Geschäft: Gesetz über den Feuerschutz

Übersicht
KomiteeKantonsrat
Nummer22.18.09
TitelGesetz über den Feuerschutz
ArtKR Gesetzgebungsgeschäft
ThemaFinanzen, Regalien, Unternehmungen, Feuerschutz
FederführungSicherheits- und Justizdepartement
Eröffnung3.6.2014
Abschlusspendent
Letze Änderung9.12.2021
vertraulichNein
öffentlichJa
dringendNein
Dokumente
PubliziertTypTitelDatei
AntragAnträge der vorberatenden Kommission vom 14. November 2018
BotschaftBotschaft und Entwurf der Regierung vom 13. März 2018
AntragAntrag SP-GRÜ-Fraktion zu Art. 36 vom 19. Februar 2019
AntragAntrag FDP-Fraktion / SVP-Fraktion auf Rückweisung vom 18. Februar 2019
AllgemeinKommissionsbestellung vom 23. April 2018
AntragAntrag FDP-Fraktion zu Art. 31 vom 16. September 2019
ErlassErgebnis der ersten Lesung vom 16. September 2019
BotschaftNachtragsbotschaft und ergänzender Entwurf der Regierung vom 4. Juni 2019
AntragAnträge der Redaktionskommission vom 25. November 2019
ErlassReferendumsvorlage vom 26. November 2019
ProtokollProtokoll der vorberatenden Kommission vom 14. August 2019
ProtokollProtokoll der vorberatenden Kommission vom 27. August 2018
ProtokollauszugFestlegung des Vollzugsbeginns vom 4. Februar 2020
ProtokollProtokoll der vorberatenden Kommission vom 14. November 2018
AntragAntrag Martin-Gossau Stöckling-Rapperswil-Jona auf Rückweisung vom 25. November 2019
ErlassIn der Gesetzessammlung veröffentlicht am 18. November 2020
Beteiligungen
DatumAkteurTitelLetze Änderung
1.8.2019Gremium19.1.2023
Abstimmungen
DatumTitelResultatöffentlich
JaBedeutungNeinBedeutungAbsent / Enthaltung
19.2.2019Rückweisung an die Regierung65Zustimmung49Ablehnung6
16.9.2019Antrag FDP-Fraktion zu Art. 31 Abs. 127Zustimmung84Ablehnung9
27.11.2019Schlussabstimmung110Zustimmung4Ablehnung6
25.11.2019Antrag Martin-Gossau / Stöckling-Rapperswil-Jona auf Rückkommen auf Art. 2940Zustimmung74Ablehnung6
Statements
DatumTypWortlautSession
19.2.2019Wortmeldung

Wenn ich das graue Blatt so lese, sehe ich eigentlich schon Unterschiede zwischen der FDP- und SVP-Fraktion. Wenn ich genau zugehört habe, stellt Martin-Gossau so ziemlich alles in Frage, was in diesem Gesetz steht, was die FDP-Fraktion eigentlich nicht macht. Darum ist es für mich eine kleine Vermischung. Die FDP-Fraktion stört sich vor allem am Vollzug und möchte dort Verbesserungen erreichen. Die CVP-GLP-Fraktion ist sich aber sicher, dass an die Aus- und Weiterbildung der Vollzugsmitarbeiter an der Front durch die GVA hohe Priorität gestellt wird. Das ist auch protokolliert. Wichtig ist auch, und das scheint mir viel wesentlicher, dass zu Handen des Protokolls auch angegeben wurde, dass dieser Austausch interkantonal sein soll, damit dieses «St.Gallen macht es anders als andere Kantone» dahin fällt.

Zu Güntzel-St.Gallen: Es hat mich gefreut, dass zwei Juristen von einem dritten Jurist überstimmt werden.

Session des Kantonsrates vom 18. und 19. Februar 2019
19.2.2019Wortmeldung

(im Namen der SVP-Fraktion): legt ihre Interessen von als Verwaltungsratspräsidentin des Sicherheitsverbundes Region Gossau, der die Sicherheitsaufgaben von fünf Gemeinden sicherstellt.

Das bestehende Feuerschutzgesetz wurde im Jahr 1968 erlassen. Die Totalrevision dieses über fünfzigjährigen Gesetzes ist überfällig. Die Regierung hat sich einige Zeit, Jahre sogar, Zeit genommen für die Bearbeitung dieses Geschäfts. Umso mehr erstaunt es, dass breit abgestützte Anliegen der Feuerwehren, vertreten durch die Präsidentenkonferenz des Kriegsheimkehrerverbandes St.Gallen, nicht berücksichtigt wurden unter partizipativer Zusammenarbeit verstehen wohl nicht alle das gleiche. Der Hinweis der Regierung, dass die Feuerwehren z.B. ihre 5 Punkteforderungen in der Umsetzung, also der Verordnung, einbringen sollen überzeugt nicht. Die Vergangenheit hat bei verschiedensten Geschäften immer wieder gezeigt, dass die wichtigsten Kernanliegen im Gesetz geregelt sein müssen. Der Kanton soll in erster Linie beraten, steuern und koordinieren und nicht bestimmen ohne Beteiligung der betroffenen Gemeinden und Feuerwehren. Der öffentliche Feuerschutz obliegt als Aufgabe in der Zuständigkeit der Gemeinden. Lediglich eine mögliche Anhörung zu gewähren, geht entschieden zu wenig weit. Die heftigen Diskussionen in der vorberatenden Kommission haben es gezeigt, bei einer solchen Zahl von Differenzen, z.B. bei der Stützpunkt Organisation oder dem Mitsprache- und Mitwirkungsrecht in der Aus- und Weiterbildung, die in einem Ringkanton wie St.Gallen auch weiterhin dezentral möglich sein muss, braucht es offensichtlich nochmals einen Anlauf.

Aber auch den Anliegen der Motion 42.14.05 «Klare Rechtsgrundlagen und einheitliche Vollzugsgrundsätze auch im Brandschutz», welche 2014 mit mehr als 80 Unterschriften eingereicht und in der Folge auch gegen den Willen der Regierung erheblich erklärt wurde, wird in der Botschaft und im Gesetzesentwurf in keiner Weise entsprochen. Wollen wir die Gefahr eingehen, wieder viele Jahre mit einem Gesetz leben zu müssen, welches in wichtigen Belangen schlecht ist? Als mögliche konsequent diskutierte die SVP-Fraktion auf die Vorlage nicht einzutreten, entschied sich dann aber dafür einzutreten und durch eine Rückweisung mit Auftrag die Vorlage und das Gesetz zu verbessern und einen breiten Konsens zu erreichen. Wir werden uns zum Rückweisungsantrag nochmals äussern.

Session des Kantonsrates vom 18. und 19. Februar 2019
19.2.2019Wortmeldung

Wir haben mit dem vorliegenden Entwurf eine Zangengeburt vor uns. Nicht nur, dass schon lange Zeit an der Ausarbeitung und der Aktualisierung des Feuerwehrwesens und des Brandschutzes gearbeitet wurde, um mit aktuellen Entwicklungen Schritt halten zu können.

Die Kommissionsmitglieder, wir haben es bereits gehört, erinnern sich an die komplexen Überlegungen während den Sitzungen. Das vorliegende Gesetz berücksichtigt nun grösstenteils diese verschiedensten Anliegen, die von verschiedensten Seiten an dieses Gesetz gestellt werden. Wir haben ein Gesetz über den Feuerschutz, in dem, auch wenn sehr viele Anliegen eingebracht wurden, diese Wünsche zum grössten Teil berücksichtigt werden konnten. Gerade bezüglich Feuerwehrwesen wurden praktikable Lösungen gefunden. Die FDP- und SVP-Fraktion verlangen nun weitere Abklärungen und Ausführung zur Verhältnismässigkeit des Brandschutzes. Diese Forderungen ergeben jedoch wenig Sinn. Das Wesen des Brandschutzes bringt es mit sich, dass der Einzelfall geprüft werden muss und in diesem Sinne kein Automatismus stattfinden kann. Es sind somit immer wieder, wie in der Begründung verlangt, die konkreten Umstände und die Verhältnismässigkeit der Einzelfälle zu prüfen, selbst wenn in einem ergänzenden Bericht, wie verlangt, konkrete praktische Beispiele angefügt würden, wäre immer noch der Einzelfall anzuschauen.

Somit muss stets die Verhältnismässigkeit von Brandschutzmassnahmen betrachtet werden. Dieser Antrag ist somit auf Grund der Nutzlosigkeit abzulehnen. Die einzige Wirkung wäre eine weitere Verzögerung der Zangengeburt und in der Regel ist das in keiner Art und Weise im Sinne der Beteiligten.

Session des Kantonsrates vom 18. und 19. Februar 2019
19.2.2019Wortmeldung

Dem Rückweisungsantrag ist zuzustimmen.

Ich möchte nicht mehr inhaltlich darauf eingehen, aber wie bei Ihnen wurde auch bei uns nach der Kommission das Geschäft in der Fraktion diskutiert und hier sind neue Aspekte und neue Inputs dazugekommen, die jetzt nicht gelöst sind. Wir wünschen uns daher die erweiterten Grundlagen für eine Entscheidung. Wir möchten inhaltliche Punkte, die neu gekommen sind, neu aufgreifen und ebenfalls diskutieren.

Wir sind der Meinung, dass nicht das Parlament der Geburtshelfer sein soll, sondern nochmals die Kommission, denn wenn wir jetzt beginnen, hier jeden Artikel auseinander zu nehmen, dann werden wir wahrscheinlich bis im April diskutieren. Wir glauben auch nach 17 Jahren ist Ehrenrunde zeitlich verhältnismässig. Wir haben gehört, wir haben ein funktionierendes System, passieren wird nichts.

Session des Kantonsrates vom 18. und 19. Februar 2019
19.2.2019Wortmeldung

Präsident der vorberatenden Kommission:

Die vorberatende Kommission des Kantonsrates hat sich an zwei Sitzungen ausführlich und kontrovers mit den Vorschlägen der Regierung zur Totalrevision des Feuerschutzgesetzes auseinandergesetzt. Sie stützte sich dabei auf eine Botschaft der Regierung vom 13. März 2018. Mit dieser Vorlage soll das seit 50 Jahren geltende Gesetz über den Feuerschutz angepasst und es sollen gleichzeitig zwei parlamentarische Motionen, nämlich jene aus dem Jahre 2013 zu Aufhebung der ständigen Windwache und jene aus der Junisession 2014 über die Festsetzung klarer Rechtsgrundlagen und einheitlicher Vollzugsgrundsätze auch im Brandschutz umgesetzt werden. Die Arbeiten der Kommission erfolgten in Anwesenheit:

Von Seiten des Sicherheits- und Justizdepartements

– Regierungspräsident Fredy Fässler, Vorsteher;

– Hans-Rudolf Arta, Generalsekretär;

– Dr. Lukas Summermatter, Direktor Gebäudeversicherungsanstalt und Amtsleiter Amt für Feuerschutz sowie weiterer Vertreter der Verwaltung.

An ihrer ersten Sitzung vom 27. August 2018 orientierte sich die Kommission mit einem Fachreferat Brandschutz gehalten durch Ernst Bischofberger, ehemals tätigen in der GV-Appenzell Ausserrhoden und Präsident der Kommission der Vereinigung kantonaler Feuerversicherungen VKF zum Brandschutz zum Thema Feuerwehr, durch ein Fachreferat von Thomas Bärtsch, Präsident kantonaler Feuerwehrverband, Kommandant Feuerwehr Pizol, Instruktor Ausbildung, zum Thema Löschwasser, durch ein Referat von Thomas Kündig, Betriebsleiter Wasserkorporation Abtwil-St.Josefen, Feuerwehrkommandant Gaiserwald sowie durch ein Referat von Boris Hunziker, Präsident Kaminfegermeisterverband St.Gallen & Fürstentum Lichtenstein zum Thema des Kaminfegerwesens.

Am ersten Kommissionstag zeigte sich bereits, dass die Vorlage kontrovers behandelt werden würde. Einzelne Fraktionen waren für Eintreten, andere liessen das Eintreten zur Vorlage offen.

Die Vertreter der Motion 42.14.05 wiesen in der Spezialdiskussion vor allem auf den erforderlichen Ermessensspielraum beim Vollzug der Brandschutzvorschriften hin. Diskutiert wurde dabei die Frage, ob und in wie weit der Kanton überhaupt in Zusammenhang mit dem Konkordat zum Abbau internationaler Handelshemmnisse überhaupt einen Spielraum habe. Im Bereiche des Feuerwehrwesens wurde intensiv Umfang und Bedeutung der Nachbarschaftshilfe und der Aufbau der Stützpunktorganisationen diskutiert. Ebenso wurden Frage nach dem aktuellen Stand des Projektes «Zusammenarbeit Feuerwehr und Zivilschutz 2021» gestellt.

Nachdem vor allem in Zusammenhang mit dem Brandschutz erneut zahlreiche Fragen zum Vollzug aufgetreten waren, verlangte die Kommission einen Zusatzbericht zur Frage, in welche Richtung beim Vollzug der Brandschutzvorschriften ein Ermessensspielraum bestehe, welche Unterschiede zu andern Kantonen bestehen würden und wo das Sicherheits- und Justizdepartement und das Amt für Feuerschutz Unterschiede in der Vollzugspraxis zwischen den einzelnen Kantonen feststellen könnten. Die Behandlung der Brandschutzvorschriften wurde deshalb am ersten Tag ausgesetzt. In der Folge widmete sich die Kommission der Kontrolle und Reinigung von Feuerungsanlagen, der Organisation der Feuerwehrstützpunkte und der Feuerwehrausbildung. Zu diskutieren gaben auf die Themen der Alarmierung der Feuerwehr und die Einsatzkosten sowie die Höhe der Feuerwehrschutzabgabe.

Am zweiten Kommissionstag widmete sich die Kommission zunächst wiederum der Frage der Ausschöpfung des Handlungsspielraums in den Brandschutznormen, nachdem wenige Tage zuvor der verlangte Zusatzgericht eingetroffen war. Weiter nahm die Kommission auch Kenntnis von einer aktualisierten Karte der Feuerwehrstützpunkte, um die Zuständigkeit und Aufgabenbereiche aller Stützpunkte zu erkennen. Schliesslich wurde auch zur Kenntnis genommen, wo und wie die Zusammenarbeit zwischen Feuerwehr und Zivilschutz derzeit ist. Breit diskutiert wurde die Frage, wie und welche Ausbildungen und wo die Ausbildung Feuerwehrleute erfolgen soll: dezentral oder zentral in Bernhardzell?

Auch der verlangte Zusatzbericht und der Hinweis des Departementes das eigentlich bei der Anwendung der IVTH(??) kein Ermessensspielraum bestehe wurde wiederum kontrovers diskutiert.

Eine eingehende Diskussion entwickelte sich am zweiten Sitzungstag über die einzelnen Feuerwehrstützpunkte. Die Verteilung der Rettungsgeräte der Chemiewehr und vor allem der Strassenrettung im Kanton. Diskutiert wurde schliesslich auch die Übergangslösung der Regierung für den Bau neuer Feuerwehrdepots und einer Haftung der Gemeinden im Falle von Einsätzen der Feuerwehr. Hier wurde eine Gesetzeslücke geordnet.

Die Beschlüsse zum Brandschutz erfolgten zum Teil mit sehr knappen Mehrheiten. In der Spezialdiskussion wird darauf zurückzukommen sein. Ebenso Präzisierungen um Bauten und Anlagen im Bereiche des Brandschutzes sowie brandschutztechnische Kontrollen. Eine Liberalisierung des Feuerschauwesens hat die Kommission abgelehnt.

Zur Frage der Stützpunkte entschied die Kommission ebenso kontrovers wie in der Frage, ob für die Stützpunkte Betriebskommissionen gebildet werden sollten, ob diese Kommissionen je Sachgebiete oder je Stützpunkt bestimmt und wer sie wählen sollte. Zunächst stimmte die Kommission das Schaffung von Betriebskommissionen zu, um sie im Verlauf der Diskussion wieder abzuschaffen. Die Kommission unterstützte schliesslich auch den Vorschlag der Regierung, ihr die Kompetenzen der Stützpunktbildung zu übertragen mit der klaren Erwartung, dass damit Überkapazitäten abgebaut werden sollten. Die aktuelle und in den jeweiligen Einzelfragen partizipative Zusammenarbeit zwischen dem Amt für Feuerschutz und den zuständigen Fachleuten der Feuerwehr wurden als funktionierend anerkannt.

Umstritten waren die Einsatzkosten der Nachbarschaftshilfe und der Feuerwehren. Die Kommission hielt nach längerer Diskussion hiezu am Entwurf der Regierung fest, wollte einzig die Kostentragung bei Fahrzeugbränden konkretisieren und bereits, wie erwähnt, die Haftung für Drittschäden gesetzlich regeln. Mit den Übergangsbestimmungen möchte die Kommission die Beiträge aus dem Feuerschutzfonds für den Neubau von Feuerwehrdepots nach der Zusammenlegung von Ortsfeuerwehren ausdehnen. Ich werde auch darauf im Laufe der Diskussion dann zurückkommen. Über die Anträge der Kommission gibt Ihnen das gelbe Blatt Auskunft.

Session des Kantonsrates vom 18. und 19. Februar 2019
19.2.2019Wortmeldung

Ratspräsidentin, stellt Eintreten auf die Vorlage fest.

Session des Kantonsrates vom 18. und 19. Februar 2019
19.2.2019Wortmeldung

Zustimmung zur Rückweisung.

Sie haben gesehen, die Kantonsratspräsidentin hat es auch nochmals erwähnt, dass dieser Rückweisungsantrag von der FDP- und der SVP-Fraktion eingereicht und unterstützt wird.

Gleich vorweg, Boppart-Andwil, wie Sie hoffen wir auch auf Abweicher???, aber auf der anderen Seite. Es kann ja sein, dass einige vernünftiger werden.

In der Sache selbst, und ich möchte eigentlich nicht mehr allzu viel wiederholen, weil Toldo-Sevelen der FDP-Fraktion hat beim Eintreten schon Grundsätzliches gesagt. Ich möchte mich eigentlich zum Handlungsspielraum und was wir uns für Überlegungen machen mit dieser Rückweisung äussern.

Einerseits habe ich mir nach der zweiten vorberatenden Kommission die Mühe gemacht und die Zeit genommen, einmal in die beiden grossen dicken Ordner der technischen Vorschriften Einblick zu nehmen. Ich sage Ihnen, dass ich in ein bis zwei Stunden einige Seiten oder einige Querschnitte gesehen habe, selbstverständlich nicht alles vergleichen konnte, aber das ist r mich noch interessant, dass es zu verschiedenen Detailfragen durchaus unterschiedliche technische Lösungen gibt, und dass das für den normalen Baugesuchsteller praktisch nicht mehr möglich ist, wenn er nicht die Spezialkenntnisse besitzt, dies dann im Einzelfall festzustellen. Oder er müsste bei jeder dieser Auflagen diese Ordner wieder konsultieren, und das wird für einen Laien und selbst für einen Juristen nicht einfach. Alleine schon die beiden dicken Ordner n geben jedes bei jeder dieser Auflagen diese ob nun wieder konsultieren und dass wir für einen Laien und selbst für einen Juristen nicht einfach d. h. alleine schon die beiden dicken Ordner geben mindestens zu Teilfragen unterschiedliche Lösungsansätze. Damit ist mindestens von der Seite her das Ziel, dass hier das kostengünstigere, das weniger aufwändige, das weniger Einschneidende gewählt wird.

Zweitens, auch das wurde erwähnt, aber nachdem auch Regierungsrat Fässler jetzt doch einige Ausführungen noch zu dieser interkantonalen Vereinbarung gemacht hat, erlaube ich mir doch einen Artikel oder einen Absatz eines Artikels zu zitieren: Hier zeigt es, dass die damaligen Vereinbarungsgeber eine gewisse Flexibilität wollten. Ob und warum die zurzeit wenig genutzt wird, ist eine andere Frage, und über die können wir dann möglicherweise auch aus der Antwort oder Stellungnahme der Regierung zu diesen Fragen mehr erfahren. Ich spreche von Art. 6 Abs. 2 Grundsätze. Ich möchte Ihnen doch diesen Absatz vorlesen, weil die wenigsten wahrscheinlich diese Vereinbarung zum internationalen Organ gelesen haben: «Es berücksichtigt international harmonisierte Normen, unterschiedlichen Bedingungen der Kantone und Gemeinden geografischer, klimatischer oder lebensgewohnheitlicher Art sowie unterschiedlichen Schutzniveaus, kann jedoch Rechnung getragen werden.» Das ist ja auch ein Ziel dieser Rückweisung, dass die Verhältnismässigkeit gewahrt wird. Und hier, Boppart-Andwil, ein Zweites: Ich weiss, Sie haben ja eigentlich ehrlicherweise gesagt, Sie seien nicht Jurist, wenn Sie dann aber sagen, die Frage der Verhältnismässigkeit könne dann gleich zur Willkür führen, dann muss ich Ihnen sagen, nein, das kann sie nicht. Wenn es Willkür ist, ist es nicht mehr verhältnismässig. Ich kann Ihnen nicht bei jeder Einzelfrage sagen, wo die Grenze liegt. Aber «verhältnismässig» kann nicht Willkür sein. So einfach ist das auch im Grundsatz, im Einzelfall braucht es vielleicht zwei oder drei Juristen, die die Meinung der ersten beiden Juristen überprüft und entscheidet, wie es ist, aber beides kann es nicht sein. Eine Rückweisung ist keine Gefährdung der Verhältnismässigkeit bzw. eine Vorsatzleistung für die Willkür.

Damit komme ich eigentlich schon zum paar Ausführungen, die Boppart-Andwil gemacht hat. Ich erlaube mir auch ein paar Bemerkungen zu den Ausführungen von Regierungsrat Fässler: Wenn Sie von einem gut funktionierenden System sprechen, Boppart-Andwil, das die Rückweiser in Frage stellt, dann mag das aus Ihrer Sicht so stimmen. Sie haben auch in der vorberatenden Kommission einige Beispiele gehört, wo die Verhältnismässigkeit aus Sicht derjenigen, die jetzt zurückweisen, nicht gegeben ist. Aber, und das muss man berücksichtigen, es kann durchaus mit Ihrer Interessenoffenlegung zusammenhängen, dass Sie als GVA-Schätzer tätig sind, da kann man natürlich gewisse Systeme funktionstüchtiger anschauen als es andere sehen.

Der zweiter Punkt, der mir viel wichtiger erscheint, es dürfe doch nicht sein, dass ein Gesetz, an dem jetzt 17 Jahre gearbeitet wurde, nochmals wegen ungewisser Resultate zurückgewiesen werde. Ich bin diese 17 Jahren und noch ein bisschen mehr dabei, wir haben nie eine Rückweisung einer Vorlagen zu diesem Gesetz beschlossen. Wenn Verwaltung und Regierung uns nichts vorlegen, dann ist es ja nicht unser Verschulden, wenn es jetzt 17 Jahre dauerte seit dem Auftrag bis vor einem halben Jahr etwas auf den Tisch kam. Es ist die Verantwortung derjenigen, die so lange gebraucht haben, aus welchen Gründen auch immer. Aber wenn wir jetzt einmal an einem Gesetz ein bisschen länger brauchen, zeigt das eigentlich die Überdiszipliniertheit unseres Rates, schon fast ein schlechtes Gewissen zu haben, wenn eine Vorlage nicht in der nächsten Sessionen des Kantonsrates in erster Lesung behandelt wird. Ich bin nicht gegen vorsätzliche Verzögerung, aber wenn es gute Gründe dafür gibt, weitere Abklärungen zu treffen, dann darf es auch eine zweite Sitzung geben, und dann darf es auch nach zwei Sitzungen zu einer Rückweisung kommen, wenn gute Gründe dafür sprechen etwas nochmals zu prüfen und zu verbessern bzw. nochmals Auslegungsfragen zu überprüfen.

Damit erlaube ich mir doch einige grundsätzliche Bemerkungen zu dieser Vereinbarung. Eigentlich wollte ich heute dazu nicht sprechen, weil das wäre meines Erachtens dann Aufgabe in Zusammenhang mit einer allfälligen Aufkündigung durch den Kanton St.Gallen dieser Vereinbarung. Die wollen wir im Moment nicht. Schliessen aber nicht aus, dass wenn wir jetzt nicht auf einem anderen Wege zu vernünftigen Lösungen kommen, dass es eben zu diesem Scherbenhaufen kommt, der Boppart-Andwil erwähnt hat, aber Scherbenhaufen deshalb, weil dann möglicherweise in der Schlussabstimmung, wenn Sie heute nicht reagieren, das ganze Gesetz nicht zustande kommt, und dann sind wir nicht weiter.

Ich erwähne nur einen Punkt, den Regierungsrat Fässler erwähnt hat. Die Jahrzahl war mir nicht bekannt, dass ab dem Jahr 1983 eine interkantonale Fachgruppe technische Vorschriften erliess bzw. erarbeitet hat, die dann in der Folge von vielen Kantonen übernommen wurde. Sie haben gesagt, für den Kanton St.Gallen integral. Aber, und das ist jetzt der Unterschied, etliche von uns, auch parteimässig gesehen, kritisieren diese Mustervorschriften der Kantone im Energiebereich (MuKEn). Die wurden auch von einer Fachgruppe beraten und anschliessend von der Baudirektorenkonferenz erlassen. Die sind dann aber damit nicht automatisch anzuwenden, sondern da müssen die Kantone entscheiden, was sie selber übernehmen. Auch dort können Sie sagen, wäre es einfacher für alle Architekten und Planer, wenn die Bestimmungen in allen Kantonen genau gleich wären. Wahrscheinlich schon für einige, ich habe aber manchmal auch das Gefühl, wenn dieses Argument gebracht wird, dass sie die Anzahl von grossen Büros einerseits überschätzen, die in vielen Kantonen oder der ganzen Schweiz tätig sind bzw. dies als gutes Argument nehmen, warum man einheitliche Vorschriften machen soll. Und das ist der Unterschied, Regierungsrat Fässler, Sie haben es selber gesagt, aber für mich vom Verständnis her, hier muss man im Prinzip das Resultat dieser interkantonalen Vereinbarung übernehmen mit der Frage des Spielraums, den ich vorhin erwähnt habe in Art. 6. Und bei den MuKEn entscheiden wir frei, was für übernehmen und was wir nicht übernehmen. Ich empfehle Ihnen dieser Rückweisung zuzustimmen. Gerade deshalb, dass wir nicht vor diesem Scherbenhaufen stehen werden und allenfalls in einer zweiten Etappe dann noch diese interkantonale Vereinbarung kündigen müssten.

Session des Kantonsrates vom 18. und 19. Februar 2019
19.2.2019Wortmeldung

beantragt im Namen der FDP-Fraktion: «Rückweisung an die Regierung mit folgenden Aufträgen:

1. Die Regierung wird insbesondere eingeladen, im Erlass den Grundsatz festzuhalten und zu konkretisieren, dass die für den Vollzug zuständigen Behörden bei der Anwendung der Brandschutzvorschriften stets den Grundsatz der Verhältnismässigkeit zu berücksichtigen haben. Festzuhalten ist zudem, dass im Einzelfall insbesondere zu prüfen ist, wie unter Berücksichtigung der konkreten Umstände, dem Brandschutz durch möglichst kostengünstige und wenig einschränkende Massnahmen angemessen Rechnung getragen werden kann, ohne die Sicherheit beim Personenschutz zu beeinträchtigen.

2. Die Regierung wird eingeladen im Rahmen eines ergänzenden Berichts:

a) die Grundzüge des Verordnungsrechts zur Umsetzung des Grundsatzes der Verhältnismässigkeit darzulegen;

b) die praktische Umsetzung des Grundsatzes der Verhältnismässigkeit unter Einhaltung der geltenden Brandschutzvorschriften anhand konkreter Beispiele darzulegen. Die Praxisbeispiele sollen als Leitfaden für den künftigen Vollzug dienen können.»

Die Botschaft verschafft einen guten Überblick über die Thematik, zeigt Schwachstellen im heutigen System und bringt Lösungsvorschläge. Angesichts der Tatsache, dass das Feuerwehrwesen bei den Bürgerinnen und Bürgern, den Gemeinden, vor allem aber bei den Feuerwehrverbänden einen sehr hohen Stellenwert besitzt und andererseits die Anforderungen und Sicht des Kantons insbesondere des Amtes für Feuerschutz, auch von denjenigen der kommunalen Ebene abweichen können, halten wir den Entwurf insgesamt als ausgewogen. Lobenswert ist insbesondere der Umstand, dass das Gesetz knapp gehalten ist und keinen unnötigen Ballast enthält, aber an den massgebenden Stellen dennoch hinreichlich präzis formuliert wurde.

Die Mehrheit der FDP-Fraktion, und ich spreche jetzt nur von dieser Mehrheit, kann im Bereich der Schadensbekämpfung die Anpassungen mittragen. So erachten wir unter anderem die Änderungen in den Bestimmungen zur Gemeindefeuerwehr zur Dienst- und Feuerwehrpflicht und der Stützpunktorganisation als wichtig und richtig. Auch bei der Grundausbildung sehen wir den Nutzen der Kantonalisierung, auch wenn dies nicht zur betonten Subsidiarität passt. Die Schönheitsfehler der Vorlage sehen wir in der Entgeltlichkeit der Nachbarschaftshilfe sowie in der Beibehaltung des Status quo im Kaminfegerwesen. Eine Liberalisierung, wie es die Kantone Glarus und Thurgau vorleben, wären auch dem Kanton St.Gallen gut gestanden.

Im Bereich des baulichen und betrieblichen Brandschutzes begrüsst jetzt wieder die gesamte FDP-Fraktion die Erleichterungen als Folge der geänderten schweizerischen Brandschutzvorschriften, wünscht sich jedoch, dass die Regierung den Handlungsspielraum nach Art. 6 der interkantonalen Vereinbarung zum Abbau technischer Handelshemmnisse, insbesondere beim Vollzug transparent ausschöpft. Die Beteuerungen der Regierung, dass womöglich der Handlungsspielraum sehr wohl ausgeschöpft werde, sowie die Absichtserklärung des Verwaltungsrates der GVA den Ermessensspielraum der liberalisierten Brandschutzvorschriften zu Gunsten eines wirtschaftlichen Brandschutzes kundenorientiert wahrzunehmen, haben wir sehr gerne gehört. Diese Aussagen stehen aber im krassen Widerspruch zu den Aussagen in den ergänzenden Informationen zuhanden der vorberatenden Kommission, welche plötzlich keinen Spielraum mehr vorsehen. Auch die von uns geforderte Verhältnismässigkeit im Vollzug des Brandschutzes sehen wir nicht umgesetzt. In Art. 7 wird die Verhältnismässigkeit wohl erwähnt, doch leider bezieht sich dieser Artikel nur auf bestehende Bauten, die den schweizerischen Brandschutzvorschriften nicht entsprechen. Die Verhältnismässigkeit sollte doch für den ganzen Brandschutz gelten.

Das gleiche gilt für die Einzelfallprüfung, welche die Rechtsprechung des Verwaltungsgerichts des Kantons St.Gallen vorsieht. Selbstverständlich brennt es überall gleich, aber die konkreten Umstände des Einzelfalls werden nie gleich sein. Dies gilt es zu berücksichtigen.

Kurzum: Die Fragen des Spielraums im Vollzug und der Verhältnismässigkeit sind für uns nicht gelöst und bedürfen einer Nachbesserung.

Die FDP-Fraktion ist für Eintreten mit gleichzeitiger Rückweisung an die Regierung. Den Rückweisungsantrag mit der entsprechenden Aufträgen finden Sie auf dem grauen Blatt der FDP- und SVP-Fraktion.

Session des Kantonsrates vom 18. und 19. Februar 2019
19.2.2019Wortmeldung

(im Namen der SP-GRÜ-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten.

Das Gesetz über den Feuerschutz aus dem Jahr 1968 ergänzt mit Nachträgen ist nicht mehr zeitgemäss. In der vorliegenden Gesetzesrevision wurden den veränderten Rahmenbedingungen im Feuerwehrwesen und im Brandschutz Rechnung getragen. Mit den erwähnten Anpassungen sind wir im Grossen und Ganzen zufrieden, jedoch vermissen wir, dass den klimatischen Veränderungen, wie vermehrt der Unwetter und Stürme wenig Achtung geschenkt wird. Insbesondere die diesbezügliche Zusammenarbeit mit den Partnern, namentlich mit dem Zivilschutz.  

Die FDP-Fraktion stellt vor allem die übergeordneten Schutzziele der Vereinigten Kantonalen Feuerversicherungen (VKF) in Frage. Diese Richtlinien definieren gesamtschweizerisch einheitliche Brandschutzvorgaben. Genau diese Richtlinien erleichtern die Zusammenarbeit kantonsübergreifend im baulich-/technischen Brandschutz um ein Vielfaches. Kantonale Ungleichheiten werden so ausgemerzt. Ein Einkaufszentrum in St.Gallen hat die gleichen Vorschriften zu erfüllen, wie dasjenige in Lausanne.

Im neuen Gesetz wird die Organisationsfreiheit der politischen Gemeinden im Bereich Feuerschutz gestärkt, indem sie es den Gemeinden überlässt, wie sie ihren Feuerschutz organisieren. Die Gemeinde muss lediglich die Erfüllung der Feuerwehraufgabe sicherstellen. Wie sie das macht, ist der politischen Gemeinde überlassen. Somit kann die Feuerschutzkommission anderen Organisationsformen weichen.

Dass der Kanton nebst der Fachspezialisten-, Kader-, Kommandanten- und Instruktorenausbildung, neu auch die Grundausbildung für neue Angehörige der Feuerwehren durchführt, finden wir im Sinne der Vereinheitlichung und der Qualitätssicherung begrüssenswert. Jedoch sind wir skeptisch, ob alle Kurse künftig im neuen Ostschweizer Feuerwehr Ausbildungszentrum (OFA) in Bernhardzell Platz haben, und ob das OFA für alle Kurse der geeignete Kursort ist. Bei eintägigen Kursen sind die Verschiebungszeiten für die Feuerwehren in der Regionen Sarganserland und See-Gaster unverhältnismässig, als wenn sie in der Region durchgeführt werden könnten. Rapperswil-Jona besitzt ein Übungsgelände, das sehr gut ausgebaut und für die Feuerwehren der Region See-Gaster gut erreichbar ist. Ebenso existiert im Raum Walenstadt ein entsprechendes Übungsgelände der Armee, das den Feuerwehren der Region Sarganserland zugänglich ist. Zurzeit kann aufgrund technischer Mängel die Ausbildung mit Feststoffbränden im OFA noch nicht durchgeführt werden. Was jedoch in einzelnen Regionen möglich ist.

Unserer Forderung unter Art. 29 «Feuerwehrstützpunkte» eine Betriebskommission einzusetzen, die gemeinsam mit dem Kanton für die Beschaffung und die Aus- und Weiterbildung zuständig ist, wurde in der vorberatenden Kommission erst zugestimmt, nach einem Rückkommen betreffend Form und Inhalt der Kommission jedoch wieder abgelehnt. Gemäss Aussagen des Direktors der GVA gibt es einzig für die Chemiewehrstützpunkte eine Betriebskommission. Nach heftiger und langer Diskussion mussten wir einsehen, dass der Kanton eine Betriebskommission über alle Stützpunkte nicht effizient und zielgerichtet führen kann.

Die Form des Gremiums kann nicht klar abgegrenzt und im Gesetz verankert werden, da der Kanton einerseits interkantonale Schnittstellen hat, andererseits gerade bei Strassenrettungsstützpunkten der Bund die Vorgaben gibt.

Heute schon werden seitens GVA für Projekte oder besondere Anschaffungen Arbeitsgruppen miteinbezogen. In diesen Arbeitsgruppen sind nebst politischen Vertretern auch Vertreter aus Feuerwehrkommandi, die die Fachkompetenz sicherstellen. An dieser Variante soll festgehalten werden.

Und zum anderen sind kantonale Aufgaben erst dann kantonale Aufgaben, wenn man den verantwortlichen Stellen auch die entsprechende Organisationsfreiheit gewährt.

Unter Art. 36  wird die Zuständigkeit der Ausbildung geregelt: «Der Kanton sorgt zusammen mit den politischen Gemeinden für die Aus- und Weiterbildung der Angehörigen der Feuerwehren.» Um der politische Gemeinde und somit der Fachkompetenz der Feuerwehren mehr Gewicht zu geben, fordern wir die Verankerung einer Ausbildungskommission im Gesetz. Nach ausführlicher Debatte, ähnlich wie bei Art. 29, und Hinweise seitens des Generalsekretärs des Sicherheits- und Justizdepartementes, dass mit der Schaffung des interkantonalen Feuerwehr-Ausbildungszentrums bereits eine solche Ausbildungskommission geschaffen wurde, wurde der Antrag zurückgezogen.

Das Sicherheits- und Justizdepartement versichert, dass die Grundlagen vorhanden sind. Die Zusammenarbeit mit dem Ostschweizer Feuerwehr-Ausbildungszentrum wird in einer Vereinbarung mit den Gebäudeversicherungsanstalten geregelt. Die erwähnte Ausbildungskommission sei Teil dieser Vereinbarung.

Nichtsdestotrotz werden wir unseren Antrag um Anhörung der politischen Gemeinden im Bereich Aus- und Weiterbildung einreichen. Wir sind nach wie vor der Meinung, dass mit dem Recht der Anhörung, die Fachkompetenz der Basis die Ausbildung des kantonalen Feuerwehrwesens positiv mitgestaltet.

Unter IV, Art. 43, waren wir der Meinung, dass der Höchstbetrag von 20 Rappen je 1'000.- Franken Versicherungskapital beibehalten werden kann. Die Senkung auf 15 Rappen stand für uns im Widerspruch mit den durchschnittlichen jährlichen Defizite von rund 3,3 Mio. Franken der Feuerschutzrechnung. Seit 1968 steht dieser Höchstbetrag im Gesetz und wurde nie ausgeschöpft. Einen Höchstbetrag im Gesetz nach oben anzupassen, ist umständlicher, als einen Höchstbetrag nicht auszuschöpfen.

Zwischenzeitlich können wir uns jedoch mit dem Antrag der Regierung einverstanden erklären.

Unter VI, «Übergangsbestimmungen», muss für die Subventionierung von Feuerschutzbauten, die aktuell noch seine Gültigkeit hat, eine entsprechenden Übergangsfrist festgelegt werden. Es kann nicht sein, dass Feuerwehren in unserem Kanton, die bereits fusioniert haben oder sich im angelaufenen Fusions- oder Zusammenarbeitsprozess befinden, für aufdrängende Depotneubauten abgestraft werden, indem eine zukunftsgerichtete, gemeinsame neue Depot-Baute nicht mehr finanziell unterstützt würde.

Es mutet fast schon grotesk an, dass der Kanton zwar Richtlinien über Depotneubauten erlässt, sich aber finanziell nicht mehr beteiligen will.

Mit der Richtlinie «Feuerwehrdepot Kanton St.Gallen Technischer Teil» aus dem Jahr 2006 gibt der Kanton sogar Positionen vor, die verbindlich sind und Abweichungen nur in Absprache mit dem kantonalen Amt für Feuerschutz möglich sind.

Wie eingangs erwähnt, wird die Revision des FSG den veränderten Rahmenbedingungen gerecht. Die eine oder andere Anmerkung, die wir in der vorberatenden Kommission eingebracht haben, sind nach der Verabschiedung des neuen Gesetzes in der Materie ersichtlich. Wir hoffen, dass die Zusagen seitens Sicherheits- und Justizdepartement festgehalten wurden und in der Verordnung auch einfliessen werden.

Das aktuelle Feuerschutzgesetz aus dem Jahr 1968 ist veraltet. Die revidierte Vorlage ist grundsätzlich zeitgemäss und effizient. Der technisch-bauliche Brandschutz ist nach wie vor kantonsübergreifend einheitlich und erleichtert alle jenen, die in der Bau- und Brandschutzbranche tätig sind die tägliche Arbeit.

Aus oben genannten Gründen bitten wir Sie, auf die Vorlage einzutreten. Es ist der bestmöglichste Konsens ein veraltetes Gesetz den heutigen Richtlinien und Gepflogenheiten anzupassen.

Streben Sie eine Rückweisung an die Regierung an, heisst das, dass wir erneut von vorne anfangen und uns bis zur nächsten Revision wieder mit einem alten Gesetz mit zig Anhängen herumschlagen und im Graubereich interpretieren.

Es heisst jedoch nicht, dass die Regierung vorgesehene Änderungen durch eine neue Verordnung erlassen kann. Sie alle wissen ganz genau, dass wir hier in diesem Gremium kein Mitspracherecht haben bei der Ausgestaltung einer Verordnung.

Session des Kantonsrates vom 18. und 19. Februar 2019
19.2.2019Wortmeldung

Regierungsrat: Auf die Vorlage ist einzutreten.

Sie haben aus den Ausführungen des Kommissionspräsidenten aber auch aus den Äusserungen der Fraktionssprecherinnen und Fraktionssprecher entnehmen können, dass der Erlass eines Feuerschutzgesetzes alles andere als einfach ist. Das muss man nicht beklagen. Das ist meiner Meinung nach eigentlich selbstredend, wenn man berücksichtigt, wer alles Interesse an einer neuen Feuerschutzgesetzgebung hat, und dass diese Interessen natürlich auseinander gehen. Es gilt die Interessen der Ortsfeuerwehren, der politischen Gemeinden, der Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer des Gewerbes, der Industrie, der Wasserversorgung, der Kaminfegerinnen und Kaminfeger, des Amtes für Feuerschutz, der Gebäude- und Fahrhabeversicherer und nicht zuletzt die Interessen eines jeden und einer jeder von uns irgendwie unter einen Hut zu bringen. Und das ist in Gottesnamen eine Herkulesaufgabe, und wenn ich mir erlaube, aus der doch grösstenteils zustimmenden Haltung zu unserem Gesetz zu schliessen, dass uns das wahrscheinlich angesichts der Komplexität nicht allzu schlecht gelungen ist, dann meine ich, liege ich damit richtig. Wir haben ein veraltetes System. Unsere Feuerschutzgesetzgebung ist mehr als 50 Jahre alt, aber wir haben unverändert ein funktionierendes System. Dieses System beruht auf dem Dreibein von Prävention, Intervention und Versicherung. Alles zusammengefasst in der GVA, aber natürlich auch in den kommunalen und regionalen Feuerwehren, das funktioniert, das hat sich auch bewährt und das funktioniert vor allem dank des Milizprinzips, und dieses Milizprinzip sehen Sie auf der Tribüne. Gestern hatten wir auch eine solche Situation, heute etwas geruhsamer mit der Feuerwehr auf der Zuschauertribüne. Unser System funktioniert tatsächlich, vor allem weil Männer und Frauen in den Regionen bereit sind im Interesse der Allgemeinheit, im Interesse der Sicherheit ihren Einsatz zu leisten und so für ein bürgernahes und kostengünstiges Angebot in diesem ausserordentlich wichtigen Bereich zu sorgen.

Wir wollen unser System anpassen. Es gibt Veränderungen auch im Bereich der Feuerwehr und des Feuerschutzes, die wir auch im Gesetz abbilden wollen. Wir sind im Moment auch in einer Situation, wo wir im Bereich Feuerschutz Defizite in der Grössenordnung bald von 5 Mio. je Jahr schreiben, und das kann die GVA nicht auf Dauer aus eigenen Reservemitteln finanzieren. Wenn es in diesem Geschäft zu zusätzlichen Verzögerungen kommt, ist es durchaus denkbar bis nahe liegend, dass sich der Verwaltungsrat der GVA darüber unterhalten muss, allenfalls die Feuerschutzabgaben zu erhöhen. Ich bitte Sie, auch das bei Ihren Überlegungen mitzuberücksichtigen.

Vielleicht ein Wort zum Thema, das am meisten umstritten war. Es geht um diese Brandschutzvorschriften. Wir kennen ein interkantonales Konkordat über den Abbau technischer Handelshemmnisse. Dieses Konkordat sorgt dafür, dass unsere Industrie ohne grossen bürokratischen Aufwand ihre Bauprodukte auch in Europa verkaufen kann und umgekehrt. Für unsere Industrie ist das absolut zentral, dass diese harmonisierten Vorschriften gelten und bürokratischer Aufwand vermieden werden kann. Weil es einen so engen Zusammenhang zwischen diesen Bauprodukten und den Brandschutzvorschriften gibt, hat dieses interkantonale Konkordat auch die Aufgabe übernommen, Brandschutzvorschriften zu erlassen, harmonisierte Brandschutzvorschriften für die ganze Schweiz. Wenn man den Konkordatstext anschaut, da gebe ich dem Kommissionspräsidenten und auch anderen Kommissionsmitgliedern recht, so könnte man zur Auffassung gelangen, das Konkordat habe seine Kompetenzen überschritten. Wenn man das aber im historischen Kontext anschaut, haben Sie das nicht gemacht. Der Verband Kantonaler Feuerversicherer erlässt mindestens seit dem Jahr 1983 Brandschutzvorschriften als Empfehlung. Die sind im Kanton St.Gallen mindestens seit 1983 jeweils allgemein verbindlich erklärt. Es hat aber Kantone gegeben, die davon abgewichen sind, und es war vor allem den Bauherren, den Architekten, den Planern, immer ein riesiges Anliegen, dass das schweizweit die selben Vorschriften sind, um das Bauen einfacher und günstiger zu machen.

Und wenn jetzt etwas harmonisiert ist, dann gilt es halt überall. Und es gibt nun Kritik an diesen Vorschriften als solche. Es gibt Kritik, dass das zum Teil überteuerte Vorgaben sind, also Kosten auslösen, die mit den Effekten nicht gerechtfertigt werden können, und dann wird auch behauptet, der Kanton St.Gallen sei eigentlich der Schlimmste im Vollzug, der Genaueste, der Exakteste, nutze vorhandene Spielräume nicht aus. Wie das in der Vergangenheit im Einzelnen gewesen ist, das glaube muss ich nicht beurteilen. Ich kann Ihnen einfach sagen, dass die aktuelle GVA mit dem neuen Direktor, mit dem aktuellen der Verwaltungsrat alles daran setzen wird, dass diese vorhandenen Spielräume im Bereiche des Feuerschutzes tatsächlich auch gelebt und ausgenutzt werden. Ich habe der vorberatenden Kommission auch schriftlich dargelegt, dass der Verwaltungsrat der GVA im letzten Jahr einen zweitägigen Strategie-Workshop durchgeführt hat und beschlossen hat, dort wo es sinnvoll ist, zu liberalisieren. Diese Brandschutzvorschriften wurden im Jahr 2015 überarbeitet.

Es ist wahrscheinlich so, dass getrieben von den Versicherern man auf die sichere Seite gehen wollte. Eine Versicherung muss jedes Interesse daran haben, dass die Schäden, wenn es einmal brennt, möglichst klein sind, denn das kostet es nicht so viel. Und wenn man selber dafür sorgen kann, dass diese Schäden sich in Grenzen halten, so ist die Versuchung wahrscheinlich tatsächlich gross, im Bereiche Feuerschutz mehr zu machen als wirtschaftlich sinnvoll ist. Aber man hat diese Brandschutzvorschriften jetzt im Jahr 2015 überarbeitet und die Vorgabe war ganz klar, soviel Feuerschutz wie nötig, so viel Feuerschutz, wie wirtschaftlich sinnvoll, das war die Vorgabe. Kosten im Bereich des Feuerschutzes machen, die sich auf der Schadenseite rechnen. Wenn ein zusätzlicher Feuerschutzfranken nicht zu einer Verhinderung auf der Schadenseite um einen Franken führt, jetzt natürlich global über die ganze Schweiz gesprochen, dann soll man ihn nicht einsetzen. Dazu wurden riesige Studien von der ETH her gemacht, und man hat einen Konsens gefunden, dass man jetzt tatsächlich über einen ausgewogenen Feuerschutz verfügt. Das nächste Projekt ist bereits angeschoben. Das Interkantonale Organ technische Handelshemmnisse (IOTH) hat ein Projekt lanciert, das diese Brandschutzvorschriften noch einmal überprüft, diesmal im Bereich der Fluchtwege des Personenschutzes. Die Schweiz hat, ich glaube nach Singapur, die zweit tiefste Zahl von Brandtoten, unser Feuerschutz funktioniert. Jetzt gibt es eine Diskussion darüber, ob man auch im Bereich des Schutzes von Personen allenfalls übertreibt oder nicht. Es gibt Stimmen, die sagen, dass all das was man da vorkehrt sei gar nicht geeignet, Brandtote zu verhindern. Das ist jetzt eine etwas makabere Diskussion, aber sie wird jetzt auf dieser Basis geführt, wir haben etwa 25 Brandtote je Jahr in der Schweiz und die Fachleute sagen, etwa drei Viertel davon sind Leute, die im Bett rauchen oder dergleichen. Da kann man mit Fluchtwegen nicht viel helfen. Das soll jetzt überprüft werden und auch allenfalls Auftrag gegeben werden, dass man die Situation hier nochmals anpasst. All das was gefordert wird, man soll in diesem Bereich weitergehen, das geschieht bereits. Das soll aber auch weiterhin auf einer gesamtschweizerischen Ebene in einer harmonisierten Art und Weise geschehen. Es kann nicht sein, dass wir da wieder einen Schritt zurück machen.

Daneben haben wir versucht, den Gemeinden zusätzliche Freiheiten zu geben, diese Aufgabenteilung auch zu überarbeiten. Wir müssen auch dafür sorgen, dass unsere Feuerwehrleute nicht nur am Wohnort, sondern allenfalls auch am Arbeitsort Feuerwehrdienst leisten können. Nicht mehr alle Personen wohnen am gleichen Ort in dem sie auch arbeiten. Auch da muss die Feuerschutzgesetzgebung mit den gesellschaftlichen Entwicklungen nachziehen. Schliesslich wollen wir auch Fehlanreize, Mitnahmeeffekte (??) abbauen.

Ich bin der Meinung, dass wir alles in allem doch einen Entwurf vorgelegt haben, der in Ergänzung mit den Anträgen der vorberatenden Kommission, zu welchen wir kein rotes Blatt erstellt haben, als ausgewogen bezeichnet werden kann. Zum Rückweisungsantrag werde ich noch speziell Stellung nehmen.

Session des Kantonsrates vom 18. und 19. Februar 2019
19.2.2019Wortmeldung

Ratspräsidentin: Eintreten auf die Rückweisung wird bestritten.

Session des Kantonsrates vom 18. und 19. Februar 2019
19.2.2019Wortmeldung

Kommissionspräsident: Die Rückweisung wurde in der Kommission selbstverständlich nicht diskutiert. Dagegen hat es in der Kommission eine sehr eingehende Diskussion um die Frage der Verhältnismässigkeit und der Spielräume gegeben. Die Diskussion hat zur Gesamtabstimmung geführt, die mit 7:0 Stimmen bei 8 Enthaltungen für Eintreten war.

Was in der Kommission auch nicht diskutiert wurde, ist die Ziff. 2a auf grauen Blatt, nämlich, dass die Regierung eingeladen wird, die Grundzüge des Verordnungsrechts zur Umsetzung dieser Grundsätze darzulegen.

Session des Kantonsrates vom 18. und 19. Februar 2019
19.2.2019Wortmeldung

(im Namen der CVP-GLP-Fraktion): legt seine Interessen offen, führt ein Mandat als Schaden- und Fachschätzer bei der GVA St.Gallen. Auf die Vorlage ist einzutreten.

Gibt es Unterschiede, wenn es Oberriet, in Ermatingen, in Gonten oder Bümpliz bennt? Natürlich nicht, und das haben die Kantone auch erkannt und deswegen gemeinsam Brandschutzvorschriften festgelegt. Das vereinfacht nicht nur den Vollzug, sondern auch die tägliche Arbeit von Architekten, anderen am Bau beteiligten Planern, Handwerkern, aber letztlich auch Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer, die das Ganze dann bezahlen müssen. Deshalb ist es für die CVP-GLP-Fraktion klar, das kantonale Anpassungen im Brandschutz nicht zielführend oder gar gewinnbringend sind. Der von Teilen eingeforderte selbständige St.Galler Weg würde konsequenterweise eine Aufkündigung der interkantonalen Vereinbarung zum Abbau technischer Handelshemmnisse führen. Das könnte wiederum, fast sicher, unserer Wirtschaft, vor allem aber auch wieder unsere vielen KMU-Betriebe in unserem Kanton schwächen. In diesem Zusammenhang sehen wir auch eine weitere Liberalisierung im Kaminfegerwesen, die auch Türen ins nahe Ausland öffnet und unseren Qualitätsanforderungen widersprechen würde, als falsch an. Auch hier müssen schlussendlich die Hauseigentümer die Zeche blechen. Deshalb wollen wir hier keine Änderung und unser gut funktionierendes System auch nicht zerschlagen. Im Vollzug ist es wichtig, dass Know-how der Basis und Spezialisten abzuholen. Dafür eignen sich aber nicht Betriebskommissionen, sondern gezielt eingesetzte Arbeitsgruppen. Klar ist, dass Überkapazitäten durch die Regierung koordiniert abgebaut werden müssen. Ebenso logisch ist es im Bereich Ausbildung, praxisnah und effizient zu handeln und unser Milizsystem mit weniger Ausbildungstagen, fünf statt sieben Tage, zu stärken. Das ist dank der zentralen Ausbildungen im Ostschweizer Feuerwehr Ausbildungszentrum (OFA) in Bernhardzell möglich, das wir ja genau für diesen Zweck gebaut haben. Zu behaupten, dass damit die Feuerwehren aus dem Ortsbild verschwinden, ist verwegen. Bei mindestens acht weiteren Einsatzübungen, gar zehn für das Einsatzelement, für die Spezialisten kommen weitere Übungen dazu, z.B. im Atemschutz sechs und zwei Kaderübungen, die weiterhin im Dorf stattfinden. Deshalb setzen wir uns für praktikable Lösungen ein. In der Diskussion der Kommission hat sich gezeigt, dass Betriebskommissionen einerseits aber auch eine neue Ausbildungskommission nicht die klärende Stossrichtung sind. Es hat sich gezeigt, dass allein schon die Anzahl der Kommission, die Zusammensetzung, das Wahlgremium aber auch Pflichten und Aufgaben nur ausufernd lösbar wären. Ein neues Gebilde auf Vorrat zu schaffen ist überflüssig, zumal keine harten Fakten von Ungereimtheiten ins Feld geführt werden konnten. Wenn schon, müssten solche Gebilde schlank, handlungsfähig und schlagkräftig sein oder Unzulänglichkeiten beheben. Gerade auch in der Ausbildung konnten aber keine Beispiele aufgezeigt werden. Das ist ja sehr Lobenswert und spricht für die gute Ausbildung. Übergangsbestimmungen sind für Depotbauten wichtig.

Die CVP-Fraktion möchte aber eine reinen Mitnahmeeffekt ausschliessen. Natürlich haben wir Verständnis, dass Gemeinden auch jedes künftige neue Depo durch den Kanton mitfinanzieren möchten. Dennoch stellt sich die CVP-GLP-Fraktion hinter die von der vorberatenden Kommission vorgeschlagenen Fristen. Verschiedene Anträge der Kommission finden Sie auf dem gelben Blatt. Die CVP-GLP-Fraktion unterstützt diese Anträge ohne im Detail darauf einzugehen. Zu anderen Anträgen würden wir dann je nachdem Stellung nehmen. Die Frage jetzt ist eigentlich auch noch die Rückweisung, wie meine Vorredner auch schon angesprochen haben. Die Frage, die sich wirklich stellt, was gewinnen wir mit dieser Rückweisung. Ein Gesetz das wir nun schon 17 Jahre vor uns her geschoben haben, soll eine Ehrenrunde machen. Ich bin nicht Jurist, wir haben ein Gesetz und wenn ich das graue Blatt richtig gelesen habe, werden dazu inhaltlich keine Änderungen verlangt und wir haben offensichtlich viel Unzufriedenheit im Vollzug. Das wurde schon ihn der vorberatenden Kommission deutlich zum Ausdruck gebracht.

Zu Abs. 1: In der Kommission wurde die Verhältnismässigkeit verschiedentlich angesprochen. In den Materialien zu diesem Gesetz wurden verschiedene Zusagen durch die Regierung und die Verwaltung gemacht. Wenn wir jetzt faktisch eigene Gesetze einfordern, muss man sich fragen, wer letztlich dann auch für die Ausformulierung verantwortlich ist. Kann man über eine Verordnung alles regeln, tun wir nicht besser daran, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an der Front sehr gut aus- und weiterzubilden? Verhältnismässigkeit kann auch Willkür bedeuten. Sicherheit bedeutet aber auch Regeln einzuhalten, auch wenn dies einzelnen Anwälten vielleicht nicht passt. Sie können den Einzelfall nicht abbilden, weder in einem Gesetz noch in einer Verordnung. Es sind dann nämlich die gleichen Leute, die bei einem Schaden zu ihren Lasten dann gegen diese Verhältnismässigkeit ins Feld führen werden und dem Gesetzgeber dann einen Strick daraus drehen. Das ist so sicher wie das Amen in der Kirche.

Brände laufen, wie ich das schon erwähnt habe, an verschiedenen Orten der Schweiz gleiche ab. Ein eigenständiger Wegs führt konsequenterweise auch zum Austritt aus dem Konkordat. Die Frage stellt sich: Wer gewinnt hier wirklich? Der Kantonsrat soll sich jetzt genau hier weiter in das operative Geschäft einmischen, so wie ich das sehe. Ich staune dann weiter, dass man offensichtlich bei Teilen der FDP- und SVP-Fraktion mit einem ergänzenden Bericht dann gerade das einschränken will, was man in Abs. 1 fordert. Mit jedem Beispiel wird man die Praxis im Vollzug einschränken und der Verhältnismässigkeit weniger Raum geben.

Wir hinterlassen mit dieser Rückweisung einen Scherbenhaufen, der uns zwar mit noch einem Bericht und dann unendlichen Diskussionen segnet und der Frage: «Was ist überhaupt Verhältnismässigkeit?» bombardiert.

Ich hoffe wirklich auf ein paar «Abweichler», wenn ich das so sehe, rein arithmetisch, Kantonsräte die nicht auf operativer Ebene wirken wollen. Wenn ich an unsere zweitägigen heissen Diskussionen in der vorberatenden Kommission zurückdenke, haben wir verschiedentlich gute Lösungen gefunden und sind aufeinander zugegangen, haben Kompromisse geschlossen, z.B. bei den Betriebs- und Ausbildungskommissionen sind wir schlauer geworden. Und allen, die jetzt beim Vollzug ihre Schlachtfelder öffnen, werden diese mit dieser Rückweisung dann bewirtschaften können. Immerhin, und ich erwähne das noch einmal, haben wir bei der Beratung des neuen Gesetzes viele Aussagen von Regierung und Verwaltung in den Materialien, die dazu führen werden, gerade im Bereich der Verordnungen und des Vollzugs, in der Ausbildung gerade der Vollzugmitarbeiterinnen und -mitarbeiter an der Front wirkliche Verbesserungen zu erreichen. All diese Errungenschaften und Schritte in die richtige Richtung, die auch dank der einzelnen Kommissionsmitglieder aller Parteien, wir haben wirklich alle zusammengearbeitet, möglich waren, die wären dann Makulatur.

Fazit: Der Kantonsrat mischt sich mit dieser Rückweisung in in den operativen Bereich ein. Wir gewinnen mit dieser Rückweisung nichts, vor allem verzögern wir das Geschäft. Wir werden den Handlungsspielraum, die Verhältnismässigkeit und den Ermessungsspielraum statt gewinnbringend einzusetzen, wie mit diesem grauen Blatt angedacht, wesentlich einschränken. Mit zusätzlichen Berichten und Sitzungen erreichen wir gar nichts. Verhelfen wir doch dem vorliegenden Gesetz jetzt nach 17 Jahren zum Abschluss. 

Session des Kantonsrates vom 18. und 19. Februar 2019
19.2.2019Wortmeldung

Regierungsrat: Die Rückweisung ist abzulehnen.

Mit dieser Rückweisung soll etwas erreicht werden, das schon heute absolute Selbstverständlichkeit ist. Es geht um den Grundsatz der Verhältnismässigkeit. Es geht also darum, dass die Regierung den Erlass dieses Feuerschutzgesetzes so festzuhalten und zu konkretisieren hat, dass die Ausführenden dann wissen, wie dieses Gesetz verhältnismässig ausgelegt wird. Es ist eine absolute Selbstverständlichkeit, dass dies geschieht. Sie können in der Bundesverfassung nachlesen, dort ist das Verhältnismässigkeitsprinzip statuiert. Weil es so wichtig ist, ist es auch in der Kantonsverfassung noch einmal statuiert, und zwar mit den absolut genau gleichen Worten. Es gilt also bereits doppelt. Und wenn es jetzt so wäre, dass die Behörden nicht wissen, dass es dieses Verhältnismässigkeitsprinzip tatsächlich gibt, und man sie in jedem Gesetz daran erinnern müsste, dann habe ich mir gedacht, dann ist wahrscheinlich das Planungs- und Baugesetz voll von solchen Verhältnismässigkeitsbestimmungen. Ich habe das Planungs- und Baugesetz hervor genommen, das ist ja jüngeren Datums. Im Planungs- und Baugesetz finden Sie das Prinzip der Verhältnismässigkeit kein einziges Mal, und dort gibt es zu Hauf Verhältnismässigkeit, und dort wird es nicht erwähnt. Jetzt hier im Bereiche der Brandschutzvorschriften, ich habe diese zwei Ordner, die Güntzel-St.Gallen angesprochen hat, selbstverständlich auch konsultiert. Bei 95 Prozent der Brandschutzvorschriften greift dieses Verhältnismässigkeitsprinzip nicht. Wenn Sie z.B. schauen unter Brandschutzmauern, das steht einfach, dass diese eine Feuerwiderstandsdauer je nach Gebäude von 30, 60 oder 90 Minuten haben. Das ist die Vorgabe und die können Sie auf unterschiedliche Art und Weise erreichen. Möglicherweise ist die eine billiger als die andere, aber es ist nicht Sache der Brandschutzverantwortlichen festzulegen, wie dieser Brandschutz konkret ausgestaltet wird. 95 Prozent der Gesuche beziehen sich auf Standardkonzepte oder Standort??, sind also hier exakt abgebildet. Wenn 90 Minuten steht, dann sind 85 Minuten nicht mehr verhältnismässig. Es sei denn, Sie nehmen klimatische Bedingungen, weil es in St.Gallen häufig Regnet, etwas weniger. Ich weiss es auch nicht. Aber, wie Güntzel-St.Gallen angesprochen hat, bei 95 Prozent gibt es keinen Spielraum. Dann gibt es Abweichungen von den Standardkonzepten oder Standort?? mit den Brandschutzvorschriten 15 hat jeder Bauherr die Möglichkeit, abweichend von diesem Brandschutzvorschriften ein Konzept vorzulegen, dass die gleiche Wirkung hat und dort gibt es natürlich Spielraum. Das setzt aber voraus, dass die Leute gut ausgebildet sind, dass da Anträge kommen, die tatsächlich auch bewilligt werden können. Wahrscheinlich das grösste Anwendungsfeld sind Umnutzungen bei denen es um Bestandesgarantie geht, bei denen man vielleicht seitens der verfügenden Behörde versucht sein kann, seitens der verfügenden Behörde zu sagen, dass ist jetzt wie ein Neubau, deshalb muss alles so gemacht werden wie es die aktuellen Brandschutzvorschriften vorsehen. Die sind für Neubauten nicht für Umbauten gemacht. Dann können solche Massnahmen dann unverhältnismässig sein. Das können Sie unmöglich individuell konkret normieren. Das ist in jeder Situation wieder speziell. Wenn Sie mir jetzt mit diesem Rückweisungsantrag den Auftrag erteilen wollen, diese Brandschutzvorschriften anzuschauen und zu sagen, dass es im Kanton St.Gallen auch etwas weniger tun würde, das ist der Unsinn. Ich wüsste nicht, wie ich das machen soll, das wäre gigantisch aufwändig, das macht einfach keinen Sinn.

Wir geben uns alle Mühe, im Vollzug wirklich liberal zu sein, ohne den Brandschutz zu vernachlässigen. Ich habe den Strategieworkshop der GVA erwähnt. Ich kann Sie auch darauf verweisen, dass wir im Austausch mit den kommunalen Feuerschutzbeauftragten stehen mit einem jährlichen, ganztägigen Workshop. Die kommunalen Feuerschutzbeauftragten werden durch das Amt für Feuerschutz auch beraten, um zu sagen was möglich sein könnte. Es handelt sich etwa um zehn Auskünfte je Woche. Eine bis zwei Unterstützungen direkt vor Ort. Es gibt auch halbjährlich einen Informationsaustausch unter den Ostschweizer Brandschutzverantwortlichen, wo es gerade darum geht, wie handelt ihr diese konkrete Vorschrift, wenn ihr jetzt dieses oder jenes Gesuch habt. Geht das bei euch oder geht das nicht? Weil alle Kantone sind mit diesem Vorwurf konfrontiert, dass sie die allerstrengsten sind. Daneben gibt es noch eine Vielzahl von Fachveranstaltungen in den Ostschweizer Kantonen. Wir bemühen uns, all das zu tun. Dieser Rückweisungsantrag, der einfach will, dass wir jetzt ein Verhältnismässigkeitsprinzip je Brandschutzvorschrift einführen, der macht keinen Sinn. Faktisch führt das dazu, dass ich abweichende Brandschutzvorschriften erlassen muss. Wir sind bemüht, das Verhältnismässigkeitsprinzip einzuhalten.

Und jetzt die wird darauf hingewiesen, dass dies nicht immer der Fall ist. In der Begründung dieses Antrags wird auf ein Urteil des Verwaltungsgerichts verwiesen. Ja, es ist richtig, das Verwaltungsgericht hat in einer konkreten Situation im April 2015, als es um den Umbau eines Hochhauses ging, gesagt, dass es unverhältnismässig sei, was verlangt werde. Aber das war nur einmal der Fall. Man kann doch jetzt nicht aus der Tatsache, dass wir einen funktionierenden Rechtsstaat haben, wo Gerichte auch einmal korrigieren.

Was ist unverhältnismässig, was hier verlangt wird, aber das sei einmal der Fall. Man kann doch jetzt nicht aus der Tatsache, dass wir eine funktionierende Rechtsstaat haben, wo Gerichte auf einmal korrigieren, schliessen, man müsse das Grundkonstrukt so dicht machen, dass nichts mehr durchfällt.

Toldo-Sevelen, Sie haben gesagt, Sie freuen sich, dass endlich einmal ein schlankes Gesetz kommt, ohne unnötigen Ballast. Das ist Ihre Grundaussage, das freut die FDP-Fraktion und das freut auch mich. Aber wenn Sie mich jetzt verpflichten, hinter dieses dünne Gesetz, das wir Ihnen geliefert haben, eigene Verhältnismässigkeitsvorschriften zu machen im Bereiche Brandschutz, dann ist es nicht mehr so viel mit diesem ballastfreien Zustand.

Session des Kantonsrates vom 18. und 19. Februar 2019
16.9.2019Wortmeldung

Baumgartner-Flawil, Ratspräsident: Die Vorlage ist in erster Lesung durchberaten und geht zur Vorbereitung der zweiten Lesung zurück an die vorberatende Kommission.

Session des Kantonsrates vom 16. bis 18. September 2019
16.9.2019Wortmeldung

Regierungsrat Fässler: Ich kann diese Frage nicht es so generell beantworten. Die Anforderungen an diese Ausbildungsplätze orientieren sich an der Frage, was dort dann ausgebildet werden soll. Es muss einfach sichergestellt sein, dass die Ausbildung, die auf diesem Platz angeboten wird, schlussendlich die richtige Qualität aufweist.

Ich weiss, dass es verschiedene Orte gibt, an welchen bislang Ausbildung betrieben wurde, und diese war sicher in der richtigen Qualität, daran muss man nicht rütteln. Eine Ausnahme ist Altstätten. Dieser Platz steht nicht mehr zur Verfügung, weil wir dort das Untersuchungsgefängnis erneuern, bzw. der Bund plant, dort sein Verfahrenszentrum zu errichten. Das Baudepartement ist im Gespräch mit der Stadt Altstätten, um eine Übergangssituation zu schaffen, und auch für eine langfristigere Lösung besorgt zu sein. Das ist nicht nur ein Lippenbekenntnis, aber ich kann Ihnen jetzt nicht einfach ein Anforderungsprofil dieser Plätze vorlegen, sondern das müsste von Fall zu Fall mit der GVA geprüft werden.

Session des Kantonsrates vom 16. bis 18. September 2019
16.9.2019Wortmeldung

Gerig-Mosnang: In der Nachtragsbotschaft wurde erfreulicherweise festgehalten, dass die Grundausbildung der neu eingeteilten Angehörigen der Feuerwehren auch an anderen Standorten bzw. in den Regionen durchgeführt werden könne. Zusätzlich auch der Einbezug der Ortsfeuerwehren bei der Konzeption der Ausbildungsinhalte.

Diesbezüglich besteht aber eine gewisse Unsicherheit, wie hoch die Anforderungen an geeignete Ausbildungsplätze sind. Aber auch im Gesetzesartikel in der Nachtragsbotschaft wurde nichts verifiziert, unser Fraktionssprecher hat bereits im Eintretensvotum darauf hingewiesen. Daher die Fragen an den zuständigen Regierungsrat Fässler:

  1. Wie wird sichergestellt, dass die Grundausbildung auch an anderen Standorten, nebst dem OFA, durchgeführt werden kann?

  2. Was sind die Anforderungen, die ein solcher Ausbildungsstandort erfüllen muss? Denn es gibt ja heute schon in den verschiedenen Regionen mindestens eine grössere Ortschaft, wo solche Ausbildungsplätze bereits vorhanden sind, wie z.B. in Wattwil im Toggenburg.

Session des Kantonsrates vom 16. bis 18. September 2019
16.9.2019Beschluss

Der Kantonsrat lehnt den Antrag der FDP-Fraktion mit 84:27 Stimmen bei 1 Enthaltung ab.

Session des Kantonsrates vom 16. bis 18. September 2019
16.9.2019Wortmeldung

Regierungsrat Fässler: Der Antrag ist abzulehnen.

Der Antrag kommt extrem spät und wurde erst an der Zusatzsitzung gestellt. Erst dort kam zum ersten Mal die Idee auf, die Feuerwehrpflicht um zwei Jahre zu senken. Vorher hat das nie jemand gefordert, auch nicht im Rahmen der Vernehmlassung hat niemand gesagt, dass man das ändern sollte. Es scheint keinem Bedürfnis zu entsprechen. Und dass wir jetzt einfach irgendetwas einführen, ohne Vor- und Nachteile im Einzelnen auch geprüft zu haben, finde ich persönlich nicht sehr seriös. Einige der jetzt aufgeführten Gründe sprechen gegen diese Senkung, insbesondere die finanzielle Belastung junger Menschen, die berufs- oder ausbildungsbedingt schon gar nicht in der Lage sind, Feuerwehrpflicht zu leisten. Ich bin mir auch nicht so sicher, ob es sehr motivierend ist, wenn man mit 18 Jahren bereits wieder eine zusätzliche Abgabe zu entrichten hat, auch mit Blick auf einen allfällig späteren Eintritt in die Feuerwehr. Mir wurde gesagt, dass das Gros etwa ab 30 Jahren interessiert ist, Feuerwehrdienst zu leisten. Die Leute sind dann ausgebildet und sehen in der Feuerwehr auch eine Möglichkeit, etwas zugunsten der Gemeinschaft zu leisten, aber natürlich auch kollegiale Kontakte zu pflegen. Ich glaube, diese Grundmotivation, welche Voraussetzung für effektive Feuerwehrarbeit ist, sollte man nicht unnötig trüben. Es bringt nichts, jemanden zum Feuerwehrdienst zu zwingen. Ich würde mich bedanken, wenn ich neben jemandem Feuerwehrdienst leisten müsste, der das eigentlich gar nicht will und nicht motiviert ist. Ich bin der Meinung, dass es keine zwingenden Gründe gibt, jetzt diese Dienstpflicht aus der Hüfte heraus zu senken.

Session des Kantonsrates vom 16. bis 18. September 2019
16.9.2019Wortmeldung

Locher-St.Gallen, Kommissionspräsident: Ein entsprechender Antrag wurde im Rahmen des dritten Sitzungstages gestellt, allerdings als Rückkommensantrag.

Das Rückkommen wurde von der Kommission mit 10:3 Stimmen bei 1 Enthaltung und 1 Anwesenheit abgelehnt.

Session des Kantonsrates vom 16. bis 18. September 2019
16.9.2019Wortmeldung

Boppart-Andwil: Der Antrag der FDP-Fraktion ist abzulehnen.

Wenn man hier versucht über die Feuerwehrpflicht bei 18-Jährigen Steuern einzutreiben, glaube ich, dass das der falsche Weg ist. Es ist zudem nicht verboten, wie wir das auch von Schöbi-Thal gehört haben, der Feuerwehr nach der Jugendfeuerwehr als 18-Jähriger beizutreten. Wir wollen keine Feuerwehrersatzabgabe für 18-Jährige, gerade in dieser Zeit, wo sie kurz vor oder während ihres Abschlusses auf Sekundarstufe II stehen. Es wird hier versucht, 18-Jährige über die Hintertüre abzuzocken. Eine «Zwangsrekrutierung» ist hier abzulehnen.

Session des Kantonsrates vom 16. bis 18. September 2019
16.9.2019Wortmeldung

Schöb-Thal: Der Antrag der FDP-Fraktion ist abzulehnen.

Gähwiler-Buchs hat vieles schon gesagt. Ich möchte einfach noch einmal bekräftigen, dass es hier um eine Dienstpflicht ab dem 18 Altersjahr geht. Das heisst, dass die 18-Jährigen zur Ersatzzahlung gezwungen werden können, wenn sie keine Dienstpflicht erfüllen. Diese Jugendlichen sind meist noch in der Ausbildung, oder wie Gähwiler-Buchs gesagt hat, fort, in einem Studium und können diese Dienstpflicht gar nicht erfüllen. Mit 20 Jahren werden sie monetär zur Kasse gebeten, wenn sie nicht zur Feuerwehr gehen. Ich bitte Sie, Lernende nicht zu schröpfen, damit der Feuerwehrhaushalt finanziert werden kann.

Zu Huber-Oberriet: In die Jugendfeuerwehr kann man jetzt schon früher eintreten, wenn das Kommando einverstanden ist. Sie können auch schon vor dem 18. Altersjahr mit dem Einverständnis der Eltern und des Kommandos eintreten. Jugendliche können also schön früher der Ortsfeuerwehr beitreten.

Session des Kantonsrates vom 16. bis 18. September 2019
16.9.2019Wortmeldung

Gähwiler-Buchs: Der Antrag der FDP-Fraktion ist abzulehnen.

Eine Herabsetzung des Alters für die Feuerwehrpflicht ist meines Erachtens unnötig. Es steht auch in der Begründung nichts dazu, ob diese Herabsetzung von der Feuerwehr gewünscht wird oder ob damit einem Mangel an Feuerwehrleuten entgegengewirkt werden soll. Diesbezüglich erhalten wir keine Auskunft. Wer früher in die Feuerwehr eintreten möchte, darf dies schon heute tun. Und gerade Mitglieder der Jugendfeuerwehr werden vermutlich von diesem Angebot Gebrauch machen.

Der Antrag auf die Anpassung der Feuerwehrpflicht wird mit Verweis auf die Militärdienstpflicht begründet. Bei genauerer Betrachtung zeigt sich aber ein anderes Bild, nämlich, dass die Schweizer Armee vermehrt flexible Lösungen anbietet, um auf die Ausbildungssituation der Jugendlichen einzugehen. Die Militärdienstpflichtigen dürfen den Zeitpunkt der Rekrutierung, der Ausbildung und anderer Dienste selber wählen. Damit soll auf die Bedürfnisse der Angehörigen der Armee eingegangen werden. Gleichzeitig ist es aufgrund der unterschiedlichen Ausprägungen von Militär- und Feuerwehrdienst eher schwierig, die beiden Dienstpflichten miteinander zu vergleichen. Ich denke da nur schon an die mehrmonatige Rekrutenschule im Vergleich zu den stark unterscheidenden Ausbildungen der Feuerwehr.

Die Anpassung widerspräche dem Zeitgeist. Mit 18 Jahren ist der grösste Teil der jungen Leute mitten in der Ausbildung, in vielen Fällen weit weg vom Wohnort, und dann abends noch die Feuerwehr zu besuchen um dort den Dienst zu leisten, ist schwierig.

Session des Kantonsrates vom 16. bis 18. September 2019
16.9.2019Wortmeldung

Huber-Oberriet: Dem Antrag der FDP-Fraktion ist zuzustimmen.

Das geltende Gesetz stammt aus dem Jahr 1968, ist also über 50-jährig und seit dem 1. Januar 1970 im Vollzug. Damals lag das Alter für das Erreichen der Volljährigkeit noch bei 20 Jahren, heute ist volljährig wer das 18. Lebensjahr erreicht bzw. zurückgelegt hat. Somit kann jede Frau und jeder Mann wählen und abstimmen oder selber gewählt werden und auch über Budgetzahlen und Ausgaben beschliessen. Ausserdem beginnen die Militärdienst- und die Steuerpflicht in der Schweiz auch mit 18 Jahren. Die AHV-Pflicht beginnt mit dem 1. Januar nach Vollendung des 17. Altersjahres.

Es ist eigentlich nichts anderes, als eine Heilung des Gesetzes, wenn wir auch in diesem Gesetz die Dienstpflicht neu bei 18 Jahren festlegen. Es wäre auch ein nahtloser Übertritt in die Jugendfeuerwehr möglich, obwohl man bereits ohne ein Gesetz übertreten könnte. Es würde aber alles vereinfacht.

Session des Kantonsrates vom 16. bis 18. September 2019
16.9.2019Wortmeldung

2.1.3 Bestandesbauten (Botschaft) Kuster-Diepoldsau: Im Baugesetz, das wir letztes Jahr angenommen haben, wird vorgeschrieben, dass bei Um- und Neubauten ab zwei Stockwerken ein Lift oder Treppenlift eingebaut werden muss. Das widerspricht ganz klar dem Feuerschutzgesetz zum Personenschutz im Brandfall. Bitte schauen Sie dafür, dass sich die beiden Gesetze nicht widersprechen.

Session des Kantonsrates vom 16. bis 18. September 2019
16.9.2019Wortmeldung

Baumgartner-Flawil, Ratspräsident: stellt Eintreten auf die Vorlage fest

Session des Kantonsrates vom 16. bis 18. September 2019
16.9.2019Wortmeldung

Regierungsrat Fässler: Auf die Vorlage ist einzutreten.

Herzlichen Dank, dass es nun doch noch gelungen ist, wie es aussieht, eine mehrheitsfähige Vorlage zu erarbeiten. Ich möchte die nun herrschende Harmonie in diesem Saal nicht unnötig stören und auf all das eingehen, was mir nicht ganz an Ihren Ausführungen gefallen hat.

Ich muss mich allerdings dagegen wehren, wenn man der GVA und mir persönlich vorwirft, wir hätten die Erarbeitung dieses Gesetzes in Obstruktion gemacht. Die GVA ist extrem bemüht kundenorientiert zu handeln und sie hat diesen Grundsatz auch im Rahmen dieses Gesetzgebungsverfahrens, wie ich meine, deutlich und glaubwürdig in die Kommissionsberatungen eingebracht.

Session des Kantonsrates vom 16. bis 18. September 2019
16.9.2019Wortmeldung

Güntzel-St.Gallen (im Namen der SVP-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten.

Dass ein fünfzigjähriges Gesetz einer Totalrevision unterzogen wird, dürfte kaum auf Opposition stossen. Wenn nun aber die Dauer der Behandlung der Vorlage im Kantonsrat kritisiert wird, dann wird grosszügig übersehen, dass sich Verwaltung und Regierung viele Jahre Zeit gelassen haben für diese Vorlage, wie auch für die Realisierung des Feuerwehrausbildungszentrums Bernhardzell.

Die SVP-Fraktion, tritt aufdie Vorlage ein und wird auch dem neuen Gesetz in der Fassung der vorberatenden Kommission zustimmen, soweit deren Anträge nicht durch Nachtragsbotschaft und spätere Beschlüsse gegenstandslos geworden sind. In diesem Zusammenhang ist festzustellen, dass das Eintreten auf dieses Gesetz für das Feuerwehrwesen im Kanton St.Gallen von grösserer Bedeutung ist als für den baulichen Brandschutz, da die materiellen Brandschutzvorschriften der demokratischen Mitbestimmung entzogen sind und aufgrund eines interkantonalen Konkordats die jeweils aktuellen Brandschutzvorschriften in der ganzen Schweiz anzuwenden sind. Trotzdem erachtet die SVP-Fraktion die Rückweisung als richtig, enthält doch die Nachtragsbotschaft vom 4. Juni 2019 einige Klarstellungen und nützliche Erläuterungen für beide Teilbereiche dieses Gesetzes. Wir sind auch mit der neuen Regress-Regelung einverstanden.

Einige Ausführungen zum baulichen Brandschutz:

  1. Interkantonale Vereinbarunq zum Abbau technischer Handelshemmnisse (IVTH) Am 11. Januar 2001 hatte der Grosse Rat zwei Erlasse in gleicher Sache, das Gesetz über den Abbau technischer Handelshemmnisse (sGS 552.5) sowie den Grossratsbeschluss über den Beitritt zur Interkantonalen Vereinbarung zum

    Abbau technischer Handelshemmnisse (sGS 552.53; abgekürzt IVTH) beschlossen. Wer wollte nicht den

    Wirtschaftsstandort St.Gallen stärken, durch die Harmonisierung von technischen Vorschriften und Normen (Art.1 des Gesetzes)? Nicht nur der Sprechende sondern der gesamte Grosse Rat erlag damals offensichtlich dieser hehren Zielsetzung. Gemäss Grossratsprotokoll sprach damals einzig der Kommissionspräsident zu den beiden Vorlagen im Rat; es gab nicht einmal Fraktionserklärungen, so unbestritten schien damals das Geschäft. Ich kann jedoch nicht ausschliessen, dass der heute zuständige Regierungsrat schon damals das Ganze durchschaute, aber im Hinblick auf seinen späteren «Seitenwechsel» sich bewusst nicht dazu äussern wollte. Die Konsequenz davon war und ist, dass die baulichen Brandschutzvorschriften seither durch dieses Konkordat erlassen und der demokratischen Mitbestimmung und Kontrolle entzogen werden, wie der IVTH zu entnehmen ist. Der Kanton St.Gallen könnte nur durch die Kündigung seiner Mitgliedschaft im erwähnten Konkordat selber entscheiden, welche Brandschutzvorschriften anzuwenden sind.
  2. Föderalistische Bedenken Aus Sicht der SVP-Fraktion ist diese Entwicklung gefährlich, vergleichbar mit den Mustervorschriften der Kantone im Energiebereich (MuKEn), wobei den MUKEn nicht direkte Rechtskraft zukommt. Die Kantone nehmen dadurch bewusst eine Schwächung des Föderalismus in der Schweiz in Kauf, den sie in der Öffentlichkeit vehement verteidigen, durch solche Vereinheitlichungen aber selber in Frage stellen und gefährden. Nachdem der Bund es mit den Zuständigkeitskompetenzen schon einige Zeit nicht mehr allzu genau nimmt, steigt dadurch das Risiko, dass die Eidgenössischen Räte vermehrt thematische Bereiche gesetzlich regeln, für welche die Kantone zuständig sind. Aber dann ist es zu spät, unterliegen doch die Bundesgesetze keiner Verfassungsgerichtsbarkeit.
  3. Nachtragsbotschaft In der Nachtragsbotschaft werden nicht nur die Begriffe der Bestandesgarantie und der Verhältnismässigkeit weiter präzisisert, sie enthält auch verschiedene Fallbeispiele, die für die praktische Anwendung hilfreich sein sollten. Ein aktueller Fall, den der Sprechende als Anwalt begleitet hat, zeigt aber auf, dass Papier zwar geduldig ist, die Umsetzung aber nicht von heute auf morgen liberaler sein wird. Es braucht intensive und wiederkehrende Schulungen der Brandschutzbeauftragten und -berater der Politischen Gemeinden, bis die «Herr im Haus-Haltung» durch eine kooperativene Praxis abgelöst und Bestandesschutz und Verhältnismässigkeit für die Baugesuchsteller und die Verwaltung das Gleiche bedeuten. Dass die Kantone bei der Beurteilung der Verhältnismässigkeit einen erheblichen Ermessensspielraum haben, bestätigt auch die Generalsekretärin des IOTH in ihrem Brief vom 17. Oktober 2018. Das Wort «liberal» führt zu einer wichtigen Feststellung in der Nachtragsbotschaft: Demgemäss sind die schweizerischen Brandschutzvorschriften rund alle zehn Jahre angepasst und die Vorschriften anlässlich jeder Revision erneut liberalisiert worden (Ziff. 2.1.2.b der Nachtragsbotschaft). Das mag so stimmen, kann aber nicht selber kontrolliert werden. Interessant sind nun aber die weiterführende Aussage und Zusicherung, dass sie auch künftig weiter liberalisiert werden. Wenn das heute schon feststeht, dann stellt sich die Frage, weshalb man dann nicht bereits die entsprechenden Liberalisierungen bei der letzten Revision beschlossen hat. Diese Ausführungen bedeuten somit, dass die schweizerischen Brandschutzvorschriften nie so liberal sind, wie sie sein könnten bzw. müssten. Dies ist zu bedauern und relativiert diese Aussagen.

Zum Feuerwehrwesen: Bereits heute nehmen der Kanton und die GVA, nebst den Vorschriften im Ausbildungsbereich, durch die Sprechung von Subventionsbeiträgen für Depots, Fahrzeuge und Geräte Einfluss auf die Organisation der lokalen Feuerwehren. In den letzten Jahren ist es diesbezüglich auch zu Zusammenschlüssen oder zumindest zur verstärkten Zusammenarbeit zwischen verschiedenen politischen Gemeinden gekommen. Zudem wurde vor etlichen Jahren das Kaminfegerwesen liberalisiert. Wichtige Neuerungen im Feuerwehrwesen sind gemäss Botschaft die Entschädigungspflicht der Nachbarschaftshilfe, die Kompetenz der Regierung zur Bildung von Stützpunkt-Feuerwehren, die koordinierte Beschaffung von besonders teuren Einsatzgeräten, die Möglichkeit, den Feuerwehrdienst am Arbeitsort zu leisten.

Zu Kritik Anlass gaben vor allem die ungenügende Einbindung der Gemeinden bei der Bildung von Stützpunkt-Feuerwehren und die Pflicht, die Grundausbildung im Feuerwehrausbildungszentrum Bernhardzell durchzuführen. Die Nachtragsbotschaft gibt auf die offenen Fragen weitgehend Antwort. So wird der Miteinbezug der Ortsfeuerwehren in die Konzeption und Weiterentwicklung kantonaler Ausbildungsangebote nun auch im Gesetz festgehalten. Zudem soll die Grundausbildung auch wieder regional durchgeführt werden können, sofern geeignete Ausbildungs- und Übungsplätze zur Verfügung stehen. Diesbezüglich besteht aber eine gewisse Unsicherheit, wie hoch die Anforderungen an geeignete Ausbildungs- und Übungsplätze sind bzw. ob es solche Alternativen überhaupt gibt. Darauf wird in der Spezialdiskussion noch einzugehen sein. Die SVP-Delegation hält abschliessend fest, dass dem Personenschutz eine hohe Priorität zukommt. Weitere Liberalisierungen sind aber trotzdem möglich, ohne dieses Ziel zu gefährden. Bei der Auswertung diverser Unglücksfälle wurde nämlich festgestellt, dass die meisten «Brandtoten» in den letzten Jahren durch menschliches Versagen (wie die vergessene Pfanne auf dem Herd oder das Rauchen im Bett) und nicht wegen ungenügendem Brandschutz ihr Leben leider verloren haben.

Session des Kantonsrates vom 16. bis 18. September 2019
16.9.2019Wortmeldung

Boppart-Andwil (im Namen der CVP-GLP-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten.

Ich komme zurück und zwar auf folgende Punkte, die uns wichtig sind:

Brandschutz:

  1. Die CVP-GLP-Fraktion kann sich hinter die Art. 5 und Art. 5bis neu stellen, in denen die Verhältnismässigkeit geregelt ist. Wir hoffen aber, dass damit nicht Tür und Tor für ausufernde juristische Streitereien geöffnet werden. Auf Verordnungsstufe sollten denn auch konkrete Kriterien formuliert werden. Die CVP-GLP-Fraktion setzt schon immer darauf, dass gerade durch diese Ausformulierung die Verhältnismässigkeit nicht eingeschränkt würde. Wir nehmen deshalb freudig zur Kenntnis, dass die vorberatende Kommission in diesem Punkt der CVP-GLP-Fraktion gefolgt ist und auf die Aus- und Weiterbildung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an der Front gesetzt wird.
  2. An der Priorisierung Personen- vor Sachwertschutz ist weiter konsequent festzuhalten. Hier sollen keine Kompromisse unter dem Deckmantel der Verhältnismässigkeit möglich sein.
  3. Die Verbindlichkeiten der schweizerischen Brandschutzvorschriften sind auch dann verbindlich, wenn einzelne Kantone abweichende Bestimmungen in das kantonale Recht einbauen würden. Die Verhältnismässigkeit ist auch über die drei zurzeit möglichen Varianten für einen angemessenen Brandschutz zu steuern. Die schon immer vorhandene Möglichkeit gerade bei komplexen Bauvorhaben vor Eingabe das Brandschutzkonzept zu besprechen, wird von der CVP-GLP-Fraktion ausdrücklich begrüsst.
  4. Hinter der Bestandesgarantie im Brandschutz für Um- und Neubauten, wie in der Botschaft formuliert, können wir stehen. Ebenso scheint uns der Umgang mit den aufgeführten Praxisbeispielen zielführend zu sein.

Feuerwehrwesen: Obwohl bereits in den Materialien der ersten und zweiten Kommissionssitzung festgehalten, gibt die Regierung nun nach Gesprächen mit dem Vorstand des kantonalen Feuerwehrverbandes nach und ergänzt das Gesetz in zwei Punkten. Das ist nicht störend, sondern eigentlich überflüssig:

  1. Mitsprachebetrieb der Stützpunkte: Es wird eine Betriebsgruppe Rettungsgeräte gebildet. Für die CVP-GLP-Fraktion ist eine starke kantonale Koordination zwingend notwendig und wichtig.
  2. Die Ausbildung wurde schon immer stark praxisorientiert ausgerichtet sonst würden die Feuerwehren nicht funktioniert. Neu wird die bis anhin schon funktionierende Zusammenarbeit im Gesetz festgehalten. Dieses offensichtliche Misstrauen des Feuerwehrverbandes gegenüber dem Kanton erstaunt, wenn aber so Sicherheit geschaffen werden kann, ist die Ergänzung im Gesetz okay.
  3. Für die CVP-GLP-Fraktion war die Verkürzung der Ausbildung «Miliztauglichkeit» und Professionalisierung der Ausbildung am Ostschweizer Feuerwehr Ausbildungszentrum (OFA) in Bernhardzell ein Gewinn. Genau dafür wurde in Bernhardzell investiert. Dass jetzt offensichtlich wieder an verschiedenen Orten ausgebildet wird, nehmen wir zur Kenntnis. Gleichzeitig gehen wir davon aus, dass die Verantwortlichkeiten entsprechend konsequent eingefordert werden und keine Abstriche in den zu erreichenden Ausbildungsstandards gemacht werden.

Zur Feuerwehrpflicht werde ich dann beim Besprechen des grauen Blattes noch etwas sagen.

Zum Regressrecht steht die CVP-GLP-Fraktion hinter der neuen Formulierung aufgrund des Bundesgerichtsurteils vom Mai 2018.

Session des Kantonsrates vom 16. bis 18. September 2019
16.9.2019Wortmeldung

(im Namen der SP-GRÜ-Fraktion): legt ihre Interessen offen als im Kommando von Feuerwehr und Zivilschutz der Stadt St.Gallen tätig. Für die GVA arbeite ich nebenberuflich als Feuerwehrinstruktorin, bin Mitglied im Vorstand des kantonalen Feuerwehrverbandes und Mitglied der Technischen Kommission des Schweizerischen Feuerwehrverbandes. Auf die Vorlage ist einzutreten.

Widmer-Wil hat in seinem Eintreten erwähnt, dass wir heute lediglich über die Nachtragsbotschaft beraten werden. Ich meine, wir haben das Geschäft in der Februarsession nicht beraten, lediglich zurückgewiesen, also beraten wir das gesamte Paket heute. Ich hoffe, ich habe das richtig verstanden.

Die Botschaft, die in der Februarsession mit zwei Aufträgen im baulich-technischen Brandschutz zurückgewiesen wurde, konnte mit der Nachtragsbotschaft vom 4. Juni 2019 ergänzt werden. Dies betrifft insbesondere die Verhältnismässigkeit, die in Art. 5 und neu in Art. 5bis (neu) definiert ist und die Darlegung des Verordnungsrechts. Mit den Praxisbeispielen, die in der Nachtragsbotschaft formuliert wurden, ist der zielführende Umgang bezüglich Bestandesgarantie im Brandschutz für Um- und Neubauten ersichtlich.

Die Möglichkeit, vor Baueingabe ein komplexes Brandschutzkonzept mit den entsprechenden Kantonalen Stellen zu besprechen, begrüssen wir.

Im Feuerwehrwesen war unter anderem das Mitspracherecht der politischen Gemeinden umstritten. Ein Antrag der SP-GRÜ-Fraktion zur Ergänzung von Art. 36 Abs. 1 konnte infolge Rückweisung nicht behandelt werden. Umso mehr nehmen wir erfreut zur Kenntnis, dass die Regierung, ohne Auftrag, nach Gesprächen mit dem kantonalen Feuerwehrverband das Gesetz dennoch mit zwei Punkten ergänzt. Dies sind Mitsprache im Betrieb und Ausbildung der Stützpunkte und die Möglichkeit, dezentral auszubilden. Dies jedoch mit der Bedingung verknüpft, dass die vorgegebene Qualität eingehalten wird.

Der Antrag auf dem grauen Blatt, den die SP-GRÜ-Fraktion in der Februarsession für die Änderung des Art. 36 eingereicht hat, wird mit der Nachtragsbotschaft obsolet und wir ziehen ihn zurück.

Mit der Nachtragsbotschaft konnten auch umstrittene Punkte diskutiert und bereinigt werden. Wir danken dem Sicherheits- und Justizdepartement, insbesondere Dr. Lukas Summermatter, Direktor der GVA, für die geleistete Arbeit.

Session des Kantonsrates vom 16. bis 18. September 2019
16.9.2019Wortmeldung

Widmer-Wil: (im Namen der FDP-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten.

Die FDP-Fraktion ist erfreut, dass sich dieses Geschäft, welches extrem lange Bearbeitungs- bzw. Wartezeit hinter sich hat, nun hoffentlich in seiner Zielgeraden befindet.

Gestartet wurde die Vorlage bekanntlich durch eine Motion im Jahr 2006, seither sind doch über ein Dutzend Jahre ins Land gezogen. Das Amt für Feuerschutz (AFS) und das Amt für Gebäudeversicherung (GVA) haben das Departement gewechselt und auch einige Departementsvorsteher haben gewechselt, sind im Ruhestand oder sitzen auf der Tribüne, wenn ich das richtig sehe. Ich habe als Mitglied verschiedener Kommissionen zahlreiche Rückweisungen erlebt und konnte mich bei den Beratungen des Eindrucks nicht ganz erwehren, dass hier noch immer wieder eine gewisse Obstruktionshaltung von Regierung und Verwaltung zum Ausdruck kam. Da kann man eigentlich nur froh sein, dass sich die Einsatzkräfte, also die engagierten Frauen und Männer der Feuerwehr und der anderen Rettungskräfte an der Front von dieser Haltung nicht anstecken liessen. Ihnen gebührt an dieser Stelle ein herzlicher Dank für ihren Einsatz in schwierigen Situationen und bei vielfach unangenehmen persönlichen Bedingungen.

Da wir heute ja die Nachtragsbotschaft auf Grund einer Rückweisung der Vorlage beraten, kann hier auf eine grundsätzliche Würdigung verzichtet werden, denn dies wurde bereits bei der ersten Lesung vorgenommen. Trotzdem erlaube ich mir die für uns wesentliche Bemerkung, dass es sich beim Feuerwehrwesen um eine Verbundaufgabe handelt, bei welcher also die Gemeindeautonomie und das Subsidiaritätsprinzip entsprechend zu berücksichtigen sind. Kompetenzverschiebungen an den Kanton sind deshalb sehr sorgfältig abuzuwägen.

Insgesamt ist die FDP-Fraktion erfreut, dass die beiden wesentlichen Punkte, die zur Rückweisung geführt haben, also

  • die bessere Verankerung und Präzisierung des Verhältnismässigkeitsprinzips sowie
  • die stärkere Mitsprache der Gemeinden im Bereich der Feuerwehrausbildung

nun umgesetzt werden, obwohl dies die Regierung in der ersten Beratung als undurchführbar bezeichnet hatte. Nach dieser erneuten Rückweisung geht es also plötzlich doch, wie der Kommissionspräsident berichtet hat.

Es kann also festgestellt werden, dass sich durch die Veränderungen, die in der Nachtragsbotschaft vorgenommen wurden, sich nun deutliche Verbesserungen ergeben. Einerseits für die Bauherren andererseits für die Feuerwehren.

Betreffend Bauherren: Es ist offenbar schon lange nicht mehr so, dass die höchste Hürde eines Baugesuchs die Einsprecher sind. Die höchste Hürde eines Baugesuchs sind die Brandschutzvorschriften – das kann es ja nicht sein. Und auch bei den Feuerwehren können wir gute Fortschritte feststellen. Das haben die Feuerwehren in einem Brief mitgeteilt, die verlangten Mitspracherechte konnten nun verbessert werden.

Nach unserer Meinung hätte das Gesetz in verschiedenen Punkten sogar noch etwas stringenter gefasst werden können, um die Verordnung etwas einzuschränken. Da wir mit den entsprechenden Anträgen in der vorberatenden Kommission aber unterlagen, verzichten wir darauf, diese nochmals zu diskutieren und Ihnen vorzutragen. Dies mit einer Ausnahme: Wir erachten die Angleichung des Dienstpflichtalters an die aktuellen Gegebenheiten, nämlich auf 18 Jahre, als richtig. Davon wird Sie anschliessend auch Huber-Oberriet überzeugen.

Die Bewährungsprobe für die neuen Bestimmungen dieses Gesetzes wird dann in der Verordnung und letztlich in der Praxis Anwendung zeigen. Hier besteht noch eine gewisse Skepsis. Ich verweise exemplarisch noch auf Folgendes: In der Beratung der vorberatenden Kommission hat sich nämlich bereits ergeben, dass eine von der Regierung in der Botschaft klar benannte Verordnungsbestimmung, nämlich die Pflicht zur Prüfung aller Varianten von Brandschutzmassnahmen, von der Regierung bereits wieder zurückgenommen wurde. Das lässt doch etwas aufhorchen.

Wir stellen insgesamt fest, dass dank der Hartnäckigkeit dieses Rates nun ein deutlich verbessertes Gesetz vorliegt. Wir beantragen Eintreten und Zustimmung, Zustimmung auch zu den hier nicht erwähnten Anpassungen im Regressbereich, die unbestritten waren und auch Zustimmung zum gelben Blatt der vorberatenden Kommission aus der ersten Lesung.

Session des Kantonsrates vom 16. bis 18. September 2019
16.9.2019Wortmeldung

Baumgartner-Flawil, Ratspräsident: Das Präsidium sieht eine Eintretensdiskussion vor.

Session des Kantonsrates vom 16. bis 18. September 2019
16.9.2019Wortmeldung

Locher-St.Gallen, Präsident der vorberatenden Kommission: Auf die Vorlage ist einzutreten.

Nachdem Sie in der Februarsession 2019 zwar auf das Geschäft zur Totalrevision des Feuerschutzgesetzes eingetreten sind, es aber nicht durchberaten haben sondern mit 65:49 Stimmen an die Regierung mit ergänzenden Aufträgen, insbesondere zur Präzisierung des Verhältnismässigkeitsprinzips im Brandschutz, zuruckgewiesen hatten, beriet die vorberatende Kommission des Kantonsrates in einer dritten Sitzung am 14. August 2019 die entsprechende Nachtragsbotschaft und den ergänzenden Entwurf der Regierung vom 4. Juli 2019. Die Beratung erfolgte in Anwesenheit von Regierungsrat Fässler, Vorsteher des Sicherheits- und Justizdepartement, Dr. Lukas Summermatter, Direktor Gebäudeversicherungsanstalt, dem Amtsleiter des Amtes für Feuerschutz sowie weiteren Vertretern der Verwaltung. An dieser Stelle soll nochmals erwähnt werden, dass bereits an den ersten beiden Kommissionssitzungstagen die Frage der Anwendbarkeit der Brandschutzvorschriften und die Frage des kantonalen Spielraumes beim Vollzug eingehend aber kontrovers diskutiert worden waren. Das zuständige Departement stellt sich auf den Standpunkt, dass wenn überhaupt, nur ein sehr eng begrenzter Spielraum bestehe. Auch der von der Kommission bereits im Jahr 2018 verlangte Zusatzbericht zur Frage, in welche Richtung beim Vollzug der Brandschutzvorschriften ein Ermessensspielraum bestehe, welche Unterschiede zu andern Kantonen bestehen würden und wo das Sicherheits- und Justizdepartement sowie das Amt für Feuerschutz Unterschiede in der Vollzugspraxis zwischen den einzelnen Kantonen feststellen könnten, brachte vorerst keine Klarheit.

Die erste Rückweisung, die der Rat bei der Verankerung des Verhältnismässigkeitsprinzips ausdrücklich verlangt hatte, führte zur erwarteten Klärung. Interessant war die Stellungnahme des Beschlusses des Interkantonalen Organs Technische Handelshemmnisse (IOTH), welches im Gegensatz zu den departementalen Ausführungen schriftlich bestätigte, dass den Kantonen beim Vollzug der Brandschutzvorschriften ein nicht unerhebliches Ermessen eingeräumt worden sei. Und ich zitiere, weil dieses Dokument zentral ist, wörtlich. Die IOTH schreibt: «Vollzug: Die Brandschutzvorschriften gelten grundsätzlich nur für Neubauten. Bestehende Bauten sind verhältnismässig an die Brandschutzvorschriften anzupassen. Wenn wesentliche bauliche oder betriebliche Veränderungen, Erweiterungen oder Nutzungsänderungen vorgenommen werden oder die Gefahr für Personen besonders gross ist. Die einzelnen Bestimmungen der Brandschutzvorschriften und die dazugehörigen Richtlinien sind folglich für bestehende Bauten nicht 1:1 anwendbar, sondern nur soweit der Grundsatz der Verhältnismässigkeit dies gebietet. Die Kantone haben bei der Beurteilung der Verhältnismässigkeit einen erheblichen Ermessensspielraum. Es besteht keine Übersicht über die Ausübung des Ermessens in den Kantonen, zumal es sich bei bestehenden Bauten immer um Einzelfälle handelt, die nur schwer vergleichbar sind. Es ist jedoch bekannt, dass die Kantone ihr Ermessen unterschiedlich ausüben. Wie sich der Kanton St.Gallen im gesamtschweizerischen Durchschnitt positioniert, ist uns nicht bekannt. Der Vollzug liegt in der Kompetenz der Kantone.»

Um eine einheitliche und liberale Praxis im Kanton und die Ermessenshandhabung zu gewährleisten, plant die Gebäudeversicherung nun in Kenntnis dieser Ausführungen und der Diskussion vermehrt und anhand von konkreten Fallbeispielen eine Schulung und gleichzeitig einen regelmässigen Erfahrungsaustausch unter den Brandschutzbeauftragten zu fördern. Mitglieder aller Fraktionen haben festgestellt, dass der Ausbildung der Brandschutzbeauftragten eine zentrale Rolle zukommt. Die Ausführungen zur geplanten Ausbildung und deren Stossrichtung wurde deshalb von der Kommission mit Befriedigung, aber auch mit einer klaren Erwartungshaltung zur Kenntnis genommen. Die vorberatende Kommission verzichtete deshalb darauf, die Kriterien für die Ausübung des Ermessensspielraums bei Neubauten und bei Bestandesbauten im Gesetz detaillierter festzustellen. Es wird nun abzuwarten sein, wie der Vollzug des Gesetzes im Sinne dieser Versprechen umgesetzt wird. Die Kommission befasste sich in der Folge nur noch mit neu eingebrachten Änderungsanträgen. Ein erster solcher Antrag, den Beginn der Feuerwehrpflicht mit der heute mit 18 Jahren eintretenden Volljährigkeit zu koppeln, wurde von der Kommission abgelehnt. Junge Leute sollen zunächst auf freiwilliger Basis frühzeitig für den Feuerwehrdienst motiviert werden.

Die Kommission übernahm weiter den neuen Vorschlag der Regierung zur Stärkung der Mitwirkungsrechte der Feuerwehrorganisationen. Die Regierung hatte sich in dieser Frage vor der dritten Kommissionssitzung nochmals mit dem Feuerwehrverband ausgetauscht. Sie will nun den Einbezug der stützpunktbetreibenden Feuerwehren bei der Koordination von Betrieb, Unterhalt, Ausbildung und Weiterentwicklung der Stützpunkte und den der Ortsfeuerwehren bei der Konzeption und Weiterentwicklung kantonaler Ausbildungsangebote im Gesetz festlegen. Auch dieser Vorschlag wäre eigentlich schon im ersten Entwurf möglich gewesen.

Die Kommission ist sodann damit einverstanden, dass die Grundausbildung der Feuerwehrleute nicht nur am Ostschweizer Feuerwehrausbildungszentrum in Bernhardzell, sondern auch an anderen geeigneten Ausbildungsorten durchgeführt werden kann. Auch hier fand seitens der Regierung ein nochmaliger Wandel in der Meinung statt.

Nachdem das Bundesgericht seine Rechtsprechung zur sogenannten Regresskaskade grundlegend geändert hat, gibt es keinen Grund mehr an der Einschränkung im kantonalen Recht festzuhalten. Auch diese Anpassung war unbestritten, aber auch sie hätte zum Letzten bereits im Rahmen der ersten oder zweiten Gesetzesberatung in der Kommission eingebracht werden können. Insgesamt ist festzuhalten, dass nun, aber erst nach drei Kommissionssitzungen, die Kommission im Gegensatz zur ersten Runde mit 13:1 Stimme bei 1 Abwesenheit Eintreten auf den Zusatzbericht und Zustimmung zu den Anträgen der Regierung bzw. den Anträgen der vorberatenden Kommission beantragte.

Session des Kantonsrates vom 16. bis 18. September 2019
25.11.2019Wortmeldung
Sprecher: Gähwiler-Buchs

6, geschätzte Präsident Räteregierung und geschätzte Mitglieder des Kantonsrates. Ich äussere mich im Namen der SP-Grünen-Fraktion auch wir äussern uns entschieden gegen dieses Rückkommen auf das sehr gesamte Geschäft.

E. Es wäre ein Zustand des Einmischen in die operativen Belange und das ist nicht Sache des Kantonsrates. Es ist ihm Gegensatz zu den Äusserungen von Herrn Stöcklin auch ein Vertrauensverlust durch ein Sicherheitsverlust, wen hier die Standorte für die Feuerwehren für die besonderen Rettungsgeräte zusammengelegt und neue koordiniert werden sollen. Es ist im Gegensatz er, es ist im Gegenteil der zu so dass die Kommission von Anfang an in einer der ersten Sitzungen bereits darüber beraten hat, darüber entschieden hat, dass es eben solche Anpassungen braucht, dass die nötig sein werden und dies auch im vollen Bewusstsein, dass es eben Veränderungen geben wird. Ich kann mir mich den Worten und den Voten meines Vorredners Boppart Korps von Kollege Boppart anschliessen.

Der Kantonsrat würde sich hier ihn Dinge einmischen, die zu weit führen würde, sich und die Verwaltung blockieren. Die Verwaltung könnte den Kantonsrat blockieren und bekämen nirgends mehr hin. Aus diesem Grund bitte ich Sie eindringlich, dieses diesen Rückkommensantrag.

Session des Kantonsrates vom 25. bis 27. November 2019
25.11.2019Wortmeldung
Sprecher: Locher-St.Gallen

Der St.Gallen, Herr Kantonsratspräsident, geschätzte Kolleginnen und Kollegen, der Art. 29 der hier zur Rückweisung mehr wozu Beschlussfassung über die Rückweisung ansteht, wurde in der Kommission intensiv diskutiert. Es wurde vor allem die Frage diskutiert der Inwieweit der mit der Schaffung von Betriebskommissionen mit der Zusammensetzung der Betriebskommission insbesondere 8 mit der Frage, inwieweit der Gemeindevertreterin diese Betriebskommissioneneinsitz nehmen könnten eine Diskussion geführt.

In diesem Sinne das einfach zu ihrer Information. Ein zweiter Punkt, der auch diskutiert wurde, er wurde auch in der Debatte jetzt angesprochen. Die Frage, inwieweit er eine Mitwirkungsmöglichkeit besteht bei der Ausarbeitung der Verordnung. Der zuständige Regierungsrat hat in der Kommission klar die Auffassung geäussert, dass ein breites Vernehmlassungsverfahren durchgeführt wird, damit die betroffenen Verbändegemeinden natürlich auch die Feuerwehr die Möglichkeit hat, zu dieser Verordnung Stellung nehmen zu können, bevor sie die Regierung dann erlässt. Fast zu ihrer auch.

Session des Kantonsrates vom 25. bis 27. November 2019
25.11.2019Wortmeldung
Sprecher: Locher-St.Gallen

Präsident der vorberatenden Kommission: Die vorberatende Kommission verzichtete auf eine Sitzung zur Beratung des Ergebnisses der ersten Lesung des Kantonsrates. Sie beantragt, auf die Vorlage in zweiter Lesung einzutreten.

Es ist ein Schreiben an die vorberatende Kommission gelangt, man solle die Frage der Stützpunkte nach Art. 29 des Gesetzes nochmals besprechen. Ein Antrag, eine weitere Kommissionssitzung durchzuführen, wurde mit 9:6 Stimmen abgelehnt.

Session des Kantonsrates vom 25. bis 27. November 2019
25.11.2019Wortmeldung
Sprecher: Widmer-Wil

Dümmer Biel: Geschätzter Herr Kantonsratspräsident sehr geehrte Damen und damit und Herren der Regiere der Regierung liebe Kolleginnen und Kollegen und liebe Besuch auf der Tribüne. Ich denke, wir haben so viele Tribünenbesucher heute bei die Feuerwehr ja eben interessiert.

Ich spreche im eigenen Namen und damit ich es nicht Vergesse mächtig Grad vorab eine Richtigstellung machen ein Kollega bockbart, die Rückweisung und nochmalige Beratung des Geschäftes vorhin bockt das Inkrafttreten überhaupt nicht. Wir müssen es ohnehin noch die Referendumsfrist abwarten und so wie ich das gehört habe, wäre das Inkrafttreten der Ersten die aus den 2001 20 er liegt. Also rechnen Sie sich aus, was wir jetzt verlieren, wenn wir die Sache nochmals diskutieren, da sie eben wichtig ist. Auf die Offenlegung meiner Engpässen kann ich verzichten teich im Gegensatz zu einigen Vorredner um keine in diesem Geschäft vorliegend habe. Ich verfüge allerdings über eine jahrzehntelange Erfahrung im Feuerwehrwesen als Aktivfonds Feuerwehrmann an der Front um die rein und die Einsatzzentrale und auch als lange ob Präsident eines regionalen Sicherheitsverbuchung des in meinem Votum anlässlich der ersten Lesung und bei der Rückweisung geht es ja auch darum zu klären, wieso das in der ersten Lesung das nicht diskutiert wurde, habe ich dann Leute dort, dass wir noch immer wieder eine gewisse Obstruktionskurshaltung von der Regierung und Verwaltung bemängeln. Im vorliegenden Geschäft zeigt sich, dass an verschiedenen Punkten sehr deutlich, was ursprünglich als nicht durchführbar taxiert wurde auch im Geviert Gebäudeversicherungsbereich war dann plötzlich möglich als der Rat an das entschieden hatte. Es wird also seitens Departement und GVA die Macht zuerst einmal genau dort. Ich habe trotzdem in der Lesung dem in der ersten Lesung dem Geschäft zugestimmt, weil ich dem Beteuerungen geglaubt habe und guten Mutes war, dass das Geschäft nun richtig aufgegleist ist leider sich mich heute darin getäuscht insbesondere was den strittigen Art. 29 und hier liegt die Hat des Pudelskern die Kompetenzverschiebung an den Kanton was eben diesen Artikel betrifft. Bereits ein ja vor dem Inkrafttreten dieser neuen Gesetzesbestimmungen hat die GVA ein Gutachten dazu gestellt und vorauseilende schon ein Stationierungskonzept entworfen. Wie dies von meinen Vorrednern erwähnt wurde, ist dies bei den betroffenen Feuerwehren äusserst umstritten. Es zeigt sich auch, dass die Bedenken der Gemeinden in der Vernehmlassung des Gesetzes nämlich hätte die Tatsache, dass es gar keine neue Stützpunktregelung brauchen würde oder ob das Herrn Teil der ländliche Raum aufgrund der längeren Einsatzzeiten benachteiligt wird. Diese Bedenken zeigen sich nun als gerechtfertigt. Besonders stossend ist für mich da Sicherheitsaspekt. Die deutliche Verlängerung der Interventionszeiten also die Zeit bis die Feuerwehr mit dem adäquaten Rettungsgerät dem Schadenplatz eintrifft, ist für mich nicht tolerierbar. Wir verlieren Sicherheit. Wir verlieren Personen Sicherheit und gewinnen dafür vielleicht finanziell etwas und hier liegt geben. Das abwägen Hintergrund ist nämlich, dass die GV war auf die Beschaffung einig, Erschwerung Rettungsgeräte in Zukunft verzichten kann ab und nur auf die Beschaffung und somit auf die Amortisationskosten. Die Betriebskosten werden weiterhin von den Gemeinden gezahlt.

Es liesse sich, ihn diesem Thema eine trefflich die parallele mit der Spitalplanung anstellen. Nur hier geht es um ganz marginale Einsparungen. Ihm Vergleich zum grossen Sicherheit von Lust.

Offenbar gründe die GV war diese vermeintlichen Optimierungsmassnahmen auf ein Gutachten, da sie von einem nicht ganz unumstrittenen Feuerwehrinspektor aus dem Kanton Genf gestellt hat. Was die Benennung dieses Experten betrifft, hatte ich anders lautende Informationen als diese, die ich gehört habe, also nicht unbedingt so dass die betroffenen Feuerwehren dies so Benennung konkret zugestimmt hätten. Das ist aber auch nicht relevant. Für mich ist relevant, wie ein Feuerwehrsachverständiger aus dem Kanton Genf aus anderen Ecke der Schweiz ein Gutachten verfassen kann, welches eigentlich den Kanton St.Gallen betrifft, dessen geografische Situation und das Unwahrheiten er vermutlich nicht kennt.

Einige Feuerwehrkommandanten haben dieses Gutachten erhalten und Sie bestreiten die Tat enthaltenen Tatsachen. Ich habe deshalb dieses Gutachten ebenfalls verlangt. Es wurde Mio. Vorbei Gott. Die Begründung muss man sich auf der Zunge zergehen lassen, um so weitere Missverständnisse zu vermeiden. Ich bin gespannt, welche Begründung eingeführt wird, wenn die Medien dieses Gutachten verlangen. Zu. Wir können also darüber nur mutmassen oder müssen und stützen auf ein Faktenblatt der Gebäudeversicherung. Das ist besonders Bemerkenswert. Nämlich die Aspekte der Feuerwehr und die fachlichen Aspekte obliegen nicht der Gebäudeversicherung, sondern dem Amt für Feuerschutz. Also wird quasi hier alles in einen Topf geworfen und das Amt für Feuerschutz die Anliegen der Feuerwehren werden von der GVA quasi nur noch als Wurmfortsatz geführt und es zeigt sich, dass das Ganze nur von der Finanzseite her gesteuert wird und nicht aus finanz und nicht aus Sicherheitsüberlegungen.

Im. Das ist ja klar, denn im Verwaltungsrat der Gebäudeversicherung fehlen die Kompetenzen des Feuerwehrwesens für liegt in diesem Verwaltungsrat sind nur Finanz und Architekten. Ich weiss nicht einmal, ob jemand aus diesen Verwaltungsrat überhaupt Feuerwehrdienst geleistet hat. In den Organen der Spitalregionen und den Hochschulen ist es mit zeitlich gang und gäbe, dass man alle Kompetenzen in diesen Agarn vertreten haben will. Bei der GVA wird dies ignoriert.

Die mir von den Feuerwehren zu getragenen Vorwürfe wiegen schwer. Auch wenn das nicht die Flughöhe ist, mit dem sich unser Rat eigentlich befassen sollte, muss man sie doch hier auch erwähnen, um zu zeigen, dass offenbar A ein ziemliches Zoobedürfnis besteht. Bspw. wenn an einem instruktoren Kurs die Milizangehörigen auf die Haltung der GVA ein geschoben werden und verpflichtet werden und dann aus Protest das Essen vorzeitig verlassen oder auch neueste Schlagzeile, wenn einzelne Feuerwehren aus dem kantonalen Verband austreten, wollen weit sich von dem nicht mehr richtig gegenüber Gefahren der Regierung vertreten führen. Es zeigt, dass das Vertrauen zwischen den verschiedenen Akteuren im Feuerwehrwesen insbesondere zwischen GVA und Feuerwehrkommandanten gestört ist und das ist das meiner Sichtrand gefährlich gelaufen, nämlich Gefahr, dass die so Konflikt am Schluss zu einem Leistungsverlust an der Basis führt. Um dies niederschwellig möglichst niederschwellig bereinigen zu können, unterstütze ich den Antrag auf Rückkommen und dann auf nochmalige Beratung des Artikels 29 in der vorberatenden Kommission. Dabei gilt es auch die Haltung der betroffenen Gemeinden und Feuerwehren einzuholen. Feuerwehr ist eine Verbundaufgabe. Diese wird primär Antwortbasis geleistet. Statt es in der ersten Lesung schon gesagt dafür gebührt, gebührt allen Einsatzkräften ein herzlicher Dank. Falls es nicht gelingt, auf diesem Weg die belegt die Differenzen zu bereinigen, so wird die Situation möglicherweise ist ihren. Es wäre angezeigt, dass sich die Staatswirtschaftliche-Kommission bspw. dieses Themas annimmt.

In einem späteren Zeitpunkt ich überlege mir dazu einen Vorstoss und rufe Verbündete auf, Herr nicht zu beraten. In einem zweiten Schrittzeitpunkt müssten wir überlegen, ob gibt Verbindung zwischen GVA also Finanzen das Sicherungsteil und dem Amt für Feuerschutz unter dem Aspekt abgekoppelt Dokuments nicht bis abgetrennt werden müsse. Kanton Thurgau ich das ist das bspw. der Fall und der Thurgau ist bekannt für eine Schweizweit extrem schlanke Verwaltung. Ich komme zum Schluss. Schuldige mich, dass ich etwas länger geworden bienen Ausnahme ein wichtiges Anliegen. Ich beantrage Ihnen nochmals Rückkommen und dann Rückweisung zur Beratung von Art. 29 in der Kommission, auch wenn dies nicht die adäquate Flughöhe ist. Feuerwehrwesen und Sicherheit unserer Bevölkerung sind mir auch zu wichtig, als dass wir das nur der GVA überlassen können.

Session des Kantonsrates vom 25. bis 27. November 2019
25.11.2019Wortmeldung
Sprecher: Frei-Rorschacherberg

Der Berg, geschätzter Kantonsrat Präsident geschätzte Damen Herren, beide Räte spreche im Namen der Mehrheit der FDP-Fraktion.

Die aktuelle Diskussion ist tatsächlich auf einen falschen Flughöhe angesiedelt. Wir als Kantonsrat müssen auf strategischer Ebene agieren GVA und Feuerwehrverband und feuerwehren sich momentan in einem Prozess, das schwierig ist, aber eine Rückweisung des Gesetzes gibt eine weitere Verzögerung bei der Einführung des neuen Gesetzes. Dabei ist jetzt der Zeitpunkt gekommen zu modernisieren. Wichtig ist die Anmerkung, dass weder GVA nach Abs. 3 fest einen Vorteil haben. Es geht hier einzig wie gesagt und Modernisierung und Optimierung der Situation auch im Finanz. Finanzbereich. Die FDP und die hier betroffenen Anspruchsgruppen wollen tatsächlich alle das gleiche Sicherheit. Deshalb empfiehlt die FDP grosse Mehrheit.

Session des Kantonsrates vom 25. bis 27. November 2019
27.11.2019Wortmeldung
Sprecher: Baumgartner-Flawil

Sie haben dem Erlass mit 110 Stimmen zu 4 Nein-Stimmen bei 2 Enthaltungen zugestimmt.

Session des Kantonsrates vom 25. bis 27. November 2019
25.11.2019Wortmeldung
Sprecher: Baumgartner-Flawil

Wo Sie haben dem Rückkommen mit 74 zu 4 Nein-Stimmen nicht stattgegeben bei einer Enthaltung wird die Vorlage ist somit in zweiter Lesung durchberaten hier zur Vorbereitung der Schlussabstimmung an die Redaktionskommission.

Ich komme zurück auf das Geschäft. Siebzehn neunzehn null zwei, und zwar die Ersatzwahl in den Universitätsrat der Universität St.Gallen. Ich gebe bekannt, dass 115 Stimmzettel ausgeteilt sind. Ich bitte jetzt die Weibeln, die Stimmzettel einzusammeln. Voten Theo.

Session des Kantonsrates vom 25. bis 27. November 2019
25.11.2019Wortmeldung
Sprecher:

Dort, Herr A Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren, ich muss sie dringend bitten, diesem Rückrat Abkommensantrag nicht zuzustimmen, ihn abzuweisen. Es ist nun vieles erzählt worden ist, dass mit den realen Vorgängen in diesem Kanton im Verlaufe des letzten Jahres nicht zu vereinen ist. Es ist auch viel behauptet warten, was absolut und zutreffen dies z. B.. Das ist der grösste V wurde nicht vom Namen habe, dass die GVA unmittelbar damit natürlich auch ich auf Kosten der Sicherheit die jetzt sparen, die ich muss diese Behauptung in aller Form zurückweisen, weil sie absolut unzutreffend. Dies macht übrigens auch keinen Sinn. Die GVA-PO der Jagd würde die Sicherheitsabnehme und würde ist häufig Abdrängen auf Grund.

Dies aus Stützpunkte letztendlich das auch Sache selber finanzieren. Also die GVA ist sie auch daran interessiert, dass die Sicherheit weiterhin gewährleistet ist und bleibt und sie wird dies auch tun.

Sie können in der Botschaft nachlesen auf den Seiten ein und zwanzig und zwei und zwanzig, was wie auch mit diesen Stützpunkten für schwere Rettungsgeräte genau wollen und was das für Auswirkungen hat. Wenn die ja die Rettungsgeräte die Schweren da positionieren, wo sie eben am effektivsten eingesetzt werden können, so gibt das mögliches Sparpotential. Das war von Allemann Beginn Weg Clara und das auch absolut unbestritten und wenn wir auf diese schweren Geräte vom Kanton her eben im äusseren Branchen kaufen können, gibt das weitere Einsparungen Venetz also behaltet die JSG geht Eid was das nicht absehbar. Er war, so muss sich diese Damen und Herren einfach bieten, diese Botschaft zu lesen, dass K absolut unbestritten, dass wir eine vernünftige er ein vernünftiges Konzept im Bereich dieser schweren Geräte arbeiten, die GVA das sei eingeräumt wohl die ein ursprünglich noch weiter gehen und auch im Bereiche der Strassenrechnung derartige Stützpunkte bilden. Das wäre auch heute noch sinnvoll, aber da zeichnete sich von Anfang an ab, dass das eben nicht mehrheitsfähig sein werde und darum hat man diesen Bereich B belassen und diese Strassenrettungsstützpunkte eben nicht ein geführt. Es wird jetzt behauptet, man habe Einsatzzeiten geändert. Ja wenn wir das tun würden, dann würden wir an diesem an dies an Sicherheitsrat tatsächlich schrauben. Tun wir natürlich nicht die Einsatzzeiten bleiben die Gleichen. Jetzt muss ich Ihnen einmal nach dem jetzt verschiedene Votanten behaltet haben, die GVA diktiere das von oben nach unten einfach einmal sagen, wie die ganze Geschichte bislang gelaufen ist. Am Ge 15. April 2019. Das war ein nach der Rückweisung des Geschäfts an die Regierung bzw. an die vorberatende Kommission ab. So der ersten Lesung hat bereits ein Workshop abschaffen stattgefunden und zwar mit dem Vorstand des Kantonal-Feuerwehrverbandes.

Man wollte sich bereits damals weil das völlig unbestritten war, also vor der ersten Lesung auf den Wegen machen, diese Stützpunkte zu definieren. Ja ich die GVA V von oben herab geht er definiert und befohlen sondern man hat zusammen mit dem Vorstand des kantonalen Feuerwehrverbandeskriterien diskutiert.

Nach welchen Kriterien sollen diese Stützpunkte bestimmt werden am diese Kriterien sich gemeinsam definiert worden. GVA und Kantonal-Feuerwehraufwand hatten sich auf diesen Kriterienkatalog verständigt gemeinsam nicht von oben nach unten.

Dann hat die Diskussion, wer soll nun aufgrund dieser festgelegten Kriterien diese Stützpunkte EU ihren zunächst 8 die GVA tatsächlich der Meinung, sie könne diesen Text diese Technischarbeit selbstständig ausführen E vom Feuerwehrverbandes her dies dann ab da signalisiert waden, dass da somit das parteiischen Töne um hatte da gewisse Befürchtungen und darum verständigt dem man sich darauf einen externen tatsächlich einen externen Feuerwehrkommandanten, also nicht an eine externe Gebäudeversicherungsanstalt sondern einen Komma ndanten also einen derart das Zutrauen mindestens à la Fall oder meisten Feuerwehrleute. Alle scheinen da nicht Herr zugestimmt zu haben. Wenn ich an wird mag zur Zuhörer, man hat diesen externen Experten bestimmt und D ja hat dann das Gutachten abgeliefert. Bereits am 15. April ist aber definiert worden, dass dieses Gutachten nicht die Stand die Stützpunkte festlegt, sondern dass das eine Grundlage ist, dann für gemeinsame Diskussionen wiederum mit dem kantonalen Feuerwehrverband bzw. dessen Vorstand das allenfalls dann örtliche E Gegebenheiten in die nicht berücksichtigt wurden noch einfliessen können ihn diese Überlegungen? Wenn irgendwo eine Karriere Herren alle 10 Minuten und kann, dann hat das natürlich auch einen Einfluss auf die Einsatzzeiten und das wollen wir ja korrekt machen.

Zwar dann auch bereits definiert haben, die man immer am 15. April er, dass man dann der bilaterale Besprechungen mit den betroffenen Feuerwehren doch eher führen muss allenfalls die Vorschläge noch einmal überarbeiten mit der Präsidentenkonferenz die Sache nach die diskutiert und 6 verständlich auch die betroffenen Gemeinden da steht schon in der Botschaft, wären Einbezogenbauten ÖVO ist während dieser Debatte zum Jahre gekommen, die hätte zuerst mit den Gemeinden sprechen wollen. Wir waren der Meinung, dass es hier um die Lösung eines technischen Problems gelegt, das absolut unbestritten war. Bis jetzt und da lösen wie auch oder machen wir doch zur oder arbeiten wir zunächst Vorschläge und gehen nicht mit leeren Händen einfach zu den Gemeinden und E. Er darf sein, ein schweres Leitungsgerät weniger sein eine die Antwort einfach Massen klar, dass auch wir doch Grundlagen um eben auch Überzeugungsarbeit leisten zu können, dass wir dieses Gutachten das Kein eines laufenden Prozesse sie ist nicht während den Verfahren offen legen und diese Diskussion greift die Medien führen die auf der ja ebenfalls selbstverständlich sein. Es ist nicht Sache des Öffentlichkeitsgesetz, die politische Arbeit zu erschweren, sonn und selbstverständlich eine transparente Erhaltung am Schluss zu hatten. Also ich muss sie dringend bitten, jetzt dieses ganze Feuerschutzgesetzgebungsdrama nicht noch um einen weiteren Schritt zu verlängern, sondern diesem Rückkomen ihre Zustimmung zu versagen, damit wir jetzt wirklich an die Arbeit gehen können.

Session des Kantonsrates vom 25. bis 27. November 2019
25.11.2019Wortmeldung
Sprecher: Güntzel-St.Gallen

Allen, Herr Kantonsratspräsident, meine Damen und Herren, als Sprecher der SVP-Delegation-Fraktion Schulung in der vorberatenden Kommission kann ich mich kurz fassen.

Für eine grosse Mehrheit unserer Fraktion ist die Frage der Sicherheit eine weitere Sitzung der vorberatenden Kommission. Ich werde, wir werden damit grossmehrheitlich auf dieses Zurückkommen bzw. Rückweisung die vorberatende Kommissionseintreten. Ich danke.

Session des Kantonsrates vom 25. bis 27. November 2019
25.11.2019Wortmeldung
Sprecher: Martin-Gossau

Herr Grossrat, sehr geehrter Herr Kantonsratspräsident, geschätzte Mitglieder der Regierung und des Rates, ich spreche Ihnen eigenem Namen zum Rückkommen und lege gleichzeitig meine Interessen offen. Ich bin Verwaltungsratspräsident in der Sicherheit zu Bundesregion Gossau, da die Sicherheitsaufgaben von 5 Gemeinden sicherstellt.

Die sich auf der Zielgeraden befindende Totalrevision des Feuerschutzgesetzes droht wegen Unsicherheiten und falschen Einnahmen aus der Bahn zu fallen. O da um im Feuerwehrstandort zu sprechen, von der Drehleiter zu geben. Wenn wir heute dieses Gesetz erlassen, dann gefährden wir ja das seit über 20 Jahren erreichte ihn Freudewesen massiv. Wir sparen auf Kosten der Sicherheit. Wollen Sie das wirklich riskieren? Warum soll das Feuerschutzgesetz im besonderen Art. 29 nochmals beraten werden? Darum sind wir so verunsichert.

Die Planung der Gebäudeversicherung und des Amtes für Feuerschutz zeigt auf, da sie entgegen ihrer Besoldung im Vorfeld ein fertiges Produkt über die Köpfe der Gemeinden hinweg doch drücken wollen. Das Kantonsgesetz sagt, dass grundsätzlich die Gemeinden die Aufgaben lösen müssen und nicht da kann müssen und der Kanton hat dann zum Zuge kommt, wenn die Gemeinden es nicht kennen. Diese Gemeindeautonomie wie auch ja klassisch beschnitten. Der Kanton macht eine Stützpunktaufgabe aus dem Thema Rettungsgeräte, obwohl die Gemeinden die Aufgabe seit vielen Jahren erfolgreich lösen.

Die Feuerwehraufgaben B haben doch die Einsatzkräfte der Gemeinden erfolgreich bewältigt. Darum braucht, braucht es konzeptionell ein echtes Mitspracherecht. Das Vorgehen zum Konzept Rettungsgeräte zeigt auf das wohl nicht alle das gleiche und einen partizipativen Mitwirken verstehen. Es greift viel zu kurz, wenn die GVA den Kantonal-Feuerwehrverband als Mitwirken des Gremium für ein breites Gemacht das Konzept instrumentalisiert. Eine FS-Studie zu diesem Thema lag Notabene schon lange in den Schubladen. Das kantonale Amt für Feuerschutz ist Teil, der GV war und als solcher vor deren Geschäft strategische Ausrichtung von sich am Retten halten, Schützen und Bewältigen verantwortlich. Ihm Ersteinsatz ist also das Retten von Personen mit höchster Priorität behaftet. Jede Minuten zelt und entscheidet Überleben und Not. Brandschutz ist eben auch Personenschutz. Wenn man den Angehörigen der Feuerwehren, welche mit grossem Einsatz ihre Aufgabe so gut wie nur möglich machen. Nun die Einsatzmittel wegnimmt sie nicht, die sie nach die Kleid erheblich. Niemand wird verstehen, warum nach über 20 Jahren plötzlich die Techniken für einen effizienten Einsatz schlecht da sein sollen als bisher. Wir machen jetzt ein Gesetz für die Zukunft. Ende gut alles gut schön wäre es damit das hätte jendly gelingt, danken wir für ihre Unterstützung in dieser für uns alle wichtigen Sicherheitspolitischen vom.

Session des Kantonsrates vom 25. bis 27. November 2019
25.11.2019Wortmeldung
Sprecher: Boppart-Andwil

Rat Boppart, man will die sehr geehrter Herr Präsident geschätzte Kolleginnen und Kollegen von Regierung und Rat.

Ich spreche im Namen der CVP-GLP-Fraktion. Zuerst lege ich meine Interessen offen. Ich habe ein Mandat, bei der GVA als Fach und Schaden schätzt. Zur Ausgangslage mit Schreiben vom fünfzehnten nächsten 19 bieten der Stadtpräsident das Rapperswil-Jona und die beiden Verwaltungsratspräsidenten des Sicherheit vor Bundesregierung Gossau und wie viel die wo Chrom eine Verschiebung des Geschäftes. Sie bemängeln die Stationierung der grossen Richtungsgetrennte.

Dazu folgendes. Eine Verschiebung des Geschäftes hätte zur Folge, dass das Gesetz nicht in Kraft treten wird und zwar in allen Teilen voten 6 an dieser Stelle danke ich drücke summermatter Direktor der GVA für das Faktenblatt vom sechzehnten elften 19 unter anderem festgehalten wird, dass das externe Gutachten durch einen Experten aussteht wurde, der durch die GVA und den Vorstand des kantonalen Feuerwehrverbandes gemeinsam bestimmt worden ist. Drittens wir waren uns in der Kommission einig, dass die Beschaffung der speziellen oder eben brotlos Rettungs Geräte durch den Kanton koordiniert werden soll, um damit auf allenfalls Überkapazitäten abzubauen, dass das einzelne Regionen treffen wir zwar klar und sie ist sachlogisch. Man kann nicht reduzieren und niemandem etwas wegnehmen.

Viertens, es kann nicht sein, dass der Kantonsrat sich tief ins operative Geschäft ein lässt. Das soll strategische Entscheidungen treffen. Die CVP-GLP-Fraktion hat aber Verständnis für das Herzblut und Engagement der Feuerwehrkommandanten, die einen hervorragenden Job machen. Auch Ihnen stellvertretend für ihre Truppe gesamte Truppe gehört an dieser Stelle einmal ein herzlicher Dank. Hier gilt es aber explizit die Flughöhe zu beachten und den involvierten Paten und GVA FS und Feuerwehrverband Vertrauen zu schenken, damit eine gute Lösung erarbeitet werden kann. Es ist die weiter deutlich festzuhalten, dass noch kein Entscheid über die Stationierung der grossen Rettungsgeräte definitiv verabschiedet wurde und dieser Prozess bzw. die Verhandlungen laufen. Umso erstaunlicher ist es das zweite 3 unterzeichnet die von um die politischen Prozesse wissen. Vorsicht vorsorglich mit Knall-Nebelbetagten um sich werfen statt sich aktiv in diesen Verhandlungen einzubringen. Ein für ihre Region positives Ergebnis zu kämpfen und die H auch allenfalls dann halt demokratische Entscheide mitzutragen und zum Schluss sollten bei Gesetzen künftig jeweils zuerst Verordnungen abgewartet werden und der Kantonsrat erst danach entscheiden, eine zweite Lesung und die Schlussabstimmung durchzuführen, werden sich Verwaltung und O doch Kantonsrat gegenseitig lahm legen können. Im Namen der CVP-GLP-Fraktion bitte ich Sie, das Rückkommen.

Session des Kantonsrates vom 25. bis 27. November 2019
25.11.2019Struktur

Spezialdiskussion

Session des Kantonsrates vom 25. bis 27. November 2019
25.11.2019Wortmeldung
Sprecher: Stöckling-Rapperswil-Jona

beantragt Rückkommen auf Art. 29 und für den Fall, dass der Kantonsrat auf die Bestimmung zurückkommt: Rückweisung an die vorberatende Kommission mit dem Auftrag, die der Regierung übertragenen Kompetenzen nach Art. 29 nochmals zu überprüfen und eine Fassung der Bestimmung vorzulegen, mit der die betroffenen Gemeinden und Regionen nicht lediglich ein Anhörungs-, sondern ein substanzielleres Mitspracherecht erhalten.

Der Präsident werte Mitglieder der Regierung, geschätzte Kolleginnen und Kollegen hat, ich würde instruiert, dass es ein Rückkommen sei, ich werde es trotzdem sprechen. Ich bin mir bewusst, dass der Antrag anlässlich der zweiten Lesung des Gesetzes sperrt sehr spät kommt. Das Feuerschutzgesetz ist zudem eine Zangengeburt und die Verlockung dieser Zangengeburt heute zum Durchbruchuhr zum Abschluss zu verhelfen, ist sehr gross, aber auch so meine ich die Sicherheit dafür Arbeit nicht auf der Strecke bleiben mit einem Rückkommen auf Art. 29. Völlig verlieren wir heute nichts. Es erlaubt uns aber, diesen Artikel nochmals zu überdenken. Der Artikel war bereits in der Vernehmlassung umstritten. Durch das Verhalten der Gebäudeversicherungsanstalt hat aber nicht zuletzt zwischen der ersten und zweiten Lesung zusätzlich Brisanz gewonnen. Das Vorgehen zur Ausarbeitung eines neuen Stationierungskonzept für besondere Rettungsmittel zeigt, was die GV der Anhörung der Gemeinden Steg und es zeichnet sich ab, wie das Vorgehen sein wird.

Blaulichtorganisationen gewissen ein sehr grosses Vertrauen und Blaulichtorganisationen haben viel mit Vertrauen zu tun. 9 von 10 Schweizerinnen und Schweizern fühlen sich sehr sicher, wobei insbesondere die persönliche Sicherheit als sehr hoch eingeschätzt wird. Ein grosser Beitrag daran haben die Feuerwehren. Die Bevölkerung in der Schweiz verlässt sich darauf, dass diese die ihre Aufgabe macht und wir auf der Höhe der Aufgabe ist. Dieses Vertrauen dürfen wir nicht leichtfertig aufs Spiel setzen.

Zu darum braucht es aber auch zwischen den Akteuren zwischen den Gemeinden und dem Amt für Fallschutz respektiv, der GVA nur wenn sich die verschiedenen Akteure berechenbaren und fachlich versiert verhalten, passt das gesamte Produktsicherheit. Dieses Vertrauen wird sich die Gebäudeversicherungsanstalt im Moment vor dem Hintergrund des neuen Feuerschutzgesetzes arg strapaziert. Die GV hat recht vor und entwirft ein neues Sanierungskonzept. Dabei passt sie nicht noch quasi und passt doch gerade auch noch relevante Parameter das Sicherheit an wie z. B. Einsatzzeiten sie stützt das ganze Konzept auf Grundlagen, die schlicht so nicht zutreffen oder falsch an haben sind mit der Kompetenzverschiebung von den Gemeinden auf die Regierung bzw. die GVA geht somit auch ein Abbau der Sicherheit für unsere Bevölkerung einher. Als Stadtpräsident eine Gemeinde mit den 20'000 Einwohnerinnen und Einwohnern, die teilweise in einem noch feuerschutztechnische raus von der Altstadt anstatt Altstadt legt schuldig und kann ich dies nicht verantworten.

Die GVA signalisiert mit ihrem Vorgehen klar, dass sie entscheiden will. Hauptstossrichtung ist dabei eine Reduktion der Standorte. Die betroffenen Gemeinden werden dabei zwar formell schnell angehört, ihre langjähriger V mit den örtlichen Besonderheiten spielen beim Entscheid aber eine untergeordnete Rolle. Die Sicherheit und die Auftragserfüllung durch unser Blaulichtorganisationen muss nach vor Gericht Schluss sein. Ist sie dies nicht debattiert sehr rasch das Vertrauen der Bevölkerung mit einem Rückkommen auf diesen Artikel schaffen wir die Zeit, um eine Lösung zu schaffen, sodass als Reichen Kompetenz Unverständnis für die örtliche Besonderheiten im Rahmen der Ausarbeitung eines neuen Stationierungskonzept sichern.

Session des Kantonsrates vom 25. bis 27. November 2019
25.11.2019Wortmeldung
Sprecher: Baumgartner-Flawil

Der Präsident der vorberatenden Kommission her Kantonsrat Locher-St.Gallen beantragt Eintreten auf die Vorlage in zweiter Lesung wird Eintreten bestritten.

Es folgt nun die Spezialdiskussion. Es führt. Er ist liegt ein graues Blatt vor. Ich bitte die Jahr jetzt, Herr Kantonsrat Stöckli Rapperswil-Jona hat.

Session des Kantonsrates vom 25. bis 27. November 2019