Geschäft: Rechnung 2013

Übersicht
KomiteeKantonsrat
Nummer33.14.01
TitelRechnung 2013
ArtKR Verwaltungsgeschäft
ThemaFinanzen, Regalien, Unternehmungen, Feuerschutz
FederführungFinanzdepartement
Eröffnung13.3.2014
Abschluss3.6.2014
Letze Änderung9.12.2021
vertraulichNein
öffentlichJa
dringendNein
Dokumente
PubliziertTypTitelDatei
BotschaftBericht der Regierung vom 18. März 2014 (4 Investitionsrechnung)
BotschaftBericht der Regierung vom 18. März 2014 (1 Bericht)
BotschaftBericht der Regierung vom 18. März 2014 (2 und 3 Laufende Rechnung
AntragBericht der Finanzkommission über die Rechnung 2013 vom 15. Mai 2014
BotschaftBericht der Regierung vom 18. März 2014 (6 Sonderrechnungen)
BotschaftBericht der Regierung vom 18. März 2014 (00 Titelblatt)
BotschaftBericht der Regierung vom 18. März 2014 (01 Inhaltsverzeichnis)
BotschaftInvestitionsprogramm 2015-2024; Bericht der Regierung vom 15. April 2014
BotschaftBericht der Regierung vom 18. März 2014 (7 Übersichten)
BotschaftBericht der Regierung vom 18. März 2014 (5 Bestandesrechnung)
Beteiligungen
DatumAkteurTitelLetze Änderung
1.8.2019Gremium19.1.2023
Abstimmungen
DatumTitelResultatöffentlich
JaBedeutungNeinBedeutungAbsent / Enthaltung
4.6.2014Zeitpunkt der Schlussabstimmungen49Antrag des Kantonsratspräsidenten56Antrag Günzel-St.Gallen15
3.6.2014Gesamtabstimmung110Zustimmung2Ablehnung8
3.6.2014Abschnitt 6 Ziffer 229Antrag Steiner-Kaltbrunn76Antrag der Finanzkommission15
3.6.2014Rückkommensantrag Steiner-Kaltbrunn87Zustimmung12Ablehnung21
Statements
DatumTypWortlautSession
3.6.2014Wortmeldung

Regierungsrat: Auch diese Frage beantworte ich gerne. Es ist eine Feststellung, die wir auch in den letzten Jahren schon gemacht haben, dass diese Stipendien Auszahlungen bzw. Ausbildungsbeihilfen laufend abnehmen. Wir haben dies in den letzten Monaten im Bildungsdepartement untersucht, auf was das zurückzuführen ist. Ich kann Ihnen das bestätigen, was ich schon Ihnen in den letzten Jahren gesagt habe, es ist natürlich nicht auf eine Praxisänderung des Bildungsdepartementes zurückzuführen und auch nicht auf irgendwelche Sparmassnahmen, ob sie aus Sparpaketen waren oder anderweitig. Der Grund ist der, dass die Elternbeiträge in den letzten Jahren zugenommen haben, wir können das recht genau nachweisen. In den Jahren 2006 bis 2011 haben die Elternbeiträge um 10,2 Prozent zugenommen, weil die Einkommen gestiegen sind. Das bedeutet im Schnitt zwei Prozent pro Jahr. Wir haben die Zahlen noch nicht für das Jahr 2012, aber wenn wir davon ausgehen, dass das auch im 2012 so war, dann ist das darauf zurückzuführen. Wir haben bereits darauf reagiert. Die Regierung hat letzte Woche in Zusammenhang einer Massnahme aus dem Entlastungspaket 2013 Massnahme E27 die vorsieht, dass man in diesem Bereich ein Sparvolumen beiträgt, gleichzeitig jetzt die Parameter für diese Elternbeiträge bereits korrigiert. Das wurde letzte Woche in der Regierung so bestätigt als II. Nachtrag zur Stipendienverordnung. Hier können wir nun bereits eine Korrektur von einer Mio. Franken vornehmen, die wir zusätzlich ausschütten können, um diese Fehlentwicklung zu korrigieren.

Session des Kantonsrates vom 2. bis 4. Juni 2014
3.6.2014Wortmeldung

Regierungsrat, zu Baumgartner-Flawil, zur Frage was diese Unterschreitung der Sonderschulkosten von 5 Mio. Franken betrifft.

Es ist so, dass man zuerst bemerken muss, dass das im Verhältnis der Gesamtzahl lediglich eine Abweichung ist von vier Prozent. In Franken ist das viel. 5 Mio. Franken, aber bei einem Gesamtbudget von knapp 120 Mio. Franken sind das etwa vier Prozent. Dann sind die Beträge aufzuteilen, in Investitionsbeiträge und Betriebsbeiträge. Es ist so, dass die Investitionsbeiträge exakt ausgeschöpft wurden, es wurden sogar 52'000 mehr ausgegeben als budgetiert. Die Abweichung wurde realisiert bei den Betriebsbeiträgen. Jetzt stellt sich die eine Frage, die zweite die Sie gestellt haben: Wieso hat man nicht von den Betriebsbeiträgen zu den Investitionsbeiträgen verlagert, wenn doch das Budget unterschritten wurde? Das ist so kurzfristig nicht möglich. Es hätte auch eine Umlagerung entsprechend in den Budgetpositionen gebraucht, und man hätte diese Investitionsvorhaben, diese Staatsbeiträge, für andere Vorhaben derart priorisieren müssen, dass man das noch in die Rechnung gebracht hätte. Das ist unrealistisch, man konnte das so nicht vornehmen.

Jetzt aber zur anderen Frage: Wieso diese Unterschreitungen? Ich habe diese Fragen auch schon beantwortet in den letzten Jahren. Dannzumal war es oftmals darauf zurückzuführen, was wir schlichtwegs einfach weniger Anträge hatten, weniger Stipendienbezüger in der Anzahl und deshalb auch weniger Stipendienbezüge ausbezahlt wurden. Das ist jetzt so nicht der Fall. Es gibt schon eine Unterschreitung von acht Sonderschulen insgesamt, aber das macht diese Differenz nicht aus. Es ist zurückzuführen, dass wir innerhalb der Bezüger Unterschiedlichkeiten haben, die sich sehr günstig ausgewirkt haben. Wir haben zum einen mehr innerkantonale Schüler als vorgesehen. Innerkantonale sind günstiger, als die Ausserkantonalen, und wir haben vor allem auch bei den Ausserkantonalen, die teurer sind, eine deutliche Unterschreitung der Planzahlen, was wir angenommen haben. Dann haben wir deutlich weniger Kinder in den Internaten. Auch das schlägt natürlich zu Buche, weil die Internate extrem teuer sind, und dafür haben wir etwas mehr externe Kinder bei den Internaten, was wiederum günstig für uns ausfällt. Wir haben verschiedene Verschiebungen innerhalb dieser Gesamtzahl, und das hat sich insgesamt sehr positiv und günstig auf den Gesamtbetrag ausgewirkt.

Session des Kantonsrates vom 2. bis 4. Juni 2014
3.6.2014Wortmeldung

Zu Hartmann-Flawil: Wir haben das letztes Jahr beschlossen, weil wir glaubten, nicht anders ein einigermassen ausgeglichenes Budget verabschieden zu können. Und wenn, wie verschiedene Vorredner gesagt haben, sich die Verhältnisse erfreulicherweise ins Positive verändert haben auch wiederholend, damit aber noch nicht das Ziel erreicht haben, dann ist es noch legitim, zumindest, auf diesen Beschluss zurückzukommen. Ich hoffe auch, dass wir nicht in Zukunft jedes Jahr diesbezüglich auf Beschlüsse zurückkommen müssen, wenn wir nämlich wieder in der Phase der positiven Budgetvorlagen sind, dann müssen wir auch nicht mehr über Bezug von Eigenkapital für den Voranschlag diskutieren und freuen uns, über die Überschüsse die dann präsentiert werden. Ich nehme damit nicht Stellung zur Richtigkeit des Antrages von Steiner-Kaltbrunn, sondern es geht mir darum, dass es das Recht und sogar die Pflicht unseres Rates ist, auf Beschlüsse zurückzukommen, die man unter einer Annahme getroffen hat, die dann erfreulicherweise nicht eingetreten ist.

Session des Kantonsrates vom 2. bis 4. Juni 2014
3.6.2014Wortmeldung

(im Namen der SVP-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten. Den Anträgen der Regierung und der Finanzkommission ist zuzustimmen.

Die Behandlung der Rechnung in diesem Rat heisst, dass wir über die Vergangenheit sprechen. So heute über das Rechnungsjahr 2013. Wenn man über die Vergangenheit spricht, kann man nichts mehr verändern, aber je nachdem allenfalls Lehren daraus ziehen.

Die SVP-Fraktion nimmt befriedigt zur Kenntnis, dass das effektive Defizit vom Rechnungsjahr 2013 nicht so hoch ausgefallen ist, wie dies in der Budgetphase noch angenommen wurde. An dieser Stelle wollen wir aber betont haben, dass der Kanton St.Gallen im 2013 immer noch ein Defizit in der Höhe von 37 Mio. Franken schreibt. Durch die Aussage oder die Mitteilung, dass die laufende Rechnung mit einem Überschuss von 73,4 Mio. Franken abgeschlossen hat, könnte der Eindruck erweckt werden, dass der Kanton St.Gallen schwarze Zahlen geschrieben hat.

Der SVP-Fraktion ist es wichtig an dieser Stelle zu erwähnen, dass aus unserer Sicht die Medienmitteilung der Regierung im Zusammenhang mit der Rechnung 2013 richtig war. Trotz Überschuss wurde klar auf das eingefahrene Defizit hingewiesen und somit in den Medien und bei der Bevölkerung die richtige Botschaft vermittelt.

In der Spezialdiskussion werden wir eine Frage zur Verwendung des Rechnungsergebnisses haben. Ist sich dieser Rat bewusst, dass wir mit dem Beschluss im Voranschlag und der jetzigen Tatsache, dass wir einen Rechnungsüberschuss haben, den Betrag von 30,6 Mio. Franken vom besonderen ins freie Eigenkapital transferiert haben?

Aus dem Rechnungsabschluss 2013 ist ersichtlich, dass ertragsseitig die höheren Steuereinnahmen von knapp 39 Mio. Franken wesentlich zu diesem Ergebnis beigetragen haben. Minderausgaben in verschiedenen Bereichen trugen ebenfalls seinen Teil zum diesem Abschluss bei. Eine Mehrausgabe im Spitalbereich sticht uns ins Auge. Für die ausserkantonale Hospitalisierung musste der Kanton St.Gallen 17 Mio. Franken mehr aufwenden als budgetiert. Damit ist der Aufwandüberschuss in diesem Bereich gesamthaft auf über 100 Mio. Franken angestiegen. Die freie Spitalwahl mag für den Patienten ein komfortables Angebot sein. Die finanziellen Auswirkungen für den Kanton sind erheblich und wir fragen uns, ob die Bevölkerung die finanzielle Tragweite von ausserkantonalen Spitalaufenthalten effektiv verstanden hat. Nicht zu verstehen ist für uns, dass alle Kantone über die rasant ansteigenden Kosten für die ausserkantonale Hospitalisierung jammern. Eigentlich müsste es Gewinnerkantone geben. Wo fliessen alle diese Gelder hin?

Abschliessend nimmt die SVP-Fraktion zur Kenntnis, dass die Sparpakete zusammen mit der von uns nicht geliebten Steuererhöhung, seine Auswirkungen zeigen. Wir freuen uns auf den Zeitpunkt, wenn wir bei der Behandlung der Rechnung wieder über ausgeglichene Zahlen sprechen können.

Session des Kantonsrates vom 2. bis 4. Juni 2014
3.6.2014Wortmeldung

(im Namen der GLP/BDP-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten. Den Anträgen der Regierung und der Finanzkommission ist zuzustimmen.

Erfreut nehmen wir zu Kenntnis, dass die laufende Rechnung mit einem Ertragsüberschuss von 73,4 Mio. Franken abschliesst. Gegenüber dem Budget resultiert eine Verbesserung von rund 100 Mio. Franken. Die Wehrmutstropfen sind die Bezüge von freiem Eigenkapital und besonderem Eigenkapital von 141,2 Mio. Franken. Das effektive Defizit beträgt ohne die genannten Bezüge von 67,8 Mio. bzw. 73,2 Franken ohne die bereits vorgesehene jährliche Tranche aus dem besonderem Eigenkapital. Im Vergleich zu den Vorjahren 2010, 2011, 2012 eine deutliche Verbesserung. Die Massnahmen der Sparpakte sowie des Entlastungsprogramms zeigen ihre Wirkung, insbesondere die Steuererhöhungen in den Jahren 2012 und 2013. Weiter positiv zu bewerten ist die Stabilisierung des Aufwands, dieser nimmt gegenüber dem Vorjahr brutto um 15,7 Mio. Franken ab. Zudem ist im Vergleich zu den Vorjahren erstmals der Selbstfinanzierungsgrad positiv, somit kann der Kanton seine Nettoinvestitionen zu 35 Prozent wieder aus selbst erarbeiteten Mitteln finanzieren. Fakten und Zahlen, die unsere Reaktion positiv stimmen.

Leider schrumpft die Eigenkapitaldecke weiterhin. Das gesamte Eigenkapital beträgt noch 683,6 Mio. Franken. Die Verschuldung nahm leicht zu und trotzdem verfügt der Kanton noch über ein Nettovermögen von 357 Mio. Franken. Dieser Umstand ist sicherlich auch noch positiv zu werten. Betrachten wir den Nettoaufwand von 73 Prozent in den Bereichen Bildung, Gesundheit und Soziale Wohlfahrt, so wird wohl oder übel die Regierung bzw. der Kantonsrat diese drei Sparten im Auge behalten müssen. Nicht nur weil diese drei Bereiche die höchsten Ausgaben ausweisen, sondern, weil auch gegenüber dem Vorjahr die grössten Aufwandsteigerungen zu verzeichnen waren.

Die Entwicklungen der Finanzen des Kantons St.Gallen entsprechen den Vorstellungen unserer Fraktion. Es ist zu hoffen, dass die Konjunkturprognosen sich weiterhin bewahrheiten.

Session des Kantonsrates vom 2. bis 4. Juni 2014
3.6.2014Wortmeldung

Verwendung des Rechnungsergebnisses, Ziff. 6, S. XXVII: Nach Art. 64 Abs. 1 des Staatsverwaltungsgesetzes wird ein Ertragsüberschuss der laufenden Rechnung zur Bildung von freiem Eigenkapital verwendet. Er kann auf für zusätzliche Abschreibungen eingesetzt werden. In den 73,4 Mio. Ertragsüberschuss ist jedoch ein Bezug von 30,6 Mio. aus dem besonderen Eigenkapital enthalten, das ursprünglich von den Goldreserven der Nationalbank gebildet worden ist. Dieses besondere Eigenkapital ist ausschliesslich zur Finanzierung von Gemeindefusionen und Steuererleichterungen zu Gunsten der Bevölkerung reserviert. Meines Erachtens ist der einmalige Vorbezug eine klare Zweckentfremdung. Das Tafelsilber wird buchstäblich verscherbelt. Auf Grund des Ergebnisses hätte darauf verzichtet werden können. Meine Frage an die Regierung: Ist das tatsächlich gesetzeskonform? Und werden damit die Bestimmungen des besonderen Eigenkapitals nicht unterwandert? Und die Frage an das Parlament: Ist das Ihnen tatsächlich bewusst?

Session des Kantonsrates vom 2. bis 4. Juni 2014
3.6.2014Wortmeldung

Der Antrag Steiner-Kaltbrunn ist abzulehnen.

Die gesetzlichen Regelungen zum besonderen Eigenkapital sind klar und eindeutig und es ist darin stipuliert, dass ein doppelter Bezug möglich ist. Wenn sie diesen Antrag ablehnen, dann konterkarieren Sie auch Ihren Beschluss, den Sie im Voranschlag 2013 gemacht haben. Sie haben dort eindeutig beschlossen, auf Antrag glaube auch der FDP-Fraktion, dass man zweimal diese Tranche einsetzen möchte für den Budgetausgleich. Wenn Sie das jetzt wieder rückgängig machen, dann setzen Sie den Beschluss, den Sie damals gemacht haben, unter Vorbehalt. Und wo kommen wir hin, wenn wir jedes Jahr nachher bei der Rechnungsabnahme schauen, ob es noch Beschlüsse gibt, die man allenfalls unter einen Vorbehalt stellen und wieder zurückholen könnte. Ich glaube, Sie haben das beschlossen, stehen Sie dazu.

Session des Kantonsrates vom 2. bis 4. Juni 2014
3.6.2014Wortmeldung

Es ist nicht üblich nach dem Regierungsrat zu sprechen. Ich dachte aber, dass sich da mehrere Personen noch melden.

Ein Budget ist eine Planung. Man geht davon aus, dass man Einnahmen hat, Ausgaben, man macht es so seriös wie möglich. Wir haben bei der letzten Budgetierung einen Sonderbezug aus dem besonderen Eigenkapital geplant. Wir dürfen jetzt mit Freude und Befriedigung feststellen, dass wir diesen Bezug eigentlich ja nicht benötigen. Ich kann Steiner-Kaltbrunn nur unterstützen, ich finde es nicht korrekt, wenn wir dieses Geld jetzt vom besonderen Eigenkapital ins normale Eigenkapital umschichten. Korrekt wäre wirklich, dass wir das Geld diesem Zweck zuführen, für den es eigentlich gedacht ist, Gemeindefusionen und Steuersenkungen. Ich appelliere da an die Räte von links bis rechts, dass wir unsere Aufgabe seriös wahrnehmen und jetzt feststellen: Wir haben vorsichtig budgetiert, wir benötigen jetzt dieses «Tafelsilber» nicht, also legen wir es wieder dorthin zurück, wo wir es hergenommen hätten, wenn wir es benötigt hätten. In einem Geschäft ist es genau das Selbe. Seien wir froh, dass wir es nicht brauchen.

Session des Kantonsrates vom 2. bis 4. Juni 2014
3.6.2014Wortmeldung

Zu Konto 4053 (Sonderschulen). In der Rechnung 2013 werden unter dem Konto 4053 die Sonderschulen aufgeführt. Für das Jahr wird ein Aufwand von Fr 113'903'339.87 ausgewiesen. Die Abweichungen zum Voranschlag betragen Fr. 5'172'660.-, also eine Besserstellung.

Ich stelle folgende Fragen an die Regierung:

  1. Wie setzt sich diese Abweichung zum Voranschlag zusammen? Ich gehe davon aus, dass es sich nicht nur um die Reduktion der Zahl der Schülerinnen und Schüler an Sonderschulen handelt. Gibt es noch andere Faktoren für diese Abweichung?

  2. Hätten nicht andere Projekte vorgezogen werden können? Dies muss ich präzisieren, sind nicht budgetierte Projekte zurückgestellt worden, welche noch im Jahre 2013 hätten umgesetzt werden können?

Ich danke der Regierung für die Beantwortung meiner beiden Fragen.

Session des Kantonsrates vom 2. bis 4. Juni 2014
3.6.2014Wortmeldung

Regierungspräsidentin: Ja, Sie kennen die Problematik. Ändern kann man diese nur, wenn man gewillt ist, in der Mehrheit eben das Finanzvolumen, das für die IPV zur Verfügung steht, zu erhöhen oder zu vergrössern. Sie wissen alle, Sie haben in diesem Rat dem Entlastungsprogramm zugestimmt, und damit haben wir dieses IPV-Volumen auch weiter gesenkt. Es ist so, dass EL-Beziehende und die anrechenbaren Ersatzleistungen Teile dieses Gesamtkuchens sind, die wir als Kanton nicht beeinflussen können, sondern gegeben sind. Damit wird natürlich das Kuchenstück für die ordentliche Prämienverbilligung nicht grösser, sondern weil dort, bei diesen andern beiden Kuchenstücken, diese immer grösser werden, wird es am anderen Ort eben verhältnismässig kleiner. Der Rat hätte die Möglichkeit 10 Mio. Franken zu sprechen, wenn man in der Budget-Debatte zu Gunsten dieses Antrag folgen würde, aber das müsste der Rat selbst in die Diskussion einbringen. Die Regierung ist offen für eine Diskussion, aber wie gesagt, das Entlastungspaket ist geschnürt, es besteht Agreement und die Regierung steht dahinter, dass das Entlastungspaket so jetzt auch in die Umsetzung kommen soll.

Session des Kantonsrates vom 2. bis 4. Juni 2014
3.6.2014Wortmeldung

Ich weiss nicht, wo wir uns jetzt befinden. Sind Sie bei der laufenden Rechnung oder bei XXVII? Ich möchte zu XXVII, Ziff. 6, «Verwendung des Rechnungsergebnisses» und dem Bericht etwas sagen.

Ich möchte gerne dazu einen Rückkommensantrag stellen.

Session des Kantonsrates vom 2. bis 4. Juni 2014
3.6.2014Wortmeldung

Zu Konto 415 (Amt für Berufsbildung): legt ihre Interessen offen als Mitglied und Verbandsrevisorin des Autogewerbeverbandes.

Mit der Massnahme K16 und K18 des Sparpaketes II wurde der Schulstandort St.Gallen der GBS aufgegeben. Mit der Umsetzung ab dem Schuljahr 2013/2014 hat uns die Regierung jährliche Einsparungen von Fr. 290'000.– im Jahr 2013 und ab 2014 Fr. 700'000.– veranschlagt. Meine Frage: In welcher Höhe sind im Geschäftsjahr 2013 die Kosteneinsparungen durch die Aufhebung des Schulstandortes St.Gallen nun tatsächlich?

Session des Kantonsrates vom 2. bis 4. Juni 2014
3.6.2014Wortmeldung

Zu Konto 205 (Amt für öffentlichen Verkehr):

Ich habe eine Frage zu Konto 360 im Amt für öffentlichen Verkehr. Die Staatsbeiträge wie bereits festgestellt wurde, sinken um knapp etwa 7 Mio. Franken. Ich habe Regierungsrat Würth verschiedene Fragen gestellt zu den Auswirkungen der Reduktion auf die Transportunternehmen und auf das Angebot sowie zu den Folgewirkungen auf das Jahr 2014. Ich danke bereits jetzt für die Beantwortung durch den zuständigen Regierungsrat.

Session des Kantonsrates vom 2. bis 4. Juni 2014
3.6.2014Wortmeldung

(im Namen der CVP-EVP-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten. Den Anträgen der Regierung und der Finanzkommission ist zuzustimmen.

CVP-EVP-Fraktion nimmt erfreut zur Kenntnis, dass die Staatsrechnung 2013 zwar nach wie vor defizitär, aber doch erheblich besser abschneidet als budgetiert. Es darf festgestellt werden, dass es mit einem Mix von Massnahmen auf der Einnahmen- und Ausgabelungen ist, die Kantonsfinanzen wieder auf Kurs zu bringen. Wir sind auf dem richtigen Weg, aber Euphorie wäre trotzdem fehl am Platz. Die Rechnung schliesst zwar mit einen Ertragsüberschuss von 73,4 Mio. Franken und somit um 100,4 Mio. Franken besser als budgetiert. Aber dieses Ergebnis kommt nur durch namhafte Eigenkapitalbezüge von rund 141 Mio. Franken zu Stande. Effektiv geben wir immer noch mehr aus als wir einnehmen und zwar 68 Mio. Franken.

Die Verbesserung ist zu rund 40 Prozent auf den über den Erwartungen liegenden Einnahmen bei den Kantons- und Bundessteuern zurückzuführen. Insbesondere die Entwicklung bei den Gewinn- und Kapitalsteuern ist positiv zu bewerten, da der Zuwachs der Steuererträge besonders von mittleren und kleineren Unternehmen, unseren KMU's, bewerkstelligt wurde. Der Gesamtsteuerertrag liegt insgesamt über 160 Mio. Franken höher als im Vorjahr. Ebenfalls haben auch grössere Minderaufwendungen zur Ergebnisverbesserung beigetragen, der Kommissionspräsident hat darauf hingewiesen. Demgegenüber führen auch Mehraufwendungen dazu, dass die Ergebnisverschlechterung stattfindet. Auch darauf hat der Kommissionspräsident Thalmann-Kirchberg hingewiesen betreffend ausserkantonalen Hospitalisationen. Im Vergleich zum Vorjahr nimmt der Gesamtaufwand um 15,7 Mio. ab. Entscheidend ist aber der bereinigte Aufwand, und dieser steigt gegenüber dem Vorjahr um rund 65 Mio. Franken oder 1,9 Prozent. Damit liegt die Zunahme leicht unter der Schätzung des BIP-Schweiz Wachstumes von real 2 Prozent und entsprechend ist die Staatsquote stabil geblieben, was zufriedenstellend ist.

Der Selbstfinanzierungsgrad ohne Eigenkapitalbezüge ist aber mit 35 Prozent weiterhin tief, da haben wir anscheinend eine unterschiedliche Auffassung betreffend der Höhe des Selbstfinanzierungsgrades. Entsprechend nehmen die Reserven nochmals ab und die Vermögenslage verschlechtert sich weiter um 70 Mio. Franken. Das gesamte Eigenkapital sinkt auf rund 684 Mio. Franken, das entspricht noch rund der Hälfte des Höchststandes von Ende 2009. Die Ausfinanzierung der Pensionskasse, die erfreulicherweise leicht unter der seinerzeitigen Annahme von 300 Mio. Franken liegen wird, führt im Jahr 2014 dazu, dass sich das Nettovermögen nochmals stark reduziert. Es besteht die Gefahr, dass das Nettovermögen in Zukunft ins Negative fällt, also in eine Nettoverschuldung mündet. Und mit Blick auf das Investitionsprogramm 2015-2024, mit einem lnvestitionsvolumen von rund 1,8 Mrd. Franken, ist dies eine grosse finanzielle Herausforderung die vor uns steht. Das derzeit keine neuen lnvestitionsbegehren ins Investitionsprogramm aufgenommen wurden, erachten wir als richtig. Mit Spannung erwarten wir mit dem Aufgaben- und Finanzplan 2016-2018 die Stellungnahme und Lösungsansätze der Regierung zu den wichtigen Fragen betreffend lnvestitionsvolumen und zur Priorisierung.

Die CVP-EVP-Fraktion kommt zum Fazit, dass mit dem verbesserten Rechnungsabschluss gegenüber dem Budget nun sogar ein gewisser Vorsprung auf den «Fahrplan» erarbeitet werden konnte, der den Kanton St.Gallen wieder zu schwarze Zahlen führt. Der Weg über die Entlastungsprogramme der letzten Jahre hat sich damit als richtig erwiesen. Das Ziel, im Jahre 2016 wieder effektive, positive Jahresergebnisse auszuweisen, dürfen wir weiter nicht aus dem Blick verlieren. Der finanzpolitische Handlungsspielraum ist weiterhin sehr eng und wir sind klar der Meinung, dass der Kantonshaushalt nicht leichtfertig mit neuen Ausgabenbegehren wieder in Schieflage gebracht werden darf. Gerade mit Blick auf die nach wie vor bestehenden Risiken (fragiles Wirtschaftswachstum, nationaler Finanzausgleich, Gewinnausschüttung der Nationalbank, Unternehmenssteuerreform III, usw.) ist die Politik daher gut beraten, weiterhin Mass zu halten und entsprechende Ausgabenwünsche in Millionenhöhe in Form von Initiativen klar abzulehnen.

Session des Kantonsrates vom 2. bis 4. Juni 2014
3.6.2014Wortmeldung

Ratspräsident: Das Präsidium sieht eine Eintretensdiskussion vor.

Session des Kantonsrates vom 2. bis 4. Juni 2014
3.6.2014Wortmeldung

Ratspräsident: Eintreten wird nicht bestritten.

Session des Kantonsrates vom 2. bis 4. Juni 2014
3.6.2014Wortmeldung

Bericht der Finanzkommission, S. 29. (im Namen der SP-GRÜ-Fraktion):

Als Beilag zur Rechnung wurde auf S. XXIX die Einführung einer kantonalen Liste der betriebenen Prämienzahlenden bekannt gegeben.

Die Regierung machte in ihrer Botschaft 22.11.16 «V. Nachtrag zum Einführungsgesetz zur Bundesgesetzgebung über die Krankenversicherung» zwar deutlich, auf die kritischen Punkte einer solchen Liste aufmerksam und zweifelt selber ihren Nutzen an.

Der Antrag der damaligen vorberatenden Kommission eine Liste zu erstellen, wurde relativ knapp mit 55 zu 43 angenommen. Bei der 2. Lesung gab es sogar von den Befürwortern dieser Liste, der Antrag (Hartmann-Rorschach / Storchenegger-Jonschwil / Rombach-Oberuzwil) wurde mit 92:15:7 angenommen. Damit wurde der Regierung den Auftrag erteilt, einen Bericht über die Erfahrungen mit der Gesetzesänderung (ohne schwarze Liste) dem Kantonsrats zuzuführen und allenfalls Antrag zu stellen. Der genaue Wortlaut lautete: «Die Regierung wird eingeladen, vor dem 1. Januar 2015 über die Erfahrungen mit der Anwendung des neuen Rechts ohne Art. 8c bis 8f und über den möglichen Zusatznutzen einer Liste der säumigen (betriebenen) versicherten Personen Bericht zu erstatten und allenfalls Antrag zu stellen».

Wir erachten diesen Auftrag – mit diesen zwei Seiten in der Rechnung - nicht als erfüllt. Uns fehlen die Erfahrungen mit der am 1. Januar 2012 in Kraft getretenen schweizweiten Regelung betreffend Übernahme ausstehender Prämien bzw. Kostenbeteiligung der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) und der Tatsache, dass die Prämienverbilligung (IPV) direkt den Krankenkassen vergütet wird. Uns fehlen Angaben, wie sich die Anzahl säumiger Prämienzahlender entwickelt hat. Uns fehlen Erfahrungen anderer Kantone. In der letzten Debatte war die Rede, dass die Liste im Thurgau oft nicht aktuell sei, dass Personen nicht von der Liste genommen wurden, obwohl sie ihre Prämienschuld beglichen hatten. Gibt es andere Erfahrungen? Was hat zum Sinneswandel der Regierung geführt?

Sind diese und alle anderen kritischen Punkte der Botschaft 22.11.16 «V. Nachtrag zum Einführungsgesetz zur Bundesgesetzgebung über die Krankenversicherung» nicht mehr aktuell? Dies hätten wir gerne erläutert gehabt. Nur weil andere Kantone sich das auch überlegen (was sind schon 8 von 26 Kantonen) heisst es noch lange nicht, dass etwas sinnvoll ist. Und nur die Tatsache, dass es jetzt billiger wird, als ursprünglich gemeint – legitimiert die Einführung auch nicht. Für etwas das nicht nötig ist, ist auch Fr. 40'000.– je Jahr noch zu viel. Diese schwarze Liste gibt für Leistungserbringer eine Scheinsicherheit; dort sind nur Personen aufgeführt, die die Prämien nicht bezahlt haben, nicht aber Personen, die wegen Arztrechnungen betrieben werden.

Die SP-GRÜ-Fraktion ist nach wie vor gegen eine solche Liste. Selbstverständlich sind auch wir der Auffassung, dass alle ihre Krankenkassenprämien bezahlen sollen. Personen, denen dies nicht möglich ist, sollen mittels Ergänzungsleistungen, Sozialhilfe oder IPV unterstützt werden. Leute, die sich einfach nur drücken diese Prämien zu zahlen, sollen betrieben werden – wie das bei anderen Ausständen auch geschieht. So gibt es auch Personen, die die Steuern nicht bezahlen; auch sie werden betrieben. Da braucht es für die Krankenkassenprämien kein Extra-Züglein. Das Betreibungsverfahren ist ein äusserst wirksames Instrument. Die Verlustscheine machen gemäss Regierung jährlich nur 0,6 bis 0,7 Prozent des Prämienvolumens des Kantons St.Gallen aus.

Auch über den erwarteten Nutzen einer Liste lesen wir nichts, obwohl das im Auftrag gefordert wurde. Wie viel Geld sparen die Kassen, wenn nur noch Notfallbehandlungen durchgeführt werden, wie viel der Kanton? Wie teuer wird es für den Kanton, wenn eine Krankheit verschleppt wird, weil sie anfänglich nicht als Notfall deklariert wird und sich daraus eine «grössere Sache» entwickelt?

Hat der Arzt vor jeder Behandlung die Zeit, abzuklären, ob ein Patient auf der Liste ist? Wie soll der Arzt – ohne den Patienten untersucht zu haben, inkl. Labor, Röntgen usw. – entscheiden, ob eine Behandlung dringend ist?

Die Gemeinden werden von den Krankenversicherern über die betriebenen Personen informiert. Damit können die Gemeinden frühzeitig die Ursachen für Prämienausstände abklären. Schuldenberatung und Schuldensanierung sind Bestandteil der Aufgaben der Sozialämter. Eine schwarze Liste mit Leistungssistierungen hat mehr Nach- als Vorteile. Sie ist eine Wiedereinführung eines Prangers. Wir bedauern, dass wir über dieses Thema keine Debatte führen können.

Session des Kantonsrates vom 2. bis 4. Juni 2014
3.6.2014Wortmeldung

Präsident der Finanzkommission: Auf die Vorlage ist einzutreten. Den Anträgen der Finanzkommission ist zuzustimmen.

Der Abschluss- und Rechnungsabnahmeprozess des Kantons unterliegt wie jedes Jahr einem straffen Zeitplan. Der Finanzkommission steht für die Prüfung der Rechnung nur wenig Zeit zur Verfügung, und als politische Finanzaufsicht stützt sie sich bei ihrer Beurteilung der Ordnungsmässigkeit der Buchführung und der Jahresrechnung weitgehend auf die Ergebnisse der Prüfungen durch die Finanzkontrolle. Von diesem Bericht nahm die Finanzkommission Kenntnis und dankt an dieser Stelle der Finanzkontrolle unter der Leitung von Hans Schnurrenberger und seinen Mitarbeitenden für die wertvolle Unterstützung.

Damit auch die Mitglieder des Kantonsrates über die notwendigen Informationen verfügen, ist dem schriftlichen Bericht der Finanzkommission auch derjenige der Finanzkontrolle beigelegt. Dieser enthält ergänzende Informationen und vor allem auch einen Tabellenanhang, der die Entwicklung der Kantonsfinanzen über einen längeren Zeitraum aufzeigt.

Die Finanzkommission behandelte die Rechnung 2014 an zwei Sitzungstagen am 14. und 15. Mai 2014.

Die Finanzkommission stützte sich pro Departement auf die Berichte ihrer Subkommissionen, die in der Zeit vom 22. bis 25. April 2014 die einzelnen Departemente überprüften. An der Sitzung der Gesamtkommission erteilten der Vorsteher und der Generalsekretär des Finanzdepartementes, der Leiter der Finanzkontrolle sowie bei ihren Ressortgeschäften die Departementsvorsteherin und der Departementsvorsteher Auskunft über die ihnen unterbreiteten Fragen.

Bei der Prüfung der einzelnen Departemente hat die Finanzkommission vor allem ein Augenmerk auf die grösseren Abweichungen vom Voranschlag gelegt und ergänzende Auskunft zu Prüfungsfeststellungen in den Berichten der Finanzkontrollen verlangt. Es standen 110 Revisionsberichte der Finanzkontrolle über die Prüfung einzelner Dienststellen und Institutionen zur Verfügung. Folgende, wesentliche Punkte wurden in den jeweiligen Departementen diskutiert:

Departement des Innern

  • Bericht über das Engagement des Kantons bezüglich Schloss Werdenberg;

  • Erste Erfahrungen aus der Umsetzung des II. Nachtrags zum Finanzausgleichgesetz;

  • Fehlanreize in der zweiten Stufe des Finanzausgleichs.

Bildungsdepartement

  • Hochschule für Technik Rapperswil, Stand der Vollkostenrechnung;

  • Revisionsbericht Universität St.Gallen;

  • Projekt Qualitätssicherung im Bereich Volksschule.

Finanzdepartement

  • Entwicklung der Steuereinnahmen im Rechnungsjahr 2013 und Trends für das Jahr 2014;

  • Stand der Abklärungen für die Entschädigung an Regierungsmitglieder und Verwaltungskader für die Einsitznahme in Führungsorganen von selbständigen Organisationen;

  • Optimierung Planungs- und Steuerungsinstrumente;

  • Besoldungsverordnung für Magistratspersonen;

  • Projektstand Arbeitsplatz der Zukunft;

  • Investitionsprogramm 2015-2024.

Baudepartement

  • Kosten für Umbau und Sanierung Theater St.Gallen und Tonhalle;

  • Klärung Teuerungsbegriff bei Bauabrechnungen:

  • Wirtschaftsvergleich/Benchmark Steinbruch Starkenbach.

Die Diskussion zum Investitionsprogramm 2013-2022 wurde auch bei der Behandlung des Finanzdepartements geführt. Der Bericht hat aber lediglich einen informativen Charakter, und es erfolgte keine Kenntnisnahme durch die Finanzkommission. Regierungsrat Gehrer zeigte auf, dass es sich bei den priorisierten Investition (Kapitel 2.1) um das aktualisierte Investitionsprogramm des Vorjahres handelt und keine neuen Projekte beinhaltet. Da über die Übertragung der Spitalliegenschaften noch nicht entschieden wurde, sind die entsprechenden Investitionsvorhaben ebenfalls enthalten.  

Unter Punkt 2.2 sind die von den Departementen zur Aufnahme ins priorisierte Investitionsprogramm beantragten Vorhaben aufgeführt. Die Regierung hat keine der beantragten Vorhaben ins priorisierte Investitionsprogramm aufgenommen. Bezüglich der Plafonierung (5-Jahres- bzw. 10-Jahres-Mittel) wird auf die Ausführungen auf S. 4 des Investitionsprogramms verwiesen. Das Investitionsprogramm enthält bewusst keinen Antrag, da es sich lediglich um ein Informationspapier handelt. Die Regierung hat die Probleme betreffend Investitionsplanung erkannt und hat das Finanzdepartement intern beauftragt, im Hinblick auf die Beratung des AFP betreffend Investitionsplanung verschiedene Varianten auszuarbeiten. Die Finanzkommission wünscht auf die AFP-Sitzung 2015 von der Regierung insbesondere weitere Informationen/Angaben zu folgenden Punkten:

  • Informationen bezüglich Höhe des Investitionsplafonds;

  • Berechnungsmethode Investitionsplafonds;

  • Schätzung der benötigten Mittel für den nachhaltigen Unterhalt der Gebäudesubstanz.

Weiter wurde über den Planungsstand betreffend Areal Moosbruggstrasse diskutiert. Der Bericht entstand aus einem Auftrag der Finanzkommission. Da für die Finanzkommission noch viele Fragen offen sind und die Regierung im Bericht einen Kauf der Liegenschaft im Jahre 2014 in Aussicht stellt, erwartet die Finanzkommission, dass die Regierung bis zur AFP-Sitzung auf weitere Zukäufe verzichtet, namentlich auch auf den Kauf der Liegenschaft Moosbruggstrasse. Im Zusammenhang mit der Liegenschaft Moosbruggstrasse ist aus Sicht der Finanzkommission die Option (Mietlösung, Sanierung durch GVA) prüfenswert.

Räte / Staatskanzlei

  • Motionsbericht «Neuorganisation der Parlamentsdienste»

Sicherheits- und Justizdepartement

  • Stellenentwicklung bei der Kantonspolizei;

  • Eröffnung 5. Asylzentrum;

  • Beschaffung zusätzlicher Radargeräte und Kontrollen auf der Stadtautobahn;

  • Kosten stationäre Unterbringung im Jugendheim Platanenhof;

  • Finanzströme im Asylwesen zwischen SJD und VSGP/KOMI.

Gesundheitsdepartement

  • Inner- und ausserkantonale Hospitalisationen;

  • Stand Tariffestsetzung / Tarifgenehmigung;

  • Individuelle Prämienverbilligung (IPV).

Die laufende Rechnung des Kantons St.Gallen für das Jahr 2013 weist statt einem Defizit von 27 Mio. Franken einen Überschuss von 73,4 Mio. Franken aus. Wenn man die Eigenkapitalbezüge ausklammert, beträgt das effektive Defizit 37,2 Mio. Franken anstatt dem budgetierten Defizit von 137,6 Mio. Franken. Das darf nicht dazu verleiten, das Ergebnis zu positiv einzuschätzen, denn in den Erträgen sind 141 Mio. Franken Reservenbezüge verbucht. Positiv zu würdigen ist, dass das Ergebnis 100 Mio. Franken besser ausgefallen ist, als budgetiert. Im Jahr 2013 wurde der Trend der steigenden Aufwendungen erstmals unterbrochen. Die Erträge liegen aber nach wie vor über den Aufwendungen. Mit dem Abschluss 2013 sinken die Reserven um 9 Prozent auf 684 Mio. Franken. Das Nettovermögen sinkt um 70 Mio. auf rund 360 Mio. Franken. Entsprechend rasch nimmt der Bestand an Eigenkapital ab und mit ihm der finanzpolitische Handlungsspielraum. Das Ergebnis geprägt haben im Vergleich zum Voranschlag der Mehrertrag bei den kantonalen Steuern und Bundessteuern. Der Mehraufwand für die ausserkantonalen Hospitalisationen, Prämienverbilligungen und Berufsfachschulen fielen ebenso ins Gewicht wie Minderaufwände bei innerkantonalen Hospitalisationen, Sonderschulen und öffentlichem Verkehr. Bereinigt um Reservebezüge ist der Aufwandüberschuss 176 Mio. Franken kleiner. Das zeigt, dass die Spar- und Entlastungsprogramme ihre Wirkung zeigen. Als Wermutstropfen bleibt die Erhöhung des Steuerfusses um 10 Prozentpunkte. Der in den vergangenen Jahren stark defizitäre Haushalt scheint auf dem Weg zur Besserung. Die Finanzplanung zeigt jedenfalls in diese Richtung. Die Finanzkommission sieht aber auch Risiken. Das sind die unsichere Ausschüttung der Nationalbank, mögliche Steuerausfälle aus der Unternehmenssteuerreform III oder Mindereinnahmen aus der NFA. Das Ziel, ein Haushalt ohne strukturelles Defizit, bleibt auch in den nächsten Jahren eine grosse Herausforderung.

Im Namen der Finanzkommission bitte ich Sie, auf die Rechnung 2013 einzutreten und die von der Finanzkommission bei einer Abwesenheit einstimmig gefassten Anträge gut zu heissen:

  1. Die Rechnung 2013, umfassend die Verwaltungsrechnung, die Bestandesrechnung sowie die Sonderrechnungen, wird genehmigt;

  2. Der Ertragsüberschuss der laufenden Rechnung von Fr. 73'384'113.59 wird dem freien Eigenkapital zugewiesen.

Session des Kantonsrates vom 2. bis 4. Juni 2014
3.6.2014Wortmeldung

Zu Konto 4003 (Ausbildungsbeihilfen). Meine Frage bezieht sich auf Konto 4003. Ich bin wie gestern wieder ein Schritt zu spät. Meine Frage bezieht sich auf die Ausbildungsbeihilfen, ich habe diese ebenfalls angekündigt, bin aber, wie ich sehe wieder zu spät. Kann ich Rückkommen beantragen?

Session des Kantonsrates vom 2. bis 4. Juni 2014
3.6.2014Wortmeldung

Zu Konto 4003 (Ausbildungsbeihilfen). Unter diesem Konto dann 360 unter Konto Staatsbeiträge. Die Ausbildungsbeiträge (Stipendien und Darlehen) sind dieses Jahr beinahe 3 Mio. Franken unter dem Budget, und sie sind genau auf dem selben Level, wie 2002. Das ist sehr erstaunlich. Ich bin sicher, darüber hat man sich im Bildungsdepartement auch Gedanken gemacht, und ich würde gerne hören, was dazu zu sagen ist.

Session des Kantonsrates vom 2. bis 4. Juni 2014
3.6.2014Wortmeldung

Ich habe bereits ausführlich über die Verwendung des Rechnungsergebnisses Stellung genommen, und ich stelle folgenden Antrag:

  1. Die Rechnung 2013 umfassen die Verwaltungsrechnung, die Bestandesrechnung sowie die Sonderrechnungen, wird mit Ausnahme des einmaligen Vorbezuges von 30'600'000 besonderem Eigenkapital in der laufenden Rechnung genehmigt.

  2. Der Ertragsüberschuss der laufenden Rechnung von 42'784'113.59 wird dem freien Eigenkapital zugewiesen.

Session des Kantonsrates vom 2. bis 4. Juni 2014
3.6.2014Wortmeldung

Regierungsrat, zu Steiner-Kaltbrunn. Ich hatte von Ihrer Frage keine Ahnung ich kann Ihnen das detailliert heute nicht nachweisen. Aber natürlich habe ich eine Berichterstattung aus dem Amt für Berufsbildung und ich habe nachgewiesen, dass wir über alle Massnahmen, die wir dazumal in diesem Bereich beschlossen haben, dieses Sparvolumen voll umfänglich auch beitragen können. Das setzt sich natürlich zusammen aus einer Vielzahl von verschiedenen Massnahmen. Das ist eine, die Sie jetzt hier erwähnt haben, es sind sehr viele weitere Massnahmen dazu gekommen. Aber insgesamt wurde das Volumen so umgesetzt.

Session des Kantonsrates vom 2. bis 4. Juni 2014
3.6.2014Wortmeldung

Präsident der Finanzkommission: Der Antrag Steiner-Kaltbrunn ist abzulehnen. Den Anträgen der Regierung und der Finanzkommission ist zuzustimmen.

Der Antrag von Kantonsrätin Steiner wurde in der Finanzkommission nicht diskutiert. Ich bitte Sie deshalb, den Anträgen der Finanzkommission unverändert zu folgen und diese zu unterstützen.

Session des Kantonsrates vom 2. bis 4. Juni 2014
3.6.2014Wortmeldung

Zu Konto 8301 (Individuelle Prämienverbilligung). Es ist mir ein Anliegen, die Auswirkungen der Politik dieses Rates betreffend der individuellen Prämienverbilligung einmal mehr aufzuzeigen. Leider setzt sich Tendenz der letzten Jahre fort. Die IPV für EL-Beziehende und für anrechenbare Ergänzungsleistungen steigen weiter an. Diese sind vom Bund fix vorgegeben. Entsprechend werden die Beiträge für die ordentlichen Ergänzungsleistungen Jahr für Jahr kleiner. Konkret in Zahlen: 2002 wurden 63 Prozent der IPV für die ordentliche IPV verwendet. Gemäss Voranschlag 2014 beträgt der Anteil gerade noch 35 Prozent, also von 63 auf 35 Prozent. In dieser Zeit haben sich die Prämien aber in etwa verdoppelt. Oder in Franken: Während im Jahr 2012 für die ordentliche Prämienerhöhung noch 93,1 Mio. zur Verfügung standen, hat sich dieser Betrag im Voranschlag 2014 auf 66,8 Mio. Franken reduziert. Das ist ein Abbau von mehr als 28 Prozent innert zwei Jahren. Damit sind wir auch nominal massiv tiefer als im vorher erwähnten Vergleichsjahr 2002, bei etwa halb so hohen Prämien. Es gibt drei Gründe für diese krasse Entwicklung:

  • Die durch dieses Parlament beschlossenen Sparmassnahmen;

  • Die stetige Steigerung der nicht beeinflussbaren IPV für EL-Beziehende und anrechenbare Ersatzleistungen;

  • Die Pflicht, zu viel bezahlte Beträge aus früheren Jahren innert 5 Jahren zurückzuzahlen.

Diese Situation ist aus sozialpolitischer Sicht inakzeptabel und widerspricht auch der Absicht des nationalen Gesetzgebers, welcher Familien und Einzelpersonen mit tiefen Einkommen bei den Krankenkassenprämien gezielt entlasten wollte. Wie gedenkt die Regierung diese inakzeptable Verschlechterung bei der ordentlichen IPV zu korrigieren.

Session des Kantonsrates vom 2. bis 4. Juni 2014
3.6.2014Wortmeldung

(im Namen der FDP-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten. Den Anträgen der Regierung und der Finanzkommission ist zuzustimmen.

Die FDP-Fraktion nimmt erfreut zur Kenntnis, dass die Rechnung 2013 um rund 100 Mio. Franken besser abschliesst als budgetiert. Unter Berücksichtigung des Bezugs vom freien Eigenkapital und dem einmaligen Vorbezug des besonderen Eigenkapitals ergibt sich jedoch immer noch, wie schon mehrfach gehört, ein Defizit von 37,2 Mio. Franken. Wenn dazu noch der ordentliche Bezug vom freien Eigenkapital abgezogen wird müssen wir für das Jahr 2013 ein effektives Defizit von rund 68 Mio. Franken zur Kenntnis nehmen. Der ordentliche Bezug vom besonderen Eigenkapital muss aus Sicht der FDP-Fraktion mitberücksichtigt werden, da dieses Geld in rund zehn Jahren aufgebraucht sein wird. Wie wir damit unschwer erkennen können, ist der ordentliche Bezug des besonderen Eigenkapitals für Gemeindevereinigungen und steuerliche Entlastungen ein wichtiger Bestandteil der Rechnung und darf nicht für andere Begehrlichkeiten missbraucht werden. Die vorliegenden Zahlen bestätigen uns auch, dass das nicht mehr budgetieren der eventuellen Gewinnausschüttung der Schweizerischen Nationalbank ein richtiger Entscheid war. Dass diese Gelder jeweils im AFP abgebildet und mitberücksichtigt werden ist aus unserer Sicht sinnvoll und richtig.

Trotz der beachtlichen Verbesserung gegenüber dem Budget haben wir immer noch ein bereinigtes Ausgabenwachstum im Jahr 2013 von rund 1,9 Prozent. Dies bei einem Wachstum des schweizerischen Bruttoinlandproduktes von rund 2,0 Prozent. Dies kann man, wie vom Finanzdepartement erwähnt, als stabile Staatsquote anschauen. Trotzdem ist es für uns sehr wichtig, dass wir die beschlossenen Entlastungsmassnahmen bei den Ausgaben konsequent umsetzen, um in nächster Zeit wieder Ertragsüberschüsse ausweisen zu können, welche eine Reservebildung zulassen. Eine vorsichtige Budgetierung für die nächsten Jahre ist deshalb unumgänglich.

Zum Schluss noch ein Wort zur steuerlichen Situation des Kantons St.Gallen. Von linker Seite wird immer wieder kritisiert, dass wir den Staat zu Grunde sparen um Steuergeschenke zu finanzieren. Dass dies nicht so ist, zeigt der interkantonale Vergleich der Steuerbelastung. Dass wir immer noch in den hintersten Rängen klassiert sind, lässt den Schluss zu, dass wir uns unter anderem auch einen gut ausgebauten Staatsapparat Ieisten, und keineswegs einen magersüchtigen, wie von Gemperle-Rorschach zitiert. Wenn Sie dies jetzt jedoch als Argument nehmen um den Steuerwettbewerb unter den Kantonen aufzuheben und zu einem zentralistischen Steuersystem wechseln wollen, muss ich Sie enttäuschen, denn dann ist nur eines sicher, die Staatsquote wird rapide erhöht, da kein Wettbewerb mehr herrscht. Aus diesem Grund ist es für die FDP-Fraktion wichtig, dass wir mit unserem Geld haushälterisch umgehen, um nicht noch unattraktiver zu werden.

Session des Kantonsrates vom 2. bis 4. Juni 2014
3.6.2014Wortmeldung

(im Namen der SP-GRÜ-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten. Den Anträgen der Regierung und der Finanzkommission ist zuzustimmen.

Die Rechnung schliesst um 100 Mio. Franken besser ab als budgetiert. Diese Tatsache freut natürlich auch die Fraktion SP-GRÜ-Fraktion, das ist aber ziemlich der einzige Punkt, in welchem wir mit den sogenannt bürgerlichen Parteien übereinstimmen. Tatsache ist, dass in diesem Kanton in der Regel massiv übervorsichtig budgetiert wird, das hat uns der Finanzchef bestätigt. In den letzten zehn Jahren war das Ergebnis im Durchschnitt 80 Mio. Franken besser als budgetiert. Auch das wäre an sich nicht weiter schlimm, wenn nicht als Konsequenz dieses Zweckpessimismus ein Sparpaket nach dem andern geschnürt worden wäre. Mit diesen Sparmassnahmen wurden nicht zu verantwortende Einschnitte in verschiedenen Staatsbereichen beschlossen und umgesetzt, so unter anderem bei:

  • Der individuellen Prämienverbilligung. Dazu werde ich mich in der Detailberatung noch äussern;

  • Im Bildungsbereich. Die Einschränkungen im Angebot sind das eine, die massiv gestiegenen Elternbeiträge das andere. Die Ausbildungsbeihilfen sind um weitere 2,9 Mio. Franken. tiefer ausgefallen, Der freie Zugang zu unserem Bildungssystem – welcher einer der wesentlichen Pfeiler unseres wirtschaftlichen Erfolges ist, ist nicht mehr wirklich gewährleistet;

  • Ebenfalls massiv tangiert wurde der Sozialbereich, unter anderem die angedachten Kürzungen bei den Ergänzungsleistungen, aber da hat das Volk das letzte Wort noch nicht gesprochen;

  • Die Rechnung selbst bietet wenig wirklich Überraschendes;

Ich verzichte jetzt, alle Zahlen nochmals zu widerholen, ich möchte lieber kurz die Auswirkungen aufzeigen:

  • Wenn Sparen zum einzigen Programm wird, wird jede Entwicklung abgewürgt. Es gibt keinen Handlungsspielraum mehr in diesem Kanton;

  • Es wird nur noch verwaltet statt gestaltet, es gibt in diesem Kanton keine Entwicklung mehr;

  • Unser Staat ist nicht mehr schlank, sondern magersüchtig geworden – das ist ungesund;

  • Mittel- und vor allem längerfristig verschlechtern wir damit die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen massiv. Wer kommt schon freiwillig ins Armenhaus Ostschweiz, welches sich immer selber schlecht redet, und in welchem die Leistungen des Staates immer runtergefahren werden;

  • Das Schlechtreden ist auch absolut nicht gerechtfertigt, wenn wir unsere Verschuldungs- bzw. unsere Vermögenssituation mit in Betracht ziehen, wir gehören diesbezüglich zu den fittesten Kantonen;

  • Das Eigenkapital beträgt Ende 2013 immer noch stattliche 684 Mio. Franken;

  • Die Sparhysterie hinterlässt in verschiedenen Bereichen Spuren, welche uns in Zukunft noch teuer zu stehen kommen, konkret wurde das bei der Beratung des Investitionsprogramms 2015-2024;  

  • Der Zustand der vielen Immobilien in diesem Kanton ist insgesamt schlecht, zum Teil sogar katastrophal. Die vielen Projekte sind mit den jetzt eingestellten Mitteln gar nicht zu bewältigen;

  • Speziell kritisch sind Unterhalt und Erneuerung. Der Kanton hat Gebäude, welche im Winter nicht mehr auf Zimmertemperatur geheizt werden können. Spitäler, in welchen die Zimmer nicht über die nötigsten sanitären Anlagen verfügen;   

  • Wir sind gespannt, welche Lösungen uns die Regierung bezüglich dem Investitionsprogramm anlässlich des nächsten AFP machen wird, unter Berücksichtigung der Erkenntnisse des Postulatsberichtes «Neugestaltung Immoblienmanagement»;    

  • Kritisch beurteilen wir auch, dass das Investitionsbudget seit Jahren nicht annähernd ausgeschöpft wird. Trotz grosser Notwendigkeit gelingt es offensichtlich bei Verzögerungen nicht, andere dringende Projekte vorzuziehen.

Dass es auch anders geht und man mit Investitionen sparen kann, zeigt die Umsetzung der Sparmassnahme K40. Die Investitionen ins Energiemanagement lohnen sich. Im 2013 betrugen die Nettoeinsparungen bereits 200'000 Franken, ab 2015 und folgende deren 800'000 Franken, das ist nachhaltig und wiederkehrend.

Noch ein Wort zur Kantonalbank: Unsere Fraktion hat die Folgen der verfehlten Strategie der Kantonalbank immer wieder aufgezeigt. Die Expansion in neue Märkte und der Zukauf der Hyposwiss brachte neben höheren Gewinnerwartungen aber auch entsprechende neue Risiken finanzieller Art sowie im Bereich der Reputation. In der Rechnung 2013 haben wir die finanzielle Quittung erhalten. Die Rückstellungen reichten nicht mehr aus, um die Kursverluste zu decken. Der Kanton musste Geld einschiessen.

Zusammenfassend halte ich fest: Das gute Ergebnis wird getrübt durch die Tatsache, dass es nur dank zum Teil nicht zu verantwortenden Sparmassnahmen zu Stande kam. Zudem wird die Zukunftsgestaltung in diesem Kanton krass vernachlässigt. Die Fraktion SP-GRÜ-Fraktion lehnt diese Politik klar ab.

Die Rechnung ist aber nicht der richtige Ort um Politik zu machen.

Session des Kantonsrates vom 2. bis 4. Juni 2014
3.6.2014Wortmeldung

Regierungsrat, zu Hartmann-Flawil. Ganz grundsätzlich ist es natürlich auch erfreulich, wenn man sieht, wie die Kosten in den letzten Jahren gestiegen sind, dass wir hier nun auch eine gewisse Bremsung haben. Das ist auch eine gute Nachricht für die Gemeinden, aber natürlich wollen wir Kosten, Qualität und Angebot immer in einem vernünftigen Gleichgewicht halten. Nun, was sind die Gründe für diese 7 Mio. Franken, die Hartmann-Flawil angesprochen hat? Die Wesentlichsten sind 1,4 Mio. Franken Abweichungen zu den geplanten Tariferhöhungen, dann rund 1 Mio. Franken bei der Reduktion der Strompreise, die durch den Bund angeordnet wurde. Dann rund 1 Mio. Franken Massnahmen aus dem Sparprogramm, die zu Buche schlagen, und der Abgeltungsbedarf hat sich um rund drei Mio. Franken reduziert, aufgrund der erfolgreichen Tarif- und Offertverhandlungen mit den Transportunternehmen. Dann haben wir eine etwas bessere Bundesbeteiligung, die macht wiederum Fr. 400'000.– aus und dann ein geringerer Mittelbedarf bei der Infrastruktur: Erneuerung der Appenzellerbahnen, etwa Fr. 600'000.–. Das sind die wesentlichsten Positionen.

Eine Bemerkungen zu den Offertverhandlungen mit dem Transportunternehmen: Es ist nicht so, dass wir einfach einseitig Reduktionen durchsetzen, sondern das sind effektiv Verhandlungen, und die Transportunternehmen konnten diese Reduktionen bei den Abgeltungen auch durch mehr Erträge am Markt kompensieren. Also insofern zeigt sich natürlich auch, dass das Angebot beliebt ist, dass die Kundinnen und Kunden darauf mit einer erhöhten Nachfrage reagieren, was natürlich auch wieder eine verbesserte Auslastung ergibt. Wir haben keine negativen Feststellungen, was die Qualität anbelangt. Anstellungsbedingungen, Sauberkeit und Sicherheit. Bei den Anstellungsbedingungen haben wir ja auch Vereinbarungen zwischen den Sozialpartnern, die einzuhalten sind durch die Transportunternehmen – das ist völlig klar. Weitere Einsparungen im Leistungsangebot neben den bekannten Sparmassnahmen gibt es nicht.

Nun die Frage: Wie können wir diese positive Entwicklung mitnehmen in weitere Voranschläge? Da muss man einmal mehr darauf hinweisen, dass natürlich die ÖV ein relativ dynamisches System ist, und dass wir natürlich systembedingt einen Zeitverzug haben zwischen Budgetierung und Rechnung – das ist normal. Wir wissen also: Bei der Budgetierung kennen wir die Daten der mutmasslichen Rechnung, natürlich fliesst das ein bei der Budgetierung. aber man weiss natürlich gewisse Dinge immer noch nicht, wie beispielsweise die Bundesquote im Detail genau aussieht, wie Offertverhandlungen ausgehen usw.. Wir gehen davon aus, dass von diesem Betrag von 7 Mio. Franken doch etwas mitgenommen werden kann, ein substanzieller Betrag, aber eine genaue Zahl heute zu sagen ist auf Grund dieser systemischen Ausgangslage eigentlich nicht möglich. Aber es wird sicher, und das wird den Finanzchef freuen, ein sehr substanzieller Betrag sein, den wir mitnehmen können in die Folgeperioden.

Dann die letzte Frage, die Hartmann-Flawil gestellt hat, ist die Frage: Was für Mehrkosten ergeben sich hinsichtlich den kleinen Anpassungen rund um den Fahrplanwechsel Mitte Juni? Es sind einige Verbesserungen im südlichen Kantonsteil, die hier Einzug halten und diese Zusatzleistungen werden aber zu geringen Mehrkosten führen. Bei den Korrekturmassnahmen, die wir vor allem beim Busangebot im Sinne von Sofortmassnahmen getroffen haben, ist festzuhalten, dass diese Sofortmassnahmen durch die Transportunternehmen getragen werden, aber die Massnahmen, die dann auf den Fahrplanwechsel Dezember 2014 greifen, dort wird es gewisse Kostenfolgen haben für Kanton und Gemeinden, aber auch diese werden sich in einem sehr überschaubaren Rahmen halten. Also insgesamt haben wir hier, es geht ja vor allem um die Region Fürstenland, wo wir Probleme hatten mit den Anschlüssen und mit Sofortmassnahmen reagiert haben, die in Zusammenarbeit mit dem Transportunternehmen getroffen wurden und dort, wie gesagt, haben die Transportunternehmen sehr flexibel gehandelt und auch diese finanziellen Konsequenzen getragen. In diesem Sinne hoffe ich, dass ich in grosso modo Ihre Anliegen beantworten konnte.

Session des Kantonsrates vom 2. bis 4. Juni 2014