Geschäft: Public Corporate Governance: Umsetzung

Übersicht
KomiteeKantonsrat
Nummer22.14.07
TitelPublic Corporate Governance: Umsetzung
ArtKR Gesetzgebungsgeschäft
ThemaFinanzen, Regalien, Unternehmungen, Feuerschutz
FederführungStaatskanzlei
Eröffnung28.8.2014
Abschluss1.6.2016
Letze Änderung9.12.2021
vertraulichNein
öffentlichJa
dringendNein
Dokumente
PubliziertTypTitelDatei
AntragAntrag Tinner-Wartau zu Ziff. 3 vom 23. Februar 2015
ProtokollProtokoll der vorberatenden Kommission vom 15. Dezember 2014
AntragKommissionsbestellung vom 24. November 2014
ProtokollProtokoll der vorberatenden Kommission vom 15. Januar 2015
BotschaftBotschaft und Entwürfe der Regierung vom 21. Oktober 2014
BeilageKurzgutachten Schindler Anhang ParlD ZH
BeilageKurzgutachten Schindler vom 19. Mai 2015
AntragAntrag der SP-GRÜ-Fraktion zu Ziff. 2 vom 23. Februar 2015
MitgliederlisteAktuelle Mitgliederliste
ProtokollauszugFestlegung des Vollzugsbeginns vom 11. August 2015
AntragAntrag der SP-GRÜ-Fraktion zu Ziff. 3 vom 23. Februar 2015
BeilageBeratungsschema
AntragAntrag der SP-GRÜ-Fraktion
AntragAntrag der SP-GRÜ-Fraktion zu Ziff. 5
BeilageBotschaft Beilage 1 Stand 3. Februar 2015
AntragAntrag Tinner-Wartau zu Ziff. 2 Bst. b vom 23. Februar 2015
AntragAnträge der vorberatenden Kommission vom 15. Dezember 2014 und 15. Januar 2015
Beteiligungen
DatumAkteurTitelLetze Änderung
1.8.2019Gremium19.1.2023
Abstimmungen
DatumTitelResultatöffentlich
JaBedeutungNeinBedeutungAbsent / Enthaltung
25.2.2015Antrag Tinner-Wartau bzw. der SP-GRÜ-Fraktion zu Ziff. 2 Bst. b der Aufträge67Zustimmung44Ablehnung9
25.2.2015Antrag der SP-GRÜ-Fraktion zu Ziff. 2 Bst. a der Aufträge53Zustimmung54Ablehnung13
25.2.2015Antrag Ammann-Rüthi zu Ziff. 4 der Aufträge33Zustimmung73Ablehnung14
25.2.2015Ziff. 3 der Aufträge40Antrag SP-GRÜ-Fraktion bzw. Tinner-Wartau67Antrag der vorberatenden Kommission13
25.2.2015Antrag Ammann-Rüthi zu Ziff. 5 der Aufträge73Zustimmung36Ablehnung11
25.2.2015Ziff. 5 der Aufträge68Antrag Amman-Rüthi44Antrag-SP-GRÜ-Fraktion8
24.2.2015Eintreten81Zustimmung21Ablehnung18
Statements
DatumTypWortlautSession
24.2.2015Wortmeldung

(im Namen der GLP/BDP-Fraktion): Auf die Gesamtvorlage ist einzutreten.

Bei der PCG handelt es sich um ein wichtiges Geschäft mit zum Teil weitreichenden finanziellen und strukturellen Konsequenzen. Im Namen der GLP/BDP-Fraktion bedanke ich mich für die die detaillierten Botschaft der Regierung. Sie stellte eine umfassende Auslegeordnung dar und zeigte klar den Weg auf, wie in Zukunft die Einsitznahme sowohl auch die Entschädigungen aufgrund der Grundsätze von PCG zu regeln ist.

Die Überprüfungs- und Bereinigungkriterien der bestehenden Beteiligungsportfolios sind für uns weitgehend nachvollziehbar. Insbesondere begrüssen wir:

  1. Die klare Übersicht über die bestehenden Eigentümer- und Mitgliedschaftsstrategien für die Organisationen mit kantonaler Beteiligung.

  2. Die klaren Begründungen, wo eine Einsitznahme der Vorsteherin bzw. des Vorstehers des zuständigen Departementes angezeigt und wo darauf verzichtet werden kann oder soll.

  3. Das Konzept künftig zu vereinheitlichten, Vergüitungspraxis an die Mitglieder strategischer Leitungsorgane mit Aufsicht der Finanzkommission begrüssen wir sehr, auch die Kontrolle und Gutheissung durch diese Finanzkommission.

Aber doch möchte der Sprechende seinen Eindruck nicht verhehlen, dass beim Gesundheitsdepartement die Umsetzung am konsequentesten erfolgte und die Massstäbe am strengsten angewandt wurden.

Zu den einzelnen Punkten und Anträgen wird sich die GLP/BDP-Fraktion in der Spezialdiskussion verlauten lassen.

Session des Kantonsrates vom 23. bis 25. Februar 2015
24.2.2015Wortmeldung

(im Namen der FDP-Fraktion): Auf die Gesamtvorlage ist einzutreten.

Am 24. April 2012 verabschiedete der Kantonsrat den sogenannten Public Corporate Governance-Bericht. Es tut gut daran, nochmals kurz festzuhalten, um was es primär bei der Public Corporate Governance (PCG) geht: Es geht um die Vermeidung von unzulässigen lnteressenkonflikten. Das ist die Essenz dieses Berichtes und das ist auch die Essenz, bei der wir die Flughöhe beachten müssen in dieser Umsetzung.

Wir haben uns deshalb in der FDP-Fraktion auf die wesentlichen Aspekte dieser Vermeidung von unzulässigen Interessenkonflikten konzentriert. Von besonderer Bedeutung sind für uns die, «roten Linien» bei welchen wir der klaren Ansicht sind, dass ein derart starker lnteressenkonflikt vorliegt, dass eine gleichzeitige Ausübung zweier Tätigkeiten – oder das Tragen zweier Hüte – unzulässig ist. Aus Sicht der FDP-Fraktion ist dies in denjenigen Konstellationen der Fall, wo ein Mitglied der Regierung von Amtes wegen aufsichtsrechtliche respektive hoheitliche Kompetenzen hat und gleichzeitig in einzelnen dieser lnstitutionen Einsitz nimmt. Mit anderen Worten: Für die FDP-Fraktion ist es absolut notwendig, dass die Trennung von «état opérateur» und «état régulateur» klar durchgesetzt wird.

Aus diesem Grund hat die FDP-Fraktion zusammen mit der CVP- und SVP-Fraktion im Jahre 2013 die Motion «Corporate Governance – lnteressenkonflikte im Gesundheitswesen» eingereicht. Seither hat sich unsere Position nicht verändert und wir sind deshalb sehr froh, dass die vorberatende Kommission in dieser Sache ebenfalls so deutlich entschieden hat. Die Einsitznahme der Vorstehers oder der Vorsteherin des Gesundheitsdepartementes ist insbesondere aufgrund der eidgenössischen Gesetzgebung in einzelne Institutionen der Spital- wie Psychiatrieversorgung nicht mehr zulässig. Wir sind froh, dass diese Einsicht in der Zwischenzeit auch von der Gesamtregierung anerkannt wird und es auch akzeptiert wird, dass die Umsetzung auf die neue Legislatur zu erfolgen hat, zumindest entnehmen wird das, da ein rotes Blatt hier nicht mehr vorliegt.

Die FDP-Fraktion wird sämtlichen Gesetzesänderungen der vorberatenden Kommission zustimmen. lm Hinblick auf die präventive Vermeidung von zukünftigen lnteressenkonflikten bei der Einsitznahme von Regierungsmitgliedern in ein neues oberstes strategisches Leitungsorgan begrüsst die FDP-Fraktion die Motion 42.15.01 der vorberatenden Kommission. Sie erachtet jedoch den geänderten Wortlaut der Regierung auf dem roten Blatt als sinnvoll und wird diesem auch zustimmen.

Session des Kantonsrates vom 23. bis 25. Februar 2015
25.2.2015Wortmeldung

Bei den regionalen Kulturleuchttürmen fällt auf, dass der Vorsteher des Departementes des Innern aktuell in drei von vier Stiftungen Einsitz nimmt bzw. neu Einsitz nehmen wird:

  1. Diese Ungleichbehandlung der regionalen Leuchttürme ist nicht sachgerecht. Die CVP-EVP-Fraktion ist der Meinung, dass diese Ungleichbehandlung zwischen den vier regionalen Leuchttürmen nicht sachgerecht ist. Es ist uns ein zentrales Anliegen, dass inskünftig eine einheitliche Regelung bezüglich Einsitznahme der Regierung besteht.

  2. Heute bestehen einige Doppelvertretungen von Departementsvorsteher und der zuständigen Amtsleiterin in den Stiftungen. Auch dies ist unseres Erachtens nicht Sachgerecht. Gemäss CVP-EVP-Fraktion besteht keine Veranlassung eine Doppelvertretung von Departementsvorsteher und Amtsleiterin bei den regionalen Leuchttürmen vorzusehen.

  3. Die CVP-EVP-Fraktion ist der Meinung, dass eine Einsitznahme des zuständigen Regierungsrates nur dann sachgerecht ist, wenn es sich a) um kantonale Institutionen handelt (Konzert und Theater St.Gallen) oder b) um regionale Institutionen in einer Aufbauphase (Klangwelt Toggenburg).

Die CVP-EVP-Fraktion bittet daher den zuständigen Regierungsrat um eine Erklärung, ob inskünftig eine sachgerechte Regelung, wie in diesen drei Punkten dargestellt wurde, vorgesehen ist.

Session des Kantonsrates vom 23. bis 25. Februar 2015
25.2.2015Wortmeldung

Präsident der vorberatenden Kommission: In der vorberatenden Kommission wurde diese Diskussion ebenfalls geführt. Es wurde aber kein Antrag beschlossen. Die vorberatende Kommission zog den Einsitz der Amtsleitung dem Einsitz des Departementsvorstehers mit 8:0 Stimmen bei 6 Enthaltungen vor. Das als Stimmungsbild in diesem Departement. Diese Diskussion wurde nicht generell in jedem Departement geführt, aber ich kann Ihnen mitteilen, dass in anderen Departementen sich Organisationen an die vorberatende Kommission gewandt haben, die es bedauerten, dass der Vorsteher, ich spreche hier konkret das Volkswirtschaftsdepartement an, von sich aus bereits den Rücktritt aus der Organisation kundgetan hat. In diesem Sinn kann ich das vorherige Votum Suter-Rapperswil-Jona unterstützten.

Session des Kantonsrates vom 23. bis 25. Februar 2015
25.2.2015Wortmeldung

Regierungsrat: Ich möchte dazu nur ganz kurz ausführen: Ordnungspolitisch gehören solche Organisationen ja eigentlich in die Zuständigkeit der Regierung. Die Regierung wird genau delegieren, wer in solchen Gremien Einsitz haben wird. Es sind ja nicht Gremien, in welchen der Kanton unglaubliche Mittel hat, wie bei Bank, SAK usw., also vergleichen Sie bitte nicht Äpfel nicht mit Birnen. Es geht ausserdem darum, dass dort eine lokale und regionale Verankerung ganz klar einen anderen Stellenwert hat, wenn ein Mitglied der Regierung, also der Departementsvorsteher, in diesen Organisationen Einsitz nimmt. Stellen Sie sich bitte vor, gerade in der Organisation der Stiftung Lokremise, wenn sich dort am Tisch der Stadtpräsident und der Departementsvorsteher gegenüber sitzen, dann ist das die gleiche Augenhöhe. Wenn es dort mit der Amtsleitung besetzt ist, dann stimmen die Verhältnisse nicht.

Ich spüre auch, dass in den Regionen ein solcher Einsitz mit sehr grossem Wohlwollen aufgenommen wird. Ich gebe Ihnen recht, Suter-Rapperswil-Jona, man sollte es gleich behandeln. Ich würde auch sehr gerne den Einsitz in der Stiftung Kunstzeughaus in Rapperswil-Jona miteinnehmen.

Deshalb werden wir mit einem Vorschlag kommen, es ist nicht heute der Moment, darüber Klarheit zu schaffen. Wir werden Vorschläge bringen, dass dann beim nächsten Mal. Ich danke Ihnen aber für die Aufnahme meiner Argumente.

Session des Kantonsrates vom 23. bis 25. Februar 2015
25.2.2015Wortmeldung

Regierungsrat: Ich bin vorher nicht bis zur «und Irma und Samuel Teitler ?? Stiftung» gekommen, das ist ein sehr kleine Stiftung, dort habe ich bereits das Präsidium abgegeben. Ich bin nicht mehr Mitglied dieser Stiftung. Diese Stiftung wurde jetzt intern mit einer Kantonsvertretung übernommen. Bei der st.gallischen Kulturstiftung will ich auch nur darauf hinweisen: Dieses Geld kommt zu 100 Prozent aus dem Kanton. Wenn dort der Kanton nicht mehr vertreten wird, dann möchte ich bitte schön auch wissen, wie wir eine solche Organisation noch genau im Auge behalten.

Also bitte, seien Sie dort nicht päpstlicher als der Papst. Das nützt, wenn dort der Departementsvorsteher mit Einsitz hat.

Session des Kantonsrates vom 23. bis 25. Februar 2015
24.2.2015Wortmeldung

Präsident vorberatende Kommission: Auf den Bericht ist einzutreten. (??Bericht oder Vorlage)

Die vorberatende Kommission des Kantonsrates hat sich an zwei Kommissionstagen am 15. Dezember 2014 und am 15. Januar 2015 zur Beratung der Umsetzung der Public Corporate Governance getroffen. Der Ursprung dieses Geschäftes liegt schon einige Tage zurück – es ist nämlich die Antwort auf ein FDP-Postulat vom 30. November 2009. ln der Zwischenzeit folgten zwei weitere Motionen:

  • 42.13.14 «Corporate Governance – lnteressenkonflikte im Gesundheitswesen» eingereicht am 16. September 2013 von SVP- und FDP-Fraktion;

  • 42.13.21 «Corporate Governance – auch bei den Psychiatrieverbunden» eingereicht am 26. November 2013 SVP-/CVP-EVP-/FDP-Fraktion.

Und eine Interpellation:

  • 51.13.42 «Stand Umsetzung Corporate Governance» 18. September 2013

    SP-GRÜ-Fraktion.

Bei beiden Beratungstagen durften wir die Departementsvorsteherin des Gesundheitsdepartement, wie auch alle betroffenen Departamentsvorsteher zusammen mit lhren Generalsekretären begrüssen. Nebst den Herren der Staatskanzlei war der Staatssekretär wie auch der Vorsteher des Finanzdepartementes und sein Generalsekretär die ganze Zeit anwesend.

Am ersten Kommissionstag durften wir als Input ein Fachreferat zum Thema Public Corporate Governance von Prof.Dr.iur. Schindler, der Universität St.Gallen an hören.

Das Datum des zweiten Kommissionstages wird geschichtlich einigen in Erinnerung bleiben. Es war nämlich der Tag, an welchem die Schweizerische Nationalbank den Euro-Mindestkurs aufgehoben hat. Dieser Entscheid hat nebst dem Vorsteher des Finanzdepartements und den anwesenden Banker einen grossenteil Kommissionmitglieder stark interessiert. Dank den akuellen Kommunikationsmitteln konnte dieses Ereignis am Rande der Geschäftsberatung verfolgt werden.

Der Bericht hat Anlass für Anpassungen in acht kantonalen Gesetzen gegeben. Die Anpassungen beziehen sich primär auf die Gründungserlasse der selbständigen öffentlich-rechtlichen Anstalten des Kantons. Es sind dies namentlich:

  • Gesetz über die Universität St.Gallen;

  • Gesetz über die Spitalverbunde;

  • Gesetz über das Zentrum für Labormedizin;

  • Gesetz über die Psychiatrieverbunde;

  • Gesetz über die Melioration der Rheinebene und die Errichtung eines Arbeitsbeschaffungskontos;

  • Gesetz über die St.Galler Pensionskasse;

  • Gesetz über die Gebäudeversicherung.

Die Mehrzahl der übrigen Organisationen mit kantonaler Beteiligung verfügen über keinen Gründungserlass. Die Organisationen wurden entweder privatrechtlich gegründet oder beruhen auf einer interkantonalen Vereinbarung. SelbstverständIich hat die vorberatenden Kommission auf der Grundlage des Beteiligungsspiegels auch all diese Organisationen fundiert besprochen und wird teilweise auch Anträge stellen.

lm Grundsatz ist aber festzuhalten, dass die vorberatende Kommission in den meisten Fällen den Vorschlägen der Regierung folgt. Nebst den konkreten Anträgen möchte sie zudem einige Prüfaufträge auslösen. Die Kommission hält daran fest, dass die Vorsteherin oder der Vorsteher des Gesundheitsdepartementes ab 1. Juni 2016 nicht mehr Mitglied der Verwaltungsräte der Spital- und der Psychiatrieverbunde sein soll. Dies hat Anpassungen im ll. Nachtrag zum Gesetzt über die Spitalverbunde, dem Nachtrag zum Gesetzt über das Zentrum für Labormedizin, dem Nachtrag zum Gesetzt über die Psychiatrieverbunde, wie auch dem Vll. Nachtrag zum Gesetz über Verwaltungsrechtspflege zur Folge.

Die Verordnung zur Neuregelung der Entschädigungen für Mitglieder strategischer Leitungsorgane kantonaler Beteiligungen soll künftig der Finanzkommission vorgelegt werden. Mit einer Motion, soll die Regierung einen Gesetzgebungsauftrag erhalten, wonach der Kantonsrat über die Einsitznahme eines Mítglieds der Regierung in ein oberstes strategisches Leitungsorgan mit kantonaler Beteiligung beschliesst.

Einsitznahme von lnteressenvertretern des Kantons: Die vorberatende Kommission folgt den Anträgen der Regierung, wonach der Vorsteher des Bildungsdepartementes weiterhin den Universitätsrat und den Rat der Pädagogischen Hochschule präsidieren soll. Analog soll weiterhin der Vorsteher des Finanzdepartementes den Vorsitz des Verwaltungsrates der Gebäudeversicherungsanstalt (GVA) inne haben. Am 1. Juni 2016 wechselt die Zuständigkeit für die GVA zum Sicherheits- und Justizdepartement, so dass ab diesem Zeitpunkt der Vorsteher jenes Departementes den Kanton vertreten wird. Die Mehrheit der vorberatenden Kommission sieht ganz klare Unterschiede zwischen den einzelnen Vorsitzen der Regierungsmitglieder.

Bei der Führung der Spital- und Psychiatrieverbunde hat der Kantonsrat bereits im Jahr 2013 mit der deutlichen Gutheissung von 87:28 Stimmen bei 5 Abwesenheiten der Motionen 42.13.14 «corporate Governance – lnteressenkonflikte im Gesundheitswesen» entschieden, dass die Vorsteherin des Gesundheitsdepaftementes mit Beginn der nächsten Amtsdauer am 1. Juni 2016 nicht mehr den Verwaltungsräten angehören soll. Diesen vorgezogenen Beschluss hat die Mehrheit der Kommission getragen.

Die Regierung hat dem Kantonsrat mit der Vorlage zur Umsetzung der PCG beantragt, diese Änderung erst auf den 1. Juni 2017 umzusetzen. Sie begründet dies mit der benötigten Zeit für die Neuordnung der Arbeit des Verwaltungsrates. Die vorberatende Kommission beantragt dem Kantonsrat trotzdem am 1. Juni 2016 festzuhalten. Dies wurde bereits anlässlich eines Hearings zwischen Parteivertretern und der Regierung im Vorfeld der Geschäftsberatung zu Ausdruck gebracht.

Weiter hat die vorberatende Kommission dieses Geschäftes einen Antrag beschlossen, wonach die Wahl der Mitglieder des Verwaltungsrates der Spitalverbunde sowie die Festlegung des Vorsitzes durch die Regierung der Genehmigung durch den Kantonsrat unterliegen sollen.

Den Verwaltungsrat des Zentrums für Labormedizin präsidierte schon bisher der Generalsekretär des Gesundheitsdepartementes. Die vorberatende Kommission bestätigte dies und beantragt dem Kantonsrat, eine Ergänzung im entsprechenden Gesetz vorzunehmen, so dass künftig die Einsitznahme der Vorsteherin oder des Vorstehers des Gesundheitsdepartementes im Verwaltungsrat ausgeschlossen ist. Diese Praxis soll nach Auffassung der vorberatenden Kommission auch für den Stiftungsrat der Kliniken Valens und Walenstadtberg gelten.

Weiter beantragt die Kommission dem Kantonsrat, die Regierung mit der Prüfung zu beauftragen, die drei Verwaltungsräte im Spital-, Psychiatrie und Laborbereich zu einem einzigen Verwaltungsrat zusammenzuführen.

ln der Kommission wurde auch beantragt, dass eine Pflicht im Gesetz zu verankern sei, dass beide Geschlechter vertreten sein müssten. Dieser Antrag wurde mit 4:11 Stimmen deutlich abgelehnt.

Ausbau der Rechtsweggarantie: Die heute geltende Fassung des Gesetzes über die Verwaltungsratspflege sieht vor, dass Beschwerden gegen Wahlen und Erneuerungen grundsätzlich nicht mit Beschwerde vor dem Verwaltungsgericht angefochten werden können. Diese generelle Ausnahme von der Rechtsweggarantie ist mit Blick auf die bundesgerichtliche Rechtsprechung nicht bundesrechtskonform und bedarf daher einer Anpassung. Zu streichen sind in diesem Rahmen Ausnahmen von der Beschwerdemöglichkeit, die vom Bundesgericht nicht als Entscheide mit vorwiegend politischem Charakter qualifiziert wurden.

Auch bei Wahlen und Ernennungen durch den Kantonsrat kann die Rechtsweggarantie zum Tragen kommen. Zur Verbesserung der Rechtssicherheit ist auch diese Beschwerdemöglichkeit im Gesetz festzuhalten. Die vorberatende Kommission unterstützt die Vorlage der Regierung in diesem Bereich.

Vergütung: Die künftige Vergütungspraxis an Mitglieder strategischer Leitungsorgane soll vereinheitlicht werden. Die Umsetzung soll durch eine Verordnung über die Vergütungen an Mitglieder der strategischen Leitungsorgane von Organisationen mit kantonaler Beteiligung erfolgen. Die vorberatende Kommission hat von der Stossrichtung der Regierung zustimmend Kenntnis genommen. Ebenso unterstützt sie die Schaffung einer rechtlichen Grundlage im Personalgesetz, um auf Verordnungsstufe eine Ablieferungspflicht für Mitarbeitende der Kantonalen Verwaltung einführen zu können. Die Kommission möchte die Regierung beauftragen, der Finanzkommission bis 1. Januar 2016 eine Übersicht über die an Mitglieder oberster Leitungsorgane von Organisationen mit kantonaler Beteiligung ausgerichteten Entschädigungen und den mit der Einsitznahme verbundenen Zeitbedarf sowie den Verordnungsentwurf vorzulegen.

Abwahlmöglichkeit und Alterslimite vorsehen: Die vorberatende Kommission stimmt den Anträgen der Regierung zu, wonach Mitglieder der obersten strategischen Leitungsorgane kantonaler Beteiligungen bei Vorliegen ausreichender sachlicher Gründe abgewählt werden können und höchstens bis zum 70. Altersjahr in diesen Gremien Einsitz nehmen dürfen.

Weitere Aufträge der vorberatenden Kommission: Mit einer Motion beantragt die vorberatende Kommission, dass der Kantonsrat inskünftig über die Einsitznahme eines Mitglieds der Regierung in ein oberstes strategisches Leitungsorgan mit kantonaler Beteiligung beschliesst. Weiter beantragt die Kommission, die Organisationsstruktur des interkantonalen Linthwerks zu überprüfen, so dass der Vorsteher des Baudepartementes sich als Präsident der Linthkommission zurückziehen kann. Bei den Stiftungen Lokremise, Klangwelt Toggenburg, Südkultur und Schloss Werdenberg spricht sich die vorberatende Kommission gegen den Einsitz des Vorstehers des Depaftementes des lnnern aus, wenn sich die Geschäfte der Beteiligung im «courant normal» und nicht mehr in der Aufbauphase befinden. Die Kommission verzichtet aber auf einen formellen Antrag.

Die vorberatende Kommission, in dessen Auftrag und Namen ich zu lhnen spreche, beantragt lhnen, die Geschäfte eizutreten und diese angepassten Punkte in den Gesetzen auf den gelben Blatte zu unterstützen. lm Weiteren beantragt lhnen die Kommission auch in einer klaren Mehrheit die Aufträge – ebenfalls auf dem gelben Blatt (Rückseite) - zu unterstützen. Vorerst bitte ich Sie, auf diesen Bericht einzutreten und ihn gutzuheissen.

Session des Kantonsrates vom 23. bis 25. Februar 2015
24.2.2015Wortmeldung

Ratspräsident:

Session des Kantonsrates vom 23. bis 25. Februar 2015
24.2.2015Wortmeldung

Ratspräsident: Eintretensdiskussion ist erschöpft. Eintreten wird bestritten.

Session des Kantonsrates vom 23. bis 25. Februar 2015
24.2.2015Wortmeldung

(im Namen der CVP-EVP-Fraktion): Auf die Gesamtvorlage ist einzutreten.

lch spreche im Namen der CVP-EVP-Fraktion. Public Corporate Governance ist ein herausforderndes, aber wichtiges Thema. Das Thema verdient es, auch seitens des Parlaments gewissenhaft beraten zu werden. lch danke deshalb der Regierung für die umfassende Botschaft und für die Bereitschaft, auch Zusatzfragen sorgfältig abzuklären.

PCG-Grundsätze und Stossrichtung: Die CVP-EVP-Fraktion begrüsst die in den PCG-Grundsätzen formulierte Stossrichtung und damit die klare Absicht, dass die Einsitznahme der Regierung in Leitungsorgane von Organisationen mit kantonaler Beteiligung neu auf Basis von klaren und objektiven Kriterien beurteilt wird. Diese Überprüfung und teils Neuausrichtung bringt natürlich nur dann etwas, wenn die Grundsätze nicht einfach nur definiert, sondern auch konsequent und flächendeckend umgesetzt werden.

Dafür setzt sich die CVP-EVP-Fraktion ein, und der Bericht zeigt, dass hier noch Handlungsbedarf besteht, denn es sind zum Teil doch wesentliche Unterschiede zwischen den Departementen feststellbar. Die CVP-EVP-Fraktion unterstützt daher die Stossrichtung der vorberatenden Kommission und damit die konsequente und flächendeckende Umsetzung der PCG-Grundsätze.

Spitalverbunde, Psychiatrieverbunde, Zentrum für Labormedizin: Für die CVP-EVP-Fraktion steht fest, dass die längst in Auftrag gegebenen Anpassungen im Bereich Spitalverbunde, Psychiatrieverbunde und Zentrum für Labormedizin nicht noch einmal in Frage gestellt werden müssen. Die bestehenden lnteressen- und Rollenkonflikte sind offensichtlich, und sie haben sich mit dem lnkrafttreten des Gesetzes über die Spitalplanung und mit der neuen Spitalfinanzierung noch akzentuiert.

lch verhehle nicht, dass der Unwillen der Regierung, die Aufträge des Parlaments in Sachen Verwaltungsratspräsidium der Spitalverbunde umzusetzen, die Geduld der CVP-EVP-Fraktion ziemlich strapazierte. Wir erwarten von der Regierung, dass sie demokratische Spielregeln auch dann respektiert, wenn sie materiell anderer Meinung ist als das Parlament. Mit Wohlwollen nimmt die CVP-EVP-Fraktion aber auch zur Kenntnis, dass die Regierung nach der Beratung der vorberatenden Kommission darauf verzichtet hat, die Entflechtung der Rollen und den vom Parlament vorgegebenen Zeitplan ein weiteres Mal in Frage zu stellen.

Offen sind damit nur noch die Modalitäten der Wahl des neu gestalteten Verwaltungsrats der Spitalverbunde. ln der CVP-EVP-Fraktion gibt es zwei unterschiedliche Stossrichtungen. Eine Mehrheit der Fraktion ist bereit, auf den Genehmigungsvorbehalt des Kantonsrates zu verzichten, falls die Regierung sich per Verordnung ein transparentes Wahlverfahren verordnet, das Lehren aus der Vergangenheit zieht (Stichwort SVA).

Eine Minderheit der Fraktion unterstützt die Linie der vorberatenden Kommission, wonach die von der Regierung gewählten Mitglieder des Verwaltungsrats der Spitalverbunde in globo der Genehmigung durch den Kantonsrat bedürfen. Die Minderheit sieht im Vorschlag der vorberatenden Kommission einen guten Kompromiss, um Vertrauen zu schaffen und das Parlament bei der Wahl des Verwaltungsrats in geeigneter Weise miteinzubeziehen.

Zum Thema Vertrauen gehört auch die im Rahmen der Beratungen der vorberatenden Kommission bekannt gewordene Praxis, dass Kadermitarbeitende des zuständigen Departements in vereinzelten Gremien als Privatperson Einsitz nehmen. Die CVP-EVP-Fraktion hat grosse Vorbehalte gegenüber dieser Praxis, und sie bittet die Regierung, diese Einzelfälle rasch in dem Sinne zu bereinigen, dass Transparenz herrscht und dass Rollenkonflikte ausgeschlossen werden können.

Weitere Organisationen mit kantonaler Beteiligung: lm Sinne einer flächendeckenden Umsetzung der PCG-Grundsätze begrüsst die CVP-EVP-Fraktion die Absicht der Regierung, bei diversen Transportunternehmen auf eine Einsitznahme zu verzichten und die Aktienanteile zu veräussern. Ebenfalls unterstützt wird die

Mandatierung einer Person ausserhalb der Kantonsverwaltung bei der Melioration Rheinebene und die Einsitznahme eines Mitglieds der Regierung ausserhalb des Finanzdepartements bei der St.Galler Pensionskasse. Diese Entscheidungen sind vom Willen geprägt, mögliche lnteressenkonflikte zu vermeiden.

Noch Handlungsbedarf sieht die CVP-EVP-Fraktion hingegen beim Linthwerk und bei den Kulturstiftungen. Nebst der Vermeidung von lnteressenkonflikten geht es bei den PCG-Grundsätzen auch darum, dass die Einsitznahme der Regierung dann sachgerecht ist, wenn die Organisation entweder generell von hoher strategischer Bedeutung ist oder sich noch im Aufbau befindet. Dies trifft weder beim Linthwerk zu – es geht heute primär um operative Tätigkeiten – noch bei den vier regionalen Kulturleuchttürmen Lokremise, Schloss Werdenberg, Klangwelt Toggenburg und KunstZeugHaus Rapperswil-Jona. Einzig bei der Klangwelt Toggenburg kann argumentiert werden, dass sie noch in einer Aufbauphase steckt. Gar keine Veranlassung besteht, wie zum Teil heute der Fall, eine Doppelvertretung von Departementsvorsteher und Amtsleiterin vorzusehen.

Die CVP-EVP-Fraktion unterstützt daher den Auftrag der vorberatenden Kommission, wonach die Organisationsstruktur des Linthwerks überprüft werden soll, und sie behält sich vor, den Prüfungsauftrag auch auf die Kulturstiftungen zu erweitern, falls von Seiten der Regierung keine entsprechenden Signale kommen sollten.

Motion «Genehmigungspflicht» sowie Entschädigung und Ablieferungspflicht: Die Regierung war bereit, eine umfassende Auslegeordnung aller rund 80 Organisationen mit kantonaler Beteiligung vorzunehmen. Die CVP-EVP-Fraktion weiss diese Auslegeordnung zu schätzen. Damit heute wie auch in Zukunft eine konsequente Umsetzung der PCG-Grundsätze sichergestellt ist, soll die Einsitznahme von Mitgliedern der Regierung in Leitungsorgane von Organisationen mit kantonaler Beteiligung in einem einmaligen Beschluss vom Kantonsrat genehmigt werden. Damit kann der Kantonsrat seiner Verantwortung als strategisches Organ nachkommen, das die Leitlinien setzt. Die CVP-EVP-Fraktion unterstützt daher die Kommissionsmotion, die einen entsprechenden Nachtrag des Staatsverwaltungsgesetzes verlangt.

Erfreut zur Kenntnis nimmt die CVP-EVP-Fraktion überdies, dass die Regierung bereit ist, für die Entschädigungen der Mitglieder der Leitungsorgane und für die Ablieferungspflicht neu eine einheitliche Regelung vorzusehen – und zwar im Rahmen einer Verordnung. Die Fraktion unterstützt den entsprechenden Auftrag der vorberatenden Kommission, denn eine klare und transparente Regelung von Entschädigung und Ablieferungspflicht ist ein wesentlicher Bestandteil einer zeitgemässen Public Corporate Governance.

Fazit: Die wichtigsten Schritte in Sachen Public Corporate Governance sind eingeleitet. Die CVP-EVP-Fraktion setzt sich dafür ein, zusammen mit der Regierung die PCG-Grundsätze flächendeckend, konsequent und nach einheitlichen Kriterien umzusetzen.

Session des Kantonsrates vom 23. bis 25. Februar 2015
24.2.2015Wortmeldung

(im Namen der SVP-Fraktion): Auf die Gesamtvorlage ist einzutreten.

lm April 2012 verabschiedete der Kantonsrat die Vorlage «Beteiligungsstrategie und Public Corporate Governance». ln der Folge hat die Regierung die Grundsätze über die Steuerung und Beaufsichtigung der Organe mit kantonaler Beteiligung festgelegt und im PCG-Bericht die von ihr als zielführend qualifizierten Grundsätze formuliert. Die Hauptthemen der Botschaft sind:

  • die Überprüfung und Bereinigung des bestehenden Beteiligungsportfolios;

  • die Übersicht über die Eigentümer- und Mitgliedschaftsstrategien in Organisationen mit kantonaler Beteiligung;

  • und die Frage der Einsitznahme von lnteressenvertretern des Kantons in strategischen Leitungsorganen von Organisationen mit kantonaler Beteiligung.

Darüber hinaus geht es in der PCG-Vorlage auch um den aktuellen Status bei der Vergütungspraxis an Mitglieder strategischer Leitungsorgane und um die Umsetzung der Motion 42.13.18 «Regelung des Verfahrens bei Wahlen durch die Regierung und den Kantonsrat».

lm Vorfeld des PCG-Berichts hat der Kantonsrat durch die deutliche Annahme der beiden Motionen 42.13.14 «Corporate Governance – lnteressenkonflikte im Gesundheitswesen» und 42.13.21 «Corporate Governance – auch bei den Psychiatrieverbunden» zum Ausdruck gebracht, wo er die Grenzen der Einflussnahme in Organisation mit kantonaler Beteiligung, insbesondere durch Mitglieder der Regierung, erreicht respektive überschritten sieht.

Die SVP-Fraktion dankt der Regierung für die Ausarbeitung des PCG-Berichts und die darin enthaltene Übersicht über die bestehenden Beteiligungsportfolios.

Wohl nicht überraschend keine Freude hat die SVP-Fraktion am roten Blatt der Regierung zu den Spitalverbunden.

Die SVP-Fraktion wird in der Spezialdiskussion die Anträge der vorberatenden Kommission unterstützen.

lnsbesondere legt die SVP-Fraktion grossen Wert auf die Prüfung einer Zusammenlegung der Verwaltungsräte der Spitalverbunde, des Zentrums für Labormedizin und der Psychiatrieverbunde. Ebenso wichtig sind für die SVP-Fraktion klare und transparente Regelungen bei Wahlen in Organisationen mit kantonaler Beteiligung und ebenso klare und transparente Regelungen über die Entschädigungen an Mitglieder dieser Organisationen.

Session des Kantonsrates vom 23. bis 25. Februar 2015
24.2.2015Wortmeldung

(im Namen der SP-GRÜ-Fraktion): Auf die Gesamtvorlage ist nicht einzutreten.

An dieser Vorlage ist nicht mehr viel von den Grundsätzen übrig, die dieser Rat im 2012 beschlossen hat. An dieser Tatsache trägt weniger die Regierung die Schuld, sondern der Kantonsrat selber.

Es hat damit begonnen, dass der Rat mit zwei Motionen vorweggenommen hat, dass bei den Spital- und Psychiatrieverbunden die Regierung bzw. die Vertreterin des Gesundheitsdepartementes nicht mehr im Verwaltungsrat vertreten sein soll.

Die Kritik der SP-GRÜ-Fraktion an dieser Vorlage zielt denn auch vor allem auf die Gesetzesnachträge im Gesundheitsdepartement. Aber nicht nur, was uns ebenfalls Sorgen macht sind die finanziellen Konsequenzen, wenn neu Privatpersonen Verwaltungsratsmandate übernehmen. Und der dritte Punkt mit dem wir nicht einverstanden sind, ist die Strategie der Regierung bei den Transportunternehmungen.

lm 2012 haben wir die Grundsätze zur PCG erlassen. Die vorberatende Kommission hat sich in ihrer Mehrheit leider nicht mehr an diesen bestimmten Grundsätzen orientieren wollen oder war nicht mehr bereit, das zu diskutieren. Es gibt ein Grundsatz der vorherrscht und der heisst: Die Regierung muss möglichst allen strategischen Organen draussen sein. Diese Ansicht kann man haben, das Problem ist nur, ein solcher Grundsatz findet sich nirgends. Es steht nirgends, dass wenn es einen Interessenkonflikt gibt, dass dann eine Einsitznahme der Regierung per sé nicht möglich ist. Im Gegenteil, lesen Sie den Grundsatz 15, dort werden die Grundsätze ausgeführt, die für ein regierungsrätliches Engagement sprechen. Dort steht, dass die Vertreterin des betroffenen zuständigen Departements Einsitz nimmt, wenn es einen erheblichen politischen Interpretations- oder Ermessensspielraum gibt, wenn es eine strategische und eine starke finanzielle Bedeutung oder wenn es um die Sicherstellung der Grundversorgung oder der Versorgungssicherheit geht. Und erst anschliessend in Abs. 2 müssen Vorkehrungen getroffen werden, die zur Vermeidung von Interessenkonflikten führen - nicht umgekehrt.

Natürlich müssen wir bei jeder Beteiligung abwägen, ob es Sinn macht, dass die Regierung drin ist oder ob es starke Gründe gibt, ob nicht. Man darf gewichten, nur sollte man seinen Grundsätzen treu bleiben und sich daran orientieren.

Gerade im Spitalverbund wird die unterschiedliche Gewichtung der Fraktionen offensichtlich. Während eine Mehrheit dieses Rates es wohl als unvereinbar erachtet, dass die Regierung im Verwaltungsrates ihres eigenen Spitalverbundes Einsitz hat, weil die Regierung Regulatorin ist, weil die Regierung die Spitalliste erlässt und das ein «derart grosser» lnteressenkonflikt mit sich bringt, dass ein Einsitz der Regierung im Verwaltungsrat unmöglich ist.

Das ist die rote Linie, wie wir vorhin von der FDP-Fraktion gehört haben, die sie eben nicht überschreiten will.

Auf der anderen Seite ist die SP-GRÜ-Fraktion der Ansicht, dass die finanzielle, wie auch die politische Verantwortung bei den Spitalverbunden derart gross ist, dass trotz diesem möglichen Interessenkonflikt eine Einsitznahme der Vorsteherin des Gesundheitsdepartementes unbedingt notwendig ist und bleibt.

Die Spitäler sind von hoher strategischer oder finanzieller Bedeutung. Der Kanton bezahlt den Hauptteil der stationären Kosten in unserem Gesundheitswesen. Es geht um die Sicherstellung einer Grundversorgung in einem hochsensiblen Gesundheitsbereich.

Da müssten wir als Kantonsrat ein starkes lnteresse haben, dass wir direkt interveniert können. Wir denken als SP-GRÜ-Fraktion, dass es weiterhin wichtig und richtig ist, dass die Regierung und stellvertretend die Gesundheitschefin hier direkt die Verantwortung übernehmen kann. Denn sie muss anschliessend gegenüber dem Kantonsrat und gegenüber der Bevölkerung gerade stehen, wenn es zu Problemen, Schwierigkeiten und Fehlern von Mitarbeitern usw. kommt.

Dass eine Mehrheit des Rates störrisch darauf beharrt, dass die Umsetzung sofort per Mitte 2016 und nicht ein Jahr später, wie von der Regierung beantragt, zu erfolgen hat, macht zusätzlich etwas ratlos. Es gibt schlicht keinen triftigen Grund, einer Verlängerung der Umsetzung nicht zuzustimmen - keinen. Die bürgerliche Mehrheit will Stärke markieren und der Regierung zeigen, wer hier das Sagen hat.

Unser Spitalverbund funktioniert heute tadellos. Viele andere Kantone würden sich von schreiben, hätten sie eine vergleichbar gute Situation, wie bei uns.

Es bleibt zu hoffen, dass wir mit unseren heutigen Entscheiden nicht etwas kaputt machen, was heute sehr gut funktioniert.

Dass Kritik an der Regierungsbeteiligung vor allem das Gesundheitsdepartement betrifft, wo eine Frau Vorsteherin ist, mag Zufall sein um es vorsichtig auszudrücken. Kein Zufall ist es aber ganz bestimmt, dass Frauen in den meisten strategischen Gremien massiv untervertreten sind. Das muss sich aus unserer Sicht ändern. Sie haben entsprechende Anträge der SP-GRÜ-Fraktion auf dem Tisch zu allen Gesetzesvorlagen. Wir werden stellvertretend dieses dringende Anliegen beim ersten Beschluss (bei der Melioration Rheinebene) diskutieren.

Finanzielle Konsequenzen, Entschädigungen: Leider fehlen in dieser Botschaft weitgehend die finanziellen Konsequenzen der gemachten Vorschläge und Anpassungen. Die Regierung hat der Kommission zwar dargelegt, wie die Vergütungsverordnung in den Grundzügen ausgestaltet sein soll und wie sie die Finanzkommission im weiteren Prozess einbinden will. Trotzdem, eines ist klar: Wenn in wichtigen Verwaltungsräten in Zukunft nicht mehr Mitglieder der Regierung, sondern Private sitzen, werden die Entschädigungen für die VR-Mitglieder drastisch steigen. Das zeigt sich beispielsweise beim Spitalverbunds Appenzell. Oder eine vergleichbare Entwicklung wie bei der SVA.

Öffentlicher Verkehr: In dieser Vorlage werden weitreichende strategische Entscheide im Bereich des öffentlichen Verkehrs (Transportunternehmungen) angekündigt. Bei diversen Bahnen soll die Beteiligung des Kantons abgestossen werden. Die Sprecherin der CVP-EVP-Fraktion hat das eine flächendeckende Umsetzung der Grundsätze der PCG genannt. Wir sehen das etwas anders.

Die SP-GRÜ-Fraktion ist der Meinung, dass die Beteiligung bei der SOB, Appenzellerbahnen und bei der Frauenfeld-Wil-Bahn beibehalten werden sollen. Es gibt keinen dringenden Grund diese Aktien abzustossen.

Die SP-GRÜ-Fraktion wird auf die Botschaft nicht eintreten, weil wir die Folgen der beiden eingereichten und beschlossenen Motionen, welche wegweisend waren für die Inhalte heute im Gesundheitsbereich, nicht mittragen. Wir sagen Nein zu einer Lex-Hanselmann. Wir fürchten die finanziellen Konsequenzen dieser Gesetzesänderung. Und wir sind der Ansicht, dass die Anteile der Transportunternehmungen nicht veräussert werden sollen.

Sollte Eintreten trotzdem beschlossen werden, hat die SP-GRÜ-Fraktion entsprechende Nichteintretens-Anträge bei den Gesetzesvorlagen von Spitalverbunde und Psychiatrieverbunde eingereicht.

Session des Kantonsrates vom 23. bis 25. Februar 2015
24.2.2015Wortmeldung

Transportunternehmungen (Ziff. 5.3.1, S. 27-29): Ich stelle fest, dass es bei diesen Transportunternehmen um die Organisation des öffentlichen Verkehrs geht – eine Grundaufgabe des Service Public. Man kann auch heute feststellen, dass die bisherige Verknüpfung des Kantons mit den Transportunternehmen gute Resultate gezeitigt hat. Es wäre auch möglich, dass der Kanton hier Entscheide gefällt hat im Rahmen der Sparpakete und hier auch Einfluss genommen hat auf eine kostengünstige Erledigung oder Erfüllung dieser Leistungen.

Wir haben hier einen Bereich, der sehr gut funktioniert. Wenn man jetzt noch genauer hinschaut, dann kann man im Bereich der Bahnen (SOB, Appenzellerbahnen und FW-Bahn) feststellen, dass das kein Bereich ist, der irgendwelche Konkurrenz hat, sondern es ist an sich ein Ausschnitt des öffentlichen Verkehrs, der hier in Absprache mit andern Unternehmungen die Leistungen erbringt.

Auch beim Bus kann man feststellen, dass dort wenige Anbieter sind, die ihre Leistungen erbringen. Wir hatten in den letzten Jahren eine Ausschreibung, wir hatten bei neun (neuen??) Linien Ausschreibungen, die dann auch so in Konkurrenz vergeben wurden. Man muss aber feststellen, dass es sehr wenige Anbieter sind, und die an sich meistens nicht in einer direkten Konkurrenz stehen bei den Linien, die sie bisher angeboten haben.

Unser Interesse beim öV muss sein, bei der Bahn, dass hier die Infrastruktur in Ordnung gehalten wird und à jour ist. Ich erinnere Sie an die verschiedenen Unfälle in den letzten Jahren, die es auch bei uns gegeben hat und die allenfalls auf mangelhaften Unterhalt oder die Modernisierung in den Signalbereichen zu suchen ist.

Wir haben auch Interesse, dass das Leistungsangebot wirklich konzentriert und gut erbracht wird. Das wurde bisher mit teilweise Einsitznahme von kantonalen Vertretern in diesen Gremien (Verwaltungsräte dieser Transportunternehmen) auch unterstützt.

Jetzt lesen wir, und das war wirklich eine grössere Überraschung, dass der Kanton sich daraus zurückziehen möchte und sogar die Aktien, die er hat, veräussern möchte. Das zwingt mich doch zu einigen Fragen, diese wurden teilweise auch in der vorberatenden Kommission gestellt, aber es ist wichtig, dass die Meinung der Regierung auch gegen Aussen sichtbar wird.

Ich bitte um die Beantwortung folgender Fragen:

  1. Gibt es zwingende Gründe, die für den Rückzug und die Veräusserung sprechen?

  2. Wie sehen die finanziellen Folgen aus? Was hat das für den Kanton für Folgen? Sind dieses Aktien überhaupt handelbar? Besteht Interesse?

  3. Man muss auch davon ausgehen, dass allenfalls gerade auch im Busbereich die Situation entstehen könnte, dass Konkurrenten gegenseitig so auch in den Aktienbesitz kommen und damit die Konkurrenz sogar ausgeschaltet wird. Ich denke da an die Aktien des Kantons bei der Bus Ostschweiz, wenn das zu den Postautos kommt oder beispielsweise zu Eurobus, dann haben wir das Problem, dass wir statt drei Anbieter dann noch zwei haben. Das wäre ja nicht im Sinne des Kantons, welcher Leistungen bestellt.

Ich danke Regierungsrat Würth, wenn er dazu verschiedene Ausführungen macht.

Session des Kantonsrates vom 23. bis 25. Februar 2015
24.2.2015Wortmeldung

Regierungsrat: Ich gehe einig mit Hartmann-Flawil, dass der Kanton für einen guten Service Public im öffentlichen Verkehr sorgen muss - das ist völlig unbestritten. Es muss ein guter und sicherer Service Public sein. Aber dieser Service Public ist nicht zwingend mit der Eigentümerrolle verknüpft. Wir haben in unserem Kanton etwa 25 Leistungspartner, verschiedenste Busunternehmen, verschiedenste Bahnunternehmen und bei vier ist der Kanton beteiligt. Wenn man es noch auf die Personenkilometer umrechnet, dann sind wir irgendwo bei 80 Prozent der Personenkilometer, welche in diesem Kanton erbracht werden von Unternehmen, bei denen der Kanton nicht beteiligt ist.

Das scheint mir sehr wesentlich zu sein. Wir sind hier mitten in der Diskussion von Eigner- und Bestellerrolle. Diese beiden Rollen müssen wir auseinander halten im öffentlichen Verkehr. Wenn Sie uns eine PCG-Hausaufgabe mit den Postulaten und Vorstössen mit auf den Weg geben, dann ist die Regierung klar der Meinung, dann machen wir diese Hausaufgabe konsequent und sauber. Wenn Sie nach PCG-Grundsätzen vorgehen, dann müssen Sie sich zuerst die Frage stellen, wenn Sie eine Beteiligung haben, brauchen Sie weiterhin diese Beteiligung Ja oder Nein, wenn Sie die Frage mit Ja beantworten, müssen Sie die Frage beantworten, wollen Sie weiterhin im Verwaltungsrat Einsitz nehmen, und wenn Ja, auf welcher Ebene, Regierung oder auf einer anderen Ebene.

Bei den allermeisten Beteiligungen, welche der Kanton hat, haben wir die erste Frage, ob man die Beteiligung weiterhin halten soll, mit Ja beantwortet. Im Bereich des öffentlichen Verkehrs haben wir eine differenzierte Position. Es trifft nicht zu, wie Sulzer-Wil im Eintreten erwähnt hat, dass wir bei der SOB auch eine Veräusserung anstreben. Gerade dort wollen wir die Veräusserung behalten und zwar wieso? Weil die SOB im Konzept des Bundes «SBB plus X» (??) eine wichtige Rolle spielt. Da sind wir im Einvernehmen mit dem Bund daran zu überlegen, wie dieses X in der Bahnzukunft der Schweiz gehandhabt werden soll. Darum hat es einen strategischen Grund, wieso wir die SOB-Beteiligung bis auf Weiteres halten wollen.

Die Differenzierung zwischen Eigner- und Bestellerrolle ist absolut zentral und diese beiden Rollen beissen sich im Grunde genommen. Man kann auch sagen, dass wenn Sie in einer Ausschreibungsverhandlung sind, darf es keine Rolle spielen, ob der Kanton an einer Unternehmung beteiligt ist oder nicht – darüber sind wir uns einig. Insofern ist es nicht zwingend, dass der Kanton weiterhin diese Beteiligungen behält. Es ist tatsächlich eine Frage Konsequenz beim Nachleben dieser PCG Grundsätze, wie wir damit umgehen wollen. Wir sind zur Auffassung gelangt, dass die AB-Aktien, die Frauenfeld-Wil-Bahn-Aktien, wie auch die BOS-Aktien an sich nicht mehr im Besitz des Kantons bleiben müssen. Ich darf Ihnen mitteilen, wir sind hier nicht alleine, selbst das Bundesamt für Verkehr hat letzten Sommer in der Strategie festgelegt, dass die Anteile der öffentlichen Hand an den Bahn- und Busunternehmen spürbar reduziert werden soll. Die Regierung geht nicht so weit, wir sagen, im Vordergrund stehen öffentliche Käufer. Das Bundesamt für Verkehr ist da nach ihrer Lesart auf der deutlich liberaleren Seite (das Bundesamt für Verkehr wir von einem Parteikollegen von Ihnen geleitet). Wir gehen diese Diskussion ganz emotionslos und ideologiefrei an und sehen einfach, dass wenn man die Dinge konsequent zu Ende denkt, eigentlich der Kanton aufgrund dieser Rollenkonfusion nicht mehr diese Aktien halten sollte.

Sie haben drei Fragen an mich gestellt: Gibt es zwingende Gründe? Ich kann hier festhalten, natürlich fährt jeder Zug und jeder Bus weiter, ob wir nun jetzt diese Aktien halten oder nicht - das scheint klar zu sein. Es ist aber für uns auch nicht zwingend, dass wir diese Aktien halten. Wenn wir schon PCG-Grundsätze erstellen und diesen nachleben wollen, dann haben wir gesagt, dass im Sinne einer strategischen Positionierung konsequent ist, wenn wir hier auch klar Stellung beziehen und sagen, diese Aktien sind nicht mehr zwingend beim Kanton zu halten. Aber ich sage Ihnen und ich habe es auch in der Kommission erwähnt, es gibt für uns überhaupt keinen zeitlichen Druck. Wir werden sehr sorgfältig mit diesem Thema umgehen. Wir werden auch nach Rücksprache mit den Verwaltungsräten eine Lösung und Strategie finden. Ich habe das auch Herrn Frei, welcher auf der Tribüne sitzt, gesagt, dass wir in Bezug auf die BOS-Aktien natürlich bestimmte Kriterien im Auge behalten, als erstes die Marktordnung, denn wir wollen keine Situation, die letztlich gegen die Interessen des Kantons ist, zweitens muss der Service Public einwandfrei aufrecht erhalten bleiben und drittens sollen auch volkswirtschaftliche Überlegungen eine Rolle spielen. Es gibt in den Statuten auch Vinkulierungsbestimmungen, wir sind nicht völlig frei um mit diesen Aktien einfach auf den Markt zu gehen, wir sind auch verpflichtet, mit den Verwaltungsräten hier eine sinnvolle Strategie zu finden.

Ich hoffe, ich kann Ihre Bedenken zerstreuen. Wir werden da nicht reinschiessen bei dieser Frage, aber wir haben uns auch gesagt, dass wenn der Kantonsrat von uns in dieser PCG-Geschichte einen Stellungsbezug will, dann ist mit Bezug auf den öffentlichen Verkehr eigentlich folgerichtig, dass wir vom Grundsatz ausgehen, dass diese Aktien nicht mehr zwingend beim Kanton bleiben müssen.

Session des Kantonsrates vom 23. bis 25. Februar 2015
24.2.2015Wortmeldung

Ziff. 5.1 Besetzung der strategischen Leitungsorgane, Grundlagen:

Ziff. 5.2.7 und 8 Besetzung der strategischen Leitungsorgane, Überprüfung der kantonalen öffentlich-rechtlichen Anstalten und Stiftungen, Spitalverbunde / Psychiatrieverbunde:

Ich danke der Regierung für die sorgfältige Auslegeordnung der Vor- und Nachteile einer Einsitznahme der Vorsteherin oder des Vorstehers des zuständigen Departementes. Die Balance zwischen unternehmerischer und organisatorischer Autonomie und politischer Steuerung wird darin gute dargelegt. In diesem Abschnitt wird auf die Bedeutung hingewiesen, die einer Organisation zukommt, die öffentliche Aufgaben erfüllt, wenn ein Mitglied der Regierung im strategischen Leitungsorgan Einsitz nimmt.

Bei der Gefahr von Interessenskollisionen werden namentlich Aktiengesellschaften erwähnt; aber dass auch da ein Abwägen notwendig ist.

Unter 5.2.7 und 5.2.8 werden wie bei allen Beteiligungen die Umsetzung der Vor- und Nachteile aufgezählt. Da wird ersichtlich, dass eigentlich alle Voraussetzungen gegeben wären, dass die Leitung der Spitalverbunde und Psychiatrieverbunde durch die Departementsvorsteherin ausgeführt wird.

Als einziger Punkt, der dagegen spricht sind die beiden überwiesenen Motionen aufgeführt.

Ist es nicht unvernünftig einen Entscheid zu fällen, bevor die Auslegeordnung bekannt ist? Man kann ja jederzeit klüger werden und auf den damaligen Entscheid zurückkommen – aber bitte, bevor alles Geschirr zerschlagen ist. Beim II. Nachtrag zum Gesetz über die Spitalverbunde und beim Nachtrag zum Gesetz über die Psychiatrieverbunde haben wir die Möglichkeit auf das Thema zurück zu kommen, dieses Mal in Kenntnis der ausführlichen Auslegeordnung.

Was mir in diesem Kapitel fehlt, sind die drohenden Konsequenzen, sollte es doch zu einem Wechsel führen, wenn all die aufgeführten Vorteile nicht mehr zum Tragen kommen. Auch fehlen jegliche finanziellen Konsequenzen.

Session des Kantonsrates vom 23. bis 25. Februar 2015