Geschäft: XI. Nachtrag zum Steuergesetz [Titel der Botschaft: Entlastungsprogramm 2013: Umsetzung (Sammelvorlage 2)]
Komitee | Kantonsrat |
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Nummer | 22.14.04D |
Titel | XI. Nachtrag zum Steuergesetz [Titel der Botschaft: Entlastungsprogramm 2013: Umsetzung (Sammelvorlage 2)] |
Art | KR Gesetzgebungsgeschäft |
Thema | Finanzen, Regalien, Unternehmungen, Feuerschutz |
Federführung | Finanzdepartement |
Eröffnung | 11.7.2014 |
Abschluss | 1.1.2016 |
Letze Änderung | 9.12.2021 |
vertraulich | Nein |
öffentlich | Ja |
dringend | Nein |
Publiziert | Typ | Titel | Datei |
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2.8.2019 | Antrag | Anträge Steiner-Kaltbrunn zu Art. 39 vom 24. November 2014 | |
2.8.2019 | Dokumenten Attrappe | Dokumentenattrappe zur Sammelvorlage | |
2.8.2019 | Antrag | Antrag der SVP-Fraktion vom 24. November 2014 | |
2.8.2019 | Erlass | In der Gesetzessammlung veröffentlicht im November 2015 | |
2.8.2019 | Erlass | Ergebnis der 1. Lesung vom 26. November 2014 | |
2.8.2019 | Erlass | Referendumsvorlage vom 25. Februar 2015 | |
2.8.2019 | Antrag | Anträge der vorberatenden Kommission vom 7. November 2014 | |
2.8.2019 | Erlass | Festlegung des Vollzugsbeginns vom 8. Dezember 2015 | |
2.8.2019 | Botschaft | Erläuternder Bericht für die Volksabstimmung vom 15. November 2015 |
Datum | Akteur | Titel | Letze Änderung |
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1.8.2019 | Gremium | Beteiligung - 22.14.04 A-D voKo Entlastungsprogramm 2013: Umsetzung (Sammelvorlage 2) | 19.1.2023 |
Datum | Titel | Resultat | öffentlich | ||||
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Ja | Bedeutung | Nein | Bedeutung | Absent / Enthaltung | |||
26.11.2014 | Art. 39 | 73 | Antrag der vorberatenden Kommission | 31 | Antrag Steiner-Kaltbrunn | 16 | |
26.11.2014 | Eintreten | 72 | Zustimmung | 38 | Ablehnung | 10 | |
25.2.2015 | Ratsreferendum | 34 | Zustimmung | 71 | Ablehnung | 15 | |
25.2.2015 | Schlussabstimmung | 73 | Zustimmung | 34 | Ablehnung | 13 |
Datum | Typ | Wortlaut | Session |
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26.11.2014 | Wortmeldung | Dem Antrag der SVP-Fraktion ist zuzustimmen. Ich möchte an Sie persönlich, Regierungsrat Benedikt Würth, eine Einladung aussprechen und bitte nehmen Sie alle Ihre Regierungskollegen und vielleicht sonst noch jemanden, der Sie begleitet, mit. Ich möchte, dass Sie mich von meinem Wohnort zum ersten möglichen ÖV-Anschluss begleiten. Ich bitte Sie, vorsätzlich jetzt schon, nehmen Sie die Wanderschuhe mit, denn ich möchte verhindern, dass Sie dann in St.Gallen ankommen, mit verschmierten Hosenstössen und Wanderschuhen, und hier wohl in der Pfalz die Möglichkeit haben sich umzuziehen. Es nützt Ihnen nämlich nichts, wenn ich einen guten Anschluss nach Zürich habe. Aber dann verschmiert und mit dreckigen Schuhen schon im Zug ankomme. Ich lade Sie herzlich ein. | Session des Kantonsrates vom 24. bis 26. November 2014 |
26.11.2014 | Wortmeldung | Auf die Vorlage ist einzutreten. Dem Antrag der vorberatenden Kommission ist zuzustimmen. Verschiedene Votantinnen und Votanten haben jetzt ihre eigenen Bedürfniss und eigenen Befindlichkeiten angemeldet, auch sehr stark für die Strasse gesprochen. Ich möchte das vielleich persönlich auch anbringen. Ich bin einer von denen, der vor einigen Jahren gewechselt hat vom Land im Land zu arbeiten, jetzt gehe ich vom Land in die Stadt und ich habe auch einen Pendlerabzug von rund 6'000 Franken, der ist sehr grosszügig. Ich muss sagen, ich habe die Stelle nicht gewechselt wegen des Pendlerabzuges. Es war etwas sehr Erfreuliches, nach meiner Ansicht zu hoch. Ich setze mich heute für etwas ein, bei dem ich nachher einige 100 Franken Steuern mehr zahlen muss und zwar aus einem Grund: Wir haben ein Entlastungspaket geschnürt das sozial ausgewogen ist. Wir haben vorher die Ergänzungsleistungen diskutiert, die Abschaffung. Ich glaube die Ausgewogenheit des Entlastungspaketes ist sehr wichtig. Wir sollten hier, an diesem Grundsatz nicht rütteln. Es geht hier um einen grossen Teil des Entlastungspaketes, dass wir da nicht einen Teil herausbrechen sollten. Ich bitte Sie doch, stimmen Sie dem Antrag der vorberatenden Kommission zu. | Session des Kantonsrates vom 24. bis 26. November 2014 |
26.11.2014 | Wortmeldung | legt seine Interessen offen. Auf die Vorlage ist nicht einzutreten. Ich spreche hier für meine Person. Ich bin gegen eine Begrenzung des Pendlerabzuges. Ich lege auch meine Interessen offen: Ich engagiere mich im TCS und für die Steuerzahler. Ich selbst arbeite übrigens in der selben Baute, wo ich wohne. Es trifft mich also nicht. Drei Gründe sprechen gegen eine Begrenzung.
Die Steuersystematik: Besteuert wird das Gesamtreineinkommen. Habe ich Auslagen um das Einkommen zu erzielen, muss man sie auch abziehen können. Ohne pendeln kein Zahltag, ohne Zahltag keine Steuern. Bereits jetzt arbeitet das Steuergesetz mit Fiktionen und Lenkungsmassnahmen. Solche Instrumente gehen zu Lasten der Steuergerechtigkeit. Schaffen wir nun nicht eine weitere Fiktion? Nämlich dass für Jedermann und Jederfrau der Höchstbetrag ausreicht. Ein Arbeitnehmer hat heute flexibel zu sein. Arbeisort und Wohnort stimmen häufig nicht mehr überein. Freiwillig oder unfreiwillig, bei Stellenwechsel oder aus familiären Gründen. Das ist die Realität. Und bei Arbeitslosigkeit werden an die Zumutbarkeit einer neuen Stelle sehr hohe Anforderungen gestellt. Anforderungen an Distanzen für welche eine Obergrenze nicht reichen kann. Schliesslich müssen vor allem Steuerzahler auf dem Land weitere Distanzen zurücklegen und haben nicht immer die selben guten ÖV-Verbindungen wie in der Stadt und in der Agglomeration. Wo solche Sachzwänge herrschen, darf das Steuergesetz keine eigene fiktive Wirklichkeit mit Höchstbeträgen schaffen. Sehen wir deshalb von einer Höchstgrenze bei den Abzügen ab. Auf der Einnahmenseite gibt es ja auch keine Höchstgrenze bei den steuerbaren Einkünften. Steuergerechtigkeit bedeutet nun hin und wieder eben auch effektive Auslagen für das Einkommen zu anerkennen. Lassen wir es so, wie es ist. | Session des Kantonsrates vom 24. bis 26. November 2014 |
26.11.2014 | Wortmeldung | (im Namen der FDP-Fraktion): Dem Antrag der SVP-Fraktion ist zuzustimmen. Auf die Vorlage ist nicht einzutreten. Ich werden dem Antrag der SVP-Fraktion auf Nichteintreten zustimmen. Es wurde vorher in der Diskussion einerseits gesagt, woher das kommt, dass wir heute über diese Frage diskutieren. Es ist die FABI-Vorlage genannt worden. Es wurde auch, und das ist stossend, gesagt, man schaffe gleich lange Spiesse. Das Gegenteil ist der Fall: Man schafft grobe Rechtsungleichheit. Und es ist auch durchaus nicht so, dass man einfach den ÖV benutzen kann an Stelle des Autos. Es gibt sehr viele Leute in unserem Kanton, die sind für ihren Weg zur Arbeit dringend auf das Auto angewiesen. Einmal mehr haben wir eine Sparvorlage vor uns, aber man macht etwas ganz anderes. Man macht Umverteilung und Lenkung für andere Ziele. Wenn die effektiven Kosten, die der Arbeitnehmer hat, der Berufstätige hat, nicht mehr in voller Höhe von den Steuern abgezogen werden kann, dann führt das, ich wiederhole es noch einmal, zu groben Rechtsungleichheiten. Wir betreiben Sparpolitik, aber eigentlich machen wir Umverteilung zu Lasten des Autobenutzers und zu Gunsten des ÖV's. Mit der beantragten Bindung an das GA 2. Klasse wird zudem der Eindruck erweckt, dass der ÖV-Benützer der gewünschte, und damit der steuerlich zu entlastende Arbeitnehmer ist, und der Autofahrer eben nicht mehr. Weder Umweltschutz noch andere Lenkungsmassnahmen sollen aber über das Steuergesetz abgehandelt werden. Sondern das Gesetz soll eben alle gleich behandeln. Und noch eine abschliessende Bemerkung: Man beklagt immer, dass wir zu viele Pendler hätten. Das mag sein. Für mich sind Pendler keine Störung. Das mag sein. Aber es wäre an uns dafür zu sorgen, dass wir im Kanton St.Gallen möglichst viele Arbeitsplätze anbieten, dass diejenigen die heute pendeln müssen, das in Zukunft etwas weniger müssten. Aber das ist nicht eine finanzpolitische, sondern das ist eine volkswirtschaftliche Frage. Ich bitte Sie, dem Nichteintretensantrag der SVP-Fraktion zuzustimmen. | Session des Kantonsrates vom 24. bis 26. November 2014 |
26.11.2014 | Wortmeldung | (im Namen der CVP-EVP-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten. Den Anträgen der vorberatenden Kommission ist zuzustimmen. Der Antrag der SVP-Fraktion ist abzulehnen. Der Pendlerabzug war und ist ein betrechtlicher Teil des Sparvolumens beim Sparpaket II. Die Grundlagen für die Festsetzung des Pendlerabzuges von Fr. 3'000.- basierten auf Daten der Jahre 2008. In der vorliegenden Botschaft liegen uns nun Daten von 2011 als Grundlage vor. Bis zur Einführung des neuen Pendlerabzuges im Jahre 2016 werden wir dann aktualisierte Daten haben und es ist damit zu rechnen, dass die Steuererträge nochmals steigen werden. Die CVP-EVP-Fraktion will keine Steuererhöhungen auf Vorrat. Im Gegenteil: Wir wollen die Limite so festlegen, dass dem ursprünglichen Sparvolumen von 13 Millionen Franken entsprochen wird. Mehr nicht. Den Vorschlag der vorberatenden Kommission können wir so unterstützen. Die Bindung an das 2. Klasse-GA ist überzeugend und bildet für die Zukunft nicht einfach eine starre Grösse, bei einer Erhöhung des 2. Klasse-GA's können indirekt auch die Nicht-ÖV-Nutzer von höheren Abzügen profitieren. Wir bitten Sie, die Anträge der vorberatenden Kommission zu unerstützen. Ein Wort noch zum Antrag der SVP-Fraktion. Sprecher Thalmann-Kirchberg hat das so ausgeführt, dass es ihnen gleich ist, wenn das Entlastungsvolumen oder die Mehrerträge nicht fliessen. Wir sprechen hier von 13 oder 16 Millionen Franken für den Kanton. Wir müssen uns einfach bewusst sein, dass die Gemeinden ebenfalls sehr stark betroffen wären davon. Die Gemeinden werden beharren darauf, dass der Kanton für diese Ausfälle in irgendeiner Form aufkommen müsste oder diese kompensieren sollte. Wir reden hier schlussendlich von 28 oder 30 Millionen Franken für den öffentlichen Haushalt, die dann fehlen würden. Einen solchen Antrag kann man stellen, er ist sehr populär und kommt auch bei vielen Leuten sehr gut an. Aber mindestens müsste man hier ganz klare Alternativen aufzeigen. 28 Millionen Franken irgendwo bei Gemeinden und Kantonen einsparen oder zusätzlich an irgendeinem Ort holen, das ist sehr, sehr schwierig. Darum bitte ich Sie im Namen der Fraktion, den Antrag der SVP-Fraktion abzulehnen. | Session des Kantonsrates vom 24. bis 26. November 2014 |
26.11.2014 | Wortmeldung | Auf die Vorlage ist einzutreten. Wenn ich den Gegnern der Begrenzung des Abzuges zuhöre, dann kommt mir zwingend in denn Sinn, das vernetztes Denken angesagt wäre, aber leider noch keine Hochkonjunktur hat. Wenn ich die Voten von Güntzel-St.Gallen höre: Dann muss ich sagen, ich bin fasst ausschliesslich einverstanden mit seinen Überlegungen, aber mit seinen Schlüssen, die er zieht, definitiv nicht. Selbstverständlich hat diese Änderung zur Folge, dass sehr, sehr langfristig strukturelle Verbesserungen stattfinden respektive Anreize geschaffen werden für eine Strukturänderung, die Sinn macht. Wenn ich einzelnen Votanten zuhöre, dann bekomme ich den Eindruck, dass sie davon ausgehen: Wer ÖV fährt, der fährt generell 2. Klasse. Alle die die ÖV nicht benutzen, denen empfehle ich einmal, einen Zug zu Spitzenzeiten zu besteigen. Die 1. Klasse ist voll. Das heisst, das sind analog zu Ihrer Denkweise, die Mercedes-Fahrer. Wie im Strassenverkehr gibt es nicht nur Mercedes-Fahrer sondern auch Dacia-Fahrer. Im ÖV ist es das selbe. Es ist überhaupt nicht so, dass das Argument des Fraktionspräsidenten der SP-GRÜ-Fraktion, der gleichlangen Spiesse sei nicht der Fall... Es ist sehr wohl der Fall. Wenn Sie heute ein GA 1. Klasse kaufen, bezahlen Sie 5'800 Franken. Wenn Sie im 2016 eines kaufen, da kenne ich den Preis noch nicht, aber er ist dann höher. Aber Sie haben eine Limite von 3'600 Franken. Es heisst, Sie können auch nicht alles abziehen. Ich bitte Sie, Vernunft zu zeigen und diesem Abzug zuzustimmen. | Session des Kantonsrates vom 24. bis 26. November 2014 |
26.11.2014 | Wortmeldung | legt seine Interessen offen. Dem Antrag der SVP-Fraktion ist zuzustimmen. Wenn ich zu diesem Thema auch etwas beitragen möchte, möchte ich zuerst meine Interessen offen legen. Ich bin seit vielen Jahren, ja Jahrzehnten Inhaber eines Generalabonnements. Trotzdem vertrete ich und unterstütze ich den Antrag unserer Fraktion und weiterer Redner. Ich erlaube mir, gewisse Quervergleiche zu machen. Unsere Regierung in der heutigen aber auch in der früheren Zusammensetzung wurde nicht müde uns beizubringen, und hier spreche ich als Vertreter auch des Hauseigentümerverbandes, klar zu machen bzw. versucht uns zu überzeugen, dass das Steuergesetz nicht das richtige Instrument sei, Eigentum zu fördern. Interessanterweise scheint nun aber das Steuergesetz das richtige Instrument zu sein, zwangsweise Raumplanungsänderungen durchzuführen. Denn anders kann ja das nicht verstanden werden, dass diejenigen Leute, die falsch wohnen bzw. am falschen Ort arbeiten, eben deswegen bestraft werden bzw. nicht mehr den vollen Aufwand, den sie bezahlen müssen um ihrer Arbeit nachzugehen, abziehen können. Es geht damit, wie Locher-St.Gallen gesagt hat, nicht nur um Umweltschutzüberlegungen, sondern aus meiner persönlichen Sicht ganz massive Eingriffe in die Raumplanung. Das ist ja eigentlich die konsequente Überlegung. Ziehen Sie um, wenn Sie nicht mehr abziehen können oder ziehen Sie wenigstens an eine Station, die vollständig durch den ÖV erschlossen ist, aber auch dann gibt es Arbeitstätigkeiten, auch mit ÖV-erschlossenen Wohnorten, die eben den Mitarbeiter oder die Mitarbeiterin auf einen Wagen angewiesen machen für die Ausübung ihrer Tätigkeit. Ich kann Ihnen, sollten Sie gegen unseren Antrag trotzdem auf dieses Gesetz eintreten, einen Vorschlag zu Güte machen, den dieser Rat in dieser Session schon bei zwei Vorlagen gemacht hat. Nämlich soeben beim Nachtrag zum Ergänzungsleistungsgesetz, dass gewisse Anpassungen oder Veränderungen für die Leute, die bereits davon betroffen sind aber auch profitieren können nicht betroffen sind... Und ein zweiter Vergleich: Wir haben, oder bzw. Sie haben gestern dem Reglement für die Ruhestandsregelung der Magistratspersonen zugestimmt, wo die Leute, die davon heute profitieren, auch keine Nachteile in Kauf nehmen müssen, selbst die amtierenden Regierungsräte nicht. Machen wir das Gleiche, wenn Sie eintreten. Dass die Leute, die heute schon Pendler sind von dieser Reduktion nicht betroffen sind, es gilt dann erst für die, die in fünf bis zehn Jahren mit der Arbeit beginnen. | Session des Kantonsrates vom 24. bis 26. November 2014 |
26.11.2014 | Wortmeldung | bedankt sich bei Blumer-Gossau für sein Votum. Ich wollte mich nur bei Blumer-Gossau bedanken für sein Votum. Er hat uns aufgezeigt, worum es bei dieser Gesetzesänderung geht. | Session des Kantonsrates vom 24. bis 26. November 2014 |
26.11.2014 | Wortmeldung | beantragt im Namen der SVP-Fraktion Nichteintreten. Ich spreche in Namen der SVP-Fraktion zum Xl. Nachtrag zum Steuergesetz. Der Kantonsrat hat im Juni 2012 bei der Behandlung vom Sparpaket II mit der Massnahme E 1 beschlossen, dass eine Begrenzung des Fahrkostenabzugs von Fr. 3'000. bei unselbständig Erwerbenden eingeführt werden soll. Die SVP-Fraktion hat diesen sogenannten Pendlerabzug schon damals bekämpft und wird diesen auch weiterhin bekämpfen. Bis heute können die notwendigen Kosten für Fahrten zwischen Wohn- und Arbeitsort als Berufsauslagen im Sinne von Gewinnungskosten vollumfänglich abgezogen werden. Wir beraten nun das entsprechende Gesetz und habe die Möglichkeit diesen Fehlentscheid vom Juni 2012 wieder zu korrigieren. Von dieser Massnahme sind im Kanton St.Gallen über 60'000 unselbständige Steuerzahler betroffen. Diese Personen würden gemäss vorliegenden Zahlen rund 34 Mio. Franken mehr Steuern bezahlen. Tendenz steigend. Das ist eine deutliche Steuererhöhung, welche mehrheitlich von Pendlern mit dem Auto bezahlt würde. Mit der eidgenössischen Volksabstimmung am 9. Februar 2014 über die Finanzierung und Ausbau der Eisenbahninfrastruktur (FABI) wurde beschlossen, dass für die Berechnung der direkten Bundessteuer dieser Pendlerabzug auf Fr. 3'000. beschränkt wird. Dies ist aber überhaupt keine Verpflichtung, dass eine Begrenzung vom Pendlerabzug auch in den Kantonen, im Speziellen im Kanton St.Gallen, eingeführt werden muss. Diese FABI-Vorlage war für die St.Galler Regierung nur ein Steilpass um auf die Idee von einer erwünschten zusätzlichen Einnahme zu kommen. Jetzt mit der Beratung der Gesetzesanpassung entscheiden wir definitiv, ob wir im Kanton St.Gallen eine Begrenzung des Pendlerabzuges wollen oder nicht. Wir von der SVP-Fraktion wollen keine Begrenzung der Berufsauslagen für die Fahrten zwischen Wohn- und Arbeitsort. Die SVP-Fraktion bietet auch keine Kompromisslösung von einer Pauschale in der Höhe von Fr. 6'000. an.
Was machen die umliegenden Kantone bei dieser Frage? Al: Obergrenze kein Thema; AR und TG: Sind aktuell auch in der Beratung; SZ / ZG / GL: Sind Obergrenzen kein Thema. Sehr geehrte Damen und Herren des Linthgebiets. Wieviele Male hören wir in diesem Rat, dass Sie in einem Steuerwettbewerb mit diesen Nachbarkantonen sind. Das wird wieder ein weiterer Grund sein, dass der Kanton St.Gallen im Steuerrating gegenüber diesen Kantonen im Nachteil ist. Die SVP-Fraktion hat den Eindruck bekommen, dass der Kanton St.Gallen oder im Speziellen die Regierung neu mit dem Steuergesetz und dem Pendlerabzug Raumplanung betreiben will. Das ist definitiv der falsche Weg. Der Autofahrer ist in diesem Kanton St.Gallen nicht mehr erwünscht. Was muss sich der Autofahrer im Kanton St.Gallen im Zusammenhang mit den Sparmassnahmen noch alles gefallen lassen? Verdeckt unter dem Argument Sicherheit im Strassenverkehr wurden neue Radargeräte angeschafft. Der wahre Grund sind die Mehreinnahmen in der Kantonskasse. Heute soll nun der Autofahrer wieder zur Kasse gebeten werden, in dem der Pendlerabzug auf einen Betrag fixiert werden soll, Der Antrag der vorberatenden Kommission unterstreicht jetzt noch in Worten, dass der Autofahrer im Kanton St.Gallen nicht mehr erwünscht ist, in dem nun wortwörtlich nur noch der Betrag das GA 2. Klasse abgezogen werden kann. Die SVP-Fraktion geht mit dieser Frage gerne in den Abstimmungskampf. Es trifft Steuerzahler und es trifft ganz massiv den Mittelstand und Familien dieses Kantons. Mit dem Vorwurf, dass grosse Einnahmen fehlen werden, können wir gut leben. Wir haben diese Sparmassnahmen nie wollen und somit müssen wir jetzt auch noch keine Lösung bieten, wie der Kanton St.Gallen nach der Volksabstimmung diese fehlenden Einnahmen kompensieren muss. Die SVP-Fraktion wird auf diese Vorlage nicht eintreten und wir bitten Sie, dies auch zu tun.
| Session des Kantonsrates vom 24. bis 26. November 2014 |
26.11.2014 | Wortmeldung | zum Vorsteher des Finanzdepartementes: Regierungsrat Martin Gehrer, Sie haben den Antrag nicht genau gelesen. In Abs. 2 wird ganz klar festgehalten, dass das GA für SBB 2. Klasse nach wie vor Geltung hat, wie das die voKo sieht. Aber der Unterschied ist, dass eben diese Leute, die zwingend auf ein Fahrzeug angewiesen sind, wenn Sie irgendwo in der Höhe wohnen, wo sie schon viele Kilometer fahren müssen, bis sie zum ÖV kommen und dann vielleicht viele Stunden fahren müssen, für den Arbeitsweg, dass sie nur dahin kommen. Das ist der Unterschied. Ich will nicht den Status quo, sondern das Generalbonnement soll nach wie vor Gültigkeit haben. Aber diese Leute, die zwingend auf ein Fahrzeug angewiesen sind, müssen den Abzug geltend machen können. | Session des Kantonsrates vom 24. bis 26. November 2014 |
26.11.2014 | Wortmeldung | legt seine Interessen offen. Auf die Vorlage ist einzutreten. Nachdem sich Vertreter von TCS und HEV gemeldet haben, möchte ich auch noch kurz sprechen. Ich lege meine Interessen offen: Ich bin Co-Präsident des VCS und ich bin Präsident des MieterInnenverbandes. Aus Sicht dieser zwei Verbände ist es ganz wichtig und richtig, dass wir hier gleiche Spiesse schaffen für alle. Also das GA soll die Richtlinie soll, was man abziehen kann, mehr nicht. Dann möchte ich gerne meinen Vorredner noch einmal unterstützen. Es ist wichtig, dass wir auch hier konsequent bleiben und die Steuermassnahmen aus dem Sparpaket durchziehen und nicht hier ausscheren. Gerade die bürgerliche Seite hat sich ja immer wieder einmal stark gemacht dafür. Man soll da nicht Einzelnes herausbrechen, sondern konsequent jetzt diese Sparmassnahmen auch verwirklichen. Das soll auch in diesem Fall geschehen. Wenn wir damit noch die Raumplanung positiv beeinflussen können, so ist das sehr in meinem Interesse. Das würde ich unterstützen. Von Übergangsregelungen halte ich gar nichts. Die Vorschläge von Güntzel-St.Gallen, die brauchen wir nicht weiter zu bearbeiten. | Session des Kantonsrates vom 24. bis 26. November 2014 |
26.11.2014 | Wortmeldung | (im Namen der SP-GRÜ-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten. Mit dem Nachtrag zum Steuergesetz wird ein Teil der finanziellen Lastenverteilung aus der Bundesvorlage aus der FABI-Vorlage zwischen Bund, Kantonen und den Nutzenden umgesetzt. Auf Bundesebene ist dies unterdessen ja erfolgt, dass mit der Abstimmung auch im Steuerharmonisierungsgesetz die Umsetzung jetzt über die Referendumsfrist gekommen ist und hier der maximale Fahrkostenabzug bei Fr. 3'000.- angesetzt wurde. Jetzt stehen die Möglichkeiten der kantonalen Folgeregelungen offen und die Regierung hat das auch genutzt, richtigerweise genutzt. Es fiel zusammen mit den Diskussionen um die Sparpakete. Das ist an sich, wie bei der Sicherheit der Strasse, bedauerlich, weil es doch sehr gute Gründe gibt, das der Fahrkostenabzug grundsätzlich betrachtet werden muss und hier Gesetzesanpassungen erforderlich sind. Im Rahmen der FABI-Vorlage, da geht es ja um die Finanzierung des öffentlichen Verkehrs, wurden die Lastenverteilungen vorgenommen und wir sehen auch, dass die Nutzenden im Bereich der Tarife, Erhöhung der Tarife, Lasten tragen aber auch im Bereich der Limitierung des Fahrkostenabzugs. Proifteure dieser zusätzlichen Einnahmen sind Kanton und Gemeinden. Das ist auch richtigerweise so. Die Kantone haben 500 Millionen Franken zu tragen aus dieser Vorlage. Der Kanton St.Gallen ist mit 34 Millionen Franken betroffen. Daneben aber auch die Mehrkosten bei der Abgeltung im öffentlichen Verkehr. Das gleiche gilt für die Gemeinden, die ja voraussichtlich auch 50 Prozent tragen, wenn dann das neue ÖV-Gesetz zur Diskussion steht. 50 Prozent dieser 34 Millionen, und sie haben auch höhere Abgeltungskosten zu tragen. Das wurde ja im Rahmen des Sparpaketes beschlossen. Wir sehen also, dass die Profiteure, der Kanton und die Gemeinden auch Mehraufwände und Mehrausgaben haben, die diese Mehreinnahmen aus der Limitierung des Fahrtkostenabzugs da rechtfertigen. Der zweite Hauptgrund ist: Wir haben gleiche lange Spiesse mit diesem Vorschlag der vorberatenden Kommission zwischen den Nutzenden des ÖV's und den Nutzenden des motorisierten Indiviualverkehrs. Es ist klar hier, dass bei der Nutzung des Autos, dass es hier eine Deckelung braucht. Diese Deckelung wurde in der Kommission dann diskutiert und festgelegt bei den Ausgaben, bei den Kosten des GA's Erwachsene, 2. Klasse. Das macht Sinn und ist ein sehr gangbarer Weg. Es ist übrigens auch in der Öffentlichkeit sehr gut zu erklären, dass wir hier gleich lange Spiesse schaffen. Es ist nicht ersichtlich, warum jemand, der einfach das Auto braucht für eine längere Strecke, die er eben so gut mit dem öffentlichen Verkehr machen könnte, wenn diese Person deutlich mehr Abzüge bei den Steuern geltend machen kann. Es ist eine gangbare Lösung, die in der Öffentlichkeit erklärt werden kann und ich freue mich auf einen allfälligen Abstimmungskampf, den wir ja vorhin gehört haben und hier bei den Ausführungen von Thalmann-Kirchberg spürt man noch die Vergangenheit einzelner SVP-Mitglieder aus der Autopartei. Ich glaube, die Zeit, die muss man langsam abschreiben. Vielleicht gibt es hier auch eine Änderung, dass man auch den öffentlichen Verkehr bei der SVP-Fraktion als gleichwertig betrachtet. Hier reden die gleich langen Spiesse zwischen ÖV-Nutzenden und MIV-Nutzenden, dass man das auch unterstützt. | Session des Kantonsrates vom 24. bis 26. November 2014 |
26.11.2014 | Wortmeldung | Auf die Vorlage ist nicht einzutreten. Ich kann mich 100-prozentig dem Votum meines Ratskollegen Locher-St.Gallen anschliessen. Wenn er darauf hinweist, dass die Aussage von Hartmann-Flawil eben gerade nicht richtig ist. Wie er gesagt hat, dass nun gleich lange Spiesse geschaffen werden. Hartmann-Flawil, es sind nicht gleich lange Spiesse, wenn der ÖV 100-prozentig abgezogen werden kann und das Auto eben gedeckelt wird. Auch die Aussage, dass wir zuviele Pendler in diesem Kanton hätten... Die Steuergelder von diesen Pendlern nehmen wir gerne. Mit der Angleichung des Pauschalabzuges an das GA wird suggeriert, dass die Nutzer des ÖV's einmal mehr besser gestellt werden sollen. Diejenigen also, die bereits eine stark subventionierte Diensleistung in Anspruch nehmen, werden einmal mehr privilegiert, während die Bürger in ländlichen Regionen, die auf das Auto angewiesen sind, wieder einmal gerupft werden. Es wäre deshalb nur angebracht, wenn die Nutzung von subventionierten Verkehrsmitteln, sprich ÖV, ihre Aufwendungen nicht auch noch steuerlich absetzen dürfen. | Session des Kantonsrates vom 24. bis 26. November 2014 |
26.11.2014 | Wortmeldung | Regierungsrat: Nur so viel: Es bringt wahrscheinlich nichts, wenn jeder seine eigene Biografie in dieser Debatte nun auf den Tisch legt. Das bringt nun wirklich nichts. Sie sind Parlamentarierinnen und Parlamentarier. Sie müssen eine Sachlage beurteilen und beraten und einen politischen Entscheid fällen. Das ist jetzt gewissermassen ein Unterschied, wenn ich Widmer-Mosnang höre, der auch seine Biografie erklärt hat, aber gesagt hat, aus ganzheitlicher Optik, aus der Verantwortung, als Mitglied dieses Parlamentes sage ich Ja zu dieser Lösung, weil mich die sachlichen Argumente überzeugen. Ich glaube das ist Aufgabe eines Parlaments, Frick-Sennwald / Egger-Berneck, und nicht die persönlichen Biografien hier zum Besten zu geben. | Session des Kantonsrates vom 24. bis 26. November 2014 |
26.11.2014 | Wortmeldung | Präsidentin der vorberatenden Kommission: Auf die Vorlage ist einzutreten. Den Anträgen der vorberatenden Kommission ist zuzustimmen. Nach geltendem Recht stellen die notwendigen Kosten für Fahrten zwischen Wohn- und Arbeitsort Berufsauslagen dar. Diese können im Sinn von Gewinnungskosten von den steuerbaren Einkünften aus unselbständiger Erwerbstätigkeit abgezogen werden. Dieser Abzug war bisher betragsmässig nicht begrenzt. Der Kantonsrat hat im Rahmen der Beratung des Sparpakets II in der Junisession 2012 beschlossen, eine Begrenzung auf 3'000 Franken pro unselbständig Erwerbenden und Jahr einzuführen. Die vorberatende Kommission weicht von dieser Limite ab und beantragt dem Kantonsrat, den Abzug so festzulegen, dass er dem Preis eines Generalabonnements 2. Klasse für Erwachsene entspricht also Fr. 2'656.. Durch diese Anpassung reduzieren sich die Entlastungswirkungen für den Kanton gegnüber dem Regierungsvorschlag um rund 2,6 Mio. Franken und jene für die Gemeinden um rund 2,8 Mio. Franken. Die gemäss der Botschaft zum Sparpaket II ausgewiesenen Entlastungswirkungen lassen sich aber dennoch erreichen. Ein weitergehender Antrag auf Abzug von Fr. 6'000. wurde in der vorberatenden Kommission mit 11:4 Stimmen abgelehnt. Die Kommission beantrag dem Kantonsrat auf den XI. Nachtrag zum Steuergesetz mit 15:0 Nein-Stimmen und dem Antrag der vorberatenden Kommission zuzustimmen. | Session des Kantonsrates vom 24. bis 26. November 2014 |
26.11.2014 | Wortmeldung | Präsidentin der vorberatenden Kommission: Dieser Antrag wurde in der Kommission nicht diskutiert und auch nicht gestellt. | Session des Kantonsrates vom 24. bis 26. November 2014 |
26.11.2014 | Wortmeldung | Art. 39 [b) unselbstständige Erwerbstätigkeit]. beantragt Art. 39 wie folgt zu formulieren: «Art. 39 Abs. 1 Bst. a: die notwendigen Kosten für Fahrten zwischen Wohn- und Arbeitsstätte bis zum jeweiligen im Jahr der Steuerpflicht durch die Regierung festgesetzten Pauschalbetrag; Abs. 2: Für die Berufskosten nach Abs. 1 Bst. a dieser Bestimmung legt die Regierung den Pauschalbetrag fest, der sich nach dem jeweiligen im Jahr der Steuerpflicht gültigen Preis des SBB-Generalabonnements der 2. Klasse richtet. Abs. 3 (neu): Dem Steuerpflichtigen steht im Falle von Abs. 1 Bst. a dieser Bestimmung der Nachweis höherer Kosten offen, wenn er zwingend auf die Benützung des Privatfahrzeuges angewiesen ist. Die Regierung legt.» Ich lege meine Interessen offen, ich spreche im Namen des Komitees «Nein zum Pauschalabzug» und vertrete X-Tausend betroffene Berufstätige und bringe als Volksvertreterin ihre Interessen hier ins Parlament ein. In der FABI-Vorlage war bereits eine Steuergesetzänderung auf Bundesebene verpackt. Pendler können neu bei der Direkten Bundessteuer nur noch max. Fr. 3'000. in Abzug bringen, obwohl sie auf ein Fahrzeug angewiesen sind. Alle St.Gallerinnen und St.Galler werden dadurch bereits mehr belastet, d.h. sie bezahlen mehr Direkte Bundessteuern, Bereits damals habe ich mich gegen diese Mogelpackung ausgesprochen und folglich auch gegen die Massnahme E1 des Sparpakets II in der Juni-Session 2012 gestimmt, welche damals dem Kanton jährliche Mehreinnahmen von 13 Millionen Franken einbringen sollte, ab 2016 rechnet die Regierung bereits mit 16,1 Millionen Franken. Es kann doch nicht sein, dass Berufstätige, die zwingend auf ein Fahrzeug angewiesen sind, nun auch bei der kantonalen Steuer, gemäss Vorschlag der Regierung auf einen maximalen Pendlerabzug von Fr. 3'000. begrenzt werden, oder nach Vorschlag der vorberatenden Kommission, die Benutzerinnen und Benutzer des öffentlichen Verkehrs und des lndividualverkehrs gleichgestellt werden und nur noch ein GA 2. Klasse zulassen. So geht es nicht. Wir wollen diese Mogelpackung auf kantonaler Ebene nicht einführen oder sollen ländliche Regionen wie z.B. das Toggenburg, das Neckertal oder das Gasterland ganz entvölkert werden? Wir meinen Nein. Berufstätige, die nachweislich zwingend auf die Benützung des privaten Motorfahrzeuges angewiesen sind, müssen auch in Zukunft die tatsächlichen Kosten abzugsberechtigt sein, namentlich:
Bereits wurden schon Betriebsschliessungen oder Stellenabbau in verschiedenen Regionen angekündigt. All diese Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer müssen allenfalls einen viel grösseren Arbeitsweg in Kauf nehmen, damit sie wieder eine Arbeitsstelle haben. Wollen Sie diese wirklich mit dieser Mogelpackung bestrafen? Ich bitte Sie, diese Benachteiligung und Bestrafung der Landbevölkerung und der Behinderten nicht zuzulassen und meinen Antrag gutzuheissen. | Session des Kantonsrates vom 24. bis 26. November 2014 |
26.11.2014 | Wortmeldung | Dem Antrag der SVP-Fraktion ist zuzustimmen. Ich möchte hier einfach einbringen, ich würde sehr gerne den ÖV benutzen. Ich würde sehr gerne mit dem ÖV zur Arbeit fahren. Aber meine Arbeitszeit beginnt nicht um morgens um 8.30 Uhr, sondern am Morgen um 5.00 Uhr. Ich muss von Berneck nach Bazenheid reisen und es geht ganz vielen anderen in diesem Kanton so, die das gleiche Problem haben. Ich weiss, meine Industrie ist zur Zeit in den Schlagzeilen, aber gerade in der Fleischindustrie sind die Arbeitszeiten ein wenig anders und der ÖV kann da nicht dienen. Regierungsrat Benedikt Würth, ich glaube die SVP-Fraktion hat genügend andere Sparmassnahmen auf den Tisch gebracht während der Sparpaekte, wo an anderen Orten gespart werden könnte und nicht immer bei den Autofahrern und nicht immer bei den Steuerzahlern des Kantons St.Gallen. | Session des Kantonsrates vom 24. bis 26. November 2014 |
26.11.2014 | Wortmeldung | (im Namen der FDP-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten. Dem Antrag der vorberatenden Kommission ist zuzustimmen. Ich spreche im Namen der Mehrheit der FDP-Fraktion. Wir sind für die Kompromisslösung, welche die vorberatende Kommission vorschlägt. Vor allem geht es uns darum, das Sparziel des Entlastungspakets zu erreichen. Wenn wir auf Nichteintreten auf diese Vorlage einschwenken, dann brechen wir rund 13 Millionen Franken aus diesem Paket heraus. Das können wir aus unserer schlicht und einfach uns nicht leisten. Deshalb bitte ich Sie, auf diese Vorlage einzutreten und der Kompromisslösung des Vorschlags der vorberatenden Kommission zuzustimmen. | Session des Kantonsrates vom 24. bis 26. November 2014 |
26.11.2014 | Wortmeldung | Ratspräsident: Die Vorlage ist in 1. Lesung durchberaten und geht zur Vorbereitung der 2. Lesung zurück an die vorberatende Kommission. | Session des Kantonsrates vom 24. bis 26. November 2014 |
26.11.2014 | Wortmeldung | Regierungsrat: Auf die Vorlage ist einzutreten. Dem Antrag der vorberatenden Kommission ist zuzustimmen. Der Antrag der SVP-Fraktion ist abzulehnen. Ich versuche einige Überlegungen der Regierung hier einzubringen und auch an das, was Sie in der Eintretensdebatte gesagt haben, anzuknüpfen. Ich glaube, insgesamt haben wir einen breiten Konsens, dass sich alle dafür einsetzen, dass wir ein attraktiver Wohnkanton sind. Attraktiv zum Wohnen und Arbeiten. Nur, ich habe den Eindruck, dass das Bild der Schweiz und das Bild dieses Kantons recht unterschiedlich ist, je nach Standpunkt. Aus Ihren Voten habe ich teilweise entnommen, dass Leute, die nicht in einer Stadt wohnen völlig abgelegen sind und es völlig unzumutbar ist, aus einem Ort im Kanton St.Gallen mit dem ÖV pendeln. Ich glaube, wenn Sie von aussen einmal die Schweiz und den Kanton St.Gallen betrachten, dann stellen Sie fest, dass unser Angebot im öffentlichen Verkehr faktisch ein S-Bahn-Netz geworden ist. Darum ist es auch so, dass die Schweizer zusammen mit den Japanern die Weltmeister sind bezüglich Nutzung des ÖV's. Jetzt werden Sie einwenden, zu Recht, selbstverständlich nicht, das was Regierungsrat Benedikt Würth sagt ist Mumpiz. Wenn ich im Weisstannental wohne, oder im Hemberg, dann habe ich nicht diesen Top-ÖV. Es ist richtig, wir können nicht überall hin einen ÖV ziehen. Das wäre ökonomisch und finanziell nicht vertretbar. Aber es gibt auch das Prinzip der kombinierten Mobilität. Wir haben an allen Regionalzentren in diesem Kanton von Uznach über Wattwil, Sargans, St.Margrethen, Gossau, haben wir gute und attraktive und auch preisgünstige P+R-Anlagen. Da bezahlen Sie für eine Jahreskarte zwischen 400 und 600 Franken. Also es gibt auch das Prinzip der kombinierten Mobilität. Sie spüren, die Regierung geht mit dieser Frage ÖV oder ??? überhaupt nicht ideologisch um. Es ist auch jedem freigestellt, es ist völlige Freiheit, welches Verkehrsmittel ich wähle, um zum Arbeitsort zu gelangen. Aber es ist eine politische Frage, ob Sie die eine Mobiliätsform gegenüber der anderen fiskalisch begünstigen. Das ist eine politische Frage die Sie als Gesetzgeber beantworten müssen. Es ist aber auch statistisch nicht so, dass das eine Stadt/Land-Frage ist. Ich habe das in der Kommission ausgeführt. Ich gebe zu, ich habe als wir das erste Mal darüber gesprochen haben, auch in der Regierung, gesagt dass wird schwierig. Das ist ein Stadt/Land-Thema. Ist es offensichtlich nicht. Das hat man auch auf der Bundesebene gesehen, als man diese Berechnungen gemacht hat. Es sind alle Kantone betroffen. Die Pendlerbeziehungen sind nicht einfach vom Land in die Stadt. Sondern wir haben auch sehr starke Pendlerbeziehungen von Stadt zu Stadt oder von Stadt zum Land und insofern ist die Bevölkerung relativ gleichmässig von dieser Massnahme betroffen. Natürlich, es sind die Pendlerinnen und Pendler, das ist so, das ist Tatsache. Es sind natürlich nicht alle Pendler. Wir haben zahlreiche Pendlerinnen und Pendler, die weiterhin unter dieser Limite dieses Betrags von Fr. 3'500.- liegen. Sechzig Prozent der Veranlagungen in unserem Kanton machen einen Fahrkostenabzug geltend. Aber 80 Prozent aller Veranlagungen sind unter diesem Betrag von 3'000 bzw. jetzt ist es noch etwas mehr, nachdem die vorberatende Kommission die Limite erhöht hat. Wir wollen auch nicht das Pendeln verteufeln. Thalmann-Kirchberg, wir haben durchaus ein Interesse, dass die Leute in Zürich ihr Einkommen erzielen und hier versteuern. Aber wir werden ab nächstem Jahr, Fahrplanwechsel 2015, drei Schnellzüge nach Zürich haben. Erklären Sie mir, erklären Sie der Bevölkerung im Rahmen dieser Referendumsabstimmung wieso der Steuergesetzgeber bei diesem ÖV-Angebot das Pendeln mit dem Auto fiskalisch begünstigen soll. Was das in der Differenz ausmacht, auf dieser Strecke Auto vs. ÖV. haben wir in der Kommission dargelegt. Das sind substanzielle Beträge. Locher-St.Gallen hat natürlich schon recht und das ist auch meine Meinung und die Meinung der Regierung. Natürlich, bei allem Respekt vor dem Pendeln. Zuerst müssen wir, das ist unser primäres Ziel, Arbeitsplätze in unserem Kanton schaffen und den Arbeitsplatz Standort St.Gallen stärken. Aber wenn man pendelt, dann muss man schon sehen, wie das Angebot sich heute präsentiert. Wir haben festgestellt, ich habe die Daten dargelegt, dass bei den Arbeitswegen über 20 Kilometer, und um das geht es in etwa, rund 60 Prozent der Wege nach wie vor mit dem Auto zurückgelegt werden. Auch hier nochmals: Es ist völlig Ihre Freiheit, wenn Sie das weiterhin tun wollen, aber es ist eine politische Frage, ob man das fiskalisch begünstigen will oder nicht. Die Lösung, die die vorberatende Kommission getroffen hat, ist aus unserer Sicht eine kluge Lösung. Wir bekämpfen diese nicht. Es ist de Fakto eine gewisse Erhöhung dieses Betrags, den wir Ihnen vorgeschlagen haben. Aber es ist eine einfache, es ist eine klare und auch für die Bürgerinnen und Bürger nachvollziehbare Lösung. Das ist ja auch eine Anforderung an das Steuergesetz, dass man eben klare Lösungen, einfache Lösungen macht. Ich glaube fast, Locher-St.Gallen, aus Ihrer Fraktion gab es ja auch einmal einen Vorstoss Easy-Swiss-Tax. Das ist ziemlich easy. Sie können den Leuten sagen, das GA können Sie abziehen. Das versteht jeder und in diesem Sinne hoffe ich, dass Sie dem Antrag der vorberatenden Kommission folge Leisten. Es ist ökonomisch, steuerpolitisch, auch raumplanerisch und verkehrspolitisch, das verheimliche ich nicht, eine richtige Lösung. Zum Stichwort Umverteilung, dass in der Eintretensdebatte genannt wurde auch zum Thema Steuerrating. Man tut so, als ob der Status quo die rechte, die richtige und die standortpolitisch attraktive Lösung ist. Aber die Frage ist, wie wird die Steuelast verteilt zwischen den Steuerpflichtigen. Der Status quo ist gewissermassen eine massive Umverteilung zu Lasten derjenigen, die eben diese langen Pendlerbeziehungen mit dem Auto nicht machen, zu Lasten der Allgemeinheit, zu Lasten der vielen Steuerpflichtigen, die diese Abzüge nicht in Anspruch nehmen. Weil sie nicht wollen, weil sie mit dem ÖV pendeln oder weil sie ihren Wohnort nahe an ihrem Arbeitsort haben. Gleich lange Spiesse, Rechtsungleichheit, Steuersystematik usw. Das sind alles immer gute und attraktive Argumente in solchen Debatten. Es ist letztlich eine politische Frage, die natürlich mit Bezug auf unseren Haushalt, den wir sanieren müssen, von grundsätzlicher Bedeutung ist. Widmer-Mosnang hat darauf hingewiesen. Die Massnahme ist ergiebig. Wenn wir diesen Ausfall haben, wenn Sie diesem Nichteintretensantrag der SVP-Fraktion Folge leisten, dann müssen wir eine Reaktion machen. Entweder steuerpolitisch, das wollen Sie wahrscheinlich auch nicht, über den Steuerfuss oder ausgabenseitig. Da habe ich aus der Eintretensdebatte bis jetzt keinen einzigen Vorschlag gehört, wie wir ausgabenseitig diesen Ausfall, der entstehen würde im Paket, wenn Sie dem Antrag der SVP-Fraktion Folge leisten würden, wie wir diesen Ausfall kompensieren würden. Vor diesem Hintergrund beantrage ich Ihnen namens des Regierung dem Antrag der vorberatenden Kommission zu folgen und den Nichteintretensantrag der SVP-Fraktion abzulehnen. | Session des Kantonsrates vom 24. bis 26. November 2014 |
26.11.2014 | Wortmeldung | Präsidentin der vorberatenden Kommission: Der Antrag auf Nichteintreten wurde in der Kommission nicht gestellt. | Session des Kantonsrates vom 24. bis 26. November 2014 |
26.11.2014 | Wortmeldung | (im Namen der GLP/BDP-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten. Die GLP/BDP-Fraktion unterstütze im Rahmen des Entlastungsprogramms einen Fahrkostenabzug von nur noch Fr. 3'000.- und wäre damit gerne mit der Bundeslösung gleich gezogen. Menschen sollten möglichst dort wohnen, wo sie arbeiten. Ein steuerlicher Anreiz, der das Pendeln fördert, ist in Zeiten überfüllter Züge und verstopfter Strassen sowieso nicht mehr angezeigt. Dennoch befürworten wir heute den Antrag der vorberatenden Kommission als mehrheitsfähigen Kompromiss und sind für Eintreten zum XI. Nachtrag zum Steuergesetz. | Session des Kantonsrates vom 24. bis 26. November 2014 |
25.2.2015 | Wortmeldung | (im Namen der CVP-EVP-Fraktion): Beim Pendlerabzug geht es also nicht nur um ein toggenburgspezifisches Anliegen, es geht um ein Anliegen, welches den ganzen Kanton befassen wird. Die CVP-EVP-Fraktion hat sich in der vorberatenden Kommission und auch in der Debatte hier im Rat ganz klar hinter diese Massnahme gestellt. Diese Massnahme ist ein Teil des Sparpaketes II, sie ist aber auch ein Teil der beiden Sparpakete und des Entlastungspaketes. Wir wollen eine nachhaltige Gesundung unseres Staatshaushaltes. Thalmann-Kirchberg hat bereits mit Zahlen jongliert, diese stimmen nicht ganz. Wir haben ja in der Zwischenzeit den Pendlerabzug von den vorgesehenen Fr. 3'000. erhöht auf die Höhe des GA's 2. Klasse. Es geht da nicht um 34 oder 35 Mio. Franken Steuerausfälle, es geht konkret um 13 Mio. Franken für unseren Kanton und 16 Mio. Franken für die Gemeinden. Wir haben gestern Vormittag sehr intensiv über den AFP diskutiert, da wurden Sorgen und Kritiken angebracht, Nöte und Ängste geschürt. Von Seite SVP-Fraktion, wenn man dieses Entlastungspaket ablehnen will, bzw. diesen Pendlerabzug streichen will, müsste man mindestens noch wissen, woher das Geld kommt, wie wir das kompensieren wollen. Es hat in der Zwischenzeit auch sachlich keine Gründe gegeben, 15 Prozent der Pendler sind von diesem Abzug betroffen. Jede Massnahme, die wir hier mit den Sparpaketen und auch im Entlastungspaket getroffen haben, trifft jemanden, auch von uns im Rat hier. Ich glaube, es ist auch ein Teil der Solidarität, wenn wir hier klar Ja sagen zu dieser Begrenzung des Pendlerabzuges. Ich möchte Sie bitten, in der Schlussabstimmung diesem Geschäft zuzustimmen. Die CVP-EVP-Fraktion wird sich auch dem Ratsreferendum nicht anschliessen. | Session des Kantonsrates vom 23. bis 25. Februar 2015 |
25.2.2015 | Wortmeldung | (im Namen der SVP-Fraktion): legt seine Interessen offen als Vertreter des Toggenburgs. ln unseren Randregionen Toggenburg, Rheintal oder Sarganserland ist es sehr wichtig, dass die Leute da wohnen und zur Arbeit pendeln, wie es Thalmann-Kirchberg auch erwähnt hat. Diese Regionen werden benachteiligt. Zusätzliche Benachteiligung aus der Begrenzung des Pendlerabzuges sind geografisch bedingt. So Beispielweise die Bewohner meiner Wohngemeinde Wildhaus-Alt St.Johann. Diese pendeln mit dem Auto in die verschiedenen Regionen wie ins Rheintal, Sarganserland oder auch nach St.Gallen, Rapperswil oder Wil. Auch ich persönlich pendle in die Region Werdenberg bei einer Autofahrt von 30 Minuten. Mit dem öV hätte ich die doppelte Fahrzeit pro Weg. Wie am eigenen genannten Beispiel, ist der Arbeitsweg mit den öffentlichen Verkehr meistens doppelt so lange wie mit dem Auto. Zudem kommt dazu, dass die Bewohner sowieso das Auto benutzen müssen, um zum Bahnhof zu kommen. Ein grosser Teil der St.Galler Bevölkerung lebt nicht im urbanen Raum und hat nicht unmittelbar eine Haltestelle oder einen Bahnhof vor der Türe. Deshalb empfehle ich auch den anderen Regionenvertretern, wie z.B. den Toggenburgern, die betroffenen und geschöpften Steuerzahler zu vertreten. Wir brauchen ein Prinzip, dass die Betroffenen abgegolten werden, deshalb begrenzen wir den Pendlerabzug nicht uns stimmen Sie in der Schlussabstimmung Nein.
| Session des Kantonsrates vom 23. bis 25. Februar 2015 |
25.2.2015 | Wortmeldung | legt Ihre Interessen offen als Präsidentin des Komitees «Nein zum Pauschalabzug». lch vertrete X-Tausend betroffene Berufstätige und bringe als Volksvertreterin ihre lnteressen hier ins Parlament ein. Bereits in der Novembersession habe ich mich gegen diese Mogelpackung ausgesprochen, welche dem Kanton jährliche Mehreinnahmen von 16,1 Mio. Franken ab dem Jahr 2016 bringen soll. Es kann doch nicht sein, dass Berufstätigen, die zwingend auf ein Fahrzeug angewiesen sind, nun auch bei der kantonalen Steuer der Pendlerabzug begrenzt, und die Benutzerinnen und Benutzer des öffentlichen Verkehrs und des lndividualverkehrs gleichstellt und nur noch ein GA 2. Klasse im Betrage von Fr. 3'655. zugelassen wird. So geht es nicht. Wir wollen diese Mogelpackung auf kantonaler Ebene nicht einführen oder sollen ländliche Regionen wie das Toggenburg, Neckertal, Sarganserland, Gasterland ganz entvölkert werden? Wir meinen Nein. Es reicht mit der Abzockerei der Mittelstand ist nicht die Milchkuh der Nation. Das Komitee ist bereit und hat ihre lnternetseite «Nein zum Pauschalabzug» eingerichtet und eine Black/White-Liste aufgeschaltet. Daraus ist klar ersichtlich wer Ja bzw. Nein zur Pendlerpauschale im November gestimmt hat und heute in der Schlussabstimmung stimmt. Es ist jedes Mitglied dieses Rates gegenüber seiner Wählerschaft selbst verantwortlich. Es muss sich aber jede Parlamentarierin und jeder Parlamentarier hier im Saal bewusst sein, dass daraus eine Wahlempfehlung für die kommenden Kantonsratswahlen publik wird. lch bitte Sie, diese Vorlage in der Schlussabstimmung abzulehnen. Sollten Sie dieser Vorlage in der Mehrheit dieses Parlaments zustimmen, werden wir das Ratsreferendum ergreifen und ich ersuche Sie, diese zu unterstützen. | Session des Kantonsrates vom 23. bis 25. Februar 2015 |
25.2.2015 | Wortmeldung | (im Namen der SVP-Fraktion): Ich möchte festhalten, dass es hier noch um eine Massnahme, und zwar um die Massnahme E1 aus dem Sparpaket II geht. Diese hatten wir dannzumal im Juni 2012 hier im Rat. Wenn ich die Berichterstattung in den aktuellen Medien speziell wieder heute Morgen mit verfolgt habe, haben einige Parlamentarierinnen und Parlamentarier nicht mehr gewusst, dass das das Sparpaket II ist und in den Medien vom EP13 sprachen. Hier geht es also um eine Massnahme, wo ganz klar das Wort Sparpaket enthalten ist. Es ist auch die Massnahme E1 aus dem Sparpaket II, die am meisten Einnahmen für diesen Kanton generieren würde. An dieser Stelle möchte ich einfach im Namen der SVP-Fraktion festhalten, dass Sie hier faktisch einer Steuererhöhung zustimmen. Das ganz speziell an die bürgerlichen Parteien, welche bei anderer Gelegenheit immer wieder sagen, sie seien gegen Steuererhöhungen. Um was geht es? Es geht darum, dass der Fahrkostenabzug zwischen Wohn- und Arbeitsort in Zukunft begrenzt werden soll, oder nach unserer Meinung nicht begrenzt werden soll. In der Botschaft der Regierung war dazumal noch der Betrag von Fr. 3'000. vorgesehen. Dieser Rat hat dies dann auf den Wert vom GA 2. Klasse für Erwachsene angepasst, was aktuell der Betrag von Fr. 3'655. ist. Auch nach dieser Anpassung auf diesen etwas höheren Betrag, sind in unserem Kanton nach wie vor 60'000 Personen betroffen, die in Zukunft rund 32 bis 34 Mio. Franken mehr Steuern bezahlen werden für Kanton und Gemeindeebene. Für den Kanton sind es etwa rund 16 Mio. Franken Mehreinnahmen, die hier generiert werden sollen. Wie vorhin gesagt, für uns ist das eine Steuererhöhung. Die SVP-Fraktion hab zu Beginn an bereits im Sparpaket II, anschliessend in der Behandlung in diesem Rat, immer gegen diesen Fahrkostenabzug gestimmt. Wir werden auch in der Schlussabstimmung dementsprechend so weiterfahren und da ablehnen und bitten Sie, dies auch zu tun. Es gibt schon noch einige wichtige Punkte, gerade speziell jetzt in der eher wirtschaftlich unsicheren Situation, hoffen wir doch alle, dass es nicht so kommt, wie die Zeichen stehen. Aber ich weiss noch, ganz zu Beginn, als ich in diesem Rat war, als es auch darum ging, was sollen Arbeitslose machen, wenn sie eine Stelle in weiterer Entfernung annehmen können und sollten. Dazu wurde vor Jahren in diesem Rat noch gesagt, es sei zumutbar, wenn sie diese Stelle annehmen, sie können ja den Aufwand für die Fahrt zum Arbeitsort und zurück abziehen. Ich finde, das ist ein ganz wesentlicher Punkt in der aktuellen Situation, wo wir jetzt stehen. Das könnte eventuell eintreffen, hoffen wir aber nicht. Sollte es aber eintreffen, können wir diesen arbeitslosen Leuten dann in dieser Situation sagen, es sei zumutbar, wenn sie eine Stelle weiter weg annehmen oder nicht. Dann ein ganz wichtiger anderer Punkt, von mir als Vertreter aus dem Toggenburg: Es ist für die Randregionen wichtig. Ich finde es auch sehr gut, dass Leute in Randregionen wie das Toggenburg, Sarganserland usw. wohnen und einen weiteren Arbeitsweg auf sich nehmen, und diesen aber auch abziehen können und dadurch hoffentlich in diesen Regionen wohnen bleiben und dort auch ihre Steuern bezahlen. Auf eidgenössischer Ebene haben wir ja bei den Bundessteuern innerhalb der FABI-Abstimmung dieser Begrenzung auf Fr. 3'000. zugestimmt. Das war natürlich ganz schön verpackt in die FABI-Abstimmung und man konnte ja diesen einzelnen Punkt nicht herausbrechen, weil die ganze Abstimmung in dieser Art hätte gefährdet werden können. Aber das ist ein weiterer Punkt. Bringen wir doch das auf kantonaler Ebene auch vors Volk. Lassen wir doch das Volk über diese Frage abstimmen, ob sie diese Begrenzung auf diese GA 2. Klasse wirklich will. Aus diesem Grund werden wir im Anschluss auf diese Schlussabstimmung das Ratsreferendum beantragen. Wir bitten Sie, jetzt bereits in der Schlussabstimmung diesem Nachtrag nicht zuzustimmen und anschliessend bitten wir Sie, unser Ratsreferendum zu unterstützen, so dass das St.Galler Volk in dieser Frage den definitiven Entscheid fällen kann: Wollen sie die Begrenzung dieses Fahrkostenabzugs, wollen sie in Zukunft, dass sie nicht mehr so viel mit dem Pendlerabzug abziehen können, wie sie das in der Vergangenheit taten. Es sind nicht wenige Leute, es betrifft 60'000 Steuerzahler im Kanton St.Gallen. | Session des Kantonsrates vom 23. bis 25. Februar 2015 |
23.2.2015 | Wortmeldung | Präsident der vorberatenden Kommission: Die vorberatende Kommission verzichtete auf eine Sitzung zur Beratung der Ergebnisse der 1. Lesung des Kantonsrates. Sie beantragt, auf die vier Vorlagen in 2. Lesung einzutreten. | Session des Kantonsrates vom 23. bis 25. Februar 2015 |
25.2.2015 | Wortmeldung | Ratspräsident: Nach Art. 132 Abs. 2 Bst. b des Geschäftsreglements des Kantonsrates ist für ein Referendumsbegehren aus der Mitte des Kantonsrates eine qualifizierte Mehrheit von einem Drittel (40) der Mitglieder des Kantonsrates erforderlich. | Session des Kantonsrates vom 23. bis 25. Februar 2015 |
25.2.2015 | Wortmeldung | beantragt im Namen der SVP-Fraktion das Ratsreferendum nach Art. 14 f. des Gesetzes über Referendum und Initiative. | Session des Kantonsrates vom 23. bis 25. Februar 2015 |
25.2.2015 | Wortmeldung | Ich möchte nur kurz sagen, dass die drei Redner und die Rednerin aus dem Toggenburg sich da ein bisschen in der Opferrolle sehen und da vorgerechnet haben, wie sie unter diesem reduzierten Abzug leiden. Dann sollte sie aber die ganze Rechnung machen. Wenn Sie im Toggenburg wohnen, nebst der wunderschönen Landschaft, die ich auch sehr schätze, profitieren Sie dort vom billigeren Wohneigentum, als solche, die in den Zentren wohnen. Ich denke, in der Summe, mit den höheren Fahrkosten und den billigeren Wohnkosten, fahren Sie gar nicht schlecht. Zumal Sie dort eine saubere Luft und eine wunderschöne Gegend haben. | Session des Kantonsrates vom 23. bis 25. Februar 2015 |