Geschäft: Neubeurteilung der Einzelobjekte in den Schutzverordnungen

Übersicht
KomiteeKantonsrat
Nummer51.14.36
TitelNeubeurteilung der Einzelobjekte in den Schutzverordnungen
ArtKR Interpellation
ThemaErziehung, Bildung, Kultur
FederführungDepartement des Innern
Eröffnung15.9.2014
Abschluss25.11.2014
Letze Änderung9.12.2021
vertraulichNein
öffentlichJa
dringendNein
Dokumente
PubliziertTypTitelDatei
AntwortSchriftliche Antwort der Regierung vom 28. Oktober 2014
VorstossWortlaut vom 15. September 2014
Beteiligungen
DatumAkteurTitelLetze Änderung
1.8.2019Gremium19.1.2023
Statements
DatumTypWortlautSession
25.11.2014Wortmeldung

(im Namen der CVP-Fraktion): Die Interpellantin ist mit der Antwort der Regierung teilweise zufrieden.

Wir danken der Regierung für die Beantwortung der Interpellation und erachten das weitere Vorgehen zur Überarbeitung und Harmonisierung der Schutzverordnung grundsätzlich als positiv. Die Absicht, dass die Gemeinden bei der Beurteilung der Schutzobjekte mehr Autonomie erhalten sollen, ist zu begrüssen. Denn mit der allgemeinen Verantwortung kann die Gemeinde die unter Schutzstellung auch ins Verhältnis zur Finanzier- und Machbarkeit stellen. Die Aussage in der Interpellationsantwort der Regierung, dass der objektive, kulturelle Schutz eines Objektes und dessen langfristiger Bestand nicht mit den Bemühungen der Öffentlichen Hand zu Kosteneinsparungen und Kompetenzregelung in Verbindung gebracht werden darf, ist hingegen nach unserer Meinung fehl am Platz. In allen Bereichen müssen doch Kantone und Gemeinden für einen effizienten Mitteleinsatz sorgen. Es kann doch nicht sein, dass der Denkmalschutz davon ausgenommen wird. Sollte sich diese Meinung bei den zuständigen Stellen im Departement outen, dann werden Konflikte bei der Überprüfung der Schutzverordnung zwischen Kanton und Gemeinde vorprogrammiert sein. Die Erklärung zu den Schutzobjekten, welche Bestandteil, Landwirtschaft, Liegenschaften sind, können wir so nicht teilen. Die Situation in der Praxis sieht leider anders aus, denn mit dem Landwirtschaftlichen Bodenrecht und den damit verbundenen Anliegen, Auflagen, ist die Finanzierung von Umbauten Denkmalgeschützter Bauten an vielen Orten schlichtwegs nicht möglich. Die Neuordnung der Aufgabenteilung zwischen Gemeinden, Kanton und Bund soll dazu genutzt werden, die Schutzverordnung sehr detailliert zu überprüfen und diese auch zu bereinigen. Qualität soll vor Quantität stehen. Zeitzeugen welche gleichzeitig sich als herausragende Objekte präsentieren verdienen die Schutzwürdigkeit. Dies soll auch für die Beurteilung von neu, unter Schutz zunehmende Objekte gelten. Als Beispiel halten wir aktuell die Diskussion um die Schutzwürdigkeit der Kantonsschule Wattwil im Toggenburg, die unter Schutzstellung einer solchen Baute mit mittelmässiger Qualität macht unter dem Titel des Denkmalschutzes keinen Sinn. Man würde mit einer unter Schutzstellung nach unserer Meinung falsche Signale setzten.

Session des Kantonsrates vom 24. bis 26. November 2014