Geschäft: Kantonsratsbeschluss über die Genehmigung des Regierungsbeschlusses über den Beitritt zur Interkantonalen Vereinbarung über den schweizerischen Hochschulbereich (Hochschulkonkordat)

Übersicht
KomiteeKantonsrat
Nummer26.14.01
TitelKantonsratsbeschluss über die Genehmigung des Regierungsbeschlusses über den Beitritt zur Interkantonalen Vereinbarung über den schweizerischen Hochschulbereich (Hochschulkonkordat)
ArtKR Gesetzgebungsgeschäft
ThemaErziehung, Bildung, Kultur
FederführungBildungsdepartement
Eröffnung5.3.2014
Abschluss18.11.2014
Letze Änderung9.12.2021
vertraulichNein
öffentlichJa
dringendNein
Dokumente
PubliziertTypTitelDatei
ErlassIn der Gesetzessammlung veröffentlicht im Januar 2015
ErlassReferendumsvorlage vom 16. September 2014
ErlassFestlegung des Vollzugsbeginns vom 18. November 2014
BotschaftBotschaft und Entwurf der Regierung vom 11. März 2014
ProtokollProtokoll der Kommission für Aussenbeziehungen vom 28. April 2014
Beteiligungen
DatumAkteurTitelLetze Änderung
1.8.2019Gremium19.1.2023
Abstimmungen
DatumTitelResultatöffentlich
JaBedeutungNeinBedeutungAbsent / Enthaltung
16.9.2014Schlussabstimmung114Zustimmung2Ablehnung4
Statements
DatumTypWortlautSession
15.9.2014Wortmeldung

Präsident der vorberatenden Kommission: Die vorberatende Kommission verzichtete auf eine Sitzung zur Beratung des Ergebnisses der 1. Lesung des Kantonsrates. Sie beantragt, auf die Vorlage in 2. Lesung einzutreten.

Session des Kantonsrates vom 15. und 16. September 2014
15.9.2014Wortmeldung

Ratspräsident: Die Vorlage ist in 2. Lesung durchberaten und geht zur Vorbereitung der Schlussabstimmung an die Redaktionskommission.

Session des Kantonsrates vom 15. und 16. September 2014
4.6.2014Wortmeldung

Regierungsrat: Auf die Vorlage ist einzutreten.

Es geht hier um die Genehmigung des Regierungsbeschlusses dieses Konkordates. Es ist ein spezielles Konkordat. Es wurde bereits erwähnt, dass dies nicht ein Konkordat ist, welches sachlichen Inhalt aufweist, beispielsweise Vergleichbar mit HarmoS, dem Konkordat innerhalb der Volksschule unter den Kantonen, sondern dieses Konkordat regelt die Mitwirkung der Kantone in den gemeinsamen Organen mit dem Bund. Es geht also nur um die Regelung der Mitwirkung. Es ist nur konsequent, wenn wir hier als Kanton St.Gallen, vorausgesetzt natürlich, dass diese Mitsprache in allen Gremien auch gewährleistet ist, das ist hier der Fall, den Einsitz in der Plenarversammlung, die neu geschaffen wird, und dem Hochschulrat haben. Es ist nur konsequent, dass man hier zustimmt. Weil man dann den Gegenpol setzt, gegenüber des Bundes, der bereits seine Arbeit gemacht hat mit dem neuen Hochschulförderungs- und Koordinationsgesetz. Als Verbindung dieser beiden Organe braucht es dann noch einen Zusammenarbeitsvertrag, auch dieser wurde entsprechend ausgehandelt.

Mit diesem neuen Konstrukt, das wir hier für die ganze Hochschullandschaft der Schweiz schaffen, heben wir auch alle Hochschulen auf das selbe Niveau (Universitäten, Fachhochschulen und pädagogische Hochschulen). Ich erachte das als einen wesentlichen Gewinn, dass alle auf dem gleichen Niveau sind, und die selben Mitsprachemöglichkeiten haben. Jetzt ist es so, dass es verschiedenste Räte gibt. Es gibt einen Schweizer Universitätsrat, einen schweizerischen Fachhochschulrat, verschiedene Räte, aber koordiniert sind diese nicht. Es ist so, dass der Kanton St.Gallen durch meine Person auch in der Vergangenheit immer Einsitz hatte, aber neu ist jetzt, dass wir den Einsitz wieder haben in diesen neuen Konferenzen, die geschaffen werden. Es ist noch wesentlich zu erwähnen, dass diese neue Plenarversammlung alle Kantone der Schweiz umfasst, nicht nur die Kantone, die eine Hochschule in ihrem Kanton haben, sondern alle Kantone. Das ist eine wesentliche Entwicklung in unserem föderalen System, dass alle Kantone die Möglichkeiten haben, auch die Kantone Appenzell Innerrhoden und Appenzell Ausserrhoden werden künftig mitreden dürfen über die Hochschullandschaft der Schweiz.

Sie sehen, das ist ein Meilenstein und eine wichtige Entwicklung. Wie gesagt, es ist nur konsequent, wenn wir hier zustimmen. Was noch wichtig ist, dass man sich auch bewusst ist, die Autonomien der Hochschulen bleiben weitgehend gewährleistet. Also wenn einzelne Hochschulen jetzt noch Bedenken haben könnten, und sich fragen, ob sie das allenfalls noch in ihrer Handlungsfähigkeit einschränken könnte – das ist nicht der Fall, das ist gewährleistet.

Session des Kantonsrates vom 2. bis 4. Juni 2014
4.6.2014Wortmeldung

(im Namen der GLP/BDP-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten.

Unsere Fraktion steht dieser Vorlage sehr positiv gegenüber und sieht folgende Vorteile und Verbesserungen bei einem Beitritt in das Hochschulkonkordats. Da ich meine Vorrednerin und meine Vorredner nicht einfach wiederholen möchten, beschränke ich mich auf die wesentlichen Punkte:

  1. Die Vereinheitlichung: Durch eine gesamtheitliche Steuerung wird sichergestellt, dass die Koordination, die Qualitätssicherung und die Finanzierung nicht mehr unterschiedlich ausfallen, wie heute.

  2. Die Vereinfachung: Die Vorlage verspricht eine Vereinfachung der verantwortlichen Koordinationsgremien. Diese Schlankheitskur ist ebenfalls zu begrüssen.

  3. Die Autonomie: Ebenfalls positiv ist, dass die Wahrung der Autonomie doch noch bestehen bleibt. Es ist gut, dass die Autonomie bei den kantonalen Hochschulträger weiterhin gewährleistet bleibt. Die Führung und Finanzierung bleibt weiterhin in ihrer Verantwortung.

  4. Die Kostenneutralität: Wir begrüssen, dass die Vorlage kostenneutral ist.

Abschliessend bleibt positiv zu vermerken, dass der Kanton St.Gallen mit einem Beitritt eine starke Stellung im Hochschulrat haben wird, mit einem von zehn ständigen Sitzen und etwa sieben Prozent Stimmenanteil. Somit sollte der Einfluss der Hochschulregion Ostschweiz auch mit einem Beitritt erhalten oder sogar noch gestärkt werden. Sehr positiv empfand ich die Einbindung unserer Kommission in dieses Konkordat. Dies war sehr förderlich für die Akzeptanz. Es war ähnlich wie beim Stipendienkonkordat und beim Konkordat für höhere Fachschulen der Fall, dies war sehr positiv für die Einbindung der Parlamente. Dieser Einfluss geht nun leider verloren, auch das ist ein Wehrmutstropfen.

Session des Kantonsrates vom 2. bis 4. Juni 2014
4.6.2014Wortmeldung

(im Namen der SVP-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten.

Mit der im Mai 2006 von Volk und Ständen angenommenen neuen Bildungsverfassung tragen neu Bund und Kantone gemeinsam die Verantwortung für den Hochschulbereich. Die SVP-Fraktion sieht ein, dass dafür eine neue gesamtheitliche und gemeinsame hochschulpolitische Koordination für alle Hochschultypen und eine Vereinfachung der Koordinationsgremien sinnvoll ist. Und nur weil es die Koordinationsgremien-Vereinbarung ist, und nicht wie in HarmoS, wo Themen vereinbart und beglichen werden, sind wir der Meinung, dass das sinnvoll ist. Es wäre wünschenswert wenn alle zehn Universitätskanone beitreten würden, nicht nur mindestens acht wie vorgesehen. Der Kanton St.Gallen wollte die Stimmgewichtung nach Anzahl Studierenden welchen die Kantone im Rahmen des interkantonalen Lastenausgleichs Beträge leisten. Dies konnte nur teilweise berücksichtigt werden, trotzdem sind wir mit der heutigen Lösung einverstanden.

Die SVP-Fraktion hat Mühe mit einem erneuten Konkordat, das die Mitsprache des Volks und Parlaments im Trägerkanton St.Gallen nun auch im Hochschulbereich noch stärker aushebelt. Beschlüsse der Konkordatskantone würden eine automatische Rechtsübernahme zur Folge haben. Dies mag bei einer Mehrheit potentieller Beschlüsse kein Problem darstellen, wird allerdings bei umstritteneren Angelegenheiten zum Problem. In diesem Falle könnte sich der Kanton St.Gallen nur noch über einen Ausstieg aus dem Konkordat einer entsprechenden Bestimmung widersetzen.

Trotzdem befürworten wir die vorgesehene Neuregelung des schweizerischen Hochschulbereichs. Der Kanton erhält dadurch doppelten Mitwirkungs- und Gestaltungseinfluss in der schweizerischen Hochschulkonferenz- einerseits als Universitätskanton mit festem Sitz im Hochschulrat und andrerseits als Mitglied in der Plenarsitzung.

Finanzielle Auswirkungen eines Beitritts des Kantons St.Gallen sind positiv, da sie, sofern die Zahlen stimmen, da die Beiträge sinken würden.

Die Kommission für Aussenbeziehungen konnte sich mehrmals mit der Entstehung und Erarbeitung des Hochschulkonkordates befassen. Sie war mit den Grundzügen einverstanden. Das Konkordat ist eine Weiterentwicklung der bestehenden Vereinbarungen und die Vorteile überwiegen die Nachteile für den Kanton St.Gallen.

Session des Kantonsrates vom 2. bis 4. Juni 2014
4.6.2014Wortmeldung

(im Namen der CVP-EVP-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten.

Wir danken Ihnen für die Zustellung der Unterlagen. Das Konkordat wurde ja umgesetzt, weil das Schweizer-Volk 2006 einer neue Bildungsverfassung zustimmte, welche eine Vereinheitlichung der Hochschullandschaft wollte. Da wir in unserer Schweiz sehr viele verschiedenen Hochschulen und auch verschiedenen Systeme haben, dauerte es deshalb seine Zeit, bis eine mehrheitsfähige Vereinbarung auf dem Tisch lag.

Die Kommission für Aussenbeziehungen, insbesondere die Subkommission Bildung in der Kommission für Aussenbeziehungen, der ich bis jetzt vorstand, konnte sich in den letzten Jahren mehrmals mit dem Entstehen dieser Vorlage auseinandersetzten. Wir wurden in den Prozess mit einbezogen, was wir als sehr positiv empfinden. Das hat dazu geführt, dass wir heute den Eindruck haben, die Vorlage ist gut und bringt dem Kanton St.Gallen auch verschiedenste Verbesserungen, insbesondere sind zu erwähnen:

  • Es entstehen keine Mehrkosten für den Kanton;

  • Der Kanton St.Gallen erhält doppeltes Mitwirkungsrecht in der Schweizerischen Hochschulkonferenz - einerseits als Universitätskanton mit festem Einsitz im Hochschulrat und andererseits als Mitglied in der Plenarversammlung.

Die CVP-EVP-Fraktion bedauert, dass das Parlament keine Mitsprachemöglichkeit mehr hat. Die von der Kommission für Aussenbeziehungen in der Vernehmlassung geforderte interkantonale Aufsichtskommission, welche eine Mitsprache der Parlamente regelt, wurde nicht aufgenommen im Gesetz. Die neuen Organe habe keine lnformationspflicht gegenüber den Kantonen und Parlamenten, nur gegenüber dem Bundesparlament . Wir können also nichts mehr beeinflussen als kantonale Parlamentarierinnen und Parlamentarier. Das ist der einzige Punkt, den wir in dieser Vorlage bedauern.

Um zum Schluss zu kommen, wir sind der Meinung, dass diese Vorlage nebst der erwähnten Unzufriedenheit sehr wichtig und gut ist.

Session des Kantonsrates vom 2. bis 4. Juni 2014
4.6.2014Wortmeldung

(im Namen der SP-GRÜ-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten.

Wir werden mit den Ergänzungen, die ich noch erwähne, dem Konkordat beitreten. Der Kommissionspräsident hat bereits alle Vorteile aufgezählt. Ich beschränke mich auf die Herausforderung der pädagogischen Hochschulen, die gemäss dem Votum von Regierungsrat Kölliker gewährleisten müssen, dass sie mit den universitären Ausbildungen mithalten können. Zu hoffen ist, dass sie deshalb nicht einem Leistungsdruck erliegen, der sich bis auf die Schulstuben fortpflanzen könnte. Die Ausbildung an einer pädagogischen Hochschule ist auf Ganzheitlichkeit der Bildung ausgerichtet und soll so bleiben. Ich bitte Regierungsrat Kölliker dies mitzuberücksichtigen, wenn er dann mitsprechen wird, in dieser Vereinheitlichung, die pädagogischen Hochschulen miteinbezieht.

Session des Kantonsrates vom 2. bis 4. Juni 2014
4.6.2014Wortmeldung

Ratspräsident: Das Präsidium sieht eine Eintretensdiskussion vor.

Session des Kantonsrates vom 2. bis 4. Juni 2014
4.6.2014Wortmeldung

Kommissionspräsident: Auf die Vorlage ist einzutreten.

Die Kommission für Aussenbeziehungen behandelte die Vorlage 26.14.01 «Kantonsratsbeschluss über die Genehmigung des Regierungsbeschlusses über den Beitritt zur Interkantonalen Vereinbarung über den schweizerischen Hochschulbereich (Hochschulkonkordat)» an ihrer ordentlichen Sitzung vom Montag, 28. April 2014. Anwesend waren dannzumaliger Regierungspräsident Kölliker als Vorsteher des Bildungsdepartements, Esther Friedli, Generalsekretärin des Bildungsdepartements und Dr. Rolf Bereuter, Leiter des Amtes für Hochschulen. Das Protokoll führte Georg Wanner als Geschäftsführer ad Interim der Kommission für Aussenbeziehungen.

Die Kommission hatte sich in der Vergangenheit bereits mehrfach mit dem Hochschulkonkordat beschäftigt. Sie war vom Bildungsdepartement bereits frühzeitig über die Entstehung dieses Konkordats informiert worden. Silvia Kündig und Richard Ammann nahmen als Vertreter der Kommission für Aussenbeziehungen an einer Sitzung der lnterkantonalen Legislativkonferenz (ILK) in Bern teil, welche dieses Konkordat behandelte. Über die auch von unserer Kommission gutgeheissene Stellungnahme der ILK haben wir den Kantonsrat orientiert. Ein solch frühe Einbeziehung der Kommission für Aussenbeziehungen in die Entstehung von Konkordaten, wie hier vom Bildungsdepartement vorgelebt, ist aus parlamentarischer Sicht sehr wertvoll und nutzbringend und müsste eigentlich Standard sein.

Am 20. Mai 2006 stimmten Volk und Stände an der Urne mit grossem Mehr der neuen Bildungsverfassung zu. Aufgrund des neuen Art. 63 a der Bundesverfassung tragen der Bund und die Kantone die Verantwortung im Hochschulbereich gemeinsam. In der Zwischenzeit haben die eidgenössischen Räte das Hochschulförderungs- und Koordinationsgesetz erlassen. Die Schweizerische Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren hat daraufhin das vorliegende Hochschulkonkordat entworfen. Mit diesem Konkordat sind die Kantone in der Lage, gemeinsam mit dem Bund die Koordination im Hochschulbereich vornehmen zu können.

Die Kommission für Aussenbeziehungen befürwortet den von der Regierung vorgeschlagenen Konkordatsbeitritt. In der Detaildiskussion kam zum Ausdruck, dass mit dem Beitritt zum Konkordat die Stellung des Kantons St.Gallen in der Hochschullandschaft gestärkt wird. So erhält er im neuen Hochschulrat als Universitätskanton einen von vierzehn Sitzen und wird auch in der Plenarversammlung stark vertreten sein. Bei einem Nichtbeitritt würde der Kanton seinen doppelten Mitwirkungs- und Gestaltungseinfluss im schweizerischen Hochschulbereich – einerseits als festes Mitglied im Hochschulrat und andererseits als Mitglied in der Plenarversammlung – verzichten. Er würde damit nicht nur seinen eigenen Einfluss schwächen, sondern auch derjenigen der gesamten Hochschulregion Ostschweiz. Mit dem Beitritt zum Hochschulkonkordat entstehen für den Kanton keine Mehrkosten.

Die Kommission für Aussenbeziehungen beantragt dem Kantonsrat einstimmig, bei einer Abwesenheit, auf die Vorlage 26.14.01 «Kantonsratsbeschluss über die Genehmigung des Regierungsratsbeschlusses über den Beitritt zur Interkantonalen Vereinbarung über den schweizerischen Hochschulbereich (Hochschulkonkordat)» einzutreten und dem Hochschulkonkordat in 1. Lesung zuzustimmen.

Session des Kantonsrates vom 2. bis 4. Juni 2014
4.6.2014Wortmeldung

Ratspräsident: Die Vorlage ist in 1. Lesung durchberaten und geht zur Vorbereitung der 2. Lesung zurück an die vorberatende Kommission.

Session des Kantonsrates vom 2. bis 4. Juni 2014
4.6.2014Wortmeldung

(im Namen der FDP-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten.

Am 20. Mai 2006 hat das Schweizer Volk die Bildungsverfassung mit grossem Mehr angenommen. Dieses Gesetz beinhaltet drei Teilbereiche, welche jetzt umgesetzt werden. Es sind dies das HarmoS-Konkordat, der Lehrplan 21 und das Hochschulkonkordat.

Für die Umsetzung beim Bund müssen das bisherige Fachhochschulgesetz und das Universitätsförderungsgesetz durch das Hochschulförderungs- und Koordinationsgesetz (HFKG) ersetzt werden.

Auf Seiten der Kantone bedarf es einer Vereinbarung, mit der die Kantone gemeinsam mit dem Bund die Koordination des Hochschulbereichs übernehmen können. Die vorliegende Vereinbarung (Hochschulkonkordat) stellt dieses Gegenstück zum bundesseitigen HFKG.

Der Beitritt zum Konkordat ist wichtig, damit auch der Kantons St.Gallen seine Interessen im Hochschulbereich vertreten und stärken kann.

Die FDP-Fraktion begrüsst es, dass diese Vereinbarung von Anfang an durch die Kommission für Aussenbeziehung begleitet werden konnte und dass das Bildungsdepartement hier eine grosse Transparenz zeigte.

Die FDP-Fraktion empfiehlt dem Kantonsrat, auf das Geschäft einzutreten und den Regierungsbeschluss zu genehmigen.

Session des Kantonsrates vom 2. bis 4. Juni 2014