Geschäft: Bericht 2014 der Kommission für Aussenbeziehungen
Komitee | Kantonsrat |
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Nummer | 32.14.04 |
Titel | Bericht 2014 der Kommission für Aussenbeziehungen |
Art | KR Verwaltungsgeschäft |
Thema | Grundlagen und Organisation |
Federführung | Staatskanzlei |
Eröffnung | 15.5.2014 |
Abschluss | 2.6.2014 |
Letze Änderung | 9.12.2021 |
vertraulich | Nein |
öffentlich | Ja |
dringend | Nein |
Publiziert | Typ | Titel | Datei |
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2.8.2019 | Botschaft | Bericht 2014 der Kommission für Aussenbeziehungen vom 28. April 2014 |
Datum | Akteur | Titel | Letze Änderung |
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1.8.2019 | Gremium | Beteiligung - Kommission für Aussenbeziehungen 2012/2016 | 19.1.2023 |
Datum | Titel | Resultat | öffentlich | ||||
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Ja | Bedeutung | Nein | Bedeutung | Absent / Enthaltung | |||
2.6.2014 | Abschnitt 7 Ziffer 2 der Anträge der Kommission für Aussenbeziehungen | 95 | Zustimmung | 0 | Ablehnung | 25 |
Datum | Typ | Wortlaut | Session |
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2.6.2014 | Wortmeldung | Ratspräsident: stellt Kenntnisnahme vom Bericht fest. | Session des Kantonsrates vom 2. bis 4. Juni 2014 |
2.6.2014 | Wortmeldung | Ratspräsident: stellt Eintreten auf die Vorlage fest. | Session des Kantonsrates vom 2. bis 4. Juni 2014 |
2.6.2014 | Wortmeldung | Präsident der Kommission für Aussenbeziehungen: beantragt Eintreten auf die Vorlage. Ich zitiere zu Beginn meiner Ausführungen aus Ziff. 1 unseres Berichtes: «Aussenbeziehungen gewinnen auf der Ebene der Kantone seit geraumer Zeit an Bedeutung. Interkantonale Vereinbarungen, die Stellung der Konferenz der Kantonsregierungen, der steigende Einfluss der Aussenpolitik auf die Innenpolitik sowie Entscheide von interkantonalen Gremien und internationalen Organisationen wirken sich immer stärker auf die Kantone aus». Zuständig für die Aussenbeziehungen der Kantone ist in erster Linie die Regierung. Der Einfluss des Parlaments auf die Aussenbeziehungen ist beschränkt und reduziert sich vornehmlich darauf, Beschlüsse der Regierung gutzuheissen oder diese abzulehnen. Änderungen an den von der Regierung ausgearbeiteten Vereinbarungen und Konkordaten vorzunehmen, ist für das Parlament fast nicht möglich. Daher ist es unerlässlich, dass die Regierung das Parlament, in unserem Fall die Kommission für Aussenbeziehungen, möglichst früh über anstehende Vereinbarungen und Konkordate informiert und miteinbezieht. Dies schafft auch für die Regierung Sicherheit und trägt dazu bei, dass sich das Parlament in angemessener Weise auf Konkordate einlässt und diese schlussendlich eher positiv bewertet. Im Berichtsjahr wurde die Kommission für Aussenbeziehungen für zwei Konkordate als vorberatende Kommission eingesetzt. Es waren dies:
Für ihre Prüfungstätigkeit forderte die Kommission für Aussenbeziehungen bei den Departementen Aufstellungen über interkantonale Vereinbarungen und Konkordate an. Störend ist nun, wenn auf dieser Liste Departemente als zuständig aufgeführt sind und dann der Subkommissionspräsidentin bei der Vorbereitung der Prüfungstätigkeit erklärt werden muss, dass die Zuständigkeit doch bei einem anderen Departement liegt. Dies erschwert die Arbeit unnötig und die Kommission erwartet, dass jeweils das massgebliche Departement aufgeführt wird. Unbefriedigend ist auch, wenn die Kommission im Jahr 2014 aus der Zeitung erfahren muss, dass ein Konkordat, im konkreten handelt es sich um das Konkordat über die Schürfung und Ausbeutung von Erdöl, aufgehoben worden ist, obwohl auf Nachfrage im November 2013 die Kommission noch die Antwort erhielt, das Konkordat sei noch in Kraft. Die Kommission würde über die mögliche Aufhebung in Kenntnis gesetzt. Diese Information fehlt bis heute noch. Hier wird von den zuständigen Stellen mehr Sorgfalt im Umgang mit dem Parlament erwartet. Auch als Ergebnis der Prüfungstätigkeit der Subkommissionen bei den ihnen zugeteilten Departementen werden im Bericht unter Ziff. 5 verschiedene Erwartungen konkret zusammengefasst. Die Kommission wird der Erfüllung der Erwartungen im laufenden Jahr vermehrt Beachtung schenken. Anlässlich der jährlichen Aussprache mit Ständerätin Karin Keller-Sutter und Ständerat Paul Rechsteiner wurden auch Massnahmen zur Behebung des Ärztemangels in der Ostschweiz diskutiert. Anschliessend beschäftigte sich die Kommission einlässlich mit diesem Thema und kam zum Schluss, dass dieses Thema nur interkantonal gelöst werden kann. Aufgrund des kantonsübergreifenden Problems fühlt sich die Kommission für Aussenbeziehungen dazu berufen, sich diesem Thema anzunehmen. Es besteht Handlungsbedarf für die Ostschweizer Kantone bezüglich der Ausbildung von Ärztinnen und Ärzten. Die Kommission für Aussenbeziehungen beantragt deshalb mit dieser Berichterstattung die Regierung einzuladen, Möglichkeiten zu prüfen, welchen Beitrag der Kanton St.Gallen zusammen mit der Ostschweiz zur Anhebung der Medizinerstudienplätze leisten kann. Seit den Anfängen der Kommission für Aussenbeziehungen vor sechs Jahren, hatten Huser-Rapperswil-Jona , Lehmann-Rorschacherberg und Riederer-Pfäfers Einsitz in diesem Gremium. Turnusgemäss treten sie nun aus der Kommission zurück. Sie haben sehr viel zur Etablierung dieser Kommission für Aussenbeziehungen beigetragen. In meiner noch kurzen Zeit als Präsident durfte ich immer wieder auf ihre Unterstützung und ihr Wissen zurückgreifen. Ich danke Huser-Rapperswil-Jona , Lehmann-Rorschacherberg und Riederer-Pfäfers recht herzlich für ihre Arbeit in der Kommission für Aussenbeziehungen. Wir beantragen Ihnen:
| Session des Kantonsrates vom 2. bis 4. Juni 2014 |