Geschäft: Qualitätssicherung in den regionalen Beratungsstellen

Übersicht
KomiteeKantonsrat
Nummer51.14.24
TitelQualitätssicherung in den regionalen Beratungsstellen
ArtKR Interpellation
ThemaGesundheitspflege, Sozialversicherung, Sozialhilfe
FederführungGesundheitsdepartement
Eröffnung3.6.2014
Abschluss16.9.2014
Letze Änderung9.12.2021
vertraulichNein
öffentlichJa
dringendNein
Dokumente
PubliziertTypTitelDatei
VorstossWortlaut vom 3. Juni 2014
AntwortSchriftliche Antwort der Regierung vom 19. August 2014
Beteiligungen
DatumAkteurTitelLetze Änderung
1.8.2019Person24.10.2024
Statements
DatumTypWortlautSession
16.9.2014Wortmeldung

Ratsvizepräsident:

Session des Kantonsrates vom 15. und 16. September 2014
16.9.2014Wortmeldung

Die Interpellantin ist mit der Antwort der Regierung zufrieden.

Ich danke Ihnen für die Beantwortung meiner Fragen zur Qualitätssicherung in regionalen Beratungsstellen. Die Antwort, die Sie gegeben haben, ist ehrlich. In dieser Hinsicht bin ich zufrieden. Sie zeigt jedoch den Missstand auf. Seit der Übernahme der finanziellen und fachlichen Verantwortung für die regionalen Fachstellen durch die Gemeinden erfolgt die Information lediglich durch die Zustellung des freiwilligen Jahresberichtes der Fachstelle an das Gesundheitsdepartement. Verschiedene Informationen könne man auch aus den Internetseiten beziehen. Im Bereich der ambulanten Suchthilfe besteht für die Gemeinden als verantwortliche Trägerschaften keine Informationspflicht mehr gegenüber dem Kanton. Ich frage mich, ob diese Qualitätssicherung eine zielführende ist. Die Gemeinden haben die Suchtberatung an sich gerissen im Rahmen des Entlastungsprogramms 2012 und haben zugesichert, dass das Leistungsangebot gleich bleibt. Aus verschiedenen Gemeinden höre ich, dass dem nicht so ist. Die soziale Grundversicherung im Kanton St.Gallen ist zwar erfreulicherweise flächendeckend hervorragend und wird von den Einwohnerinnen und Einwohnern weiter sehr geschätzt und gerne in Anspruch genommen. Was aber ganz klar fehlt, ist ein Steuerungsorgan zur Bündelung der Kräfte und zur Angebotsoptimierung sowie ein neutrales, übergeordnetes fachliches Controlling. Niemand kümmert sich um Dienstleistungsdefinitionen und um die Festlegung von Beratungsstandards. Die Antwort ist ehrlich. In dieser Hinsicht bin ich zufrieden. Sie zeigt jedoch den Missstand auf und der besorgt mich. Ich bitte Sie, sich darum zu sorgen.

Session des Kantonsrates vom 15. und 16. September 2014