Geschäft: VIII. Nachtrag zum Ergänzungsleistungsgesetz [Titel der Botschaft: Entlastungsprogramm 2013: Umsetzung (Sammelvorlage 2)]

Übersicht
KomiteeKantonsrat
Nummer22.14.04C
TitelVIII. Nachtrag zum Ergänzungsleistungsgesetz [Titel der Botschaft: Entlastungsprogramm 2013: Umsetzung (Sammelvorlage 2)]
ArtKR Gesetzgebungsgeschäft
ThemaGesundheitspflege, Sozialversicherung, Sozialhilfe
FederführungDepartement des Innern
Eröffnung11.7.2014
Abschlusspendent
Letze Änderung9.12.2021
vertraulichNein
öffentlichJa
dringendNein
Dokumente
PubliziertTypTitelDatei
AntragAntrag der Redaktionskommission vom 23. Februar 2015
AntragAntrag der SP-GRÜ-Fraktion zu Abschnitt II und III vom 24. November 2014
AntragAnträge der vorberatenden Kommission vom 7. November 2014
ErlassIn der Gesetzessammlung veröffentlicht im November 2015
Dokumenten AttrappeDokumentenattrappe zur Sammelvorlage
ErlassErgebnis der 1. Lesung vom 26. November 2014
ErlassReferendumsvorlage vom 25. Februar 2015
ProtokollauszugFestlegung des Vollzugsbeginns der Aufhebung von Art. 12 und Art. 15 Abs. 3
ProtokollauszugFeststellung der Rechtsgültigkeit und Festlegung des Vollzugsbeginns
Beteiligungen
DatumAkteurTitelLetze Änderung
1.8.2019Gremium19.1.2023
Abstimmungen
DatumTitelResultatöffentlich
JaBedeutungNeinBedeutungAbsent / Enthaltung
26.11.2014Abschnitt II und III80Antrag der vorberatenden Kommission27Eventualantrag SP-GRÜ-Fraktion13
26.11.2014Eintreten83Zustimmung23Ablehnung14
25.2.2015Schlussabstimmung82Zustimmung24Ablehnung14
Statements
DatumTypWortlautSession
26.11.2014Wortmeldung

(im Namen der SVP-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten.

Die SVP-Fraktion unterstützt die Massnahme E16 aus dem Entlastungspaket 2013. Sie ist sich bewusst, dass die Streichung der ausserordentlichen Ergänzungsleistungen (AEL) ein emotionales Thema ist. Es trifft Bürgerinnen und Bürger in unserem Kanton, die finanziell nicht auf Rosen gebettet sind. Die ausserordentlichen Ergänzungsleistungen bekommen AHV und lV-Bezüger, deren Auslagen für Wohnungsmietzinsen einen definierten Höchstbetrag übersteigen. Dies ist soweit richtig und sozial. Nun hat Bundesbern aber angekündigt, dass auf eidgenössischer Ebene diese Ansätze erhöht werden. Somit ist diese angekündigte Sparmassnahme eigentlich nur eine logische Folge von einer Anpassung auf eidgenössischer Ebene. Wenn in Zukunft der Bund höhere Beiträge an die Wohnungsmieten von Betroffenen ausbezahlt, muss der Kanton diese Beiträge nicht mehr zusätzlich ergänzen. Durch diese Sparmassnahme drohen die Linken Parteien und einige Behindertenverbände bereits wieder mit dem Referendum. Diese Aussagen hat auch die Regierung in der Ausarbeitung dieser Botschaft geprägt. Entgegen der damaligen Sparmassnahme wurden in der Zwischenzeit noch Übergangsfristen eingebaut. Die vorberatende Kommission hat diese Übergangsfristen nochmals zu Gunsten der Betroffenen verbessert. Wir haben somit einen guten Kompromis vorliegen. Die erste Folge ist, dass der Spareffekt für den Kanton verspätet und in der Summe tiefer ausfällt. Die zweite Folge ist, dass aus unserer Sicht jetzt eine Massnahme präsentiert wird, die für die Betroffenen gut vertretbar ist. Ich bitte Sie im Namen der SVP-Fraktion auf diese Vorlage einzutreten.

Session des Kantonsrates vom 24. bis 26. November 2014
26.11.2014Wortmeldung

(im Namen der CVP-EVP-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten. Den Anträgen der vorberatenden Kommission ist zuzustimmen.

Die Meinung unserer Fraktion hat sich seit der Beratung des Entlastungspaketes nicht geändert. Die CVP-EVP-Fraktion will die ausserordentliche Ergänzungsleistung für AHV- und IV-Bezüger abschaffen. Als Kanton stehen mir beim interkantonalen Vergleich in Bezug auf die Unterstützung von AHV- und IV-Bezügern mit den Zuschüssen für die Mietzinsen sehr gut da. Im Besonderen unter dem Aspekt, dass wir ein sehr tiefes und unterdurchschnittliches Mietzinsniveau in unserem Kanton haben. Die Limiten von Fr. 1667.- bei Mehrpersonenhaushalten und Fr. 1457.- bei Einzelpersonen sind grosszügig. Ich möchte sagen, in den ländlichen Gebieten sehr komfortabel und in den städtischen Gebieten sehr gut. Wenn die Streichung der ausserordentlichen Ergänzungsleistung als unseriös und unsozial bezeichnet wird, ist es falsch. Ich möchte Ihnen zu bedenken geben. Wieviele hart arbeitende Einzelpersonen mit Einkommen unter Fr. 4'000.- können sich nur eine einfache Bleibe leisten? Der Mietzins von Fr. 1'457.- ist da in weiter Ferne. Wie viele Familien mit tiefen Einkommen können sich einen Mietzins von Fr.1'000.- kaum leisten. Die Fr. 1'657.- wären reines Wunschdenken. Handlungsbedarf ist angezeigt. Die vorberatende Kommission schlägt uns vor, die ausserordentliche Ergänzungsleistungen für Neuberechtigte ab 2016 nicht mehr zu gewähren. Für alle Berechtigten soll mit der Streichung zugewartet werden bis die neue Bundeslösung in Kraft tritt. Die Bundeslösung für die Ergänzungsleistung hat den besonderen Vorteil, dass die Mietzinsmaxima erhöht werden und erst noch nach den unterschiedlichen Niveaus der einzelnen Regionen differenziert werden. Mit der Unterstützung des Antrages der vorberatenden Kommission unterstützen wir eine faire, gerechte und sozial-verträgliche Lösung.

Session des Kantonsrates vom 24. bis 26. November 2014
26.11.2014Wortmeldung

beantragt im Namen der SP-GRÜ-Fraktion Nichteintreten und eventualiter, für den Fall, dass der Kantonsrat auf die Vorlage eintritt, Abschnitt II zu streichen,

Abschnitt III Bst. a wie folgt zu formulieren: «die Aufhebung von Art. 5 bis 7 zum Zeitpunkt der Erhöhung der als anrechenbar geltenden Mietzinsmaxima nach Art. 10 Abs. 1 Bst. b des eidgenössischen Ergänzungsleistungsgesetzes vom 6. Oktober 2006;» und in Bst. c am Entwurf der Regierung festzuhalten.

Ich spreche im Namen der SP-GRÜ-Fraktion. Wir lehnen Eintreten auf diese Vorlage ab, und zwar aus folgendem Grund: Uns geht es um die

neuen AEL-Bezügerinnen und -Bezüger ab 1. Januar 2016, die kein Anrecht mehr auf AEL erhalten sollen. Das ist für uns eine unzulässige Ungleichstellung oder Ungleichbehandlung, die wir so nicht mittragen können. Für die bisherigen AEL-Bezügerinnen und -Bezüger hat die vorberatende Kommission eine gute Lösung gefunden, die finden wir auch sehr sauber. Die Kommissionspräsidentin hat ja diese Lösung vorgestellt, für die bisherigen Bezügerinnen und Bezüger gibt es keine Änderung bis die Bundesgesetzgebung mit den höheren anrechenbaren Mietzinsmaxima in Kraft tritt. In der Tat, ab dann bräuchte es im Kanton St.Gallen wirklich keine AEL mehr, da sind auch wir damit einverstanden. Wir sehen nicht ein, warum diese Lösung nicht für alle AEL-Bezügerinnen und -Bezüger gelten sollen. Das heisst auch für diejenigen, die erst nach dem 1. Januar 2016 nach der bisherigen Gesetzgebung AEL-berechtigt sind? Zu Details kann ich dann vielleicht eingehen, wenn der Rat dann trotzdem eintritt bei der Spezialdiskussion. Ich betone nochmals: Aus unserer Sicht ist das eine unzulässige Ungleichbehandlung. Die Einsparungen von rund 1 bis 2 Millionen Franken pro Jahr, die ja viel kleiner als die ursprünglich vorgesehenen Einsparungen durch die Streichung der AEL, die rechtfertigen eine solche Ungleichbehandlung nicht. Die grossen Sparbeträge kommen dann, sobald die Bundeslösung mit den erhöhten Mietzinsmaxima in Kraft tritt. Da sind wir dann auf dafür. Da wird ja mit etwa 7 Millionen Franken gerechnet und das ist auch richtig so. Für uns ist diese Ungleichbehandlung stossen. Diese Vorlage ist referendumsfähig. Die Verbände (pro infirmis, procap, Pro Senectute) verfolgen genau, was der Kantonsrat beschliesst. Allenfalls, wenn sie es für richtig halten, sind sie bereit, sich für die Leute einzusetzen, die sie vertreten. Ich bitte Sie, Eintreten auf diese Vorlage abzulehnen.

Session des Kantonsrates vom 24. bis 26. November 2014
26.11.2014Wortmeldung

Eventualantrag.

Vielleicht kann ich da noch einige Argumente für unseren Eventualantrag anbringen. Es wird immer wieder verglichen mit der Lösung bei den Pensionskassen, das war ja schon in der Kommissionssitzung so. Aber aus unserer Sicht ist dieser Vergleich nicht ganz zulässig. Denn diese möglichen AEL-Bezüger ab 1. Januar 2016, da weiss ich nicht, ob Sie da schon jetzt informiert sind über die zukünftige Streichung von AEL. Ich denke, Sie werden wahrscheinlich dann einfach überrollt werden, wenn Sie EL-Bezüger sind und merken, ah, da gäbe es noch eigentlich AEL oder was auch immer... Jedenfalls: Wenn Sie dann im Jahr 2016 AEL-berechtigt werden und feststellen müssen, oh, Sie müssten doch noch eine billigere Wohnung nehmen... Und wenn Sie dann etwas später feststellen müssen, aha, jetzt gibt es diese Bundeslösung und Sie hätten doch in der bisherigen Wohnung bleiben können, dann ist das sehr frustrierend. Das passiert bei den Pensionskassenbezügen nicht. Da kann man sich schon, wenn man noch nicht 58 ist darauf einstellen, was dann auf einen zukommt und ich denke, sehr viele können da schon ein bisschen ein Polster sich ansparen oder sich wirklich darauf einstellen, sie haben ja noch einige Jahre Zeit. Ich sehe das bei diesen AEL-Bezügern, bei diesen zukünftigen AEL-Bezügern nicht. Es kommt dazu, dass das wahrscheinlich zu einem grossen Teil Leute sind, die auch eine altersgerechte Wohnung brauchen. Das heisst, sie müssen sehen, dass der Zugang zum Haus einigermassen Rollator-zugänglich ist, ich spreche nur vom Rollator, nicht von Rollstühlen, das wäre dann nochmals ein anderes Kapitel. Auch in der Wohnung sollte alles mit Rollator zugänglich sein, einen Lift sollte es vielleicht im Haus haben... Da bin ich nicht so ganz sicher, ob man dann im tiefen Mitzinssegment wirklich eine genügende Auswahl an Wohnungen hat. Und das Problem stellt sich vor allem bei den Mehrpersonenhaushalten in städtischen Gebieten. Wir haben ja gehört, in städtischen Gebieten sind des doch etwa 75 Prozent. Nicht alle davon sind Mehrpersonenhaushalte, aber trotzdem. Es wäre eine saubere Lösung. Und noch ein anderer Punkt, der mit den Pensionskassen nicht übereinstimmt: Bei der Pensionskasse ist es ein bleibender Wechsel, ein Systemwechsel und hier gibt es noch ein Hick-Hack, weil nachher die Bundeslösung kommt, die ja zum Teil sehr ähnlich wie die heutige AEL-Lösung im Kanton St.Gallen ist. Das wäre eine vorübergehende Schlechterstellung und dann wieder eine Lösung, die wir akzeptieren können. Ich betone noch einmal: Die SP-GRÜ-Fraktion unterstützt die Streichung der AEL sobald die Bundesgesetzgebung in Kraft ist. Das drückt unser Eventual-Antrag aus. Aber er verhindert diese Ungleichbehandlung, die aus unserer Sicht unzulässig ist. Ich bitte Sie, unseren Eventualantrag zu unterstützen.

Session des Kantonsrates vom 24. bis 26. November 2014
26.11.2014Wortmeldung

Regierungsrat: Auf die Vorlage ist einzutreten.

Wir sprechen hier von einem Systemwechsel der ausserordentlichen Ergänzungsleistung. Ich überreisse kurz warum und wie. Warum? Es handelt sich hier um eine exclusive Lösung, die nur wenige andere Kantone auch kennen. Solche Zuschüsse auf das Mietzinsmaximun des Bundes gibt es z.B. im Kanton Zürich, Bern, Zug, Basel-Stadt, Waadt und Genf. Dort verzeichnet man hohe Mieten, auch hohe Immobilien-Preise. Aber in St.Gallen haben wir den zweitniedrigsten durchschnittlichen Mietpreis und zugleich die höchste Lehrwohnungsziffer, wenn man diese Kantone als Vergleich hernimmt. Der Nachtrag wird ausserdem nötig, da der Bund eine Erhöhung der Mietzinsmaxima vermutlich per 2017 angekündigt hat. Die Vernehmlassung ist bereits gelaufen. Den VIII. Nachtrag zum Ergänzungsleistungsgesetz dürfen Sie bitte nicht verwechseln mit dem gescheiterten VI. Nachtrag. Es ging dort um die EL und nicht um die ausserordentliche. Es ging um Personen, die im Spital oder im Heim leben. Also die Behindertenorganisationen stellen sich hinter jene. Es geht um Leute, die zu Hause wohnen, als die Miete selbst bezahlen. Nun, Menschen, die zu Hause Leben, wer ist das? Wieviele sind das? Es sind 60 Prozent Alleinstehende, 2136 Personen per Februar 2014. Es sind 23 Prozent Ehepaare, das sind 814. Und es sind 17 Prozent Familien, nämlich 612. Das gibt insgesamt 3'564 Personen, oder es sind 0,7 Prozent unserer Bevölkerung. Der Bund schlägt nun drei Kategorien vor. Nämlich einmal für die Grosszentren, solche gibt es nicht im Kanton St.Gallen. Für die Stadt: Dort leben nach diesem Ansatz 74,6 Prozent unserer AEL-Bezüger. Und fürs Land: Dort Leben in unserem Kanton 25,4 Prozent. Neu würde das also so sein, dass Alleinstehende nicht mehr, wie vom Bund ursprünglich 1'100 sondern 1'200 Franken bekommen, wenn sie auf dem Land leben, und 1'290 Franken, wenn sie in der Stadt leben. Das wären dann eben die 74 Prozent der Betroffenen. Bei Ehepaaren ist der jetzige Mietzinsmaxima auf 1'250 angesetzt. Der wird neu 1'450 Franken sein auf dem Land, und 1'515 in der Stadt. Nur im Vergleich: Mit unserer heutigen AEL wäre er für Ehepaare bei 1'667 Franken. Wir sind also im städtischen Gebiet, was 74 Prozent der Leute betrifft, gar nicht mehr weit entfernt. Bei Familien ab vier Personen ist der vom Bund bei 1'250 Franken. Er soll neu auf 1'700 im Land und 1'765 in der Stadt betreffen. Dort übersteigt der Bund die heutige AEL. Die heutige Lösung der AEL ist auch dort, nämlich bei 1'667 Franken. Mit anderen Worten: Familien, die heute AEL beziehen, fahren mit der Bundeslösung noch besser. Wie wollen wir nun das umsetzen, nämlich per 1.1.2016 keine neuen Fälle aufnehmen? Und zum Zeitpunkt der Erhöhung der Mietzinsmaxima durch den Bund eine Aufhebung? Wie gesagt, vermutlich 2017. Die Entlastung, das hat die Kommissionspräsidentin genannt, wird zwar später wirksam. Aber wir riskieren damit keine Härtefälle. Wir riskieren auch nicht einen Boomerang. Denn wenn wir nichts täten, würde eine Erhöhung der Mietzinsmaxima durch den Bund bewirken, dass wir auf diese erhöhten Beträge nochmal einen Drittel aufzahlen. Dann würde das extrem hohe Kosten für den Kanton auslösen. Es ist übrigens nicht neu, dass ein Besitzstand gewährt wird. Z.B. bei der Pensionskassenlösung für unsere Angestellten ab 58 ist auch ein Besitzstand angesagt. Dort hat niemand geschrien, es sei unzuässig, es sein eine Ungleichbehandlung und man solle dort eine andere Lösung treffen. Es ist für Leute, die neu eintreten keine Kürzung. Denn Leute, die neu eintreten, können sich nach den heutigen Mietzinsen einstellen. Daher ist die Kommissionslösung eine faire Lösung. Ich danke, wenn Sie das in der Diskussion jetzt zur Kenntnis nehmen.

Session des Kantonsrates vom 24. bis 26. November 2014
26.11.2014Wortmeldung

Präsidentin der vorberatenden Kommission:

Dem Antrag auf dem gelben Blatt wurde in der Kommission mit 12:3 Stimmen zugestimmt.

Session des Kantonsrates vom 24. bis 26. November 2014
26.11.2014Wortmeldung

Ratspräsident: Die Vorlage ist in 1. Lesung durchberaten und geht zur Vorbereitung der 2. Lesung zurück an die vorberatende Kommission.

Session des Kantonsrates vom 24. bis 26. November 2014
26.11.2014Wortmeldung

Präsidentin der vorberatenden Kommission: Den Anträgen der vorberatenden Kommission ist zuzustimmen.

Der Kanton St.Gallen gewährt ausserordentliche Ergänzungsleistungen (AEL), wenn Bezüger von bundesrechtlichen Ergänzungsleistungen höhere Ausgaben beim Mietzins geltend machen können. Der Kantonsrat hat sich im Rahmen des Entlastungsprogramms 2013 für die Streichung der AEL entschieden, da der Bund eine Erhöhung der Mietzinsmaxima bei den ordentlichen Ergänzungsleistungen prüft. Um den Betroffenen einen zeitlichen Vorlauf zu gewähren, sollen laut Regierungsvorschlag erst ab dem 1. Januar 2016 keine neuen AEL mehr gezahlt und ab 2018 sollen auch die bisherigen Bezüger keine AEL mehr bekommen. Die Kommission beantragt nun dem Kantonsrat, solange auf die Streichung von AEL für bisherige Bezügerinnen und Bezüger zu verzichten, bis die Bundeslösung mit den erhöhten Mietzinsmaxima in Kraft ist. Ab 2016 sollen neue Bezüger wie auch im Vorschlag der Regierung, keine AEL mehr erhalten. Durch diese Anpassungen hängt die Entwicklung der Entlastung ab 2018 vom Zeitpunkt des lnkrafttretens der Bundeslösung ab. Im 2016 reduziert sich die Entlastung gegenüber der Regierungslösung um 0,3 Mio. Franken und im 2017 um 1,2 Mio. Franken. Die Entlastung liegt im 2016 bei 0,8 Mio. Franken und im 2017 bei 1,5 Mio. Franken. Ein abgeschwächter Antrag, wonach ausserordentliche Ergänzungsleistungen bezogen werden können bis zu einer Erhöhung der als anrechenbar geltenden Mietzinsmaxima des Bundes, das heisst, nichts zu verändern und die Bundeslösung abzuwarten, wurde mit 3:12 Stimmen abgelehnt Die vorberatende Kommission beantragt dem Kantonsrat, auf den VIII. Nachtrag zum Ergänzungsleistungsgesetz mit 12:3, bei 0 Enthaltungen einzutreten und den Anträgen der vorberatenden Kommission zuzustimmen.

Session des Kantonsrates vom 24. bis 26. November 2014
26.11.2014Wortmeldung

(im Namen der GLP/BDP-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten. Den Anträgen der vorberatenden Kommission ist zuzustimmen.

Die GLP/BDP-Fraktion unterstütz den Kompromiss der vorberatenden Kommission, dass so lange auf die Streichung der ausserordentlichen Ergänzungsleistungen verzichtet wird, bis die Bundeslösung mit dem erhöhten Mietzinsmaxima in Kraft tritt. Und dass erst ab Januar 2016 keine neuen ausserordentlichen Ergänzungsleistungen mehr bezahlt werden. Die Entlastung des Staatshaushaltes wird dadurch zwar resultiert. Aber wir sagen uns: Lieber den Spatz in der Hand als die Taube auf dem Dach. Der soziale Frieden soll uns schliesslich auch etwas Wert sein.

Session des Kantonsrates vom 24. bis 26. November 2014