Geschäft: Volksschule: Bekleidungsvorschriften klar regeln

Übersicht
KomiteeKantonsrat
Nummer42.14.06
TitelVolksschule: Bekleidungsvorschriften klar regeln
ArtKR Motion
ThemaErziehung, Bildung, Kultur
FederführungBildungsdepartement
Eröffnung2.6.2014
Abschluss11.6.2018
Letze Änderung28.8.2024
vertraulichNein
öffentlichJa
dringendNein
Dokumente
PubliziertTypTitelDatei
Wortlaut vom 2. Juni 2014
AntragAntrag der Regierung vom 28. Oktober 2014
AllgemeinInformation der Regierung vom 2. September 2014
AllgemeinGeänderter Wortlaut vom 25. November 2014
AntragAntrag SVP-Fraktion vom 15. September 2014
Beteiligungen
DatumAkteurTitelLetze Änderung
1.8.2019Person27.6.2024
Abstimmungen
DatumTitelResultatöffentlich
JaBedeutungNeinBedeutungAbsent / Enthaltung
26.11.2014Antrag SP-GRÜ- / CVP-EVP- / FDP- / SVP-Fraktion zu Abschitt 5 Ziffer 7 Eckpunkt 496Zustimmung9Ablehnung15
3.6.2014Antrag auf Dringlicherklärung42Zustimmung68Ablehnung10
Statements
DatumTypWortlautSession
25.11.2014Wortmeldung

(im Namen der FDP-Fraktion): Die Motion ist gutzuheissen mit geändertem Wortlaut. (??)

Einiges wurde bereits beim letzten Vorstoss der CVP-Fraktion erwähnt. Es ist wichtig, dass es eine gesetzliche Regelung für die Bekleidungsvorschriften an den Schulen geben wird. Die Abwägung zwischen dem öffentlichen Interesse an einem geordneten Schulbetrieb und andererseits der Religionsfreiheit muss gemacht werden. Es geht um rechtliche aber auch um politische und gesellschaftliche Fragen, welche jetzt geklärt werden sollten. Wir wissen ja, dass es nicht so viele Fälle gibt, wo es Probleme gibt mit den Bekleidungsvorschriften und Ledergerber-Kirchberg hat es erwähnt. In der Regel können die Schulen sehr gut damit umgehen. Aber eine geseztliche Grundlage wäre sehr wichtig, dass auch die Schulen auf etwas abstützen können.

Session des Kantonsrates vom 24. bis 26. November 2014
25.11.2014Wortmeldung

(im Namen der SVP-Fraktion): Die Motion ist gutzuheissen mit geändertem Wortlaut. (??)

Diese Motion und diese Thema gab im Vorfeld einiges zu diskutieren. Ich musste leider feststellen, dass diese Thema eine absolute Tabu-Zone für einiges ist. Dennoch bin ich überzeugt, dass es nun Zeit ist zu handeln. Meinen Kritikern kann ich nur sagen, und hier möchte ich George Owel zitieren: «Freiheit ist das zusagen, was andere nicht hören wollen.» Nach diesem Zitat gibt es kein Tabuthema und dies ist auch wichtig, dass wir in der Schweiz diese Freiheit haben. Was mich sehr erfreut ist, dass nun auch die Regierung erkannt hat, dass in dieser Thematik endlich ein Gesetz geschafft werden muss. Dies ist sehr begrüssenswert, und ich bedanke mich herzlich dafür.

Was mich im Vorfeld weniger erfreut hat, ist der Entscheid des Verwaltungsgerichtes bezüglich des Falles in St.Margrethen wo es um das Tragen eines Kopftuches in der Schule ging. Mit der Urteilsbegründung des Verwaltungsgerichtes ist die Glaubens- und Gewissensfreiheut faktisch über den Rechtsstaat gestellt worden. In der Praxis bedeuetet dies, dass nicht nur das Tragen des Kopftuches, sondern auch andere religiöse Bräuche auch extremistische nicht mehr verboten werden können. In der Schulpraxis wird es mit dieser Argumentation zunehmend schwierig werden, den ordentlichen Schulbetrieb gegenüber fundamentalistischen Glaubensrichtungen. Dies betrift ganz klar nicht nur Muslime bzw. deren Bräuche, welche den Schulbetrieb tangieren durchzusetzen. Wie das Verwaltungsgericht damit die Abgrenzung beim Schweimmunterricht Dispensationen von besonderen Veranstaltungen urlauben, noch wahrnehmen will ist im Moment völlig unklar. Genau diese Unklarheit sollten wir endlich aus der Welt schaffen. Es darfnicht sein, dass Lehrpersonen die sich an die Weisung unserer Bildungsdepartementes halten, vom einen auf den anderen Tag bloss gestellt werden und alleine im Regen stehen gelassen werden. Es darf nicht sein, dass die Behörden und wir als Politiker keine Antwort auf den Volksentscheid in der Au vom 9. Februar 2014 geben, der klar gefordert hat, dass ein Kopftuchverbot in Schulen weiterhin bestehen bleibt. Egal wie der heutige Entscheid ausfällt: Wir von der SVP-Fraktion werden diese geforderte Klarheit schaffen. Denn unsere Volksinitiative liegt in der Schublade bereit. Diese wird auch hervorgenommen, wenn die Gesetzesausschaffung gegen unsere Grundforderung währe. Die SVP-Fraktion akzeptiert keine Unterdrückung der Frau und steht klar für ein Kopftuchverbot an Schulen ein. Es ist Zeit Verantwortung zu übernehmen und endlich Klarheit in diesem Katz- und Mausspiel zu schaffen. Dies sind wir den Kindern, die sich in unseren Schulen frei und selbstänig entwickeln sollen, aber auch unseren Lehrerinnen und Lehrern sowie den verschiedenen Schulgemeinden schuldig. Setzen wir ein Zeichen, denn in unserem Land gelten unsere Regeln und Grundsätze. In der Schweiz werden Werte wie Freiheit, Gleichstellung und Eingenständigkeit hoch geschrieben. Dies soll weiterhin so bleiben, auch für unsere Kinder.

Session des Kantonsrates vom 24. bis 26. November 2014
25.11.2014Wortmeldung

Ratsvizepräsident: Der Kantonsrat berät die beiden Motionen zusammen. Die Regierung beantragt zu beiden Motionen Gutheissung mit geändertem Wortlaut.

Session des Kantonsrates vom 24. bis 26. November 2014
25.11.2014Wortmeldung

Auf die Motion ist nicht einzutreten.

Die Fragestellungen der eben behandelten Motion der CVP-EVP-Fraktion konnte ich, auch wenn ich sie nach wie vor nicht für motionswürdig halte, aber inhaltlich konnte ich diese Frage nachvollziehen. Ich habe deshalb dieser Motion auch zugestimmt, mit dem Inhalt nun dieser beiden Motionen der SVP-Fraktion und von Egger-Berneck zum Thema der Bekleidungsvorschriften und er verwechselt hier irgendwo Werte und Bekleidung, kann ich das klar nicht mehr. Die Volksschule hat gemäss Volksschulgesetz zwei Aufträge: den Bildungsauftrag und den Erziehungsauftrag. Der Letztere besteht darin, die Eltern und Erziehungsberechtigten unserer Schülerinnen bzw. Schüler und Jugendlichen bei der Erziehung ihrer Kinder zu unterstützen. Mit dem Vorstoss der SVP-Fraktion tun Sie, wohl ungewollt, genau das Gegenteil. Lassen sie der Volksschule diesen Diskurs als Mithilfe bei der Erziehung und ersetzen Sie diesen bitte nicht durch Vorschriften, Weisungen oder wie Sie es wollen, gar durch ein Gesetz. Das ist nämlich schlicht nicht nötig.

Die Auseinandersetzung mit Erziehungsfragen unserer Jugendlichen gehört zum pädagogischen Grundauftrag unserer Schule. Unseren Jugendlichen klar zu machen, was sich in Bezug auf Kleidung gehört und was nicht, gehört das genau zu diesem wichtigen Dialog mit ihnen.

Ich bin überzeugt, Wasserfallen-Goldach, dass an Ihrer Schule im Necker bereits heute keine sexistische Sprüche auf T-Shirts und keine paramilitärische Kleidung geduldet werden, und dass auch an Ihrer Berufsschule (zwar keine Volksschule), Martin-Gossau, keine rassistische Symbole auf Kieidungsstücken und auch keine allzu freizügige Kleidung erlaubt sind, genauso wie wir an unserer Schule keine Kopfbedeckungen in Innenräumen oder auch keine Trainerhosen wünschen, da die Schule ein Arbeitsort ist und sich letztlich auch durch die Kleidung von der Freizeit unterscheiden soll. Das setzen wir alle, davon bin ich überzeugt, aber bereits heute durch, davon gehe ich auch aus. Wenn die Schule diesen Auftrag nicht mehr annehmen möchte oder – noch schlimmer – wenn sie ihn nicht mehr durchsetzen kann, dann wäre dies eine Bankrotterklärung unserer Pädagogik. Dazu braucht es keine Motion, sondern den Dialog und das Sichtbarmachen der Gründe. Wenn ein Junge in Ihrer Schule ein T-Shirt mit einem sexistischen Aufdruck trägt, dann erklären Sie ihm doch, und das ist der normale Weg, warum sich das nicht geziemt und dann lesen ihm doch nicht irgend einen Gesetzesparagraphen vor, damit hätten Sie nämlich genau nichts erreicht. Oder wenn sich ein Mädchen Ihrer Schule allzu freizügig kleidet, dann diskutiert doch eine Kollegin aus dem Lehrteam mit der jungen Frau, wie dieses Auftreten wirken kann. Auch hier ersetzen Paragraphen die tägliche pädagogische Arbeit nicht.

Persönlich weiss ich nur zu genau, wie mühsam und aufwändig diese Auseinandersetzung vor allem mit Jugendlichen im Oberstufenalter sein kann, und manchmal auch ist. Aber genau diese Auseinandersetzung und die Diskussion ist das Wertvolle daran. Darauf haben unsere Kinder und Jugendlichen Anrecht. Und falls Sie meinen, dass sich auf diesem Weg die sogenannte Kopftuchdebatte lösen würde, dann sind sie ganz bestimmt auf dem Holzweg. Dabei, und das wissen Sie ganz genau, geht es um etwas ganz anderes, als um Bekleidungsvorschriften und diese Diskussion wird an einem ganz anderen Ort geführt.

Erziehung lässt sich nicht durch Gesetze regeln, Erziehung ist ein Prozess, auch wenn es dabei um etwas scheinbar so Vordergründiges wie Kleidung geht. Ich bitte Sie, die ehrliche Auseinandersetzung mit Bekleidungsfragen dort zu lassen, wo sie hingehört, in die Elternhäuser und in die Schulen. 

Session des Kantonsrates vom 24. bis 26. November 2014
3.6.2014Wortmeldung

Dem Antrag auf Dringlichkeit ist zuzustimmen.

Mit Ihrer Verschleierungs- und Verzögerungstaktik im Zusammenhang mit hängigen Vorstössen im Bereich Bekleidungsvorschriften in der Schule, einem Vermummungsverbot im öffentlichen Raum und Freiheitsrechten in der Volksschule drückt sich die Regierung meines Erachtens vor ihrer Verantwortung und schiebt diese Themen auf die lange Bank. Die jüngste Vergangenheit hat deutlich gezeigt, dass verbindlicher Vorgaben seitens kantonalem Recht nicht nur erwünscht, sondern gar unbedingt notwendig sind. Es darf nicht sein, dass Schulleitung und Schulgemeinden noch länger im Ungewissen bleiben. Sie brauchen verlässliche gesetzliche Vorgaben oder zumindest einen Richtungsweisenden Grundsatzentscheid seitens Kanton.

Session des Kantonsrates vom 2. bis 4. Juni 2014
3.6.2014Wortmeldung

Der Antrag auf Dringlichkeit ist abzulehnen.

Ich möchte die Argumente meiner beiden Vorredner nicht wiederholen. Ich erkläre mich damit einverstanden. Ich möchte einfach ein konkretes Beispiel zeigen, das belegt, dass es eigentlich gar kein Problem ist in unserem Kanton. Ich arbeite seit über 30 Jahren in einer Schulgemeinde. Die Schulgemeinde hat ein Ausländeranteil von über 30 Prozent. In diesen 30 Jahren hat es zwei Mädchen gehabt, die die Oberstufe mit Kopftuch besucht haben. Diese Mädchen haben sich integriert, haben alle Klassenlager mitgemacht, haben alle Schulanlässe mitgemacht und sind schwimmen gegangen – es war überhaupt kein Problem an dieser Schule. Man ist es einfach ein bisschen gelassener angegangen. Wenn wir das verbieten, dann müssen wir noch andere Bezeugnisse der Religion verbieten. Wir haben auch Christliche Religionen, die zum Beispiel immer mit Zöpfen und Röcken in die Schule kommen. Was machen wir da?

Session des Kantonsrates vom 2. bis 4. Juni 2014
3.6.2014Wortmeldung

Regierungsrat: Der Antrag auf Dringlicherklärung ist abzulehnen.

Es handelt sich bekanntlich nicht um den einzigen Vorstoss oder änlichen Fragen in dieser Sache, deswegen unser blaues Blatt. Die mit den Motionen und Einfachen Anfragen in verbunden grundlegenden Aspekte des staatlichen Handelns haben die Regierung nämlich veranlasst, sich vertieft mit dem Thema der Grundrechte zu befassen, und nicht einen Bericht zu verfassen, der reine Theorie ist oder irgendwelche Theorien abschreibt. Wir müssen den Zeitgeist und die Aktualität beachten und politische Fragen müssen diskutiert werden. Wenn sie diskutiert werden sollen, wenn der Austausch gepflegt werden soll, dann nicht hier, sondern erst in einer Kommission mit einem Bericht, wie mit einem Postulatsbericht, dann haben wir nämlich eine schöne Grundlage, hier diese Fragen zu diskutieren. Wir haben auch unsere Schwerpunktplanung zitiert, wie sie gelesen haben, denn dort sagen wir auch, dass es im Kanton klar um gegenseitige Offenheit und Anerkennung zwischen Menschen mit unterschiedlicher Lebensform geht. Also wir betrachten hier Grundwerte, die man politisch nicht einfach vom Tisch fegen kann. Es ist eine vertiefte Diskussion zu den Grundwerten nötig, daher finde ich es daher sehr notwendig, einen solchen Bericht zu machen in Besonnenheit und differenziert umfassend in die Tiefe zu gehen. Seien Sie daher für einen sorgfältigen Austausch, einen umfassenden Blick in dieser Sache und lehnen Sie diese Dringlichkeit ab.

Session des Kantonsrates vom 2. bis 4. Juni 2014
3.6.2014Wortmeldung

zu Ritter-Altstätten: Entschuldigung Ritter-Sonderegger-Altstätten, ich glaube Sie haben mich falsch verstanden, ich habe nicht Ihnen die Vernunft abgesprochen, ich habe den Menschen die Vernunft abgesprochen, die mit offensichtlichen Wertvorstellungen aus dem 17. Jahrhundert von unziemlicher Kleidung sprechen – es ging darum. Ich habe nicht Ihnen die Vernunft abgesprochen.

Session des Kantonsrates vom 2. bis 4. Juni 2014
3.6.2014Wortmeldung

Die Motion ist dringlich zu erklären.

Die Regierung drückt sich mit dem blauen Blatt ausgezeichnet von der Verantwortung.

Die Frage der Kopfbedeckung von muslimischen Schülerinnen im Kanton St.Gallen ist von grosser Aktualität und hat eine beträchtliche Unruhe in den betroffenen Schulen ausgelöst. Während der Fall eines muslimischen Mädchens aus St.Margrethen gegenwärtig vor dem Verwaltungsgericht hängig ist, nachdem das Bildungsdepartement das Kopftuchverbot bestätigt hatte, wurde sein Vater vom Kreisgericht freigesprochen, obwohl er seine Tochter wegen des Kopftuchverbots während Wochen nicht zur Schule geschickt hatte. Aufgrund dieses Urteils darf das Mädchen weiterhin mit Kopftuch in den Unterricht.

In Au-Heerbrugg haben die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger am 9. Februar mit einer 2/3-Mehrheit Ja zu einem Kopfbedeckungsverbot in der Schule gesagt, während zwei somalische Mädchen weiterhin mit Kopftuch die Schule besuchen, weil der Fall offenbar bis zum Bundesgericht weitergezogen wurde.

Es herrscht momentan eine grosse Verwirrung und Rechtsunsicherheit. Aus diesem Grund ist es die Aufgabe des kantonalen Gesetzgebers unverzüglich Klarheit zu schaffen, dies sind wir allen involvierten Personen, Schulbehörden, Lehrkräften und der ganzen Bevölkerung endlich schuldig. Ich bitte sie daher, der Dringlichkeit meiner Motion zuzustimmen, dass endlich Klarheit in dieser Sache geschaffen wird, damit wir endlich eine gesetzliche Grundlage haben, denn die Verordnung reicht hier nicht aus und ich bitte Sie, haben Sie den Mut für die Schweizerwerte im Kanton St.Gallen für unsere Demokratie, für demokratische Entscheide einzustehen damit endlich Klarheit herrscht.

Session des Kantonsrates vom 2. bis 4. Juni 2014
3.6.2014Wortmeldung

Der Antrag auf Dringlichkeit ist abzulehnen.

Ich kenne als Schulleiter einer Oberstufe die Thematik der Bekleidung des Dresscodes oder einer Kleiderordnung sehr genau, allerdings geht es bei uns meistens um dümmliche Bekleidung oder um ein allzu freizügiges Verständnis derselben, es ging auch bei uns noch nie um ein Kopftuch. Diskussionen dazu sind allerdings nicht einfach langwierig und mühsam, wie sie in der Motion beschrieben sind, sondern sind durchaus auch fruchtbar und zielführend und gehören letztlich zum pädagogischen Auftrag einer Schule. Die Thematik, so oberflächlich sie auch auf den ersten Blick scheinen mag, gründet durchaus tief, gerade deshalb ist in dieser Beziehung keine Eile sondern Besonnenheit angesagt. Was uns die Regierung auf dem blauen Blatt vorschlägt ist durchaus sinnvoll.

Session des Kantonsrates vom 2. bis 4. Juni 2014
3.6.2014Wortmeldung

Dem Antrag auf Dringlichkeit ist zuzustimmen.

Ich finde es sehr spannend zu hören, dass wir anscheinend kein Problem haben. Im Rheintal haben wir leider ein Problem. Wir haben zwei Fälle, die vor Gericht gezogen werden. Walser-Sargans, Sie haben sich anscheinend nicht mit der Thematik befasst, denn wenn Sie die Bedeutung des Kopftuches kennen, dann würden sie wahrscheinlich anders entscheiden. Es bedeutet nämlich, dass das Mädchen im heiratsfähigen Alter ist und im geschlechtsreifen Alter – das symbolisiert das Kopftuch im Islam. Und es ist wichtig zu wissen, dass nur die Extremisten das Kopftuch fordern. Es ist offiziell nirgends im Koran beschrieben, dass es für die Glaubensauslebung ein Kopftuch braucht.

Session des Kantonsrates vom 2. bis 4. Juni 2014
3.6.2014Wortmeldung

Ratspräsident: Die Regierung bestreitet die Dringlichkeit.

Session des Kantonsrates vom 2. bis 4. Juni 2014
3.6.2014Wortmeldung

Dem Antrag auf Dringlichkeit ist zuzustimmen.

Hasler-St.Gallen, zwei Punkte:

  1. Ich bin schon so lange Mitglied des Kantonsrates, dass ich sehr wohl die Bedeutung einer dringlichen Motion kenne. Und ich kenne auch «low in the action» und «low in the books» und ich will hier jetzt «low in the action» produzieren und nicht «low in the books» gemäss dem Reglement.

  2. Die Demokratie basiert darauf, dass man verschiedene Meinungen austauscht, um dem politischen Gegner die Vernunft abzusprechen, wenn er sich sachlich, nüchtern und juristisch korrekt äussert, ist wahrscheinlich etwas vom undemokratischsten was man sich denken kann, ich verbiete mir solche Angriffe.

Session des Kantonsrates vom 2. bis 4. Juni 2014
3.6.2014Wortmeldung

Der Antrag auf Dringlichkeit ist abzulehnen.

Ich wiederhole mich gerne nochmals. Die Motion ist wirklich nicht dringlich. Danke für die Belehrungen Egger-Berneck und Ritter-Sonderegger-Altstätten, aber ich unterrichte 24 Jahre in der Schule, und ich kann Ihnen sagen, es ist nicht dringlich. Man kann über das Gesetz wirklich diskutieren, aber wir behandeln das in der Schule, in praktisch allen Schulen, problemlos. Im Sarganserland ist das kein Problem, es ist rein der Populismus.

Session des Kantonsrates vom 2. bis 4. Juni 2014
3.6.2014Wortmeldung

Dem Antrag auf Dringlichkeit ist zuzustimmen.

Wenn wir die Frage der Dringlichkeit dieser Motion anschauen, dann müssen wir uns bewusst sein, dass es in einer multikulturellen Gesellschaft für das Zusammenleben wichtig ist, dass wir Spielregeln haben. Wie diese Spielregeln aussehen, das muss ausdiskutiert werden und diese Spielregeln müssen mit der Verfassung übereinstimmen. Aber ich war natürlich schon etwas erstaunt, als ich dieses blaue Blatt der Regierung gesehen habe, dass man anstatt die fünf Vorstösse zu behandeln und zu beantworten, jetzt einen Bericht über die Bedeutung der Grundrechte für den Staatlichen Handel abliefern will. Wer sich für die Bedeutung der Grundrechte für das staatliche Handeln interessiert, der kann ein Anfänger-Lehrbuch zum Staatsrecht, z.B. Häfelin-Haller-Keller, zur Akte ziehen und das Einleitungskapitel lesen, dann hat er genau das Selbe, wie wahrscheinlich im Bericht der Regierung stehen wird. Gefragt ist hier eine Problemlösung und nicht eine Expertitis bis zum geht nicht mehr. Dass die Probleme gelöst werden müssen, und zwar rasch, das hat das Bundesgericht selber gesagt, denn eine Einschränkung oder eine Regelung, welche die Grundrechte berührt, bedarf einer gesetzlichen Grundlage. Also sämtliche Absprachen in irgendwelchen Lehrerteams, so gut sie auch gemeint sein möchten, es fehlt die gesetzliche Grundlage im Kanton St.Gallen und muss geschaffen werden. Mir wäre es am liebsten, wenn die Regierung das blaue Blatt wegwerfen würde und auf die nächste Session die Beantwortung der Vorstösse ankündigt. Wenn sie das nicht tut, dann bin ich der Auffassung, dass man die Dringlichkeit dieser Motion unterstützen sollte, damit die Regierung jenes Tempo vorlegt, welches diesem Fall angemessen ist, nicht überhastet aber auch nicht Schneckentempo.

Session des Kantonsrates vom 2. bis 4. Juni 2014
3.6.2014Wortmeldung

Der Antrag auf Dringlichkeit ist abzulehnen.

Diese Motion ist populistisch. Ich unterrichte seit 24 Jahren auf der Oberstufe, und mir ist in meiner ganzen beruflichen Tätigkeit noch kein einziges Mädchen mit Kopftuch im Schulhaus begegnet. Von Dringlichkeit keine Spur. Wenn mir einmal ein 13-jähriges Mädchen mit einem Kopftuch begegnen sollte, ist das immer noch kein Grund in Panik auszubrechen. Ich fühle mich schlichtweg nicht bedroht, Egger-Berneck, aber vielleicht bin ich im Gegensatz Ihnen einfach furchtloser.

In unserer Schule haben wir Bekleidungsvorschriften und jedes Jahr, wenn die Tage länger und wärmer werden, ist die Bekleidung vor allem der Mädchen ein Thema. Letztes Jahr waren Hot-Pants in Mode, dieses Jahr sind es T-Shirts mit Spaghettiträgern und tiefen Ausschnitten oder hautenge, fast durchsichtige Hosen. Wir besprechen dies jeweils im Team und vereinbaren, was wir als korrekt anschauen. Hauptkriterium ist: «Die Schule ist dein Arbeitsplatz. Ist deine Kleidung passend an einer Arbeitsstelle?» Ich sage dann jeweils dem betreffenden Mädchen im Anstand, aber bestimmt, dass sie am nächsten Tag nicht mehr mit diesem T-Shirt oder diesen Hot-Pants in den Unterricht kommen soll und erkläre auch warum. Das funktioniert in der Regel problemlos und ohne aufgebrachte Eltern. Kleidervorschriften gehören also zum daily Business einer Lehrperson. In einem funktionierenden Team kann man das Problem jedoch pragmatisch handeln. Es besteht ganz einfach keine Dringlichkeit. Egger-Berneck, Sie missbrauchen die Volksschule um sich populistisch medial bei Ihrer Wählerschaft zu inszenieren.

Session des Kantonsrates vom 2. bis 4. Juni 2014
3.6.2014Wortmeldung

Der Antrag auf Dringlichkeit ist abzulehnen.

Egger-Berneck, wir können dann gerne mal über den Islam reden. Ich finde es schön, dass Sie offensichtlich ein Spezialist sind. Ich weiss, es gibt in der SVP-Fraktion noch zwei, drei davon, aber das ist ein anderes Thema.

Ritter-Sonderegger-Altstätten, einfach, dass wir wissen worüber wir sprechen, wenn wir das dringlich erklären, dann diskutieren wir an dieser Session wieder darüber. Diese Session ist eigentlich schon ziemlich vollgepackt. Ich glaube, wir wissen es alle, oder zumindest die Vernünftigen unter uns, dass das ein enorm wichtiger Entscheid ist, den wir hier vielleicht einmal fällen oder nicht. Diesen jetzt wirklich zu überhasten, das ist nicht angebracht. Ich glaube, wir sind uns da einig. Mir wäre es auch lieber, wir würden das an der nächsten Session schon besprechen, dieses Mittel und mehr als einen gut gemeinten Rat haben wir in dem Sinn aber nicht. Die Dringlichkeit, das jetzt auf diese Session zu machen, ist wirklich nicht gegeben.

Session des Kantonsrates vom 2. bis 4. Juni 2014