Geschäft: Vollzug Lex Koller

Übersicht
KomiteeKantonsrat
Nummer51.14.23
TitelVollzug Lex Koller
ArtKR Interpellation
ThemaZivilrecht, Strafrecht, Rechtspflege
FederführungDepartement des Innern
Eröffnung3.6.2014
Abschluss16.9.2014
Letze Änderung9.12.2021
vertraulichNein
öffentlichJa
dringendNein
Dokumente
PubliziertTypTitelDatei
AntwortSchriftliche Antwort der Regierung
VorstossWortlaut vom 3. Juni 2014
Beteiligungen
DatumAkteurTitelLetze Änderung
1.8.2019Person27.6.2024
Statements
DatumTypWortlautSession
16.9.2014Wortmeldung

Der Interpellant ist mit der Antwort der Regierung nicht zufrieden.

Ich danke der Regierung für die Beantwortung meiner Interpellation. Die Gemeindeautonomie wird in unserem Kanton sehr stark gewichtet, aus meiner Sicht zu stark. Das führt immer wieder zu fragwürdigen Entscheiden. Insbesondere bei der Prüfung des Wohnsitzes besteht für die Gemeinden ein häufig zu grosser Ermessensspielraum, welcher den gesetzlichen Auftrag sehr in Frage stellen kann. Leider gibt es diverse Praxisbeispiele, welche diese Problematik bestätigen. Sehr problematisch ist auch die Tatsache, dass über die bewilligungsfreien Käufe keine Statistik geführt wird. Dies beweist die Antwort zu Frage 3 in welcher darauf hingewiesen wird, dass von 50 durch die Inspektion auf Grundbuchämtern kontrollierten Fälle, lediglich 17 mit der Feststellung endeten, dass der Erwerb nicht der Bewilligungspflicht untersteht. Die Tatsache, dass der Nutzungszweck, welcher der Erwerbung bei Kauf erklärt, nicht sicher gestellt wird, zeigt eine weitere krasse Lücke auf im Vollzug dieses Gesetzes. Und über die Konsequenzen bei festgestellter Widerhandlung steht nichts in der Antwort. Zusammenhaltend stelle ich fest, dass mit den bestehenden Prozessen auf Stufe Gemeinde und Kanton der Vollzug der Lex Koller häufig nicht im Sinne des Gesetzgebers erfolgt. Wie Praxisbeispiele zeigen, ist die Umgehung dieses Gesetzes relativ einfach. Dies ist häufig der Fall bei scheinbar finanzkräftiger Klientel. Mit diesem Schlussfazit bin ich natürlich nicht zufrieden mit der Antwort.

Session des Kantonsrates vom 15. und 16. September 2014