Geschäft: Konzept für die Realisierung von Photovoltaik-Anlagen durch den Kanton

Übersicht
KomiteeKantonsrat
Nummer42.14.16
TitelKonzept für die Realisierung von Photovoltaik-Anlagen durch den Kanton
ArtKR Motion
ThemaVerkehr, Bau, Energie, Gewässer
FederführungBau- und Umweltdepartement
Eröffnung15.9.2014
Abschluss25.2.2015
Letze Änderung9.12.2021
vertraulichNein
öffentlichJa
dringendNein
Dokumente
PubliziertTypTitelDatei
VorstossWortlaut vom 15. September 2014
AntragAntrag der Regierung vom 20. Januar 2015
AllgemeinRückzug vom 25. Februar 2015
Beteiligungen
DatumAkteurTitelLetze Änderung
1.8.2019Gremium19.1.2023
Statements
DatumTypWortlautSession
25.2.2015Wortmeldung

zieht die Motion im Namen der CVP-EVP-Fraktion zurück.

Das ist alles gut und recht, was Sie da sagen. Wir erwarten ja nur, dass jetzt in der Sammelbotschaft die Kriterien für diese Vorhaben, bei denen die normalen Bauinvestitionen ausgelöst werden, dass wir dort die Parameter erhalten. Dass ein Lämmlisbrunnen 54 nicht mehr vorkommt und wir auch beurteilen können, ob diese Anlage, es sind ja teilweise kleine Budgetposten, auch wirklich Sinn macht. Ich erwarte das, in der Sammelbotschaft hätte das doch Platz. Die Parameter müssen Sie ja auch für die grösseren Projekte definieren, damit Sie beurteilen können, ob diese wirtschaftlich sind oder nicht. Wir möchten diese gerne zu Gesicht bekommen – das erwarte ich und dann werden wir die Vorlage auch zurückziehen.

Kann ich davon ausgehen? Gut, dann ziehen wir die Vorlage zurück.

Session des Kantonsrates vom 23. bis 25. Februar 2015
25.2.2015Wortmeldung

(im Namen der CVP-EVP-Fraktion): Ich spreche im Namen der CVP-Fraktion, die die Motion «Konzept für die Realisierung von Photovoltaik-Anlagen durch den Kanton» eingereicht hat.

Die Regierung beantragt nicht Eintreten auf die Motion. lhre Begründung befriedigt aber nur teilweise. Es macht sicher Sinn, dass das Baudepartement die kantonseigenen Liegenschaften erfasst, die sich aufgrund ihrer Lage, ihrer Ausrichtung uns Grösse insbesondere aber auch aufgrund ihrer statistischen Bedingungen besonders eignen. Vergessen bei diesen Kriterien darf auch nicht den Aufwand für den Anschluss an das Elektrizitätsnetz.

Dass dann die Projekte mit einer guten Wirtschaftlichkeit in einer Sammelbotschaft mit dem entsprechenden Kreditbegehren dem Kantonsrat vorgelegt werden, ist ebenfalls im Sinne der Motionäre.

Unbefriedigend ist das Vorgehen bei den lnvestitionsvorhaben, seien es Neu- oder Umbauten. Die Regierung schreibt wohl, dass Sie in den entsprechenden Baubotschaften Photovoltaikprojekte mit vertretbarem Kosten-/Nutzenverhältnis unterbreitet.

Bei der Lämmlisbrunnenstrasse 54, war dies ja aber überhaupt nicht der Fall gewesen. Entweder sind dort die Voraussetzungen für eine wirtschaftliche Anlage nicht gegeben oder der Kostenvoranschlag in der Vorlage war massiv überrissen.

Die Kosten-/Wirtschaftlichkeitsberechnung wurde zwar nach der Kommissionssitzung vor Beratung im Kantonsrat nochmals aktualisiert. Die Wirtschaftlichkeit war aber immer noch weit weg von dem, was heute von Anlagen dieser Grössenordnung erwartet werden darf.

Ich weiss jetzt, was ich zu hören bekomme und auch schon gehört habe: «Im Wettbewerb – hier handelt es sich um das freihändige Verfahren – werden die Preise dann schon noch sinken». Wir treffen aber lnvestitionsentscheide auf Grund der Zahlen in der Botschaft und müssen uns darauf verlassen können, dass diese realistisch sind. Bei der Lämmlisbrunnenstrasse 54 war dies sicher nicht der Fall. ln einer grösseren Bauvorlage verschwinden die Kosten für diese Anlagen im Kostenvoranschlag. So mag es kleinlich erscheinen, sich überhaupt mit diesem Thema zu beschäftigen.

Absolut gesehen sind es aber immer schnell einmal Beträge von Hunderttausend oder mehr Franken. Es geht auch etwas um das Prinzip, gerade auch für die Energiewende, die Mittel effizient einzusetzen.

Session des Kantonsrates vom 23. bis 25. Februar 2015
25.2.2015Wortmeldung

Regierungsrat: zu Dobler-Oberuzwil: Wir haben diese Unterlagen auch besprochen. Sie haben recht, diese Photovoltaikanlage, die wir in Zusammenhang mit der Sanierung des Gebäudes des Baudepartementes unterbreitet haben, das war nicht optimal und das haben wir korrigiert.

Wir haben anschliessend diese Vorlage bekommen, ich glaube wir haben hier ausführlich und klar offengelegt, dass wir an und für sich hier das Schwergewicht legen, dass wir Photovoltaikanlagen wollen, die aber wirtschaftlich sein können. Da müssen wir eine Erfassung über die Gebäude machen, in denen es sich lohnt. Aber umgekehrt ist es uns ein grosses Anliegen. Wir können nicht einfach Gebäude raussuchen, Vorlagen machen, bei denen es nicht mehr um die Photovoltaikanlage sondern, letztendlich zuerst, dass das ganze Gebäude bzw. das Dach saniert werden muss, um überhaupt eine Installation machen zu können. Das würden wir Bauinvestitionen an Gebäuden auslösen, die wir derzeit noch gar nicht priorisiert haben. Da gilt es Augenmass zu bewahren. Und es geht nicht nur um Energievorlagen, letztendlich geht es bei allen Investitionen vor allem um Finanzen. Wir haben hier mit diesem System, da wir die grossen Anlagen erfassen wollen, die Möglichkeiten und die Gelegenheit, welche wir benützen wollen, diese ins Investitionsprogramm zu integrieren. Andererseits, Sie wissen es ja, Sie haben es gestern vom Finanzchef gehört, wir haben mit dem Nachholbedarf von Investitionen etwa 800 Mio. und wir haben viele noch nicht priorisierte Gebäude, die saniert werden sollten. Wir haben weitere priorisierte Gebäude, die gebaut werden müssen. Da haben wir der Finanzkommission im Laufe dieses Sommers eine Auslegeordnung zu machen, damit Sie letztendlich entscheiden können, auf welcher Höhe wir jährlich die Investitionen machen wollen. Da ist es zwingend, dass wir auch die Photovoltaikanlagen integrieren in die Priorität unserer Gebäude. Deshalb wollen wir in einer ersten Tranche diejenigen herausnehmen, auf denen wir eine Investition machen können, ohne dass wir das Gebäude sanieren müssen und zusätzliche Kosten ausserhalb des Systems auslösen.

Deshalb sind wir, so glaube ich, hier auf dem richtigen Weg. Wir wollen das aktiv bearbeiten, aber wir werden trotzdem in den einzelnen Sanierungen eine Photovoltaikanlage prüfen und es liegt dann an Ihnen, dieser zuzustimmen oder zu beurteilen, ob es sich nicht lohnt. Das wird unabhängig weitergeführt, obwohl wir vorsichtiger und genauer rechnen werden. Aber wir wollen diejenigen, die sich lohnen vorweg separat erfassen.

Ich hoffe, dass ich Ihnen mit dieser Auskunft dienen kann. Wir haben die Lehren gezogen, wir werden das beschleunigen und priorisieren.

Session des Kantonsrates vom 23. bis 25. Februar 2015