Geschäft: Trennung von Mutter und Kind? Praxis des Kantons bei der Ausschaffung abgewiesener Asylsuchender mit Kindern

Übersicht
KomiteeKantonsrat
Nummer51.14.44
TitelTrennung von Mutter und Kind? Praxis des Kantons bei der Ausschaffung abgewiesener Asylsuchender mit Kindern
ArtKR Interpellation
ThemaGrundlagen und Organisation
FederführungSicherheits- und Justizdepartement
Eröffnung16.9.2014
Abschluss25.2.2015
Letze Änderung9.12.2021
vertraulichNein
öffentlichJa
dringendNein
Dokumente
PubliziertTypTitelDatei
AntwortSchriftliche Antwort der Regierung vom 2. Dezember 2014
VorstossWortlaut vom 16. September 2014
Beteiligungen
DatumAkteurTitelLetze Änderung
1.8.2019Person22.8.2024
Statements
DatumTypWortlautSession
25.2.2015Wortmeldung

ist mit der Antwort der Regierung zufrieden.

Ich danke der Regierung sehr für die aufschlussreiche Beantwortung meiner Frage zur Ausschaffungspraxis. Es ging konkret um die Frage; ich habe gelesen, dass in vielen Kantonen teilweise im Asylverfahren Mütter von ihren teilweise noch sehr kleinen Kindern getrennt werden, wenn sie in Ausschaffungshaft gesetzt werden.

Ich bin sehr froh, dass ich nun in dieser Antwort lesen konnte, dass in unserem Kanton beim Kindeswohl und auch beim Recht auf Familienleben überhaupt keine Kompromisse eingegangen werden, und dass bei der Ausschaffungshaft die Trennung von Mutter und Kind konsequent vermieden wird.

Ich hoffe natürlich, dass das so bleibt und das weiterhin alles unternommen wird, um im Asylverfahren diese besonders schützenswerten Personen besonders zu schützen.

Session des Kantonsrates vom 23. bis 25. Februar 2015
25.2.2015Wortmeldung

Ratsvizepräsident: Die Regierung beantragt Nichteintreten auf die Motion.

Session des Kantonsrates vom 23. bis 25. Februar 2015