Geschäft: Stärkung des Kantonsrates durch Einführung der parlamentarischen Initiative

Übersicht
KomiteeKantonsrat
Nummer42.14.22
TitelStärkung des Kantonsrates durch Einführung der parlamentarischen Initiative
ArtKR Motion
ThemaGrundlagen und Organisation
FederführungStaatskanzlei
Eröffnung16.9.2014
Abschluss25.2.2015
Letze Änderung9.12.2021
vertraulichNein
öffentlichJa
dringendNein
Dokumente
PubliziertTypTitelDatei
AntragAntrag des Präsidiums vom 24. November 2014
VorstossWortlaut vom 16. September 2014
Beteiligungen
DatumAkteurTitelLetze Änderung
1.8.2019Person27.6.2024
Abstimmungen
DatumTitelResultatöffentlich
JaBedeutungNeinBedeutungAbsent / Enthaltung
25.2.2015Eintreten30Zustimmung74Ablehnung16
Statements
DatumTypWortlautSession
25.2.2015Wortmeldung

Auf die Motion ist einzutreten.

Die parlamentarische Initiative ist ein ausgezeichnetes Instrument, um die gesetzgeberische Rolle des Kantonsrates zu stärken, denn dadurch wird das Parlament in die Lage versetzt, direkt gesetzgeberisch tätig zu werden, ohne den zeitlich aufwendigen Umweg über die Regierung.

Die parlamentarische Initiative entspricht dem System der Volksinitiative mit dem Unterschied, dass nicht eine Anzahl Unterschriften von Stimmberechtigten sondern eine Mehrheit des Kantonsrates notwendig ist, um den Gesetzgebungsprozess in die Wege zu leiten.

Die parlamentarische Initiative muss einen ausgearbeiteten Gesetzesentwurf zum Gegenstand haben. Wenn diese eine Mehrheit im Parlament findet, dann wird sie überwiesen und eine vorberatende Kommission wird bestellt, welche den Entwurf vorberät und zu Handen des Parlamentes eine Empfehlung abgibt. Anschliessend folgt der übliche Umsetzungsprozess.

Bisher dominiert die Regierung den Gesetzgebungsprozess, denn sie entscheidet weitgehend was und zu welchem Zeitpunkt unternommen wird. Zwar haben wir als Kantonsrat die Möglichkeit über den Weg der Motion gesetzgeberisch tätig zu werden, aber die Gewichte zwischen der Exekutive und der Legislative sind ungleich verteilt, weil die Regierung in zeitlicher Hinsicht den Prozess vollständig selbst bestimmen kann. Dieser Nachteil kann mit der parlamentarischen Initiative kompensiert werden.

Nun, was ist der Unterschied zwischen einer Motion und einer parlamentarischen Initiative? Die Motion wird weiterhin eingereicht werden für politische Themen mit einer gewissen Komplexität, die weitreichende Abklärungen benötigt, z.B. die Revision des Baugesetzes, die Revision des Finanzausgleichsgesetzes mit der Einführung des Sonderlastenausgleichs oder der neue Berufsauftrag für die Lehrpersonen. Mit einer parlamentarischen Initiative wäre es möglich bzw. möglich gewesen, die Aufhebung der ständigen Windwache, das neue Wahlverfahren für Kreisrichter oder den Ausschluss von EU-Arbeitssuchenden aus der Sozialhilfe zeitnaher und mit weniger Verwaltungsaufwand umzusetzen.

Die Möglichkeit der parlamentarischen Initiative gibt es nicht nur auf der Ebene des eidgenössischen Parlamentes sondern mehrere Kantonsparlamente kennen sie, und sie hat sich sehr gut bewährt.

Session des Kantonsrates vom 23. bis 25. Februar 2015
25.2.2015Wortmeldung

(im Namen der SP-GRÜ-Fraktion): Auf die Motion ist nicht einzutreten.

Der Titel des Vorstosses heisst: «Stärkung des Kantonsrates durch Einführung der parlamentarischen Initiative». Sie haben die Reihenfolge Stärkung und anschliessend die Einführung der parlamentarischen Initiative. Die SP-GRÜ-Fraktion hat an sich Verständnis und sieht einen Vorteil bei der parlamentarischen Initiative, aber das Problem ist, wir haben keinen starken Kantonsrat. Es tut mir leid, wenn ich das so sagen muss, aber Regierung und Verwaltung geben den Takt an – ich glaube, da sind wir uns einig. Ich glaube, die Reihenfolge müsste jetzt sein, zuerst die Stärkung des Kantonsrates und nachher Einführung der parlamentarischen Initiative. Das würde bedeuten, dass wir mehr ständige Kommissionen haben, dass wir auch einen selbständigen Ratsdienst haben, denn wir benötigen anschliessend in ständige Kommissionen, damit wir parlamentarische Initiativen auch umsetzen können, und auch die Unterstützung in der Verwaltung, die aber der Kantonsrat umschreibt und auch bestimmt. Darum haben wir das Verständnis, dieser Motion können wir jetzt zu diesem Zeitpunkt nicht zustimmen, aber ich bin mir sicher, wenn wir mehr ständige Kommissionen haben und auch selbständig eigenständige Ratsdienste, dann ist es der richtige Zeitpunkt, um die parlamentarische Initiative einzuleiten. Und dann warten wir auf den nächsten Vorstoss von Egger-Berneck, wir werden ihm da nicht vorgreifen.

Session des Kantonsrates vom 23. bis 25. Februar 2015
25.2.2015Wortmeldung

Auf die Motion ist nicht einzutreten.

Ich habe gestern bereits erwähnt, es sei schön mit Hartmann-Flawil die Klinge zu kreuzen. Weitgehend bin ich einig mit Ihnen, aber machen wir doch beide Schritte gleichzeitig. Hartmann-Flawil, Sie wissen das als Mitglied des Präsidiums besser als ich. Ich war einmal kurze Zeit Mitglied, aber ich bin es nicht mehr, aber ich habe gehört, dass zur Zeit die Bearbeitung eines Auftrages dieses Rates an das Präsidium im Tun ist, und setzen Sie sich ein. Auch ich werde das meinen Fraktionsmitgliedern mindestens wunschmässig mitgeben, dass wir wirklich im Sommer, ob in der Juni- oder Septembersession ist nicht zu entscheidend nach so vielen Jahren, das Parlament stärken, selbständig machen und gleichzeitig auch das Instrument der parlamentarischen Initiative einführen.

Es wird nicht alle Welt verändern, wir werden, wie mein Vorredner erwähnt hat, nicht die ganz grossen Geschäfte über parlamentarische Initiativen in die Wege leiten, aber es ist ein Instrument, welches sich dann einsetzen und entwickeln muss. Deshalb bitte ich Sie, diesen Vorstoss zu unterstützen und damit dem Präsidium und den übrigen Mitgliedern unseres Rates mitzuteilen, dass wir uns endlich emanzipieren müssen.

Session des Kantonsrates vom 23. bis 25. Februar 2015
25.2.2015Wortmeldung

Auf die Motion ist einzutreten.

Mit der Motion «Stärkung des Kantonsrates durch Einführung der parlamentarischen Initiative» wollen wir die Rechte dieses Rates stärken. Mit dieser Motion hat ein Mitglied oder eine Fraktion die Möglichkeit, einen Erlass, eine Änderung oder die Aufhebung von Verfassungs- und Gesetzbestimmungen oder aber die Einreichung einer Standesinitiative zu verlangen.

Damit man dies tun kann, muss ein ausgearbeiteter Entwurf eingereicht werden. Dieser geht dann direkt an den Kantonsrat. Die Regierung wird dabei lediglich angehört.

Die Antwort des Präsidiums überrascht mich daher umso mehr: «Dem Parlament fehlt es an Ressourcen, an Erfahrungen und an spezifischem Fachwissen, um selbständig und alleine gesetzgeberisch tätig zu sein.» Mit dieser Aussage wird diesem unserem Parlament Inkompetenz vorgeworfen. Dies empfinde ich als sehr stossend.

Zudem sind wir bereits heute gesetzgeberisch tätig.

Das Präsidium sagt weiter: «Es ist fraglich, ob die Motion eine genügend gesetzliche Grundlage habe.» Hier ist entgegenzubringen: In anderen Kantonen besteht dieses Instrument bereits. Mit einer Stärkung des Rates stärken wir auch jene Menschen, die wir in diesem Rate vertreten sollen, nämlich unser Stimmvolk.

Session des Kantonsrates vom 23. bis 25. Februar 2015
25.2.2015Wortmeldung

(im Namen des Präsidiums): Auf die Motion ist nicht einzutreten.

Wir gehen mit dem Motionärsprecher einig, wir sind auch der Meinung, die Mitglieder des Parlamentes sollen die Möglichkeit haben, Gesetze zu ändern und neue Gesetze einzuführen. Aber Egger-Berneck, wir haben bereits Instrumente dafür, und zwar die Motion. Es geht auch nicht darum, wenn das Präsidium hier Nichteintreten beschlossen hat, dass wir eine Schmälerung des demokratischen Rechtes oder der Legitimation dieser Kantonsratsmitglieder möchten. Es geht aber genau darum, was Sie gesagt haben, ich glaube, das Milizsystem stosst an Grenzen, wenn dieser Kantonsrat selber Gesetze ausarbeiten müsste, Ist-Zustände aufnehmen, Varianten aufzeigen und weitere Abklärungen zu treffen. Das ist nicht praktikabel.

Den gesetzgeberischen Weg möchte das Präsidium nicht verlassen. Das Präsidium möchte, wie in der Begründung erwähnt, unter Beachtung der Grenzen des Milizsystem, dass das weiterhin die Regierung sowie die Verwaltung zusammen machen.

Wie ich bereits gesagt habe, wenn die Regierung verantwortungsbewusst mit den Aufträgen gutgeheissener Motionen umgeht, und das ist grossmehrheitlich der Fall, und auch die Erledigung dieser Aufgabe ohne Verzug an die Hand nimmt, dann haben wir mit der Motion ein Instrument, das den Anliegen der Motionäre Rechnung trägt.

Session des Kantonsrates vom 23. bis 25. Februar 2015
25.2.2015Wortmeldung

Ratsvizepräsident: Das Präsidium beantragt Nichteintreten auf die Motion.

Session des Kantonsrates vom 23. bis 25. Februar 2015
25.2.2015Wortmeldung

(im Namen der FDP-Fraktion): Auf die Motion ist nicht einzutreten.

zu Egger-Berneck: Ihr Bedürfnis wird viel besser mit einer dringlichen Motion und einer entsprechenden Frist an die Regierung erfüllt, dann haben Sie auch die Qualität der Vorlage. Wir hatten jüngst ein Beispiel im November, da wurde die Motion eingereicht und Ende Januar hatten wir die Vorlage auf dem Tisch und zwar hinterlegt mit der entsprechenden Fachkompetenz.

Sie haben heute bereits gemäss Art. 91 des Ratsregelementes die Möglichkeit, über das Präsidium oder ständige Kommission direkt zu legiferieren. Hand aufs Herz, ich bin jetzt bald 15 Jahre in diesem Parlament, dieses Instrument wurde noch nie genutzt.

Ein echtes Bedürfnis, ausser vielleicht einer Profilation ist das nicht.

Session des Kantonsrates vom 23. bis 25. Februar 2015