Geschäft: II. Nachtrag zum Gastwirtschaftsgesetz

Übersicht
KomiteeKantonsrat
Nummer22.15.14
TitelII. Nachtrag zum Gastwirtschaftsgesetz
ArtKR Gesetzgebungsgeschäft
ThemaArbeit und Gewerbe
FederführungVolkswirtschaftsdepartement
Eröffnung4.6.2014
Abschluss29.2.2016
Letze Änderung9.12.2021
vertraulichNein
öffentlichJa
dringendNein
Dokumente
PubliziertTypTitelDatei
AntragKommissionsbestellung vom 30. November 2015
MitgliederlisteAktuelle Mitgliederliste
BotschaftBotschaft und Entwurf der Regierung vom 6. Oktober 2015
Beteiligungen
DatumAkteurTitelLetze Änderung
1.8.2019Gremium19.1.2023
Abstimmungen
DatumTitelResultatöffentlich
JaBedeutungNeinBedeutungAbsent / Enthaltung
29.2.2016Eintreten (mit Stichentscheid des Kantonsratspräsidenten)56Zustimmung57Ablehung7
Statements
DatumTypWortlautSession
29.2.2016Wortmeldung

(im Namen der GLP/BDP-Fraktion): Auf die Vorlage ist nicht einzutreten.

Wir lehnend dieses aus unserer Sicht unnötige Gesetz ab aus folgenden Gründen: Nach der Liberalisierung vor zwei Jahrzehnten sind keine vermehrten Konkurse eingetreten, von daher besteht kein Handlungsbedarf. Die fünf zusätzlichen Kurse in Arbeitsrecht, Arbeitssicherheit, Rechnungswesen, Sozialversicherungsrecht und Mehrwertsteuer dauern nur wenige Tage, also ein bisschen mehr als ein Tag je Kurs. Dies ist zu kurz um sich fundierte Kenntnisse anzueignen. Anstelle mit diesem oberflächlichen Wissen administrative Aufgaben allein erledigen zu wollen, würde ein Gastronom ohne Vorkenntnisse diese besser einem Experten, wie einem Treuhandbüro, überlassen. Auch ist es ordnungspolitisch nicht korrekt, diese neue Markteintrittshürde von einer einzelnen Branche zu verlangen und von anderen nicht einzufordern. Die neuen Anforderungen dienen weder dem Schutz eines öffentlichen Interesses noch dem Schutz von Grundrechten Dritter. Sie bedeutet eine Protektion der bestehenden Betriebe und eine Erschwerung des Markteintritts für neue Gastronomen. In diesem Rat besteht eigentlich eine klare Mehrheit dafür ein, das konnte man in den letzten Wochen in den Wahlversprechen lesen und hören, auf unnötige Gesetze zu verzichten, die staatliche Regulierung nicht auszubauen und für gute wirtschaftliche Rahmenbedingungen in einer schwierigen Zeit zu sorgen. Nun, am Tag Eins nach der Wahl wäre dies der geeignete Zeitpunkt und die Gelegenheit den Worten auch Taten folgen zu lassen.

Session des Kantonsrates vom 29. Februar bis 2. März 2016, ausserordentliche Session vom 3. März 2016
29.2.2016Wortmeldung

legt seine Interessen offen, ich bin seit eineinhalb Jahren durch Heirat Miteigentümer eines Coiffeursalons. Auf die Vorlage ist nicht einzutreten.

Sie fragen Sich jetzt was das mit Gastronomie zu tun hat? Es hat sehr viel mit dieser Diskussion zu tun. Dieser Versuch, die Gastronomie als einen Sonderfall, den wir hier jetzt ganz speziell regulieren müssen, darzustellen, ich glaube, der hält nicht. Und ich glaube auch, dass wenn wir hier jetzt diesen Entscheid treffen, der den Kanton St.Gallen nicht in den Ruin treiben wird, wir einen Zeichen setzen, dass wir versuchen Erfolg her zu regulieren.

Das Beispiel von meinem Mann: Er hat vor sechs Jahren ein Coiffeurgeschäft eröffnet, hat von Buchhaltung und von Arbeitsrecht keine Ahnung, hat von all diesen Dingen keine Ahnung. Wer machts? Ich mache es, ab Juni habe ich auch mehr Zeit dafür, aber ich mache es bereits jetzt. Das ist einfach eine Arbeitsteilung die funktioniert. Wenn mein Mann diese vierzehntägige Ausbildung hätte machen müssen, damit der diese Kompetenzen hat, die ihm jetzt fehlen, dann hätte er den Laden nicht aufgemacht.

Ein Gastrogeschäft ist so anders nicht. Wenn wir jetzt hier sagen, ja, wir regulieren das, denn es soll eine gewisse Abschottung geben. Auch bei den Coiffeuren gibt es eine Kebapisierung des Geschäfts, es gibt ganz viele Fr. 15.– bis Fr. 22.– Coiffeurs, wir reden hier ja auch von den Kebapständen, sind wir ehrlich. Wenn wir hier jetzt ja sagen zu höheren Eintrittsschwellen, dann wird als nächstes der Coiffeurverband kommen und sagen, wir hätten auch gerne etwas Abschottung. Es gibt ganz gute Gründe, warum die Leute auch diese Kompetenzen haben müssen.

Begehen wir diesen liberalen Sündenfall bitte nicht, sehen wir das als Teil eines grösseren Ganzen. Es wurde bereits mehrfach erwähnt, wir schreiben uns auf die Fahne, dass wir liberal sein wollen, dass wir Unternehmertum fördern wollen und so machen wir es hier nicht.

Ich war dann doch etwas irritiert, als der Kommissionspräsident gesagt hat, man sei hier gegen Experimente, man wolle weniger Experimente. Innovation, Unternehmertum und neue Unternehmen, die entstehen aus Experimenten. Experimente sind gut, Scheitern ist Teil von Experimenten, lassen wir das bitte zu und versuchen wir nicht, Erfolg von neuen Unternehmen herbei zu regulieren.

Session des Kantonsrates vom 29. Februar bis 2. März 2016, ausserordentliche Session vom 3. März 2016
29.2.2016Wortmeldung

legt seine Interessen offen, als Sohn eines Gastro-Betriebs, Mitarbeiter der IHK und zweiter Sprecher der Mehrheit der SVP-Fraktion: Auf die Vorlage ist nicht einzutreten.

Der Gastroverband hat eine hervorragende Arbeit geleistet, schon weit im Vorfeld. Ich bin seit ich politisiere sehr nahe beim Gastroverband aus den einleitend eingeführten Interessenverbindungen. Ich habe den Gastroverband auch immer unterstützt, dabei denke ich an die ganze Diskussion, die uns mehrfach hier im Saal beschäftigt hat, die Raucherdebatte. Da war ich immer ganz klar auf Seite Gastro, und immer ganz klar auf der Seite von möglichst viel Freiheit für die Wirte. Und jetzt habe ich hier meine Meinung betreffend Freiheit, wenig Staat, möglichst wenig Gesetz, möglichst kleine Artikel nicht geändert und mache Ihnen beliebt, nicht auf dieses Gesetz einzutreten.

Ich finde es gut, wie wir es heute haben. Ich gehe nicht soweit wie Güntzel-St.Gallen, der gar nichts mehr im Gastrobereich regeln möchte, was wir heute haben brauchen wir, dabei denke ich and die Hygienediskussionen und weitere kleine Hürden, die wir haben und die richtig und angebracht sind, aber weiter möchte ich nicht gehen.

Mir ist viel mehr ein Anliegen, dass die heute vorhandenen gesetzlichen Vorgaben, seien diese im Gastrogesetz oder aber auch im Baugesetz und ähnlichen Verordnungen und Richtlinien, konsequent und für alle gleich angewendet werden. Es kann nicht sein, dass man irgendwelche Besenbeizen klar bevorzugt gegenüber den seriösen gastronomischen Betrieben. Damit möchte ich nicht sagen, dass alle Besenbeizen nicht auch seriös unterwegs sind. Und da sehe ich heute das grosse Problem und die grosse Chance für den Gastro, dass wir da klar, strikt und konsequent diese Vorgaben anwenden und umsetzen. Wenn ein Lokal zu schliessen ist, muss es auch geschlossen werden. Aus diesem Grund sage ich ganz klar: Protektionismus hat der Wirtschaft noch nie geholfen, im Gegenteil.

Session des Kantonsrates vom 29. Februar bis 2. März 2016, ausserordentliche Session vom 3. März 2016
29.2.2016Wortmeldung

Thoma-Andwil hat sich vor ein paar Minuten, soweit ich folgen konnte, gegen das Gastrogesetz ausgesprochen, unter anderem hat er auch erwähnt, die CVP-EVP-Fraktion habe einen Kurswechsel vorgenommen. Dem kann ich überhaupt nicht folgen, unsere Fraktion hat mit 18:12 Stimmen die Motion unterstützt und wird auch heute im gleichen Stimmenverhältnis das Gastrogesetz unterstützen. Sie müssen sich auch nicht entschuldigen, wenn Sie jetzt dagegen sind. Am 24. Februar 2014 haben Sie diese Motion unterstützt. Von einer Kantonsrätin bzw. einem Kantonrat darf man erwarten, dass das politische Langzeitgedächtnis mindestens vier Jahre anhält.

Die Gastrobranche ist ein grosser und wichtiger Arbeitgeber in unserem Kanton. Wir als Konsumenten und Gäste erwarten von der Gastrobranche Höchstleistungen in jeder Hinsicht. Diese Höchstleistungen sind treffend mit einem Wort zu bezeichnen: Qualität.

So heterogen das Angebot in der Gastrobranche ist, so heterogen ist auch die Herkunft des Personals und die Ausbildung der Mitarbeitenden. Die Branche selber will mit einer Anpassung des Gastrogesetzes die Ausbildung stärken. Das ist legitim oder besser gesagt, lobenswert. Die Gastrobranche nimmt sich den steigenden Herausforderungen an. Eine verbesserte Ausbildung in den spezifischen und für die Branche wichtigen Fächer ist ein, aber eine wichtige Massnahme. Wissen und Kompetenz wird überall als das A und O des Erfolges gepriesen. Wieso angehende Gastronomen davon ausgenommen werden sollen ist schleierhaft. Weniger verständlich ist die Haltung der Wirtschaftsverbände, welche hinter der Zusatzausbildung und der Zulassung der Gastronomen Protektionismus und schädliche Regulierungen sehen.

Wir brauchen in unserem Kanton starke Gastronomiebetriebe. Betriebe, welche professionell geführt sind, welche Tausenden von Mitarbeitenden eine sichere Arbeitsstelle garantieren, Betriebe, welche hunderte von Lehrlingen ausbilden, Betriebe, welche in der Summe als Branche gegenüber Wirtschaft, Politik und Staat erfolgreich und stark auftreten können. Und nicht zuletzt erwartet unsere Gesellschaft funktionierende Gastrobetriebe, welche nebst einem hohen Dienstleistungs- und Produkteangebot auch ihre bedeutende Stellung als Teil der Gesellschaft wahrnimmt.

Session des Kantonsrates vom 29. Februar bis 2. März 2016, ausserordentliche Session vom 3. März 2016
29.2.2016Wortmeldung

(im Namen der FDP-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten.

Session des Kantonsrates vom 29. Februar bis 2. März 2016, ausserordentliche Session vom 3. März 2016
29.2.2016Wortmeldung

(im Namen einer Minderheit der CVP-EVP-Fraktion): Auf die Vorlage ist nicht einzutreten.

lch spreche im Namen einer Minderheit der CVP-EVP-Fraktion und auch im Namen jener Gastronomen, die den Mut hatten, entgegen der Haltung ihrer Verbandsspitze sich öffentlich gegen die zusätzliche Regulierung im Gastgewerbe auszusprechen. Wir möchten Sie bitten, nicht auf den vorliegenden Nachtrag zum Gastwirtschaftsgesetz einzutreten.

Eine gut funktionierende und vielseitige Gastronomie ist uns mindestens ebenso wichtig wie den Motionären. Die Zusatzvorschriften sind aber der falsche Weg. Sie führen nur zu mehr unnötiger Bürokratie, zu Zusatzkosten für die Wirte und zu neuen Barrieren für den Markteintritt jener Neueinsteiger, die nicht zuletzt dafür gesorgt haben, dass in den Jahren seit der hart erkämpften Abschaffung des Wirtepatents neue innovative Konzepte die Gastro-Szene belebt haben. Und dass durch ein Aufblähen der Wirteprüfung mit einem Kunterbunt von zusätzlichen Themen wie Sozialversicherungsrecht, Rechnungswesen oder Mehrwertsteuerrecht die Gastronomie krisenfest gemacht wird, das glaubt wohl niemand ernsthaft.

Vor eineinhalb Jahren fand sich ein Zufallsmehr von gerade zwei Stimmen in diesem Rat für die Motion. Damit wurde bei der Regierung ein Gesetz in Auftrag gegeben, das mit seiner Regulierungsphilosophie schon damals quer in der Landschaft lag. Seither hat sich die Situation für die Wirtschaft und das Gewerbe noch einmal massiv verschlechtert. Wirtschaft und Gewerbe erwarten von der Politik, dass sie sie mit zusätzlichen Regulierungen verschont, und viele von uns haben genau dies im soeben zu Ende gegangenen Wahlkampf auch hoch und heilig versprochen. Zeigen wir nun, dass wir es ernst meinen, und machen wir nicht den Fehler, bei der erstbesten Gelegenheit – nur einen Tag nach den Wahlen – schon den ersten Sündenfall zu begehen und unsere Wahlversprechen zu brechen.

Zusätzliche Regulierungen die nichts bringen, sind das Letzte, das unsere Gastronomie im aktuell angespannten wirtschaftlichen Umfeld braucht. Unsere Gastronomie überzeugt mit der Qualität der Küche, mit der Gastfreundlichkeit, mit dem Ambiente, mit einem zeitgemässen Gastro-Konzept, nicht mit Kursen in Mehrwertsteuer- und Arbeitsrecht.

Und dass die vermeintlich so wichtigen Vorschriften einzig für die neuen Wirte gelten sollen, geht gar nicht. Entweder sind die Ausbildungen für alle Pflicht, oder für niemanden? Oder wollen wir tatsächlich, dass jeder, der z.B. eine Kochlehre absolviert hat, zuerst noch für teures Geld Kurse absolvieren müssen, um ein Restaurant zu übernehmen?

Dass die Gastro-Branche vor grossen Herausforderungen steht, ist unbestritten. Ursache ist das veränderte Konsumverhalten. Lieferdienste und Schnellimbisse gewinnen an Beliebtheit. Vor allem aber geben die Schweizer immer weniger für auswärtige Verpflegung aus, gemäss Gastro Suisse waren es 2013 rund 630 Mio. Franken weniger als im Vorjahr.

Trotzdem entspricht die oft gehörte Behauptung, dass die Konkurse von Gastro-Betrieben zunehmen – damit wird ja der lustige Themenkatalog begründet –, nicht den Tatsachen. Die jüngste St.Galler Statistik zeigt: Die Konkurse von Gastro-Betrieben nehmen ab, 2015 waren es sogar so wenige wie seit Jahren nicht mehr. Unsere Gastronomie schlägt sich also gut – auch ohne obligatorische Zusatzkurse.

Eine aufgeblähte Wirteprüfung per Gesetz schiesst am Ziel vorbei. Dabei gäbe es eine einfache Alternative, für die alle hier im Rat, die für eine freiheitliche Wirtschaftsordnung eintreten, applaudieren würden, nämlich freiwillige Branchenlösungen. Setzen wir doch auf die Eigenverantwortung der Branche, auf Labels, auf Diplome, die am Eingang zu einem Restaurant und im Webauftritt hängen, statt auf die gesetzliche Regulierungskeulen.

lch bitte Sie, auf die Vorlage nicht einzutreten und unsere Gastronomie zu ermuntern, auf dem erfolgreich eingeschlagenen Weg weiterzufahren, sich weiterhin gemäss den Kundenwünschen zu erneuern und mit privatwirtschaftlichen Lösungen zu punkten statt ein neues Gesetz mit teuren Zusatzvorschriften zu fordern.

54 Kantonsrätinnen und Kantonsräte waren schon das letzte Mal gegen die Regulierung. Es braucht also nur noch ganz wenige mehr, die zur Überzeugung gelangen, dass weniger und nicht mehr Regulierung das Gebot der Stunde ist.

Session des Kantonsrates vom 29. Februar bis 2. März 2016, ausserordentliche Session vom 3. März 2016
29.2.2016Wortmeldung

(im Namen einer Mehrheit der CVP-EVP-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten.

lch spreche im Namen der CVP-EVP Fraktion.

Die Führung eines Gastrobetriebes ist anspruchsvoll und herausfordernd (ais annin waren Kenntnisse in der Lebensmittelhygiene und der Suchtprävention für die Patenterteilung und damit für die Führung eines Gastrobetriebes Voraussetzung). Wir wissen alle, dass die Gastronomie schwierige Zeiten durchlebt. Die Gäste sind anspruchsvoller – diesen Ansprüchen muss begegnet werden.

Eine höhere Anforderung an die Ausbildung und damit an die Kompetenzen kommt nicht automatisch einer Regulierung gleich. Wenn dies so wäre, müsste ja eigentlich jede Grund- und Weiterbildung in den anderen Branchen auf die Markttauglichkeit und auf allfällig unnötige Regulierungen hinterfragt werden.

Ein reiner Vergleich zu anderen Branchen zeigt die Besonderheiten der Gastrobranche auf: Die Branche hat für die Ausübung ihrer Tätigkeit nicht nur überdurchschnittlich viele Gesetze zu erfüllen, sondern es wird sehr viel kontrolliert. Die Branche selber wünscht sich mehr ausgebildete und gute Gastronomieunternehmer. Dass die Hürden für den Einstieg sehr klein sind, zeigen die vielen Quereinsteiger. Dabei sieht sich die Gastrobranche mit zahlreichen Ansprüchen konfrontiert.

Ein ganzer Berufsstand kämpft für sein lmage und die Qualität. Es ist sehr schwierig geworden, dass junge motivierte Gastronomieunternehmer ein erforderliches Startkapital bei den Banken beantragen können. Das lmage der Gastronomie spielt dabei sicher eine nicht unbedeutende Rolle.

Die vorgesehene Anpassung der Ausbildung und der Anforderungen wäre sehr konkret auf die Bedürfnisse der angehenden Gastronomen ausgelegt. Ein Teil der CVP-EVP-Fraktion ist der Überzeugung, dass wir auf die Dauer mit einer minimalen Ausbildung wieder mehr Stabilität in die Gastrobetriebe bringen können. Der Weiterbildungsmarkt ist ein liberalisierter Markt, weitere Anbieter sind denkbar, welche die nötigen Kurse anbieten, hin bis zur Erlangung der Qualifikationen. Mehrere Kantone haben diese Ausbildung bereits eingeführt, z.B. TG, AG, Al, GR, weitere sind ebenfalls daran.

Die Verschärfung der Patentvorschriften schränkt die Wirtschaftsfreiheit nicht ein. Die Patentvorschrift haben wir bereits, es wird für die Patenterteilung lediglich etwas mehr Kompetenz verlangt. Wir haben in anderen Branchen auch ähnliche Anforderungen.

Die zusätzlichen Vorschriften erschweren den Eintritt von Jugendlichen in den Arbeitsmarkt nicht. Junge Berufsleute, die eine Ausbildung für angehende Gastronomen vorweisen können, wird der Einstieg in die Selbstständigkeit erleichtert.

Gerade Jugendliche sind bestrebt, sich ausbilden zu lassen.

Wichtig ist eine klare Übergangsregelung. Wer einen Betrieb eine gewisse Zeit geführt hat, soll Besitzstandgarantie geniessen. Dies unter der Voraussetzung, dass der Betrieb einwandfreí und ohne Gesetzesverstoss geführt wurde.

Die CVP-EVP-Fraktion ist mehrheitlich für Eintreten.

Session des Kantonsrates vom 29. Februar bis 2. März 2016, ausserordentliche Session vom 3. März 2016
29.2.2016Wortmeldung

legt seine Interessen offen, oft selber in Gastro-Betrieben: Auf die Vorlage ist nicht einzutreten.

Aufgrund der kontroversen Auseinandersetzungen im Vorfeld dieser Gesetzesbehandlung hatte ich das Gefühl, dass es durchaus Sinn machen kann, die Grundlagen der Entstehung im Jahre 1995 einmal genauer anzusehen und bin im Protokoll der Februarsession 1995 auf interessante Ausführungen in der 1. Lesung jenes Gesetzes gestossen. Ich erlaube mir, nachdem mir ein Votum eines damals amtsjungen Mitglied des Grossen Rats aufgefallen ist, folgendes Zitat: Die Botschaft des Regierungsrates zur Vorlage enthält erstaunlich liberale Ausführungen und viel richtige Folgerungen. Leider führte die Regierung die Überlegungen nicht konsequent zu Ende. Grundsätzlich zutreffend ist die Aussage, nicht der Staat dürfe die Berufszulassung regeln, da dies Sache der Berufsverbände sei. Der Staat seinerseits ist insbesondere zuständig für Qualitätsicherung, Hygiene, Gesundheit der Gäste und Abgaben. Diese Bereiche sind bereits lückenlos durch den Erlass, wie das Gesetz über den Ladenschluss, Lebensmittelverordnungen, das Baugesetz und neu das Tourismusgesetz abgedeckt. Mit dem Wegfall der Bedürfnisklausel und den Verzicht auf den Fähigkeitsausweis besteht daher keine Notwendigkeit mehr für ein Gastwirtschaftsgesetz. Dies machte auch der Wirteverband, so hiess damals offensichtlich Gastro St.Gallen in seiner Stellungnahme geltend. Im Sinn der Deregulierung sollte daher auf ein Gastwirtschaftsgesetz verzichtet werden. Zwar wären kurzfristige Veränderungen auch negativer Art nicht auszuschliessen, doch würde sich der Markt sehr bald selbst regulieren.

Viele Votanten sprachen sich bereits für die Beibehaltung des Fähigkeitsausweises aus, so dass dessen Aufrechterhaltung nicht auszuschliessen ist. Der Sprechende wird daher die Beratung zu Art. 8 des Entwurfes abwarten und je nach deren Ergebnis am Schluss einen Rückkommensantrag stellen um das geltende Gastwirtschaftsgesetz aufzuheben ohne ein Neues zu erlassen.

Wenn ich dieses Zitat lese, meine ich, dem ist eigentlich wenig beizufügen, ausser, dass ich zwei Punkte machen möchte. Ich wiederhole einen ganz zentralen Punk, dies macht auch der Wirteverband in seiner Stellungnahme geltend. Im Sinne der Deregulierung sollte daher auf ein Gastwirtschaftsgesetz verzichtet werden.

Der zitierte Votant vertritt heute noch die gleiche Haltung, verzichtet aber auf den Antrag, die geltende Regelung ganz aufzuheben, würde aber einem entsprechenden Antrag auch heute noch zustimmen. Damit verheimliche ich nicht länge, mich selber zitiert zu haben. Machen Sie aber nicht den Fehler, jetzt eine neue Wirteprüfung Light einzuführen. Wenn Sie die erhofften und heute zitierten, einerseits vom Präsidenten von Gastro St.Gallen am Empfang am Mittag, andererseits von verschiedenen Votanten, zuletzt von Widmer-Mosnang, Erwartungen und Vorstellungen an neue Gastrounternehmer richten bzw. an diese glauben, dann ist das, was Sie jetzt beschliessen wollen eine Wirteprüfung Light und weit weg von dem, was Sie eigentlich erwarten, dass die Leute anschliessend können.

Ich bitte Sie damit, diesen Fehler nicht zu machen und auf die Vorlage nicht einzutreten.

Session des Kantonsrates vom 29. Februar bis 2. März 2016, ausserordentliche Session vom 3. März 2016
29.2.2016Wortmeldung

legt seine Interessen offen als Mitglied einer Gastro-Organisation: Auf die Vorlage ist einzutreten.

lch spreche in meinem Namen und lege gleichzeitig meine lnteressen offen als Mitglied einer Kommission der Gastro St.Gallen.

Der Grund, mich in dieser Organisation zu engagieren, war vor allem die Unzulänglichkeiten in der Ausbildung bei einem Teil der Gastroszene und dem damit verbundenen spürbaren Qualitätsverlust in dieser Branche. lch spreche bewusst nicht von der Gastronomie. Dort arbeiten sehr viele Fachleute mit einem Berufsabschluss.

lm Gegensatz zum Gastronomen ist beim Beruf des Gastwirtes eine Ausbildung nicht zwingend vorgeschrieben. Dennoch tut Ausbildung auch hier not – vor allem, wenn man den Beruf selbstständig ausüben will.

Halten wir uns doch kurz den Aufgabenkatalog eines Gastwirtes vor Augen:

  • Führung des Betriebes in kaufmännischer, personeller und technischer Hinsicht;

  • Lohnadministration mit korrekter Abrechnung der Sozialleistungen;

  • Rudimentäre Kenntnisse des OR (u.a. Arbeits- und Vertragsrecht);

  • Gastronomiehygiene gewährleisten, z.B. Weiterbildung der Angestellten, Lehrlingsbetreuung usw.

Die Aufzählung ist nicht abschliessend. Eigentlich eine sehr herausfordernde und anspruchsvolle Berufsausrichtung. Und da gibt es doch tatsächlich Kolleginnen und Kollegen in diesem Rat, die uns weismachen wollen, eine etwas intensivere Ausbildung sei nicht nötig. Der Markt trenne die Spreu vom Weizen dann schon. Die Leidtragenden sind vor allem die Mitarbeitenden und die Lieferanten, die ihre Forderungen abschreiben müssen. Auch ich bin gegen zu viel Eingriffe durch den Staat, gegen eine weitere Aufblähung der Administration. Aber dort, wo es notwendig ist, bin ich klar dafür. Und in diesem Bereich macht es Sinn.

In vielen Kantonen, wie z.B. Aargau, Appenzell Innerrhoden, Bern, Basel-Stadt, Basel-Land, Freiburg, Genf, Jura, Luzern, Nidwalden, Obwalden, Schaffhausen, Thurgau, Tessin, Waadt, Wallis, auch wenn es Thoma-Andwil nicht gerne hört, ist eine bestandene Wirteprüfung Voraussetzung für ein Gastgewerbepatent. In den Kantonen Aargau, Graubünden, Schwyz, Uri und Zug gibt es Bestrebungen die Wirteprüfung wieder einzuführen. In diesen jeweiligen Kantonsparlamenten gibt es entsprechende politische Tendenzen. Im Kanton Solothurn wurde das Wirtepatent per 1. Januar 2016 wieder eingeführt. Interessant ist, dass vor allem die grösseren Kantone mit Ausnahme von Zürich, höhere Hürden in Bezug auf die Ausbildung verlangen. Schleierhaft ist für mich, ich wiederhole mich gerne, die ablehnende Haltung eines Teiles dieses Rates. Es handelt sich um eine wesentliche Qualitätsaufwertung in einer Branche, die zu einem Teil einen angekratzten Ruf geniesst. Wer nichts wird, wird Wirt... völlig zu Unrecht. Ausser, man weicht die Auflagen derart auf, dass der Spruch wieder seine Gültigkeit gewinnt. Auch ich arbeite in einer Branche, die mit einem angekratzten Image zu kämpfen hat. Die Versicherungsbranche kämpft gegen den zweifelhaften Ruf an. Heutzutage muss bei vielen Gesellschaften eine eidgenössische Prüfung für die Berater abgelegt werden (VBV) und jährlich muss ein Nachweis über die stete Ausbildung abgelegt werden. Ohne diesen verliert ein Berater sein Diplom als eidgenössisch anerkannter Vermittler. Das Finanzdienstleistungsgesetz (FIDLEG) wird demnächst eingeführt und verschärft die Auflagen noch einmal. Der Amtsschimmel wirkt da schon sehr intensiv – möglicherweise ja. Aber alles dient dem Schutze der Versicherten vor möglicherweise sehr unangenehmen Konsequenzen.

Was zahlreichen Kantonen recht ist, sollte dem Kanton St.Gallen eigentlich nur billig sein. lch bitte Sie, auf diese Botschaft einzutreten und den ll. Nachtrag zum Gastwirtschaftsgesetz gutzuheissen.

Session des Kantonsrates vom 29. Februar bis 2. März 2016, ausserordentliche Session vom 3. März 2016
29.2.2016Wortmeldung

(im Namen einer Mehrheit der SVP-Fraktion): Auf die Vorlage ist nicht einzutreten.

Gute Qualität ist ein wichtiger Erfolgsfaktor für jedes Unternehmen in jeder Branche. Dies wissen auch die Berufsverbände in den verschíedensten Branchen und bilden ihre Mitarbeiter in eigenem lnteresse aus. Ohne staatliche Regulierungsvorgaben.

Mitarbeiter welche über eine gute Ausbildung verfügen, können am Markt eine qualitativ gute Leistung anbieten. Und damit auch in schwierigen Konkurrenzsituationen bestehen.

Was zeichnen erfolgreiche Unternehmen aus? Erfolgreiche Unternehmen zeichnen sich aus durch hohe lnnovationskraft. Wer Erfolg haben will muss sich auf die Bedürfnisse der Konsumenten einstellen die sich laufend ändern.

Neue ldeen und Risikobereitschaft zeichnen den erfolgreichen Unternehmer aus. Nur eine freie und liberale Wirtschaftsordnung ohne staatlichen Eingriff kann diese Erfolgsfaktoren garantieren, davon ist die Mehrheit der Fraktion überzeugt.

lm Bereich der Suchtprävention und der Hygiene setzt der Staat bereits Vorgaben, welche richtig sind und nicht zur Diskussion stehen. Schliesslich geht es um Lebensmittel und damit um die Volksgesundheit. Dass hier der Staat kontrolliert ist unbestritten.

Wenn jetzt die Gastrobranche die Qualität der Betriebe zusätzlich erhöhen will ist dies ein löbliches Vorhaben.

Die Probleme der Branche lassen sich aber nicht lösen, indem man nach dem Vater Staat ruft.

Die Herausforderungen der Zukunft lassen sich doch nicht mit Zutrittshürden für neue Gastrounternehmer lösen um sich unliebsame Konkurrenten vom Leibe zu halten.

Befürworter dieses Gesetzes argumentieren, dass der Staat ja gar nicht involviert sei. Dass die Branche dies ja wolle und die Kurse auch in eigener Regie anbiete und sogar diese Weiterbildungen auch durch externe Anbieter durchgeführt werden könne.

Tatsache ist: Ein Kurs wird per Gesetz Pflicht. Es entstehen Kosten: Quasi Gebühren um überhaupt tätig zu werden.

Selbstverständlich: Wenn dies die Branche will, steht es ihnen frei diese Kurese anzubieten. Sie können einen «Label» oder ein «Diplom» usw. anbieten, dies steht Ihnen frei.

Wer den Gastrounternehmen wohl gesinnt ist und ihnen wirklich helfen möchte, sollte dieser Branche so viel Freiheit wie möglich lassen.

Vor Wahlen und Abstimmungen werben Parteien und Kandidaten mit Slogans: «Mehr Freiheit - weniger Staat» oder «für eine liberale und freie Wirtschaft», usw.

Auch auf die aktuellen Wahlen von gestern konnten wir diese Parolen quer durch alle bürgerlichen Parteien und Kandidaten sehen.

Jetzt besteht die Möglichkeit, dass sie nach diesen Grundsätzen auch handeln. Lösen sie die Versprechen ein, welche sie ihren Wählern gegeben haben und stimmen sie Nein zu diesem unnötigen Gesetz.

Dieses Thema wurde in unserer Fraktion sehr kontrovers diskutiert. Mit einer Stimme Differenz innerhalb der Fraktion empfiehlt Ihnen die SVP-Fraktion dieses Gesetz abzulehnen.

Session des Kantonsrates vom 29. Februar bis 2. März 2016, ausserordentliche Session vom 3. März 2016
29.2.2016Wortmeldung

Ratspräsident: Das Präsidium sieht eine Eintretensdiskussion vor.

Session des Kantonsrates vom 29. Februar bis 2. März 2016, ausserordentliche Session vom 3. März 2016
29.2.2016Wortmeldung

(im Namen einer Minderheit der SVP-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten.

Session des Kantonsrates vom 29. Februar bis 2. März 2016, ausserordentliche Session vom 3. März 2016
29.2.2016Wortmeldung

Präsident der vorberatenden Kommission: Auf die Vorlage ist einzutreten.

Die vorberatende Kommission hat am 13. Januar 2016 vormittags bis 12.00 Uhr im Restaurant Buchserhof in Buchs getagt. Die in der letzten Session bestellte Kommission hatte eine perseonelle Änderung zu verzeichnen, für Häusermann-Wil nahm Ammann-Gaiserwald an der Sitzung teil. Seitens der Regierung und der Staatsverwaltung waren folgende Personen anwesend: Regierungsrat Benedikt Würth, Zuber Tom, Leiter Rechtsdienst und Geschäftsleiter des Volkswirtschaftsdepartementes und Heidi Ochsner, Mitarbeiterin Rechtsdienst des Volkswirtschaftsdepartementes. Als externer Gast war der Präsident von Gastro St.Gallen Josef Müller Tschirky eingeladen.

Als Grundlage für die Beratung des II. Nachtrages «Gastwirtschaftsgesetz» diente die Botschaft und der Entwurf der Regierung vom 6. Oktober 2015. Regierungsrat Würth teilte uns in seinem Votum Fakten zum aktuellen Gesetz und zum vorliegenden Nachtrag mit. Unter anderem zeigt er nochmals die Gründe auf, warum die Regierung die Motion 42.14.02 «Bessere Ausbildung für eine vielfältige und gut funktionierende Gastronomie» abgelehnt habe.

Gerne nehme ich auf ein paar spezielle Punkte dazu Bezug: Aus wirtschaftspolitischen Überlegungen sei die Regierung nach wie vor gegen die Verschärfung des Gastwirtschaftsgesetzes. Der Regierung sei generell für weniger Regulierungen und weniger Eingriffe durch den Staat. Ein wichtiger Punkt gegen eine Verschärfung des Gesetzes sei auch die Tatsache, dass die Gemeinden, welche die Patente heute ausstellen, keinen Anlass dafür sehen, das Gesetz zu verschärfen.

Dem entgegen kamen Argumente aus den Reihen der Kommissionsmitglieder, welche sich grossmehrheitlich eine Verschärfung wünschen. Unter anderem wolle man in betriebswirtschaftlicher Sicht eine bessere Qualität in der Gastronomie erreichen. Insbesondere sollen Leute in der Gastrobranche auch besser ausgebildet sein über Mehrwertsteuerabrechnungen, Kenntnisse in Buchhaltung, Kostenmanagement usw. Somit sollen weniger Konkurse, weniger kurzfristige Experimente in der Gastrobranche, welche immer wieder am Finanziellen scheitern, ausgelöst werden. Unser Gast, Josef Müller, zeigte anhand seiner Präsentation auf, wo und wie nach seiner Ansicht mit viel besserer Ausbildung die Gastronome etliche und nachhaltige Verbesserungen im Betrieb erreichen können.

In der Spezialdiskussion wurde der Gesetzesnachtrag rege diskutiert, war jedoch bis auf ein paar wenige Punkte unbestritten.

Die vorberatende Kommission empfiehlt Ihnen, den vorliegenden Nachtrag zum Gastwirtschaftsgesetz zu unterstützen. Die vorberatende Kommission beschliesst in der Gesamtabstimmung mit 11:3 Stimmen bei 1 Enthaltung dem Kantonsrat Eintreten auf die Vorlage zu beantragen.

Session des Kantonsrates vom 29. Februar bis 2. März 2016, ausserordentliche Session vom 3. März 2016
29.2.2016Wortmeldung

legt seine Interessen offen als Mitglied der Gastro-St.Gallen und Eigentümer mehrerer Betriebe: Auf die Vorlage ist einzutreten.

Vor genau zwei Jahren wurde in diesem Rat die Motion «Bessere Ausbildung für eine vielfältige und gut funktionierende Gastronomie» eingereicht, anschliessend überwiesen und heute wird der daraus verfasste Nachtrag zum Gastwirtschaftsgesetz in 1. Lesung behandelt.

Wer aktuell ein Gastwirtschaftspatent erhalten will, muss Kenntnisse in der Lebensmittelhygiene und Suchtprävention vorweisen können. Mit diesem Vorstoss soll erreicht werden, dass ein zukünftiger Patentinhaber zusätzliche Grundkenntnisse in:

  • Arbeitsrecht;

  • Arbeitssicherheit;

  • Rechnungswesen;

  • Sozialversicherungsrecht und Mehrwertsteuer

nachweisen kann. Ganz klar mit der Betonung auf Grundkenntnisse.

Der vorliegende Nachtrag zum Gastwirtschaftsgesetz kommt nun diesem Wunsch der Gastrobranche nach. lch darf hier als aktiver Gastrounternehmer mit drei Betrieben im Toggenburg und Mitglied von Gastro St.Gallen sagen, dass eine grosse Mehrheit der Gastronomen im Kanton St.Gallen für diese zusätzlichen Grundkenntnisse bei der Patenterteilung sind.

Wir reden hier ganz klar von Grundkenntnissen und keine ausgewiesenen Fachkenntnisse. Es soll auch in erster Linie darum gehen, dass zukünftige Gastronomen wissen, wo sie die entsprechenden vertieften Fachkenntnisse holen und einsetzen können. lch bin überzeugt, dass mit diesem Nachtrag kein einziges neuartiges Gastrokonzept verhindert wird. Jeder sogenannter Quereinsteiger kann sein Konzept und seine ldeen umsetzen. Wenn ein Gastronom diese geforderten Grundkenntnisse nicht nachweisen oder sich aneignen kann, dann hat er auch sehr geringen Chancen in der rauen Geschäftswelt bestehen zu können.

Dieser Nachtrag und die damit verbundenen erhöhten Grundkenntnisse in der Patenterteilung sind nicht die Rettung aller Gastronomiebetriebe – dies sollen sie auch nicht sein. Es soll ein Mosaikstein in den Bestrebungen um eine bessere Qualität in der Gastronomie. Die Gastronomie hat bei den Lieferanten und vor allem auch bei den Banken einen sehr schlechten Ruf und somit ein schlechtes Ranking bei der Kreditvergabe.

lmmer wieder hört man, dass Gastro dies selber regeln soll und in der Branche entsprechende Kurse anbieten. Das macht Gastro intensiv und betreibt in St.Gallen, Zürich und an anderen Standorten in der Schweiz eigene Weiterbildungszentren. Das Kursangebot ist breit gefächert und alle Gastronomen werden regelmässig auf diese Angebote aufmerksam gemacht, aber teilweise werden diese zu wenig besucht. Gastro unternimmt aber alles, um seine eigene Branche zu schulen.

lm Vorfeld und auch heute hört man immer wieder, dass dieser Nachtrag dem Grundsatz einer liberalen Grundhaltung für weniger Gesetze widerspreche. Wir debattieren heute nicht über ein neues Gesetz, wir reden über eine Anpassung und in diesem Nachtrag hat es durchaus auch liberale Ansätze. Aktuell hat Gastro St.Gallen mit dem Kanton eine Leistungsvereinbarung und damit den Auftrag, die heute notwendigen Kurse und Prüfungen anzubieten oder durchzuführen. Mit diesem Nachtrag soll diese alleinige Leistungsvereinbarung fallen. Andere Ausbildungsanbieter sollen die Möglichkeit bekommen in diesem Bereich ein Angebot schaffen zu können. Es ist auch nicht zwingend, dass jemand Kurse besuchen muss. Wenn jemand durch seine berufliche Tätigkeit diese Grundkenntnisse mitbringt, ist es nicht zwingend, dass er einen Kurs besuchen. Weiter kann das Wissen ebenso durch Selbststudium angeeignet werden. Warum ist Teil des Bäckerverbandes gegen diesen Nachtrag? Einige Bäckereien betreiben Filialen und bieten in diesem Räumen gastronomische Leistungen an. Das ist gut so und auch diese Betriebe tragen zu einer vielfältigen Gastronomie bei. Weil gastronomische Leistungen in diesen Räumen angeboten werden, müssen die Filialleiterinnen und Filialleiter zukünftig auch die erweiterten Grundkenntnisse nachweisen können. Das hat zur Folge, dass teilweise auch diese Filialleiterinnen und Filialleiter einen zusätzlichen Kurs besuchen und die Prüfung ablegen müssen. lch kann es überhaupt nicht verstehen, dass sich der Bäckerverband mit Unterstützung der Industrie- und Handelskammer (IHK) gegen die Aus- und Weiterbildung von ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wehrt. lch persönlich habe nur positive Erfahrungen gemacht, wenn ich Mitarbeiter habe, welche sich weiterbilden. Dies ist auch vorteilhaft, wenn diese Mitarbeiter Grundkenntnisse haben, in Bereichen, welche zentral organisiert sind. Dies gibt immer wieder sinnvolle lnputs von unten nach oben und garantiert für eine richtige Umsetzung am einzelnen Standort.

Wenn mit diesem Nachtrag erreicht werden kann, dass es einige arbeitsrechtliche Streitigkeiten weniger gibt und es weniger Ausfälle in der Sozialversicherungen gibt, haben wir hier alle im Saal und auch unser Kanton bereits gewonnen.

Session des Kantonsrates vom 29. Februar bis 2. März 2016, ausserordentliche Session vom 3. März 2016
29.2.2016Wortmeldung

(im Namen der SP-GRÜ-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten.

lch darf im Namen der SP-GRÜ-Fraktion sprechen und nehme unseren Entscheid gleich vorwegnehmen: unsere Fraktion wird grossmehrheitlich auf den ll. Nachtrag eintreten.

Die Vernehmlassung war breit gestreut, dafür danken wir. Leider gingen die Berufsfachverbände vergessen und gerade ihre Beurteilung wäre spannend gewesen.

Die Gastwirtschaft ist eine äusserst flexible Branche. Viele Faktoren tragen dazu bei' ob ein Gastronomiebetrieb erfolgreich ist oder eben nicht. ln kaum einer

anderen Branche sind so viele Quereinsteiger unterwegs wie hier. Dies ist per nicht se schlecht, aber es macht es aus unserer Sicht zwingend notwendig, dass gewisse spielregeln eingehalten und vorschriften erlassen werden müssen. Es reicht nicfit aus motiviert einen Betrieb zu übernehmen. Es geht auch nicht darum die 200 Ableitungen von Suppen und Saucen zu kennen, aber das bewirten von Gästen ist mehr als einen Café oder ein Cola auf einen Tisch zu stellen. Wer Lebensmittel einkauft, lagert, verarbeitet, kalkuliert und verkauft muss über Fachwissen verfügen. Der Wirt übernimmt bei jeder Konsumation eines Gastes auch Verantwortung.

Sicher kann man einwenden, dass der Markt sich selber reguliert. Wer unfähig ist, dort werden weniger Gäste kommen, bis sie dann ganzausbleiben und der Betrieb schliessen muss. Aber mit jeder Schliessung leidet auch der Ruf in der Branche. Eine Branche notabene die immer wieder mit seinem Ruf in der Kritik steht, sei es wegen ihrer Preisporitik, den Arbeitsbedingungen für Mitarbeitende oder wegen des Lohnniveaus.

Eine Verschärfung macht nicht nur Sinn, nein, sie ist sogar zwingend nötig. lch bitte sie zu berücksichtigen, dass diese Verschärfung moderat ist. Anstatt von 7,5 Tagen müssen neu 14 Tage in die Ausbildung investiert werden und rund Fr. 1'300.– mehr investiert werden. Dies macht sich im Nachgang sicher bezahlt.

Lassen Sie mich auch noch eine persönliche Bemerkung machen. Als gelernte Hotelfachassistentin, Hauswirtschaftsleiterin mit höherer Fachprüfung und Lehrlingsausbildnerin konnte ich mich während vieler Jahre an ?? Front überzeugen, wie wertvoll eine soclhe Ausbildung ist.

Session des Kantonsrates vom 29. Februar bis 2. März 2016, ausserordentliche Session vom 3. März 2016
29.2.2016Wortmeldung

Regierungspräsident: Ich danke Ihnen für die eigentlich gute Aufnahme dieser Vorlage. Ich glaube, wir haben unseren Job gut gemacht. Ich möchte auch Gastro St.Gallen für diese Zusammenarbeit bestens danken. Wir die Eintretensdebatte zeigt, es geht doch um eine Grundsatzfrage. Es geht darum, ob man hier zusätzlich regulieren will. Sie haben gesehen, die Regierung beantragt Eintreten, das ist so üblich, wenn Sie uns einen Auftrag erteilen setzen wir das um und beantragen Eintreten. Aber es wurde schon gesagt, die Regierung ist nach wie vor ganz klar der Meinung, dass die Argumente, die wir Ihnen damals auf dem roten Blatt dargelegt haben, die hier auch zum Teil jetzt wieder gekommen sind, dass die nach wie vor Gültigkeit haben, und dass wir den Sinn einer zusätzlichen Regulierung nicht einsehen und Ihnen beliebt machen, dieses Gesetz nicht gutzuheissen.

Ich bin schon erstaunt über das, was ich vorhin teilweise gehört habe. Beispielsweise, dieses Gesetz sein keine Einschränkung der Wirtschaftsfreiheit, oder man möchte den Anliegen der Gastrobranche doch bitte entgegenkommen und das aufnehmen, man wolle nur das. Was ist die Rolle des Staates in der Wirtschaftspolitik? Natürlich soll der Staat mit einer Branche zusammenarbeiten. Aber es geht nicht nur um die Betrachtung der Branche, es geht auch um die übrigen Akteure in einem Sektor. Es geht um die Kunden, um die Gemeinden und schlussendlich geht es um die gesamte volkswirtschaftliche Wohlfahrt. Genau diese Verquickung zwischen Verbänden und Staat hat in der schweizerischen Wirtschaftspolitik Unheil gebracht. Genau diese Verquickung hat dazu geführt, dass wir zu viel reguliert haben und zu viel Protektionismus hatten und in den 90er-Jahren wurde da tüchtig aufgeräumt. Das war auch gut so, das hat die Grundlage geschaffen, damit die schweizerische Wirtschaft auch wieder Tritt fassen und eine gute Entwicklung hinlegen konnte. Heute haben wir offensichtlich, entgegen allen Beteuerungen in den Wahlkämpfen, einen anderen Zeitgeist, der Wind der Regulierung weht wieder obwohl alle sagen, man solle Mass halten, zurückfahren usw., aber die Tagespolitik will einen anderen Weg gehen, weil man den Anliegen der Branchen doch bitte entgegen kommen will. Dass diese Branche nie einheitlich auftritt, haben Sie gehört und gesehen. Es gibt Leute in dieser Branche die sagen, das wollen sie nicht, das geltende Recht habe sich bewährt, es sei gar nie möglich, eine Branche einheitlich unter ein Dach zu bringen, das ist auch gut so. Letztendlich geht es hier um eine zusätzliche Marktzugangsbarriere, um nichts anderes. Und es ist genau so, wie auch z.B. von Thoma-Andwil gesagt wurd, ich habe selten so hohe Übereinstimmung gehabt mit einem Votum ihm, aber er hat es richtig gesagt: Jede Unternehmerin und jeder Unternehmer muss sich generell überlegen, wie bin ich erfolgreich im Markt. Dazu gehört die eigenen Ausbildung sowie die Ausbildung der Mitarbeitenden, und das ist doch ein eigener unternehmerischer Entscheid. Das muss doch nicht der Staat sagen, wie und was ausgebildet werden soll. Das gehört doch zur Grundlage einer marktwirtschaftlichen Ordnung. Darum sind wir der Meinung, das braucht es nicht. Schwarze Schaf wegbringen, Gerig-Wildhaus-Alt St.Johann, Sie haben gesagt, vielleicht gelingt dies mit dieser Regulierung. Und Sie sagen aber, dass trotz Regulierung weiterhin schwarze Schafe in diesem Markt unterwegs sind, das stimmt. Das war ja auch so, als wir eine hochregulierte Gastrobranche hatten. Haben Sie das Gefühl, dass damals keine schwarzen Schafe in der Gastrobranche unterwegs waren, trotz höchster Regulierung? Mit Nichten. Es entscheidet schlussendlich der Kunde wie in jedem Markt, ob ein Unternehmen mit all seinen Anstrengungen erfolgreich ist, ob die Produkte nachgefragt werden. Und wenn die Gastrobranche, da pflichte ich verschiedenen Rednern bei, die Qualität heben möchte, ist das eine sehr gute Absicht – keine Frage. Aber dann gibt es die Möglichkeit Labels zu schaffen, machen Sie das doch, dann animieren Sie die Wirte ein Zertifikat «Gastro St.Gallen» zertifiziert an die Türe zu hängen. Wenn die Kunden darauf reagieren, umso besser, dann haben Sie Ihr Ziel erreicht. Aber haben Sie nicht das Gefühl, mit einer solchen Regulierung Kunden- und Unternehmerentscheidungen beeinflussen zu können. Sie haben natürlich recht, es geht bei diesem Gesetz nicht um Leben und Tod bei diesem Gesetz. Aber es geht trotzdem um eine grundsätzliche Frage. Das Beispiel von Rickert-Rapperswil-Jona ist richtig, wie erklären Sie andern Branchenvertretern, dass man hier regulieren soll und wieso beispielsweise in der erwähnten Coiffeurbranche nicht? Es gibt keinen sachlichen Grund für eine Ungleichbehandlung, überhaupt nicht, mit all den Argumenten und den angeblichen öffentlichen Interessen, die Sie erwähnt haben.

Wir beraten nachher auch noch Vorstösse zur Innovationspolitik, auch ein beliebtes Thema in diesem Wahlkampf. Was habe ich gehört? Wir brauchen Start-up-Kultur, wir brauchen Freiraum, die jungen Leuten müssen wir animieren. Ich habe nie gehört, dass man den jungen Leuten auch noch sagen soll, wie sie unternehmerisch denken sollen vom Staat her, sondern wir gingen davon aus, dass junge Unternehmerinnen und Unternehmer selber realisieren, was sie machen müssen, damit sie am Markt Erfolg haben. Das ist doch der Kern einer marktwirtschaftlichen Struktur.

Ich glaube, es ist doch eine alte Tatsache: Liberale gibt es in allen Parteien. Jetzt schauen wir einmal, wie schön das aufgeteilt ist. Die Fraktionschefs der bürgerlichen Parteien werden ihr eigenes Ranking machen, aber schlussendlich bitte ich Sie einfach nicht nur ideologisch an die Sache zu gehen, sondern wirklich mit gesundem Menschenverstand. Letztendlich heisst ja Liberalismus auch Vertrauen in die Fähigkeiten der Menschen zu haben. Glauben, dass Menschen vernünftige unternehmerische Entscheidungen fällen und nicht glauben, dass der Staat diese Entscheidungen abnehmen soll. In diesem Sinne hoffe ich sehr, dass wir beim Übergang in die neue Legislatur keinen Sündenfall begehen, kühlen Kopfes hier bei der bewährten Regelung bleiben und dieses Ansinnen der Branche freundlich, aber bestimmt, wieder zurückweisen.

Session des Kantonsrates vom 29. Februar bis 2. März 2016, ausserordentliche Session vom 3. März 2016