Geschäft: X. Nachtrag zum Kantonsratsbeschluss über den Kantonsstrassenplan

Übersicht
KomiteeKantonsrat
Nummer28.14.02
TitelX. Nachtrag zum Kantonsratsbeschluss über den Kantonsstrassenplan
ArtKR Verwaltungsgeschäft
ThemaVerkehr, Bau, Energie, Gewässer
FederführungBau- und Umweltdepartement
Eröffnung6.8.2014
Abschluss24.11.2014
Letze Änderung9.12.2021
vertraulichNein
öffentlichJa
dringendNein
Dokumente
PubliziertTypTitelDatei
ProtokollProtokoll der vorberatenden Kommission vom 30. Oktober 2014
BotschaftBotschaft und Entwurf der Regierung vom 12. August 2014
AntragKommissionsbestellung vom 15. September 2014
ErlassIn der Gesetzessammlung veröffentlicht im Januar 2015
MitgliederlisteAktuelle Mitgliederliste
Beteiligungen
DatumAkteurTitelLetze Änderung
1.8.2019Gremium19.1.2023
Abstimmungen
DatumTitelResultatöffentlich
JaBedeutungNeinBedeutungAbsent / Enthaltung
24.11.2014Gesamtabstimmung100Zustimmung0Ablehnung20
Statements
DatumTypWortlautSession
24.11.2014Wortmeldung

Präsident der vorberatenden Kommission: Die vorberatende Kommission über den X. Nachtrag zum Kantonsratsbeschluss über den Kantonsstrassenplan tagte am 30. Oktober 2014.

Als Referenten waren anwesend:

  • Regierungsrat Haag, Vorsteher des Baudepartementes;

  • Norbert Matti, Leiter Nationalstrassengebiet VI;

  • Rudolf Schlatter, Strasseninspektor;

  • Dölf Gmür, Leiter Rechtsdienst Tiefbauamt.

In dieser Besetzung wurde die vorberatende Kommission über die Strassenfinanzierung auf Bundesebene informiert und die Zukunftsperspektiven dazu. Die Organisation, Betrieb und Unterhalt von Nationalstrassen organisiert über Leistungsauftrag. Schon bald zeichnete sich die «Gretchenfrage» ab, die Frage lautete: «Müssen wir, oder müssen wir nicht?». Gemeint ist, den Strassenplan entsprechend anpassen und die beiden Autobahnteilstücke Zubringer Arbon und Zubringer Schmerikon ins kantonale Strassennetz aufnehmen. Nach der Abstimmung über die Autobahnvignette, wo der Bund auch den Netzbeschluss und den Einbezug der genannten Strassenstücke daran angeknüpft hat, nach dieser Abstimmung, die das Volk abgelehnt hat, ist die Ausgangslage klar, gemäss Art. 5 des Strassengesetzes in St.Gallen sind Autobahnen und Autostrassen, Kantonsstrassen erster Klasse. Darüber hat man beraten und sich auch Szenarien ausgedacht, wie es aussehen würde, wenn man den Beschluss nicht umsetzt. Das Resultat ist einfach, es würde sich dann um eine Privatstrasse handeln in kantonalem Eigentum und diese Rechtsunsicherheit wollte die vorberatende Kommission dann nicht anstehen lassen und kam zum Schluss, die Vorlage mit 15:0 Stimmen gutzuheissen.

Session des Kantonsrates vom 24. bis 26. November 2014
24.11.2014Wortmeldung

Ratspräsident: stellt Eintreten auf die Vorlage fest.

Session des Kantonsrates vom 24. bis 26. November 2014
24.11.2014Wortmeldung

Ratspräsident: Das Präsidium sieht keine Eintretensdiskussion vor.

Session des Kantonsrates vom 24. bis 26. November 2014