Geschäft: Entlastungsprogramm 2013: Umsetzung (Sammelvorlage 2)

Übersicht
KomiteeKantonsrat
Nummer22.14.04
TitelEntlastungsprogramm 2013: Umsetzung (Sammelvorlage 2)
ArtKR Gesetzgebungsgeschäft
ThemaAllgemein
FederführungStaatskanzlei
Eröffnung12.6.2014
Abschluss23.2.2015
Letze Änderung9.12.2021
vertraulichNein
öffentlichJa
dringendNein
Dokumente
PubliziertTypTitelDatei
MitgliederlisteAktuelle Mitgliederliste
ProtokollauszugFestlegung des Vollzugsbeginns vom 5. Mai 2015
AntragKommissionsbestellung vom 15. September 2014
ProtokollProtokoll der vorberatenden Kommission vom 7. November 2014
BotschaftBotschaft und Entwürfe der Regierung vom 1. Juli 2014
Beteiligungen
DatumAkteurTitelLetze Änderung
1.8.2019Gremium19.1.2023
Statements
DatumTypWortlautSession
26.11.2014Wortmeldung

Präsidentin der vorberatenden Kommission: Auf die Vorlage ist einzutreten. Den Anträgen der vorberatenden Kommission ist zuzustimmen.

Gegenstand der heutigen Beratung ist die Sammelvorlage 2, die Botschaft und die Entwürfe der Regierung vom 1. Juli 2014 mit der Umsetzung aller verbleibenden Gesetzesanpassungen des Entlastungsprogramms 2013 und einer Massnahme aus dem Sparpaket II. Die vorberatende Kommission des Kantonsrates hat die Gesetzesvorlage am 7. November 2014 beraten. Ich komme kurz auf den Inhalt der Botschaft im Rahmen einer Gesamtschau zu sprechen – auf die einzelnen Nachträge werde ich bei der jeweiligen Beratung des Geschäfts eingehen. Die uns vorliegende Sammelbotschaft enthält drei Gesetzesänderungen zu den beschlossenen Massnahmen aus dem Entlastungsprogramm 2013 und eine Massnahme aus dem Sparpaket II. Es handelt sich um die Nachträge zum Gesetz über die Universität St.Gallen, zum Gesetz über die Pädagogische Hochschule St.GaIIen, zum Ergänzungsleistungsgesetz und zum Steuergesetz. Die Gesetzesänderungen werden ab 2016 finanzwirksam. Die vorgeschlagenen Massnahmen mit den Änderungsvorschlägen der Kommission führen zu einer Gesamtentlastung des Staatshaushalts von 18,8 Mio. Franken im Jahr 2016 und 19,5 Mio. Franken im 2017. In den folgenden Jahren hängt der Anstieg der Entlastung von der Einführung der Bundeslösung bei den Mietzinsmaxima der Ergänzungsleistungen ab. Damit reduziert sich der Vorschlag der Kommission die Entlastungswirkung gegenüber dem Vorschlag der Regierung im 2016 um 2,9 Mio. Franken und im Jahr 2017 um 3,8 Mio. Franken. Die Erlasse dieser Sammelvorlage unterstehen je einzeln dem fakultativen Gesetzesreferendum.

Session des Kantonsrates vom 24. bis 26. November 2014