Geschäft: Erhalt der Oberstufe der Sprachheilschule (SHS)

Übersicht
KomiteeKantonsrat
Nummer51.14.27
TitelErhalt der Oberstufe der Sprachheilschule (SHS)
ArtKR Interpellation
ThemaErziehung, Bildung, Kultur
FederführungBildungsdepartement
Eröffnung3.6.2014
Abschluss15.9.2014
Letze Änderung9.12.2021
vertraulichNein
öffentlichJa
dringendNein
Dokumente
PubliziertTypTitelDatei
VorstossWortlaut vom 3. Juni 2014
AntwortSchriftliche Antwort der Regierung vom 19. August 2014
Beteiligungen
DatumAkteurTitelLetze Änderung
1.8.2019Person8.10.2024
Statements
DatumTypWortlautSession
15.9.2014Wortmeldung

Der Interpellant ist mit der Antwort der Regierung nicht zufrieden.

Ich danke der Regierung auch hier für die Beantwortung meiner Fragen, allerdings möchte ich auch hier gleich zu Beginn meiner Stellungnahme festhalten, dass ich mit der Antwort nicht zufrieden bin. Die Regierung rechtfertigt die geplante Schliessung der Oberstufe der Sprachheilschule St.Gallen mit einer verstärkten Bedarfsorientierung und Regionalisierung des Sonderschulangebots im Zuge der Überarbeitung des Sonderpädagogik-Konzeptes, auch hier. Die anerkannten privaten Sonderschulen sind neu Teil der Volksschule und müssten gemäss Vorgaben der Bundesverfassung und entsprechend auch des Volksschulgesetzes eigentlich auch für Sprachbehinderte ein entsprechendes Angebot zur Verfügung stellen. Wird dieses im Kanton St.Gallen einzige Oberstufenangebot gestrichen, entfällt für Jugendliche mit einer Sprachbehinderung die Möglichkeit, angemessen beschult zu werden. Die Sprachheilschule St.Gallen ist zuständig für hochspezialisierte Förderangebote, die aufgrund des Spezialisierungsgrades in einer Schulgemeinde nicht erbracht werden können. Grundlos wird kein Kind der Sprachheilschule zugewiesen. Es handelt sich bei allen Kindern und Jugendlichen um Härtefälle, die anderswo nicht adäquat hätten untergebracht werden können. Ohne ausgewiesene Notwendigkeit wären die Schulgemeinden wohl auch hier kaum bereit, pro Kind jährlich Fr. 36'000.- in die Hand zu nehmen um den Platz in der Sonderschule zu finanzieren. Auch liegt die Vermutung nahe, dass die Regelschulen mit solchen Kindern schlicht und ergreifend überfordert sind. Die integrative Beschulung stösst auch mal an ihre Grenzen, die entsprechenden Begleitkosten im Bereich der Fördermassnahmen steigen schliesslich auch im Kanton St.Gallen massiv und würden durch eine weitere Integration ähnlich wie zum Beispiel im Kanton Zürich auch noch weiter ins Endlose steigen. Integration wo möglich und sinnvoll? Ja natürlich, aber doch nicht um jeden Preis. Die Entwicklung der Schülerzahlen auf der Oberstufe der Sprachheilschule zeigt den ausgewiesenen Bedarf nach dem bestehenden Angebot. In den vergangenen Jahren stieg dieser stetig. Ziel dieser Stufe ist, den Jugendlichen den Weg in eine berufliche Erstausbildung zu ermöglichen, und sie dadurch zu befähigen, ihr späteres Leben auch finanziell eigenständig zu meistern. Diese Aufgabe erfüllt die Sprachheilschule mit Vorbildcharakter und besser als dies integrativ je der Fall sein könnte. Die betroffenen Schülerinnen und Schüler zeigen einen erfolgreichen Abschluss der obligatorischen Schulzeit und des Übertritts in die berufliche Ausbildung, also schlussendlich einer gelungenen Integration trotz Behinderung. Von 150 Ehemaligen haben über 93,3 Prozent einen Beruf erlernt und sind damit finanziell unabhängig. Wie bereits eingangs erwähnt, bin ich nicht wirklich zufrieden mit der Beantwortung meiner Interpellation. Meine persönliche Zufriedenheit und vor allem, und das ist entscheidend, aber auch diejenige von wesentlichen Pfeilern unseres Bildungssystems könnte sich allerdings erheblich steigern, wenn diese Thematik im Erziehungsrat nochmals aufgegriffen, diskutiert und ernsthaft überdenkt wird. Ich danke der Regierung bereits jetzt für eine seriöse Prüfung dieses Anliegens.

Session des Kantonsrates vom 15. und 16. September 2014