Geschäft: Solidarische Finanzierung und Qualitätssicherung in der Sozialhilfe

Übersicht
KomiteeKantonsrat
Nummer42.14.12
TitelSolidarische Finanzierung und Qualitätssicherung in der Sozialhilfe
ArtKR Motion
ThemaGesundheitspflege, Sozialversicherung, Sozialhilfe
FederführungDepartement des Innern
Eröffnung15.9.2014
Abschluss25.11.2014
Letze Änderung9.12.2021
vertraulichNein
öffentlichJa
dringendNein
Dokumente
PubliziertTypTitelDatei
AntragAntrag der Regierung vom 21. Oktober 2014
VorstossWortlaut vom 15. September 2014
AllgemeinRückzug vom 25. November 2014
Beteiligungen
DatumAkteurTitelLetze Änderung
1.8.2019Gremium19.1.2023
Statements
DatumTypWortlautSession
25.11.2014Wortmeldung

zieht die Motion im Namen der SP-GRÜ-Fraktion zurück.

Es gibt Handlungsbedarf in der Sozialhilfe, das ist für die SP-GRÜ-Fraktion klar. Die Rechte auf Gleichbehandlung, auf Niederlassungsfreiheit und auf eine würdige, professionelle Unterstützung in Notsituationen müssen in allen Gemeinden gewährleistet werden. Wenn diese Rechte in Gefahr sind, so sind wir der Meinung, ist die Regierung in der Pflicht zu handeln und nicht nur dann, wenn die Gemeinden nicht in der Lage sind ihre Aufgaben wirtschaftlich und wirksam wahrzunehmen. Wir haben heute keinen guten Zustand im Kanton St.Gallen, was die Sozialhilfe anbetrifft. Die Gemeinden sind völlig frei in der Bemessung der Sozialhilfe. Wohl kein anderer Kanton in der Schweiz lässt den Gemeinden so viele Freiheiten mit den entsprechenden Folgen. Folgen für die betroffenen Personen selber, weil es je nach Gemeinde ganz unterschiedliche Beratung und finanzielle Unterstützung erfahren. Wir hören, dass die Revision bald im kommenden Jahr angegangen werden soll. Wir begrüssen das, und wir begrüssen, dass die Regierung auch bereit ist, im Rahmen der Gesamtrevision des Sozialhilfegesetzes andere Massnahmen, als die von uns vorgeschlagenen Massnahmen zur Stärkung der Solidarität unter den Gemeinden zu prüfen. Wir haben die klare Erwartung, dass im Rahmen der Gesamtrevision auch die Frage der Finanzierung behandelt wird und der Sonderlastenausgleich und seine Wirkung wirklich genau angeschaut werden. Die Regierung schreibt, dass sie nicht sofort hier Handlungsbedarf sieht, sondern die Entwicklung des Lastenausgleiches zuerst beobachten will. Wir machen uns keine Illusionen, wir denken der Wirksamkeitsbericht, der dann kommen wird, wird sehr wahrscheinlich keinen klaren Handlungsbedarf aufzeigen. Was es aber braucht, sind klare politische Vorgaben. Diese müssen wir diskutieren, dazu sind wir auch bereit und verpflichtet, und wir sind bereit verschiedene Massnahmen auch im finanziellen Bereich und bezüglich der Solidarität zu diskutieren und zu prüfen. In diesem Sinne ziehen wir unsere Motion zu Gunsten der fraktionsübergreifenden Motion 42.14.21 «Revision des Sozialhilfegesetzes: Negativwettbewerb verhindern. Solidarität zwischen Gemeinden stärken.» zurück. Besten Dank.

Session des Kantonsrates vom 24. bis 26. November 2014
25.11.2014Wortmeldung

Ratsvizepräsident: Die Regierung beantragt Nichteintreten.

Wie bereits ausgeführt fahren wir weiter mit der Motion SP-GRÜ-Fraktion vom 15. September 2014 mit der Nummer 42.14.12 «Solidarische Finanzierung und Qualitätssicherung in der Sozialhilfe».

Session des Kantonsrates vom 24. bis 26. November 2014