Geschäft: Spitalvorlagen: Fehlende Transparenz bei den Ausstattungskosten

Übersicht
KomiteeKantonsrat
Nummer51.14.32
TitelSpitalvorlagen: Fehlende Transparenz bei den Ausstattungskosten
ArtKR Interpellation
ThemaVerkehr, Bau, Energie, Gewässer
FederführungBau- und Umweltdepartement
Eröffnung15.9.2014
Abschluss16.9.2014
Letze Änderung9.12.2021
vertraulichNein
öffentlichJa
dringendNein
Dokumente
PubliziertTypTitelDatei
VorstossWortlaut vom 15. September 2014
AntwortSchriftliche Antwort der Regierung vom 16. September 2014
Beteiligungen
DatumAkteurTitelLetze Änderung
1.8.2019Gremium19.1.2023
Statements
DatumTypWortlautSession
16.9.2014Wortmeldung

(im Namen der SVP-Fraktion): Die Interpellantin ist mit der Antwort der Regierung nicht zufrieden.

Wir sind, das kann ich vorweg nehmen, mit der Antwort selbstverständlich nicht zufrieden. Es wurde zwar ein A4-Blatt auf eineinhalb Seiten gefüllt, aber eine Antwort enthält dieses Schreiben keineswegs. Es wird dem Steuer- und Prämienzahler nämlich vorenthalten wie hoch die Ausstattungskosten bei den sechs bisherigen, bei den priorisierten Spitalvorhaben liegen und wie hoch diese Ausstattungskosten bei der vorhin behandelten Spitalvorlage für den Spital Wil liegen werden. Es wird auf die Autonomie der Spitalunternehmen verwiesen. Ich kann Ihnen sagen, die Steuer- und Prämienzahler unseres Kantons interessiert es eigentlich nicht ob sie diese Kosten hinten links oder hinten rechts bezahlen. Letztendlich sind das Kosten die auflaufen. Ich kann mir vorstellen was der Grund für diese Zurückhaltung bei der Transparenz ist: Es wird vermutlich darin liegen, dass wenn man diese Kosten, wie bei anderen öffentlichen Bauten üblich, zu den Baukosten dazurechnen würde, diese Zahl vermutlich bei diesen sechs Bauvorhaben weit über 1 Mia. Franken zu liegen käme. Ich kann Ihnen versprechen, wir werden in der weiteren Diskussion dieser Abstimmung vom 30. November 2014 die Vorzeichen umkehren. Wir werden behaupten, diese Kosten liegen zwischen 100 und 200 Mio. Franken für Ausstattungen. Dann ist es an Ihnen, das Gegenteil zu beweisen. Ich denke, es wird dazu öfters Gelegenheit geben.

Session des Kantonsrates vom 15. und 16. September 2014
16.9.2014Wortmeldung

Ratsvizepräsident: Die Dringlichkeit wird nicht bestritten.

Die Dringlichkeit ist gegeben und die Antwort erfolgt heute noch.

Session des Kantonsrates vom 15. und 16. September 2014