Geschäft: Nachtrag zum Kantonsratsbeschluss über die Genehmigung des Nachtrags zum Regierungsbeschluss über den Beitritt zur geänderten Interkantonalen Vereinbarung über die Anerkennung von Ausbildungsabschlüssen (Diplomanerkennungsvereinbarung)

Übersicht
KomiteeKantonsrat
Nummer26.14.02
TitelNachtrag zum Kantonsratsbeschluss über die Genehmigung des Nachtrags zum Regierungsbeschluss über den Beitritt zur geänderten Interkantonalen Vereinbarung über die Anerkennung von Ausbildungsabschlüssen (Diplomanerkennungsvereinbarung)
ArtKR Gesetzgebungsgeschäft
ThemaErziehung, Bildung, Kultur
FederführungGesundheitsdepartement
Eröffnung14.5.2014
Abschluss27.1.2015
Letze Änderung9.12.2021
vertraulichNein
öffentlichJa
dringendNein
Dokumente
PubliziertTypTitelDatei
ProtokollProtokoll der vorberatenden Kommission vom 18. August 2014
ProtokollauszugFestlegung des Vollzugsbeginns vom 3. Februar 2015
AntragAntrag SVP-Fraktion vom 15. September 2014
BotschaftBotschaft und Entwurf der Regierung vom 20. Mai 2014
ErlassReferendumsvorlage vom 26. November 2014
AntragAntrag der Redaktionskommission vom 24. November 2014
ErlassIn der Gesetzessammlung veröffentlicht im Juli 2017
Beteiligungen
DatumAkteurTitelLetze Änderung
1.8.2019Gremium19.1.2023
Abstimmungen
DatumTitelResultatöffentlich
JaBedeutungNeinBedeutungAbsent / Enthaltung
16.9.2014Antrag SVP-Fraktion33Zustimmung77Ablehnung10
26.11.2014Schlussabstimmung101Zustimmung0Ablehnung19
Statements
DatumTypWortlautSession
16.9.2014Wortmeldung

(im Namen der SVP-Fraktion): stellt einen Antrag/Auftrag.

Wir stellen den Antrag auf der Vorlage dieses Geschäftes, welches die ausländischen Ausbildungsabschlüsse thematisiert. Auf dem grauen Blatt ist der Auftrag beschrieben. Die Regierung wird eingeladen dem Kantonsrat einen Bericht zu unterbreiten und darin folgende Fragen zu beantworten:

  • Auf welche Art und Weise werden die ausländischen Ausbildungsabschlüsse den schweizerischen Qualitätsstandards angepasst?

  • Wer bezahlt diese Ausbildungskosten?

  • Wie viele Personen sind im Kanton von diesen zusätzlichen notwendigen Ausbildungsmassnahmen betroffen?

Es kommt immer wieder vor, dass ausländische Personen angestellt werden, die nicht über die gleichen Ausbildungsstandards verfügen wie die Schweiz sie kennt. Was einen zusätzlichen Ausbildungsaufwand erfordert um das Ziel der Anerkennung der ausländischen Ausbildungsstandards zu erreichen. Die SVP-Fraktion erbittet Auskunft bezüglich des Umfangs, den Kosten und der Methodik der ordentlichen Nachschulungsmassnahmen.

Session des Kantonsrates vom 15. und 16. September 2014
16.9.2014Wortmeldung

(im Namen der SVP-Fraktion) bekämpft Eintreten nicht.

Die gegenwertige Registrierung der Gesundheitsfachpersonen der schweizerischen Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren betreffend Rechtsgrundlage muss insbesondere um eine Grundlage für die Erhebung von Registergebühren sowie die Einführung eines Onlineabrufes auch für Personaldaten erweitert werden. Einer interkantonalen Grundlage bezüglich der Meldepflicht von ausländischen Lehrpersonen, Stellvertreterinnen und Stellvertreter aus dem Ausland ohne Niederlassung in der Schweiz und von ausländischen Ospetantinnen und Ospetanten. Die GDK führt ein Register für die Inhaberinnen und Inhaber. Was wir in dieser Vorlage in Frage stellen: Haben die ausländischen nicht-universitären Ausbildungsabschlüsse die gleichen Qualitätsstandards wie die inländischen? Daher stellen wir den Antrag, es ist ein Bericht zu erstellen, wie die Nachbesserungen von ausländischen Standards an schweizerische Qualitätsstandards umgesetzt werden. Wir begrüssen die Gebühreneinführung für das Ausstellen von Bescheinigungen über die nachträgliche gesamtschweizerische Anerkennung eines kantonalen Diploms.

Session des Kantonsrates vom 15. und 16. September 2014
16.9.2014Wortmeldung

Regierungspräsidentin: beantwortet die Fragen von Blum-Mörschwil und Egger-Berneck

So einfach ist es eben nicht. Es geht ja hier um die Anerkennung der ausländischen Diplomausweise. Die werden national geprüft und wenn sie als gleichwertig gelten, dann gelten sie schweizweit als gleichwertig. Nicht nur im Kanton St.Gallen, sondern im Thurgau, in Genf oder in Luzern ist das das Selbe. Wenn dann jemand in einem Pflegeheim/Altersheim oder in einem privaten oder öffentlichen Spital eingestellt wird und man sieht, dass Defizite vorhanden sind, bin ich froh zu hören, dass man diese Frauen oder Männer weiterbildet und ausbildet, dass sie eben nachher auch der Qualität entsprechen, die bei uns in der Schweiz gilt. Übrigens sind wir deswegen auch für ausländisches Personal, für das wir sehr, sehr dankbar sind, auch attraktiv. Sie kommen immer noch zu uns. Wenn Sie die Lohnfrage angesprochen haben ist das eine andere Thematik. Hier weiss ich jetzt nicht, wie sich das erklären lässt. Dem kann man nachgehen, warum Verschiedene verschieden eingestuft sind. Da weise ich auf die Lohngleichheitsklage hin. Man hat da ganz klar darauf hingewiesen, dass die Pflegefachfrauen wohl gleich gestellt werden sollen, wie die Polizistinnen und Polizisten, dass es aber durchaus auch Berufe gibt, die quasi zu hoch eingestuft sind. Aber man hat da Besitzstandswahrung gemacht und es gibt bei jeder Veränderung einen Graubereich. Es gibt immer Personen, die dann leider eben nachteilig behandelt werden, was ich auch nicht gut finde. Aber in einem Systemwechsel ist das schlicht weg nicht wegzudiskutieren oder eben auch nicht ohne das umzusetzen. Dann gibt es immer persönliche Erlebnisse, die man hat. Die wird man überall finden. Aber hier geht es ja nicht um Einzelpersonen, sondern es geht um das Gros und diesbezüglich haben wir sehr gute Erfahrungen gemacht, auch mit den Aus- und Weiterbildungen. Es freut mich natürlich sehr, dass Sie für beruflichen Nachwuchs sorgen und das dieser sogar noch hoch zufrieden in unseren öffentlichen Spitälern arbeitet.

Session des Kantonsrates vom 15. und 16. September 2014
16.9.2014Wortmeldung

Präsident der Kommission für Aussenbeziehungen:

An ihrer ordentlichen Sitzung vom Montag, 18. August 2014, behandelte die Kommission für Aussenbeziehungen in ihrer neuen Zusammensetzung und erstmals auch mit unterstützt durch ihren neuen Geschäftsführer, Matthias Renn, das Geschäft 26.14.02 Nachtrag zum Kantonsratsbeschluss über die Genehmigung des Nachtrags zum Regierungsbeschluss über den Beitritt zur geänderten Interkantonalen Vereinbarung über die Anerkennung von Ausbildungsabschlüssen (Diplomanerkennungsvereinbarung). Regierungsratspräsidentin Heidi Hanselmann erläuterte der Kommission für Aussenbeziehungen das Geschäft und wurde dabei von Urs Besmer, Leiter des Rechtsdienstes des Gesundheitsdepartementes, assistiert. Bereits seit 1993 besteht zwischen den Kantonen eine Diplomanerkennungsvereinbarung. Sie gilt für alle Ausbildungen und Berufe aus dem Gesundheits- und Bildungswesen deren Regelung in die Zuständigkeit der Kantone fällt und ordnet die gesamtschweizerische Anerkennung von kantonalen und ausländischen Ausbildungsbeschlüssen. Bis heute wurde die Vereinbarung mehrfach an neue Gesetze angepasst. Nun muss sie erneut einer Revision unterzogen werden und zwar aus folgenden Gründen: Es fehlt eine Bestimmung von Registrierungsgebühren. Neu soll bei Personen, welche sich in das Register eintragen oder eine Änderung vornehmen lassen, eine Gebühr erhoben werden. Mit diesen Gebühren soll der Betrieb des Registers möglichst kostendeckend sein. In Zukunft soll auch ein Abrufverfahren, auch Onlinezugriff genannt, eingeführt werden. Mit diesem automatisierten Verfahren sollen z.B. Betreiber von Alters- und Pflegeheimen abrufen können, ob die Bewerber über den entsprechenden anerkannten Berufsabschluss verfügen oder ob ihnen dieser sogar entzogen worden ist. In der Spezialdiskussion wurden insbesondere Fragen zur Anerkennung von ausländischen Diplomen gestellt. Die Kommission für Aussenbeziehungen beantragt dem Kantonsrat einstimmig bei einer Abwesenheit auf die Vorlage 26.14.02 Nachtrag zum Kantonsratsbeschluss über die Genehmigung des Nachtrags zum Regierungsbeschluss über den Beitritt zur geänderten Interkantonalen Vereinbarung über die Anerkennung von Ausbildungsabschlüssen (Diplomanerkennungsvereinbarung) einzutreten und der Vorlage in erster Lesung zuzustimmen.

Session des Kantonsrates vom 15. und 16. September 2014
16.9.2014Wortmeldung

Regierungspräsidentin: der Antrag/Auftrag der SVP-Fraktion ist abzulehnen.

Ich bitte Sie, diesen Antrag abzulehnen, weil die Anerkennung dieser Diplome auf schweizerischer Ebene erarbeitet und durch verschiedene Fachstellen kontrolliert wird. Die Anerkennung ausländischer Diplome und Ausweise in den Berufen des Gesundheitswesens, z.B. wird dem schweizerischen roten Kreuz übertragen. Das SRK prüft die Anerkennung von Dentalhygienikerinnen/Dentalhygienikern, Fachfrau/Fachmann Gesundheit, Ergotherapeutinnen/Ergotherapeuten, Pflegefachmann/Pflegefachfrau, Physiotherapeutin/Physiotherapeuten, Podologin/Pdodologe, Rettungssanitäterin/Rettungssanitäter, med. Masseurin/med. Masseur, Drogistin/Drogist, Hörgeräterakustikerin/Hörgeräterakustiker, usw. Das ist schweizweit so strukturiert und wir haben damit schweizweit auch sehr gute Erfahrungen gemacht. Ebenfalls für die universitären Medizinlberufe, Psychologieberufe ist das Bundesamt für Gesundheit zuständig. Auch das ist national dort mit einer sehr guten Struktur versehen, worauf man sich auch verlassen kann und damit eben auch Gewähr hat, dass die Anerkennung dieser Ausbildungsdiplome schweizweit gleich gehandelt werden. Berufsausbildung übriger Gesundheitsberufe: Da haben wir die Umsetzung in den Gesetzen geregelt, für deren Umsetzung das Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation, das SBFI zuständig ist. Dann hat der Kanton die Möglichkeit, und da gelten wir als Kanton St.Gallen als restriktiver Kanton, der dann eben bei der Berufsausübungsbewilligung natürlich die verschiedenen Grundlagen einfordert. Dazu gehört eben diese Anerkennung der Diplome. Das müssen die Meisten selber bezahlen oder die Betriebe bezahlen das, seien es Pflegeheime, seien es Altersheime, seien es die Spitex oder seien es private oder öffentliche Spitäler. Das wird sehr unterschiedlich gehandhabt. Ich habe schon gehört, dass Gemeinden je nach dem wenn sie eine Spitexfrau brauchen, wenn sie sehen sie haben Mangel, dass sie dann diese Anerkennungsbeiträge, die relativ tief sind, übernehmen. Das ist sehr unterschiedlich. Der Kanton übernimmt das aber nicht. Der aktuelle Auszug aus dem Zentralstrafregister oder ein gleichwertiges Dokument des Herkunftsstaats, das ist klar, dass das bei uns verlangt wird und vorgelegt werden muss. Dann gibt es den sogenannten «Leather of good Standing»: Das ist eine Unbedenklichkeitserklärung, auch die wird verlangt um eben zu dieser Berufsausübungsbewilligung zu kommen. Der Kanton St.Gallen hat alle seine Vollzugsvorschriften im Jahr 2011, das ist noch nicht sehr lange seit her, den aktuellen Gegebenheiten und Qualitätsanforderungen angepasst und hat damit sehr gute, positive Erfahrungen gemacht. Er verfügt also über zeitgemässe Vollzugsvorschriften, über ein flexibles und griffiges Kontrollsystem, welches gewährleistet und bietet, dass die Hürde beim Eintritt, gerade in das Gesundheitswesen des Kantons, sehr hoch ist. Da müssen wir auf der anderen Seite ebenfalls uns auch bewusst sein, dass hohe Hürden in einem Beruf, indem wir eine sehr hohe Nachfrage haben, eben vielleicht nicht noch höher gesetzt werden sollten, weil andere Kantone eine tiefere Hürde haben. Dann haben wir ein Binnenmarktgesetzt. Wenn jemand die Berufsausübungsbewilligung in einem anderen Kanton erhalten hat, dann hat dieser Kanton, indem eine neue Bewilligung beantragt wird, eben nicht mehr die Möglichkeit diese abzulehnen. Das hat aber nichts mit dem Kanton St.Gallen zu tun, sondern mit unserem Binnenmarktgesetzt. Ich bitte Sie, diesen Antrag abzulehnen. Die Regulierung und die Kontrolle ist hier wirklich sehr gut, auch auf gesetzlicher Ebene, strukturiert und verbrieft und funktioniert eben auch in der Umsetzung.

Session des Kantonsrates vom 15. und 16. September 2014
16.9.2014Wortmeldung

Ratspräsident: sieht keine Eintretensdebatte vor.

Session des Kantonsrates vom 15. und 16. September 2014
16.9.2014Wortmeldung

Ratspräsident: stellt Eintreten auf die Vorlage fest.

Session des Kantonsrates vom 15. und 16. September 2014
16.9.2014Wortmeldung

Auch ich möchte mich Blum-Mörschwil anschliessen. Meine Schwester arbeitet ebenfalls im Kantonsspital. Auch sie bemängelt ganz klar die ausländischen Mitarbeiter. Sie seien nicht auf dem gleichen Niveau. Sie müssen zusätzliche Kurse machen. Der Lohn sei genau gleich. Auch ich habe persönliche Erfahrungen gemacht in meiner Branche. Ein Diplom wurde anerkannt und wir mussten diese Person weiter ausbilden. Wir waren zuständig, dass das Niveau dieser Personen erreicht wurde. Ich kann nur sagen, in der Praxis funktioniert es leider nicht.

Session des Kantonsrates vom 15. und 16. September 2014
16.9.2014Wortmeldung

stellt eine Anschlussfrage.

Danke für Ihre Ausführungen, Regierungspräsidentin Heidi Hanselmann. Ich hätte da noch eine Anschlussfrage: Unsere Tochter arbeitet bei Ihnen im Kantonsspital in der Ausbildung zur TOA, Technische Operationsassistentin. Nebenbei bemerkt, es gefällt ihr sehr gut in diesem super Betrieb. Sie macht eine dreijährige Zusatzausbildung und nebenher arbeiten Mitarbeitende aus Deutschland, die machen ein knappes Jahr Ausbildung, und steigen dann in der gleichen Lohnklasse ein. Die Schweizerinnen und Schweizer machen drei Jahre Ausbildung und eine deutsche Mitarbeiterin oder ein deutscher Mitarbeiter macht ein knappes Jahr Ausbildung und nach der Ausbildung verdienen alle gleich viel. Ich frage mich jetzt: Werden die Schweizerinnen und Schweizer zu lange ausgebildet? Oder sind die Deutschen einfach viel besser?

Session des Kantonsrates vom 15. und 16. September 2014
16.9.2014Wortmeldung

Ratspräsident: Die Vorlage ist in 1. Lesung durchberaten und geht zur Vorbereitung der 2. Lesung zurück an die vorberatende Kommission.

Session des Kantonsrates vom 15. und 16. September 2014
16.9.2014Wortmeldung

Ratspräsident:

Session des Kantonsrates vom 15. und 16. September 2014
16.9.2014Wortmeldung

Kommissionspräsident:

In der Kommission wurde ein gleich lautender Antrag gestellt: Dieser wurde mit 9:3 bei 2 Enthaltungen und 1 Abwesenheit abgelehnt.

Session des Kantonsrates vom 15. und 16. September 2014
24.11.2014Wortmeldung

Präsident der vorberatenden Kommission: Die vorberatende Kommission verzichtete auf eine Sitzung zur Beratung des Ergebnisses der 1. Lesung des Kantonsrates. Sie beantragt, auf die Vorlage in 2. Lesung einzutreten.

Session des Kantonsrates vom 24. bis 26. November 2014
24.11.2014Wortmeldung

Ratspräsident: Die Vorlage ist in 2. Lesung durchberaten und geht zur Vorbereitung der Schlussabstimmung an die Redaktionskommission.

Session des Kantonsrates vom 24. bis 26. November 2014