Geschäft: Beibehaltung Sonderschulkommission
Komitee | Kantonsrat |
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Nummer | 42.14.11 |
Titel | Beibehaltung Sonderschulkommission |
Art | KR Motion |
Thema | Erziehung, Bildung, Kultur |
Federführung | Bildungsdepartement |
Eröffnung | 3.6.2014 |
Abschluss | 26.11.2014 |
Letze Änderung | 9.12.2021 |
vertraulich | Nein |
öffentlich | Ja |
dringend | Nein |
Datum | Akteur | Titel | Letze Änderung |
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1.8.2019 | Person | Beteiligung - Stadler-Lütisburg | 27.6.2024 |
1.8.2019 | Person | Beteiligung - Lehmann-Rorschacherberg | 27.6.2024 |
1.8.2019 | Person | Beteiligung - Ammann-Gaiserwald | 27.6.2024 |
1.8.2019 | Person | Beteiligung - Baumgartner-Flawil | 5.8.2024 |
1.8.2019 | Person | Beteiligung - Wasserfallen-Rorschacherberg | 3.12.2024 |
Datum | Titel | Resultat | öffentlich | ||||
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Ja | Bedeutung | Nein | Bedeutung | Absent / Enthaltung | |||
15.9.2014 | Ordnungsantrag auf Verschiebung der Behandlung in der Novembersession 2014 | 84 | Zustimmung | 14 | Ablehnung | 22 | |
26.11.2014 | Eintreten | 52 | Zustimmung | 54 | Ablehnung | 14 |
Datum | Typ | Wortlaut | Session |
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15.9.2014 | Wortmeldung | Regierungsrat: Der Ordnungsantrag ist abzulehnen. Ich beantrage Ihnen, diesen Ordnungsantrag abzulehnen. Die Fakten liegen auf dem Tisch, die liegen heute auf dem Tisch, die werden auch im November nicht verändert sein. Diese Motion, wie sie vorliegt, die geht von gewissen falschen Voraussetzungen aus. Wir reden hier nicht über die Abschaffung dieser Sonderschulkommission. Wir werden diese beibehalten. Wir werden nicht schwächen sondern wir werden sie stärken. Diese Sonderschulkommission erhält neue Aufgaben. Das ist alles nur konsequent. Vor einem Jahr haben wir die gesetzliche Grundlage verabschiedet zur neuen Sonderpädagogikregelung in unserem Kanton. Wir sind jetzt am Konzept, das zugegebenermassen in der Vernehmlassung ist und wir haben auch ausgeführt auf dem roten Blatt, dass wir noch weiter präzisieren werden dann im Hinblick auf die definitive Fassung des Sonderpädagogikkonzeptes. Aber das hat alles keinen Einfluss, dass die Regierung, wie Sie es Ihnen auch beantragt, Nicht-Eintreten auch wieder beantragen wird. Das ändert nichts an dieser Tatsache. Sie verwenden Aussagen, die sehr verwirrlich sind. Sie sagen, man wünscht sich eine Aussensicht bei den Sonderschulen. Der selbe Rat hat explizit die Fremdevaluation für die Volksschule nicht umgesetzt. Das wäre auch eine Aussensicht gewesen. Sie wollten das nicht. Hier wird das beantragt. Also aus mehrfachen Gründen, wie gesagt, das wird sich nicht ändern bis im November, wird sich die Haltung der Regierung nicht verändern. | Session des Kantonsrates vom 15. und 16. September 2014 |
15.9.2014 | Wortmeldung | beantragt, die Motion in der Novembersession zu behandeln. Im Namen der Motionäre bedanke ich mich bei der Regierung für die Stellungnahme zur Motion «Beibehaltung Sonderschulkommission». Die Motionäre sind übereingekommen, dass es Sinn macht, die vorliegende Motion erst in der Novembersession zu behandeln und hiermit einen entsprechenden Ordnungsantrag zu stellen. Das Vernehmlassungsverfahren zur Überarbeitung des Sonderpädagogikkonzeptes läuft noch bis Ende September. Die Motionäre hoffen, mit der bereits vorliegenden Motion die Regierung und insbesondere auch den Erziehungsrat noch während der Vernehmlassungsfrist auf eine Sonderschulkommission im Milizsystem mit unbestrittenen (??) Aufsichtskompetenzen sensibilisiert zu haben. Insofern bitte ich Sie, unserem Ordnungsantrag zuzustimmen und das Geschäft auf die Novembersession zu verschieben. | Session des Kantonsrates vom 15. und 16. September 2014 |
15.9.2014 | Wortmeldung | dem Ordnungsantrag ist zuzustimmen. Ich bitte Sie den Antrag Wasserfallen-Goldach ebenfalls zu unterstützen mit Ja zu diesem Ordnungsantrag. Ich begründe dies wie folgt: Es ist so, die Vernehmlassung zum Sonderpädagogikkonzept läuft bis zum 30. September 2014. Wir geben dann der Regierung respektive dem Erziehungsdepartement noch gerne Zeit, Nachbesserungen zu vollziehen und diese Nachbesserungen betreffen vor allem hier die Sonderschulkommission. Ich erinnere da gerne an den noch gültigen Art. 4 der Vollzugsverordnung zum Gesetz über die Staatsbeiträge: Dort heisst es ganz einfach und simpel: Der Regierungsrat wählt eine Sonderschulkommission von fünf bis sieben Mitgliedern. Ich gehe davon aus, dass die Regierung respektive dass Departement Kenntnis von diesem Artikel hat und dies irgendwie in der Vernehmlassung noch einbauen möchte. Aus diesem Grunde bitte ich Sie, den Antrag Wasserfallen-Goldach ebenfalls zu unterstützen. | Session des Kantonsrates vom 15. und 16. September 2014 |
26.11.2014 | Wortmeldung | Auf die Motion ist einzutreten. Vorhin hat uns Regierungsrat Kölliker in einer Auflistung mitgeteilt, wie die Sonderschulkommission in Zukunft einzuschätzen sei. Wir haben die Motion am 3. Juni 2014eingereicht. Am 14. Oktober 2014 hat die Regierung diese Motion beantwortet. Am 16. September 2014, also vor den Herbstferien, hat die Regierung uns eingeladen zur Verordnung Stellung zu nehmen. Ich frage Regierungsrat Kölliker: Wieso hat dann die Regierung nicht noch diese Auflistung, die Sie uns jetzt bekannt gegeben hat, vorher in die Verordnung aufgenommen, und wieso ist nicht ein Schreiben mit der Mitteilung, die das Sonderpädagogik-Konzept ergänzt, welche Sie vorhin gemacht haben, an die Sonderschulen gelangt? Ich gehe davon aus, dass die Verordnung, die Sie vorher erwähnt haben, in die Sonderschulverordnung kommt. Das wurde von der Regierung erlassen. Eigentlich wollten wir nicht mehr. Wir wollen die Verordnung, dass die Sonderschulkommission erwähnt wird, in der Verordnung der Regierung. Dass ein Mitglied des Erziehungsrates das Präsidium hat, und dass die Sonderschulkommission ebenfalls im Sonderschulkonzept erwähnt wird, und zwar mit einer Aufgabenstellung. Aber bis heute fehlen mir diese Grundlagen. Diese Grundlagen haben wir nicht. Und Sie hätten die Chance gehabt in der Verordnung, die Sie vor den Herbstferien in die Vernehmlassung gegeben haben, uns das mitzuteilen, dann wären wir an und für sich zufrieden gewesen. Aus diesem Grund mussten wir den Weg über die Motion wählen. Die Verordnung ist Sache der Regierung, und wenn Sie uns jetzt das Wort geben, dass es in der Sonderschulverordnung sein wird, so wie Sie es zu Protokoll gegeben haben, und auch im Sonderpädagogikkonzept, dann bin ich natürlich mehr als zufrieden. | Session des Kantonsrates vom 24. bis 26. November 2014 |
26.11.2014 | Wortmeldung | Auf die Motion ist einzutreten. Auch ich habe diese Motion mitunterzeichnet und möchte jetzt eigentlich gar nicht mehr lange reden. Baumgartner-Flawil hat das sehr ausführlich und exakt beschrieben. Ich möchte Sie einfach nochmals fragen, Regierungsrat Kölliker: Sie schreiben hier auf dem roten Blatt, dass es eine Stärkung sei, das neue Fachorgan, mehr Fachleute vorhanden sein werden, und dass diese Aufgaben auch in einem Konzeptabschnitt noch genauer beschrieben werden. Ist in diesem Abschnitt auch beschrieben, dass diese Personen die Schulen visitieren, zweimal jährlich, wie das bis anhin gemacht wurde? Ist darin auch beschrieben, dass die Fachpersonen auch Ansprechpersonen sind ausserhalb des Bildungsdepartementes und die Schulen somit eine direkte Bezugsperson haben? Das sind Dinge, die ausserordentlich wichtig sind für die Schulen und sich bis jetzt bewährt haben. Einmal mehr stelle ich fest, dass wir hier wieder etwas abschaffen und verändern wollen, was eigentlich gut war das macht gar keinen Sinn. Ich erinnere mich auch an die regionale Schulaufsicht. Ich weiss nicht, heute hat es wahrscheinlich einige unter Ihnen, die da gerne das Rad wieder zurückdrehen möchten. Das heutige System ist einfach viel teurer und das andere hat sich vorher auch bewährt. Hier ist es genau der gleiche Fall. Ich würde gerne wissen, ob das kostenneutral ist, oder ob man da mit erhöhten Kosten rechnen muss? Bitte achten Sie auf die Antworten von Regierungsrat Kölliker. Gerade diejenigen von Ihnen, die immer wieder sagen, wir müssen im Parlament sparen. | Session des Kantonsrates vom 24. bis 26. November 2014 |
26.11.2014 | Wortmeldung | Regierungsrat: Die finanziellen Aussichten sind etwa gleich wie es bis anhin war. Diese Sonderschulkommission können wir vom Umfang her etwa gleich aufstellen. Die Aufgaben sind andere. Aber natürlich, es besteht eine gewisse Unsicherheit zum heutigen Tag. Was dann wirklich an Aufwand auf diese Kommission zukommen wird. Man kann davon ausgehen, dass das etwa gleich bleiben wird. Nein, wie ich vorher gesagt habe. Es gibt keine Aufsichtsfunktionen mehr durch diese Sonderschule. Wir haben das gesetzlich zugeordnet, gleich wie bei der ganzen Volksschule. Gibt es nicht mehr. Baumgartner Flawil: Ja, ich sage, es ist ein bisschen unglücklich in diesem Geschäft. Wir haben Rückmeldungen aus diesen Vernehmlassungen, die wir jetzt gehabt haben in den letzten Wochen. Wir haben das einfach nicht vorher bearbeiten können, auswerten können, weil einfach der Rücklauf zu gross war. Ich muss das so einfach zur Kenntnis bringen und auch entschuldigen. Aber, ich nehme das auf und stehe hier zu meinem Wort. Wir können das in der Verordnung und im Konzept so aufnehmen, wie ich es jetzt gesagt habe. | Session des Kantonsrates vom 24. bis 26. November 2014 |
26.11.2014 | Wortmeldung | Auf die Motion ist einzutreten. Mich freut es, dass auch die Regierung für die Erhaltung der Sonderschulkommission ist. Die Frage ist nur, in welcher Form und in welcher Rolle, wie es die Regierung auf dem roten Blatt bezeichnet. Ist doch die Sonderschulkommission in der neuen Sonderschulverordnung nicht einmal mehr erwähnt schade. Die sogenannte neue Sonderschulkommission würde in ihren Kompetenzen und Aufgaben stark beschnitten. Künftig werden diese Kommissionsmitglieder nur noch eine Beratungs- und keine Aufsichtsfunktion mehr haben das darf nicht sein. Ich bin nach wie vor klar der Meinung, dass es auch eine neutrale und verwaltungsunabhänige Aussensicht braucht zur Aufsicht der Sonderschulen. So habe ich selber über 20 Jahre an einer Sonderschule unterrichtet und weiss, wovon ich spreche. Wir brauchen unabhängige Expertinnen und Experten, nur so kann das Controlling des Bildungsdepartementes ergänzt werden. Es kann nicht sein, dass künftig die Verwaltung mit teuren Verwaltungsstellen im Bildungsdepartement die Aufsicht über unsere Sonderschulen übernimmt. Das wäre eindeutig zu weit entfernt von der Basis. | Session des Kantonsrates vom 24. bis 26. November 2014 |
26.11.2014 | Wortmeldung | Auf die Motion ist einzutreten. Es freut mich natürlich ausserordentlich, dass ich für einmal mit Wasserfallen-Goldach im gleichen Boot sitzen darf und wir das gleiche Vorhaben unterstützen. Aber ich hoffe nur, dass wir nicht so Schiffbruch erleiden, wie vorhin bei HarmoS. Ich danke der Regierung für die Stellungnahme zur Motion «Beibehaltung der Sonderschulkommission». Die Regierung beantragt Nichteintreten. In ihrer Begründung führt die Regierung aus, dass in der Neugestaltung des Sonderpädagogikkonzeptes die Sonderschulkommission nicht abgeschafft sondern sie soll aufgrund der neuen Aufsicht und Finanzierung der Sonderschulen eine neue Rolle erhalten. Ihre Rolle wird im Vergleich zu heute nicht geschwächt, sondern gestärkt. Sie wird von einer Operativen Bewilligungs- und Überwachungsstelle im Dienste der Invalidenversicherung zu einem Fachorgan mit unabhänigen Expertinnen und Experten aus den Bereichen Sonderpädagogik, Therapie, Sozialpädagogik, Psychiatrie und Psychologie aufgewertet. Diese Begründung deckt sich auch mit meinen Vorstellungen. Ich frage mich, warum wurde und wird die Sonderschulkommission nicht im neuen Sonderpädagogikkonzept erwähnt und ihre Bedeutung definiert. Für mich als Leiter einer direkt betroffenen Institution ist es von entscheidender Wichtigkeit, dass die verschiedenen Fachrichtungen von Sonderpädagogik, Therapie, Sozialpädagogik, Psychiatrie und Psychologie in einem unabhängigen Behördegremium vertreten sind. Diese Aspekte der Vielfalt kann die Verwaltung eines Bildungsdepartementes nicht erreichen. Im Art. 4 der Vollzugsverordnung zum Gesetz über die Staatsbeiträge an privaten Sonderschulen in der alten Sonderschulverordnung Abs. 1 heisst es: «Der Regierungsrat wählt eine Sonderschulkommission von fünf bis sieben Mitgliedern». Das Bildungsdepartement hat am 16. September 20014 alle Institutionen und den Verband der privaten Sonderschulträger zur Vernehmlassung zur Verordnung über die Anerkennung und Finanzierung von privaten Sonderschulen eingeladen. Etwas mehr als einen Monat hatten die Vernehmlassungsadressaten Zeit, inkl. drei Wochen Herbstferien, ihre Stellungnahmen abzugeben. Auch in dieser Verordnung fehlt die Sonderschulkommission. Dadurch wird eine bewährte Institution im Bereich der Sonderpädagogik praktisch abgeschafft und die Sonderschulkommission verliert ihre bisherige Aufgaben. Der Vorstand der Trägerschaft der privaten Sonderschulen (VPS) unterstützt diese Forderung zur Beibehaltung der Sonderschulkommission vorbehaltlos. Der Trägerverband hat auf mein Anraten bei seinen Mitgliedern eine Umfrage durchgeführt. Diese Umfrage liegt mir hier vor. Alle Sonderschulen und Sonderschulträger im Kanton unterstützen ihren Verband mit der Forderung, dass es weiterhin ein von der Verwaltung unabhäniges Fachgremium braucht, welches das Controlling des Bildungsdepartementes ergänzt. Ihre zentrale Rolle als unabhänige Fachkommission soll erhalten bleiben. Die Definition der Rolle dieser Kommission im neuen Sonderschulgefüge und die Festlegung ihrer Kompetenzen und Aufgaben müssen auch im neuen Sonderpädagogikkonzept, wie auch in der Verordnung unbedingt den notwendigen Stellenwert einnehmen. Die Sonderschulkommission ist ein fachlich hochdotiertes, fundiertes und breit abgestütztes Fachgremium. Ich unterstütze diese Unabhängigkeit. Sie bringt eine differenzierte und objektivierende Sichtweise zu Sachfragen in der Sonderpädagogik. Meines Erachtens ist es erstens der Umstand auch wichtig, dass die Regierung die Mitglieder der Sonderschulkommission wählt, und zweitens ein Mitglied des Erziehungsrates den Vorsitz dieses Gremiums einnimmt. Bis jetzt hatte eine Vertretung des Bildungsdepartementes ebenfalls Einsitz in der Sonderschulkommission und dies soll auch so bleiben. Da weder im neuen Sonderschulkonzept, noch in der neuen Verordnung die Sonderschulkommission erwähnt ist, bleibt uns nur der Weg über diese Motion. Ich bitte Sie, die Motion zu unterstützen. Ich teile auch die Meinung der Trägerschaften, dass auch künftig eine von finanzierender Seite unabhängige Instanz und nicht der Verwaltung angehörend das Controlling einer Sonderschule übernehmen soll. Diese Sonderschulkommission hat sich in den letzten 20 Jahren sehr bewährt und wird sehr hoch geschätzt. Und jetzt noch etwas Neues. Es wird hin und da davon gesprochen, dass das Bildungsdepartement an Ressourcenknappheit von Personal mangelt. Es fehlt an Personal. Ich würde es sehr schätzen, wenn dieses Beiratsgremium auch eine Aussensicht und nicht nur die Sicht der Vewaltung wahrnehmen möchte und wahrnehmen kann. Dieses Gremium ist sehr kostengünstig, sehr effizient und leistet einen hochwertigen Beitrag zur Evaluation von Sonderschulen. Ich danke Ihnen für Ihr Wohlwollen für Schülerinnen und Schüler mit besonderen Bedürfnissen die auch besondere Rahmenbedingungen brauchen. | Session des Kantonsrates vom 24. bis 26. November 2014 |
26.11.2014 | Wortmeldung | Ratsvizepräsident: Die Regierung beantragt Nichteintreten. | Session des Kantonsrates vom 24. bis 26. November 2014 |
26.11.2014 | Wortmeldung | Auf die Motion ist einzutreten. Ich bedanke mich bei der Regierung für ihre Stellungnahme zur Motion «Beibehaltung der Sonderschulkommission». Im Gegensatz zu den Motionärinnen und Motionären aus sämtlichen Fraktionen ist die Regierung aufgrund ihrer Antwort nicht der Auffassung, dass die Sonderschulkommission, im Rahmen der Überarbeitung des Sonderpädagogikkonzeptes, massiv geschwächt wird. Gemäss Regierung dient die künftige Sonderschulkommission als Fach- und Beratungsorgan mit Expertinnen und Experten aus den Bereichen Sonderpädagogik, Therapie, Sozialpädagogik, Psychiatrie und Psychologie. Allerdings ist die nun zu behandelnde Motion keineswegs überflüssig, wie dies die Regierungsantwort allenfalls vermuten lässt und versucht nahezulegen. Zwar wird die Sonderschulkommission nicht gänzlich gestrichen, allerdings wird sie in ihren Kompetenzen und Aufgaben stark beschnitten, ihr werden die grundlegendsten Kompetenzen entzogen. Dieses sehr bewährte und kostengünstige Organ, bestehend aus äusserst fachkompetenten Fachpersonen im Milizsystem, wird künftig nur noch eine Beratungs- und keine Aufsichtsfunktion über die Sonderschulen mehr inne haben. Bis anhin überwachte die durch die Regierung gewählte Sonderschulkommission die Sonderschulen und visitierte sie zweimal jährlich. Gemäss Sonderpädagogik-Konzept überprüft neu die staatliche Aufsicht im Rahmen der Fachaufsicht und des Controllings die Umsetzung des Leistungsauftrags der Sonderschulen. Die bisherigen Prüfungs- und Aufsichtsfunktionen werden also genzlich an die Verwaltung delegiert und nur noch verwaltungsintern abgehandelt. Aus Erfahrung in andern Bereichen weiss man, dass die Verwaltung dies mit Sicherheit nicht kostengünstiger und nach meinem Erachten wahrscheinlich auch nicht besser umzusetzen vermag, als dies bisher in dieser äusserst kompetenten Kommission geschehen ist. Immerhin bestand dieses hochkarätige Gremium aus einer Chefärztin des KJPD, einem Schulleiter der Heilpädagogischen Schule, einem Dozenten der Interkantonalen Hochschule für Heilpädagogik (HfH), einer Psychologin des Schulpsychologischen Dienstes, einem Sozialpädagogen und einer Lehrerin mit grosser Erfahrung im Behindertenbereich. Alles, sehr erfahrene, kompetente Leute, die viel Freizeit opfern und Erfahrungen aus ihrem professionellen Rückgrat einfliessen lassen. Wenn die vorgesehene Kompetenzbeschneidung dadurch begründet wird, dass die privaten Sonderschulen nun ja auch zur Volksschule gehörten, und somit genau wie die Privatschulen vom Amt für Volksschule kontrolliert werden, mutet das doch etwas eigenartig an. Privatschulen finanzieren sich selber, Sonderschulen werden jedoch vom Kanton finanziert. Deshalb ist die Situation in keiner Weise vergleichbar. Gerade aus diesem Grund wäre eine übergeordnete verwaltungsexterne, kostengünstige und von der finanzierenden Stelle unabhängige Aussensicht auf die Sonderschulen auch künftig von grosser Wichtigkeit. Auch der Vorstand des Verbandes der Trägerschaften von privaten Sonderschulen (VPS), ein sehr grosser Teil der Sonderschulen selbst und Schulträger unterstützen die Forderung zur Beibehaltung der Sonderschulkommission vorbehaltlos. Zur Ergänzung des Controllings im Bildungsdepartement braucht es auch ihrer Ansicht nach eine verwaltungsunabhängige und neutrale Aussensicht zur Aufsicht der Sonderschulen. Die Sonderschulen bedauern ausserdem die Tatsache, dass sie künftig fast nur noch ausschliesslich Ansprechpersonen im Bildungsdepartement haben. Nicht, weil diese irgendwie unfreundlich wären, nein. Aber, sie schätzten den bisherigen Kontakt und Austausch mit der Sonderschulkommission ausserordentlich. Die Regierung wird damit eingeladen die rechtlichen Voraussetzungen derart anzupassen, dass die Sonderschulkommission weiterhin ihre hochgeschätzte und wertvolle Arbeit im bewährten Rahmen und eben auch mit den bisherigen Kompetenzen weiterführen kann und die Verwaltung nicht noch weiter belastet und damit eben auch aufgebläht wird. | Session des Kantonsrates vom 24. bis 26. November 2014 |
26.11.2014 | Wortmeldung | Ich möchte nur nochmals Regierungsrat Kölliker bitten, mir folgende Fragen zu beantworten:
| Session des Kantonsrates vom 24. bis 26. November 2014 |
26.11.2014 | Wortmeldung | Regierungsrat: Auf die Motion ist nicht einzutreten. Ich versuche, die Situation zu beruhigen. Gewisse Ausführungen haben wir auf dem roten Blatt bereits gemacht. Zum Einen ist ganz klar: Diese Sonderschulkommission wird nicht abgeschafft, sie wird weitergeführt. Sie wird auch nicht geschwächt, sondern gestärkt und erhält neue Aufgaben. Wieso erhält Sie neue Aufgaben? Weil wir letztes Jahr mit dem XIV. Nachtrag zum Volksschulgesetz mit der Regelung der Sonderpädagogik, und niemand weiss es besser als Baumgartner-Flawil, haben wir die Sonderschulen zu einem Teil der Volksschulen gemacht. Die Sonderschulen sind Teil der Volksschule, also brauchen sie keine Sonderbehandlung, sondern sie werden möglichst gleich behandelt, wie die üblichen Kinder oder die üblichen, normalen Schulen (entspricht der UNO-Behindertenkonvention). Dort haben wir festgelegt, dass die Aufsicht von der selben Stelle wahrgenommen wird, wie generell für die Volksschule. Diese Sonderschulkommission hat ihre Aufgabe verloren. Das haben wir letztes Jahr beschlossen. Jetzt haben wir uns natürlich auch Gedanken gemacht, ob wir diese Kommission noch wollen. Ja, wir wollen sie, denn sie ist extrem wichtig. Sie gibt uns eben eine Aussensicht, die wir benötigen. Wir haben jetzt, und das ist etwas unglücklich an diesem Geschäft, wir haben in den letzten Monaten dieses Sonderpädagogikkonzept in die Vernehmlassung gegeben, haben Rückmeldungen erhalten und haben jetzt sämtliche Erkenntnis im Sonderpädagogikkonzept aufgenommen. Ich lese Ihnen die jetzigen Aufgaben vor, denn das bringt Sicherheit. Die Sonderschulkommission berät als interdisziplinäres Fachgremium das Bildungsdepartement in Fragen der Sonderschulung. Sie stellt sicher, dass sonderschulspezifische Fragestellungen auch aus einer aussenstehenden Expertensicht beurteilt werden. Nicht in den Zuständigkeitsbereich gehören die finanziellen Belange der Sonderschulen. Aufgaben: Die Sonderschulkommission wird vom Bildungsdepartement bei folgenden Verfahren zur fachlichen Beurteilung und Beratung eingeladen:
Ich denke, wir haben hier wirklich alles aufgeführt, was Sinn macht und auch in unserem Sinn ist, so dass wir eine Aussensicht haben, man uns berät, man auch die Möglichkeit hat uns selber anzugehen und darauf hinzuweisen, wo welche Anpassungen notwendig sind. Ich hoffe, ich kann hier beruhigen, dass wir eigentlich die Anliegen recht gut aufgenommen haben, und dass das somit auch erfüllt werden kann, so dass man diese Motion ablehnen kann. | Session des Kantonsrates vom 24. bis 26. November 2014 |