Geschäft: Trennung von Mutter und Kind? Praxis des Kantons bei der Ausschaffung abgewiesener Asylsuchender mit Kindern
Komitee | Kantonsrat |
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Nummer | 51.14.44 |
Titel | Trennung von Mutter und Kind? Praxis des Kantons bei der Ausschaffung abgewiesener Asylsuchender mit Kindern |
Art | KR Interpellation |
Thema | Grundlagen und Organisation |
Federführung | Sicherheits- und Justizdepartement |
Eröffnung | 16.9.2014 |
Abschluss | 25.2.2015 |
Letze Änderung | 9.12.2021 |
vertraulich | Nein |
öffentlich | Ja |
dringend | Nein |
Datum | Akteur | Titel | Letze Änderung |
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1.8.2019 | Person | Beteiligung - Bucher-St.Margrethen | 22.8.2024 |
Datum | Typ | Wortlaut | Session |
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25.2.2015 | Wortmeldung | ist mit der Antwort der Regierung zufrieden. Ich danke der Regierung sehr für die aufschlussreiche Beantwortung meiner Frage zur Ausschaffungspraxis. Es ging konkret um die Frage; ich habe gelesen, dass in vielen Kantonen teilweise im Asylverfahren Mütter von ihren teilweise noch sehr kleinen Kindern getrennt werden, wenn sie in Ausschaffungshaft gesetzt werden. Ich bin sehr froh, dass ich nun in dieser Antwort lesen konnte, dass in unserem Kanton beim Kindeswohl und auch beim Recht auf Familienleben überhaupt keine Kompromisse eingegangen werden, und dass bei der Ausschaffungshaft die Trennung von Mutter und Kind konsequent vermieden wird. Ich hoffe natürlich, dass das so bleibt und das weiterhin alles unternommen wird, um im Asylverfahren diese besonders schützenswerten Personen besonders zu schützen. | Session des Kantonsrates vom 23. bis 25. Februar 2015 |
25.2.2015 | Wortmeldung | Ratsvizepräsident: Die Regierung beantragt Nichteintreten auf die Motion. | Session des Kantonsrates vom 23. bis 25. Februar 2015 |