Geschäft: Geschäftsbericht 2013 der Regierung

Übersicht
KomiteeKantonsrat
Nummer32.14.01
TitelGeschäftsbericht 2013 der Regierung
ArtKR Verwaltungsgeschäft
ThemaGrundlagen und Organisation
FederführungStaatskanzlei
Eröffnung12.3.2014
Abschluss15.9.2014
Letze Änderung9.12.2021
vertraulichNein
öffentlichJa
dringendNein
Dokumente
PubliziertTypTitelDatei
AntragAntrag der Regierung vom 27. Mai 2014
BotschaftBericht der Staatswirtschaftlichen Kommission zur Staatsverwaltung vom 30. April 2014
AllgemeinBeratungsschema
AntragAntrag SVP-Fraktion zu Abschnitt 8 vom 2. Juni 2014
BotschaftGeschäftsbericht 2013 der Regierung vom 18. März 2014
AntragNachtrag zum Bericht 2014 der Staatswirtschaftlichen Kommission zur Staatsverwaltung (Anstalten)
BotschaftBericht des Universitätsrates über das Jahr 2013 vom 3. März 2014
BotschaftGeschäftsbericht über das Jahr 2013 der Pädagogischen Hochschule St.Gallen vom 26. März 2014
Beteiligungen
DatumAkteurTitelLetze Änderung
1.8.2019Gremium29.1.2024
Abstimmungen
DatumTitelResultatöffentlich
JaBedeutungNeinBedeutungAbsent / Enthaltung
15.9.2014Ziff. 2 des Antrags der Staatswirtschaftlichen Kommission95Zustimmung0Ablehnung25
2.6.2014Gesamtabstimmung89Zustimmung13Ablehnung18
2.6.2014Abschnitt 6 Ziffer 263Antrag der Staatswirtschaftlichen Kommission50Antrag der Regierung7
2.6.2014Antrag der SVP-Fraktion (Auftrag)52Zustimmung54Ablehnung14
Statements
DatumTypWortlautSession
15.9.2014Wortmeldung

Präsidentin der Staatswirtschaftlichen Kommission:

Die Staatswirtschaftliche Kommission unterbreitet Ihnen den Nachtrag zum Bericht der Staatswirtschaftlichen Kommission über die Geschäfts- und Jahresberichte der selbständigen öffentlich-rechtlichen Anstalten des Kantons St.Gallen über das Jahr 2013.

Zur Prüfung lagen die einzelnen Berichte der Sozialversicherungsanstalt des Kantons St.Gallen, des Hochschulrates der Pädagogischen Hochschule des Kantons St.Gallen, des Universitätsrates der Universität St.Gallen und der Gebäudeversicherungsanstalt des Kantons St.Gallen vor. Im Auftrag der Kommission wurden diese Berichte von einzelnen Mitgliedern vertieft geprüft und allfällige Fragen geklärt. Prüfungen vor Ort fanden keine statt. Die unterschiedliche Berichterstattung der einzelnen öffentlich rechtlichen Anstalten gab in der Kommission zu Diskussionen Anlass. Die Staatswirtschaftliche Kommission behält sich vor, Erwartungen an den Inhalt und Umfang eines Berichtes, der für die Berichterstattung im Kantonsrat und in der Öffentlichkeit dienen soll, zu formulieren. Eine Vorgabe der Inhalte, die zur Prüfung unverzichtbar sind, würde die Prüfungstätigkeit der Kommission und des Rates vereinfachen. Die Staatswirtschaftliche Kommission beantragt auf die Berichte der öffentlich-rechtlichen Anstalten und den Nachtrag zum Bericht 2014 der Staatswirtschaftlichen Kommission einzutreten und bittet den Rat:

  • Vom Geschäftsbericht 2013 der Sozialversicherungsanstalt St.Gallen;

  • vom Geschäftsbericht des Hochschulrates der Pädagogischen Hochschule;

  • vom Geschäftsbericht der Gebäudeversicherungsanstalt;

  • sowie vom Nachtrag zum Bericht 2014 der Staatswirtschaftlichen Kommission

Kenntnis zu nehmen und den Bericht des Universitätsrates der Universität St.Gallen vom 3. März 2014 über das Jahr 2013 zu genehmigen. Die Staatswirtschaftliche Kommission beantragt Eintreten.

Session des Kantonsrates vom 15. und 16. September 2014
15.9.2014Wortmeldung

Ich habe noch eine Frage zur GVA: In den letzten Tagen kam es ja zu verschiedenen Zeitungsberichten, als es darum ging, dass das Angebot einer Zusatzunfallversicherung für ehemalige Mitarbeitende des Kantons gestrichen wurde. Das gab dann Reaktionen in der Presse, im Radio und auch in der Öffentlichkeit. Unterdessen kann man feststellen, dass gemäss den Aussagen von Regierungsrat Gehrer ja nach Lösungen gesucht wird. Einer der möglichen Lösungswege geht über die Gebäudeversicherungsanstalt, darum wage ich es, die Frage hier bei der Beratung des Berichtes der GVA zu stellen: Ich möchte Regierungsrat Gehrer bitten, uns einen möglichen Lösungsweg zu beschreiben, der es ermöglichen würde, dass die ehemaligen Angestellten des Kantons ihre Zusatzunfallversicherung weiterhin abgesichert erhalten.

Session des Kantonsrates vom 15. und 16. September 2014
15.9.2014Wortmeldung

Ratspräsident stellt Kenntnisnahme fest vom:

  • Geschäftsbericht der Sozialversicherungsanstalt des Kantons St.Gallen über das Jahr 2013;

  • Geschäftsbericht der Pädagogischen Hochschule des Kantons St.Gallen vom 26. März 2014 über das Jahr 2013;

  • Geschäftsbericht der Gebäudeversicherungsanstalt des Kantons St.Gallen und des Amtes für Feuerschutz des Kantons St.Gallen über das Jahr 2013;

  • Nachtrag zum Bericht 2014 der Staatswirtschaftlichen Kommission zur Staatsverwaltung (Geschäfts- und Jahresberichte selbständiger öffentlich-rechtlicher Anstalten des Kantons St.Gallen über das Jahr 2013) vom 14. August 2014.

Session des Kantonsrates vom 15. und 16. September 2014
15.9.2014Wortmeldung

Regierungsrat: Ich beantworte diese Fragen 2 und 3. Die Frage ist für Sie so beantwortet.

Mit der Beantwortung dieser Interpellation steht es so: Die Regierung wird die Interpellation 51.14.06 «Entschädigungen in öffentlich-rechtlichen Anstalten» im Rahmen der Vorlage zur Public Corporate Governance (PCG) beantworten. Das wird dort eingefügt. In dieser PCG-Vorlage werden Sie diese Antwort erhalten.

Zur Zahl der IV-Beschwerden, die erheblich ansteigen, die Gründe dazu: Die Anzahl Beschwerden auf Verfügungen der IV-Stelle unterliegt grundsätzlich immer gewissen Schwankungen. Dies hat vielerlei Gründe, insbesondere ist aber bei Gesetzesänderungen und Anpassung der Rechtsprechung mit möglichen grösseren Schwankungen zu rechnen. Im Jahr 2008 verzeichnete die IV-Stelle einen Eingang von 528 Beschwerden. Die Anzahl ging seither kontinuierlich zurück. Seit 2012 ist eine erhebliche Steigerung festzustellen. Diese Steigerung ist hauptsächlich auf folgende Umstände zurückzuführen: Gemäss den Schlussbestimmungen der VI. IV-Revision, das erste Massnahmenpaket, in Kraft seit 1. Januar 2012, sind Renten, die bei unklaren syndromalen Beschwerdebildern ohne nachweisbare organische Grundlage gesprochen wurden innerhalb von drei Jahren nach Inkrafttreten der Gesetzesänderungen zu überprüfen. Dies führte zu etlichen Renteneinstellungen. Die vertieften medizinischen Abklärungen, die einem politischen Auftrag entsprechen, führen ebenfalls zu vermehrten Abweisungen von Leistungsgesuchen. Gleiches ist auch für Verfügungen, die entsprechend der verschärften höchstrichterlichen Rechtsprechung zu psychischen Krankheiten ergehen, festzustellen. Speziell für die IV-Stelle St.Gallen ist festzustellen, dass in den Jahren 2012 und 2013 ein nicht unerheblicher Pendenzenabbau erfolgte, was eine entsprechende Zunahme der Verfügungen zur Folge hatte. Die Krankenversicherungen sind legitimiert, gegen Verfügungen betreffend medizinischen Massnahmen Beschwerde zu führen. Etliche Versicherungen machen von diesem Recht häufiger Gebrauch. Abschliessend kann auch festgehalten werden, dass das heute geforderte Abklärungsverfahren der IV viel weiter geht und umfassender ist, als früher. Der neueste vom BSV veröffentlichte Jahresbericht zur IV zeigt beim Verhältnis der eingereichten Beschwerden zu den Ablehnungen erstmalige Anmeldungen, dass die IV-Stelle St.Gallen mit 26 Prozent genau im schweizerischen Durchschnitt liegt. Daher also aus unseres Sicht erklärbar und nicht besorgniserregend.

Session des Kantonsrates vom 15. und 16. September 2014
15.9.2014Wortmeldung

Ich hätte vorerst eine Frage zum Geschäftsbericht der Sozialversicherungsanstalt (SVA). Darf ich sie hier stellen? Es ist ja in der Alinia das erste Thema «Sozialversicherungsanstalt». Ich habe die Frage vorgängig dem zuständigen Regierungsrat Klöti zugestellt. Es sind drei Fragen. Die erste Frage geht an die Präsidentin der Staatswirtschaftlichen Kommission. Ich stelle fest, dass der Bericht der Sozialversicherungsanstalt immer reduzierter daher kommt. Aus den Zahlen kann man eigentlich keine verlässlichen Schlüsse mehr ziehen. Die Übersicht ist absolut reduziert, insbesondere auch in wichtigen Bereiche, wie beispielsweise bei den Verwaltungskosten. Meine Frage an die Staatswirtschaftliche Kommission wäre: Welche Kontrolltätigkeit führt die Kommission in diesen Bereichen noch auf. Immerhin untersteht auch die Sozialversicherungsanstalt dieser Kontrolltätigkeit, und es ist von Nöten, dass man hier die Zahlen genauer anschaut und auch die Geschäftstätigkeit.

Dann habe ich zwei Fragen zu Regierungsrat Klöti:

  1. Die SP-GRÜ-Fraktion hat schon lange die Interpellation 51.14.06 eingereicht. Darin geht es um die Verwaltungskosten und insbesondere die Entschädigungen der Mitglieder der Verwaltungskommission. Ich stelle fest, es ist noch keine Antwort vorhanden. Meine Frage ist, wann kommt diese Antwort? Sie wäre heute eigentlich aktuell gewesen, dann könnte man nämlich beim Bericht der Sozialversicherungsanstalt allenfalls auch nachhaken. Die konkrete Frage: Wann kommt die Antwort auf diese Interpellation?

  2. Die Zahl der IV-Beschwerden, auf S. 38 oder S. 39 steigt sehr stark an. Erklärungen gibt es unter S. 24 nur zum starken Anstieg der IPV-Einsprachen. Meine Frage: Wie ist dieser starke Anstieg begründet angesichts dieser doch erheblichen Steigerung von fast 25 Prozent.

Ich bedanke mich für die Beantwortung der Fragen.

Session des Kantonsrates vom 15. und 16. September 2014
15.9.2014Wortmeldung

Ich würde gerne zur Antwort zur Interpellation Stellung nehmen. Ich bin nicht einverstanden, dass man diese Antwort verpackt in der Vorlage. Ich bin der Meinung, dass hier konkrete Fragen gestellt wurden zu einem Bereich, der separat abgehandelt werden muss und nicht in einer Vorlage verpackt werden kann. Ich habe auch den Vorentwurf gelesen, und ich stelle fest, dass zu unseren Fragen, die wir gestellt haben, nicht separat Stellung genommen wird. Ich bitte die Regierung und den zuständigen Regierungsrat die konkreten Fragen auch konkret zu beantworten.

Session des Kantonsrates vom 15. und 16. September 2014
15.9.2014Wortmeldung

Ratspräsident: Das Präsidium sieht keine Eintretensdiskussion vor.

Session des Kantonsrates vom 15. und 16. September 2014
15.9.2014Wortmeldung

Ratspräsident: stellt Eintreten auf die Vorlage fest.

Session des Kantonsrates vom 15. und 16. September 2014
15.9.2014Wortmeldung

Kommissionspräsidentin: Ich gebe gerne Antwort. Der Bericht der Sozialversicherungsanstalt hat bei uns keine Veranlassung ausgelöst, eine vertiefte Prüfung vor Ort bei der SVA vorzunehmen. Dies kann wieder geschehen, in einem ordentlichen Prüfungszyklus, dass wir die SVA wieder einmal speziell prüfen werden. Es hängt aber auch mit meiner Berichterstattung zusammen, dass wir selber auch unzufrieden sind mit dem Umfang der Berichte und mit deren Aussagekraft. Dort werden wir uns vertieft damit befassen, was genau in diese Berichte gehört, damit der Kantonsrat wirklich seriös von diesen Berichten Kenntnis nehmen kann.

Sie werden also vermutlich in der nächsten Junisession die Wünsche hören.

Session des Kantonsrates vom 15. und 16. September 2014
2.6.2014Wortmeldung

zu Ziff. 4. Dem Antrag der Staatswirtschaftlichen Kommission ist zuzustimmen.

Gemäss Datenschutzgesetz ist eine Delegation der Staatwirtschaftlichen Kommission für die Überprüfung der Fachstelle für Datenschutz zuständig. Als Mitglied dieser Delegation bekam ich in den letzten zwei Jahren einen guten Eindruck über und von dieser Fachstelle. Allerdings war das Missverhältnis zwischen Aufgaben und Ressourcen eindrücklich und muss behoben werden. Eine Sicherstellung der Stellvertretung muss vorhanden sein. Die diesjährigen Überprüfung der Organisation und Zuständigkeit der Fachstelle nach dem Datenschutzgesetz brachte der Delegation der Staatswirtschaftlichen Kommission einige Zweifel, ob die vollständige Loslösung von der Verwaltung die einzig mögliche und ideale Situation ist, um unabhängig die Arbeit zu erledigen. Die Situation der Fachstelle soll analysiert und allenfalls das Gesetz angepasst werden.

Session des Kantonsrates vom 2. bis 4. Juni 2014
2.6.2014Wortmeldung

Auf die Anträge der Staatswirtschaftlichen Kommission ist einzutreten.

Eigentlich wollte ich zum Punkt «Anträge» sprechen, aber da jetzt bereits alle Fraktionen hier gesprochen haben, möchte ich nicht wie die alte Fasnacht hinterherkommen. Die Schwerpunktplanung ist ein gutes Instrument um die Gegenwart zu gestalten mit einem Blick in die Zukunft, mit einem Blick aufs Ganze, mit einem Blick für alle. Das eigentliche Fleisch am Knochen wird die Departementsstrategie sein, die in den letzten Monaten erarbeitet wurde. Um diesem Instrument noch mehr Gewicht zu geben, ist der Einbezug des Kantonsrates sinnvoll und ein eigentliches Muss. Ich möchte betonen, ich spreche als Mitglied der Staatswirtschaftlichen Kommission und nicht im Namen der Fraktion. Am besten gelingt dieses Zusammenwirken mit einer Verbindung mit den Finanzen, das heisst, mit den Ressourcen. Es muss gelingen, den Aufgaben- und Finanzplan mit dem Schwerpunktplan zu verbinden. Entgegen der Präsidentin der Subkommission habe ich keine Angst, dass die Regierung einen Wunschkatalog darlegt, aber ich bin der Ansicht, der Kantonsrat muss in die Aufgabe eingebunden sein. Eine solche Verbindung hat Konsequenzen in der Gestaltung und/oder im Zusammenwirken der ständigen Kommissionen. Auch dafür ist jetzt der richtige Zeitpunkt. Mit dem Postulat 43.12.08 «Überprüfung der Organisation der ständigen Kommissionen» wird die Aufteilung der Kommissionen sowieso beleuchtet. Der Entscheid der Verbindung der Aufgaben- und Finanzplanung mit dem Schwerpunkteplan kann so in dem Postulatsbericht berücksichtigt werden.

Session des Kantonsrates vom 2. bis 4. Juni 2014
2.6.2014Wortmeldung

Abschnitt 8, Ziff. 2.3 S. 16 ff. beantragt im Namen der SVP-Fraktion, der Regierung folgenden Auftrag zu erteilen: «Die Regierung wird nach Art. 95 des Geschäftsreglementes des Kantonsrates eingeladen, zu veranlassen, dass in den Geschäftsberichten der vier Spitalregionen ab dem Jahr 2015 die Qualitätsberichte gemäss Vorlage von H+ in einer einheitlichen, vergleichbaren und übersichtlichen Form zusammengefasst werden, unter besonderer Berücksichtigung der Vollständigkeit.»

Begründung: Die Qualitätsberichte sind in den einzelnen Geschäftsberichten der Spitalregionen sehr unterschiedlich und zum Teil wenig aussagekräftig aufgeführt. Ebenso fehlen klare Hinweise darauf, dass die vollständigen Berichte in Form des Formulares H+ auf der Homepage der Spitalregionen abrufbar sind. Im Übrigen ist es nicht im Sinne der Transparenz, wenn die Spitalregionen die Möglichkeit haben, bei gewissen Standards auf die Veröffentlichung der Prüfungsergebnisse zu verzichten.

Session des Kantonsrates vom 2. bis 4. Juni 2014
2.6.2014Wortmeldung

Kommissionspräsidentin: Den Anträgen der Staatwirtschaftlichen Kommission ist zuzustimmen.

Ich möchte nochmals auf die wichtigsten Punkte kommen, warum die Staatwirtschaftliche Kommission diese beiden Anträge unter Ziff. 2 Punkt 1 und 2 stellt.

Ich glaube, die Staatwirtschaftliche Kommission hat festgestellt, dass das Parlament, aber auch die Regierung lernfähig ist. Wir haben das jetzt ja in der Schwerpunktplanung gesehen, dass die nun wirklich das beinhaltet, was wir uns vorstellen. Also eine Entwicklung ist seit 2010 geschehen. Die Schwerpunktplanung ist ein wichtiges Planungsinstrument. Sie müssen wissen, dass nachher die Departementsstrategien aufgrund dieser Schwerpunktplanung erstellt wird, und daraus abgeleitet auch der AFP. Die Schwerpunktplanung hat also wirklich eine Relevanz. Die gute Schwerpunktplanung, die uns die Regierung präsentiert hat, die wurde überhaupt nicht aufgenommen, weder von uns noch von der Politik. Das kann es doch nicht sein. Eine Schwerpunktplanung, die so viele Ressourcen gebunden hat, die war professionell aufgegleist worden, hier müssen wir uns doch einbringen und zusammen mit der Regierung unsere Zukunft planen. Darum ist die Staatwirtschaftliche Kommission fest überzeugt, dass es damals ein Fehler war, sich aus dem Regierungsprogramm zu verabschieden, und dass wir uns politisch bereits bei der Schwerpunktplanung einbringen sollen. Darum stellen wir Ihnen den zweiten Antrag, dass die Regierung uns aufzeigen soll, wie ein Zusammenspiel funktionieren kann in dieser Schwerpunktplanung. Unser Antrag ist ja sehr offen formuliert. Auch die Ressourcen, es kann ja nicht sein, dass eine Schwerpunktplanung völlig abgehoben und vorbei an den Möglichkeiten des Kantons gemacht werden. Darum ist die Staatswirtschaftliche Kommission interessiert, dass bereits in der Schwerpunktplanung zu den Ressourcen Ausführungen gemacht werden. Hier sind wir auch bekräftigt worden von der Wissenschaft und auch im Vergleich mit anderen Kantonen.

Session des Kantonsrates vom 2. bis 4. Juni 2014
2.6.2014Wortmeldung

(im Namen der SVP-Fraktion): Auf die Anträge der Staatswirtschaftlichen Kommission ist einzutreten. Der Antrag der Regierung ist abzulehnen.

Die SVP-Fraktion unterstützt die Anträge der Staatswirtschaftlichen Kommission gemäss ihrem Bericht vom 30. April 2014. Wir erachten die Aufgabe der Überprüfung der Planung der Staatstätigkeit als wichtigen Teil des gesamten Prüfungsauftrags der Staatswirtschaftlichen Kommission. Die SVP-Fraktion begrüsst ganz besonders den Antrag für eine zukünftige Verknüpfung der Schwerpunktplanung mit den Staatsfinanzen und die damit verbundene Notwendigkeit, bewusst Prioritäten zu setzen. Wir sind auch klar der Ansicht, dass sich der Kantonsrat als strategisches Gremium an der politischen Schwerpunkts- und Zukunftsplanung des Kantons St.Gallen beteiligen soll, in einer geeignet Form, wie sie sich in anderen Kantonen bewährt. Dies kann durchaus unter Berücksichtigung der in der Kantonsverfassung vorgesehenen Aufgabenteilung zwischen Kantonsrat und Regierung umgesetzt werden. Die Staatswirtschaftliche Kommission hat den zweiten Antrag in ihrem Bericht offen formuliert und der Regierung weitgehend freie Hand gelassen, dem Kantonsrat geeignete Möglichkeiten darzulegen.

Session des Kantonsrates vom 2. bis 4. Juni 2014
2.6.2014Wortmeldung

Ich hätte mich wohl bei jedem Departement melden können, ich habe es dieses Mal getan, sozusagen unter dem Titel «St.Galler Interessen aktiv vertreten» ist mir das Titelbild dieses Berichtes besonders aufgefallen. Hier werden die St.Galler Interessen in Zürich vertreten. Ich habe mich dann gefragt, ob die Wahl genau für dieses Bild wohl deshalb gefallen ist, weil das historischen Wert erlangen könnte. Wie Sie alle wissen, ist es schwierig für die Zürcher Nachfolgekantone oder gar Nachbarländer zu finden, die sich auch in Zürich präsentieren wollen. Ich würde mir wünschen, dass der Kanton St.Gallen sich tatsächlich aktiv vertreten lässt in der Nachbarschaft. Aber ob das jetzt wirklich das passende Bild aus dem Kanton St.Gallen für den Bericht ist, da setze ich tatsächlich ein Fragezeichen. Im Wissen darum, dass es sich hier um eine Traditionsveranstaltung handelt, die männerdominiert ist. Das sieht man auch auf diesem Bild. Es bleibt aber immerhin die Hoffnung, dass vielleicht einer dieser Köpfe, die man hier von hinten sieht, auch einer Frau oder einer Jugendlichen gehört, die hier Musik gespielt hat.

Session des Kantonsrates vom 2. bis 4. Juni 2014
2.6.2014Wortmeldung

Regierungspräsidentin: Der Antrag Hartmann-Walenstadt ist abzulehnen.

Ich möchte darauf hinweisen, dass es öffentlich-rechtliche Anstalten sind und dementsprechend haben Sie auch die Freiheit, diese Geschäftsberichte zu gestalten. Es ist eine Visitenkarte der einzelnen Spitalunternehmungen und diesbezüglich eine Vorgabe zu machen wäre eigenartig. Dementsprechend müsste man sonst im Bildungsbereich bei den öffentlich-rechtlichen Anstalten dasselbe verlangen. Wir haben klare Kriterien, was in diesen Geschäftsberichten enthalten sein muss und die stehen der H+ mit nichts hinten an, sondern zeigen auf, in welcher Art und Weise diese Geschäfte auch geführt werden und das Geschäftsjahr wird darin dokumentiert. Sie haben gesehen, sie sind unterschiedlich, weil jede Region auch ihre Handschrift trägt. Das ist auch wichtig, um in den Regionen aufzuzeigen, dass ein regionales Unternehmen nicht ein Zentrumsspital ist und umgekehrt.

Session des Kantonsrates vom 2. bis 4. Juni 2014
2.6.2014Wortmeldung

(im Namen der FDP-Fraktion): Auf die Anträge der Staatswirtschaftlichen Kommission ist einzutreten, ausser Antrag 2.

Zum Prüfungspunkt der Planung der Staatstätigkeit schliesst sich die FDP-Fraktion den Ausführungen der Kommissionspräsidentin an, und möchte dazu Folgendes festhalten: Die heutige Schwerpunktplanung der Regierung muss zur Schwerpunktplanung des Kantons werden. Somit wird sie auch Teil einer politischen Planung und Steuerung der Staatstätigkeit. Auch der Kantonsrat soll sich in einer geeigneten Weise auf die Schwerpunktplanung der Regierung einlassen und Einfluss nehmen können. Die Schnittstelle der Staatsfinanzen und der Planung der Staatstätigkeit ist der sensibelste Punkt. Vergleichen wir das mit einem KMU oder einer Familie: Beide müssten die Planung der Anschaffungen bzw. der Investitionen sorgfältig planen und mit den zur Verfügung stehenden Mitteln abstimmen. So muss es auch im Kanton St.Gallen sein. Die Aufträge an die Regierung sollen eine Einladung an sie sein, damit die Rollenteilung Regierung und Kantonsrat diskutiert wird, und die Mitsprache, wie in andern Kantonsparlamenten, selbstverständlich ist. Möchten wir doch auch mit der Zeit gehen und in einem modernen Parlament praxisnah arbeiten. Laut einem Slogan auf einer St.Gallen kann es.-Karte heisst es doch: «Praktische Lösungen liegen uns näher», ich habe sie aufbewahrt. Genau das wollen wir, diese Aussagen sollten keine Phrasen sein, sondern müssen gelebt und umgesetzt werden, damit sie glaubwürdig sind. Ebenso zielt auch der Auftrag an das Präsidium in diese Richtung. Das Präsidium soll das bestehende Kommissionssystem überprüfen und Bericht erstatten. Die FDP-Fraktion nimmt im zustimmenden Sinn vom Bericht der Staatswirtschaftlichen Kommission Kenntnis. Auf Antrag 2 ist nicht einzutreten, dieser wird nicht von der ganzen FDP-Fraktion unterstützt.

Session des Kantonsrates vom 2. bis 4. Juni 2014
2.6.2014Wortmeldung

(im Namen der Mehrheit der SP-GRÜ-Fraktion): Dem Antrag der Regierung ist zuzustimmen. Die Mehrheit wird der Ziff. 2 nicht zustimmen.

Aus drei Gründen unterstützen wir das rote Blatt der Regierung klar und eindeutig:

  1. Mächler-Zuzwil hat es sehr gut dargelegt, wir kommen in eine Hüst-und-Hot-Politik. 2009 haben alle die Hände verworfen und gesagt, geht es eigentlich noch, wir lassen uns nicht festlegen, und habe das an die Regierung zurückgewiesen. Jetzt hat die Regierung die richtigen Konsequenzen gezogen und hat ein Schwerpunktprogramm geschrieben, das überall gelobt wird. Und jetzt kommt man und sagt: «Wir wollen wieder mehr mitreden und mehr verpflichten.» Ich sage Ihnen, wenn Sie dem zustimmen, werden Sie beim nächsten Regierungsprogramm wieder den gleichen Salat anrichten und sagen: «Wir lassen uns doch jetzt nicht verpflichten, in den nächsten Jahren dies und das zu machen.» Und Sie werden wieder eine Motion einreichen, dass man wieder zurückgehen soll zum Schwerpunktprogramm. Das ist doch keine Politik des Kantonsrates, das ist keine Stärkung des Kantonsrates.

  2. zu Abs. 2: Ich muss in diesem Falle einfach sagen: St.Gallen kann es. Praktische Lösungen anbieten, die praktische Lösung wird praktiziert mit dem Aufgaben- und Finanzplan, da erhalten Sie alles offen, Gesetzgebung, Vorhaben mit grosser finanzieller Tragweite, Sie haben das vor sich und können dann entscheiden.

  3. Ich muss Sie daran erinnern, alle reden von Kantonsratsstärken, und dann lesen Sie einmal diesen Antrag, da steht: «Die Regierung soll vorschlagen, wie der Kantonsrat adäquat einbezogen werden soll.» Wenn schon, dann senden Sie bitte diesen Auftrag ans Präsidium, das Präsidium soll die Interessen des Kantonsrates vertreten und mit der Regierung ausarbeiten, wie man das handeln kann. Aber so, das ist doch keine Stärkung. Da geben Sie sozusagen dem «Gegner» in der Diskussion um das Regierungsprogramm die Kompetenz, uns vorzuschlagen wie man uns einbeziehen soll. Das ist doch keine Stärkung des Kantons.

St.Gallen kann es mit den praktischen Lösungen.

Session des Kantonsrates vom 2. bis 4. Juni 2014
2.6.2014Wortmeldung

zur Planung der Staatstätigkeit, Ziff. 3, S. 20ff. Dem Antrag der Staatswirtschaftliche Kommission ist zuzustimmen. Der Antrag der Regierung ist abzulehnen.

Als zuständige Subkommissionspräsidentin weise ich Sie gerne auf einige wichtige Aspekte des Prüfungsschwerpunkts «Planung der Staatstätigkeit» hin, zumal die Regierung diesbezüglich einen Teil der Anträge der Gesamtkommission bestreitet.

Die Überprüfung der Planung der Staatstätigkeit ist im vergangenen Jahr ein ganz zentraler Prüfungsschwerpunkt der Staatswirtschaftlichen Kommission gewesen. Das Staatsverwaltungsgesetz verpflichtet die Regierung, jeweils bis Ende des ersten Jahres der Amtsdauer die Schwerpunktplanung zu beschliessen. Diese Schwerpunktplanung beinhaltet die strategischen Ziele der Staatstätigkeit während der nächsten vier Jahre. Ebenfalls Bestandteil der Schwerpunktplanung ist die von der Regierung verabschiedete Vision, die auf einen Zeithorizont von 20 Jahren zielt. Die aktuelle Schwerpunktplanung stammt aus dem Jahr 2013. Die Staatswirtschaftliche Kommission nahm dies zum Anlass, die Planung der Staatstätigkeit im Allgemeinen und die vorliegende Schwerpunktplanung 2013-2017 im Besonderen zu überprüfen. Als oberstes Planungsinstrument des Kantons ist die Schwerpunktplanung ein strategisches Führungsinstrument, das vorgibt, wie und wohin sich der Kanton während den nächsten Jahren entwickeln soll. Wichtig dabei ist, dass die Schwerpunktplanung auch Leitlinie für die einzelnen Departemente ist, das heisst, die Departemente haben ihre eigenen Schwerpunkte und Prioritäten an der Schwerpunktplanung der Gesamtregierung auszurichten. Die Schwerpunktplanung ist also als ganz normales Führungsinstrument konzipiert. Die aktuelle Schwerpunktplanung hat die Staatswirtschaftliche Kommission grundsätzlich überzeugt. Die Regierung fand diesmal die richtige Flughöhe und es handelt sich spürbar um Schwerpunkte, die die Regierung als Gesamtkollegium festgelegt hat und nicht einfach um ein zusammenhangloses Aufsummieren von Departementszielen. Mit anderen Worten, die gewünschte Konzernsicht ist enthalten und erkennbar. In ihrer Prüfung stellte die Staatswirtschaftliche Kommission jedoch zwei Punkte fest, die noch verbessert werden können, und sie lädt die Regierung ein, die bestehenden Instrumente zu optimieren:

  1. Die Schwerpunktplanung 2013-2017 ist ein reines Produkt der Regierung, und das schlägt sich auch im Fokus der Schwerpunktplanung nieder. Statt einer Schwerpunktplanung des Kantons, gibt es nur eine Schwerpunktplanung der Regierung. Im Unterschied zu den meisten Schweizer Kantonen fehlt dem Kanton St.Gallen damit eine eigentliche politische Planung. Da die 2009 erstmalig vorgelegte Schwerpunktplanung nicht zu überzeugen vermochte, hatte sich der Kantonsrat 2010 von der Kenntnisnahme des damaligen Regierungsprogramms verabschiedet. Die Staatswirtschaftliche Kommission hat sich deshalb intensiv mit der Frage des geeigneten Einbezugs des Kantonsrates auseinandergesetzt. Wir haben zu diesem Zweck mit Vertretern von Regierung und Verwaltung, als auch mit Experten aus der Wissenschaft sowie aus anderen Kantonen ausgetauscht. Die Staatswirtschaftliche Kommission kommt klar zum Schluss, dass der Kantonsrat in seiner Rolle als strategisches Gremium in neuer geeigneter Form Einfluss nehmen können soll, wohin sich der Kanton St.Gallen in Zukunft entwickeln soll. Die heutige Situation befriedigt nicht. Ausgerechnet beim obersten Planungsinstrument des Kantons, das Orientierungsrahmen für die Departementsstrategien und für die nachgelagerten Steuerungs- und Planungsinstrumente, wie der Aufgaben- und Finanzplan, ist, hat der Kantonsrat keinerlei Möglichkeit zur Mitsprache. Mit den Anträgen der Staatswirtschaftlichen Kommission soll in geeigneter Form das Parlament, aber auch die Regierung mit in die Pflicht genommen werden, so, dass die Schwerpunktplanung auch den Stellenwert enthält, der ihr zusteht und den sie braucht.

  2. Der zweite Punkt mit Verbesserungsbedarf betrifft die fehlende Verknüpfung der Schwerpunktplanung mit den Ressourcen bzw. Finanzen. Der aktuellen Schwerpunktplanung fehlt jeder explizite Bezug zu den Staatsfinanzen. Dies ist ein Punkt, der schon seit längerem diskutiert wird. Wir haben uns deshalb auch diesbezüglich mit Vertretern von Regierung und Verwaltung, als auch mit Experten aus der Wissenschaft und aus anderen Kantonen ausgetauscht. Die Staatswirtschaftliche Kommission kommt klar zum Schluss, dass die Schwerpunkte, und damit auch die heutigen und künftigen Staatsaufgaben, besser mit den Ressourcen und Finanzen verknüpft werden sollen. Diese Verknüpfung lässt sich ganz unterschiedlich und auch auf ganz verschiedener Flughöhe umsetzen. Wichtig ist der Staatswirtschaftlichen Kommission, dass es überhaupt eine Verknüpfung von Aufgaben und Ressourcen in der Planung gibt – selbstverständlich mit angepasster Flughöhe. Diese Verknüpfung von Aufgaben und Ressourcen würde zum einen den Wert und den Nutzen der Schwerpunktplanung stärken, und zum anderen tritt sie auch der Gefahr entgegen, dass sich die Schwerpunktplanung zu einer reinen Wunschliste der Regierung entwickelt, bei der der Bezug zum Machbaren fehlt. Die Schwerpunktplanung soll also auch dazu dienen, bewusst Prioritäten zu setzen, denn die Ressourcen des Kantons sind bekanntlich nicht unendlich. Der Auftrag der staatwirtschaftlichen Kommission steht somit in keiner Weise im Widerspruch zur Massnahme S6 des Entlastungsprogramms, wonach die Planungsinstrumente optimiert werden sollen. Im Gegenteil, die Staatswirtschaftliche Kommission fordert gerade, dass die bestehenden Planungsinstrumente besser aufeinander abgestimmt werden. Das dient nicht nur der Effizienz, sondern auch der Effektivität, bzw. die Planung und die Steuerung der Staatstätigkeit sollen nicht nur weiter optimiert, sondern künftig auch wirkungsvoller werden.

Fazit: Die Staatswirtschaftliche Kommission erachtet es als wichtig, dass sich der Kantonsrat sowie die Regierung noch einmal vertieft mit der Planung der Staatstätigkeit beschäftigen. Es ist bereits einiges verbessert worden, doch die zwei in den Anträgen der Staatswirtschaftlichen Kommission angesprochenen Punkte müssen nochmals angeschaut werden. Lehnen Sie daher das rote Blatt der Regierung ab, bessere Lösungen sind möglich, dass hat unsere Prüfungstätigkeit gezeigt.

Session des Kantonsrates vom 2. bis 4. Juni 2014
2.6.2014Wortmeldung

Ratspräsident: stellt Kenntnisnahme vom Bericht fest.

Session des Kantonsrates vom 2. bis 4. Juni 2014
2.6.2014Wortmeldung

Dem Antrag der Regierung ist zuzustimmen.

Selbstzensur hilft uns hier nicht weiter. Und Selbstzensur übt die Regierung dann aus, wenn sie gemäss dieser Ziff. 2 Punkt 1 die Schwerpunktplanung schon in einen finanzpolitischen Rahmen stellen soll. Die Schwerpunktplanung soll die langfristige Vision unserer Regierung aufzeigen. Wir haben anschliessend mehr als genug Möglichkeiten, die Regierung wieder in den finanzpolitischen Rahmen zu stellen, wenn das nötig ist.

In diesem Sinne lassen wir doch die Regierung die Langfristvisionen für unseren Kanton, für die Ostschweiz, aufzeigen, wir kommen dann schon wieder zum Zug, wie das die Vorredner gesagt haben.

Session des Kantonsrates vom 2. bis 4. Juni 2014
2.6.2014Wortmeldung

Regierungspräsidentin: Dem Antrag der Regierung ist zuzustimmen.

Wir haben viele Argumente gehört. Ich danke Ihnen für die positive Beurteilung der Schwerpunktplanung insgesamt. Jetzt geht es aber darum, wie verknüpft man das, oder wie gehen wir diesen Weg weiter. Es ist richtig, es ist und war ein neues Instrument, was immer bedeutet Lehrgeld zu bezahlen. Ich glaube, die Regierung hat darauf geantwortet mit einem neuen Programm, dieser Schwerpunktplanung. Schwerpunktplanung heisst aber nicht, sich im Detail des finanzpolitischen, bereits schon wieder beschränken zu müssen, sondern den Blick in die nächsten fünf bzw. zehn Jahre werfen zu dürfen, und nicht schon mit der Schere im Kopf diese Planung an die Hand nehmen zu müssen. Deswegen bittet Sie die Regierung, dem roten Blatt auch zuzustimmen, weil das Möglichkeiten aufzeigt, wie wir einen entwicklungswürdigen Kanton auch mit Innovationsgeist weiterführen dürfen. Es geht vielmehr darum, nicht nur im Rahmen der finanziellen Detailplanung zu verharren oder zu argumentieren, sondern sich mit einem offenen Ausblick in die Zukunft, zu Gunsten eines sich in diesem Wettbewerb in der Schweiz gut positionierten Kantons, dadurch positionieren zu dürfen. Eigentlich ganz im Sinne der Aussage von Antoine de Saint-Exupéry, der einmal sagte, man kann nicht in die Zukunft schauen, aber man kann den Grund für etwas zukünftiges legen, denn Zukunft kann man bauen. Sie haben darauf hingewiesen, dass Sie bereits verschiedene Instrumente zur Hand haben, in denen Sie wirken können, dem Voranschlag, AFP, das Investitionsprogramm, das möchte ich nochmals betonen. Da sind Sie zum richtigen Zeitpunkt mit der richtigen Argumentation auf der richtigen politischen Ebene eingebunden.

Wir haben gehört, es gibt verschiedene Blickwinkel. Es gibt verschiedene Flughöhen. Das ist so, und wir haben auch gehört, in den Fraktionen sind die Flughöfen offensichtlich auch relativ höher oder tiefer gesetzt. Wir haben auch noch die Möglichkeit, beim Bericht und der Botschaft der Planungs- und der Steuerungsinstrumente, welche ja die Regierung ebenfalls erarbeitet, und Ihnen bis Ende Jahr zustellen wird, uns dort über diese Details nochmals auseinanderzusetzen und dort auch nochmals zu diskutieren und jetzt diesen nicht vorgreifen zu müssen oder vorzugreifen.

Wenn ich höre, dass das doch nicht abgekoppelt diskutiert oder entschieden werden kann, eine Zukunftsplanung fordert einen offenen Blick. Aber wenn es dann in die Detailplanung kommt, dann muss das selbstverständlich mit den finanziellen Möglichkeiten und Mitteln verknüpft werden, anders ist es ja gar nicht möglich, und dann werden wiederum Prioritäten gesetzt werden müssen. Der Spielraum für Sie als Kantonsrätinnen und Kantonsräte bleibt sicher grösser und offener, wenn Sie diese Schwerpunktplanung bei der Regierung belassen, denn wie es Mächler-Zuzwil aufgezeigt hat, ist es so, dass man sich dann ja eigentlich auf zehn Jahre hinaus committen müsste, und wir wissen sehr gut und schnell, wie sich auch die finanzpolitische Lage und Sachlage in einem Kanton verändern kann, und dann haben Sie wiederum den Spielraum einzugreifen, ohne dass Sie sich diesem Schwerpunktprogramm verpflichtet fühlen müssen.

Session des Kantonsrates vom 2. bis 4. Juni 2014
2.6.2014Wortmeldung

Abschnitt 6 Ziff. 2 des Berichts der Staatswirtschaftlichen Kommission. (im Namen einer Mehrheit der SVP-Fraktion): Eine Mehrheit wird der Ziff. 2 nicht zustimmen.

Ich bin ziemlich erstaunt, dass unisono bis jetzt alle davon gesprochen haben, dass wir unbedingt diese Schwerpunktplanung wieder hier thematisieren sollen. Ich entnehme daraus, dass das Gedächtnis vieler Kolleginnen und Kollege nach lässt über die Zeit. Wir hatten hier eine Diskussion über das Regierungsprogramm, und diese Diskussion war unsäglich und sie hat nichts gebracht. Sie hat weder der Regierung etwas gebracht, sie hat aber auch den einzelnen Fraktionen nichts gebracht. Es bestand am Anfang wirklich die Absicht, ich zitiere Suter-Rapperswil-Jona, die heute noch das Gefühl hat, das sei dann möglich, alle können sich dann hinter diesen Zielen verpflichtet sehen, und wir können dann quasi sagen, das sei jetzt das Staatsprogramm, nicht nur Regierungsprogramm, hinter dem wir alle stehen. Das wird nicht passieren, weil die Interessen der einzelnen Fraktionen sind zu unterschiedlich. Wir werden da nie einen Konsens finden, und deshalb sind wir zu der Überzeugung gekommen, dass es sehr wohl richtig ist, dass die Regierung bei Beginn einer Legislatur für sich ein solches Programm entwirft. Das ist die Konzernleitung, die muss da tun, da stimme ich Ihnen zu Suter-Rapperswil-Jona, und sie soll das auch machen. Sie hat dies nun umbenannt von Regierungsprogramm zu Schwerpunktplanung, aber inhaltlich ist die die Stossrichtung dasselbe. Ich bin froh, dass wir darüber keine Diskussion führen mussten, denn die Diskussion wäre ähnlich herausgekommen, sie hätte nichts gebracht, weil wir zu unterschiedliche Interessen haben. Das ist ja auch logisch, wir haben unterschiedliche Interessen hier, und die sollen wir auch vertreten. Wenn jetzt die Staatswirtschaftliche Kommission dies wieder rückgängig machen will, dann bin ich mir wirklich nicht so sicher, was sie genau beabsichtigt. Gewisse haben gesagt, dieses Programm sei sehr wichtig und es verdiene die Beachtung. Ja gut, Beachtung schenken, das kann man auf verschiedene Art und Weise machen. Dann habe ich das Votum von Suter-Rapperswil-Jona gehört, die sogar das Parlament darauf verpflichten. Also Beachtung finden und verpflichten sind für mich ein grosser Schritt. Da bin ich mir wirklich nicht ganz sicher, was die Mitglieder der Staatswirtschaftlichen Kommission damit wollen. Ich bin der Meinung, wir müssen es so belassen, wie es jetzt ist. Es ist nämlich am richtigen Ort heute. Die Regierung beschliesst ihr Programm für die Legislatur, oder sie geht sogar noch am Horizont weiter, es sind jetzt sogar bereits zehn Jahre – das soll sie machen, aber bitte verpflichten Sie mich zum Schluss als Parlamentarier darauf, weil diese Diskussion haben wir dann auch schon mannigfach gehört von der Regierung. Die sagen dann, ja, wir haben Ihnen das ja zur Kenntnis gebracht, Sie haben es ja gehört und es akzeptiert. Das will ich gar nicht, denn ich bin nicht Regierung, sondern Kantonsrat, und ich will auch eine gewisse Freiheit haben und mich nicht in alles eingebunden fühlen, was die Regierung für sich als Konzernleitung tut.

Was ebenfalls vorgebracht wurde, man müsse eine Brücke bauen zwischen den Zielen dieses Regierungsprogrammes oder den Schwerpunktzielen mit dem Aufgaben- und Finanzplan (AFP) oder dem Budget, das verstehe ich gar nicht mehr. Alles was etwas kostet, finden Sie im Budget. Wir haben hier im Kanton St.Gallen nicht ein Budget, und dann gibt es noch ausserbudgetäre Möglichkeiten, wo man dann irgendwo noch etwas in der Dunkelkammer machen kann. Das gibt es gar nicht. Wenn die Regierung ein gewisses Projekt in die Tat umsetzen will, haben Sie das spätestens im Budget. Wenn Sie es so machen will, dass sie ein Gesetz verändern will, dann haben Sie das sogar im AFP, denn dort werden die finanziellen Konsequenzen dieser Gesetzesänderung. Ich kann Ihnen versichern, die meisten Gesetze, bei denen man etwas verändern will, die kosten etwas, und somit haben Sie die meisten Relevanten im AFP. Im AFP ist das enthalten, immer mit einem Blick auf drei Jahre. Wenn die Regierung dann irgendwann ihre Schwerpunktplanung macht, und dann auch in die Umsetzung gehen will, dann macht Sie das, und Sie finden das im AFP oder im Budget. Ich verstehe nicht, wo Sie hier noch eine zusätzliche Brücke wollen, denn das wird aufgenommen, und aus diesem Grund wird eine Mehrheit der FDP-Fraktion dieser Ziff. 2 nicht zustimmen, aber ich habe entnommen und kann auch etwas rechnen, dass Sie anscheinend dies anders sehen. Sie wollen das wieder. Ich wünsche Ihnen viel Spass bei dieser unsäglichen Diskussion, die es dann gibt über das nächste Schwerpunktprogramm. Ob wir dann wirklich einig werden, und zum Schluss sogar so weit gehen, wie Suter-Rapperswil-Jona, dass wir uns zum Schluss alle verpflichten, darauf bin ich wirklich gespannt. Aber vielleicht werde auch ich noch gescheiter, das ist möglich, so hat es zumindest Ilg-St.Gallen gesagt, man könne ja gescheiter werden. Ich zweifle, ob wir wirklich gescheiter werden, wenn wir zustimmen.

Session des Kantonsrates vom 2. bis 4. Juni 2014
2.6.2014Wortmeldung

Das Präsidium wurde bereits vorweg darüber informiert. Das Präsidium wird diese Auslegeordnung, wie es von der Präsidentin der Staatswirtschaftlichen Kommission dargelegt wurde, selbstverständlich ausführen.

Session des Kantonsrates vom 2. bis 4. Juni 2014
2.6.2014Wortmeldung

Kommissionspräsidentin: Dem Antrag der Staatswirtschaftlichen Kommission ist zuzustimmen.

Die Fachstelle für Datenschutz ist jetzt seit gut fünf Jahren in Betrieb. Man konnte die ersten Erfahrungen machen, man konnte auch die Schwachstellen aufdecken. Damals musste das Gesetz unter grossem Zeitdruck gemacht werden, weil die Bilateralen II zur Unterzeichnung kamen und der damalige Gesetzgeber konnte damals nicht in damit in allen Teilen und vertieft befassen. Jetzt haben wir die Erfahrungen, und sehen einige Mängel in der Situierung dieser Stelle, auch in der Stellendotation und in der Ansiedlung in der Staatsverwaltung. Ich glaube, hier gibt es wirklich Verbesserungspotential. Wir glauben den Zeitpunkt als richtig, dass jetzt eine Analyse gemacht wird, und allenfalls die nötigen Anpassungen im Gesetz vorgenommen werden.

Session des Kantonsrates vom 2. bis 4. Juni 2014
2.6.2014Wortmeldung

zu Ziff. 3. Kommissionspräsidentin: Dem Antrag der Staatswirtschaftlichen Kommission ist zuzustimmen.

Der Staatswirtschaftlichen Kommission ist es wichtig, dass das Präsidium bei der Auslegeordnung über die ständigen Kommissionen auch nochmals genau analysiert, wie das Zusammenspiel der ständigen Kommissionen bei der Beratung der Planungsinstrumente zusammenwirkt. Das möchten wir hier noch bestärken. Ich nehme aber an, das Präsidium wird sowieso eine breite Auslegung machen.

Session des Kantonsrates vom 2. bis 4. Juni 2014
2.6.2014Wortmeldung

Ratspräsident: stellt Eintreten auf die Vorlage fest.

Session des Kantonsrates vom 2. bis 4. Juni 2014
2.6.2014Wortmeldung

Präsidentin der Staatswirtschaftlichen Kommission: beantragt Eintreten auf den Bericht und Zustimmung zu den Anträgen der Staatswirtschaftlichen Kommission.

Vor rund einem Jahr durfte ich Ihnen an dieser Stelle berichten, dass die Staatwirtschaftliche Kommission ihre Prüfungstätigkeit nach neuem Konzept ausrichten wird. Dies ist nun im vergangenen Jahr erfolgt. Es wurden Prüfungsschwerpunkte festgelegt und anhand derer Subkommissionen gebildet. Es gab also nicht mehr je eine Subkommission pro Departement, sondern nach Prüfungsschwerpunkt. Die Planung der Prüfungstätigkeit wurde in einer Planungskommission, in welcher alle Parteien Einsitz haben, entworfen und von der Kommission verabschiedet. Der ganze Prüfungsablauf wurde durch eine Begleit- und Steuerungskommission, in welcher die einzelnen Subkommissionspräsidentinnen und -präsidenten Einsitz nahmen, begleitet. Nebst den vier Subkommissionen prüfte die Delegation Aufsicht Datenschutz, die kantonale Fachstelle für Datenschutz. In einem ausführlichen Bericht haben wir über die Prüfungstätigkeit Rechenschaft abgegeben. Die Ergebnisse der Prüfungstätigkeit führten zu konkreten Aufträgen an die Regierung und an das Präsidium.

Aus dem Bericht möchte ich zu einigen Themen Ausführungen machen:

Zusammenwirken in der Staatsverwaltung an den Beispielen Bestell- und Mietwesen

Anlass für diesen Prüfungsschwerpunkt gab eine Pendenz aus der letztjährigen Prüfungstätigkeit im Baudepartement. Damals wählten wir den Schwerpunkt «Regionale Sportanlage Sargans (RSA)». Daraus abgeleitet wollten wir wissen, wie das Zusammenspiel bei Bauvorhaben bzw. bei Bauten und Renovationen zwischen dem Besteller- bzw. Nutzerdepartement zum Baudepartement und damit das Zusammenwirken in der Staatsverwaltung abläuft, konkret zum Thema Bauten und Renovationen sowie Mietwesen. Der B+R-Prozess steht im Spannungsfeld zwischen den Bedürfnissen der Nutzerinnen und Nutzer einerseits sowie dem begrenzten Kreditrahmen, und der daraus unumgänglichen Priorisierung der Vorhaben. Die Abläufe sind standardisiert, und die Prozesse bis zur Aufnahme der Projekte ins Budget klar vorgegeben. Das Baudepartement nimmt die Priorisierung der Eingaben von Projekten vor. Eine wichtige Rolle kommt der Generalsekretärenkonferenz im B+R-Prozess zu, die die unterschiedlichen Auffassungen zwischen dem Bestellerdepartement und dem Baudepartement jeweils bereinigt. Aufgrund der Ausführungen sowohl der Vertreter des Baudepartements, als auch der Vertreterinnen und Vertreter der Bestellerinnen und Besteller gewann die zuständige Subkommission einen guten Gesamteindruck über den ganzen B+R-Prozess und zieht ein grundsätzlich positives Fazit. Beim Mietwesen besteht infolge der begrenzten budgetierten Mittel in der Investitionsrechnung die Gefahr, dass die nötigen Infrastrukturbauten auf dem Mietweg beschafft werden und das Mietwesen als eine Art Ventil genutzt wird. Beim Miet- und Pachtwesen vermisst die Kommission verbindliche Richtlinien für die Beschaffung von Mietobjekten, es bräuchte einheitliche Mietverträge sowie Flächen- und Baustandards, das heisst objektive Steuerungselemente. Hier sieht die Kommission in Zukunft Handlungsbedarf.

Planung der Staatstätigkeit

In diesem Prüfungszyklus legte die Staatswirtschaftliche Kommission als Prüfungsschwerpunkt die Planung der Staatstätigkeit fest. Verfassungs- und Staatsverwaltungsgesetz bilden im Kanton St.Gallen die Rechtsgrundlagen für die Planung und Steuerung der Staatstätigkeit. Die Regierung bezeichnet im Rahmen der Gesetzgebung Ziele und Mittel staatlichen Handelns. Sie plant, steuert und koordiniert die Staatstätigkeit, sie überwacht und überprüft die Erfüllung der Staatsaufgaben, eine Voraussetzung für die Planung und Steuerung der Staatstätigkeit. Dazu stehen ihr folgende Planungs- und Steuerungsinstrumente zur Verfügung: Die Schwerpunktplanung, der Aufgaben- und Finanzplan (AFP), die Investitionsplanung, der Voranschlag und zum Schluss das Controlling, der Controllingbericht im Geschäftsbericht. Die zuständige Subkommission konzentrierte sich in erster Linie auf die Schwerpunktplanung der Regierung und liess sich im Vorfeld vom Staatssekretär und vom Leiter des Dienstes für politische Planung und Controlling in das Thema einführen. Eine wissenschaftliche Vertiefung erfolgte durch Prof. Dr. Kuno Schedler der Universität St.Gallen. Diese wurde ergänzt durch einen interkantonalen Vergleich, ausgeführt von Dr. Michael Umbricht, Leiter der Sektion Strategie und Controlling, des Kantons Aargau. Die Sicht der Regierung holte die Kommission bei Regierungsrat Gehrer, Vorsteher des Finanzdepartementes, ein. Die Schwerpunktplanung 2013-2017 ist ein Gesamtwerk der Regierung worin die Konzernsicht enthalten und erkennbar ist. Sie darf als ausgewogenes und austariertes Gesamtwerk der Regierung bezeichnet werden. Es gelang der Regierung sich auf drei Schwerpunkte und zehn strategische Ziele zu konzentrieren. Die Schwerpunktplanung 2013-2017 der Regierung fand einen, im Vergleich zum damaligen Regierungsprogramm, viel besseren Abstraktionsgrad und eine viel adäquatere Flughöhe. Dass sich der Kantonsrat beim damaligen Regierungsprogramm von der Kenntnisnahme verabschiedet hat und bei der Schwerpunktplanung kein Part spielt, zeigt sich heute als nachteilig. Weder von der Politik noch von den Medien wurde der Inhalt der Schwerpunktplanung aufgenommen und bewertet. Dies ist unbefriedigend, war doch die Erarbeitung dieses Werkes sehr zeitaufwendig und ressourcenbindend. Damit die heutige Schwerpunktplanung der Regierung zur Schwerpunktplanung des Kantons und somit zum Teil einer politischen Planung und Steuerung der Staatstätigkeit wird, ist die Kommission überzeugt, dass der Kantonsrat sich in geeigneter und adäquater Art und Weise auf diese Schwerpunktplanung der Regierung einlassen und darauf auch Einfluss nehmen soll. Mit den unter Punkt 6 erteilten Aufträgen will die Staatswirtschaftliche Kommission die Regierung einladen dazu eine Vorlage zu unterbreiten und damit die nötige Auseinandersetzung mit der Rollenteilung zwischen Regierung und Parlament zu lancieren. Ebenfalls soll das Präsidium bei der Überprüfung des Kommissionssystems in Erfüllung des gutgeheissenen Postulates 43.12.08 «Überprüfung der Organisation der ständigen Kommissionen» das Zusammenwirken der verschiedenen bestehenden ständigen Kommissionen im Hinblick auf die Prüfung bzw. Vorberatung der Planungsinstrumente besonders beleuchten und Bericht erstatten. Die Staatwirtschaftliche Kommission misst der Schwerpunktplanung als erstes und oberstes Planungsinstrument eine wichtige Bedeutung zu, und Sie empfiehlt deshalb, an der Schwerpunktplanung als Planungsinstrument festzuhalten. Sie empfiehlt jedoch, diese Schwerpunktplanung in eine Verbindung zum finanzpolitischen Umfeld und zum Ressourcenbedarf für die Umsetzung zu bringen, sowie die dafür notwendigen Anpassungen bei den nachfolgenden Planungsinstrumenten, wie beim Aufgaben- und Finanzplan vorzunehmen. Sie stellt deshalb ebenfalls einen entsprechenden Auftrag unter Punkt 6.

Amtsführung der Fachstelle für Datenschutz

Die Delegation Aufsicht Datenschutz prüft einerseits den jährlichen Tätigkeitsbericht der Fachstelle für Datenschutz an den Kantonsrat und berichtet jeweils in der Septembersession, und andererseits die Amtsführung der Fachstelle im Allgemeinen mit der dazugehörenden Berichterstattung im Bericht der Staatswirtschaftlichen Kommission. Bei der Amtsführung hat sich die Staatswirtschaftliche Kommission im letzten Jahr im Speziellen auf die Einrichtung der Fachstelle nach dem Datenschutzgesetz, die heutige Situierung der Fachstelle sowie Erfahrung, Feststellung, Mängel und Handlungsbedarf konzentriert.

Mängel werden festgestellt bei der Situierung der Fachstelle. Bei der heutigen Einbindung der Fachstelle in die Staatsverwaltung sowie bei der Stellendotation, welche für die heutigen Aufgaben und für die Sicherstellung einer Stellvertretung nicht genügen. Die Kommission erachtet den Zeitpunkt nach fünfjähriger Tätigkeit der Fachstelle als richtig, eine vertiefte Analyse vorzunehmen und allfällige Anpassungen zu machen und allenfalls eine Revision des Datenschutzgesetzes in Betracht zu ziehen. Die Kommission erteilt der Regierung daher einen entsprechenden Auftrag.

Zum Schluss meiner Berichterstattung möchte ich noch die Gelegenheit benützen, Dankesworte auszusprechen. Anlässlich der Exkursion hat die Staatswirtschaftlichen Kommission die Gelegenheit benützt, sich beim langjährigen Geschäftsführer Georg Wanner für seine langjährige, hervorragende Geschäftsführung der Staatswirtschaftlichen Kommission zu bedanken. Georg Wanner hat mit grossem Engagement, mit grossem Sachverstand und mit seiner bekannten Präzision die Geschäfte der Kommission geführt. Dafür möchte ich Ihm an dieser Stelle nochmals einen herzlichen Dank aussprechen.

Dankesworte gehören aber auch meinen Kolleginnen und Kollegen in der Staatswirtschaftlichen Kommission für die gute Zusammenarbeit und nicht zuletzt dem bereits verabschiedeten Mitarbeiter des Parlamentarischen Kommissionsdienstes Michael Strebel.

Session des Kantonsrates vom 2. bis 4. Juni 2014
2.6.2014Wortmeldung

(im Namen der GLP/BDP-Fraktion): Auf die Anträge der Staatswirtschaftlichen Kommission ist einzutreten. Der Antrag der Regierung ist abzulehnen.

Inhaltlich möchte ich nicht mehr gross zu den Anträgen Stellung nehmen. Die Subkommissionspräsidentin Suter-Rapperswil-Jona hat meines Erachtens alles ausgeführt, ansonsten findet man die Begründung auch im Bericht, insbesondere auf den S. 26 und S. 27 im Fazit der Staatswirtschaftlichen Kommission.

Alle Anträge haben eine Stärkung dieses Parlaments zum Ziel, und dies sollte uns allen ein Anliegen sein. Wie bereits vorhin gesagt wurde, sind die Aufträge offen formuliert, so dass der nötige Spielraum für geeignete Lösungen bestehen bleibt. Uns ist sehr bewusst, dass sich der Kantonsrat selbst aus der Verantwortung genommen hat, als er sich aus der Beratung des damaligen Regierungsprogramms verabschiedet hat, aber das war vor der Zeit unserer Fraktion und es ist nie verboten gescheitert zu werden.

Session des Kantonsrates vom 2. bis 4. Juni 2014