Geschäft: Neue Wege im Hochwasserschutz

Übersicht
KomiteeKantonsrat
Nummer42.14.15
TitelNeue Wege im Hochwasserschutz
ArtKR Motion
ThemaVerkehr, Bau, Energie, Gewässer
FederführungBau- und Umweltdepartement
Eröffnung15.9.2014
Abschlusspendent
Letze Änderung9.12.2021
vertraulichNein
öffentlichJa
dringendNein
Dokumente
PubliziertTypTitelDatei
VorstossWortlaut vom 15. September 2014
AntragAntrag der Regierung vom 21. Oktober 2014
Beteiligungen
DatumAkteurTitelLetze Änderung
1.8.2019Gremium19.1.2023
Abstimmungen
DatumTitelResultatöffentlich
JaBedeutungNeinBedeutungAbsent / Enthaltung
24.11.2014Gutheissung62Zustimmung45Ablehnung13
24.11.2014Eintreten62Zustimmung43Ablehnung15
Statements
DatumTypWortlautSession
24.11.2014Wortmeldung

legt seine Interessen offen: Ich beschäftige mich beruflich mit dem Notentlastungsraum am Rheintaler Binnenkanal und bin deshalb mit den rechtlichen Problemen von Notentlastungsräumen einigermassen vertraut. Auf die Motion ist einzutreten.

Ich stimme Regierungsrat Haag zu, dass einige Probleme rechtlich geregelt sind, z.B. die Entschädigung aus der Kantonshilfskasse. Es sind aber sehr viele baurechtliche Fragen offen. So ist beispielsweise offen, ob in einem gezwungenermassen überflutungsgefährdeten Notentlastungsraum ein Bauernhof weiter ausgebaut werden kann, oder ob er wegen der Überflutungsgefahr nicht ausgebaut werden darf. Weiter gibt es sehr grosse Probleme mit Objektschutzmassnahmen. Wenn man beispielsweise ein Treibhaus in einer Senke baut und das Land anheben will, so wird das vom Amt für Bodenschutz des Baudepartementes als unzulässige Aushubdeponie aufgefasst. Solche Objektschutzmassnahmen werden nicht zugelassen, bzw. man muss um jeden Zentimeter, den man mehr mit dem Gebäude aus dem Boden heraus will, mühsame und langwierige Kämpfe austragen. Es wird sogar bestritten, dass das Land angrenzend dem Rheintaler Binnenkanal überschwemmungsgefährdet ist. Erst als mein Kopf so zornrot wurde, dass der betreffende Beamte Angst bekam, hat er auf eine Expertise verzichtet. Es gibt auch versicherungstechnische Probleme, weil nur die Gebäudeversicherungsanstalt des Kantons St.Gallen eine Versicherungspflicht trifft, und alle anderen Versicherungen nicht. Die werden natürlich Kulturen usw. in Notentlastungsräumen nicht versichern. Es ist auch die Frage, ob die Bauern die Wiederherstellungsmassnahmen selbst durchführen und bezahlen müssen, und ob man nachher das Geld einfordern muss, oder wie das funktioniert. Es sind sehr viele Fragen offen, die man jetzt sehr mühsam mit Verträgen lösen muss und wo eine gesetzliche Regelung viel angemessener wäre, weil solche Notentlastungsräume noch in grosser Zahl auf uns zukommen werden.

Es ist ja schön, wenn die Leute vom Baudepartement arbeiten, aber wir möchten dieser Arbeit eine sinnvolle, zweckmässige und zielführende Richtung geben, indem wir diese Motion eingereicht haben.

Session des Kantonsrates vom 24. bis 26. November 2014
24.11.2014Wortmeldung

(im Namen der SP-GRÜ-Fraktion): Auf die Motion ist nicht einzutreten.

Wir stimmen der Meinung der Regierung auf dem roten Blatt zu. Ich möchte nicht mehr auf den Brendenbach in Altstätten zurückkommen, allerdings möchte ich darauf hinweisen, dass wir zu diesem Thema unter Umständen Stadtrat Cozzio-St.Gallen und auch Gemeindepräsidenten Ammann-Rüthi, die eigentlich umfassend Auskunft darüber geben könnten, dass wasserbauliche Massnahmen und Renaturierungsmassnahmen im heutigen modernen Hochwasserschutz Hand in Hand gehen und auch gehen müssen. Der Nebeneffekt ist dann immer auch noch, dass diese naturierten Landschaften, aber auch die wasserverbauten Orte, z.B. am Grabserberg, wunderbare Erholungsorte werden können. Schade, dass die Motionäre es nicht lassen können, die Renaturierung als «Nice to have» und Luxus hinzustellen. Wo immer im Laufe der letzten zwei Jahrzehnte wasserbauliche Massnahmen ergriffen wurden, spielt selbstverständlich die Renaturierung auch eine Rolle. Warum? Weil die Ingenieurkunst im Wasserbau weitergeforscht und festgestellt hat, dass mit dem Wasser quasi wie mit Zuckerbrot und Peitsche umgegangen werden muss. Die Peitsche, das sind enge Gerinne, das Einzwängen und Umlegen funktioniert nur dann, wenn man auf passenden Strecken Gewässern mindestens teilweise wieder ihren freien Willen lässt und sie in einer Art kultivierter Natürlichkeit frei fliessen lässt, damit sie Hoch- und Normalwasser auf natürliche Art verarbeiten können. Dass daraus wieder natürliche Landschaften entstehen, umso besser für Mensch und Umwelt.

Session des Kantonsrates vom 24. bis 26. November 2014
24.11.2014Wortmeldung

Auf die Vorlage ist einzutreten.

Ich wurde zweimal persönlich angesprochen. Ich muss hier ein wenig Klarheit schaffen: Zuerst zu Hoare-St.Gallen, ich werde diesem Vorstoss meiner Fraktion klar zustimmen, weil es hier nicht in erster Linie um Renaturierungsprojekte geht, sondern es geht Notentlassungsräume. Wenn ich den ganzen Binnenkanal im Rheintal betrachte und Rüthi ist nur ein Teil davon, dann können wir dieses Problem, welches wir haben, vor allem bei gewissen Ereignissen, wenn man von über hundertjährigen Hochwasser spricht, dann sind hier klar andere neue Wege im Hochwasserschutz gefragt. Das hat nichts mit Renaturierung zu tun. Wir sind hier intensiv auf dem Weg und darum möchte ich hier klar die Trennung von unserem Projekt «Hochwasserschutz und Ökologie im Einklang».

Zu Dietsche-Oberriet: Es ist noch keine Mauer bei uns geplant. Wir haben im 2006 ein Projekt gewählt, welches ich wieder unterstützen würde, und welches Hoare-St.Gallen auch als beispielhaft bezeichnet hat. Es ging damals auch darum, dem Gewässer einen gewissen Freiraum zu geben und das ausserhalb der Bauzone. Nur wurde das Projekt, wie es auch vorgegeben ist, auf ein hundertjähriges Ereignis ausgerichtet, und wir hatten letzten 1./2. Juni 2013 ein Ereignis, das ein Hundertdreissigjähriges ist. In diesem Gebiet, wo wir eine leichte Übertretung hatten, wir hatten einen Schadenfall an einem Gebäude, bei 45 Feuerwehreinsätzen. Dies an die Adresse der Kritiker, die vermuten, dass sich dieses Projekt nicht bewährt hat. Es hat eine Schwachstelle, die jetzt noch zu beheben ist. Das kann ein Weg sein, dass wir beispielsweise einen zusätzlichen Damm, der früher auch vorhanden war, der aber nur aus Erde bestanden hat, stabiler zu machen. Wie das aussieht wissen wir noch nicht, es ist noch kein Projekt beschlossen.

Ich stehe hinter meiner Fraktion, vor allem aus Gründen des Notentlastungsraumes.

Session des Kantonsrates vom 24. bis 26. November 2014
24.11.2014Wortmeldung

(im Namen der CVP-EVP-Fraktion): Auf die Motion ist einzutreten.

Die Regierung zeigte in ihrer Antwort auf, dass an einigen verschiedenen Stellen in der Gesetzgebung einzelne Rechtsnormen bestehen. Diese werden jedoch der politischen, finanziellen und volkswirtschaftlichen Bedeutung von Überflutungsräumen angesichts der heutigen hydrologischen Realität nicht gerecht. Bereits die Römer haben erkannt, dass sogenannte flüchtige Gesetze, also eine Lex fugitiva keinen Nutzen bringen, höchstens Juristenfutter und deshalb zu vermeiden sind. Bildlich gesprochen, das Wasser nimmt sich auch seinen direkten Weg und nimmt nicht Rücksicht auf versprengte Einzelparagraphen.

Die CVP-EVP-Fraktion verlangt aufgrund der existenziellen Wichtigkeit und akuten Situation ein kompaktes, einheitliches Rechtsinstitut über Flutungsraum, ob als Rückhaltemassnahme oder Notentlastungsraum, das ist offen. Die bisherigen Aufzählungen im Wasserbaugesetz sind ja auch nicht abschliessend. Es geht nicht an, dass bei diesen, in immer schnelleren Folge auftretenden Hochwasserereignissen, auch jetzt erinnere ich wieder an die Situation beim Rheintaler Binnenkanal, jüngst aber auch in Altstätten und Berneck, die Rechtsgrundlagen und Kompetenzen verzetteln. Die St.Galler Bevölkerung will keine nassen Füsse, keine überfluteten Keller und Gärten und auch keine wegtreibenden Autos mehr. Schaden ist abzuwenden, Wasser im Notfall in Überflutungsräume zu leiten. Die Bevölkerung braucht ein griffiges, wirksames Überflutungskonzept aus einem Guss.

Session des Kantonsrates vom 24. bis 26. November 2014
24.11.2014Wortmeldung

(im Namen der SVP-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten.

In den verschiedenen Räumen, die jetzt auch von Schöbi-Altstätten aufgezählt wurden, gibt es Rückhalteräume und -becken, Überflutungsräume, Gewässerräume und es gibt Notentlastungsräume. Alle diese Räume sind nicht explizit definiert und können zu sehr grossen Diskussionen in den Projekten führen, vor allem im Projekt Binnenkanal versuchen wir diese Räume zu definieren. Wenn ein Überflutungsraum korrekt nach dem Projekt überflutet wird, dann gibt es Schäden. Diese Schäden müssen irgendwie entschädigt werden und wieder die Räume so behalten werden, wie sie begonnen haben. Da gibt es Grundeigentümer, die sehr verunsichert sind, was das Recht ist vom Grundeigentum und die Pflicht von diesen Räumen. Es gibt auch unverlässliche Meinungen, wie die Nutzung entschädigt wird in diesen Räumen, ist überhaupt noch eine Nutzung zulässig ist und was ist zulässig. All das ist nicht geklärt und darum braucht es genaue Definitionen dieser Räume. Die Entschädigungen, die Regierung spricht von einem Fonds für nicht versicherbare Elementarschäden, die sind dafür nicht geeignet. Sie sind dafür geeignet, wenn etwas unvorhergesehenes passiert, denn dann ist es wichtig, dass es Gelder gibt, um diese Schäden zu entschädigen. Nach meiner Erfahrung ist dieser Fonds dazu da, diese Entschädigungen auszuzahlen, allerdings nur etwa die Hälfte, 40 bis 50 Prozent wird entschädigt, der Rest nicht. Aber das ist für etwas unvorhergesehenes. In den Überflutungsräumen ist es vorgesehen, auf diese Schäden zu (?? 16.10.04).

Hoare-St.Gallen, wenn Sie glauben, ich setze alles daran, Renaturierungen zu verhindern, ist das wirklich falsch. Der Hochwasserschutz steht an erster Stelle und an zweiter Stelle die Renaturierung.

Session des Kantonsrates vom 24. bis 26. November 2014
24.11.2014Wortmeldung

Regierungsrat: Dem Antrag der Regierung ist zuzustimmen.

Ich verstehe diese Anliegen im Moment gar nicht. Ich weiss, dass man grundsätzlich, sobald es nach Renaturierung tönt, sehr viele Vorbehalte hat, weil Renaturierungen auch landwirtschaftlichen Boden brauchen. In der ganzen Auslegeordnung sind Renaturierungsprojekte 10 Prozent der Investitionen. Wenn wir Hochwasserschutzmassnahmen treffen, ist der Hochwasserschutz an Gewässern die erste Priorität und dann geht es darum, den Unterhalt, die raumplanerischen Massnahmen und dann die baulichen Massnahmen auszuführen. Wenn Sie überhaupt eine Bewilligung wollen, die UVP (??) bestehen wollen, dann haben Sie zu baulichen Massnahmen auch ökologische Massnahmen für die Gewässerräume zu treffen. Wenn Sie die nicht bestehen, dann wird es vom Bund nicht genehmigt, es gibt keine Bundesbeiträge und es wird nicht gebaut, aber es wird praktiziert, was Sie laufend praktizieren. Man kann verzögern, man kann verhindern und man kämpft um jeden Boden Landwirtschaftsland, Freund-Eichberg, das Projekt Resi geht jetzt schon lange, wir kommen nur millimeterweise vorwärts. Es braucht einen Ruck. Ich muss Ihnen sagen, was wir hier unternehmen, das sind zwei Dinge: die Rückhaltemassnahmen und Notentlastungsräume. An beiden Orten fehlt es nicht am Willen und an der Praxis. Wir haben beides. Es ist der Wille und unsere Praxis und wir stolpern genau an diesen Orten. Freund-Eichberg, Sie haben in etwa das Gegenteil gesagt, in der Wirkung wie Böhi-Wil (?? 16:14:59). Das geht nicht auf. Wir haben ja diese Beispiele in St.Gallen, diese Rückhaltebecken, die wir bauen, um weniger Wasser zur gleichen Zeit in gewisse Flächen laufen zu lassen. Die andere Sache, mit dem Notentlastungsräumen, das haben wir 1:1 durchgespielt. Das Linthwerk wurde auch mit Widerstand bis nach Lausanne durchgezogen, als sehr gutes Projekt, auch entsprechend unterstützt vom Bund. Es es vollbracht, funktioniert und hat die letzten Hochwasser auch überstanden. Man muss wollen und das ist unser Problem, auch mit der Versicherung und der Entschädigung. Wir haben in diesem Zusammenhang als erster Kanton der Schweiz diese Lösung mit der Gebäudeversicherung abgeschlossen. Dann, wenn wir einen Notentlastungsraum vorsätzlich betätigen, Land überschwemmen, wird das entschädigt. Im Übrigen steht dieses Land, das ja nicht jedes Jahr überschwemmt wird, vollumfänglich der Landwirtschaft zur Verfügung. Diese pragmatisch praktischen Aufgaben, werden wir jetzt im Rheintal angehen. Das wollen wir jetzt, und zwar nicht auf der internationalen Strecke, sondern auf dem ganzen Gebiet. (?) Wir werden verschiedene Massnahmen treffen müssen, um den Hochwasserschutz dort zu erstellen, wo wir keine Ausbreitung haben. Wir wollen auch Renaturierung machen, wir müssen Notentlastungsräume machen, im Kanton Graubünden müssen wir Sunk- und Schwallregelungen (?) treffen. Es ist alles gesetzliche gegeben. Wir sind an der Arbeit und je geringer der Widerstand, desto schneller die Realisierung. Wenn Sie hier eine Beschleunigung erreichen wollten, dann müssen Sie im neuen Gesetz, das wir erfinden sollten, das Enteignungsrecht direkt einschreiben, damit wir nicht mehr verhandeln müssen, aber das ist nicht die Art, wie wir mit Grundeigentümern und Gemeinden umgehen um Probleme zu lösen. Ich bitte Sie nicht einzutreten, das ist nicht rechtlich zu lösen, das ist nur zu tun. Wir haben den Willen dazu, haben Sie ihn auch, und wir haben die Praxis – es funktioniert.

Session des Kantonsrates vom 24. bis 26. November 2014
24.11.2014Wortmeldung

Ratsvizepräsident: Die Regierung beantragt Nichteintreten.

Session des Kantonsrates vom 24. bis 26. November 2014
24.11.2014Wortmeldung

zu Hoare-St.Gallen: Ich wäre froh, wenn Sie den Gemeindepräsidenten von Rüthi fragen, weshalb eine Mauer entlang dem Binnenkanal gebaut wird, Höhe der Renaturierung, dann kann er es Ihnen ausführen, denn das ist ein gutes Beispiel.

Session des Kantonsrates vom 24. bis 26. November 2014