Geschäft: XIV. Nachtrag zum Geschäftsreglement des Kantonsrates (Titel des Berichts: Tätigkeit des Parlamentes 2010 bis 2014)

Übersicht
KomiteeKantonsrat
Nummer27.14.01
TitelXIV. Nachtrag zum Geschäftsreglement des Kantonsrates (Titel des Berichts: Tätigkeit des Parlamentes 2010 bis 2014)
ArtKR Gesetzgebungsgeschäft
ThemaGrundlagen und Organisation
FederführungStaatskanzlei
Eröffnung30.10.2014
Abschluss26.11.2014
Letze Änderung9.12.2021
vertraulichNein
öffentlichJa
dringendNein
Dokumente
PubliziertTypTitelDatei
AntragAntrag der FDP-Fraktion zu Art. 82 Abs. 3 vom 24. November 2014
AntragAntrag der SP-GRÜ-Fraktion zu Art. 55 Abs. 4 vom 24. November 2014
AntragAntrag der FDP-Fraktion zu Art. 7 und Art. 85 vom 24. November 2014
BotschaftBericht und Entwurf des Präsidiums vom 16. Oktober 2014
ErlassIn der Gesetzessammlung veröffentlicht im Januar 2015
AntragAntrag Haag-St.Gallen / Stadler-Kirchberg zu Art. 7 vom 25. November 2014
AntragAntrag Dietsche-Oberriet zu Abschnitt C vom 26. November 2014
ErlassErgebnis der einzigen Lesung vom 26. November 2014
Beteiligungen
DatumAkteurTitelLetze Änderung
1.8.2019Gremium3.8.2023
Abstimmungen
DatumTitelResultatöffentlich
JaBedeutungNeinBedeutungAbsent / Enthaltung
26.11.2014Gesamtabstimmung109Zustimmung0Ablehnung11
26.11.2014Abschnitt C Ziffer 548Zustimmung58Ablehnung14
26.11.2014Antrag CVP-EVP-Fraktion zu Art.85bis Abs. 199Zustimmung2Ablehnung19
26.11.2014Antrag FDP-Fraktion zu Art. 82 Abs. 331Zustimmung75Ablehnung14
26.11.2014Antrag SP-GRÜ-Fraktion zu Art. 55 Abs. 490Zustimmung17Ablehnung13
26.11.2014Antrag FDP-Fraktion zu Art. 7 Abs. 2 und Art. 85 Abs. 1bis107Zustimmung0Ablehnung13
26.11.2014Antrag Haag-St.Gallen / Stadler-Krichberg zu Art. 7 Abs. 1 Bst. cquater74Zustimmung25Ablehnung21
26.11.2014Eintreten102Zustimmung0Ablehnung18
Statements
DatumTypWortlautSession
26.11.2014Wortmeldung

Ich sehe die Problematik dieser persönlichen Erklärungen darin, dass man einfach mitten in der Debatte plötzlich mit etwas völlig anderem kann, und zu etwas anderem, was einem auf der Seele brennt spricht. Wenn man so etwas zulassen kann, was durchaus sinnvoll ist, dann sollte man dafür ein besonderes Gefäss schaffen. Die Bürgerversammlungen der Gemeinde oder die Versammlungen der Vereine haben für solche Dinge das Traktandum «Varia» oder «allgemeine Umfrage», wo man solche Dinge loswerden kann. Aber wenn ich mir vorstelle, dass man einfach auf den Knopf drücken kann, und dann zu irgendetwas Stellung bezieht, dann sehe ich das als sehr problematisch. Ich bin der Auffassung, dass das den Ratsbetrieb enorm stören könnte. Wenn Sie einen Rechtsanspruch darauf einräumen, dann bin ich der festen Überzeugung, dass dieses Mittel auch genutzt wird um zu Allerlei zu sprechen. Wenn Sie das wirklich wollen, dann müssen Sie dem zustimmen. Aber die Frage ist, ob das Sinn macht, und ob das einem geordneten Ratsbetrieb zuträglich sein wird. Man sollte sich das nochmals überlegen, wie man die Möglichkeit einräumen will, zu Dingen zu sprechen, die nicht auf der Traktandenliste stehen.

Session des Kantonsrates vom 24. bis 26. November 2014
26.11.2014Wortmeldung

Art. 7 (???). beantragt im Namen von Stadler-Kirchberg und im eigenen Namen einen neuen Art. 7 Abs. 1 Bst. cquater mit folgendem Wortlaut: «genehmigt die Wahl der Leiterin oder des Leiters der kantonalen Fachstelle für Datenschutz bzw. die Auflösung des Dienstverhältnisses;»

Gemäss Art. 28 des Datenschutzgesetzes ist es Aufgabe des Präsidiums die Wahl oder die Auflösung des Dienstverhältnisses der Leiterin oder des Leiters der kantonalen Fachstelle für Datenschutz zu genehmigen. Dieser Artikel fehlte bisher im Geschäftsreglement und soll bei dieser Revision ergänzt werden.

Session des Kantonsrates vom 24. bis 26. November 2014
26.11.2014Wortmeldung

beantragt im Namen der CVP-EVP-Fraktion mündlich, Art. 85bis Abs. 1 wie folgt zu formulieren: «Wird die Zulässigkeit eines Antrags bestritten, entscheidet der Rat über die Frage der Zulässigkeit.»

Ich möchte hier keinen materiellen Antrag einreichen, sondern eher eine redaktionelle Änderung oder eine Klarstellung, denn es heisst, hier wird die Zulässigkeit eines Antrages bestritten, klärt der Rat die Frage der Zulässigkeit. Wir bitten, das in der Endfassung aufzunehmen, dass hier klar steht, wer entscheidet. Entscheidet der Rat hier über die Frage der Zulässigkeit. Diese Formulierung wäre etwas präziser, als das was das Präsidium beantragt hat.

Ich bitte Sie, diese Änderung aufzunehmen. Ich stelle dazu keinen formellen Antrag.

Session des Kantonsrates vom 24. bis 26. November 2014
26.11.2014Wortmeldung

Die Diskussion hat mir die Gelegenheit gegeben, diesen Artikel nochmals durchzulesen. Wenn ich ihn richtig verstehe, dann muss diese persönliche Erklärung auch vom Präsidium bewilligt werden. Deshalb habe ich es gleich wie Locher-St.Gallen, prüfen Sie Ihren Antrag nochmals. Wenn natürlich eine persönliche Erklärung vor der Session angemeldet werden muss, dann hat es mit einer spontanen persönlichen Erklärung wenig zu tun. Sie haben in der Aufzählung in Art. 82 Abs. 3 verschiedene Möglichkeiten, und da fällt neu diese persönliche Erklärung von Ratsmitgliedern darunter. Aber sie sind nur ausnahmsweise gestattet, wenn das Präsidium es erlaubt. Also eine spontane Meldung wäre gar nicht möglich und würde wahrscheinlich die Idee, die verschiedene Mitglieder darunter erwarten und vorstellen nicht erfüllen. Deshalb bitte ich das Präsidium, diesen Punkt zurückzuziehen, nochmals zu diskutieren und uns allenfalls in einer nächsten Session vorzulegen, wenn das als richtig beurteilt wird. Aber all die, die das beibehalten wollen, müssen zur Kenntnis nehmen, dass nach der Formulierung in Art. 82 Abs. 3 eine spontane persönliche Erklärung nicht möglich ist, sondern nur nach Vorgenehmigung durch das Präsidium. Da muss ich auch Ritter-Sonderegger-Altstätten recht geben, es wird kaum einen Unterbruch einer Verhandlung geben, damit das Präsidium darüber abstimmen kann, ob jetzt der X oder der Y eine persönliche Erklärung abgeben kann. Ich meine, dass das was Verschiedene darunter verstehen, mit dieser Formulierung nicht gewährleistet wird.

Session des Kantonsrates vom 24. bis 26. November 2014
26.11.2014Wortmeldung

beantragt im Namen der FDP-Fraktion, Art. 82 Abs. 3 wie folgt zu formulieren: «Ausser den im Geschäftsverzeichnis aufgeführten Geschäften sind nur Mitteilungen des Präsidenten und ausnahmsweise, wenn das Präsidium es gestattet, Erklärungen der Regierung und der Fraktionen sowie Richtigstellungen zulässig.»

Wir sind der Auffassung, dass der Hinweis auf die persönlichen Erklärungen und die Beschränkung auf drei Minuten gestrichen werden sollte. Wir sollten uns als Parlament nicht zusätzlich einschränken. Wir haben das gestern erlebt. Wir haben ja die Möglichkeit, zu jedem Geschäft umfassend Stellung zu nehmen. Es kann dann schnell eine Diskussion aufkommen darüber, ob das eine persönliche Erklärung sei, ob man da speziell betroffen sei, das wollen wir nicht. Wir sollten die bisherige Regelung beibehalten, welche insbesondere bei den Interpellationen eingeschränkt ist, aber sonst im Wesentlichen frei.

Session des Kantonsrates vom 24. bis 26. November 2014
26.11.2014Wortmeldung

(im Namen der SP-GRÜ-Fraktion): Dem Antrag Dietsche-Oberriet ist zuzustimmen.

Wir haben durchaus Sympathie für diesen Änderungsantrag von Dietsche-Oberriet. Dieser Antrag lautet: Das Präsidium wird beauftragt, gewisse Tätigkeiten vorzunehmen. Es ist aber so, dass in diesem Tätigkeitsbericht des Parlamentes aufgezeigt wird, wie das Parlament zur Zeit funktioniert, wie die Session organisiert wird, wieviele Tage wir hier in St.Gallen anwesend sind. Eigentlich ist der Postulatsauftrag ein wenig visionär in die Zukunft gerichtet, wie ein Parlament noch anders aussehen könnte. Das hat Dietsche-Oberriet richtig erkannt, aber im Text des Postulates heisst es: «den Grundsatz neu zu überdenken, alternative und zeitgemässe Modelle aufzuzeigen. Hier geht ihr Vorschlag zuwenig weit, aber das könnte dann wirklich auch das Präsidium noch aufnehmen und diese Tätigkeiten bzw. diese Neuausrichtung anders und neu definieren.

Session des Kantonsrates vom 24. bis 26. November 2014
26.11.2014Wortmeldung

Der Antrag der FDP-Fraktion ist abzulehnen.

Es geht darum, dass die Möglichkeit erstmals geschaffen wird, dass persönliche Erklärungen abgegeben werden können. Sie sind begrenzt auf diese drei Minuten. Ich erinnere Sie daran, wir haben in den letzten Jahren immer wieder persönliche Erklärungen gehabt. Einzelne haben sich durchgesetzt und haben einfach gesprochen, andere wurden abgeklemmt und man sagte, es gäbe keine persönliche Erklärungen. Damit haben wir eine klare Regelung, dass das möglich ist, dass man auch eine persönliche Erklärung abgeben kann. Es geht ja nicht um eine Erklärung in einer entsprechenden Vorlage, sondern es geht explizit um einen persönliche Erklärung, allenfalls zu einem anderen Bereich, der nicht Gegenstand der jeweiligen Beratungen ist.

Session des Kantonsrates vom 24. bis 26. November 2014
26.11.2014Wortmeldung

Dem Antrag der FDP-Fraktion ist zuzustimmen ???.

Es tönt natürlich sehr sympathisch, Hartmann-Flawil, dass Sie jedermann das Recht geben möchten zu irgendeinem Thema drei Minuten zu sprechen. Damit eröffnen wir aber die Büchse der Pandora im Sinne einer Fragestunde oder einer allgemeinen Debatte zu irgendeinem Thema. Der schlimmstmögliche Fall wäre ja 120 Stellungnahmen à drei Minuten bzw. sechs Stunden thematisch nicht gebundene Rede. Natürlich ist nicht anzunehmen, dass das regelmässig passiert, aber es wäre möglich. Ich glaube, dazu sind wir noch nicht bereit.

Session des Kantonsrates vom 24. bis 26. November 2014
26.11.2014Wortmeldung

(im Namen der SP-GRÜ-Fraktion): Auf den Bericht ist einzutreten.

Ich danke für den Geschäftsbericht des Präsidiums. Es ist ja eine der letzten Taten von Georg Wanner, dem ich an dieser Stelle auch herzlich danke. Die Übersicht über den Tätigkeitsbericht hat Götte-Tübach als Sprecher des Präsidiums dargelegt. Es braucht dazu keine weiteren detaillierten Ergänzungen. Auch Sicht SP-GRÜ-Fraktion werden wir insbesondere auch das graue Blatt unterstützen, das die abschliessenden Kompetenzen des Präsidiums ein bisschen beschneidet im Gegensatz zum Vorschlag, der uns vorliegt. Wir stellen auch fest, dass natürlich verschiedene offene Fragen enthalten sind, wie der Sessionsrhythmus und die Organisation des Kantonsrates. Auch zu diesen Anträgen werden wir in der Diskussion Stellung nehmen. Wir werden im Rahmen der Beratung des Geschäftsreglementes auch unsere Anträge einbringen.

Session des Kantonsrates vom 24. bis 26. November 2014
26.11.2014Wortmeldung

(im Namen der SVP-Fraktion): Ich sichere Ihnen zu, wie auch immer Sie abstimmen werden, dass ich mich in Zukunft über die Gestaltung der Sessionen zurückhalten werde. Aber ich möchte Sie anfragen, Sie schreiben von der Gestaltung der Session. Ich gehe davon aus, so kann ich nämlich auch zustimmen und muss weniger intervenieren, dass damit nicht die Dauer gemeint ist. Denn wenn auch die Dauer gemeint ist, dann muss ich darauf hinweisen, dass wir ein Reglement haben, in dem die normale Sitzungsdauer festgehalten ist und dem Präsidenten am zweiten Tag das Recht zulässt, um eine Stunde zu verlängern, was ich auch akzeptiere. Wenn dann aber der Vorschlag kommt, bis 21 Uhr zu tagen, dann muss der Rat die Möglichkeit haben, dazu Stellung zu nehmen, wenn er damit nicht einverstanden ist. Deshalb gehe ich davon aus, dass die Dauer mit Ihrem Antrag gemeint ist, denn dann kann auch ich zustimmen und ich denke, die Mehrheit der der SVP-Fraktion auch.

Session des Kantonsrates vom 24. bis 26. November 2014
26.11.2014Wortmeldung

Dem Antrag des Präsidiums ist zuzustimmen.

Ich verstehe nicht, warum die Juristen hier im Saal sich dermassen aufspielen zu diesem Punkt. Diesen Abs. 3 gibt es seit längerer Zeit, und er wird jetzt um einen Punkt erweitert, nämlich um die persönlichen Erklärungen. Bisher hat das funktioniert, dass man ausnahmsweise in diesem Bereich etwas machen konnte, der Präsident konnte das bewilligen. Ich sehe das Problem nicht und bitte die Juristen, sich hier zu mässigen.

Session des Kantonsrates vom 24. bis 26. November 2014
26.11.2014Wortmeldung

Sprecher des Präsidiums: Dem Antrag des Präsidium ist zuzustimmen.

So kurz über die Tische und mit Augenkontakt hat das Präsidium entschieden, diesen Punkt nicht zurückzunehmen und bittet um Abstimmung in dieser Frage. Es mag sein, dass vefahrensrechtlich hier noch Diskussionen stattfinden könnten. Aber es wurde von Blumer-Gossau ausgeführt, diesen Absatz gab es bis heute schon. Sollten wir bei jeder Session erneut zu Problemen im Bereich des Verfahrenstechnischen kommen, dann wird das Präsidium in seiner Weisheit von sich aus diese Korrektur nochmals bringen. Es mag durchaus auch sein, dass das Ratsreglement auch nach der aktuellen Korrektur nicht alle hinterletzten Details geklärt hat, möglicherweise Bestellungen von dringlichen Kommissionen usw., aber ich bitte Sie, heute über den Antrag der FDP-Fraktion abzustimmen. Wie schon einleitend ausgeführt, bitte ich Sie, nicht zuzustimmen, sondern dem Antrag des Präsidiums, wie er Ihnen vorliegt, stattzugeben.

Session des Kantonsrates vom 24. bis 26. November 2014
26.11.2014Wortmeldung

Abschnitt C Ziffer 5. beantragt, einen neuen Auftrag mit folgendem Wortlaut: «Das Präsidium wird eingeladen, den Sessionsrhythmus des Kantonsrates nochmals vertieft zu prüfen und je nach Ergebnis bzw. Bewertung eine Änderung des Geschäftsreglemtes des Kantonsrates vorzuschlagen. Dabei soll, unter Einbezug der Vor- und Nachteile des Sessionsrhythmus vergleichbarer Kantonsparlamente, aufgezeigt werden wie der Ratsbetrieb milizfreundlicher und regelmässiger gestaltet werden könnte.»

Wohlwissend, dass ein Postulat von vier Postulanten aufliegt, stelle ich Ihnen trotzdem den Antrag, die Ziff. 5neu (??) hier aufzunehmen im Bericht der Tätigkeit des Parlamentes. Wie Sie sehen, habe ich das Postulat mitunterzeichnet, zu einem späteren Zeitpunkt aber festgestellt, dass es durch diesen Antrag eigentlich einfacher und rascher diskutiert werden kann seitens des Präsidiums und nicht nochmals zusätzlich ein separater Postulatsbericht erstellt werden muss. Wenn Sie den Wortlaut bei Ziff. 4 betrachten, der Wortlaut des letzten Teil des Satzes ergänzt sich mit dem Worltaut bei Ziff. 5 erster Satz, dass wenn sich, je nach Ergebnis bzw. Bewertung des Präsidiums eine Änderung abzeichnen sollte oder vorgeschlagen werden könnte, und diese mit einem Vorschlaghammer kommt, was sich alle Fraktionen auch vorstellen können zu diskutieren, dies mit der Ziff. 4 zusammen dem Parlament vorgelegt wird und nicht nochmals ein separater Bericht erstellt wird.

Es soll auch aufzeigen, welche Rhythmen es vielleicht in anderen Kantonsparlamenten gibt. Beispielsweise der Vergleich in diesen Parlamenten zu uns, und besonders die Vor- und Nachteile aufzuzeigen, welche Rhythmen hier Möglichkeiten wären.

Ich wurde bereits von einigen meiner Kollegen angesprochen: Willst du nun jede Woche nach St.Gallen pilgern? Nein, es geht nicht darum, welche Rhythmus wir wählen oder welche ich jetzt besonders bevorzuge, sondern es geht darum, dass das Präsidium dies wirklich, wie auch im Postulat verlangt, nochmals klärt. Das Postulat würde erst im Februar diskutiert werden, bis der Bericht da ist, ist es dann vielleicht 20XY. Mit diesem Antrag haben wir die Möglichkeit, falls es wirklich etwas besseres geben sollte, dies auf den neuen Sessionsrhythmus bzw. auf die neue Legislatur 2016 bis 2020 bereits umzusetzen.

Session des Kantonsrates vom 24. bis 26. November 2014
26.11.2014Wortmeldung

Dem Antrag ???

zu Ammann-Rüthi: Eigentlich ist dieses Postulat aufgrund des Geschäftes «Überprüfung des Kommissionssystems und der Kommissionen im Kantonsrat» entstanden. Eigentlich möchte man eine vertieftere Analyse vornehmen, wie die Sessionen aussehen werden. Sie haben vorhin gute Beispiele gebracht. Eigentlich möchte ich das wirklich seriös diskutiert in einem Postulatsbericht vor mir sehen. Insofern werden wir hier gleicher Meinung sein.

Session des Kantonsrates vom 24. bis 26. November 2014
26.11.2014Wortmeldung

beantragt im Namen der SP-GRÜ-Fraktion, Art. 55 Abs. 4 wie folgt zu formulieren: «Das Präsidium kann in besonderen Fällen die Stellvertretung oder den zeitlich begrenzten Ersatz von Mitgliedern nicht ständiger Kommissionen vorsehen.»

Wir haben einen Antrag eingereicht, das ist aber nur eine kleine Präzisierung. Wir sind der Meinung, das müsste auch so im Gesetz stehen, nachdem aus der Botschaft klar hervorgeht, dass diese Möglichkeit des Präsidiums, eine spezielle Stellvertreterinnen- bzw. Stellvertreterregelung vorzusehen, beschränkt ist auf die nicht ständigen Kommissionen. Das steht klar in der Botschaft und wir finden, das müsste auch klar im Reglement stehen. Aus der Systematik des Reglements geht es nicht hervor.

Session des Kantonsrates vom 24. bis 26. November 2014
26.11.2014Wortmeldung

zu Ziffer 8 (Sessionsrhythmus). Auch wenn meine Stunden in diesem Rat gezählt sind, es ist heute mein letzter Nachmittag, erlauben Sie mir trotzdem, dass ich mich zur Thematik des Sessionsrhythmus noch melde, weil mir diese Thematik schon seit Jahren unter den Nägeln brennt. Ich meine, dass der Tagesrhythmus des St.Galler Kantonsrates stammt wohl noch aus einer Zeit, als die Mobilität der Parlamentarierinnen und Parlamentarier noch nicht so hoch war und die Ratsmitglieder über Nacht noch hier blieben. Diese Tage sind schon längst vorbei. Heute entspricht dieses System wahrscheinlich nicht mehr den Anforderungen eines modernen Parlamentsbetriebes. Die Abstände zwischen den Sessionen sind zu lange, die Dauer ist meistens unvorhersehbar und die Arbeitszeiten einer guten politischen Arbeit oft wenig zuträglich. Das ganze System ist je nach Berufsgattung auch nicht immer gleich miliztauglich. Es ist deshalb bereits das angesprochene graue Blatt und ein Postulatsentwurf im Umlauf. Ich möchte Sie bereits jetzt schon bitten, diese Postulat zu unterstützen, so dass wir in aller Ruhe und in aller Weisheit den Sessionsrhythmus dieses Rates genau überdenken können um so eine gute Lösung zu finden.

Session des Kantonsrates vom 24. bis 26. November 2014
26.11.2014Wortmeldung

Die kurze Debatte zeigt eigentlich, wie das ausufern würde. Es scheint mir nicht sehr detailliert überlegt worden zu sein. Ich beantrage Ihnen, dass das Präsidium diesen Artikel zurückzieht und nochmals einen tauglichen Vorschlag macht. Für mich ist er das nicht.

Session des Kantonsrates vom 24. bis 26. November 2014
26.11.2014Wortmeldung

Dem Antrag Dietsche-Oberriet ist zuzustimmen.

Ich glaube die Interpretation des Satzes «das Präsidum hatte heute keine Veranlassung, von sich aus das aufzunehmen», besagt eigentlich genau den richtigen Weg, den es jetzt gegangen ist. Und zwar wurde aus der Mitte des Kantonsrates diese Thematik aufgenommen und der Anstoss gegeben. Sie hören auch aus den Ausführungen von Ammann-Rüthi, dass man tatsächlich verschiedene Modelle diskutieren kann und das auch im Präsidium vorberaten und allenfalls Antrag stellen kann.

Session des Kantonsrates vom 24. bis 26. November 2014
26.11.2014Wortmeldung

Sprecher des Präsidium: Der Antrag Dietsche-Oberriet ist abzulehnen.

Es wurde bereits von Ammann-Rüthi ausgeführt. Das Präsidium hat sich darüber intensiv unterhalten, auch wenn es jetzt im Tätigkeitsbericht möglicherweise nur sehr in der Kürze abgehandelt ist. Das Präsidium macht Ihnen beliebt, am heutigen System festzuhalten.

Session des Kantonsrates vom 24. bis 26. November 2014
26.11.2014Wortmeldung

(im Namen der CVP-EVP-Fraktion): Dem Antrag des Präsidiums ist zuzustimmen.

Wir werden den Vorschlag des Präsidiums unterstützen. Auf S. 49 steht genau das, was Noger-St.Gallen gesagt hat, hier geht es um die Möglichkeit zu geben. Ich glaube nicht, dass es einen Missbrauch gibt, und das von 120 Mitgliedern gebraucht wird. Hartmann-Flawil hat es ausgeführt, einzelne habe sich durchgesetzt und es in ihre Voten eingebaut. Ich finde, dass jedes Ratsmitglied die gleichen Rechte haben soll, gerade wenn es auf drei Minuten beschränkt ist. Es gibt auch Möglichkeiten, wo man 15 Minuten sprechen kann und persönliche Inhalte einbringen darf. Ich denke mir, dass sich die persönliche Erklärung des Ratsmitgliedes, sich den Erklärungen der Regierung sowie der Fraktionen sowie den Richtigstellungen in den Voraussetzungen gleichsetzt und zeitlich limitiert. Wenn wir das so handhaben, dann können wir damit sehr gut umgehen.

Session des Kantonsrates vom 24. bis 26. November 2014
26.11.2014Wortmeldung

(im Namen der SVP-Fraktion): Dem Antrag des Präsidiums ist zuzustimmen.

Session des Kantonsrates vom 24. bis 26. November 2014
26.11.2014Wortmeldung

(im Namen der CVP-EVP-Fraktion): Auf den Bericht ist einzutreten.

Auch wir möchten den Bericht des Präsidiums «Tätigkeit des Parlamentes 2010 bis 2014» positiv würdigen. Wir begrüssen vor allem die saubere Auslegeordnung der verschiedenen Themen, die sich seit den letzen vier Jahren ergeben haben. In Würdigung der Änderungen die beantragt werden, können wir sagen, dass wir hier alle mittragen. Wir haben eine kleine redaktionelle Änderung. Ich werde im Verlaufe der Spezialdiskussion darauf zu sprechen kommen. Für uns sind die wesentlichen Punkte, die sich als Veränderungen ergeben haben, hier aufgenommen.

Session des Kantonsrates vom 24. bis 26. November 2014
26.11.2014Wortmeldung

Sprecher des Präsidiums: Dem Antrag ist zuzustimmen.

Ich kann meine Vorredner entsprechend unterstützen, es war in den ganzen Diskussionen im Präsidium nie die Idee irgendwo spezielle Einschränkungen zu machen, wie im Bereich Kommissionsbestellungen usw., sondern es ging, wie von Rüesch-Wittenbach ausgeführt, um diese Anliegen. Aus diesem Grund kann ich auch seitens Präsidium die Unterstützung dieses Antrages befürworten.

Session des Kantonsrates vom 24. bis 26. November 2014
26.11.2014Wortmeldung

Blumer-Gossau, auf das Risiko hin, dass Sie das Gefühl haben, die Juristen möchten sich hier aufspielen. Ich wollte Ihnen helfen. Ich möchte Ihnen sagen, dass wenn Sie diesen Beschluss jetzt fassen, es nie zu persönlichen Erklärungen in diesem Rat kommt, weil diese vor der Session dem Präsidium eingereicht werden müssen. Sie können nicht einfach spontan bewilligt werden. Es kann nicht der Präsident eine Erklärung bewilligen, es ist das Präsidium, welches es bewilligen muss, ansonsten müssen Sie eine Umformulierung beantragen. Stimmen Sie zu, so sind wir sicher vor den persönlichen Erklärungen.

Session des Kantonsrates vom 24. bis 26. November 2014
26.11.2014Wortmeldung

Dem Antrag des Präsidiums ist zuzustimmen.

zu Ritter-Sonderegger-Altstätten: Es heisst: «Es ist die Möglichkeit der persönlichen Erklärung vorhanden». Ich glaube, so viel Anstand hat jedes Ratsmitglied, dass er nicht mitten in der Debatte eine persönliche Erklärung zu einem persönlichen Problem darbringt. Es steht ja nirgend im Reglement, die persönliche Erklärung müsse sofort gewährt werden. Die persönliche Erklärung kann ja seitens des Präsidium auch auf den Debattenschluss verschoben werden, bis das Geschäft beendet ist. Dann kann man seine persönliche Erklärung immer noch abgeben, dann ist sie vielleicht auch am richtigen Platz.

Ermöglichen Sie es, lassen Sie es so wie es ist im Ratsreglement jetzt vom Präsidium geschaffen wurde.

Session des Kantonsrates vom 24. bis 26. November 2014
26.11.2014Wortmeldung

zieht im Namen der FDP-Fraktion den Rückweisungsantrag zurück.

Nach den Ausführungen von Güntzel-St.Gallen ziehen wir den Rückweisungsantrag zurück.

Session des Kantonsrates vom 24. bis 26. November 2014
26.11.2014Wortmeldung

Ratspräsident: Das Präsidium sieht eine Eintretensdiskussion vor.

Session des Kantonsrates vom 24. bis 26. November 2014
26.11.2014Wortmeldung

(im Namen der CVP-EVP-Fraktion): Dem Antrag ist zuzustimmen.

Rüesch-Wittenbach sowie Hartmann-Flawil haben ihre Ausführungen gemacht. Es geht hier um eine klare Regelung, um eine Präsizierung, welche Ordnungsanträge gemeint sind und vor allem auf die Gestaltung der Session und der Sitzung abzielen.

Session des Kantonsrates vom 24. bis 26. November 2014
26.11.2014Wortmeldung

(im Namen des Präsidiums): Auf den Bericht ist einzutreten.

Die Regierung ist in diesem Geschäft nicht so entscheidend wie in anderen, da es eines der wenigen Geschäfte ist, wo die Regierung weder die eine noch die andere Position beziehen darf. Das ist ein Geschäft vom Parlament für das Parlament.

Seit dem Jahr 1982 unterbreitet das Präsidium dem Kantonsrat jeweils auf Mitte der Amtsdauer einen Bericht über die Tätigkeit des Parlamentes. Der Bericht bietet Gelegenheit zu einer Standortbestimmung des Parlaments, es werden Themen erörtert und geklärt, die aktuell und im Rückblick auf die letzten vier Jahre Anlass zu Fragen geben und gaben, und schliesslich nutzt das Präsidium den Bericht auch diesmal, um dem Kantonsrat in einem XIV. Nachtrag zum Geschäftsreglement geeignete Verbesserungen von Organisation und Verfahren des Kantonsrates vorzuschlagen. Das Präsidium hat den Bericht an zwei Sitzungen am 11. August 2014 und am 16. Oktober 2014 vorberaten. Nebst den Mitgliedern des Präsidiums anwesend waren Staatssekretär Canisius Braun, der Leiter des Ratsdienstes, Lukas Schmucki, sowie der ehemalige Leiter des Ratsdienstes, Vizestaatssekretär Georg Wanner, der für den Entwurf des Berichts verantwortlich zeichnete. Teil A des Berichts thematisiert einige allgemeine Berichtspunkte. Ich weise speziell auf die Ausführungen zum Zusammenwirken von Kantonsrat und Regierung hin, wo das Präsidium sein Verständnis einer konstruktiven Zusammenarbeit zwischen Legislative und Exekutive darlegt. Mit Blick auf die Ausführungen zum Reformwerk 2008 in der Folge der Kantonsratsverkleinerung sei auf die Feststellung verwiesen, dass das Präsidium den Kantonsrat einlädt, nach sechs Jahren in neuer Konstellation die neuen Rahmenbedingungen zu akzeptieren und das Reformwerk 2008 und damit auch die nicht von allen geliebte Verkleinerung des Kantonsrats als Basis für die Weiterentwicklung des Parlaments anzuerkennen. Das Präsidium hat deshalb beschlossen, im nächsten Bericht in vier Jahren auf eine erneute Erörterung der Auswirkungen des Reformwerks 2008 zu verzichten. Im Bericht finden Sie eine Übersicht über die hängigen Projekte des Präsidiums. Der Ersatz der Audio-, Video- und Abstimmungsanlage hier im Ratssaal ist bereits beschlossen, und sie kommen voraussichtlich in der Septembersession 2015 in den Genuss der neuen Anlage. In Bearbeitung sind überdies zwei Projekte mit – je nach Ergebnis – erheblichen Auswirkungen: zum einen die Überprüfung des Kommissionssystems, zum anderen die Neuorganisation des Parlamentsdienstes. Der Kantonsrat wird gemäss Planung im nächsten Jahr über die Umsetzung der beiden Projekte beschliessen können. Erst in einer Vorprojektphase befindet sich das Projekt «Nachvllzug der Kantonsverfassung im Parlamentsrecht». In Frage steht, ob das Präsidium eine Gesamtrevision des Parlamentsrechts anstossen möchte, die beispielsweise die Schaffung eines Kantonsratsgesetzes beinhalten würde. In einem ersten Schritt wird das Präsidium eine Auslegeordnung machen, um entscheiden zu können, ob es die Schaffung eines Kantonsratsgesetzes überhaupt für notwendig und wünschbar erachtet. Nicht zum ersten Mal im Präsidium zu reden gibt der Lärmpegel im Kantonsratssaal. Der Lärmpegel, der durch Gespräche im Ratssaal und auf der Tribüne verursacht wird, führt zeitweise zu unangenehmen Störungen des Ratsbetriebs. Dieser Thematik hat sich unter anderem auch die Ethikgruppe angenommen und hat das Parlament mit einem ausführlichen Bericht bedient. Der Kantonsratspräsident, aber auch die Fraktionen sind gefordert, dafür zu sorgen, dass Gespräche nach Möglichkeit ausserhalb des Ratssaals stattfinden. Das Präsidium ist aber ebenso der Meinung, dass Gespräche unter den Mitgliedern des Rates, wie auch zwischen Mitgliedern der Rates und der Regierung möglich bleiben müssen, dies gerade in Anbetracht dessen, dass der St.Galler Kantonsrat nur viermal pro Jahr zusammenkommt und die Sessionen deshalb eine rare Möglichkeit bieten, sich über die Fraktionsgrenzen hinaus auszutauschen. Das Präsidium nutzt den Bericht auch diesmal, um Ihnen in einem Nachtrag zum Geschäftsreglement geeignete Verbesserungen von Organisation und Verfahren des Kantonsrates vorzuschlagen. Der Nachtrag beinhaltet folgende Revisionen des Geschäftsreglements:

  1. Der Katalog der Befugnisse des Kantonsrates wird aktualisiert – es geht konkret um zwischenstaatliche Vereinbarungen mit Verfassungs- und Gesetzesrang;

  2. Dem Präsidium werden abschliessende Zuständigkeiten zugewiesen – damit entfällt die generelle Weiterzugsmöglichkeit an das Ratsplenum, die heute gilt;

  3. Der Katalog der Zuständigkeiten der Rechtspflegekommission wird ergänzt, um festzuhalten, dass die Einleitung einer Administrativuntersuchung Sache der RPK ist, dies aus aktuellen Vorkommnissen in den letzten Monaten;

  4. Das Präsidium soll die Möglichkeit erhalten, in besonderen Fällen für vorberatende Kommissionen Stellvertretungen zuzulassen. Hierzu gab die intensive Vorlage und vorberatende Kommission mit der Thematik der Spitalvorlage Anlass;

  5. Für das Protokoll von Kommissionssitzungen wird präzisiert festgehalten, was vom Protokoll erwartet wird – auf diese Weise sollen die Protokolle verwesentlicht werden;

  6. Als neue Möglichkeit diskussionsungebundener Äusserungen von Ratsmitgliedern sollen persönliche Erklärungen von maximal drei Minuten Dauer vorgesehen werden;

  7. Das Verfahren für Anträge, deren Zulässigkeit bestritten wird, wird klar dargelegt – dies in Analogie zum Verfahren zur Zulässigkeit von parlamentarischen Vorstössen;

  8. Es wird klarer umschrieben, auf welche Verfahren sich ein Ordnungsantrag beziehen kann – heute ist der Gegenstand von Ordnungsanträgen allzu offen und wenig präzis formuliert (z.B. Verlängerung des Ratsbetriebes anlässlich der Sondersession zum Entlastungspaket, das in Konflikt mit der Aufführung auf dem Klosterplatz kam);

  9. Es wird Klarheit geschaffen, in welcher Reihenfolge abgestimmt wird, falls Anträge sowohl über Eintreten bzw. Nichteintreten als auch über Rückweisung vorliegen;

  10. Beim Standesbegehren wird gemäss neuer bundesrechtlicher Vorgabe die Pflicht festgehalten, dass Standesbegehren mit einer Begründung zu versehen sind.

Der Bericht thematisiert überdies zahlreiche Themen von hoher Relevanz für das Parlament, die aber nicht in eine Revision des Geschäftsreglements münden. Namens des Präsidiums verweise ich beispielsweise auf die Erläuterungen zum Abstimmungsprozedere im Kantonsrat, auf die gewünschte Kürze bei der Anrede – ein «Sehr geehrte Damen und Herren» genügt – oder auf die Fortführung der Praxis bei der Unterzeichnung von parlamentarischen Vorstössen.

Ein letzter Hinweis gilt dem beantragten Auftrag an das Präsidium: Das Präsidium schlägt Ihnen vor, es einzuladen, das Kantonsratsprotokoll dahingehend zu überprüfen, ob das Verhältnis zwischen Bedarf und Nutzen einerseits und personellem und finanziellem Aufwand andererseits noch stimmt oder ob es für die heutigen Verhältnisse optimiert werden kann.

 

Session des Kantonsrates vom 24. bis 26. November 2014
26.11.2014Wortmeldung

(im Namen der SP-GRÜ-Fraktion): Dem Antrag ist zuzustimmen.

Es macht Sinn, dass man den Teil korrigiert, der zu beanstanden gab und das war der Bereich der Ordnungsanträge zur Tagesordnung. Weitere Einschränkungen der Kompetenzen des Kantonsrates sind nicht nötig.

Session des Kantonsrates vom 24. bis 26. November 2014
26.11.2014Wortmeldung

Der Antrag Dietsche-Oberriet ist abzulehnen.

Der «Sessionsrhythmus» war in unserer Fraktion kein Thema. Ich spreche deshalb nicht im Namen der Fraktion, sondern als Mitglied dieses Rates. Ich möchte zuerst Dietsche-Oberriet danken, der entgegen den Postulanten den verwaltungsfreundlicheren und klaren Weg aufzeigt hier eine Entscheidung zu treffen. Baumgartner-Flawil, ich finde ein Wort mehr, dass Sie in Ihrem Auftrag haben, nämlich politisch effektiver gestaltet, weil auch Dietsche-Oberriet in seinem Auftrag von «milizfreundlicher und regelmässiger» spricht. Ich möchte aber vor allem, ohne den Vorstoss zu würdigen, sagen, dass ein solcher Vorstoss bereits vorher hätte diskutiert werden müssen, denn ich habe ein Demokratieverständnis. Dieser Tätigkeitsbericht kommt alle vier Jahre. Wir haben im Präsidium einen Prozess gemacht, bei dem auch Ihre Fraktion vertreten war. Ich staune, dass man einfach im letzten Moment mit solchen Vorstössen daher kommt, ich möchte nicht sagen unseriös, aber ich habe nicht viel Verständnis dafür. Hier im Bericht auf S. 43 steht in einem Satz: «Das Präsidium hat heute keine Veranlassung, von sich aus das Sessionssystem des Kantonsrates in Frage zu stellen. Baumgartner-Flawil, ich habe schon keine Sympathie. Ich schaue hier auf die Unterschriften, wenn man solches einreichen kann und unsere Verwaltung damit beschäftigt, wenn es andere Prozesse gibt. (??) Genau Ihre Fraktion kommt immer wieder mit dem Gleichen, und sagt, man soll den ordentlichen Prozess wählen, man soll die Themen dort einbringen, wo sie hingehören. Sie gehören nach meiner Meinung sicher nicht in ein Postulat. Ich werde das im Präsidium bekämpfen, weil ich der Meinung bin, dass es hier andere Wege gibt. Wir haben jetzt den Antrag Dietsche-Oberriet, den wir heute formell zu behandeln haben. Ihr Postulat wird später kommen auf Antrag des Präsidiums. Dieser Antrag sagt klar aus, was man will. Wenn man etwas am Sessionsrhythmus ändern will, dass man beispielsweise sagt, wir tagen jeden Monate, oder alle vierzehn Tage, wir tagen in einem anderen Rhythmus, dann müssen Sie hier zustimmen. Ich möchte einfach als Kantonsratsmitglied mit 14-jähriger Erfahrung, davon vier Jahre als Fraktionspräsident, sagen, denken Sie bitte an die Milizorganisation. Wir müssen uns vorbereiten. Wenn ich das Beispiel des Postulates hier sehe, dann denke ich mir, es braucht eine Vorbereitung, wir brauchen die Zeit zum entscheiden. Die einzige Diskussion, die man noch führen könnte, ist auch im Bericht abgebildet, beispielsweise sind die Sessionsmonate Februar, Juni, September und November richtig, dass man hier über fünf oder sechs Mal Session im Jahr diskutieren kann. Das sind aber andere Themen. Ich bin der Meinung, wir sollten das nochmals so weiterführen und nehmen es im nächsten Prozess mit.

Session des Kantonsrates vom 24. bis 26. November 2014
26.11.2014Wortmeldung

(im Namen der SVP-Fraktion): Auf den Bericht ist einzutreten.

Wir bedanken uns beim Präsidium für die grosse und umfassende Auslegung der Tätigkeit des Parlamentes. Besonders begrüssen wir auch die einzelnen Schritte, indem sie auch wieder einmal aufgezeigt wurden, sei es das Verhalten, Vorgaben, wie sich das Parlament in Zukunft betätigen soll usw. Diese Auslegeordnung tut dem Parlament vielleicht sogar gut, um sich ab und zu wieder einmal daran zu erinnern, welche Vorgaben auch wir haben. Besonders die Stellvertretungen in der vorberatenden Kommission begrüssen wir ausdrücklich. Hat sich doch gezeigt, dass bei gerade sehr grossen und zeitaufwendigen Kommissionen und Ad hoc-Kommissionen die Stellvertretung Sinn machen kann. Wir begrüssen auch die Festlegung, dass die Redezeit beim bewährten System bleibt sowie die Ordnungsanträge, die in die Kompetenz des Präsidiums fallen und somit nicht unzählige in der Fülle von verschiedensten Ideen und Variationen des Rates gestellt werden können.

In eigener Sache: Den Antrag, der meinerseits eingereicht wurde, werde ich in der Spezialdiskussion begründen.

Session des Kantonsrates vom 24. bis 26. November 2014
26.11.2014Wortmeldung

Frage an Dietsche-Oberriet: Wenn das Präsidium entscheiden will, wie soll das denn verfahrensrechtlich gehen? Ich als Ratsmitglied, das eine persönliche Erklärung zu irgendetwas abgeben möchte, werde drücken und sagen, dass ich eine persönliche Erklärung abgeben möchte. Muss der Präsident das dann auf die nächste Präsidiumssitzung nehmen, um mir zu erlauben, dass ich eine persönliche Erklärung abgeben. Muss das Präsidium das dann auf die Traktandenliste setzen, auch wenn es möglicherweise der letzte Sitzungstag ist? Das Verfahren, das Sie geschildert haben, wird sicher nicht funktionieren. Der persönliche Anstand wir von verschiedenen Leuten verschieden interpretiert. Wenn ich mit irgendetwas in die Zeitung kommen möchte, dann werde ich mir mehr Gedanken über die Medienträchtigkeit meiner Erklärung machen, als über den parlamentarischen Anstand. Ich sehe hier im Saal noch mehr Gesichter, die sich genau so verhalten.

Session des Kantonsrates vom 24. bis 26. November 2014
26.11.2014Wortmeldung

beantragt im Namen der FDP-Fraktion, Art. 7 Abs. 2 zu streichen, also am geltenden Recht festzuhalten und einen neuen Art. 85 Abs. 1bis mit folgendem Wortlaut: «Ordnungsanträge, die auf die Gestaltung der Session und der Sitzungen abzielen, sind unzulässig.»

Bei diesem Antrag geht es im Prinzip um Folgendes: Wir hatten ja in der Sondersession zu EP 13 ausufernde Ordnungsanträge, die Diskussion darum ging eine halbe Stunde da auf der Klosterwiese die Oper aufgeführt wurde. Aus diesem Zusammenhang kam dann der Antrag und die Fassung, dass das Präsidium hier abschliessend tätig sein kann. Sie müssen sich nun einfach die Konsequenzen überlegen. Hier spreche ich vor allem auch historisch von Anträgen vor allem der CVP-EVP-Fraktion und der SVP-Fraktion. In diesem Rat wurde vor Jahren ein Antrag gestellt, die Kommission für den Neubau der Pathologie nicht zu bestellen. Der Rat hatte diesen Antrag mit einer Stimme Unterschied abgelehnt. Vor einigen Jahren kam aus CVP-EVP-Fraktionsseite ein Antrag, eine zusätzliche Kommission zu bestellen. Sie erinnern sich an die ganze Thematik der Sporthalle im Riethüsli. Solche Anträge wären mit der Fassung des Präsidiums nicht mehr möglich. Wenn es nur darum geht, das Anliegen umzusetzen, dass ausufernde Ordnungsanträge nicht mehr möglich sind, so müssen Sie dem Antrag der FDP-Fraktion zustimmen. Das Anliegen, kann dann mit dem Art. 85 abgegolten und erfüllt werden. Die FDP-Fraktion hatte damit in den letzten Jahren keine Probleme, aber es kamen aus SVP- und CVP-EVP-Kreisen solche Anträge. Wenn Sie uns nicht folgen, dann beschränkt sich der Rat einfach in seinen Kompetenzen. Der Entscheid liegt bei Ihnen.

Session des Kantonsrates vom 24. bis 26. November 2014
26.11.2014Wortmeldung

(im Namen der FDP-Fraktion): Auf den Bericht ist einzutreten.

Wir danken dem bzw. den Verfassern und dem Präsidium für den differenzierten Bericht. Es wurde dieses Mal bewusst auf ein Kochbuch verzichtet, dafür liegt ein themenbezogener, lesenswerter Bericht vor. Im ersten, allgemeinen Teil wird, unter anderem auf das, auch von der Verfassung gewünschte, Zusammenwirken von Kantonsrat und Regierung eingegangen. Hier besteht nach unserer Meinung noch Luft nach oben. Eine verbesserte Zusammenarbeit zwischen Legislative und Executive stärkt letztlich Kantonsrat und Regierung, der Umkehrschluss gilt im gleichen eventuell sogar verstärkten Masse ebenso. Exemplarisch sei hier der oft zu späte Einbezug der Kommission für Aussenbeziehungen bei der Ausarbeitung von zwischenstaatlichen Vereinbarungen erwähnt. Hier erwarten wir eine frühere Mitsprache der Kommission im Entscheidungsprozess. Ein anderes negatives Beispiel sind für uns Teile der aktuellen PCG-Vorlage. Hier werden die Diskussionen in der vorberatenden Kommission sowie dem Parlament dann ja noch ausführlich geführt werden.

Im zweiten Teil des vorliegenden Berichtes geht es vor allem um Änderungen im Geschäftsreglement des Kantonsrates. Die FDP-Fraktion ist mit zwei Anträgen des Präsidiums nicht einverstanden. Entsprechende graue Blätter sind eingereicht und werden in der Spezialdiskussion dann begründet. Speziell begrüsst die FDP-Fraktion die Vereinfachung der Kommissionsprotokolle und die klare Regelung im Abstimmungsverfahren, Stichwort: Eintreten vor Rückweisung.

Session des Kantonsrates vom 24. bis 26. November 2014
26.11.2014Wortmeldung

zu Ziffer 1.4 (neue Abstimmungsanlage). Rot-Grün-Blindheit betrifft acht bis zehn Prozent der männlichen Bevölkerung. Diese nicht wirklich ernst genommene Behinderung, man wird oft dafür belächelt, stört einem im täglichen Leben oft. Bezüglich der Abstimmungsanlage hoffe ich, dass die neue Anlage auf diese Behinderung Rücksicht nimmt, und dass auch wir in Zukunft die Abstimmungsübersicht ersehen können. Ich habe dies schon mehrfach mitgeteilt und hoffe, dass diese neuen Bildschirme darauf Rücksicht nehmen.

Session des Kantonsrates vom 24. bis 26. November 2014