Geschäft: Sozialhilfegesetz - Stärkung der Gemeindeautonomie

Übersicht
KomiteeKantonsrat
Nummer42.14.14
TitelSozialhilfegesetz - Stärkung der Gemeindeautonomie
ArtKR Motion
ThemaGesundheitspflege, Sozialversicherung, Sozialhilfe
FederführungDepartement des Innern
Eröffnung15.9.2014
Abschluss25.11.2014
Letze Änderung9.12.2021
vertraulichNein
öffentlichJa
dringendNein
Dokumente
PubliziertTypTitelDatei
AntragAntrag der Regierung vom 21. Oktober 2014
VorstossWortlaut vom 15. September 2014
Beteiligungen
DatumAkteurTitelLetze Änderung
1.8.2019Gremium19.1.2023
Abstimmungen
DatumTitelResultatöffentlich
JaBedeutungNeinBedeutungAbsent / Enthaltung
25.11.2014Eintreten26Zustimmung75Ablehnung19
Statements
DatumTypWortlautSession
25.11.2014Wortmeldung

Tinner-Wartau hat mich herausgefordert. Tinner-Wartau, Sie wissen, ich bin Gemeinderat in einer Gemeinde und zuerst hatte ich gedrückt, dann hatte ich wieder gelöscht. Weil Sie haben gesagt: Ihnen ist es wichtig, dass die Gemeinden in dem föderalen Staat im Kanton St.Gallen selbständig bleiben. Sie vertreten die Gemeindepräsidenten und am Schluss, was muss ich hören, Sie machen einen Link, wo Sie sagen: Wenn es dann doch Gemeinden gibt, die dann selbständig entscheiden und nicht die KOS-Richtlinien anwenden würden, dann müsste man sie allenfalls bestrafen mit Ausgleichszahlungen. Ja, so geht es ja nicht. Das ist eine Scheinheiligkeit hier drin. Sulzer-Wil sagt: Es ist richtig, dass die Gemeinden frei entscheiden. Sie wissen um die Umstände in der Gemeinde, wenn es dann aber so ist, dass die Gemeinden selbst entscheiden, dann müsste man dann einschreiten. Diese Scheinheiligkeit akzeptiere ich auch als Föderalist und als Gemeinderat nicht. Ich kann Ihnen nur sagen: Unterstützten Sie uns, weil es geht hier in eine Richtung, die auch Cozzio-St.Gallen schon angesprochen hat. Er möchte kantonal gleiche Soziale Abgeltungen, also ich gehe davon aus, wenn ich Ihnen Ausführungen gefolgt habe, gleich wie in der Stadt St.Gallen, soll es auch in anderen Gemeinden sein. Entweder haben wir föderalistische Strukturen oder nicht, entweder bleibt es bei den Gemeinden oder nicht. Ich bin der Meinung, es muss bei den Gemeinden bleiben und solche Drohgebärden kommen bei den Gemeinden und vielleicht bei einigen Gemeindepräsidenten, Tinner-Wartau, auch nicht so gut an.

Session des Kantonsrates vom 24. bis 26. November 2014
25.11.2014Wortmeldung

Regierungsrat: Auf die Motion ist nicht einzutreten.

Ich kann es einfach machen: Es zählt zum ersten Prinzip der Gemeinden, Ihre Umsetzung des Sozialhilfegesetzes mit Sorgfalt und kritischer Haltung umzusetzen. Das ist das Prinzip, was die Gemeinden leitet. Daher können wir nicht Bravo zur Endsolidarisierung der Gemeinden reden. Die Gemeinden lösen diese Probleme gemeinsam, aber auch gemeinsam finanziell. Dafür haben wir den soziodemografischen Lastenausgleich geschaffen. Daher haben Sie richtig erkannt: Ein Systemwechsel kommt nicht in Frage. Nun gibt es halt einmal politische Vorstösse, die etwas besser gelingen und welche, die etwas schlechter gelingen, dieser gehört zur Kategorie 2. Freuen Sie sich auf 42.14.21. Diese Motion heissen wir gut, dort möchten wir genau untersuchen, wie wir das Sozialhilfegesetz verbessern. Wir haben den Handlungsbedarf erkannt und Tinner-Wartau, VSGP-Präsident, hat bereits in seinen Stichworten sehr vieles abgeliefert, auch zu der nächsten Motion, die wir gutheissen wollen.

Session des Kantonsrates vom 24. bis 26. November 2014
25.11.2014Wortmeldung

Auf die Motion ist nicht einzutreten.

Die SP-GRÜ-Fratkion unterstützt den Antrag der Regierung auf Nichteintreten. Es besteht kein Anlass, dass sich der Kanton ganz aus der Verantwortung zurückzieht. Ich glaube daran, dass es die Gemeinden besser können als heute, aber wenn es nicht klappt und zu viele Gemeinden ausscheren, dann braucht es ein Einschreiten der Regierung, damit wir keinen Tourismus haben in der Sozialhilfe. Den Tourismus ankurbeln, denn sollten wir im Toggenburg und nicht in der Sozialhilfe.

Session des Kantonsrates vom 24. bis 26. November 2014
25.11.2014Wortmeldung

(im Namen der SVP-Fraktion): Auf die Motion ist einzutreten.

Bravo Gemeinde St.Margrethen, Bravo Rorschacherberg, Bravo Stadt Rorschach. Diese drei Gemeinden haben ganz individuelle Lösungen für Ihre Sozialhilfeprobleme erarbeitet. Die Gemeinde St.Margrethen hat den Grundbedarf der Sozialhilfe um 7,5 Prozent gesenkt. Auch in Rorschach und dem Rorschacherberg gab es Senkungen. Was mich in Rorschach besonders freut ist natürlich der Austritt aus der SKOS. Diese Beispiele zeigen, wie wichtig es ist, dass die Gemeinden frei entscheiden können, in welche Richtung sie bei der Sozialhilfe gehen wollen. Die Gemeinden können die Bedürfnisse der Sozialhilfebezüger oder zu Neudeutsch den Klienten wohl besser einschätzen als eine kantonale Institution. Dies aus dem einfachen Grund, da die Gemeinden direkt vor Ort agieren können und den Fall wahrscheinlich besser kennen. So können individuelle und vor allem unkomplizierte Lösungen für die Empfänger geschaffen werden. Dies wäre bei einer kantonalen Regelung fraglich. Zudem sollten die Gemeinden Ihre Unterstützung den lokalen und finanziellen Gegebenheiten anpassen können. Dies kann eben, wie im Fall St.Margrethen eine Korrektur nach unten bedeuten. Es wird von den anderen Gemeinde immer hervorgehoben, man müsse oder solle sich solidarisch gegenüber den anderen Gemeinden verhalten. Ich kann hier nur an die Adresse der Gemeindepräsidentinnen und Gemeindepräsidenten ausrichten: Zeigen Sie Ihre Solidarität mit der Gemeinde St.Margrethen und kürzen auch Sie die Sozialhilfe um 7,5 Prozent nach unten, denn diese ist an den meisten Orten sowieso zu attraktiv. Eine Zentralisierung der Sozialhilfe auf Ebene des Kantons würde unseren föderalistischen Staatsaufbau völlig widersprechen und zu einem gigantischen Bürokratiemonster führen. Die heutigen Bestimmungen im Sozialhilfegesetz, wonach die Regierung durch Verordnungen Richtlinien von Fachorganisationen der Sozialhilfe, Ansätze für den Lebensunterhalt als allgemeinverbindlich festlegen kann, fördert genau ein solches Bürokratiemonster und gefährdet die Gemeindeautonomie. Aus diesen Gründen bitte ich Sie, die Motion der SVP-Fraktion zu unterstützen. Herzlichen Dank.

Session des Kantonsrates vom 24. bis 26. November 2014
25.11.2014Wortmeldung

Auf die Motion ist nicht einzutreten.

Eigentlich wollte ich dann zum Antrag der Regierung bei der Motion 42.14.21 sprechen. Aber ich denke ich kann auch hier, die Ausführungen machen: Die ausserordentlichen Generalversammlung der VSGP, das haben Sie gehört vom letzten Freitag, 21. November 2014 wurde ein Positionspapier zur Sozialhilfe beraten, das wir auch sehr gerne auch dem Vorsteher des Departement des Innern zur Verfügung stellen, weil wir demnächst dann sicherlich in entsprechende Totalrevisionsarbeiten eintreten werden. Wir haben 10 Leitsätze verabschiedet und wenn ich verabschiedet sage, dann kann ich Ihnen auch sagen, 59 von 77 Gemeindepräsidentinnen und Gemeindepräsidenten haben diesen Leitsätzen einstimmig zugestimmt, nämlich all jene, die an diesem Vormittag vom letzten Freitag an der Olma anwesend waren. Somit kann ich Ihnen auch erklären: Die VSGP unterstützt eine Totalrevision des Sozialhilfegesetzes. Für die Gemeinden gibt es aber ein paar zentrale Elemente:

Sozialhilfe ist und bleibt eine Gemeindeaufgabe, welche autonom, verantwortungsbewusst und mit professionell handelnden Mitarbeitenden vollzogen wird. Zu diesem Grundsatz stehen wir. Weitere Stichworte sind aber auch Hilfe zur Selbsthilfe, Kooperation der Sozialhilfeempfangenden mit den Behörden, andernfalls auch Sanktionen und Kürzungen erfolgen können.

Die Gemeinden wollen an Richtlinien, welche wie bis anhin von KOS und nicht zu verwechseln mit der Schweizerischen Konferenz der Sozialhilfe sondern mit der Kantonalen Organisation der Sozialhilfe d.h. die Gewerkschaft, wenn Sie es so wollen, der Sozialämter im Kanton und der VSGP gemeinsam erarbeitet und festgelegt worden sind. An diesen Richtlinien wollen wir festhalten, und ich bitte Sie auch zur Kenntnis zunehmen, dass diese Richtlinien bereits heute 5 Prozent unter den gesamtschweizerischen Richtwerten liegen. Wir sehen aber auch, sehr entscheiden die Integrationsbemühungen, die Sozialämter oder andere beauftragte Organisationen unternehmen um Betroffene so zusagen in den Arbeitsmarkt zu integrieren oder allenfalls auch Zusatzqualifizierungsmassnahmen ansetzten. Hier haben wir den grössten Hebel, damit Personen auch dauerhaft keine Sozialhilfe beziehen müssen. Ich glaube meine Kolleginnen und Kollegen, das ist ein sehr entscheidendes Moment, dass wir dafür sorgen - und das können die Gemeinden vor Ort ausgezeichnet machen, weil sie die Leute kennen - dafür sorgen, dass eben wenige Leute Sozialhilfe beziehen müssen. Ich glaube, wenn wir von Sozialhilfe sprechen (müssen Sie auch zur Kenntnis nehmen: Die gestiegenen Sozialhilfekosten gründen nicht darin, dass es jetzt einfach mehr Leute gibt, die auf das Sozialamt gehen, sondern zum Teil gab es auch Verlagerungen von den eidgenössischen AHV- und IV-Werken zu den Gemeinden.)

Weiter scheint es zielführend zu sein, die Schlussfolgerungen aus dem soziodemografischen Lastenausgleich im Finanzausgleich zeitnah auszuwerten. Eine Lösung könnte ja zum Beispiel auch sein, dass jene Gemeinden, welche die VSGP/KOS-Richtlinien nicht anwenden, beim soziodemografischen Lastenausgleich gekürzt oder eine Streichung erfahren. Hier könnte zum Beispiel das Amt für Gemeinden ja entsprechende Handlungsanweisungen erteilen, weil auch bei anderen Instrumenten gibt es Kürzungen. Kurzum gesagt:

Die VSGP unterstützt die Stossrichtung einer Gesamtrevision unter Berücksichtigung der Ausführungen sowie der Berücksichtigung des Positionspapiers vom 22. November 2014. Ich kann Ihnen versichern, Die Gemeinden bleiben auch am Ball auch nach den eidgenössischen Wahlen vom 18. Oktober 2015. Denn ich bin dann persönlich überzeugt, wird dann das Thema das Interesse an der Sozialhilfe gesamtschweizerisch vermutlich ein bisschen abflachen. Hier teile ich die Einschätzung von Cozzio-St.Gallen. Ich bitte Sie deshalb, die Stossrichtung der SVP abzulehnen, hingegen den geänderten Wortlaut der Regierung zu unterstützen in der Motion 42.14.21 «Revision des Sozialhilfegesetzes: Negativwettbewerb verhindern. Solidarität zwischen Gemeinden stärken.».

Session des Kantonsrates vom 24. bis 26. November 2014
25.11.2014Wortmeldung

Auf die Motion ist nicht einzutreten.

Es wurde nun gesagt: Bravo, Bravo, Bravo an drei Gemeinden und diesen dreifachen Bravos kann ich mich durchaus nicht anschliessen. Wir haben am letzten Freitag mit den Gemeindepräsidentinnen und Gemeindepräsidenten über die Sozialhilfe gesprochen und es bestand einmütig die Ansicht, dass sich die Gemeinden im Kanton St.Gallen im Bereich der Sozialhilfe insbesondere natürlich beim Grundanspruch einheitlich bewegen soll. Ich sehe nicht ein, weshalb man von diesem Prinzip abweichen sollte. Die SVP ruft damit eigentlich die Gemeinden auf, nicht solidarisch zu sein, weil einfach eine Senkung der Sozialhilfe, Egger-Berneck, das ist noch nicht das Thema. Wenn Sie sich die Ansätze anschauen, vor allem beim Grundbedarf, dann weisen Sie eine bemerkenswerte Distanz zur Realität auf, wenn Sie sagen, dass hier die grosszügig ausgeschöpft werden. Sie bestreiten das soziale Existenzminimum, das über Jahre hinweg erarbeitet worden ist und zugegebenermassen über dem absoluten Existenzminimum liegt, aber Herr Egger-Berneck, wir leben hier in der Schweiz im 21. Jahrhundert – in einem sehr reichen Land. Wenn sie in allen Sozialhilfebezügerinnen und Sozialhilfebezüger noch möglicherweise Schuld zuweisen wollen, dass sie in dieser Lage sind, dann muss ich Sie vielleicht daran erinnern, dass etwa ein Drittel oder noch mehr darunter Kinder und Jugendliche sind. Denen können sie keine Schuldzuweisen und denen die Teilhabe an den Errungenschaften dieser Gesellschaft a priori zu verweigern. Ich glaube das ist kein guter Weg. Ich bedaure auch, dass dieses Thema Sozialhilfe zu einem Wahlkampfthema gesamtschweizerisch aufgestiegen ist. Ich denke man sollte diese Thema sehr ernsthaft behandeln. Es geht um eine ernsthafte Problematik und nicht um einige Stimmen, die man in Zukunft holen oder eben verpassen kann. Wir machen heute Polemik gegen SKOS bravo für den Austritt aus der SKOS. Rorschach hätte auch in der SKOS bleiben können. Die SKOS-Richtlinien waren für Rorschach nicht verbindlich. Dann sagt man Polemik gegen KOS und die Kantonale, und letztendlich ist das auch eine Polemik gegen die VSGP, die auch sehr ernsthaft über diesen Richtlinien brütet. Ganz bestimmt, ich habe das schon früher gesagt: Nicht dafür bekannt ist, dass sie das Geld zum Fenster raus wirft. Damit macht man Polemik gegen Sozialfirmen, die vielleicht auch nicht alles richtig machen, aber im Grundansatz mindestens soweit ich das beurteilen kann für uns in der Stadt St.Gallen in der Region sehr gute Arbeit leisten. Da macht man Polemik gegen die Steigenden Sozialausgaben. Man hängt das den KESB-Behörden, weiss ich, an. Vielleicht sollte auch in diesem Rat einmal gesagt werden: Die KESB, es gehört zwar nicht eng zu diesem Thema aber hier sollten wir vielleicht auch mal aufbauen und sagen, diesen KESB-Behörden wurden vor zwei Jahren aus dem Boden gestampft. Die leisten gute Arbeit, die haben vielleicht irgendwo Anfangsschwierigkeiten, aber die mussten eins zu eins einsteigen in ihre Arbeit und ich kann Ihnen mindestens für die Region St.Gallen, und da bin ich mich sehr einige mit den Gemeindepräsidenten, die daran beteiligt sind. Da wird gute Arbeit geleistet, da wird seriöse Arbeit geleistet und sind wir froh, wenn diese Arbeit von diesen Behörden geleistet wird. Ich glaube so bringen wir den Kanton nicht weiter. Ich glaube wir bringen den Kanton weiter, und die Gemeindepräsidentinnen und Gemeindepräsidenten haben das ja einmütig geäussert am vergangenen Freitag. Wenn wir solidarisch miteinander daran arbeiten. Das heisst nicht, dass man alles und jede Empfehlung annehmen muss, das heisst, dass man das Prüfen kann, aber dass man das miteinander besprechen soll und, dass sich daraus kein Negativwettbewerb zwischen Gemeinden entwickeln soll. Und das «meine Damen und Herren der SVP» zetteln Sie an mit Ihrer Motion und darum bitte ich Sie, darauf nicht einzutreten, sondern vielmehr der anderen Motion, die noch folgt und zu der ich dann nur noch kurz sprechen werde, dieser Motion dann zuzustimmen.

Session des Kantonsrates vom 24. bis 26. November 2014
25.11.2014Wortmeldung

Ratsvizepräsident: Die Regierung beantragt Nichteintreten.

Session des Kantonsrates vom 24. bis 26. November 2014
25.11.2014Wortmeldung

Ich gestatte mir doch noch einige Erwiderungen auf meinen Vorredner, obwohl er andere Personen in diesem Rat zurechtweisen wollte: Ich war bei den Gemeindepräsidentinnen und Gemeindepräsidenten dabei und da herrschte Einstimmigkeit, auch in der Beschneidung der Gemeindeautonomie im äussersten Notfall. Ich kann Ihnen sagen: Die Gemeindepräsidentinnen und Gemeindepräsidenten die pochen auf ihre Autonomie, aber sie haben gesehen, dass der Wert einer einheitlichen Anwendung des Grundbedarfes höher liegt in diesem Bereich, als die Gemeindeautonomie. Es gibt genügend Möglichkeiten, die Gemeindeautonomie in der Sozialhilfe danach auszuleben und ich habe niemals gesagt, dass man das der Stadt St.Gallen anpassen muss. Es braucht auch nicht angepasst zu werden. Die Stadt St.Gallen zahlt genau gleich viel wie alle anderen Gemeinden, mit Ausnahme dieser drei, die jetzt im Grundbedarf gekürzt haben. Ich habe auch niemals gesagt, auch über die Höhe darf man und soll man sprechen, wenn es nötig ist, man soll über die Schwelleneffekte sprechen. Das werden wir auch tun, vor allem auch in den Gemeinden zusammen mit der KOS, da herrscht auch Einigkeit, dass man darüber sprechen kann. Aber es herrscht wirklich grosse Einigkeit, dass diese Solidarität nötig ist. Ich kann Ihnen sagen, wenn wir in der Stadt St.Gallen eine solche Übung durchführen würde, wie vielleicht St.Margrethen und das noch etwas mehr, um dann bei uns x-Leute ausziehen würden aus diesem Bereich, dann würden sich die umliegenden Gemeinden ziemlich bedanken bei der Stadt St.Gallen. Wir haben nämlich relativ viele Sozialhilfebezügerinnen und Sozialhilfebezüger. Es geht letztlich auch, ich habe das schon einmal gesagt und auch geschrieben, es geht auch um die Würde der Menschen, die in der Sozialhilfe stecken. Man kann mit diesen Menschen nicht umgehen wie mit Material. Sie haben schwierige Situationen zu bewältigen, und ich glaube wir sind als Gesellschaft auch von einem gesellschaftsethischen Standpunkt darauf angewiesen, diese Menschen würdig zu behandeln. Wenn es schwarze Schafe unter Ihnen gibt, auch der Sozialminister der Stadt St.Gallen wird sich nicht dagegen wehren, diese schwarzen Schafe herauszuziehen und diesen die Sozialhilfe zu verweigern.

Session des Kantonsrates vom 24. bis 26. November 2014