Geschäft: Kantonsratsbeschluss über den Nachtragskredit für Förderbeiträge nach Gemeindevereinigungsgesetz

Übersicht
KomiteeKantonsrat
Nummer38.14.01
TitelKantonsratsbeschluss über den Nachtragskredit für Förderbeiträge nach Gemeindevereinigungsgesetz
ArtKR Verwaltungsgeschäft
ThemaFinanzen, Regalien, Unternehmungen, Feuerschutz
FederführungDepartement des Innern
Eröffnung5.8.2014
Abschluss25.11.2014
Letze Änderung9.12.2021
vertraulichNein
öffentlichJa
dringendNein
Dokumente
PubliziertTypTitelDatei
AntragKommissionsbestellung vom 15. September 2014
BotschaftBotschaft und Entwurf der Regierung vom 12. August 2014
Beteiligungen
DatumAkteurTitelLetze Änderung
1.8.2019Gremium19.1.2023
Abstimmungen
DatumTitelResultatöffentlich
JaBedeutungNeinBedeutungAbsent / Enthaltung
25.11.2014Gesamtabstimmung88Zustimmung1Ablehnung31
Statements
DatumTypWortlautSession
25.11.2014Wortmeldung

Präsident der Finanzkommission: Auf die Vorlage ist einzutreten.

Die Finanzkommission hat an ihrer Sitzung vom 5. und 6. November 2014 auch dieses Geschäft behandelt. Gemäss Botschaft beruht der Nachtragskredit für die einzelnen Projekte auf einer gesicherten Grundlage, da die Gegenparteien mit den ausgehandelten Beiträgen einverstanden sind. Die vorgelegten Projekte betreffen Schulgemeinden und haben eine nachhaltige Wirkung in Bezug auf die Strukturbereinigung im Schulbereich.

Bei den Förderbeiträgen wird zwischen vier Kategorien unterschieden: Entschuldungsbeiträge, Beiträge an fusionsbedingten Mehraufwand, Startbeitrag und Projektbeiträge. Im Kantonsratsbeschluss geht es um zwei neue Einheitsgemeinden. Zum einen entsteht aus der Primarschulgemeinde Gähwil und der Primarschulgemeinde Kirchberg die Einheitsgemeinde Kirchberg mit einem Nachtragskreditbedarf von 295'000 Franken. Zum andern die Inkorporation der Primarschulgemeinden Lenggenwil, Niederhelfenschwil und Zuckenried in die politische Gemeinde Niederhelfenschwil zur Einheitsgemeinde Niederhelfenschwil mit einem Bedarf von 125'500 Franken.

Entschuldungsbeiträge werden der Gemeinde Kirchberg und der Gemeinde Niederhelfenschwil gewährt, an die anderen Gemeinden werden keine Entschuldungsbeiträge ausgerichtet. Startbeiträge sind bei beiden neuen Einheitsgemeinden nicht vorgesehen, ein Projektbeitrag wurde lediglich der Einheitsgemeinde Niederhelfenschwil ausgerichtet. Somit fallen die Förderbeiträge wesentlich beim vereinigungsbedingten Mehraufwand an, welcher zulasten der Verwaltungsrechnung 2014 als Nachtragskredit dem Konto 3150.360 Amt für Gemeinden belastet wird. Zur Deckung des Nachtragskredits erfolgt eine Entnahme aus dem besonderen Eigenkapital in der Höhe von 420'500 Franken.

Die Mitglieder der Finanzkommission stimmten diesem Nachtragskredit (38.14.01 «Förderbeiträge nach Gemeindevereinigungsgesetz 38.14.01») mit der Entnahme von höchstens 420'500 Franken aus dem besonderen Eigenkapital bei einer Abwesenheit einstimmig zu.

Ich bitte Sie im Namen der Finanzkommission, auf diesen Nachtragskredit ebenfalls einzutreten und die Anträge der Regierung Ziff. 1 bis 3 gutzuheissen.

Session des Kantonsrates vom 24. bis 26. November 2014
25.11.2014Wortmeldung

Ratspräsident: Das Präsidium sieht keine Eintretensdiskussion vor.

Session des Kantonsrates vom 24. bis 26. November 2014