorlage. Die Organisationsstruktur hat sich nämlich bis heute bewährt, gerade auch im Zusammenhang mit der Totalsanierung des Linthwerks und sie wird sich auch in Zukunft bewähren.

Wollen wir etwas zerstören, was gut funktioniert? Etwas worauf der Kanton St.Gallen stolz sein kann. Ich finde das etwas verkehrt. Ein paar Fakten für diejenigen, die vielleicht nicht so vertraut sind mit dem Linthwerk und der Linthkommission: Es handelt sich um ein Konkordat von vier Kantonen, die jeweils den folgenden Anteil an den Kosten tragen: St.Gallen 50 Prozent, Glarus 25 Prozent, Schwyz 15 Prozent, Zürich 10 Prozent. Die ersten drei Kantone sind vom Linthwerk direkt betroffen, weil sie daran angrenzen. Zürich ist aus historischen Gründen dabei und hat Interesse, dass der Hochwasserschutz in der Linthebene funktioniert. Ebenso ist in der Interkantonalen Vereinbarungen die Zusammensetzung des obersten strategischen Leitungsorgans des Linthwerks geregelt. Entsprechend der Anteile der Kosten hat St.Gallen 2 Sitze, Glarus, Schwyz und Zürich je einen Sitz und der Bund hat das Recht, dass er einen Vertreter mit beratender Stimme entsenden kann. Hier muss also gar nichts geändert werden, die Organisationsstruktur muss gar nicht überprüft werden. Das kann man so lassen.

Es stellt sich natürlich die Frage, jeder Kanton ist frei zu entsenden wer er will, was ist die angemessene Vertretung eines Kantons. Wir müssen uns dazu vielleicht auch überlegen, was die Aufgabe der Linthkommission ist. Die Sanierung ist zwar tatsächlich abgeschlossen, aber die Überwachung wegen Hochwassergefahr geht weiter, der Bau ist nicht einfach fertiggestellt und ändert nicht mehr, wie das vielleicht bei Hoch- oder Strassenbauten der Fall ist, sondern da geht es auch sehr stark um Natur, das Ganze geht weiter.

Es ist ein hoher politischer Steuerungs- und Handlungsbedarf da. Es geht darum, verschiedenste Interessen miteinander in Einklang zu bringen, so etwa Ökologie und Umweltschutz, Landwirtschaft, Freizeit usw.

Aus meiner Sicht ist das ein ganz klarer Fall, dass hier die Grundzüge G 15 auf S. 55 der Botschaft der Regierung zum Tragen kommen. Es ist völlig klar, dass hier ein Mitglied der Regierung als Kantonsvertretung in der strategischen Leitung Einsitz nehmen muss.

Wir können auch einen Blick werfen auf die aktuelle Zusammensetzung der Linthkommission: Die direkt betroffenen Kantone St.Gallen, Galrus und Schwyz sind je mit einem Mitglied der Regierung vertreten. Den zweiten Sitz des Kantons St.Gallen hält ein Gemeindepräsident inne, der auch Präsident der Region Zürichsee-Linth ist. Er ist also der Vertreter der Gemeinde. Das zeigt eigentlich, dass das wirklich ein politisches Gremium ist. Dann der Kanton Zürich als indirekt betroffener Kanton, dort ist der Vorsteher des Amts für Abfall, Wasser, Energie und Luft drin vertreten und vom Bund ist der Vizedirektor des BAFU dabei. Es geht ja auch darum, dass die Bundesgesetze umgesetzt werden im Linthwerk.

Wir können hier schon aufgrund dieser Zusammensetzung die politische Bedeutung dieses Organs ablesen. Es wäre wirklich sehr seltsam, wenn der Kanton St.Gallen, der ja die Hauptverantwortung trägt mit diesen 50 Prozent, seinen Regierungsrat zurückziehen wollte. Das würde nicht verstanden.

Ich bitte Sie deshalb, lassen Sie Vernunft walten, folgen Sie unserem Antrag und streichen Sie den Auftrag Ziff. 3 der vorberatenden Kommission. (Satz bitte oben ergänzen bei beantragt...??)

Session des Kantonsrates vom 23. bis 25. Februar 2015
25.2.2015Wortmeldung

Wenn die Regierung mit dem gelben Blatt nicht einverstanden ist, dann soll sie ein rotes Blatt einreichen.

Ich habe jetzt die Ausführungen von Regierungsrat Haag sehr gut gehört. Ich möchte Ihn einfach daran erinnern, die Regierung hat kein rotes Blatt erstellt. Ich gehe davon aus, die Regierung ist mit diesem Auftrag einverstanden und sonst hätte Sie ein rotes Blatt beantragen müssen.

Ich habe jetzt sehr viele Voten von Regierungsrat Haag gehört, die dem gelben Blatt widersprechen. Dann erwarte ich ein rotes Blatt.

Session des Kantonsrates vom 23. bis 25. Februar 2015
25.2.2015Wortmeldung

Ratspräsident: Die Vorlage ist in 1. Lesung durchberaten und geht zur Vorbereitung der 2. Lesung zurück an die vorberatende Kommission.

Session des Kantonsrates vom 23. bis 25. Februar 2015
25.2.2015Wortmeldung

Dem Antrag der SP-GRÜ-Fraktion bzw. Tinner-Wartau ist zuzustimmen.

Wir haben diese Situation Linthwerk ja auch in der vorberatenden Kommission besprochen. Es ist vielleicht nicht so, dass man nach dem Grundsatz: «Das Linthwerk ist gebaut, jetzt kann man sich zurückziehen, wir sind im normalen operativen Bereich, da nichts mehr passiert». Das Werk, ein Wasserbauprojekt, ist nicht ein Gebäude, das abgeschlossen ist oder eine normale Gründung, dieser Weg, dieses Linthwerk, ist ein dauernder Prozess. Ein Gewässerraum verändert sich laufend wieder, er muss ganz speziell beobachtet werden, es gibt allenfalls Interventionen, wir haben aufgrund auch der Bundesbeiträge, der Vorgaben des Wasserbaugesetzes, auch Monitoring-Aufträge für die Überprüfung und Auswertung. Ich bitte Sie einfach eines nicht zu vergessen, wir haben eines gesehen, dieser Rat hat sich mit einer dringenden Interpellation beklagt, Sie haben es auf dem grauen Blatt auch gesehen, wo der Kanton St.Gallen sei, wo die Führung liegt, wo wird letztendlich zwischen den Interessen vermittelt, da kann man keinen Mitarbeiter schicken. Es geht hier genau darum, diese grundsätzlichen Interessenkonflikte in einem Gewässerraum zwischen des Primärauftrags des Hochwasserschutzes, dann aber auch die Interessen der Landwirtschaft, Interessen der Ökologie, der ganzen Freizeitgestaltung usw., diese Interessen sind virulent, sind immer und bleiben bestehen. Wir sind ja in Kontakt mit den anderen Kantonen. Im Moment muss ich Ihnen sagen, wir haben demnächst eine Klausurtagung, wie geht es weiter. Die Motivation unseres hervorragenden Linthingenieurs, der eine gute Arbeit gemacht hat, die ist relativ tief. Er liest eben auch Lokalpresse, er ist in einer Firma und mit der systematischen Diffarmierung ist es sehr schwierig, auch das an der Stange zu halten. Es werden Stimmen laut, nehmen Sie doch das in irgendein Amt eines Kantons oder eines Departementes und dann macht man das ein bisschen nebenbei – so gehen internationale Hochwasserschutzprojekte, die 120 Mio. Franken gekostet haben, eben nicht. Hier geht es genau darum, auch in den politischen Gremien, deshalb bin ich sehr froh, dass ein Gemeindepräsident der Linthebene in unserer Kommission sitzt, den Puls in der Region spürt, so dass wir intervenieren können, wenn sich wieder etwas anbahnt. Wir haben jedes Jahr auch mit den beteiligten Gemeinden eine Sitzung – wir sprechen uns aus. Wir haben über 80 Pachtverträge, wir haben alles wie vorher möglichst wieder den Landwirten wieder zur Verfügung gestellt und trotzdem haben auch wir noch emotionale Probleme zu lösen. Es wäre der falscheste Moment, wenn wir jetzt sagen: Wir ziehen uns zurück, wir kümmern uns nicht. Unser Linthingenieur muss sich – er steht als freischwebendes Element in der Linthebene – an einen federführenden Kanton anlehnen können. Er muss sich bei den Fachleuten in einem Kanton, Federführung ist St.Gallen mit 50 Prozent Beteiligung, anlehnen. Wir müssen Aufträge in unseren Ämtern geben können, welche ihn unterstützen. Was würde geschehen, wenn irgendwelche Mitarbeiter des Baudepartementens das Linthwerk vertreten, und die gäben dann Aufträge in Ämter über den Kopf der Departemente, welche Engagement verlangen – das ist eigentlich ein No Go. (Satz 09:47??).

Ich schliesse aber nicht aus, dass das in einigen Jahren allenfalls möglich ist, dass wir dann selbst auf der Organisation darauf kommen, es könnte anders sein. Aber das ist keinerlei Interessenkollision, PCG ist die Hauptfrage: Gibt es einen Interessenkonflikt des Linthwerks mit dem Kanton St.Gallen. Es ist eine Unterstützung, eine Aufgabe, die aber ein interkantonales Gewässer betreffen. Und deshalb meinten wir, es sollte in der Ermessensfrage des entsprechenden Departementes bleiben, ob es notwendig ist oder nicht notwendig ist.

Ich bitte Sie, das graue Blatt zu unterstützen, um nicht unnötig noch Unruhe in die jetzige noch nicht abgeschlossene Situation des Linthwerks zu bringen.

Session des Kantonsrates vom 23. bis 25. Februar 2015
25.2.2015Wortmeldung

Regierungsrat: Wir haben ja diese Frage in der vorberatenden Kommission angesprochen. Das Rheinunternehmen haben wir offen gelassen. Wir haben es bewusst, wie Sie alle andern Sachen ja wollen, eigentlich ausgelagert, weil in der beratenden Kommission drei Gemeindevertreter des Rheintals dabei sind. Die Gemeinden bezahlen auch an dieses Rheinunternehmen und das ist in dieser Form einfacher, weder wenn wir es einfach als Abteilung im Baudepartement integriert haben. Aber wir haben gesagt, dass wir das diskutieren werden. Ich habe es mit dem Kantonsingenieur bereits einmal vorbesprochen. Ich möchte das aber schon auch mit den beteiligten Rheintaler Gemeinden, die an diesem Werk sein Ansehen ändern, und für die ändert sich aber bezüglich den Kosten für die Aufgabenerfüllung eigentlich nichts, ob in dieser oder einer andern Form. Es gibt zwei Sitzungen im Jahr, ich bin nicht dabei. Ich werde regelmässig orientiert. Ich gehe hie und da, wenn es spezielle Themen sind, dann nehme ich an einer Sitzung teil. Wir machen das pragmatisch und möglichst effizient im Sinne der Sache.

Session des Kantonsrates vom 23. bis 25. Februar 2015
25.2.2015Wortmeldung

Ratspräsident: stellt Eintreten auf die Vorlage fest.

Session des Kantonsrates vom 23. bis 25. Februar 2015