Geschäft: St.Galler Spitalliste - Detaillierungsgrad und gesetzliche Anforderung der Wirtschaftlichkeitsprüfung

Übersicht
KomiteeKantonsrat
Nummer51.14.41
TitelSt.Galler Spitalliste - Detaillierungsgrad und gesetzliche Anforderung der Wirtschaftlichkeitsprüfung
ArtKR Interpellation
ThemaGesundheitspflege, Sozialversicherung, Sozialhilfe
FederführungGesundheitsdepartement
Eröffnung16.9.2014
Abschluss7.6.2016
Letze Änderung9.12.2021
vertraulichNein
öffentlichJa
dringendNein
Dokumente
PubliziertTypTitelDatei
AntwortSchriftliche Antwort der Regierung vom 17. Mai 2016
VorstossWortlaut vom 16. September 2014
Beteiligungen
DatumAkteurTitelLetze Änderung
1.8.2019Person22.8.2024
1.8.2019Person27.6.2024
Statements
DatumTypWortlautSession
7.6.2016Wortmeldung

ist mit der Antwort der Regierung zufrieden.

Nachdem in den vergangenen Tagen und Wochen schon einiges über das Gesundheitsdepartements diskutiert wurde, nicht nur immer lobende Worte gefunden wurden, kann ich das in dieser Interpellation ziemlich positiv ausdrücken. Muss aber trotzdem noch kurz erklären: Basierend auf den Zeitpunkt zu welchen diese Interpellation eingereicht wurde, gab es vorliegende Urteile des Bundesverwaltungsgerichts, die klar waren, dass der Kanton St.Gallen mit seiner Spitalplanung auflaufen würde. Im Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zur strittigen Frage der Spitalplanung im Kanton St.Gallen, ändert aber das Bundesverwaltungsgericht seine Praxis. Das können wir nicht beisteuern, das ist im Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts. Ob die Nähe zwischen unserem GD, die geographische Nähe und dem Bundesverwaltungsgericht eine Ursache ist, wissen wir nicht. Wir glauben es nicht und wir hoffen es vor allem auch nicht. Anstatt wie bisher die unterzeichnende Wirtschaftlichkeitsprüfung zu sanktionieren und gar nicht weiter zu prüfen, erkannte das Bundesverwaltungsgericht auch andere Kriterien für die Spitalplanung als relevant. Zum Glück für unser Gesundheitsdepartement. Speziell, ich mute es aber an, wenn das Gesundheitsdepartement in ihrer Interpellationsantwort das hohe Lied auf den Kanton Zürich singt. Vernimmt man doch normalerweise das Zürich und St.Gallen innerhalb der GDK stark konträre Positionen vertreten. Ich bin mit der Interpellationsantwort trotz alldem zufrieden, ich weiss nicht, ob es meinem Mitinterpellanten auch so geht der unterdessen die Seiten gewechselt hat. Vielleicht hat er noch eine Ergänzung.

Session des Kantonsrates vom 6. und 7. Juni 2016
7.6.2016Wortmeldung

Regierungsrätin: In Bezug auf die Beziehungen zu Zürich darf ich Ihnen mitteilen, dass diese Beziehungen sehr kooperativ ist. Wir diskutieren diese oder jene Themen natürlich intensiv aber Professionell und wie Sie auch feststellen durften, darf ich als Vizepräsidentin in den nächsten zwei, drei, oder vier Jahren mit dem Gesundheitschef, Thomas Heiniger ebenfalls nach zusammenarbeiten. Die Plenarsitzung der Gesundheitsdirektorenkonferenz Schweiz hat mit zur Vizepräsidentin gewählt. Einfach noch zum Bundesverwaltungsgericht: Wir sind der froh, dass sie das so quittieren – vielen Dank für diese lobenden Worte – nehmen wir gerne entgegen als Gesundheitsdepartement war uns diese Antwort oder eben das Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes sehr wichtig. Das zeichnet unsere Fachexpertinnen und -experten aus, dass sie unvoreingenommen die Sachlage bewerten und dementsprechend von einer Einnahme oder eben nicht in einer balancierten Art die ganzen Geschäfte zu berwerten man wirklich jetzt absehen muss. Wir danken dem Bundesverwaltungsgericht, dass wirklich unverdächtig ist Götte-Tübach, ganz klar unverdächtig ist, dass es uns vollumfänglich Recht gegeben hat. Vielen Dank.

Session des Kantonsrates vom 6. und 7. Juni 2016