Geschäft: Kantonsratsbeschluss über die Verlängerung des Darlehensvertrags mit der Schweizerischen Südostbahn AG (Titel der Botschaft: Darlehensfinanzierung der Schweizerischen Südostbahn AG)

Übersicht
KomiteeKantonsrat
Nummer37.14.02
TitelKantonsratsbeschluss über die Verlängerung des Darlehensvertrags mit der Schweizerischen Südostbahn AG (Titel der Botschaft: Darlehensfinanzierung der Schweizerischen Südostbahn AG)
ArtKR Verwaltungsgeschäft
ThemaVerkehr, Bau, Energie, Gewässer
FederführungVolkswirtschaftsdepartement
Eröffnung10.7.2014
Abschluss24.11.2014
Letze Änderung9.12.2021
vertraulichNein
öffentlichJa
dringendNein
Dokumente
PubliziertTypTitelDatei
AntragKommissionsbestellung vom 15. September 2014
BotschaftBotschaft und Entwürfe der Regierung vom 24. Juni 2014
Beteiligungen
DatumAkteurTitelLetze Änderung
1.8.2019Gremium19.1.2023
Abstimmungen
DatumTitelResultatöffentlich
JaBedeutungNeinBedeutungAbsent / Enthaltung
24.11.2014Gesamtabstimmung95Zustimmung0Ablehnung25
Statements
DatumTypWortlautSession
24.11.2014Wortmeldung

Ratspräsident: stellt Eintreten auf die Vorlage fest.

Session des Kantonsrates vom 24. bis 26. November 2014
24.11.2014Wortmeldung

Ratspräsident: Das Präsidium sieht keine Eintretensdiskussion vor.

Session des Kantonsrates vom 24. bis 26. November 2014
24.11.2014Wortmeldung

Präsident der Finanzkommission: 1899 wurde die damalige BT gegründet und der Kanton St.Gallen beteiligte sich 1901 mit einem Aktienkapital von 5 Mio. Franken. 1942 wurde die BT wegen hohen Zinsschulden mit Bundeshilfe komplett saniert. Die Zinsschulden beim Kanton wurden in Darlehen umgewandelt. Wegen weiterhin schlechten Betriebsergebnissen konnte die BT keine Rückzahlungen erbringen und seit dem Jahr 1951 beträgt das Darlehen 14,2 Mio. Franken. Ab 1956 wurde es auch nicht mehr verzinst. 1979 wurde der Darlehensvertrag über die 14,2 Mio. Franken bis 1989 verlängert und 1990 verlängerte der Grosse Rat nochmals bis zum 31. Dezember 2004. 2002 ersuchte die SOB um einen Erlass des Darlehens, immer noch in der Höhe von 14,2 Mio. Franken. 2005 beschloss der Kantonsrat, den Darlehensvertrag bis am 31. Dezember 2014 zu verlängern und verpflichtete die SOB zur jährlichen Teilrückzahlung von Fr. 100'000.–. In der Zwischenzeit wurden in den neun Jahren Fr. 900'000.– zurückbezahlt und die restlichen 13,3 Mio. Franken würden Ende 2014, also Ende des nächsten Monats, zur Rückzahlung fällig. Die SOB hat nun die Regierung um eine weitere Verlängerung des Darlehens bis Ende 2024 ersucht, mit einer jährlichen Teilrückzahlung von Fr. 100'000.–. Die Regierung ersucht deshalb den Kantonsrat um eine Ermächtigung, diesen Darlehensvertrag so zu verlängern. Die Mitglieder der Finanzkommission stimmten dem Kantonsratsbeschluss 37.14.02 einstimmig zu. Ich bitte Sie deshalb im Namen der Finanzkommission, einzutreten und diesem Beschluss ebenfalls zuzustimmen.

Session des Kantonsrates vom 24. bis 26. November 2014